Musaeus, Paul: Leichpredigt/ Gesehen bey der Begrebnus/ des ... Doctoris Conrad Heinemans/ Fürstlichen Braunschweigischen HoffRhats zu Wolffenbüttel. Wolfenbüttel, 1603.Der getrewe GOtt behüte vns vor solcher schrecklichen Sentens / vnnd bereite vns durch seinen Geist / durch ware Buß vnnd Glauben zum seligen Ende / das wir in jhm sanfft vnd frölich einschlaffen / Ihn in seiner letzten Zukunfft / mit vnerschrockenem Hertzen anschawen / vnd auß seinem Munde hören mögen / die Holtselige Stim / Venite benedicti, Kompt her jhr Gesegneten meines Vaters / vnnd ererbet das Reich / das euch von anbegin bereitet ist / Amen. WAs dann zum Beschluß / diesen begrabenen Herren Doctor anlanget / ist nicht not / seinen Lauff Leben vnd Wandel alhier nach der lenge zu erzehlen. Denn zu dem / das er ein Mensch gewesen / so ohne Menschliche feil vnd gebrechen nicht gelebt. Er / als ein Fürstlicher Hoffraht / dem auch zugleich das Landfiscalambt dieser Fürstenthümbe vertrawet gewesen / In einem gar mühsamen Stand gelebet / darin er sich leicht verstossen / vnd zu viel oder zu wenig thun können / wie er selber solches erkant vnd offt beklaget. Er hat abet gleichwol nicht gehöret vnter die zahl der Juristen / vber welche der Prophet Esaias Cap: 5. vnd 10. mit grossem Zetergeschrey klaget / Das sie sich den Geitz vnd die affecten blenden lassen / das sie Recht zuuerkeren / vnd auß den Rechten wieder Recht zu disputiren vnd sprechen / Heissen das böse Der getrewe GOtt behüte vns vor solcher schrecklichen Sentens / vnnd bereite vns durch seinen Geist / durch ware Buß vnnd Glauben zum seligen Ende / das wir in jhm sanfft vnd frölich einschlaffen / Ihn in seiner letzten Zukunfft / mit vnerschrockenem Hertzen anschawen / vnd auß seinem Munde hören mögen / die Holtselige Stim / Venite benedicti, Kompt her jhr Gesegneten meines Vaters / vnnd ererbet das Reich / das euch von anbegin bereitet ist / Amen. WAs dann zum Beschluß / diesen begrabenen Herren Doctor anlanget / ist nicht not / seinen Lauff Leben vnd Wandel alhier nach der lenge zu erzehlen. Denn zu dem / das er ein Mensch gewesen / so ohne Menschliche feil vnd gebrechen nicht gelebt. Er / als ein Fürstlicher Hoffraht / dem auch zugleich das Landfiscalambt dieser Fürstenthümbe vertrawet gewesen / In einem gar mühsamen Stand gelebet / darin er sich leicht verstossen / vnd zu viel oder zu wenig thun können / wie er selber solches erkant vnd offt beklaget. Er hat abet gleichwol nicht gehöret vnter die zahl der Juristen / vber welche der Prophet Esaias Cap: 5. vnd 10. mit grossem Zetergeschrey klaget / Das sie sich den Geitz vnd die affecten blenden lassen / das sie Recht zuuerkeren / vnd auß den Rechten wieder Recht zu disputiren vnd sprechen / Heissen das böse <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0044"/> Der getrewe GOtt behüte vns vor solcher schrecklichen Sentens / vnnd bereite vns durch seinen Geist / durch ware Buß vnnd Glauben zum seligen Ende / das wir in jhm sanfft vnd frölich einschlaffen / Ihn in seiner letzten Zukunfft / mit vnerschrockenem Hertzen anschawen / vnd auß seinem Munde hören mögen / die Holtselige Stim / Venite benedicti, Kompt her jhr Gesegneten meines Vaters / vnnd ererbet das Reich / das euch von anbegin bereitet ist / Amen.</p> <p>WAs dann zum Beschluß / diesen begrabenen Herren Doctor anlanget / ist nicht not / seinen Lauff Leben vnd Wandel alhier nach der lenge zu erzehlen. Denn zu dem / das er ein Mensch gewesen / so ohne Menschliche feil vnd gebrechen nicht gelebt. Er / als ein Fürstlicher Hoffraht / dem auch zugleich das Landfiscalambt dieser Fürstenthümbe vertrawet gewesen / In einem gar mühsamen Stand gelebet / darin er sich leicht verstossen / vnd zu viel oder zu wenig thun können / wie er selber solches erkant vnd offt beklaget.</p> <p>Er hat abet gleichwol nicht gehöret vnter die zahl der Juristen / vber welche der Prophet Esaias Cap: 5. vnd 10. mit grossem Zetergeschrey klaget / Das sie sich den Geitz vnd die affecten blenden lassen / das sie Recht zuuerkeren / vnd auß den Rechten wieder Recht zu disputiren vnd sprechen / Heissen das böse </p> </div> </body> </text> </TEI> [0044]
Der getrewe GOtt behüte vns vor solcher schrecklichen Sentens / vnnd bereite vns durch seinen Geist / durch ware Buß vnnd Glauben zum seligen Ende / das wir in jhm sanfft vnd frölich einschlaffen / Ihn in seiner letzten Zukunfft / mit vnerschrockenem Hertzen anschawen / vnd auß seinem Munde hören mögen / die Holtselige Stim / Venite benedicti, Kompt her jhr Gesegneten meines Vaters / vnnd ererbet das Reich / das euch von anbegin bereitet ist / Amen.
WAs dann zum Beschluß / diesen begrabenen Herren Doctor anlanget / ist nicht not / seinen Lauff Leben vnd Wandel alhier nach der lenge zu erzehlen. Denn zu dem / das er ein Mensch gewesen / so ohne Menschliche feil vnd gebrechen nicht gelebt. Er / als ein Fürstlicher Hoffraht / dem auch zugleich das Landfiscalambt dieser Fürstenthümbe vertrawet gewesen / In einem gar mühsamen Stand gelebet / darin er sich leicht verstossen / vnd zu viel oder zu wenig thun können / wie er selber solches erkant vnd offt beklaget.
Er hat abet gleichwol nicht gehöret vnter die zahl der Juristen / vber welche der Prophet Esaias Cap: 5. vnd 10. mit grossem Zetergeschrey klaget / Das sie sich den Geitz vnd die affecten blenden lassen / das sie Recht zuuerkeren / vnd auß den Rechten wieder Recht zu disputiren vnd sprechen / Heissen das böse
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