Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 1. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.ren Beweis über die Betrüglichkeit derselben Es mag vielleicht Moralisten geben, die ren Beweis uͤber die Betruͤglichkeit derſelben Es mag vielleicht Moraliſten geben, die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0222" n="206"/> ren Beweis uͤber die Betruͤglichkeit derſelben<lb/> fuͤhren; was ihnen ſchwer, wo nicht unmoͤg-<lb/> lich, fallen durfte. Jch, als Rheeder hinge-<lb/> gegen, war nun befugt, mich buchſtaͤblich an<lb/> meine Police zu halten und auf volle Ent-<lb/> ſchaͤdigung zu dringen. Jn der <hi rendition="#g">Form</hi> war<lb/> dann das Recht auf meiner Seite: nur ob<lb/> auch dem <hi rendition="#g">Weſen</hi> nach — daruͤber hatt’ ich<lb/> bei mir ſelbſt einige Bedenklichkeiten, die ich<lb/> nicht ſofort loswerden konnte. Daß der<lb/> Steinkraus bei der Haverey mit Lug und<lb/> Trug umgegangen ſeyn muͤſſe, ſchien, wenn<lb/> auch nicht klar erweislich doch nur zu glaub-<lb/> lich. Meine eigene Hand und Gewiſſen war<lb/> gleichwohl rein und frei von jeder, auch nur<lb/> der entfernteſten Theilnahme an jeglichem,<lb/> hier ſtattgefundenen Unrecht. Hatt’ ich ſeiner<lb/> Ehrlichkeit nicht ſelbſt mein Gut und Vermoͤ-<lb/> gen — vielleicht nur zu treuherzig! — an-<lb/> vertraut? War ich nicht ſelbſt von ihm<lb/> ſchaͤndlich betrogen, hintergangen und uͤber-<lb/> vortheilt worden? Konnte <hi rendition="#g">ich</hi> ausmitteln,<lb/> wie groß oder klein der Betrug ſeyn moͤchte,<lb/> den er in Gothenburg geſpielt? Und <hi rendition="#g">wem</hi><lb/> konnt’ und ſollt’ es dennoch zukommen, den<lb/> Schaden deſſelben zu tragen?</p><lb/> <p>Es mag vielleicht Moraliſten geben, die<lb/> im Stande ſind, Haare zu ſpalten und Recht<lb/> und Unrecht auf der Goldwaage abzuwaͤgen.<lb/> Jch geſtehe, daß ich dies in meiner Einfalt<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [206/0222]
ren Beweis uͤber die Betruͤglichkeit derſelben
fuͤhren; was ihnen ſchwer, wo nicht unmoͤg-
lich, fallen durfte. Jch, als Rheeder hinge-
gegen, war nun befugt, mich buchſtaͤblich an
meine Police zu halten und auf volle Ent-
ſchaͤdigung zu dringen. Jn der Form war
dann das Recht auf meiner Seite: nur ob
auch dem Weſen nach — daruͤber hatt’ ich
bei mir ſelbſt einige Bedenklichkeiten, die ich
nicht ſofort loswerden konnte. Daß der
Steinkraus bei der Haverey mit Lug und
Trug umgegangen ſeyn muͤſſe, ſchien, wenn
auch nicht klar erweislich doch nur zu glaub-
lich. Meine eigene Hand und Gewiſſen war
gleichwohl rein und frei von jeder, auch nur
der entfernteſten Theilnahme an jeglichem,
hier ſtattgefundenen Unrecht. Hatt’ ich ſeiner
Ehrlichkeit nicht ſelbſt mein Gut und Vermoͤ-
gen — vielleicht nur zu treuherzig! — an-
vertraut? War ich nicht ſelbſt von ihm
ſchaͤndlich betrogen, hintergangen und uͤber-
vortheilt worden? Konnte ich ausmitteln,
wie groß oder klein der Betrug ſeyn moͤchte,
den er in Gothenburg geſpielt? Und wem
konnt’ und ſollt’ es dennoch zukommen, den
Schaden deſſelben zu tragen?
Es mag vielleicht Moraliſten geben, die
im Stande ſind, Haare zu ſpalten und Recht
und Unrecht auf der Goldwaage abzuwaͤgen.
Jch geſtehe, daß ich dies in meiner Einfalt
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