eigener Untergang, war es dem die Römischen Patricier in ihren Anstrengungen das Volk unterdrückt zu halten nachstrebten, ohne zu wissen was sie thaten.
Die Theilnahme der Etrusker am Syllanischen Kriege war allgemeine Sache, der Genuß des römischen Bürger- rechts für jeden Freyen gleich, wie er auch in seiner Hei- math durch die alten, jetzt erlöschenden, Verfassungen ausgeschlossen oder beschränkt gewesen war; und an die- sem Kriege sieht man wie groß Etrurien geblieben wäre, wenn alle Etrusker einige Jahrhunderte früher ein Vater- land gehabt hätten.
Die Königliche Würde, allenthalben die älteste Ver- fassung, erhielt sich in den etruskischen Städten länger als zu Rom: doch war sie zu Veji zuletzt eine erwählte Magistratur, und nach dem Fall dieser Stadt wird keiner etruskischen Könige weiter gedacht. Die drey verschiede- nen Conföderationen waren sich ganz fremd. Daß die Verbindung der zwölf Städte des mittlern Etruriens so innig gewesen sey daß sie über sich gemeinschaftlich einen König 73) erwählt hätten, beruht auf einer Sage, wel- che an einem andern Ort dahin bestimmt wird: bey ge- meinschaftlichen Unternehmungen wäre einem der zwölf Könige der höchste Befehl übertragen worden 74). In der römischen Geschichte ist selbst Porsena, wie sehr ihn auch die alten Lieder verherrlicht haben, nur eines einzi- gen Volks König. So weit uns diese Geschichte führt
73) Wie die zwölf Stämme der Israeliten einen Richter über sich erwählten.
74) Livius I. c. 8. Dionysius III. c. 61.
F 2
eigener Untergang, war es dem die Roͤmiſchen Patricier in ihren Anſtrengungen das Volk unterdruͤckt zu halten nachſtrebten, ohne zu wiſſen was ſie thaten.
Die Theilnahme der Etruſker am Syllaniſchen Kriege war allgemeine Sache, der Genuß des roͤmiſchen Buͤrger- rechts fuͤr jeden Freyen gleich, wie er auch in ſeiner Hei- math durch die alten, jetzt erloͤſchenden, Verfaſſungen ausgeſchloſſen oder beſchraͤnkt geweſen war; und an die- ſem Kriege ſieht man wie groß Etrurien geblieben waͤre, wenn alle Etruſker einige Jahrhunderte fruͤher ein Vater- land gehabt haͤtten.
Die Koͤnigliche Wuͤrde, allenthalben die aͤlteſte Ver- faſſung, erhielt ſich in den etruskiſchen Staͤdten laͤnger als zu Rom: doch war ſie zu Veji zuletzt eine erwaͤhlte Magiſtratur, und nach dem Fall dieſer Stadt wird keiner etruſkiſchen Koͤnige weiter gedacht. Die drey verſchiede- nen Confoͤderationen waren ſich ganz fremd. Daß die Verbindung der zwoͤlf Staͤdte des mittlern Etruriens ſo innig geweſen ſey daß ſie uͤber ſich gemeinſchaftlich einen Koͤnig 73) erwaͤhlt haͤtten, beruht auf einer Sage, wel- che an einem andern Ort dahin beſtimmt wird: bey ge- meinſchaftlichen Unternehmungen waͤre einem der zwoͤlf Koͤnige der hoͤchſte Befehl uͤbertragen worden 74). In der roͤmiſchen Geſchichte iſt ſelbſt Porſena, wie ſehr ihn auch die alten Lieder verherrlicht haben, nur eines einzi- gen Volks Koͤnig. So weit uns dieſe Geſchichte fuͤhrt
73) Wie die zwoͤlf Staͤmme der Iſraeliten einen Richter uͤber ſich erwaͤhlten.
74) Livius I. c. 8. Dionyſius III. c. 61.
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eigener Untergang, war es dem die Roͤmiſchen Patricier
in ihren Anſtrengungen das Volk unterdruͤckt zu halten
nachſtrebten, ohne zu wiſſen was ſie thaten.
Die Theilnahme der Etruſker am Syllaniſchen Kriege
war allgemeine Sache, der Genuß des roͤmiſchen Buͤrger-
rechts fuͤr jeden Freyen gleich, wie er auch in ſeiner Hei-
math durch die alten, jetzt erloͤſchenden, Verfaſſungen
ausgeſchloſſen oder beſchraͤnkt geweſen war; und an die-
ſem Kriege ſieht man wie groß Etrurien geblieben waͤre,
wenn alle Etruſker einige Jahrhunderte fruͤher ein Vater-
land gehabt haͤtten.
Die Koͤnigliche Wuͤrde, allenthalben die aͤlteſte Ver-
faſſung, erhielt ſich in den etruskiſchen Staͤdten laͤnger
als zu Rom: doch war ſie zu Veji zuletzt eine erwaͤhlte
Magiſtratur, und nach dem Fall dieſer Stadt wird keiner
etruſkiſchen Koͤnige weiter gedacht. Die drey verſchiede-
nen Confoͤderationen waren ſich ganz fremd. Daß die
Verbindung der zwoͤlf Staͤdte des mittlern Etruriens ſo
innig geweſen ſey daß ſie uͤber ſich gemeinſchaftlich einen
Koͤnig 73) erwaͤhlt haͤtten, beruht auf einer Sage, wel-
che an einem andern Ort dahin beſtimmt wird: bey ge-
meinſchaftlichen Unternehmungen waͤre einem der zwoͤlf
Koͤnige der hoͤchſte Befehl uͤbertragen worden 74). In
der roͤmiſchen Geſchichte iſt ſelbſt Porſena, wie ſehr ihn
auch die alten Lieder verherrlicht haben, nur eines einzi-
gen Volks Koͤnig. So weit uns dieſe Geſchichte fuͤhrt
73) Wie die zwoͤlf Staͤmme der Iſraeliten einen Richter
uͤber ſich erwaͤhlten.
74) Livius I. c. 8. Dionyſius III. c. 61.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/105>, abgerufen am 21.11.2024.
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