den Tod angeklagt ward, hat er an vierhundert Bür- ger als Zeugen gestellt, denen er zur Zahlung ihrer Schulden Geld ohne Zinsen vorgeschossen und sie vom Schuldkerker errettet hatte.
Von diesem Tage war sein Haus das Heiligthum des Volks, und es scheint ihm durch allgemeines Ge- fühl der Nahme des Patrons der Plebs gegeben zu seyn: ein Nahme der allerdings für den Staat beunruhigend seyn konnte 16). In seinem Hause auf der Burg be- gannen Plebejer von allen Klassen sich zu versammeln, und hier klagte er seine Mitstände als die Urheber des allgemeinen Elends an. Zu gerechten Anklagen war nur zu reicher Stoff. Aber wenn wir die Erzählungen, wie das Lösegeld der Stadt, entweder wegen Camillus Entsatz gar nicht gezahlt, oder nebst einem gleichen Werth an anderem erbeuteten Golde den Galliern wie- der entrissen sey, als entschiedene Erdichtung verwer- fen, so können wir auch die nicht günstiger beurtheilen, daß Manlius die Patricier beschuldigt, sie hätten sich dieses Gold heimlich zugewandt, welches hingereicht ha- ben würde die Schulden der Plebs zu zahlen. Ist es nothwendig hier einigen historischen Grund anzunehmen,
und
16) Livius VI. c. 18. Victor de vir. ill. c. 24., wo aber dieser große Ehrennahme (verändert: patronus populi) schon auf die Rettung des Capitols bezogen wird. Es scheint übrigens eine ungezwungene Folgerung: wenn die gesammte Plebs sich einen Patron ernannte so hatte der einzelne eigentliche Plebejer keinen.
den Tod angeklagt ward, hat er an vierhundert Buͤr- ger als Zeugen geſtellt, denen er zur Zahlung ihrer Schulden Geld ohne Zinſen vorgeſchoſſen und ſie vom Schuldkerker errettet hatte.
Von dieſem Tage war ſein Haus das Heiligthum des Volks, und es ſcheint ihm durch allgemeines Ge- fuͤhl der Nahme des Patrons der Plebs gegeben zu ſeyn: ein Nahme der allerdings fuͤr den Staat beunruhigend ſeyn konnte 16). In ſeinem Hauſe auf der Burg be- gannen Plebejer von allen Klaſſen ſich zu verſammeln, und hier klagte er ſeine Mitſtaͤnde als die Urheber des allgemeinen Elends an. Zu gerechten Anklagen war nur zu reicher Stoff. Aber wenn wir die Erzaͤhlungen, wie das Loͤſegeld der Stadt, entweder wegen Camillus Entſatz gar nicht gezahlt, oder nebſt einem gleichen Werth an anderem erbeuteten Golde den Galliern wie- der entriſſen ſey, als entſchiedene Erdichtung verwer- fen, ſo koͤnnen wir auch die nicht guͤnſtiger beurtheilen, daß Manlius die Patricier beſchuldigt, ſie haͤtten ſich dieſes Gold heimlich zugewandt, welches hingereicht ha- ben wuͤrde die Schulden der Plebs zu zahlen. Iſt es nothwendig hier einigen hiſtoriſchen Grund anzunehmen,
und
16) Livius VI. c. 18. Victor de vir. ill. c. 24., wo aber dieſer große Ehrennahme (veraͤndert: patronus populi) ſchon auf die Rettung des Capitols bezogen wird. Es ſcheint uͤbrigens eine ungezwungene Folgerung: wenn die geſammte Plebs ſich einen Patron ernannte ſo hatte der einzelne eigentliche Plebejer keinen.
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den Tod angeklagt ward, hat er an vierhundert Buͤr-
ger als Zeugen geſtellt, denen er zur Zahlung ihrer
Schulden Geld ohne Zinſen vorgeſchoſſen und ſie vom
Schuldkerker errettet hatte.
Von dieſem Tage war ſein Haus das Heiligthum
des Volks, und es ſcheint ihm durch allgemeines Ge-
fuͤhl der Nahme des Patrons der Plebs gegeben zu ſeyn:
ein Nahme der allerdings fuͤr den Staat beunruhigend
ſeyn konnte 16). In ſeinem Hauſe auf der Burg be-
gannen Plebejer von allen Klaſſen ſich zu verſammeln,
und hier klagte er ſeine Mitſtaͤnde als die Urheber des
allgemeinen Elends an. Zu gerechten Anklagen war
nur zu reicher Stoff. Aber wenn wir die Erzaͤhlungen,
wie das Loͤſegeld der Stadt, entweder wegen Camillus
Entſatz gar nicht gezahlt, oder nebſt einem gleichen
Werth an anderem erbeuteten Golde den Galliern wie-
der entriſſen ſey, als entſchiedene Erdichtung verwer-
fen, ſo koͤnnen wir auch die nicht guͤnſtiger beurtheilen,
daß Manlius die Patricier beſchuldigt, ſie haͤtten ſich
dieſes Gold heimlich zugewandt, welches hingereicht ha-
ben wuͤrde die Schulden der Plebs zu zahlen. Iſt es
nothwendig hier einigen hiſtoriſchen Grund anzunehmen,
und
16) Livius VI. c. 18. Victor de vir. ill. c. 24., wo aber
dieſer große Ehrennahme (veraͤndert: patronus populi) ſchon
auf die Rettung des Capitols bezogen wird. Es ſcheint
uͤbrigens eine ungezwungene Folgerung: wenn die geſammte
Plebs ſich einen Patron ernannte ſo hatte der einzelne
eigentliche Plebejer keinen.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/336>, abgerufen am 22.11.2024.
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