abgetreten hätten welche ihre eigne nicht zu schützen Macht besaßen. Doch ist das Livius Erzählung 13). Das Widersinnige wird erhöht durch die Beschaffenheit ihres Bündnisses mit Rom und Latium; völlig gleich, gewährte es ihnen gegen beyde Nationen dieselben Vor- theile welche sie sich gegenseitig zugesagt hatten. Also gebührte den Hernikern jetzt der dritte Theil 14) der Beute und Eroberungen, auch des gewonnenen Landes; denn nicht Oberherrschaft, Landeigenthum ward damals erobert.
Zwar redet Livius nicht von diesen Bedingungen des Bündnisses, doch konnten sie ihm nicht unbekannt seyn, und empfinden hätte er es müssen wie unwahr- scheinlich es sey daß demselben Volk solche Vortheile für die Zukunft bewilligt, gegenwärtig aber zwey Drit- theile seines Landes genommen wären. Dionysius, ob- wohl er auch von der Besiegung der Herniker redet, kennt in dem Friedensschluß keine solche Bedingung, sondern nur jenes gerechte Verhältniß gleicher Vortheile bey gleichen Anstrengungen 15). Vielmehr erregte nach ihm, der die Sage von der Herniker Besiegung vor- aussetzt, jenes Hirngespinnst römischer Eitelkeit, welche die Hülfsbedürftigkeit der Vorfahren nie eingesteht, der begünstigende Inhalt Mißvergnügen unter den Römern.
Sp.
13)II. c. 41.
14) Daher den Latinern, bis zu Mänius Consulat, auch nur ein Drittheil, nicht mehr, wie nach dem ursprünglichen Ver- trag die Hälfte. Plinius H. N. XXXIV. c. 11.
15)VIII. c. 69.
abgetreten haͤtten welche ihre eigne nicht zu ſchuͤtzen Macht beſaßen. Doch iſt das Livius Erzaͤhlung 13). Das Widerſinnige wird erhoͤht durch die Beſchaffenheit ihres Buͤndniſſes mit Rom und Latium; voͤllig gleich, gewaͤhrte es ihnen gegen beyde Nationen dieſelben Vor- theile welche ſie ſich gegenſeitig zugeſagt hatten. Alſo gebuͤhrte den Hernikern jetzt der dritte Theil 14) der Beute und Eroberungen, auch des gewonnenen Landes; denn nicht Oberherrſchaft, Landeigenthum ward damals erobert.
Zwar redet Livius nicht von dieſen Bedingungen des Buͤndniſſes, doch konnten ſie ihm nicht unbekannt ſeyn, und empfinden haͤtte er es muͤſſen wie unwahr- ſcheinlich es ſey daß demſelben Volk ſolche Vortheile fuͤr die Zukunft bewilligt, gegenwaͤrtig aber zwey Drit- theile ſeines Landes genommen waͤren. Dionyſius, ob- wohl er auch von der Beſiegung der Herniker redet, kennt in dem Friedensſchluß keine ſolche Bedingung, ſondern nur jenes gerechte Verhaͤltniß gleicher Vortheile bey gleichen Anſtrengungen 15). Vielmehr erregte nach ihm, der die Sage von der Herniker Beſiegung vor- ausſetzt, jenes Hirngeſpinnſt roͤmiſcher Eitelkeit, welche die Huͤlfsbeduͤrftigkeit der Vorfahren nie eingeſteht, der beguͤnſtigende Inhalt Mißvergnuͤgen unter den Roͤmern.
Sp.
13)II. c. 41.
14) Daher den Latinern, bis zu Maͤnius Conſulat, auch nur ein Drittheil, nicht mehr, wie nach dem urſpruͤnglichen Ver- trag die Haͤlfte. Plinius H. N. XXXIV. c. 11.
15)VIII. c. 69.
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abgetreten haͤtten welche ihre eigne nicht zu ſchuͤtzen
Macht beſaßen. Doch iſt das Livius Erzaͤhlung 13).
Das Widerſinnige wird erhoͤht durch die Beſchaffenheit
ihres Buͤndniſſes mit Rom und Latium; voͤllig gleich,
gewaͤhrte es ihnen gegen beyde Nationen dieſelben Vor-
theile welche ſie ſich gegenſeitig zugeſagt hatten. Alſo
gebuͤhrte den Hernikern jetzt der dritte Theil 14) der
Beute und Eroberungen, auch des gewonnenen Landes;
denn nicht Oberherrſchaft, Landeigenthum ward damals
erobert.
Zwar redet Livius nicht von dieſen Bedingungen
des Buͤndniſſes, doch konnten ſie ihm nicht unbekannt
ſeyn, und empfinden haͤtte er es muͤſſen wie unwahr-
ſcheinlich es ſey daß demſelben Volk ſolche Vortheile
fuͤr die Zukunft bewilligt, gegenwaͤrtig aber zwey Drit-
theile ſeines Landes genommen waͤren. Dionyſius, ob-
wohl er auch von der Beſiegung der Herniker redet,
kennt in dem Friedensſchluß keine ſolche Bedingung,
ſondern nur jenes gerechte Verhaͤltniß gleicher Vortheile
bey gleichen Anſtrengungen 15). Vielmehr erregte nach
ihm, der die Sage von der Herniker Beſiegung vor-
ausſetzt, jenes Hirngeſpinnſt roͤmiſcher Eitelkeit, welche
die Huͤlfsbeduͤrftigkeit der Vorfahren nie eingeſteht, der
beguͤnſtigende Inhalt Mißvergnuͤgen unter den Roͤmern.
Sp.
13) II. c. 41.
14) Daher den Latinern, bis zu Maͤnius Conſulat, auch nur
ein Drittheil, nicht mehr, wie nach dem urſpruͤnglichen Ver-
trag die Haͤlfte. Plinius H. N. XXXIV. c. 11.
15) VIII. c. 69.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/470>, abgerufen am 21.11.2024.
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