Allgemeine Zeitung, Nr. 9, 9. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
dauern über mehr als ein Faktum des Tages, und von tiefem Schweiz. *Vom 28 Dec.Das Bürgerrecht von Basel ist dem Hrn. [irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
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dauern über mehr als ein Faktum des Tages, und von tiefem Schweiz. *Vom 28 Dec.Das Bürgerrecht von Baſel iſt dem Hrn. [irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
<TEI> <text> <body> <div type="jSupplement"> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="2"> <div type="jComment" n="3"> <p><pb facs="#f0007" n="35"/><cb/> dauern über mehr als ein Faktum des Tages, und von tiefem<lb/> Widerwillen über alle ſich mehrenden Thorheiten und Wider-<lb/> ſprüche der Parteien erfüllt, nehmen hiemit Abſchied als Refe-<lb/> rent, da wir nicht gerne fortwährend Zeuge der Leichenſchau ſo<lb/> mancher untergegangenen Hofnungen ſeyn mögen, und die Liebe<lb/> zur Wahrheit nicht minder ſtark iſt, als die Ehrfurcht vor König<lb/> und Vaterland. Gewiſſe Begebenheiten und Grundſäze werden<lb/> durch die Geſchichte gerichtet, die Unternehmungen der Lichtgegner<lb/> aber durch den ſtärkern Arm der Zeit zermalmt werden. Es lebe<lb/> die Freiheit und das Recht! <hi rendition="#aq">Oranje boven!</hi></p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <head> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Schweiz.</hi> </hi> </head><lb/> <dateline>*<hi rendition="#g">Vom 28 Dec.</hi></dateline> <p>Das Bürgerrecht von Baſel iſt dem Hrn.<lb/> Profeſſor de Wette jüngſthin auf eine ſehr ehrenvolle Weiſe er-<lb/> theilt worden. Das beſtehende Geſez über dieſes Stadtbürger-<lb/> recht gibt der Regierung die Befugniß, ausgezeichnete oder um<lb/> das Gemeinweſen verdiente Männer dem großen Rathe zu un-<lb/> entgeltlicher Ertheilung jenes Bürgerrechts vorzuſchlagen. Bei der<lb/> Verſammlung des ſonverainen Raths am 7 d. M. machte nun<lb/> der kleine Rath, in Folge eines in ſeiner Mitte neulich geſche-<lb/> henen Anzugs, Gebrauch von obenerwähnter Befugniß zu Gun-<lb/> ſten des Hrn. de Wette und ſeiner Nachkommenſchaft; zugleich<lb/> legte er einen Bericht des Erziehungsraths vor über die rühm-<lb/> liche Wirkſamkeit dieſes Mannes für die wiſſenſchaftliche Bildung<lb/> in der Stadt Baſel, und ein Schreiben des Stadtraths, welchem<lb/> in ſolchen Fällen die Unterſuchung der Requiſiten zukommt, worin<lb/> die Stadtbehörde ſich es zur Ehre rechnet, einen ſo ausgezeichne-<lb/> ten Mitbürger zu erhalten, und ſich befreut, daß der Dank der<lb/> Bürgerſchaft von Baſel für ſeine Verdienſte auf eine Weiſe aus-<lb/> geſprochen werden könne, welche zugleich dem Fortgange der Uni-<lb/> verſität erſprießlich werde, indem ein Mann, der ſchon mehrmals<lb/> den Ruf zu vortheilhaften auswärtigen Anſtellungen ausſchlug,<lb/> der Stadt Baſel deſto geſicherter bliebe. Der Antrag fand im<lb/> großen Rathe, wo mehrere Voten ihn unter ehrenvollen Aeuße-<lb/> rungen unterſtüzten, einſtimmige Genehmigung, und einige Mit-<lb/> glieder deuteten dabei den Wunſch an, es möchte ſich die Regie-<lb/> rung in der Folge bewogen finden, noch mehrere verdienſtvolle<lb/> Männer auf ähnliche Weiſe zu ehren. — Dem großen Rathe des<lb/> Kantons Luzern ward am 23 Dec. von ſeiner Geſandtſchaft bei<lb/> der disjährigen Tagſazung der ſchriftliche Bericht über die Ver-<lb/> handlungen dieſer höchſten Bundesbehörde eingereicht. In ſeinem<lb/> allgemeinen Theile drükt ſich dieſer Bericht, nach vorangegangener<lb/> Belobung der Art und Weiſe, wie das Präſidium, Se. Ercellenz<lb/> der Berniſche Schultheiß Hr. v. Wattenwyl, die Geſchäfte geleitet<lb/> hatte, über den Geiſt der Tagſazung folgendermaaßen aus: „Wenn<lb/> in Beziehung auf den Geiſt der Tagſazung die vorjährige Ge-<lb/> ſandtſchaft zu bemerken im Falle war, daß, ſo wie bei einzelnen<lb/> Berathungsgegenſtänden ſich Kraft, Würde und reiner vaterlän-<lb/> diſcher Sinn ausſprachen, es hinwiederum andere gab, wo der<lb/> immer mehr erwachende Kantonalgeiſt und eine ſelbſtſüchtige Be-<lb/> rechnung den höhern Zweken des Bundes und deſſen gemeinſamen<lb/> Intereſſen entgegen zu treten verſuchte, — ſo kan dieſe Bemer-<lb/> kung mit Recht auch dermal wiederholt werden. Durchgeht man<lb/> die Reſultate der Verhandlungen, ſo zeigen ſich einige Stände,<lb/> zwar iſt ihre Zahl nicht groß, — die in ſteter Verwahrung ihrer<lb/> Souverainetätsrechte bei allen Anläſſen, in ſtetem Ablehnen aller<lb/> gemeinſamen Entſchlüſſe, durch das ſogenannte Referendum ihr<lb/> Heil ſuchen. Gleichwie der Menſch, indem er aus dem Zuſtande<lb/><cb/> der Natur und unbedingter Freiheit hinaus und in die Geſell-<lb/> ſchaft des Staats eintritt, einen Theil ſeiner individuellen Frei-<lb/> heit dem allgemeinen aufopfern muß, ſo iſt es auch bei Staaten,<lb/> die zu einem gemeinſamen Ganzen ſich vereinigen. Wollte in ei-<lb/> nem geſellſchaftlichen Verband jedes Mitglied ſo frei und unab-<lb/> hängig ſich bewegen, als ſtände es einzeln da, ſo könnte ein ſol-<lb/> cher Verband wohl den Namen einer Geſellſchaft führen, aber ein<lb/> geſellſchaftliches Seyn, Wirken und Leben wäre keines vorhanden.<lb/> Eine den Geiſt der Vereinzelung befördernde Erſcheinung iſt die<lb/> von einem löblichen Stande (Bern, in den Denkſchriften für die<lb/> Befugniß der Kantone, Einfuhrzölle gegen benachbarte Kantone<lb/> aufzuſtellen und geltend zu machen) auf die Bahn gebrachte Idee<lb/> eines <hi rendition="#g">Staatenbundes</hi>, ſofern dieſelbe Eingang ſinden ſollte.<lb/> Während nemlich bisanhin die ſchwelzeriſche Eidgenoſſenſchaft ſtets<lb/> als ein <hi rendition="#g">Bundesſtaat,</hi> das heißt, als ein wenn gleich aus<lb/> ſelbſtſtändigen Theilen zuſammengeſezter, doch in gewiſſen Bezie-<lb/> hungen einer gemeinſamen Leitung unterworfener Staat betrach-<lb/> tet wurde, ſollen die Kantone nur noch durch das lokere Band<lb/> eines <hi rendition="#g">Staatenbundes</hi> zuſammen gehalten ſeyn, der da iſt<lb/> ein, Verein, in welchem mehrere Staaten nur auf ſo lange äußer-<lb/> lich verbunden neben einander ſtehen, als ihr gemeinſamer Vor-<lb/> theil es gebietet. Doch bisanhin ſiegte dieſe neue Idee eines<lb/> Staatenbundes nicht ob, und ſie ſcheint zwar einiges Aufſehen<lb/> gemacht, aber bei der Mehrheit der Eidgenoſſen keine Anerken-<lb/> nung gefunden zu haben. Bemerkenswerth iſt, daß der Präſident<lb/> der Tagſazung, der im Amte ſtehende Schultheiß von Bern, in<lb/> ſeiner Eröfnungsrede wiederholt des Ausdrukes Bundesſtaat ſich<lb/> bediente, und gegen Vereinzelungsgeiſt, Kantonal-Egoismus,<lb/> Hintanſezung des Wohls des Ganzen für den eigenen Vortheil<lb/> warnte. Am Schluſſe der Tagſazung wiederholte das Präſidium<lb/> dieſe Warnung, und drükte den Wunſch aus: es möchte das Un-<lb/> heil und Verderben bringende Vereinzelungsſyſtem bei Seite ge-<lb/> geſezt und der ſeit Jahren ſchon entwikelte, noch immer zuneh-<lb/> mende und beinahe zur Uebung geſteigerte Hang, auf Bundes-<lb/> tagen an gemeinſamen gemeinnüzigen Gegenſtänden keinen Theil<lb/> zu nehmen, und ſo die Eidgenoſſenſchaft unſern Mitbürgern wie<lb/> dem Auslande als eine unzuſammenhängende oder politiſch getrennte<lb/> Maſſe darzuſtellen — ernſtlich entfernt werden.“ — Zu Sitten iſt am<lb/> Abend des 21 Dec. der hochwürdige Biſchof des Wallis, Hr. Zen-<lb/> ruffinen, in hohem Alter verſtorben.</p> </div> </div> </body> </floatingText> </div><lb/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <gap reason="insignificant"/> <cb/> </div> </body> </text> </TEI> [35/0007]
dauern über mehr als ein Faktum des Tages, und von tiefem
Widerwillen über alle ſich mehrenden Thorheiten und Wider-
ſprüche der Parteien erfüllt, nehmen hiemit Abſchied als Refe-
rent, da wir nicht gerne fortwährend Zeuge der Leichenſchau ſo
mancher untergegangenen Hofnungen ſeyn mögen, und die Liebe
zur Wahrheit nicht minder ſtark iſt, als die Ehrfurcht vor König
und Vaterland. Gewiſſe Begebenheiten und Grundſäze werden
durch die Geſchichte gerichtet, die Unternehmungen der Lichtgegner
aber durch den ſtärkern Arm der Zeit zermalmt werden. Es lebe
die Freiheit und das Recht! Oranje boven!
Schweiz.
*Vom 28 Dec.Das Bürgerrecht von Baſel iſt dem Hrn.
Profeſſor de Wette jüngſthin auf eine ſehr ehrenvolle Weiſe er-
theilt worden. Das beſtehende Geſez über dieſes Stadtbürger-
recht gibt der Regierung die Befugniß, ausgezeichnete oder um
das Gemeinweſen verdiente Männer dem großen Rathe zu un-
entgeltlicher Ertheilung jenes Bürgerrechts vorzuſchlagen. Bei der
Verſammlung des ſonverainen Raths am 7 d. M. machte nun
der kleine Rath, in Folge eines in ſeiner Mitte neulich geſche-
henen Anzugs, Gebrauch von obenerwähnter Befugniß zu Gun-
ſten des Hrn. de Wette und ſeiner Nachkommenſchaft; zugleich
legte er einen Bericht des Erziehungsraths vor über die rühm-
liche Wirkſamkeit dieſes Mannes für die wiſſenſchaftliche Bildung
in der Stadt Baſel, und ein Schreiben des Stadtraths, welchem
in ſolchen Fällen die Unterſuchung der Requiſiten zukommt, worin
die Stadtbehörde ſich es zur Ehre rechnet, einen ſo ausgezeichne-
ten Mitbürger zu erhalten, und ſich befreut, daß der Dank der
Bürgerſchaft von Baſel für ſeine Verdienſte auf eine Weiſe aus-
geſprochen werden könne, welche zugleich dem Fortgange der Uni-
verſität erſprießlich werde, indem ein Mann, der ſchon mehrmals
den Ruf zu vortheilhaften auswärtigen Anſtellungen ausſchlug,
der Stadt Baſel deſto geſicherter bliebe. Der Antrag fand im
großen Rathe, wo mehrere Voten ihn unter ehrenvollen Aeuße-
rungen unterſtüzten, einſtimmige Genehmigung, und einige Mit-
glieder deuteten dabei den Wunſch an, es möchte ſich die Regie-
rung in der Folge bewogen finden, noch mehrere verdienſtvolle
Männer auf ähnliche Weiſe zu ehren. — Dem großen Rathe des
Kantons Luzern ward am 23 Dec. von ſeiner Geſandtſchaft bei
der disjährigen Tagſazung der ſchriftliche Bericht über die Ver-
handlungen dieſer höchſten Bundesbehörde eingereicht. In ſeinem
allgemeinen Theile drükt ſich dieſer Bericht, nach vorangegangener
Belobung der Art und Weiſe, wie das Präſidium, Se. Ercellenz
der Berniſche Schultheiß Hr. v. Wattenwyl, die Geſchäfte geleitet
hatte, über den Geiſt der Tagſazung folgendermaaßen aus: „Wenn
in Beziehung auf den Geiſt der Tagſazung die vorjährige Ge-
ſandtſchaft zu bemerken im Falle war, daß, ſo wie bei einzelnen
Berathungsgegenſtänden ſich Kraft, Würde und reiner vaterlän-
diſcher Sinn ausſprachen, es hinwiederum andere gab, wo der
immer mehr erwachende Kantonalgeiſt und eine ſelbſtſüchtige Be-
rechnung den höhern Zweken des Bundes und deſſen gemeinſamen
Intereſſen entgegen zu treten verſuchte, — ſo kan dieſe Bemer-
kung mit Recht auch dermal wiederholt werden. Durchgeht man
die Reſultate der Verhandlungen, ſo zeigen ſich einige Stände,
zwar iſt ihre Zahl nicht groß, — die in ſteter Verwahrung ihrer
Souverainetätsrechte bei allen Anläſſen, in ſtetem Ablehnen aller
gemeinſamen Entſchlüſſe, durch das ſogenannte Referendum ihr
Heil ſuchen. Gleichwie der Menſch, indem er aus dem Zuſtande
der Natur und unbedingter Freiheit hinaus und in die Geſell-
ſchaft des Staats eintritt, einen Theil ſeiner individuellen Frei-
heit dem allgemeinen aufopfern muß, ſo iſt es auch bei Staaten,
die zu einem gemeinſamen Ganzen ſich vereinigen. Wollte in ei-
nem geſellſchaftlichen Verband jedes Mitglied ſo frei und unab-
hängig ſich bewegen, als ſtände es einzeln da, ſo könnte ein ſol-
cher Verband wohl den Namen einer Geſellſchaft führen, aber ein
geſellſchaftliches Seyn, Wirken und Leben wäre keines vorhanden.
Eine den Geiſt der Vereinzelung befördernde Erſcheinung iſt die
von einem löblichen Stande (Bern, in den Denkſchriften für die
Befugniß der Kantone, Einfuhrzölle gegen benachbarte Kantone
aufzuſtellen und geltend zu machen) auf die Bahn gebrachte Idee
eines Staatenbundes, ſofern dieſelbe Eingang ſinden ſollte.
Während nemlich bisanhin die ſchwelzeriſche Eidgenoſſenſchaft ſtets
als ein Bundesſtaat, das heißt, als ein wenn gleich aus
ſelbſtſtändigen Theilen zuſammengeſezter, doch in gewiſſen Bezie-
hungen einer gemeinſamen Leitung unterworfener Staat betrach-
tet wurde, ſollen die Kantone nur noch durch das lokere Band
eines Staatenbundes zuſammen gehalten ſeyn, der da iſt
ein, Verein, in welchem mehrere Staaten nur auf ſo lange äußer-
lich verbunden neben einander ſtehen, als ihr gemeinſamer Vor-
theil es gebietet. Doch bisanhin ſiegte dieſe neue Idee eines
Staatenbundes nicht ob, und ſie ſcheint zwar einiges Aufſehen
gemacht, aber bei der Mehrheit der Eidgenoſſen keine Anerken-
nung gefunden zu haben. Bemerkenswerth iſt, daß der Präſident
der Tagſazung, der im Amte ſtehende Schultheiß von Bern, in
ſeiner Eröfnungsrede wiederholt des Ausdrukes Bundesſtaat ſich
bediente, und gegen Vereinzelungsgeiſt, Kantonal-Egoismus,
Hintanſezung des Wohls des Ganzen für den eigenen Vortheil
warnte. Am Schluſſe der Tagſazung wiederholte das Präſidium
dieſe Warnung, und drükte den Wunſch aus: es möchte das Un-
heil und Verderben bringende Vereinzelungsſyſtem bei Seite ge-
geſezt und der ſeit Jahren ſchon entwikelte, noch immer zuneh-
mende und beinahe zur Uebung geſteigerte Hang, auf Bundes-
tagen an gemeinſamen gemeinnüzigen Gegenſtänden keinen Theil
zu nehmen, und ſo die Eidgenoſſenſchaft unſern Mitbürgern wie
dem Auslande als eine unzuſammenhängende oder politiſch getrennte
Maſſe darzuſtellen — ernſtlich entfernt werden.“ — Zu Sitten iſt am
Abend des 21 Dec. der hochwürdige Biſchof des Wallis, Hr. Zen-
ruffinen, in hohem Alter verſtorben.
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(2022-04-08T12:00:00Z)
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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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