Wir kennen einen Theil vom Inhalt des Tractats zwischen beyden Völkern nach der Schlacht am Regil- lus. Rom hat sich dadurch nicht einmal einen Schein von Hegemonie erhalten: beyder Staaten gegenseitige Gleichheit und völlige Unabhängigkeit ist ganz unzwey- deutig.
Ein ausdrückliches Zeugniß, vom höchsten Gewicht durch seinen Urheber, habe ich schon mehr als einmal aus der Vergessenheit aufgerufen. Wir wissen aus einer Schrift von L. Cincius, über die consularische Macht 68), daß die höchste Gewalt für die gemeinschaftlichen Ange- legenheiten bey der Landesgemeinde in ihren Versamm- lungen am Quell der Ferentina war bis zum Consulat des T. Manlius und P. Decius. Im Nahmen der latinischen Nation wurden die Auspicien auf dem Capitol beobachtet in dem Jahr wo Rom der Oberbefehl des Heers zu- kam: ein Ausdruck welcher die Folgerung veranlaßt daß abwechselnd, Jahr um Jahr, Rom und Latium die Feld- herrn gaben. Der römische Befehlshaber, durch die Au- spicien bestätigt, empfing am Thor die Huldigung der Soldaten des latinischen Bundes 69).
Nun ist zwar in der römischen Geschichte jede Spur der latinischen Heerführung ausgetilgt: redend aber zeu- gen die latinischen Ferien von jenen Landtagen, wo Rom mit gleicher Stimme gegen das gesammte Latium, ehe man in das Feld zog, die Unternehmungen überlegte
68) Festus, Praetor ad portam.
69)Commune Latium bey Festus giebt uns die richtige Ue- bersetzung für to koinon ton Thessalon u. s. f.
Wir kennen einen Theil vom Inhalt des Tractats zwiſchen beyden Voͤlkern nach der Schlacht am Regil- lus. Rom hat ſich dadurch nicht einmal einen Schein von Hegemonie erhalten: beyder Staaten gegenſeitige Gleichheit und voͤllige Unabhaͤngigkeit iſt ganz unzwey- deutig.
Ein ausdruͤckliches Zeugniß, vom hoͤchſten Gewicht durch ſeinen Urheber, habe ich ſchon mehr als einmal aus der Vergeſſenheit aufgerufen. Wir wiſſen aus einer Schrift von L. Cincius, uͤber die conſulariſche Macht 68), daß die hoͤchſte Gewalt fuͤr die gemeinſchaftlichen Ange- legenheiten bey der Landesgemeinde in ihren Verſamm- lungen am Quell der Ferentina war bis zum Conſulat des T. Manlius und P. Decius. Im Nahmen der latiniſchen Nation wurden die Auſpicien auf dem Capitol beobachtet in dem Jahr wo Rom der Oberbefehl des Heers zu- kam: ein Ausdruck welcher die Folgerung veranlaßt daß abwechſelnd, Jahr um Jahr, Rom und Latium die Feld- herrn gaben. Der roͤmiſche Befehlshaber, durch die Au- ſpicien beſtaͤtigt, empfing am Thor die Huldigung der Soldaten des latiniſchen Bundes 69).
Nun iſt zwar in der roͤmiſchen Geſchichte jede Spur der latiniſchen Heerfuͤhrung ausgetilgt: redend aber zeu- gen die latiniſchen Ferien von jenen Landtagen, wo Rom mit gleicher Stimme gegen das geſammte Latium, ehe man in das Feld zog, die Unternehmungen uͤberlegte
68) Feſtus, Prætor ad portam.
69)Commune Latium bey Feſtus giebt uns die richtige Ue- berſetzung fuͤr τὸ κοινὸν τῶν Θεσσαλῶν u. ſ. f.
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Wir kennen einen Theil vom Inhalt des Tractats
zwiſchen beyden Voͤlkern nach der Schlacht am Regil-
lus. Rom hat ſich dadurch nicht einmal einen Schein
von Hegemonie erhalten: beyder Staaten gegenſeitige
Gleichheit und voͤllige Unabhaͤngigkeit iſt ganz unzwey-
deutig.
Ein ausdruͤckliches Zeugniß, vom hoͤchſten Gewicht
durch ſeinen Urheber, habe ich ſchon mehr als einmal
aus der Vergeſſenheit aufgerufen. Wir wiſſen aus einer
Schrift von L. Cincius, uͤber die conſulariſche Macht 68),
daß die hoͤchſte Gewalt fuͤr die gemeinſchaftlichen Ange-
legenheiten bey der Landesgemeinde in ihren Verſamm-
lungen am Quell der Ferentina war bis zum Conſulat des
T. Manlius und P. Decius. Im Nahmen der latiniſchen
Nation wurden die Auſpicien auf dem Capitol beobachtet
in dem Jahr wo Rom der Oberbefehl des Heers zu-
kam: ein Ausdruck welcher die Folgerung veranlaßt daß
abwechſelnd, Jahr um Jahr, Rom und Latium die Feld-
herrn gaben. Der roͤmiſche Befehlshaber, durch die Au-
ſpicien beſtaͤtigt, empfing am Thor die Huldigung der
Soldaten des latiniſchen Bundes 69).
Nun iſt zwar in der roͤmiſchen Geſchichte jede Spur
der latiniſchen Heerfuͤhrung ausgetilgt: redend aber zeu-
gen die latiniſchen Ferien von jenen Landtagen, wo Rom
mit gleicher Stimme gegen das geſammte Latium, ehe
man in das Feld zog, die Unternehmungen uͤberlegte
68) Feſtus, Prætor ad portam.
69) Commune Latium bey Feſtus giebt uns die richtige Ue-
berſetzung fuͤr τὸ κοινὸν τῶν Θεσσαλῶν u. ſ. f.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/489>, abgerufen am 22.11.2024.
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