Musaeus, Paul: Leichpredigt/ Gesehen bey der Begrebnus/ des ... Doctoris Conrad Heinemans/ Fürstlichen Braunschweigischen HoffRhats zu Wolffenbüttel. Wolfenbüttel, 1603.der Rechte Doctores heissen / wann sie nicht allein in den Weltlichen Rechten bewandert sein / vnd halten darüber mit ernst ohne Eigennutz / Sondern haben auch in lege Domini, im Gesetz des HErren studieret / vnd lassen dasselb jhrer Füsse Leuchte / vnd jhre Ratsleute sein / welches das rechte Ius canonicum ist / darnach sich alle ander Rechte / Ratschlege vnd Hendel regulieren vnd schicken müssen / Wie Dauid Psal: 119. von sich zeuget. Denn also beschreibet der heilige Geist frome Juristen / Exod: 18. Das sie sollen sein redliche Leute / die GOtt fürchten / warhafftig vnd dem Geitz feindt sein. Wol dem Lande so solcher Leute viel hat / denn sie seind der Welt Heil / vnd des Volckes Glück / sagt das Buch der Weißheit am 6. Cap: Als aber GOtt der HErr / vnsern verstorbenen Herrn Doctor am nehern Sonnabent / den 11. Decembr: Nach dem er ein zeithero sich vbel befunden / vnd fast Sechs Wochen sich inhalten vnd danieder liggen müssen / durch einen hefftigen zufallenden Flußheim gesucht / hat er sich nicht lange bedacht / sondern alßbaldt denselben Abent / sich mit grosser Andacht vnd guter bescheidenheit / zum seligen Abschied bereitet / sich mit GOtt durch hertzliche Buß vnd erkentnus der Sünden außgesöhnet / alle seinen Wiederwertigen vergeben / sich mit der Absolution vnd heiligen Abentmal versehen lassen / vnnd aller der Rechte Doctores heissen / wann sie nicht allein in den Weltlichen Rechten bewandert sein / vnd halten darüber mit ernst ohne Eigennutz / Sondern haben auch in lege Domini, im Gesetz des HErren studieret / vnd lassen dasselb jhrer Füsse Leuchte / vnd jhre Ratsleute sein / welches das rechte Ius canonicum ist / darnach sich alle ander Rechte / Ratschlege vnd Hendel regulieren vnd schicken müssen / Wie Dauid Psal: 119. von sich zeuget. Denn also beschreibet der heilige Geist frome Juristen / Exod: 18. Das sie sollen sein redliche Leute / die GOtt fürchten / warhafftig vnd dem Geitz feindt sein. Wol dem Lande so solcher Leute viel hat / denn sie seind der Welt Heil / vnd des Volckes Glück / sagt das Buch der Weißheit am 6. Cap: Als aber GOtt der HErr / vnsern verstorbenen Herrn Doctor am nehern Sonnabent / den 11. Decembr: Nach dem er ein zeithero sich vbel befunden / vnd fast Sechs Wochen sich inhalten vnd danieder liggen müssen / durch einen hefftigen zufallenden Flußheim gesucht / hat er sich nicht lange bedacht / sondern alßbaldt denselben Abent / sich mit grosser Andacht vnd guter bescheidenheit / zum seligen Abschied bereitet / sich mit GOtt durch hertzliche Buß vnd erkentnus der Sünden außgesöhnet / alle seinen Wiederwertigen vergeben / sich mit der Absolution vnd heiligen Abentmal versehen lassen / vnnd aller <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0046"/> der Rechte Doctores heissen / wann sie nicht allein in den Weltlichen Rechten bewandert sein / vnd halten darüber mit ernst ohne Eigennutz / Sondern haben auch in lege Domini, im Gesetz des HErren studieret / vnd lassen dasselb jhrer Füsse Leuchte / vnd jhre Ratsleute sein / welches das rechte Ius canonicum ist / darnach sich alle ander Rechte / Ratschlege vnd Hendel regulieren vnd schicken müssen / Wie Dauid Psal: 119. von sich zeuget. Denn also beschreibet der heilige Geist frome Juristen / Exod: 18. Das sie sollen sein redliche Leute / die GOtt fürchten / warhafftig vnd dem Geitz feindt sein. Wol dem Lande so solcher Leute viel hat / denn sie seind der Welt Heil / vnd des Volckes Glück / sagt das Buch der Weißheit am 6. Cap:</p> <p>Als aber GOtt der HErr / vnsern verstorbenen Herrn Doctor am nehern Sonnabent / den 11. Decembr: Nach dem er ein zeithero sich vbel befunden / vnd fast Sechs Wochen sich inhalten vnd danieder liggen müssen / durch einen hefftigen zufallenden Flußheim gesucht / hat er sich nicht lange bedacht / sondern alßbaldt denselben Abent / sich mit grosser Andacht vnd guter bescheidenheit / zum seligen Abschied bereitet / sich mit GOtt durch hertzliche Buß vnd erkentnus der Sünden außgesöhnet / alle seinen Wiederwertigen vergeben / sich mit der Absolution vnd heiligen Abentmal versehen lassen / vnnd aller </p> </div> </body> </text> </TEI> [0046]
der Rechte Doctores heissen / wann sie nicht allein in den Weltlichen Rechten bewandert sein / vnd halten darüber mit ernst ohne Eigennutz / Sondern haben auch in lege Domini, im Gesetz des HErren studieret / vnd lassen dasselb jhrer Füsse Leuchte / vnd jhre Ratsleute sein / welches das rechte Ius canonicum ist / darnach sich alle ander Rechte / Ratschlege vnd Hendel regulieren vnd schicken müssen / Wie Dauid Psal: 119. von sich zeuget. Denn also beschreibet der heilige Geist frome Juristen / Exod: 18. Das sie sollen sein redliche Leute / die GOtt fürchten / warhafftig vnd dem Geitz feindt sein. Wol dem Lande so solcher Leute viel hat / denn sie seind der Welt Heil / vnd des Volckes Glück / sagt das Buch der Weißheit am 6. Cap:
Als aber GOtt der HErr / vnsern verstorbenen Herrn Doctor am nehern Sonnabent / den 11. Decembr: Nach dem er ein zeithero sich vbel befunden / vnd fast Sechs Wochen sich inhalten vnd danieder liggen müssen / durch einen hefftigen zufallenden Flußheim gesucht / hat er sich nicht lange bedacht / sondern alßbaldt denselben Abent / sich mit grosser Andacht vnd guter bescheidenheit / zum seligen Abschied bereitet / sich mit GOtt durch hertzliche Buß vnd erkentnus der Sünden außgesöhnet / alle seinen Wiederwertigen vergeben / sich mit der Absolution vnd heiligen Abentmal versehen lassen / vnnd aller
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |