Wodurch die Dispensationen vom Eheverbote zwi- schen Schwägern und Schwägerinnen autorisirt werden. 1)
Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Constitutionen König von Westphalen, französischer Prinz, etc. etc.
Allen unsern freundlichen Gruß zuvor.
Die Stände haben, in Gemäßheit des ihnen im Namen des Königs gemachten Vorschlages, und nach Anhörung der Redner des Staatsrathes, und der Commissionen der Stände, am 6ten des laufenden Monats August folgendes Decret erlassen:
Decret.
Die Regierung kann aus wichtigen Gründen das Ehe- verbot zwischen Schwägern und Schwägerinnen aufheben, mit Ausnahme der Fälle, wo die vorhergehende Ehe durch Scheidung aufgelöst ist; was diese letzteren Fälle anbetrifft, so behält das im 162sten Artikel des Gesetzbuches Napoleons enthaltene gänzliche Eheverbot seine volle Wirksamkeit, der-
1) Gesetzbülletin, B. II, S. 35.
Anhang.
III.b Geſetz
Vom 10ten Auguſt 1808,
Wodurch die Diſpenſationen vom Eheverbote zwi- ſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen autoriſirt werden. 1)
Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Conſtitutionen Koͤnig von Weſtphalen, franzoͤſiſcher Prinz, ꝛc. ꝛc.
Allen unſern freundlichen Gruß zuvor.
Die Staͤnde haben, in Gemaͤßheit des ihnen im Namen des Koͤnigs gemachten Vorſchlages, und nach Anhoͤrung der Redner des Staatsrathes, und der Commiſſionen der Staͤnde, am 6ten des laufenden Monats Auguſt folgendes Decret erlaſſen:
Decret.
Die Regierung kann aus wichtigen Gruͤnden das Ehe- verbot zwiſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen aufheben, mit Ausnahme der Faͤlle, wo die vorhergehende Ehe durch Scheidung aufgeloͤst iſt; was dieſe letzteren Faͤlle anbetrifft, ſo behaͤlt das im 162ſten Artikel des Geſetzbuches Napoleons enthaltene gaͤnzliche Eheverbot ſeine volle Wirkſamkeit, der-
1) Geſetzbuͤlletin, B. II, S. 35.
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Anhang.
III.b
Geſetz
Vom 10ten Auguſt 1808,
Wodurch die Diſpenſationen vom Eheverbote zwi-
ſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen autoriſirt
werden. 1)
Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden
und durch die Conſtitutionen Koͤnig von Weſtphalen,
franzoͤſiſcher Prinz, ꝛc. ꝛc.
Allen unſern freundlichen Gruß zuvor.
Die Staͤnde haben, in Gemaͤßheit des ihnen im Namen
des Koͤnigs gemachten Vorſchlages, und nach Anhoͤrung der
Redner des Staatsrathes, und der Commiſſionen der
Staͤnde, am 6ten des laufenden Monats Auguſt folgendes
Decret erlaſſen:
Decret.
Die Regierung kann aus wichtigen Gruͤnden das Ehe-
verbot zwiſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen aufheben,
mit Ausnahme der Faͤlle, wo die vorhergehende Ehe durch
Scheidung aufgeloͤst iſt; was dieſe letzteren Faͤlle anbetrifft,
ſo behaͤlt das im 162ſten Artikel des Geſetzbuches Napoleons
enthaltene gaͤnzliche Eheverbot ſeine volle Wirkſamkeit, der-
1) Geſetzbuͤlletin, B. II, S. 35.
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Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 1006. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/1018>, abgerufen am 24.11.2024.
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