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Allgemeine Zeitung, Nr. 9, 10. Januar 1924.

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Donnerstag, den 10. Januar 1924. Allgemeine Zeitung. Nr. 9
Wirtschafts-Zeitung.
[Spaltenumbruch]
Die Umstellung der Buch-
führung.
Die Frage der Umstellung der ge-
samten Buchführung und der Bilanzen
auf Goldmarkrechnung beschäftigt
zurzeit alle kaufmännischen Kreise.
Aus der Fülle der durch die Presse gehen-
den Aufsätze lassen wir nachstehend die
Ausführungen von Hugo Meyerheim
im "Berliner Börsenkurier" folgen, die
uns nach praktischen Gesichtspunkten
das Wichtigste zu enthalten scheinen.
Die Handelsschriftltg. d. "Allg. Ztg."

§ 32. Artikel I der zweiten Steuernot-
verordnung
vom 19. 12. 1923 enthält die
Bestimmung, daß hinsichtlich der Einkommen-
und Körperschaftssteuer die Buchführungs-
pflicht nur als erfüllt gilt, und die Rechts-
folgen, die sich an die Führung von Büchern
knüpfen, nur eintreten, wenn vom 1. Januar
1924 ab die Bücher auf wertbeständi-
ger Grundlage
geführt sind.

Wenn auch die Grundsätze für diese Um-
stellung und die Rechnungseinheiten, die als
wertbeständig im Sinne des Gesetzes gelten,
noch bekanntgegeben werden, so ist es doch
jedem buchführenden Kaufmann zu empfeh-
len, schon jetzt entsprechende Vorberei-
tungen
zu treffen. Das ist um so wichtiger,
als verschiedene Unternehmer am 1. Januar
1924 zwischen der Benützung der letzten In-
venturaufstellung und einer neuen Vermö-
gensaufstellung nach Art und Menge (Inven-
tar) zu wählen haben.

Nach § 34 Artikel I der Verordnung müssen
alle Vollkaufleute für steuerliche
Zwecke dieses Inventar in Goldmark
aufstellen und danach eine Bilanz anfertigen,
die vom Gesetz als "Eröffnungsbilanz" be-
zeichnet wird.

Auf ihr baut sich nämlich die kommende
Veranlagung für die Einkommen- und
Vermögenssteuer
auf. Mit Rücksicht
auf die große Geldentwertung ist bekanntlich
davon abgesehen worden, das diesjährige Ein-
kommen zu veranlagen, während im nächsten
Jahre sich der Ertrag nach dem Mehr oder
Weniger dieser "Eröffnungsbilanz" richtet.

Auch für die 1926 zu veranlagende Ver-
mögenszuwachssteuer
dürfte dieser
Ausgangspunkt wahrscheinlich benützt wer-
den. Wohl schwerlich wird jemand daher eine
zu niedrige Bilanzierung vornehmen. Zwar
richtet sich nach der Eröffnungsbilanz die
Vermögenssteuer, doch ist deren Betrag
durchschnittlich nur 5 pro Mille. So wird also
diesmal, soweit es erlaubt ist, auch hinsicht-
lich der Bilanzierungstendenz eine Umstel-
lung, und zwar nach oben, eintreten.

Nach den Bestimmungen des § 34 sind vier
Möglichkeiten zu unterscheiden:

1. Geschäftsjahr und Kalenderjahr stimmen
überein:

2. das Geschäftsjahr läuft vor dem 30. Juni
ab;

3. das Geschäftsjahr schließt in der Zeit vom
30. Juni bis 31. Dezember, und es wird ein
neues Inventar angefertigt, und endlich

4. das Geschäftsjahr endet in der Zeit vom
30. Juni bis 31. Dezember, und es wird das
Inventar auf den letzten Bilanzstichtag ver-
wendet.

In allen Fällen ist der Wert vom 1. Januar
1924 in das Inventar einzusetzen. Sofern hier-
zu nicht noch nähere Bestimmungen ergehen,
wird man den Vorschriften des § 40 H.G.B.
folgen und den objektiven Verkaufswert ver-
wenden.

Trotz aller Schwierigkeiten muß dafür ge-
sorgt werden, daß die Kontinuität der
Bilanzen
gewahrt bleibt. In diesem Sinne
wollen wir die Gruppen der Bilanzposten be-
sprechen: In den obigen drei ersten Fällen
muß zunächst festgestellt werden, ob der
Bargeldbestand, der sich aus der bis-
herigen Buchführung ergibt, zahlenmäßig
nach den Grundsätzen der Buchführung kon-
trolliert ist.

Erst dann kann die Umrechnung von Pa-
piermark in Goldmark (Reduktion) erfolgen.
Diese ist nach dem Buchungssatze: "Kapital-
entwertungskonto an Kassakonto" zu verbu-
chen. Es ist selbstverständlich, daß der neue
Buchwert dem Ist-Bestande entsprechen muß.

Die Effekten werden nach dem Steuer-
kurs umgerechnet, und im übrigen ist das
Verfahren dem beim Bargeld ähnlich.

Beim Buchgeld (Debitoren- und Kredi-
torenkonto) ist zunächst ebenfalls die zahlen-
mäßige Richtigkeit und dann die Ueberein-
stimmung zwischen den Salden der einzelnen
Personenkonten mit den im Sachkontenhaupt-
buch geführten Außenständen- und Schulden-
konto zu prüfen. Darauf muß die Reduktion
auf den Einzelkonten vorgenommen und auf
jedem Konto verbucht werden. Die Summe
der Reduktionen ist im Sachkontenhauptbuch
auf Kapitalentwertungskonto zu verbuchen.

In das Warenkonto oder ein ähnlich be-
nanntes Konto werden bei den oben erwähn-
ten ersten drei Fällen die in Goldmark bewer-
teten Bestände eingesetzt und dann erfolgt
die Ertragsermittlung in bekannter Weise.

Am schwierigsten gestaltet sich die Reduk-
tion bei den Anlageteilen (Geschäfts-
grundstücke, Maschinen und sonstige Ge-
brauchsgegenstände). Hier sind auf den Kon-
ten vielfach Vorkriegsbestände, also Gold-
markwerte, und Zu- und Abgänge in Papier-
mark enthalten. Meist erfolgten die Abschrei-
bungen auf Grund dieser Mischung von Wer-
ten, so daß mit dem Saldo jetzt nichts anzu-
fangen ist.

Es bleibt also nichts anderes übrig, als die
Reduktion nach der Schmalenbach-
schen Methode
entsprechend dem Groß-
handelsindex vorzunehmen oder zu diesem
Zwecke nach Leitner "als Meßziffer der Mark-
entwertung eine vollwertig gebliebene Gold-
währung des Auslandes" zu wählen, wenn in-
zwischen nicht hierüber noch Bestimmungen
ergehen soltten. Es ist also der Saldo der An-
[Spaltenumbruch] lagekonten von 1917 oder früher als Ausgangs-
punkt zu benützen, und dann sind die jährli-
chen Zu- und Abgänge gegeneinander aufzu-
rechnen. Die Differenz, die sich durch diese
Aufrechnung für jedes Jahr ergibt, ist durch
den betreffenden Jahresdurchschnittindex zu
dividieren und, je nachdem die Zugänge grö-
ßer sind als die Abgänge oder nicht, zum
Saldo hinzu- oder von ihm abzurechnen.

Die Abschreibungen werden dann der
Einfachheit halber von dem neuen Saldo vor-
genommen, also nicht nochmals reduziert.

Wie oben angedeutet, werden zweckmäßig
alle Reduktionsbestände auf das Kapital-
entwertungskonto
anstatt auf Gewinn-
und Verlustkonto gebracht, damit die Gewinn-
und Verlustrechnung nicht Posten reiner Be-
standskosten enthält.

Der Saldo der Gewinn- und Verlust-
rechnung
saldiert in bekannter Weise die
Bilanz. In den meisten Fällen wird er diesmal
auf der Debetseite stehen, also das Kapital-
konto
verringern. Letzteres ist also in der
Eröffnungsbilanz noch in voller Höhe einzu-
setzen.

Die sonstigen Verpflichtungen, die als Auf-
wand zur Erhaltung des Unternehmens ent-
standen sind, also nicht durch Bezahlung er-
füllt werden, haben jetzt vielfach ihre Bedeu-
tung verloren. Trotzdem sind sie diesmal der
Kontinuität wegen noch aufzuführen, können
aber dann über Kapitalkonto ganz oder teil-
weise ausgeglichen werden.

Die Unternehmen. deren Geschäftsjahr in
der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember abläuft.
und die keine neue Inventur vornehmen wol-
len, sparen allerdings diese Arbeit, haben aber
desto mehr Verrechnungen vorzunehmen. Sie
sollten daher in Erwägung ziehen, ob sie nicht
doch zu einer Neuaufnahme schreiten
sollen. Das wird besonders dann zweckmäßig
sein, wenn in der Zwischenzeit vom Jahres-
abschluß bis 31. Dezember eine Substanzver-
ringerung eingetreten ist. Bleiben diese Fir-
men aber bei ihrer letzten Inventur, so müssen
sie die Reduktion sowohl bei dieser als auch
in den Büchern für die Zwischenzeit bis zum
31. Dezember d. J. vornehmen.

Außer diesen steuerlichen Bestimmungen ist
am 28. 12. 23 auch eine handelsrecht-
liche Verordnung
über Goldmarkbi-
lanzierung ergangen, nach der im Prinzip die
für steuerliche Zwecke vorgenommene Vermö-
gensaufstellung benutzt werden kann.



Industrie und Wirtschaft.
Der bayerische Landes-Wochen-Index.

Der
vom Bayer. Statistischen Landesamt für amt-
liche und private Bedürfnisse errechnete
Landes-Wochen-Index der Lebenshaltungs-
kosten (Ernährung. Heizung, Beleuchtung,
Wohnung und Kleidung) für das rechtsrheini-
sche Bayern stellt sich am 7. Januar 1924 auf
das 1134milliardenfache der Vorkriegszeit
(1913/14 gleich 1). Die Steigerung gegenüber
dem Indexstand vom 29. Dezember 1923 (1123
Milliarden) beträgt somit 1 v. H. Ohne Beklei-
dung stellt sich die Ziffer am 7. Januar 1924
auf das 1082milliardensache der Vorkriegszeit.
Dieser Landesindex kann schon am Diens-
tag jeder Woche
vom Statistischen Lan-
desamt den Interessenten gegen Erstattung
der Selbstkosten zur Verfügung gestellt
werden.

* Gesellschafterlisten der G. m. b. H.

Es sei
daran erinnert, daß die Geschäftsführer von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung ge-
setzlich verpflichtet sind. im Januar eine
Liste der Gesellschafter mit Vor- und Zuna-
men, Stand, Wohnort und Betrag der von ih-
nen übernommenen Stammeinlagen zum Han-
delsregister
einzureichen.

Rückverlegung des Kohlensyndikats von
Hamburg nach Essen.

Nachdem das nunmehr
fortbestehende Kohlensyndikat in neuer Form
gesichert ist, wird schon in den nächsten Ta-
gen auch die Rückverlegung des Sitzes
von Hamburg nach Essen erfolgen. Da das alte
Heim des Kohlensyndikats von der Besat-
zungsbehörde besetzt ist, wird das zurückkeh-
rende Syndikat vorläufig in der Viktoria-
schule untergebracht werden.

Arbeitszeitverlängerung in der Kali-Indu-
strie.

Die vom Reichsarbeitsministerium ein-
gesetzte Schlichtungskammer hat über die
Verlängerung der Arbeitszeit in der Kali-
industrie mit Zustimmung der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer in dem Schiedsspruch die Ar-
beitszeit unter Tage vom Beginn der Einfahrt
bis zum Beginn der Ausfahrt auf acht Stun-
den festgesetzt. Ueber Tage ist die Arbeits-
zeit der unmittelbar mit der eigentlichen
Schachtförderung zusammenhängenden Teile
der Belegschaft gleich der Arbeitszeit unter
Tage. Im übrigen beträgt die Arbeitszeit zehn
Stunden. Die neue Arbeitszeit tritt am 15.
Januar in Kraft. Die Parteien haben sich bis
zum 14. Januar über die Annahme des
Schiedsspruches gegenüber dem Reichsar-
beitsministerium zu erklärenm.

Die Handelskammern Deutschlands zur
Wirtschaftslage.

Nach einem Bericht der
Handelskammern Deutschlands läßt die Wirt-
schaftslage gegenüber dem vollkommenen
Tiefstand des Vormonats eine leichte
Besserung
erkennen. Die Stabilisierung
des Markkurses, die Ausgabe genügender
Mengen von wertbeständigen Zahlungsmitteln.
und der fast vollzogene Uebergang zur Gold-
markrechnung haben eine genaue Kalkulation
erzwungen und damit in das ganze Geschäfts-
leben wieder größere Solidität und Ordnung
gebracht und auch dem Lohnwesen seine
unruhige Gestaltung genommen.

Vermehrte Arbeitsleistung auf fast allen Ge-
bieten hat zur Senkung der Preise bei-
getragen, so daß auch das Auslandegeschäft
[Spaltenumbruch] sich etwas bessern konnte. In der Landwirt-
schaft ist die Scheu vor der Abführung von
Getreide und Schlachtvieh überwunden. was
neben der Goldmarkrechnung den auf der
Landwirtschaft lastenden Steuerdruck zuzu-
schreiben ist, der zu weitgehenden Verkäufen
zwang.

Auch im besetzten Gebiet ist ein
langsames Zurückgehen der ungeheuren Ar-
beitslosigkeit festzustellen. Doch steht es
noch dahin, ob die Micum-Verträge mit ihren
außerordentlichen Lasten eine volle Ingang-
bringung der Wirtschaft ermöglichen werden.
Ueberall zeigt sich die Abhängigkeit der
Privatwirtschaft von dem Staatsganzen.
Gelingt es. die Einnahmen der öffentlichen
Hand zu steigern und ihre Ausgaben zu ver-
mindern, so besteht Hoffnung, über die
schwerste Krise, die unser Vaterland seit dem
Winter 1918/19 durchmacht, hinwegzukommen.

* Jubiläum der Deutschen Erdöl-A.-G.

Die
Gesellschaft, einer der größten Erdöl- und
Braunkohlenkonzerne, zu dem im vergange-
nen Jahre noch ein Steinkohlenunternehmen
getreten ist, begeht in diesen Tagen seine 25-
jährige Jubelfeier. Am 10. Januar 1899 wurde
die Gesellschaft als "Deutsche Tiefbohr-Ak-
tiengesellschaft" mit dem bescheidenen Kapi-
tal von 400 000 M. gegründet, und hat dann im
Jahre 1911 ihren jetzigen Namen angenom-
men. Eine gelegentlich der Feier herausge-
gebene kurze Gedenkschrift schildert in an-
schaulicher Weise das allmähliche Wachsen
der Gesellschaft.

* Pfälzischer Handelskammerdollar.

Wie die
Handelskammer Ludwigshafen
mitteilt, gibt sie zur Behebung der außeror-
dentlichen Knappheit an deutschen Zahlungs-
mitteln und zum Ersatz des französischen
Franken wertbeständiges Notgeld aus. das un-
ter der Kontrolle einer Kommission steht, in
der alle pfälzischen Wirtschaftskreise vertre-
ten sind. Die Einheit dieses Geldes ist der
Dollar. Das Geld trägt den Namen "Pfälzi-
scher Handelskammerdollar". Das ausgege-
bene Notgeld verliert die Umlaufsfähigkeit am
15. Februar 1924.

* Personalien.

In den Vorstand der "Gute-
Hoffnungs-Hütte" ist Direktor Lübsen. der
im rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat
das Auslandsgeschäft bearbeitete und beson-
ders bekannt wurde durch seine Teilnahme an
den Verhandlungen in Spaa, eingetreten.

Ausstellungen und Messen.
Das Meßabzeichen für die Leipziger Früh-
jahrsmesse.

Der Preis des Leipziger Meß-
abzeichens, das zum beliebig häufigen Besuch
sämtlicher Meßhäuser berechtigt, ist für die
Frühjahrsmesse vom 2. bis 8. März 1924 in
Anbetracht der schwierigen Wirtschaftslage
von dem anfangs beschlossenen Preise in
Höhe von 5 auf 3 M. im Vorverkauf herab-
gesetzt worden. Nach Schluß des Vorverkaufes
kostet das Abzeichen 6 M.



Staats- und Stadtanleihen.
Goldanleihe der Stadt Mindelheim.

Die Stadt
Mindelheim hat 100 000 Goldmark fünfprozen-
tig aufgenommen.

Neue Goldanleihen.

Die Bayerische Bo-
denkreditanstalt
in Würzburg erhielt
die Genehmigung zur Ausgabe von 200000
Goldmark 5% auf Feingold gestellte wertbe-
ständige Hypothekenpfandbriefe und für den
gleichen Betrag Kommunalschuldverschrei-
bungen.



Die wirtschaftlichen Grund-
lagen der Rentenbank.

Geheimart Hilger. Mit-
glied des Verwaltungsrates der Rentenbank
und Vorsitzender des Reichslandbundes, hielt
einen Vortrag über die wirtschaftlichen
Grundlagen der Rentenbank. Zur Stabili-
sierung der Rentenmark
müsse der
Staat unter allen Umständen das Budget aus-
balanzieren.

Hilger glaubt daß der Reichsfinanzminister
in seinen dahingehenden Bemühungen Erfolg
haben werde, doch müßten die Ausgaben für
das Ruhrgebiet und besonders für die Be-
satzungskosten bedenklich stimmen. Die Wirt-
schaft müsse die Bestrebungen der Renten-
bank durch rücksichtslosen Preis-
abbau
unterstützen und ebenso die arbei-
tende Bevölkerung durch Abbau der Arbeits-
syndikate, eine vernünftige Lohnpolitik und
eine vernünftige Regelung der Arbeitszeit.

Zum Schluß wies Hilger darauf hin, daß die
Rentenmark mehrfach gesichert sei.
Einmal durch die Belastung der Wirtschaft,
dann aber auch durch den Staat, der die Ren-
tenmark als Kredit erhält, ferner auch durch
die Wirtschaft selbst die an der Wertbestän-
digkeit der Rentenmarkkredite interessiert sei.



Verkehr.
Eisgang auf der Unterelbe.

Den "Hambur-
ger Nachrichten" zufolge nimmt der Eisgang
auf der Unterelbe immer bedrohlichere For-
men an. Der ganze Strom ist dicht mit trei-
benden Schollen bedeckt. In Brunsbüttelkoog
wird das Oeffnen und Schließen der Schleusen
durch das Eis erschwert. Gegen 15 Ewer,
zwei Dampfleichter, je zwei Dreimaster
und das Viermastermotorenschiff "Komet"
sind eingefroren. Die Dampffähre verkehrt
nur noch halbstündlich und eingleisig. In der
Fahrrinne des Kaiser Wilhelm-Kanals wird
das Eis noch durch den großen Kanalschlepper
lose gehalten.

[Spaltenumbruch]
Wirtschaftszahlen.
9. Januar.
Dollar (amtl. Mittelkurs):
4,2 Billionen
Dollarschätze: 4,2 Billionen.
Goldanleihe: 4,2 Billionen.
Reichsbankdiskont: (f. wertbest. Kred.) 10 Pro-
zent.
Reichsindex für die Lebenshaltung: 1147 mil-
liardenfach (29. Dez.).
Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein.
1 Goldmark: 1 Billion Papiermark.
Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern.
Zölle und Reichsbahn: 1 Billion.
Silberankaufspreis: 400 milliardenfach.
Großhandelsindex: 122,4 (2. januar).


Rückgang des
Banknotenumlaufs.

Der Ausweis der Reichsbank vom 7. Dezem-
ber läßt die weitere Uebernahme von Ren-
tenmarkgeschäften
durch das Zentral-
noteninstitut erkennen. Auf der Passivseite der
Wochenübersicht ist der neueingerichtete
Rentenmarkgiroverkehr zu erwähnen, dessen
Bestände mit 6,3 Millionen Rentenmark bei
den fremden Geldern der Bank nachgewiesen
werden. Von den in die Kassen der Bank über-
gegangenen Rentenmarkbeträgen wurden in
der Berichtswoche 0,9 Millionen Rentenmark
im Lombardverkehr ausgeliehen, während
73,9 Millionen Rentenmark durch Umtausch
gegen Papiermark verausgabt wurden: der
Bestand an Rentenbankscheinen nahm dem-
gemäß von 169,7 am 30. November auf 101,2
Millionen Rentenmark am 7. Dezember ab.

Neben vorstehenden Eigengeschäften der
Bank in Rentenmark wurde der kommissions-
weise Umtausch von Rentenmark gegen Pa-
piermark für Rechnung des Reiches fortgesetzt
und ein weiterer Umtauscherlös in Höhe von
37.1 Trillionen Mark auf die Schatzanwei-
sungsschuld
des Reiches bei der Reichs-
bank abgeschrieben, die damit auf 59.7 Tril-
lionen Mark zurückging. Die Abrechnungs-
posten aus Rentenmarkverkäufen für das
Reich, die während der dritten Novemberwo-
che entstanden waren, aber damals nicht so-
fort mit dem Reiche glattgestellt werden konn-
ten und daher vorübergehend bei den sonstigen
Aktiven nachgewiesen wurden, haben nach
teilweiser Ausgleichung in der Vorwoche nun-
mehr ihre völlige Erledigung gefunden: die
stärkere Verminderung der sonstigen Aktiva
steht damit im Zusammenhang.

Dem Rückgang des Reichsschatzanwei-
sungskontos steht eine Zunahme der privaten
Papiermarkkredite gegenüber. Die Wechsel-
bestände stiegen um 46.9 auf 394.2, die Lom-
bardforderungen um 16.2 auf 23.7 Trillionen
Mark. Für die gesamte Kapitalanlage ergab
sich aus Papiermark- und Rentenmarkkredi-
ten eine Vermehrung um 27.1 auf 479 Trillio-
nen Mark.

Die bezeichnete Ueberleitung von zusammen
111 Millionen Rentenmark in den Verkehr ge-
gen Aufnahme von Papiermark war auf die
Entwicklung der Passivgeschäfte der Bank
von besonderem Einfluß. Den fremden
Geldern
wurden 100.7 Trillionen Mark ent-
zogen ihr Bestand verminderte sich auf 273.2
Trillionen Mark. Der Banknotenumlauf
zeigt gleichfalls -- und zwar seit dem 23.
April 1922 zum erstenmal wieder -- eine Ab-
nahme
, nämlich um 10.3 auf 390 Trillionen
Mark.

Im Goldbestande trat der Gesamthöhe
nach keine Aenderung ein. Während 10 Mil-
lionen Mark dem Goldkassenbestande der
Bank zwecks Verkaufs im Auslande entnom-
men sind, ließen sich dem Konto des unbe-
lasteten Golddepots im Auslande 10 Millionen
Mark wieder zuführen, die durch Darlehens-
rückzahlungen auf den in der Schweiz depo-
nierten, beliehenen Teil des Goldbestandes
frei wurden.



Steuerfragen.
Steuererleichterungen für freie Berufe.

Auf
Grund einer Eingabe des Präsidenten des
Schutzkartells für die notleidende Kultur-
schicht Deutschlands. Reichstagsabgeordneter
Dr. Otto Everling, ordnete der Reichs-
finanzminister zu § 3 der Steuernotverordnung
an, daß eine Veranlagung der Um-
sätze der freien Berufe
im Kalender-
jahr 1923 bei verhältnismäßig geringer Höhe
der Einnahmen unterbleibt. Dies gilt zunächst
für die vierteljährl. Vorauszahlung im Januar
1924. Ob und in welchem Umfange eine Er-
leichterung bei der im April dieses Jahres
fälliger Vorauszahlung stattfinden kann, wird
von der Entwicklung der Verhältnisse ab-
hängen.

Einkommensteuermarken in Goldmark.

Von
den Postanstalten werden künftig nur
noch auf Goldmark lautende Einkommen-
steuermarken
ausgegeben. Der Verkauf
dieser Steuermarken beginnt aus technischen
Gründen erst am 10. Januar. Vom gleichen
Zeitpunkt ab wird der Verkauf der auf Papier-
mark lautenden Einkommensteuermarken ein-
gestellt. Die auf Papiermark lautenden
Marken dürfen nur noch für den Steuerabzug
aus dem Kalenderjahr 1923, sowie in den-
jenigen Fällen verwendet werden, in denen
Steuermarken für 1924 vor dem 10. Januar ge-
klebt werden müssen. Die noch in Händen
der Arbeitgeber befindlichen, nicht mehr be-
nötigten größeren Mengen von Einkommen-
steuermarken, die auf Papiermark lauten,
können bis zum 10. Januar bei den Post-
anstalten umgetauscht werden.

Donnerstag, den 10. Januar 1924. Allgemeine Zeitung. Nr. 9
Wirtschafts-Zeitung.
[Spaltenumbruch]
Die Umstellung der Buch-
führung.
Die Frage der Umstellung der ge-
samten Buchführung und der Bilanzen
auf Goldmarkrechnung beschäftigt
zurzeit alle kaufmännischen Kreise.
Aus der Fülle der durch die Presse gehen-
den Aufsätze lassen wir nachstehend die
Ausführungen von Hugo Meyerheim
im „Berliner Börsenkurier“ folgen, die
uns nach praktischen Gesichtspunkten
das Wichtigste zu enthalten scheinen.
Die Handelsschriftltg. d. „Allg. Ztg.“

§ 32. Artikel I der zweiten Steuernot-
verordnung
vom 19. 12. 1923 enthält die
Bestimmung, daß hinsichtlich der Einkommen-
und Körperschaftssteuer die Buchführungs-
pflicht nur als erfüllt gilt, und die Rechts-
folgen, die sich an die Führung von Büchern
knüpfen, nur eintreten, wenn vom 1. Januar
1924 ab die Bücher auf wertbeständi-
ger Grundlage
geführt sind.

Wenn auch die Grundsätze für diese Um-
stellung und die Rechnungseinheiten, die als
wertbeständig im Sinne des Gesetzes gelten,
noch bekanntgegeben werden, so ist es doch
jedem buchführenden Kaufmann zu empfeh-
len, schon jetzt entsprechende Vorberei-
tungen
zu treffen. Das ist um so wichtiger,
als verschiedene Unternehmer am 1. Januar
1924 zwischen der Benützung der letzten In-
venturaufstellung und einer neuen Vermö-
gensaufstellung nach Art und Menge (Inven-
tar) zu wählen haben.

Nach § 34 Artikel I der Verordnung müssen
alle Vollkaufleute für steuerliche
Zwecke dieses Inventar in Goldmark
aufstellen und danach eine Bilanz anfertigen,
die vom Gesetz als „Eröffnungsbilanz“ be-
zeichnet wird.

Auf ihr baut sich nämlich die kommende
Veranlagung für die Einkommen- und
Vermögenssteuer
auf. Mit Rücksicht
auf die große Geldentwertung ist bekanntlich
davon abgesehen worden, das diesjährige Ein-
kommen zu veranlagen, während im nächsten
Jahre sich der Ertrag nach dem Mehr oder
Weniger dieser „Eröffnungsbilanz“ richtet.

Auch für die 1926 zu veranlagende Ver-
mögenszuwachssteuer
dürfte dieser
Ausgangspunkt wahrscheinlich benützt wer-
den. Wohl schwerlich wird jemand daher eine
zu niedrige Bilanzierung vornehmen. Zwar
richtet sich nach der Eröffnungsbilanz die
Vermögenssteuer, doch ist deren Betrag
durchschnittlich nur 5 pro Mille. So wird also
diesmal, soweit es erlaubt ist, auch hinsicht-
lich der Bilanzierungstendenz eine Umstel-
lung, und zwar nach oben, eintreten.

Nach den Bestimmungen des § 34 sind vier
Möglichkeiten zu unterscheiden:

1. Geschäftsjahr und Kalenderjahr stimmen
überein:

2. das Geschäftsjahr läuft vor dem 30. Juni
ab;

3. das Geschäftsjahr schließt in der Zeit vom
30. Juni bis 31. Dezember, und es wird ein
neues Inventar angefertigt, und endlich

4. das Geschäftsjahr endet in der Zeit vom
30. Juni bis 31. Dezember, und es wird das
Inventar auf den letzten Bilanzstichtag ver-
wendet.

In allen Fällen ist der Wert vom 1. Januar
1924 in das Inventar einzusetzen. Sofern hier-
zu nicht noch nähere Bestimmungen ergehen,
wird man den Vorschriften des § 40 H.G.B.
folgen und den objektiven Verkaufswert ver-
wenden.

Trotz aller Schwierigkeiten muß dafür ge-
sorgt werden, daß die Kontinuität der
Bilanzen
gewahrt bleibt. In diesem Sinne
wollen wir die Gruppen der Bilanzposten be-
sprechen: In den obigen drei ersten Fällen
muß zunächst festgestellt werden, ob der
Bargeldbestand, der sich aus der bis-
herigen Buchführung ergibt, zahlenmäßig
nach den Grundsätzen der Buchführung kon-
trolliert ist.

Erst dann kann die Umrechnung von Pa-
piermark in Goldmark (Reduktion) erfolgen.
Diese ist nach dem Buchungssatze: „Kapital-
entwertungskonto an Kassakonto“ zu verbu-
chen. Es ist selbstverständlich, daß der neue
Buchwert dem Ist-Bestande entsprechen muß.

Die Effekten werden nach dem Steuer-
kurs umgerechnet, und im übrigen ist das
Verfahren dem beim Bargeld ähnlich.

Beim Buchgeld (Debitoren- und Kredi-
torenkonto) ist zunächst ebenfalls die zahlen-
mäßige Richtigkeit und dann die Ueberein-
stimmung zwischen den Salden der einzelnen
Personenkonten mit den im Sachkontenhaupt-
buch geführten Außenständen- und Schulden-
konto zu prüfen. Darauf muß die Reduktion
auf den Einzelkonten vorgenommen und auf
jedem Konto verbucht werden. Die Summe
der Reduktionen ist im Sachkontenhauptbuch
auf Kapitalentwertungskonto zu verbuchen.

In das Warenkonto oder ein ähnlich be-
nanntes Konto werden bei den oben erwähn-
ten ersten drei Fällen die in Goldmark bewer-
teten Bestände eingesetzt und dann erfolgt
die Ertragsermittlung in bekannter Weise.

Am schwierigsten gestaltet sich die Reduk-
tion bei den Anlageteilen (Geschäfts-
grundstücke, Maschinen und sonstige Ge-
brauchsgegenstände). Hier sind auf den Kon-
ten vielfach Vorkriegsbestände, also Gold-
markwerte, und Zu- und Abgänge in Papier-
mark enthalten. Meist erfolgten die Abschrei-
bungen auf Grund dieser Mischung von Wer-
ten, so daß mit dem Saldo jetzt nichts anzu-
fangen ist.

Es bleibt also nichts anderes übrig, als die
Reduktion nach der Schmalenbach-
schen Methode
entsprechend dem Groß-
handelsindex vorzunehmen oder zu diesem
Zwecke nach Leitner „als Meßziffer der Mark-
entwertung eine vollwertig gebliebene Gold-
währung des Auslandes“ zu wählen, wenn in-
zwischen nicht hierüber noch Bestimmungen
ergehen soltten. Es ist also der Saldo der An-
[Spaltenumbruch] lagekonten von 1917 oder früher als Ausgangs-
punkt zu benützen, und dann sind die jährli-
chen Zu- und Abgänge gegeneinander aufzu-
rechnen. Die Differenz, die sich durch diese
Aufrechnung für jedes Jahr ergibt, ist durch
den betreffenden Jahresdurchschnittindex zu
dividieren und, je nachdem die Zugänge grö-
ßer sind als die Abgänge oder nicht, zum
Saldo hinzu- oder von ihm abzurechnen.

Die Abschreibungen werden dann der
Einfachheit halber von dem neuen Saldo vor-
genommen, also nicht nochmals reduziert.

Wie oben angedeutet, werden zweckmäßig
alle Reduktionsbestände auf das Kapital-
entwertungskonto
anstatt auf Gewinn-
und Verlustkonto gebracht, damit die Gewinn-
und Verlustrechnung nicht Posten reiner Be-
standskosten enthält.

Der Saldo der Gewinn- und Verlust-
rechnung
saldiert in bekannter Weise die
Bilanz. In den meisten Fällen wird er diesmal
auf der Debetseite stehen, also das Kapital-
konto
verringern. Letzteres ist also in der
Eröffnungsbilanz noch in voller Höhe einzu-
setzen.

Die sonstigen Verpflichtungen, die als Auf-
wand zur Erhaltung des Unternehmens ent-
standen sind, also nicht durch Bezahlung er-
füllt werden, haben jetzt vielfach ihre Bedeu-
tung verloren. Trotzdem sind sie diesmal der
Kontinuität wegen noch aufzuführen, können
aber dann über Kapitalkonto ganz oder teil-
weise ausgeglichen werden.

Die Unternehmen. deren Geschäftsjahr in
der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember abläuft.
und die keine neue Inventur vornehmen wol-
len, sparen allerdings diese Arbeit, haben aber
desto mehr Verrechnungen vorzunehmen. Sie
sollten daher in Erwägung ziehen, ob sie nicht
doch zu einer Neuaufnahme schreiten
sollen. Das wird besonders dann zweckmäßig
sein, wenn in der Zwischenzeit vom Jahres-
abschluß bis 31. Dezember eine Substanzver-
ringerung eingetreten ist. Bleiben diese Fir-
men aber bei ihrer letzten Inventur, so müssen
sie die Reduktion sowohl bei dieser als auch
in den Büchern für die Zwischenzeit bis zum
31. Dezember d. J. vornehmen.

Außer diesen steuerlichen Bestimmungen ist
am 28. 12. 23 auch eine handelsrecht-
liche Verordnung
über Goldmarkbi-
lanzierung ergangen, nach der im Prinzip die
für steuerliche Zwecke vorgenommene Vermö-
gensaufstellung benutzt werden kann.



Industrie und Wirtschaft.
Der bayerische Landes-Wochen-Index.

Der
vom Bayer. Statistischen Landesamt für amt-
liche und private Bedürfnisse errechnete
Landes-Wochen-Index der Lebenshaltungs-
kosten (Ernährung. Heizung, Beleuchtung,
Wohnung und Kleidung) für das rechtsrheini-
sche Bayern stellt sich am 7. Januar 1924 auf
das 1134milliardenfache der Vorkriegszeit
(1913/14 gleich 1). Die Steigerung gegenüber
dem Indexstand vom 29. Dezember 1923 (1123
Milliarden) beträgt somit 1 v. H. Ohne Beklei-
dung stellt sich die Ziffer am 7. Januar 1924
auf das 1082milliardenſache der Vorkriegszeit.
Dieser Landesindex kann schon am Diens-
tag jeder Woche
vom Statistischen Lan-
desamt den Interessenten gegen Erstattung
der Selbstkosten zur Verfügung gestellt
werden.

* Gesellschafterlisten der G. m. b. H.

Es sei
daran erinnert, daß die Geschäftsführer von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung ge-
setzlich verpflichtet sind. im Januar eine
Liste der Gesellschafter mit Vor- und Zuna-
men, Stand, Wohnort und Betrag der von ih-
nen übernommenen Stammeinlagen zum Han-
delsregister
einzureichen.

Rückverlegung des Kohlensyndikats von
Hamburg nach Essen.

Nachdem das nunmehr
fortbestehende Kohlensyndikat in neuer Form
gesichert ist, wird schon in den nächsten Ta-
gen auch die Rückverlegung des Sitzes
von Hamburg nach Essen erfolgen. Da das alte
Heim des Kohlensyndikats von der Besat-
zungsbehörde besetzt ist, wird das zurückkeh-
rende Syndikat vorläufig in der Viktoria-
schule untergebracht werden.

Arbeitszeitverlängerung in der Kali-Indu-
strie.

Die vom Reichsarbeitsministerium ein-
gesetzte Schlichtungskammer hat über die
Verlängerung der Arbeitszeit in der Kali-
industrie mit Zustimmung der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer in dem Schiedsspruch die Ar-
beitszeit unter Tage vom Beginn der Einfahrt
bis zum Beginn der Ausfahrt auf acht Stun-
den festgesetzt. Ueber Tage ist die Arbeits-
zeit der unmittelbar mit der eigentlichen
Schachtförderung zusammenhängenden Teile
der Belegschaft gleich der Arbeitszeit unter
Tage. Im übrigen beträgt die Arbeitszeit zehn
Stunden. Die neue Arbeitszeit tritt am 15.
Januar in Kraft. Die Parteien haben sich bis
zum 14. Januar über die Annahme des
Schiedsspruches gegenüber dem Reichsar-
beitsministerium zu erklärenm.

Die Handelskammern Deutschlands zur
Wirtschaftslage.

Nach einem Bericht der
Handelskammern Deutschlands läßt die Wirt-
schaftslage gegenüber dem vollkommenen
Tiefstand des Vormonats eine leichte
Besſerung
erkennen. Die Stabilisierung
des Markkurſes, die Ausgabe genügender
Mengen von wertbeständigen Zahlungsmitteln.
und der fast vollzogene Uebergang zur Gold-
markrechnung haben eine genaue Kalkulation
erzwungen und damit in das ganze Geschäfts-
leben wieder größere Solidität und Ordnung
gebracht und auch dem Lohnwesen seine
unruhige Gestaltung genommen.

Vermehrte Arbeitsleistung auf fast allen Ge-
bieten hat zur Senkung der Preise bei-
getragen, so daß auch das Auslandegeschäft
[Spaltenumbruch] sich etwas bessern konnte. In der Landwirt-
schaft ist die Scheu vor der Abführung von
Getreide und Schlachtvieh überwunden. was
neben der Goldmarkrechnung den auf der
Landwirtschaft lastenden Steuerdruck zuzu-
schreiben ist, der zu weitgehenden Verkäufen
zwang.

Auch im besetzten Gebiet ist ein
langsames Zurückgehen der ungeheuren Ar-
beitslosigkeit festzustellen. Doch steht es
noch dahin, ob die Micum-Verträge mit ihren
außerordentlichen Lasten eine volle Ingang-
bringung der Wirtschaft ermöglichen werden.
Ueberall zeigt sich die Abhängigkeit der
Privatwirtschaft von dem Staatsganzen.
Gelingt es. die Einnahmen der öffentlichen
Hand zu steigern und ihre Ausgaben zu ver-
mindern, so besteht Hoffnung, über die
schwerste Krise, die unser Vaterland seit dem
Winter 1918/19 durchmacht, hinwegzukommen.

* Jubiläum der Deutschen Erdöl-A.-G.

Die
Gesellschaft, einer der größten Erdöl- und
Braunkohlenkonzerne, zu dem im vergange-
nen Jahre noch ein Steinkohlenunternehmen
getreten ist, begeht in diesen Tagen seine 25-
jährige Jubelfeier. Am 10. Januar 1899 wurde
die Gesellschaft als „Deutsche Tiefbohr-Ak-
tiengesellschaft“ mit dem bescheidenen Kapi-
tal von 400 000 M. gegründet, und hat dann im
Jahre 1911 ihren jetzigen Namen angenom-
men. Eine gelegentlich der Feier herausge-
gebene kurze Gedenkschrift schildert in an-
schaulicher Weise das allmähliche Wachsen
der Gesellschaft.

* Pfälzischer Handelskammerdollar.

Wie die
Handelskammer Ludwigshafen
mitteilt, gibt sie zur Behebung der außeror-
dentlichen Knappheit an deutschen Zahlungs-
mitteln und zum Ersatz des französischen
Franken wertbeständiges Notgeld aus. das un-
ter der Kontrolle einer Kommission steht, in
der alle pfälzischen Wirtschaftskreise vertre-
ten sind. Die Einheit dieses Geldes ist der
Dollar. Das Geld trägt den Namen „Pfälzi-
scher Handelskammerdollar“. Das ausgege-
bene Notgeld verliert die Umlaufsfähigkeit am
15. Februar 1924.

* Personalien.

In den Vorstand der „Gute-
Hoffnungs-Hütte“ ist Direktor Lübsen. der
im rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat
das Auslandsgeschäft bearbeitete und beson-
ders bekannt wurde durch seine Teilnahme an
den Verhandlungen in Spaa, eingetreten.

Ausstellungen und Messen.
Das Meßabzeichen für die Leipziger Früh-
jahrsmesse.

Der Preis des Leipziger Meß-
abzeichens, das zum beliebig häufigen Besuch
sämtlicher Meßhäuser berechtigt, ist für die
Frühjahrsmesse vom 2. bis 8. März 1924 in
Anbetracht der schwierigen Wirtschaftslage
von dem anfangs beschlossenen Preise in
Höhe von 5 auf 3 M. im Vorverkauf herab-
gesetzt worden. Nach Schluß des Vorverkaufes
kostet das Abzeichen 6 M.



Staats- und Stadtanleihen.
Goldanleihe der Stadt Mindelheim.

Die Stadt
Mindelheim hat 100 000 Goldmark fünfprozen-
tig aufgenommen.

Neue Goldanleihen.

Die Bayerische Bo-
denkreditanstalt
in Würzburg erhielt
die Genehmigung zur Ausgabe von 200000
Goldmark 5% auf Feingold gestellte wertbe-
ständige Hypothekenpfandbriefe und für den
gleichen Betrag Kommunalschuldverschrei-
bungen.



Die wirtschaftlichen Grund-
lagen der Rentenbank.

Geheimart Hilger. Mit-
glied des Verwaltungsrates der Rentenbank
und Vorsitzender des Reichslandbundes, hielt
einen Vortrag über die wirtschaftlichen
Grundlagen der Rentenbank. Zur Stabili-
sierung der Rentenmark
müsse der
Staat unter allen Umständen das Budget aus-
balanzieren.

Hilger glaubt daß der Reichsfinanzminister
in seinen dahingehenden Bemühungen Erfolg
haben werde, doch müßten die Ausgaben für
das Ruhrgebiet und besonders für die Be-
satzungskosten bedenklich stimmen. Die Wirt-
schaft müsse die Bestrebungen der Renten-
bank durch rücksichtslosen Preis-
abbau
unterstützen und ebenso die arbei-
tende Bevölkerung durch Abbau der Arbeits-
syndikate, eine vernünftige Lohnpolitik und
eine vernünftige Regelung der Arbeitszeit.

Zum Schluß wies Hilger darauf hin, daß die
Rentenmark mehrfach gesichert sei.
Einmal durch die Belastung der Wirtschaft,
dann aber auch durch den Staat, der die Ren-
tenmark als Kredit erhält, ferner auch durch
die Wirtschaft selbst die an der Wertbestän-
digkeit der Rentenmarkkredite interessiert sei.



Verkehr.
Eisgang auf der Unterelbe.

Den „Hambur-
ger Nachrichten“ zufolge nimmt der Eisgang
auf der Unterelbe immer bedrohlichere For-
men an. Der ganze Strom ist dicht mit trei-
benden Schollen bedeckt. In Brunsbüttelkoog
wird das Oeffnen und Schließen der Schleusen
durch das Eis erschwert. Gegen 15 Ewer,
zwei Dampfleichter, je zwei Dreimaster
und das Viermastermotorenschiff „Komet“
sind eingefroren. Die Dampffähre verkehrt
nur noch halbstündlich und eingleisig. In der
Fahrrinne des Kaiser Wilhelm-Kanals wird
das Eis noch durch den großen Kanalschlepper
lose gehalten.

[Spaltenumbruch]
Wirtſchaftszahlen.
9. Januar.
Dollar (amtl. Mittelkurs):
4,2 Billionen
Dollarschätze: 4,2 Billionen.
Goldanleihe: 4,2 Billionen.
Reichsbankdiskont: (f. wertbest. Kred.) 10 Pro-
zent.
Reichsindex für die Lebenshaltung: 1147 mil-
liardenfach (29. Dez.).
Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein.
1 Goldmark: 1 Billion Papiermark.
Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern.
Zölle und Reichsbahn: 1 Billion.
Silberankaufspreis: 400 milliardenfach.
Großhandelsindex: 122,4 (2. januar).


Rückgang des
Banknotenumlaufs.

Der Ausweis der Reichsbank vom 7. Dezem-
ber läßt die weitere Uebernahme von Ren-
tenmarkgeschäften
durch das Zentral-
noteninstitut erkennen. Auf der Passivseite der
Wochenübersicht ist der neueingerichtete
Rentenmarkgiroverkehr zu erwähnen, dessen
Bestände mit 6,3 Millionen Rentenmark bei
den fremden Geldern der Bank nachgewiesen
werden. Von den in die Kassen der Bank über-
gegangenen Rentenmarkbeträgen wurden in
der Berichtswoche 0,9 Millionen Rentenmark
im Lombardverkehr ausgeliehen, während
73,9 Millionen Rentenmark durch Umtausch
gegen Papiermark verausgabt wurden: der
Bestand an Rentenbankscheinen nahm dem-
gemäß von 169,7 am 30. November auf 101,2
Millionen Rentenmark am 7. Dezember ab.

Neben vorstehenden Eigengeschäften der
Bank in Rentenmark wurde der kommissions-
weise Umtausch von Rentenmark gegen Pa-
piermark für Rechnung des Reiches fortgesetzt
und ein weiterer Umtauscherlös in Höhe von
37.1 Trillionen Mark auf die Schatzanwei-
sungsschuld
des Reiches bei der Reichs-
bank abgeschrieben, die damit auf 59.7 Tril-
lionen Mark zurückging. Die Abrechnungs-
posten aus Rentenmarkverkäufen für das
Reich, die während der dritten Novemberwo-
che entstanden waren, aber damals nicht so-
fort mit dem Reiche glattgestellt werden konn-
ten und daher vorübergehend bei den sonstigen
Aktiven nachgewiesen wurden, haben nach
teilweiser Ausgleichung in der Vorwoche nun-
mehr ihre völlige Erledigung gefunden: die
stärkere Verminderung der sonstigen Aktiva
steht damit im Zusammenhang.

Dem Rückgang des Reichsschatzanwei-
sungskontos steht eine Zunahme der privaten
Papiermarkkredite gegenüber. Die Wechsel-
bestände stiegen um 46.9 auf 394.2, die Lom-
bardforderungen um 16.2 auf 23.7 Trillionen
Mark. Für die gesamte Kapitalanlage ergab
sich aus Papiermark- und Rentenmarkkredi-
ten eine Vermehrung um 27.1 auf 479 Trillio-
nen Mark.

Die bezeichnete Ueberleitung von zusammen
111 Millionen Rentenmark in den Verkehr ge-
gen Aufnahme von Papiermark war auf die
Entwicklung der Passivgeschäfte der Bank
von besonderem Einfluß. Den fremden
Geldern
wurden 100.7 Trillionen Mark ent-
zogen ihr Bestand verminderte sich auf 273.2
Trillionen Mark. Der Banknotenumlauf
zeigt gleichfalls — und zwar seit dem 23.
April 1922 zum erstenmal wieder — eine Ab-
nahme
, nämlich um 10.3 auf 390 Trillionen
Mark.

Im Goldbestande trat der Gesamthöhe
nach keine Aenderung ein. Während 10 Mil-
lionen Mark dem Goldkassenbestande der
Bank zwecks Verkaufs im Auslande entnom-
men sind, ließen sich dem Konto des unbe-
lasteten Golddepots im Auslande 10 Millionen
Mark wieder zuführen, die durch Darlehens-
rückzahlungen auf den in der Schweiz depo-
nierten, beliehenen Teil des Goldbestandes
frei wurden.



Steuerfragen.
Steuererleichterungen für freie Berufe.

Auf
Grund einer Eingabe des Präsidenten des
Schutzkartells für die notleidende Kultur-
schicht Deutschlands. Reichstagsabgeordneter
Dr. Otto Everling, ordnete der Reichs-
finanzminister zu § 3 der Steuernotverordnung
an, daß eine Veranlagung der Um-
sätze der freien Berufe
im Kalender-
jahr 1923 bei verhältnismäßig geringer Höhe
der Einnahmen unterbleibt. Dies gilt zunächst
für die vierteljährl. Vorauszahlung im Januar
1924. Ob und in welchem Umfange eine Er-
leichterung bei der im April dieses Jahres
fälliger Vorauszahlung stattfinden kann, wird
von der Entwicklung der Verhältnisse ab-
hängen.

Einkommensteuermarken in Goldmark.

Von
den Postanstalten werden künftig nur
noch auf Goldmark lautende Einkommen-
steuermarken
ausgegeben. Der Verkauf
dieser Steuermarken beginnt aus technischen
Gründen erst am 10. Januar. Vom gleichen
Zeitpunkt ab wird der Verkauf der auf Papier-
mark lautenden Einkommensteuermarken ein-
gestellt. Die auf Papiermark lautenden
Marken dürfen nur noch für den Steuerabzug
aus dem Kalenderjahr 1923, sowie in den-
jenigen Fällen verwendet werden, in denen
Steuermarken für 1924 vor dem 10. Januar ge-
klebt werden müssen. Die noch in Händen
der Arbeitgeber befindlichen, nicht mehr be-
nötigten größeren Mengen von Einkommen-
steuermarken, die auf Papiermark lauten,
können bis zum 10. Januar bei den Post-
anstalten umgetauscht werden.

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[5/0005] Donnerstag, den 10. Januar 1924. Allgemeine Zeitung. Nr. 9 Wirtschafts-Zeitung. Die Umstellung der Buch- führung. Die Frage der Umstellung der ge- samten Buchführung und der Bilanzen auf Goldmarkrechnung beschäftigt zurzeit alle kaufmännischen Kreise. Aus der Fülle der durch die Presse gehen- den Aufsätze lassen wir nachstehend die Ausführungen von Hugo Meyerheim im „Berliner Börsenkurier“ folgen, die uns nach praktischen Gesichtspunkten das Wichtigste zu enthalten scheinen. Die Handelsschriftltg. d. „Allg. Ztg.“ § 32. Artikel I der zweiten Steuernot- verordnung vom 19. 12. 1923 enthält die Bestimmung, daß hinsichtlich der Einkommen- und Körperschaftssteuer die Buchführungs- pflicht nur als erfüllt gilt, und die Rechts- folgen, die sich an die Führung von Büchern knüpfen, nur eintreten, wenn vom 1. Januar 1924 ab die Bücher auf wertbeständi- ger Grundlage geführt sind. Wenn auch die Grundsätze für diese Um- stellung und die Rechnungseinheiten, die als wertbeständig im Sinne des Gesetzes gelten, noch bekanntgegeben werden, so ist es doch jedem buchführenden Kaufmann zu empfeh- len, schon jetzt entsprechende Vorberei- tungen zu treffen. Das ist um so wichtiger, als verschiedene Unternehmer am 1. Januar 1924 zwischen der Benützung der letzten In- venturaufstellung und einer neuen Vermö- gensaufstellung nach Art und Menge (Inven- tar) zu wählen haben. Nach § 34 Artikel I der Verordnung müssen alle Vollkaufleute für steuerliche Zwecke dieses Inventar in Goldmark aufstellen und danach eine Bilanz anfertigen, die vom Gesetz als „Eröffnungsbilanz“ be- zeichnet wird. Auf ihr baut sich nämlich die kommende Veranlagung für die Einkommen- und Vermögenssteuer auf. Mit Rücksicht auf die große Geldentwertung ist bekanntlich davon abgesehen worden, das diesjährige Ein- kommen zu veranlagen, während im nächsten Jahre sich der Ertrag nach dem Mehr oder Weniger dieser „Eröffnungsbilanz“ richtet. Auch für die 1926 zu veranlagende Ver- mögenszuwachssteuer dürfte dieser Ausgangspunkt wahrscheinlich benützt wer- den. Wohl schwerlich wird jemand daher eine zu niedrige Bilanzierung vornehmen. Zwar richtet sich nach der Eröffnungsbilanz die Vermögenssteuer, doch ist deren Betrag durchschnittlich nur 5 pro Mille. So wird also diesmal, soweit es erlaubt ist, auch hinsicht- lich der Bilanzierungstendenz eine Umstel- lung, und zwar nach oben, eintreten. Nach den Bestimmungen des § 34 sind vier Möglichkeiten zu unterscheiden: 1. Geschäftsjahr und Kalenderjahr stimmen überein: 2. das Geschäftsjahr läuft vor dem 30. Juni ab; 3. das Geschäftsjahr schließt in der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember, und es wird ein neues Inventar angefertigt, und endlich 4. das Geschäftsjahr endet in der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember, und es wird das Inventar auf den letzten Bilanzstichtag ver- wendet. In allen Fällen ist der Wert vom 1. Januar 1924 in das Inventar einzusetzen. Sofern hier- zu nicht noch nähere Bestimmungen ergehen, wird man den Vorschriften des § 40 H.G.B. folgen und den objektiven Verkaufswert ver- wenden. Trotz aller Schwierigkeiten muß dafür ge- sorgt werden, daß die Kontinuität der Bilanzen gewahrt bleibt. In diesem Sinne wollen wir die Gruppen der Bilanzposten be- sprechen: In den obigen drei ersten Fällen muß zunächst festgestellt werden, ob der Bargeldbestand, der sich aus der bis- herigen Buchführung ergibt, zahlenmäßig nach den Grundsätzen der Buchführung kon- trolliert ist. Erst dann kann die Umrechnung von Pa- piermark in Goldmark (Reduktion) erfolgen. Diese ist nach dem Buchungssatze: „Kapital- entwertungskonto an Kassakonto“ zu verbu- chen. Es ist selbstverständlich, daß der neue Buchwert dem Ist-Bestande entsprechen muß. Die Effekten werden nach dem Steuer- kurs umgerechnet, und im übrigen ist das Verfahren dem beim Bargeld ähnlich. Beim Buchgeld (Debitoren- und Kredi- torenkonto) ist zunächst ebenfalls die zahlen- mäßige Richtigkeit und dann die Ueberein- stimmung zwischen den Salden der einzelnen Personenkonten mit den im Sachkontenhaupt- buch geführten Außenständen- und Schulden- konto zu prüfen. Darauf muß die Reduktion auf den Einzelkonten vorgenommen und auf jedem Konto verbucht werden. Die Summe der Reduktionen ist im Sachkontenhauptbuch auf Kapitalentwertungskonto zu verbuchen. In das Warenkonto oder ein ähnlich be- nanntes Konto werden bei den oben erwähn- ten ersten drei Fällen die in Goldmark bewer- teten Bestände eingesetzt und dann erfolgt die Ertragsermittlung in bekannter Weise. Am schwierigsten gestaltet sich die Reduk- tion bei den Anlageteilen (Geschäfts- grundstücke, Maschinen und sonstige Ge- brauchsgegenstände). Hier sind auf den Kon- ten vielfach Vorkriegsbestände, also Gold- markwerte, und Zu- und Abgänge in Papier- mark enthalten. Meist erfolgten die Abschrei- bungen auf Grund dieser Mischung von Wer- ten, so daß mit dem Saldo jetzt nichts anzu- fangen ist. Es bleibt also nichts anderes übrig, als die Reduktion nach der Schmalenbach- schen Methode entsprechend dem Groß- handelsindex vorzunehmen oder zu diesem Zwecke nach Leitner „als Meßziffer der Mark- entwertung eine vollwertig gebliebene Gold- währung des Auslandes“ zu wählen, wenn in- zwischen nicht hierüber noch Bestimmungen ergehen soltten. Es ist also der Saldo der An- lagekonten von 1917 oder früher als Ausgangs- punkt zu benützen, und dann sind die jährli- chen Zu- und Abgänge gegeneinander aufzu- rechnen. Die Differenz, die sich durch diese Aufrechnung für jedes Jahr ergibt, ist durch den betreffenden Jahresdurchschnittindex zu dividieren und, je nachdem die Zugänge grö- ßer sind als die Abgänge oder nicht, zum Saldo hinzu- oder von ihm abzurechnen. Die Abschreibungen werden dann der Einfachheit halber von dem neuen Saldo vor- genommen, also nicht nochmals reduziert. Wie oben angedeutet, werden zweckmäßig alle Reduktionsbestände auf das Kapital- entwertungskonto anstatt auf Gewinn- und Verlustkonto gebracht, damit die Gewinn- und Verlustrechnung nicht Posten reiner Be- standskosten enthält. Der Saldo der Gewinn- und Verlust- rechnung saldiert in bekannter Weise die Bilanz. In den meisten Fällen wird er diesmal auf der Debetseite stehen, also das Kapital- konto verringern. Letzteres ist also in der Eröffnungsbilanz noch in voller Höhe einzu- setzen. Die sonstigen Verpflichtungen, die als Auf- wand zur Erhaltung des Unternehmens ent- standen sind, also nicht durch Bezahlung er- füllt werden, haben jetzt vielfach ihre Bedeu- tung verloren. Trotzdem sind sie diesmal der Kontinuität wegen noch aufzuführen, können aber dann über Kapitalkonto ganz oder teil- weise ausgeglichen werden. Die Unternehmen. deren Geschäftsjahr in der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember abläuft. und die keine neue Inventur vornehmen wol- len, sparen allerdings diese Arbeit, haben aber desto mehr Verrechnungen vorzunehmen. Sie sollten daher in Erwägung ziehen, ob sie nicht doch zu einer Neuaufnahme schreiten sollen. Das wird besonders dann zweckmäßig sein, wenn in der Zwischenzeit vom Jahres- abschluß bis 31. Dezember eine Substanzver- ringerung eingetreten ist. Bleiben diese Fir- men aber bei ihrer letzten Inventur, so müssen sie die Reduktion sowohl bei dieser als auch in den Büchern für die Zwischenzeit bis zum 31. Dezember d. J. vornehmen. Außer diesen steuerlichen Bestimmungen ist am 28. 12. 23 auch eine handelsrecht- liche Verordnung über Goldmarkbi- lanzierung ergangen, nach der im Prinzip die für steuerliche Zwecke vorgenommene Vermö- gensaufstellung benutzt werden kann. Industrie und Wirtschaft. Der bayerische Landes-Wochen-Index. Der vom Bayer. Statistischen Landesamt für amt- liche und private Bedürfnisse errechnete Landes-Wochen-Index der Lebenshaltungs- kosten (Ernährung. Heizung, Beleuchtung, Wohnung und Kleidung) für das rechtsrheini- sche Bayern stellt sich am 7. Januar 1924 auf das 1134milliardenfache der Vorkriegszeit (1913/14 gleich 1). Die Steigerung gegenüber dem Indexstand vom 29. Dezember 1923 (1123 Milliarden) beträgt somit 1 v. H. Ohne Beklei- dung stellt sich die Ziffer am 7. Januar 1924 auf das 1082milliardenſache der Vorkriegszeit. Dieser Landesindex kann schon am Diens- tag jeder Woche vom Statistischen Lan- desamt den Interessenten gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung gestellt werden. * Gesellschafterlisten der G. m. b. H. Es sei daran erinnert, daß die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ge- setzlich verpflichtet sind. im Januar eine Liste der Gesellschafter mit Vor- und Zuna- men, Stand, Wohnort und Betrag der von ih- nen übernommenen Stammeinlagen zum Han- delsregister einzureichen. Rückverlegung des Kohlensyndikats von Hamburg nach Essen. Nachdem das nunmehr fortbestehende Kohlensyndikat in neuer Form gesichert ist, wird schon in den nächsten Ta- gen auch die Rückverlegung des Sitzes von Hamburg nach Essen erfolgen. Da das alte Heim des Kohlensyndikats von der Besat- zungsbehörde besetzt ist, wird das zurückkeh- rende Syndikat vorläufig in der Viktoria- schule untergebracht werden. Arbeitszeitverlängerung in der Kali-Indu- strie. Die vom Reichsarbeitsministerium ein- gesetzte Schlichtungskammer hat über die Verlängerung der Arbeitszeit in der Kali- industrie mit Zustimmung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dem Schiedsspruch die Ar- beitszeit unter Tage vom Beginn der Einfahrt bis zum Beginn der Ausfahrt auf acht Stun- den festgesetzt. Ueber Tage ist die Arbeits- zeit der unmittelbar mit der eigentlichen Schachtförderung zusammenhängenden Teile der Belegschaft gleich der Arbeitszeit unter Tage. Im übrigen beträgt die Arbeitszeit zehn Stunden. Die neue Arbeitszeit tritt am 15. Januar in Kraft. Die Parteien haben sich bis zum 14. Januar über die Annahme des Schiedsspruches gegenüber dem Reichsar- beitsministerium zu erklärenm. Die Handelskammern Deutschlands zur Wirtschaftslage. Nach einem Bericht der Handelskammern Deutschlands läßt die Wirt- schaftslage gegenüber dem vollkommenen Tiefstand des Vormonats eine leichte Besſerung erkennen. Die Stabilisierung des Markkurſes, die Ausgabe genügender Mengen von wertbeständigen Zahlungsmitteln. und der fast vollzogene Uebergang zur Gold- markrechnung haben eine genaue Kalkulation erzwungen und damit in das ganze Geschäfts- leben wieder größere Solidität und Ordnung gebracht und auch dem Lohnwesen seine unruhige Gestaltung genommen. Vermehrte Arbeitsleistung auf fast allen Ge- bieten hat zur Senkung der Preise bei- getragen, so daß auch das Auslandegeschäft sich etwas bessern konnte. In der Landwirt- schaft ist die Scheu vor der Abführung von Getreide und Schlachtvieh überwunden. was neben der Goldmarkrechnung den auf der Landwirtschaft lastenden Steuerdruck zuzu- schreiben ist, der zu weitgehenden Verkäufen zwang. Auch im besetzten Gebiet ist ein langsames Zurückgehen der ungeheuren Ar- beitslosigkeit festzustellen. Doch steht es noch dahin, ob die Micum-Verträge mit ihren außerordentlichen Lasten eine volle Ingang- bringung der Wirtschaft ermöglichen werden. Ueberall zeigt sich die Abhängigkeit der Privatwirtschaft von dem Staatsganzen. Gelingt es. die Einnahmen der öffentlichen Hand zu steigern und ihre Ausgaben zu ver- mindern, so besteht Hoffnung, über die schwerste Krise, die unser Vaterland seit dem Winter 1918/19 durchmacht, hinwegzukommen. * Jubiläum der Deutschen Erdöl-A.-G. Die Gesellschaft, einer der größten Erdöl- und Braunkohlenkonzerne, zu dem im vergange- nen Jahre noch ein Steinkohlenunternehmen getreten ist, begeht in diesen Tagen seine 25- jährige Jubelfeier. Am 10. Januar 1899 wurde die Gesellschaft als „Deutsche Tiefbohr-Ak- tiengesellschaft“ mit dem bescheidenen Kapi- tal von 400 000 M. gegründet, und hat dann im Jahre 1911 ihren jetzigen Namen angenom- men. Eine gelegentlich der Feier herausge- gebene kurze Gedenkschrift schildert in an- schaulicher Weise das allmähliche Wachsen der Gesellschaft. * Pfälzischer Handelskammerdollar. Wie die Handelskammer Ludwigshafen mitteilt, gibt sie zur Behebung der außeror- dentlichen Knappheit an deutschen Zahlungs- mitteln und zum Ersatz des französischen Franken wertbeständiges Notgeld aus. das un- ter der Kontrolle einer Kommission steht, in der alle pfälzischen Wirtschaftskreise vertre- ten sind. Die Einheit dieses Geldes ist der Dollar. Das Geld trägt den Namen „Pfälzi- scher Handelskammerdollar“. Das ausgege- bene Notgeld verliert die Umlaufsfähigkeit am 15. Februar 1924. * Personalien. In den Vorstand der „Gute- Hoffnungs-Hütte“ ist Direktor Lübsen. der im rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat das Auslandsgeschäft bearbeitete und beson- ders bekannt wurde durch seine Teilnahme an den Verhandlungen in Spaa, eingetreten. Ausstellungen und Messen. Das Meßabzeichen für die Leipziger Früh- jahrsmesse. Der Preis des Leipziger Meß- abzeichens, das zum beliebig häufigen Besuch sämtlicher Meßhäuser berechtigt, ist für die Frühjahrsmesse vom 2. bis 8. März 1924 in Anbetracht der schwierigen Wirtschaftslage von dem anfangs beschlossenen Preise in Höhe von 5 auf 3 M. im Vorverkauf herab- gesetzt worden. Nach Schluß des Vorverkaufes kostet das Abzeichen 6 M. Staats- und Stadtanleihen. Goldanleihe der Stadt Mindelheim. Die Stadt Mindelheim hat 100 000 Goldmark fünfprozen- tig aufgenommen. Neue Goldanleihen. Die Bayerische Bo- denkreditanstalt in Würzburg erhielt die Genehmigung zur Ausgabe von 200000 Goldmark 5% auf Feingold gestellte wertbe- ständige Hypothekenpfandbriefe und für den gleichen Betrag Kommunalschuldverschrei- bungen. Die wirtschaftlichen Grund- lagen der Rentenbank. * Berlin, 9. Januar. Geheimart Hilger. Mit- glied des Verwaltungsrates der Rentenbank und Vorsitzender des Reichslandbundes, hielt einen Vortrag über die wirtschaftlichen Grundlagen der Rentenbank. Zur Stabili- sierung der Rentenmark müsse der Staat unter allen Umständen das Budget aus- balanzieren. Hilger glaubt daß der Reichsfinanzminister in seinen dahingehenden Bemühungen Erfolg haben werde, doch müßten die Ausgaben für das Ruhrgebiet und besonders für die Be- satzungskosten bedenklich stimmen. Die Wirt- schaft müsse die Bestrebungen der Renten- bank durch rücksichtslosen Preis- abbau unterstützen und ebenso die arbei- tende Bevölkerung durch Abbau der Arbeits- syndikate, eine vernünftige Lohnpolitik und eine vernünftige Regelung der Arbeitszeit. Zum Schluß wies Hilger darauf hin, daß die Rentenmark mehrfach gesichert sei. Einmal durch die Belastung der Wirtschaft, dann aber auch durch den Staat, der die Ren- tenmark als Kredit erhält, ferner auch durch die Wirtschaft selbst die an der Wertbestän- digkeit der Rentenmarkkredite interessiert sei. Verkehr. Eisgang auf der Unterelbe. Den „Hambur- ger Nachrichten“ zufolge nimmt der Eisgang auf der Unterelbe immer bedrohlichere For- men an. Der ganze Strom ist dicht mit trei- benden Schollen bedeckt. In Brunsbüttelkoog wird das Oeffnen und Schließen der Schleusen durch das Eis erschwert. Gegen 15 Ewer, zwei Dampfleichter, je zwei Dreimaster und das Viermastermotorenschiff „Komet“ sind eingefroren. Die Dampffähre verkehrt nur noch halbstündlich und eingleisig. In der Fahrrinne des Kaiser Wilhelm-Kanals wird das Eis noch durch den großen Kanalschlepper lose gehalten. Wirtſchaftszahlen. 9. Januar. Dollar (amtl. Mittelkurs): 4,2 Billionen Dollarschätze: 4,2 Billionen. Goldanleihe: 4,2 Billionen. Reichsbankdiskont: (f. wertbest. Kred.) 10 Pro- zent. Reichsindex für die Lebenshaltung: 1147 mil- liardenfach (29. Dez.). Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein. 1 Goldmark: 1 Billion Papiermark. Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern. Zölle und Reichsbahn: 1 Billion. Silberankaufspreis: 400 milliardenfach. Großhandelsindex: 122,4 (2. januar). Rückgang des Banknotenumlaufs. Der Ausweis der Reichsbank vom 7. Dezem- ber läßt die weitere Uebernahme von Ren- tenmarkgeschäften durch das Zentral- noteninstitut erkennen. Auf der Passivseite der Wochenübersicht ist der neueingerichtete Rentenmarkgiroverkehr zu erwähnen, dessen Bestände mit 6,3 Millionen Rentenmark bei den fremden Geldern der Bank nachgewiesen werden. Von den in die Kassen der Bank über- gegangenen Rentenmarkbeträgen wurden in der Berichtswoche 0,9 Millionen Rentenmark im Lombardverkehr ausgeliehen, während 73,9 Millionen Rentenmark durch Umtausch gegen Papiermark verausgabt wurden: der Bestand an Rentenbankscheinen nahm dem- gemäß von 169,7 am 30. November auf 101,2 Millionen Rentenmark am 7. Dezember ab. Neben vorstehenden Eigengeschäften der Bank in Rentenmark wurde der kommissions- weise Umtausch von Rentenmark gegen Pa- piermark für Rechnung des Reiches fortgesetzt und ein weiterer Umtauscherlös in Höhe von 37.1 Trillionen Mark auf die Schatzanwei- sungsschuld des Reiches bei der Reichs- bank abgeschrieben, die damit auf 59.7 Tril- lionen Mark zurückging. Die Abrechnungs- posten aus Rentenmarkverkäufen für das Reich, die während der dritten Novemberwo- che entstanden waren, aber damals nicht so- fort mit dem Reiche glattgestellt werden konn- ten und daher vorübergehend bei den sonstigen Aktiven nachgewiesen wurden, haben nach teilweiser Ausgleichung in der Vorwoche nun- mehr ihre völlige Erledigung gefunden: die stärkere Verminderung der sonstigen Aktiva steht damit im Zusammenhang. Dem Rückgang des Reichsschatzanwei- sungskontos steht eine Zunahme der privaten Papiermarkkredite gegenüber. Die Wechsel- bestände stiegen um 46.9 auf 394.2, die Lom- bardforderungen um 16.2 auf 23.7 Trillionen Mark. Für die gesamte Kapitalanlage ergab sich aus Papiermark- und Rentenmarkkredi- ten eine Vermehrung um 27.1 auf 479 Trillio- nen Mark. Die bezeichnete Ueberleitung von zusammen 111 Millionen Rentenmark in den Verkehr ge- gen Aufnahme von Papiermark war auf die Entwicklung der Passivgeschäfte der Bank von besonderem Einfluß. Den fremden Geldern wurden 100.7 Trillionen Mark ent- zogen ihr Bestand verminderte sich auf 273.2 Trillionen Mark. Der Banknotenumlauf zeigt gleichfalls — und zwar seit dem 23. April 1922 zum erstenmal wieder — eine Ab- nahme, nämlich um 10.3 auf 390 Trillionen Mark. Im Goldbestande trat der Gesamthöhe nach keine Aenderung ein. Während 10 Mil- lionen Mark dem Goldkassenbestande der Bank zwecks Verkaufs im Auslande entnom- men sind, ließen sich dem Konto des unbe- lasteten Golddepots im Auslande 10 Millionen Mark wieder zuführen, die durch Darlehens- rückzahlungen auf den in der Schweiz depo- nierten, beliehenen Teil des Goldbestandes frei wurden. Steuerfragen. Steuererleichterungen für freie Berufe. Auf Grund einer Eingabe des Präsidenten des Schutzkartells für die notleidende Kultur- schicht Deutschlands. Reichstagsabgeordneter Dr. Otto Everling, ordnete der Reichs- finanzminister zu § 3 der Steuernotverordnung an, daß eine Veranlagung der Um- sätze der freien Berufe im Kalender- jahr 1923 bei verhältnismäßig geringer Höhe der Einnahmen unterbleibt. Dies gilt zunächst für die vierteljährl. Vorauszahlung im Januar 1924. Ob und in welchem Umfange eine Er- leichterung bei der im April dieses Jahres fälliger Vorauszahlung stattfinden kann, wird von der Entwicklung der Verhältnisse ab- hängen. Einkommensteuermarken in Goldmark. Von den Postanstalten werden künftig nur noch auf Goldmark lautende Einkommen- steuermarken ausgegeben. Der Verkauf dieser Steuermarken beginnt aus technischen Gründen erst am 10. Januar. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird der Verkauf der auf Papier- mark lautenden Einkommensteuermarken ein- gestellt. Die auf Papiermark lautenden Marken dürfen nur noch für den Steuerabzug aus dem Kalenderjahr 1923, sowie in den- jenigen Fällen verwendet werden, in denen Steuermarken für 1924 vor dem 10. Januar ge- klebt werden müssen. Die noch in Händen der Arbeitgeber befindlichen, nicht mehr be- nötigten größeren Mengen von Einkommen- steuermarken, die auf Papiermark lauten, können bis zum 10. Januar bei den Post- anstalten umgetauscht werden.

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-03-29T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 9, 10. Januar 1924, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine09_1924/5>, abgerufen am 03.12.2024.