Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.Handelshauses Rochus und Kopstädt durch Von dieser bedeutenden Summe kamen Das Drittel, welches unserm Schiffe Handelshauſes Rochus und Kopſtaͤdt durch Von dieſer bedeutenden Summe kamen Das Drittel, welches unſerm Schiffe <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0083" n="79"/> Handelshauſes Rochus und Kopſtaͤdt durch<lb/> eigne Commiſſarien geſchehen, der Befund<lb/> nach dem Haag an die Staaten von Hol-<lb/> land abgegangen und von dorther die An-<lb/> weiſung zu dem gerichtlichen Verfahren ge-<lb/> kommen, wovon bereits oben ausfuͤhrliche<lb/> Meldung geſchehen. Eben ſo uͤbereinſtim-<lb/> mend war des Steuermanns Erzaͤhlung<lb/> von dem Befund der verſuchten Anbohrung<lb/> des Schiffes, welcher ſich beim Ausraͤumen<lb/> deſſelben ergeben. Schiff und Ladung wa-<lb/> ren in der Folge gerichtlich zu Verkauf ge-<lb/> ſtellt und aus beiden ein Werth von 99,000<lb/> Gulden holl. geloͤſt worden.</p><lb/> <p>Von dieſer bedeutenden Summe kamen<lb/> nun, nach den hollaͤndiſchen Seerechten,<lb/> Zweidrittel den franzoͤſiſchen Eigenthuͤmern,<lb/> Eindrittel aber dem Schiffsvolke der Chri-<lb/> ſtina zu. Umgekehrt waͤre das Verhaͤltniß<lb/> geweſen, wenn ſich jener Hund nicht mehr,<lb/> als Waͤchter, auf dem Schiffe befunden<lb/> haͤtte, um dieſes als voͤllig herrenlos anzu-<lb/> nehmen; woraus denn zu erſehen, was fuͤr<lb/> eine ſonderbare Gerechtigkeit die Seegeſetze<lb/> auf einem Schiffe ſelbſt einem Hunde ein-<lb/> raͤumen. Denn Dieſer hier verdiente ſeinem<lb/> Herrn durch ſein Bellen, womit er uns em-<lb/> pfieng, reine 32,000 Gulden!</p><lb/> <p>Das Drittel, welches unſerm Schiffe<lb/> zufiel, kam zur Haͤlfte wiederum den Rhee-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [79/0083]
Handelshauſes Rochus und Kopſtaͤdt durch
eigne Commiſſarien geſchehen, der Befund
nach dem Haag an die Staaten von Hol-
land abgegangen und von dorther die An-
weiſung zu dem gerichtlichen Verfahren ge-
kommen, wovon bereits oben ausfuͤhrliche
Meldung geſchehen. Eben ſo uͤbereinſtim-
mend war des Steuermanns Erzaͤhlung
von dem Befund der verſuchten Anbohrung
des Schiffes, welcher ſich beim Ausraͤumen
deſſelben ergeben. Schiff und Ladung wa-
ren in der Folge gerichtlich zu Verkauf ge-
ſtellt und aus beiden ein Werth von 99,000
Gulden holl. geloͤſt worden.
Von dieſer bedeutenden Summe kamen
nun, nach den hollaͤndiſchen Seerechten,
Zweidrittel den franzoͤſiſchen Eigenthuͤmern,
Eindrittel aber dem Schiffsvolke der Chri-
ſtina zu. Umgekehrt waͤre das Verhaͤltniß
geweſen, wenn ſich jener Hund nicht mehr,
als Waͤchter, auf dem Schiffe befunden
haͤtte, um dieſes als voͤllig herrenlos anzu-
nehmen; woraus denn zu erſehen, was fuͤr
eine ſonderbare Gerechtigkeit die Seegeſetze
auf einem Schiffe ſelbſt einem Hunde ein-
raͤumen. Denn Dieſer hier verdiente ſeinem
Herrn durch ſein Bellen, womit er uns em-
pfieng, reine 32,000 Gulden!
Das Drittel, welches unſerm Schiffe
zufiel, kam zur Haͤlfte wiederum den Rhee-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |