2017. Die Verpflichtungen der Bürgen gehen, mit Ausnahme der persönlichen Verhaftung, wenn die Beschaf- fenheit der Verbindlichkeit sie derselben unterworfen hätte, auf deren Erben über. 2018. Ein Schuldner, der zur Stellung eines Bürgen ver- pflichtet ist, muß einen solchen vorschlagen, der einen Ver- trag zu schließen fähig ist, dessen Vermögen hinreicht, um für den Gegenstand der Schuld Sicherheit zu leisten, und dessen Wohnsitz im Gerichtsbezirke des Appellationshofes, wo die Bürgschaft geleistet werden soll, befindlich ist. 2019. Die Zahlungsfähigkeit eines Bürgen wird nur mit Rücksicht auf sein Grundeigenthum beurtheilt, außer in Handelsangelegenheiten, oder wenn die Schuld geringfügig ist. Auf unbewegliche Sachen, die in einem Rechtsstreite be- fangen sind, oder welche anzugreifen, der Entfernung ihrer Lage wegen zu schwierig seyn würde, wird keine Rücksicht genommen.
2020. Wenn der vom Gläubiger freywillig oder zufolge richterlicher Verfügung angenommene Bürge nachher zah- lungsunfähig wird, so muß ein anderer gestellt werden. Diese Regel leidet nur in dem Falle eine Ausnahme, wo der Bürge vermöge einer Uebereinkunft, in welcher der Gläubiger die bestimmte Person zum Bürgen verlangt hatte, gegeben worden ist.
Zweytes Capitel. Von den Wirkungen der Bürgschaft.
Erster Abschnitt. Von den Wirkungen der Bürgschaft zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen.
2021. Der Bürge ist nur alsdann den Gläubiger zu bezah- len verbunden, wenn der Schuldner es unterläßt, und es
III. Buch. 14. Titel. 2. Cap.
2017. Die Verpflichtungen der Buͤrgen gehen, mit Ausnahme der perſoͤnlichen Verhaftung, wenn die Beſchaf- fenheit der Verbindlichkeit ſie derſelben unterworfen haͤtte, auf deren Erben uͤber. 2018. Ein Schuldner, der zur Stellung eines Buͤrgen ver- pflichtet iſt, muß einen ſolchen vorſchlagen, der einen Ver- trag zu ſchließen faͤhig iſt, deſſen Vermoͤgen hinreicht, um fuͤr den Gegenſtand der Schuld Sicherheit zu leiſten, und deſſen Wohnſitz im Gerichtsbezirke des Appellationshofes, wo die Buͤrgſchaft geleiſtet werden ſoll, befindlich iſt. 2019. Die Zahlungsfaͤhigkeit eines Buͤrgen wird nur mit Ruͤckſicht auf ſein Grundeigenthum beurtheilt, außer in Handelsangelegenheiten, oder wenn die Schuld geringfuͤgig iſt. Auf unbewegliche Sachen, die in einem Rechtsſtreite be- fangen ſind, oder welche anzugreifen, der Entfernung ihrer Lage wegen zu ſchwierig ſeyn wuͤrde, wird keine Ruͤckſicht genommen.
2020. Wenn der vom Glaͤubiger freywillig oder zufolge richterlicher Verfuͤgung angenommene Buͤrge nachher zah- lungsunfaͤhig wird, ſo muß ein anderer geſtellt werden. Dieſe Regel leidet nur in dem Falle eine Ausnahme, wo der Buͤrge vermoͤge einer Uebereinkunft, in welcher der Glaͤubiger die beſtimmte Perſon zum Buͤrgen verlangt hatte, gegeben worden iſt.
Zweytes Capitel. Von den Wirkungen der Buͤrgſchaft.
Erſter Abſchnitt. Von den Wirkungen der Buͤrgſchaft zwiſchen dem Glaͤubiger und dem Buͤrgen.
2021. Der Buͤrge iſt nur alsdann den Glaͤubiger zu bezah- len verbunden, wenn der Schuldner es unterlaͤßt, und es
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III. Buch. 14. Titel. 2. Cap.
2017. Die Verpflichtungen der Buͤrgen gehen, mit
Ausnahme der perſoͤnlichen Verhaftung, wenn die Beſchaf-
fenheit der Verbindlichkeit ſie derſelben unterworfen haͤtte,
auf deren Erben uͤber.
2018. Ein Schuldner, der zur Stellung eines Buͤrgen ver-
pflichtet iſt, muß einen ſolchen vorſchlagen, der einen Ver-
trag zu ſchließen faͤhig iſt, deſſen Vermoͤgen hinreicht, um
fuͤr den Gegenſtand der Schuld Sicherheit zu leiſten, und
deſſen Wohnſitz im Gerichtsbezirke des Appellationshofes,
wo die Buͤrgſchaft geleiſtet werden ſoll, befindlich iſt.
2019. Die Zahlungsfaͤhigkeit eines Buͤrgen wird nur mit
Ruͤckſicht auf ſein Grundeigenthum beurtheilt, außer in
Handelsangelegenheiten, oder wenn die Schuld geringfuͤgig iſt.
Auf unbewegliche Sachen, die in einem Rechtsſtreite be-
fangen ſind, oder welche anzugreifen, der Entfernung ihrer
Lage wegen zu ſchwierig ſeyn wuͤrde, wird keine Ruͤckſicht
genommen.
2020. Wenn der vom Glaͤubiger freywillig oder zufolge
richterlicher Verfuͤgung angenommene Buͤrge nachher zah-
lungsunfaͤhig wird, ſo muß ein anderer geſtellt werden.
Dieſe Regel leidet nur in dem Falle eine Ausnahme,
wo der Buͤrge vermoͤge einer Uebereinkunft, in welcher der
Glaͤubiger die beſtimmte Perſon zum Buͤrgen verlangt hatte,
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Von den Wirkungen der Buͤrgſchaft zwiſchen dem
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2021. Der Buͤrge iſt nur alsdann den Glaͤubiger zu bezah-
len verbunden, wenn der Schuldner es unterlaͤßt, und es
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Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 856. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/868>, abgerufen am 24.11.2024.
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