Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.Dictatoren Roms anfänglich nicht also, sondern Heer- Es gab nicht mehr Candidaten des Senats: die Die Idee daß die Gesetzgebung der zwölf Tafeln Sehr glaublich ist es hingegen daß erst jetzt ein allge- Die Fragmente der zwölf Tafeln sind so zufällig 33) Magister populi. Varro de L. L. IV. c. 14. Cicero de leg. III. c. 5. 34) Dionysius X. c. 60.
Dictatoren Roms anfaͤnglich nicht alſo, ſondern Heer- Es gab nicht mehr Candidaten des Senats: die Die Idee daß die Geſetzgebung der zwoͤlf Tafeln Sehr glaublich iſt es hingegen daß erſt jetzt ein allge- Die Fragmente der zwoͤlf Tafeln ſind ſo zufaͤllig 33) Magister populi. Varro de L. L. IV. c. 14. Cicero de leg. III. c. 5. 34) Dionyſius X. c. 60.
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Dictatoren Roms anfaͤnglich nicht alſo, ſondern Heer-
meiſter 33) genannt wurden.
Es gab nicht mehr Candidaten des Senats: die
Wahl des zweyten Decemvirats iſt ſichtbar ganz frey
dem Volk uͤberlaſſen, und ſo blieben es die folgenden
Comitien, wenn der vorſitzende Magiſtrat ſeine Macht
nicht mißbrauchte.
Die Idee daß die Geſetzgebung der zwoͤlf Tafeln
zum Zweck hatte die Nation zu vereinigen waͤre wider-
legt wenn es wahr waͤre daß erſt durch ſie das Connu-
bium der Staͤnde verboten ſey. Aber das koͤnnen wir
als einen Wahn des Dionyſius ſchlechthin verwerfen,
welcher Verzeichnung des beſtehenden Rechts, und Ge-
ſetzgebung verwirrte 34): er fuͤhlte nicht einmal die Un-
wahrſcheinlichkeit daß dies geſchehen ſeyn ſolle waͤhrend
eben ein Theil der Decemvirn plebejiſch war. Ein ſol-
ches Geſetz kann nur durch unvordenkliches Herkommen
beſtehen, nicht eingefuͤhrt werden.
Sehr glaublich iſt es hingegen daß erſt jetzt ein allge-
meines Commercium, Veraͤußerungs- und Erwerbrecht
der Gegenſtaͤnde quiritariſches Eigenthums, zwiſchen den
verſchiedenen Staͤnden eingefuͤhrt ward.
Die Fragmente der zwoͤlf Tafeln ſind ſo zufaͤllig
erhalten, und ſo gering, daß ſie wenig Belehrung uͤber
das buͤrgerliche und peinliche Recht gewaͤhren welches
dieſe Geſetzgebung enthielt: und dieſe zerriſſenen Bruch-
33) Magister populi. Varro de L. L. IV. c. 14. Cicero
de leg. III. c. 5.
34) Dionyſius X. c. 60.
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