ten, sagt mehr 66): und jener, der über alle diese Vor- fälle, unwillig zu verweilen, hineilt, mag verschwiegen haben was die alten Annalen vielleicht einstimmig erzähl- ten. Nicht von nur drohender Gährung redet Ovidius: er erzählt, das Volk habe die Waffen ergriffen, und sich zusammengezogen. Ohne Zweifel auf dem Aventinus. Aber selbst Camillus war des verderblichen Kampfs müde, und sehnte sich in Frieden zu entschlafen. Vier und sechs- zig Jahre waren nun seit der Schlacht des Dictators A. Postumius vergangen, in der er den ersten Ruhm und die ersten Wunden empfangen hatte. Er versuchte nicht mehr die Schrecken der Dictatur, er vermittelte den Frieden unter beyden Ständen; und gelobte der Concordia einen Tempel für den glücklichen Erfolg. Die Curien sanctio- nirten die Wahl, und wahrscheinlich sind alle licinische Gesetze als Grundgesetz von beyden Ständen beschworen worden, wie dies vom Ackergesetz bestimmt gemeldet wird. Dagegen willigten die Plebejer in die Verminderung der jetzt mit ihnen getheilten consularischen Machtfülle.
Die neuen curulischen Würden des Jahrs 389.
Schon vor der Decemviralzeit hatte die Nation eine Beschränkung der Macht des Consulats gefordert, welche nur durch Zertheilung seiner Attribute möglich war: in diesem Sinn ward das decemviralische Collegium errich- tet, dann das Militartribunat mit consularischer Macht bekleidet, die Censur, und die Criminaljurisdiction über
66) Ovidius fast. I. v. 643.
ten, ſagt mehr 66): und jener, der uͤber alle dieſe Vor- faͤlle, unwillig zu verweilen, hineilt, mag verſchwiegen haben was die alten Annalen vielleicht einſtimmig erzaͤhl- ten. Nicht von nur drohender Gaͤhrung redet Ovidius: er erzaͤhlt, das Volk habe die Waffen ergriffen, und ſich zuſammengezogen. Ohne Zweifel auf dem Aventinus. Aber ſelbſt Camillus war des verderblichen Kampfs muͤde, und ſehnte ſich in Frieden zu entſchlafen. Vier und ſechs- zig Jahre waren nun ſeit der Schlacht des Dictators A. Poſtumius vergangen, in der er den erſten Ruhm und die erſten Wunden empfangen hatte. Er verſuchte nicht mehr die Schrecken der Dictatur, er vermittelte den Frieden unter beyden Staͤnden; und gelobte der Concordia einen Tempel fuͤr den gluͤcklichen Erfolg. Die Curien ſanctio- nirten die Wahl, und wahrſcheinlich ſind alle liciniſche Geſetze als Grundgeſetz von beyden Staͤnden beſchworen worden, wie dies vom Ackergeſetz beſtimmt gemeldet wird. Dagegen willigten die Plebejer in die Verminderung der jetzt mit ihnen getheilten conſulariſchen Machtfuͤlle.
Die neuen curuliſchen Wuͤrden des Jahrs 389.
Schon vor der Decemviralzeit hatte die Nation eine Beſchraͤnkung der Macht des Conſulats gefordert, welche nur durch Zertheilung ſeiner Attribute moͤglich war: in dieſem Sinn ward das decemviraliſche Collegium errich- tet, dann das Militartribunat mit conſulariſcher Macht bekleidet, die Cenſur, und die Criminaljurisdiction uͤber
66) Ovidius fast. I. v. 643.
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ten, ſagt mehr 66): und jener, der uͤber alle dieſe Vor-
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haben was die alten Annalen vielleicht einſtimmig erzaͤhl-
ten. Nicht von nur drohender Gaͤhrung redet Ovidius:
er erzaͤhlt, das Volk habe die Waffen ergriffen, und ſich
zuſammengezogen. Ohne Zweifel auf dem Aventinus.
Aber ſelbſt Camillus war des verderblichen Kampfs muͤde,
und ſehnte ſich in Frieden zu entſchlafen. Vier und ſechs-
zig Jahre waren nun ſeit der Schlacht des Dictators A.
Poſtumius vergangen, in der er den erſten Ruhm und die
erſten Wunden empfangen hatte. Er verſuchte nicht mehr
die Schrecken der Dictatur, er vermittelte den Frieden
unter beyden Staͤnden; und gelobte der Concordia einen
Tempel fuͤr den gluͤcklichen Erfolg. Die Curien ſanctio-
nirten die Wahl, und wahrſcheinlich ſind alle liciniſche
Geſetze als Grundgeſetz von beyden Staͤnden beſchworen
worden, wie dies vom Ackergeſetz beſtimmt gemeldet wird.
Dagegen willigten die Plebejer in die Verminderung der
jetzt mit ihnen getheilten conſulariſchen Machtfuͤlle.
Die neuen curuliſchen Wuͤrden des
Jahrs 389.
Schon vor der Decemviralzeit hatte die Nation eine
Beſchraͤnkung der Macht des Conſulats gefordert, welche
nur durch Zertheilung ſeiner Attribute moͤglich war: in
dieſem Sinn ward das decemviraliſche Collegium errich-
tet, dann das Militartribunat mit conſulariſcher Macht
bekleidet, die Cenſur, und die Criminaljurisdiction uͤber
66) Ovidius fast. I. v. 643.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/430>, abgerufen am 22.11.2024.
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