sten der Republik gehörten. Ihre Bilder stehen fried- lich neben denen der großen Plebejer: auf den Thaten eines jeden erhob sich der andere zu neuen Höhen. Alle entarteten allmählich im Besitz der Uebermacht, und in der Gewalt des seelenbeherrschenden Reichthums. Aber die Municipien verjüngten das Volk mit neuen Fami- lien: die Patricier, mit Ausnahme weniger Geschlechter, die um so schöner glänzen, verdarben so tief wie es die Verschwörung des Catilina zeigt; deren Häupter, er selbst, Lentulus und Cethegus, alle Patricier waren: daher Cor- nelius Severus sie mit dem schrecklichen Nahmen des pa- tricischen Verbrechens bezeichnet 44).
Eine zweyte Rogation wodurch den Plebejern bisher versagte Ehren gefordert wurden, gehört so nothwendig zum Ganzen dieser Gesetzgebung, daß man wohl ver- muthen darf, ihre Promulgation werde fälschlich auf das Jahr 387 gesetzt. Die Sibyllinischen Bücher wur- den von zwey Vorstehern bewahrt, welche für die Zeit ihres Lebens, ursprünglich von den Königen, damals vielleicht von den Consuln, vielleicht von den Curien ernannt wurden. Sie waren für die Sicherheit der hei- ligen Bücher gegen Veruntreuung und Neugierde ver- antwortlich: durch sie ließ der Senat diese Urkun- den befragen, und sie leiteten die Ausführung der von den Orakeln gebotenen Feyerlichkeiten; auch weihten sie Tempel die auf ihr Gebot errichtet waren. Ihre Würde war kein Priesteramt, sie wird von Dionysius nicht mit den acht patricischen Priestercollegien aufgeführt; daher
44)Patricium nefas. Bey M. Seneca Suasor. 6.
ſten der Republik gehoͤrten. Ihre Bilder ſtehen fried- lich neben denen der großen Plebejer: auf den Thaten eines jeden erhob ſich der andere zu neuen Hoͤhen. Alle entarteten allmaͤhlich im Beſitz der Uebermacht, und in der Gewalt des ſeelenbeherrſchenden Reichthums. Aber die Municipien verjuͤngten das Volk mit neuen Fami- lien: die Patricier, mit Ausnahme weniger Geſchlechter, die um ſo ſchoͤner glaͤnzen, verdarben ſo tief wie es die Verſchwoͤrung des Catilina zeigt; deren Haͤupter, er ſelbſt, Lentulus und Cethegus, alle Patricier waren: daher Cor- nelius Severus ſie mit dem ſchrecklichen Nahmen des pa- triciſchen Verbrechens bezeichnet 44).
Eine zweyte Rogation wodurch den Plebejern bisher verſagte Ehren gefordert wurden, gehoͤrt ſo nothwendig zum Ganzen dieſer Geſetzgebung, daß man wohl ver- muthen darf, ihre Promulgation werde faͤlſchlich auf das Jahr 387 geſetzt. Die Sibylliniſchen Buͤcher wur- den von zwey Vorſtehern bewahrt, welche fuͤr die Zeit ihres Lebens, urſpruͤnglich von den Koͤnigen, damals vielleicht von den Conſuln, vielleicht von den Curien ernannt wurden. Sie waren fuͤr die Sicherheit der hei- ligen Buͤcher gegen Veruntreuung und Neugierde ver- antwortlich: durch ſie ließ der Senat dieſe Urkun- den befragen, und ſie leiteten die Ausfuͤhrung der von den Orakeln gebotenen Feyerlichkeiten; auch weihten ſie Tempel die auf ihr Gebot errichtet waren. Ihre Wuͤrde war kein Prieſteramt, ſie wird von Dionyſius nicht mit den acht patriciſchen Prieſtercollegien aufgefuͤhrt; daher
44)Patricium nefas. Bey M. Seneca Suasor. 6.
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ſten der Republik gehoͤrten. Ihre Bilder ſtehen fried-
lich neben denen der großen Plebejer: auf den Thaten
eines jeden erhob ſich der andere zu neuen Hoͤhen. Alle
entarteten allmaͤhlich im Beſitz der Uebermacht, und in
der Gewalt des ſeelenbeherrſchenden Reichthums. Aber
die Municipien verjuͤngten das Volk mit neuen Fami-
lien: die Patricier, mit Ausnahme weniger Geſchlechter,
die um ſo ſchoͤner glaͤnzen, verdarben ſo tief wie es die
Verſchwoͤrung des Catilina zeigt; deren Haͤupter, er ſelbſt,
Lentulus und Cethegus, alle Patricier waren: daher Cor-
nelius Severus ſie mit dem ſchrecklichen Nahmen des pa-
triciſchen Verbrechens bezeichnet 44).
Eine zweyte Rogation wodurch den Plebejern bisher
verſagte Ehren gefordert wurden, gehoͤrt ſo nothwendig
zum Ganzen dieſer Geſetzgebung, daß man wohl ver-
muthen darf, ihre Promulgation werde faͤlſchlich auf
das Jahr 387 geſetzt. Die Sibylliniſchen Buͤcher wur-
den von zwey Vorſtehern bewahrt, welche fuͤr die Zeit
ihres Lebens, urſpruͤnglich von den Koͤnigen, damals
vielleicht von den Conſuln, vielleicht von den Curien
ernannt wurden. Sie waren fuͤr die Sicherheit der hei-
ligen Buͤcher gegen Veruntreuung und Neugierde ver-
antwortlich: durch ſie ließ der Senat dieſe Urkun-
den befragen, und ſie leiteten die Ausfuͤhrung der von
den Orakeln gebotenen Feyerlichkeiten; auch weihten ſie
Tempel die auf ihr Gebot errichtet waren. Ihre Wuͤrde
war kein Prieſteramt, ſie wird von Dionyſius nicht mit
den acht patriciſchen Prieſtercollegien aufgefuͤhrt; daher
44) Patricium nefas. Bey M. Seneca Suasor. 6.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/364>, abgerufen am 22.11.2024.
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