und Ciceros Tagen ernannt 85). Da nun die Quästur schon längst unbestimmt beyden Ständen offen war, und früh selbst die Mehrheit der vier Quästoren aus der Plebs erwählt ward, so scheint es sehr erklärlich daß die Patri- cier sich diese Magistratur, zu curulischem Rang erhoben, als eine Art Entschädigung einräumen ließen. Zwar dem ausschließenden Besitz mußten sie schon im folgenden Jahr entsagen: zuerst abwechselnd, Jahr um Jahr, war die Wahl später an keinen Stand gebunden 86). Die Ge- schäfte der Quästoren des Schatzes mußten durch die Be- steurung des Gemeinlands so außerordentlich vermehrt werden, daß eine Absonderung der fremdartigen ihres Amts sehr wohl begründet war.
Auch die curulischen Aedilen vereinigten sonderbar verschiedene Geschäfte: auch ihr Nahme deutet nur einen Theil derselben an. Daß sie nicht, wie in Ciceros Tagen und seiner römischen Constitution, nur die Aufseher der Stadt, des Kornmarkts, und der Festlichkeiten waren, ihre Würde die erste Stufe zu den höheren 87), erhellt wohl schon daraus, daß M. Valerius Corvus sie viermal bekleidete, er, der schon im drey und zwanzigsten Jahr Consul war. So ward in alten Tagen T. Quinctius, nach drey Consulaten, zum Blutrichter erwählt 88).
85) Cicero pro Rabirio.
86) Livius VII. c. 1.
87) Cicero de legibus III. c. 3.
88) Livius III. c. 25.
und Ciceros Tagen ernannt 85). Da nun die Quaͤſtur ſchon laͤngſt unbeſtimmt beyden Staͤnden offen war, und fruͤh ſelbſt die Mehrheit der vier Quaͤſtoren aus der Plebs erwaͤhlt ward, ſo ſcheint es ſehr erklaͤrlich daß die Patri- cier ſich dieſe Magiſtratur, zu curuliſchem Rang erhoben, als eine Art Entſchaͤdigung einraͤumen ließen. Zwar dem ausſchließenden Beſitz mußten ſie ſchon im folgenden Jahr entſagen: zuerſt abwechſelnd, Jahr um Jahr, war die Wahl ſpaͤter an keinen Stand gebunden 86). Die Ge- ſchaͤfte der Quaͤſtoren des Schatzes mußten durch die Be- ſteurung des Gemeinlands ſo außerordentlich vermehrt werden, daß eine Abſonderung der fremdartigen ihres Amts ſehr wohl begruͤndet war.
Auch die curuliſchen Aedilen vereinigten ſonderbar verſchiedene Geſchaͤfte: auch ihr Nahme deutet nur einen Theil derſelben an. Daß ſie nicht, wie in Ciceros Tagen und ſeiner roͤmiſchen Conſtitution, nur die Aufſeher der Stadt, des Kornmarkts, und der Feſtlichkeiten waren, ihre Wuͤrde die erſte Stufe zu den hoͤheren 87), erhellt wohl ſchon daraus, daß M. Valerius Corvus ſie viermal bekleidete, er, der ſchon im drey und zwanzigſten Jahr Conſul war. So ward in alten Tagen T. Quinctius, nach drey Conſulaten, zum Blutrichter erwaͤhlt 88).
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und Ciceros Tagen ernannt 85). Da nun die Quaͤſtur
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fruͤh ſelbſt die Mehrheit der vier Quaͤſtoren aus der Plebs
erwaͤhlt ward, ſo ſcheint es ſehr erklaͤrlich daß die Patri-
cier ſich dieſe Magiſtratur, zu curuliſchem Rang erhoben,
als eine Art Entſchaͤdigung einraͤumen ließen. Zwar dem
ausſchließenden Beſitz mußten ſie ſchon im folgenden Jahr
entſagen: zuerſt abwechſelnd, Jahr um Jahr, war die
Wahl ſpaͤter an keinen Stand gebunden 86). Die Ge-
ſchaͤfte der Quaͤſtoren des Schatzes mußten durch die Be-
ſteurung des Gemeinlands ſo außerordentlich vermehrt
werden, daß eine Abſonderung der fremdartigen ihres
Amts ſehr wohl begruͤndet war.
Auch die curuliſchen Aedilen vereinigten ſonderbar
verſchiedene Geſchaͤfte: auch ihr Nahme deutet nur einen
Theil derſelben an. Daß ſie nicht, wie in Ciceros Tagen
und ſeiner roͤmiſchen Conſtitution, nur die Aufſeher der
Stadt, des Kornmarkts, und der Feſtlichkeiten waren,
ihre Wuͤrde die erſte Stufe zu den hoͤheren 87), erhellt
wohl ſchon daraus, daß M. Valerius Corvus ſie viermal
bekleidete, er, der ſchon im drey und zwanzigſten Jahr
Conſul war. So ward in alten Tagen T. Quinctius,
nach drey Conſulaten, zum Blutrichter erwaͤhlt 88).
85) Cicero pro Rabirio.
86) Livius VII. c. 1.
87) Cicero de legibus III. c. 3.
88) Livius III. c. 25.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/437>, abgerufen am 22.11.2024.
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