barkeit für den wohlfeilen Verkauf geraubter Vorräthe welche, nicht geraubt, umsonst ausgetheilt geworden wä- ren, ist schwer zu glauben. Eine andre Erzählung 21) hat viel wahrscheinlichere Beziehungen: sie redet von einem Aufstand den Mälius Tod erregt hatte, Minucius aber besänftigte: mit dem bedeutenden Zusatz er habe seinem Stande entsagt, sey als aufgenommener Plebe- jer von den Tribunen als der elfte in ihr Collegium co- optirt worden, und habe in dieser Magistratur, nicht als Präfect der Annona, in drey Markttagen den Preis des Getreides auf einen As herabgebracht: das habe die Gunst des Volks so gewonnen daß ihm durch allgemeine Beysteuer eine Statue vor der Porta Trigemina errich- tet sey. Die Zusage Wohlfeilheit zu bewürken würde das regelwidrige Verfahren des Collegiums der Tribu- nen begreiflich machen.
Die Regierung, Consuln wie Militartribunen, ehr- ten gewöhnlich die Hoheit des Senats so sehr, daß sie sogar Senatsbeschlüssen Folge leisteten, denen die Volks- tribunen widersprochen hatten 22). Dies war im Geist des sonderbaren Verhältnisses zwischen Senat und Volk, wo eine auf dieselben Gegenstände gerichtete Macht bey- der concurrirend galt. Der Widerspruch der Tribunen berief die Entscheidung des Volks: ihr Stillschweigen war einer Genehmigung gleich: aber nur ihre ausdrücklich er-
21) Einige Annalen bey Livius IV. c. 16. Plinius H. N. XVIII. c. 4.
22) Livius IV. c. 57. Si quis intercedat Senatusconsulto, auctoritate se fore contentum.
Zweiter Theil. N
barkeit fuͤr den wohlfeilen Verkauf geraubter Vorraͤthe welche, nicht geraubt, umſonſt ausgetheilt geworden waͤ- ren, iſt ſchwer zu glauben. Eine andre Erzaͤhlung 21) hat viel wahrſcheinlichere Beziehungen: ſie redet von einem Aufſtand den Maͤlius Tod erregt hatte, Minucius aber beſaͤnftigte: mit dem bedeutenden Zuſatz er habe ſeinem Stande entſagt, ſey als aufgenommener Plebe- jer von den Tribunen als der elfte in ihr Collegium co- optirt worden, und habe in dieſer Magiſtratur, nicht als Praͤfect der Annona, in drey Markttagen den Preis des Getreides auf einen As herabgebracht: das habe die Gunſt des Volks ſo gewonnen daß ihm durch allgemeine Beyſteuer eine Statue vor der Porta Trigemina errich- tet ſey. Die Zuſage Wohlfeilheit zu bewuͤrken wuͤrde das regelwidrige Verfahren des Collegiums der Tribu- nen begreiflich machen.
Die Regierung, Conſuln wie Militartribunen, ehr- ten gewoͤhnlich die Hoheit des Senats ſo ſehr, daß ſie ſogar Senatsbeſchluͤſſen Folge leiſteten, denen die Volks- tribunen widerſprochen hatten 22). Dies war im Geiſt des ſonderbaren Verhaͤltniſſes zwiſchen Senat und Volk, wo eine auf dieſelben Gegenſtaͤnde gerichtete Macht bey- der concurrirend galt. Der Widerſpruch der Tribunen berief die Entſcheidung des Volks: ihr Stillſchweigen war einer Genehmigung gleich: aber nur ihre ausdruͤcklich er-
21) Einige Annalen bey Livius IV. c. 16. Plinius H. N. XVIII. c. 4.
22) Livius IV. c. 57. Si quis intercedat Senatusconsulto, auctoritate se fore contentum.
Zweiter Theil. N
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barkeit fuͤr den wohlfeilen Verkauf geraubter Vorraͤthe
welche, nicht geraubt, umſonſt ausgetheilt geworden waͤ-
ren, iſt ſchwer zu glauben. Eine andre Erzaͤhlung 21)
hat viel wahrſcheinlichere Beziehungen: ſie redet von
einem Aufſtand den Maͤlius Tod erregt hatte, Minucius
aber beſaͤnftigte: mit dem bedeutenden Zuſatz er habe
ſeinem Stande entſagt, ſey als aufgenommener Plebe-
jer von den Tribunen als der elfte in ihr Collegium co-
optirt worden, und habe in dieſer Magiſtratur, nicht
als Praͤfect der Annona, in drey Markttagen den Preis
des Getreides auf einen As herabgebracht: das habe die
Gunſt des Volks ſo gewonnen daß ihm durch allgemeine
Beyſteuer eine Statue vor der Porta Trigemina errich-
tet ſey. Die Zuſage Wohlfeilheit zu bewuͤrken wuͤrde
das regelwidrige Verfahren des Collegiums der Tribu-
nen begreiflich machen.
Die Regierung, Conſuln wie Militartribunen, ehr-
ten gewoͤhnlich die Hoheit des Senats ſo ſehr, daß ſie
ſogar Senatsbeſchluͤſſen Folge leiſteten, denen die Volks-
tribunen widerſprochen hatten 22). Dies war im Geiſt
des ſonderbaren Verhaͤltniſſes zwiſchen Senat und Volk,
wo eine auf dieſelben Gegenſtaͤnde gerichtete Macht bey-
der concurrirend galt. Der Widerſpruch der Tribunen
berief die Entſcheidung des Volks: ihr Stillſchweigen war
einer Genehmigung gleich: aber nur ihre ausdruͤcklich er-
21) Einige Annalen bey Livius IV. c. 16. Plinius H. N.
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22) Livius IV. c. 57. Si quis intercedat Senatusconsulto,
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Zweiter Theil. N
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/209>, abgerufen am 23.11.2024.
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