Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.des Jahrs 378 55) promulgirt, in welchem sie vier 55) Die Chronologie dieses Zeitraums ist in einer vollkom-
menen Verwirrung Den catonischen Fasten getreu, und jährige Dictaturen als Lückenbüßer der varronischen ver- werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389 für das erste plebejische Consulat, und fünfjährige Anar- chie, an. Dennoch bleibt eine Lücke von einem Jahre; Li- vius selbst setzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen in das Jahr 387: also ihre erste in 378 Wir können uns nur helfen, indem wir dieses fehlende Jahr der Anarchie zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm gewöhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen für das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das zweymal angeführte Collegium des Jahrs 385 mit Auslas- sung zweyer, und verstümmelten Nahmen, sind. Anders sind überhaupt die Fasten Diodors nicht beschaffen. des Jahrs 378 55) promulgirt, in welchem ſie vier 55) Die Chronologie dieſes Zeitraums iſt in einer vollkom-
menen Verwirrung Den catoniſchen Faſten getreu, und jaͤhrige Dictaturen als Luͤckenbuͤßer der varroniſchen ver- werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389 fuͤr das erſte plebejiſche Conſulat, und fuͤnfjaͤhrige Anar- chie, an. Dennoch bleibt eine Luͤcke von einem Jahre; Li- vius ſelbſt ſetzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen in das Jahr 387: alſo ihre erſte in 378 Wir koͤnnen uns nur helfen, indem wir dieſes fehlende Jahr der Anarchie zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm gewoͤhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen fuͤr das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das zweymal angefuͤhrte Collegium des Jahrs 385 mit Auslaſ- ſung zweyer, und verſtuͤmmelten Nahmen, ſind. Anders ſind uͤberhaupt die Faſten Diodors nicht beſchaffen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0422" n="406"/> des Jahrs 378 <note place="foot" n="55)">Die Chronologie dieſes Zeitraums iſt in einer vollkom-<lb/> menen Verwirrung Den catoniſchen Faſten getreu, und<lb/> jaͤhrige Dictaturen als Luͤckenbuͤßer der varroniſchen ver-<lb/> werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389<lb/> fuͤr das erſte plebejiſche Conſulat, und fuͤnfjaͤhrige Anar-<lb/> chie, an. Dennoch bleibt eine Luͤcke von einem Jahre; Li-<lb/> vius ſelbſt ſetzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen<lb/> in das Jahr 387: alſo ihre erſte in 378 Wir koͤnnen uns<lb/> nur helfen, indem wir dieſes fehlende Jahr der Anarchie<lb/> zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm<lb/> gewoͤhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen<lb/> fuͤr das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das<lb/> zweymal angefuͤhrte Collegium des Jahrs 385 mit Auslaſ-<lb/> ſung zweyer, und verſtuͤmmelten Nahmen, ſind. Anders ſind<lb/> uͤberhaupt die Faſten Diodors nicht beſchaffen.</note> promulgirt, in welchem ſie vier<lb/> Tage vor den Iden des Decembers ihr Amt antraten,<lb/> waͤhrend jene ihre Magiſtratur bis an die Kalenden<lb/> des Quintilis bekleideten. Wie das Volk zu Hoffnun-<lb/> gen belebt, und ſein Wille fuͤr die Annahme am Tage<lb/> der Abſtimmung unzweifelhaft war, ſo ergriff den Se-<lb/> nat Furcht, Unwille und Erbitterung. Waren die Ro-<lb/> gationen von den Comitien angenommen, dann fehlte<lb/> ihnen allerdings zur Geſetzkraft noch die Einwilligung<lb/> des Senats, aber die Verweigerung brachte dann den<lb/> Streit ſogleich zur aͤußerſten Entſcheidung. Abgewandt<lb/> konnte die Gefahr nur dadurch werden daß die Roga-<lb/> tionen hinſtarben ehe das Volk ſie beſchloß. Um dieſes<lb/> zu erreichen gewann der Senat die ſaͤmmtlichen acht<lb/> Collegen der beyden Tribunen den Vortrag in der Volks-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [406/0422]
des Jahrs 378 55) promulgirt, in welchem ſie vier
Tage vor den Iden des Decembers ihr Amt antraten,
waͤhrend jene ihre Magiſtratur bis an die Kalenden
des Quintilis bekleideten. Wie das Volk zu Hoffnun-
gen belebt, und ſein Wille fuͤr die Annahme am Tage
der Abſtimmung unzweifelhaft war, ſo ergriff den Se-
nat Furcht, Unwille und Erbitterung. Waren die Ro-
gationen von den Comitien angenommen, dann fehlte
ihnen allerdings zur Geſetzkraft noch die Einwilligung
des Senats, aber die Verweigerung brachte dann den
Streit ſogleich zur aͤußerſten Entſcheidung. Abgewandt
konnte die Gefahr nur dadurch werden daß die Roga-
tionen hinſtarben ehe das Volk ſie beſchloß. Um dieſes
zu erreichen gewann der Senat die ſaͤmmtlichen acht
Collegen der beyden Tribunen den Vortrag in der Volks-
55) Die Chronologie dieſes Zeitraums iſt in einer vollkom-
menen Verwirrung Den catoniſchen Faſten getreu, und
jaͤhrige Dictaturen als Luͤckenbuͤßer der varroniſchen ver-
werfend, nehme ich 365 als das Jahr der Eroberung, 389
fuͤr das erſte plebejiſche Conſulat, und fuͤnfjaͤhrige Anar-
chie, an. Dennoch bleibt eine Luͤcke von einem Jahre; Li-
vius ſelbſt ſetzt die zehnte Wahl der beyden Volkstribunen
in das Jahr 387: alſo ihre erſte in 378 Wir koͤnnen uns
nur helfen, indem wir dieſes fehlende Jahr der Anarchie
zurechnen: denn Dodwell handelt auch hier mit der ihm
gewoͤhnlichen Schiefheit, indem er vier Militartribunen
fuͤr das Jahr 379 aus Diodor aufnimmt, welche nur das
zweymal angefuͤhrte Collegium des Jahrs 385 mit Auslaſ-
ſung zweyer, und verſtuͤmmelten Nahmen, ſind. Anders ſind
uͤberhaupt die Faſten Diodors nicht beſchaffen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |