Niekamp, Johann: Der zum Leyden und Sterben bereitwilliger [...] Herr M. Johannes Ulricus Dörrien [...]. Hildesheim, 1706.Es findet sich aber eine andere Ahrt des Opffers / welche das Lob- und Danck-Opffer genennet wird / welches wir unserm GOtt von Grund unsers Hertzen bringen sollen und müssen / für dessen erwiesene Wollthaten. Und was ist / das wir nicht von GOtt empfangen haben / und also als ein Opffer wieder zu seiner Ehr und Verherrligung seines Nahmens ihm zu geben schuldig seyn? In diesem Verstande haben wir noch bey unserm Christenthum unsere geistliche Altäre und Opffer / ja unser gantze Gottes-Dienst mag also gar wohl ein geistliches Opffer genennet werden. Aber was rede ich solches an diesem Orte / da wir Vorhabens sind die Gebeine des weyland Hoch-Woll-Ehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn M. ULRICI Dörrien / eines vier und zwantzig-jährigen hochverdienten Pastoris dieser S. Michaelis-Gemeine zu ihrer Ruhe-Städte zu begleiten und einzusencken. Meine Herren / Ich lasse mich gedüncken / daß ich eben hierzu einige sonderbahre Ursachen habe. Denn nicht zu gedencken / daß die Zeit unserer Kirchen-Andacht mich auff diese Gedancken führen könte / so muß ich frey herauß bekennen / daß der seelige Herr Magister mir diesen Concept gleichsam selbst in den Mund gelegt. Denn / als ich nunmehr fast vor vierzehen Tagen / denselben zum letztenmahle besuchte / so sagte Er unter andern ein und andermahl: Traget doch mein Opffer nach der Kirche / und bedeutete mich zugleich / daß ich gegen vierzehen Tage wieder Es findet sich aber eine andere Ahrt des Opffers / welche das Lob- und Danck-Opffer genennet wird / welches wir unserm GOtt von Grund unsers Hertzen bringen sollen und müssen / für dessen erwiesene Wollthaten. Und was ist / das wir nicht von GOtt empfangen haben / und also als ein Opffer wieder zu seiner Ehr und Verherrligung seines Nahmens ihm zu geben schuldig seyn? In diesem Verstande haben wir noch bey unserm Christenthum unsere geistliche Altäre und Opffer / ja unser gantze Gottes-Dienst mag also gar wohl ein geistliches Opffer genennet werden. Aber was rede ich solches an diesem Orte / da wir Vorhabens sind die Gebeine des weyland Hoch-Woll-Ehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn M. ULRICI Dörrien / eines vier und zwantzig-jährigen hochverdienten Pastoris dieser S. Michaëlis-Gemeine zu ihrer Ruhe-Städte zu begleiten und einzusencken. Meine Herren / Ich lasse mich gedüncken / daß ich eben hierzu einige sonderbahre Ursachen habe. Denn nicht zu gedencken / daß die Zeit unserer Kirchen-Andacht mich auff diese Gedancken führen könte / so muß ich frey herauß bekennen / daß der seelige Herr Magister mir diesen Concept gleichsam selbst in den Mund gelegt. Denn / als ich nunmehr fast vor vierzehen Tagen / denselben zum letztenmahle besuchte / so sagte Er unter andern ein und andermahl: Traget doch mein Opffer nach der Kirche / und bedeutete mich zugleich / daß ich gegen vierzehen Tage wieder <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0051" n="49"/> <p>Es findet sich aber eine andere Ahrt des Opffers / welche das Lob- und Danck-Opffer genennet wird / welches wir unserm GOtt von Grund unsers Hertzen bringen sollen und müssen / für dessen erwiesene Wollthaten. Und was ist / das wir nicht von GOtt empfangen haben / und also als ein Opffer wieder zu seiner Ehr und Verherrligung seines Nahmens ihm zu geben schuldig seyn? In diesem Verstande haben wir noch bey unserm Christenthum unsere geistliche Altäre und Opffer / ja unser gantze Gottes-Dienst mag also gar wohl ein geistliches Opffer genennet werden.</p> <p>Aber was rede ich solches an diesem Orte / da wir Vorhabens sind die Gebeine des weyland Hoch-Woll-Ehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn M. ULRICI Dörrien / eines vier und zwantzig-jährigen hochverdienten Pastoris dieser S. Michaëlis-Gemeine zu ihrer Ruhe-Städte zu begleiten und einzusencken.</p> </div> <div> <head>Meine Herren /<lb/></head> <p>Ich lasse mich gedüncken / daß ich eben hierzu einige sonderbahre Ursachen habe. Denn nicht zu gedencken / daß die Zeit unserer Kirchen-Andacht mich auff diese Gedancken führen könte / so muß ich frey herauß bekennen / daß der seelige Herr Magister mir diesen Concept gleichsam selbst in den Mund gelegt. Denn / als ich nunmehr fast vor vierzehen Tagen / denselben zum letztenmahle besuchte / so sagte Er unter andern ein und andermahl: Traget doch mein Opffer nach der Kirche / und bedeutete mich zugleich / daß ich gegen vierzehen Tage wieder </p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0051]
Es findet sich aber eine andere Ahrt des Opffers / welche das Lob- und Danck-Opffer genennet wird / welches wir unserm GOtt von Grund unsers Hertzen bringen sollen und müssen / für dessen erwiesene Wollthaten. Und was ist / das wir nicht von GOtt empfangen haben / und also als ein Opffer wieder zu seiner Ehr und Verherrligung seines Nahmens ihm zu geben schuldig seyn? In diesem Verstande haben wir noch bey unserm Christenthum unsere geistliche Altäre und Opffer / ja unser gantze Gottes-Dienst mag also gar wohl ein geistliches Opffer genennet werden.
Aber was rede ich solches an diesem Orte / da wir Vorhabens sind die Gebeine des weyland Hoch-Woll-Ehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn M. ULRICI Dörrien / eines vier und zwantzig-jährigen hochverdienten Pastoris dieser S. Michaëlis-Gemeine zu ihrer Ruhe-Städte zu begleiten und einzusencken.
Meine Herren /
Ich lasse mich gedüncken / daß ich eben hierzu einige sonderbahre Ursachen habe. Denn nicht zu gedencken / daß die Zeit unserer Kirchen-Andacht mich auff diese Gedancken führen könte / so muß ich frey herauß bekennen / daß der seelige Herr Magister mir diesen Concept gleichsam selbst in den Mund gelegt. Denn / als ich nunmehr fast vor vierzehen Tagen / denselben zum letztenmahle besuchte / so sagte Er unter andern ein und andermahl: Traget doch mein Opffer nach der Kirche / und bedeutete mich zugleich / daß ich gegen vierzehen Tage wieder
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Zitationshilfe: | Niekamp, Johann: Der zum Leyden und Sterben bereitwilliger [...] Herr M. Johannes Ulricus Dörrien [...]. Hildesheim, 1706, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_prediger_1706/51>, abgerufen am 16.02.2025. |