Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.andern Richter haben, und auch für den dritten gab Was die Volksgemeinde damals nur noch war, an- Innere Geschichte von Cassius Tod bis auf das Decemvirat. Ein Grundfehler verderbt Livius Darstellung der gan- derungen härter gezogen waren und sich im Verfolg der Zeit immer mehr lößten. 14) Th. I. S. 422. Man erläutere sich den Begriff der da-
maligen Plebiscite durch Erinnerung an die unterthänigen Vorstellungen der Stände im sechszehnten Jahrhu[nde]rt, oder sogar des englischen Parlaments in jener Zeit, oder in noch späterer der versammelten Kammern an den Seigneur Roi. andern Richter haben, und auch fuͤr den dritten gab Was die Volksgemeinde damals nur noch war, an- Innere Geſchichte von Caſſius Tod bis auf das Decemvirat. Ein Grundfehler verderbt Livius Darſtellung der gan- derungen haͤrter gezogen waren und ſich im Verfolg der Zeit immer mehr loͤßten. 14) Th. I. S. 422. Man erlaͤutere ſich den Begriff der da-
maligen Plebiſcite durch Erinnerung an die unterthaͤnigen Vorſtellungen der Staͤnde im ſechszehnten Jahrhu[nde]rt, oder ſogar des engliſchen Parlaments in jener Zeit, oder in noch ſpaͤterer der verſammelten Kammern an den Seigneur Roi. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0032" n="16"/> andern Richter haben, und auch fuͤr den dritten gab<lb/> des Patrons richterliche Macht eine einfachere und<lb/> ſchnelle Entſcheidung, von der ihm, wenn ſie ungenuͤ-<lb/> gend ſchien, noch immer die Abrufung der Sache vor<lb/> ein gewoͤhnliches Gericht offen ſtand.</p><lb/> <p>Was die Volksgemeinde damals nur noch war, an-<lb/> faͤnglich nichts als eine richtende Verſammlung, und erſt<lb/> im Verlauf dieſes erſten Zeitraums berechtigt Beſchluͤſſe<lb/> zu faſſen, die aber noch keineswegs geſetzliche Kraft<lb/> hatten, ſondern nur als Vorſtellungen den Senat noͤ-<lb/> thigten uͤber ihren Inhalt zu beſchließen, iſt ſchon oben<lb/> geſagt worden <note place="foot" n="14)">Th. <hi rendition="#aq">I.</hi> S. 422. Man erlaͤutere ſich den Begriff der da-<lb/> maligen Plebiſcite durch Erinnerung an die unterthaͤnigen<lb/> Vorſtellungen der Staͤnde im ſechszehnten Jahrhu<supplied>nde</supplied>rt, oder<lb/> ſogar des engliſchen Parlaments in jener Zeit, oder in noch<lb/> ſpaͤterer der verſammelten Kammern an den <hi rendition="#aq">Seigneur Roi</hi>.</note>; ich erinnere daran damit es ſich<lb/> der Leſer zum Verſtaͤndniß der folgenden Geſchichtser-<lb/> zaͤhlung vergegenwaͤrtige.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head><hi rendition="#g">Innere Geſchichte von Caſſius Tod bis<lb/> auf das Decemvirat</hi>.</head><lb/> <p>Ein Grundfehler verderbt Livius Darſtellung der gan-<lb/> zen aͤlteren Geſchichte; vor ſeinem Blick ſchwebte kaum ein<lb/> dunkles Bild der urſpruͤnglichen Verfaſſung noch der Ge-<lb/> ſtalten welche ſie bey den ſich folgenden Hauptveraͤn-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">derungen</fw><lb/><note xml:id="note-0032" prev="#note-0031" place="foot" n="13)">haͤrter gezogen waren und ſich im Verfolg der Zeit immer<lb/> mehr loͤßten.</note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0032]
andern Richter haben, und auch fuͤr den dritten gab
des Patrons richterliche Macht eine einfachere und
ſchnelle Entſcheidung, von der ihm, wenn ſie ungenuͤ-
gend ſchien, noch immer die Abrufung der Sache vor
ein gewoͤhnliches Gericht offen ſtand.
Was die Volksgemeinde damals nur noch war, an-
faͤnglich nichts als eine richtende Verſammlung, und erſt
im Verlauf dieſes erſten Zeitraums berechtigt Beſchluͤſſe
zu faſſen, die aber noch keineswegs geſetzliche Kraft
hatten, ſondern nur als Vorſtellungen den Senat noͤ-
thigten uͤber ihren Inhalt zu beſchließen, iſt ſchon oben
geſagt worden 14); ich erinnere daran damit es ſich
der Leſer zum Verſtaͤndniß der folgenden Geſchichtser-
zaͤhlung vergegenwaͤrtige.
Innere Geſchichte von Caſſius Tod bis
auf das Decemvirat.
Ein Grundfehler verderbt Livius Darſtellung der gan-
zen aͤlteren Geſchichte; vor ſeinem Blick ſchwebte kaum ein
dunkles Bild der urſpruͤnglichen Verfaſſung noch der Ge-
ſtalten welche ſie bey den ſich folgenden Hauptveraͤn-
derungen
13)
14) Th. I. S. 422. Man erlaͤutere ſich den Begriff der da-
maligen Plebiſcite durch Erinnerung an die unterthaͤnigen
Vorſtellungen der Staͤnde im ſechszehnten Jahrhundert, oder
ſogar des engliſchen Parlaments in jener Zeit, oder in noch
ſpaͤterer der verſammelten Kammern an den Seigneur Roi.
13) haͤrter gezogen waren und ſich im Verfolg der Zeit immer
mehr loͤßten.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |