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Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849.

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Beilage zu Nr. 107 der Allgemeinen Zeitung vom 17 April 1849.


[Spaltenumbruch]
Zu Endlichers Gedächtniß.

Ein Gerücht ist hier in aller Welt Munde
welches vielleicht auch bis zu Ihnen dringen dürfte: Professor Endlicher
soll sich vergiftet haben! Es ist kein wahres Wort daran. Endlicher sagte
vor drei Jahren am Todtenbette seines Freundes Professor Lippich mit
Bestimmtheit voraus daß er demselben Uebel unterliegen werde. Aber die
Veranlassung zu diesem Gerücht ist eine sehr beklagenswerthe, Endlicher
hinterläßt sehr zerrüttete Vermögensverhältnisse. Ich stehe aber keinen
Augenblick an zu sagen: Endlicher ist ein Opfer unseres früheren Studien-
systems! Dieses wußte wissenschaftliche Leistungen nur nach der Stunden-
zahl der Vorlesungen zu taxiren, und weil Endlicher als Professor der
Botanik nur im Sommer vortrug, so bekam er auch nur 1500 fl. Gehalt,
und wenn man seine freie Wohnung und alles zusammen aufs Höchste an-
schlug, so stand er auf 3000 fl. Ein Endlicher also, ein europäischer Name,
eine der ersten Zierden der Universität war auf 3000 fl. taxirt, eine Summe
die ein Professor in Deutschland "draußen" oft an Honoraren allein ein-
nimmt! Der Mann war aber von der Thätigkeit und dem Ehrgeiz beseelt
der allein in der Welt etwas zu schaffen vermag, und so stürzte er sich in
Schulden um seiner Wissenschaft willen. Er sammelte ein Herbar und --
schenkte es dem kaiserl. Museum; er ließ chinesische Typen schneiden und
schenkte sie der Staatsdruckerei; er gab theure Werke auf seine Kosten her-
aus und schenkte sie der litterarischen Welt. Als Erbe der Stelle von Jac-
quin kaufte er dessen herrliche botanische Bibliothek, um sie Oesterreich zu
erhalten, und führte die Mittwochsabende von Jacquin fort, um nicht den
einzigen geistigen Mittelpunkt für Einheimische und Fremde zu zerstören,
den das reiche Wien -- auf Unkosten eines armen Professors aufzuweisen
hatte! Zu dem allen hatte Endlicher baare 1500 fl., und da schlagen die
Leute die Hände über dem Kopf zusammen daß ein ehrbarer Hr. Professor
Schulden habe, statt daß sie die Hände zusammenschlagen sollten über ein
Regime welches einem Professor in Oesterreich keine andere Möglichkeit
ließ in seiner Wissenschaft es zu einer Bedeutung zu bringen! Wir aber
wollen hoffen daß ein System welches auf alle neun Universitäten der
Monarchie jährlich kaum so viel verwendete als die Hälfte der Donau-
Dampfschiffe werth ist, mit dem letzten Opfer das für dasselbe gefallen ist,
auf immer begraben sey mit unserem armen Endlicher, der es nicht mehr
erleben sollte daß seine Leistungen ihm auch andere Früchte bringen würden
als Ehrendiplome und Dedicationen!



Oesterreichische Rote vom 5 April.

Das kaiserliche Cabinet hat am 5 d. M. nachstehende (in der Allg.
Zeitung bereits dem wesentlichen Inhalt nach erwähnte) Depesche an den
öfterreichischen Bevollmächtigten bei der deutschen provisorischen Central-
gewalt Ritter v. Schmerling erlassen.

"Indem Se. Maj. der Kaiser die
Beweggründe billigen welche den durchlauchtigsten Hrn. Erzherzog Jo-
hann bestimmt haben unter den obwaltenden Verhältnissen die Würde
eines deutschen Reichsverwesers niederzulegen, finden sich allerhöchstdie-
selben dennoch zugleich veranlaßt Se. kais. Hoheit aufzufordern im In-
teresse Deutschlands, wie in jenem Oesterreichs, das ihm anvertraute Amt
noch so lange fortzuführen bis für die Uebernahme der Leitung der Cen-
tralgewalt in einer ihrer Bestimmung entsprechenden Weise Vorsorge
getroffen seyn wird. Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das
allerhöchste Handschreiben durch welches Se. Maj. der Kaiser seinem er-
lauchten Großoheim diesen Wunsch, unter Anerkennung der Verdienste
welche sich derselbe erworben hat, ausdrückt. Als im vergangenen Jahre
die deutschen Fürsten und Völker die für Deutschland geschaffene provi-
sorische Cent ralgewalt in die Hände dieses kaiserlichen Prinzen niederzu-
legen wünschten, hat die österreichische Regierung die Erfüllung dieses
Wunsches mit Hintansetzung so mancher durch die Verhältnisse jener Zeit
gebotenen Rücksicht gefördert, indem sie die Interessen ihrer eigenen Völker
jenen des deutschen Gesammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des
allgemeinen Vertrauens möglich machte dem an ihn ergangenen Ruf zu folgen.
Soweit es an Ihm lag hat der Hr. Erzherzog das in Ihn gesetzte Vertrauen
auch gerechtfertigt, und die große Aufgabe gelöst welcher Er Sich mit so
aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er ist der täglich mehr um sich
greifenden Anarchie entschlossen und mit Erfolg entgegengetreten -- hat
die Herrschaft des Gesetzes wiederhergestellt, und durch sie Ruhe und
Ordnung gesichert, welche unerläßlich waren um das begonnene Werk
der Neugestaltung Deutschlands auf gesetzlichem Wege zu Ende führen
zu können. Die Nationalversammlung dagegen hat den von ihr ge-
hegten Erwartungen nicht entsprochen. Statt einem einigen, mächti-
[Spaltenumbruch] gen, und daher an Zukunft reichen Deutschland, dessen Gründung ihre
Thätigkeit hätte anbahnen sollen, hat sie ein ideales Reich zu schaffen
angestrebt -- ein Versuch welcher nur dazu führen konnte die Bande zu
lockern, ja vielleicht zu lösen, welche die verschiedenen deutschen Stämme seit
Jahrhunderten umschlungen hielten. Es kann hier nicht in meiner Absicht
liegen dem von der Nationalversammlung seit ihrem Bestehen eingehalte-
nen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln welche deren
fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den
Bereich der executiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich
will mich darauf beschränken jene Beschlüsse hervorzuheben und zu beleuch-
ten welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend
werden müssen die wir in Folge derselben unter den gegebenen Umständen
einzunehmen gezwungen sind. Seitdem das gegenwärtige Ministerium in
seinem Antrittsprogramm vom 27 Nov. v. J. die Absicht ausgesprochen
alle Lande und Stämme der österreichischen Monarchie durch das feste
Band einer gemeinschaftlichen Verfassung zu Einem großen Staatskörper
zu vereinigen, hat sich in der Nationalversammlung eine Partei gebildet
welche alles aufbot um unser Verbleiben bei Deutschland unmöglich zu
machen. Sie hat dieses Ziel zu erreichen geglaubt, indem sie die Bestim-
mungen des §. 2 der zu Frankfurt berathenen Verfassung durchzusetzen
wußte, welche für deutsche Lande die mit nichtdeutschen ein gemeinschaft-
liches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfassung, Regierung und
Verwaltung anordnen. Daß solche Verfügungen mit dem von uns nicht
nur verkündigten, sondern auch hinlänglich motivirten und seither zur vollen
Anwendung gekommenen Grundsatze der Einheit des österreichischen Kaiser-
staates unvereinbar seyen, war demnach vorauszusehen. Mögen daher jene
welche dessenungeachtet diesen durch keine Nothwendigkeit bedingten Be-
schluß herbeigeführt haben, auch dessen Folgen vertreten. Ferner hat die
Nationalversammlung durch die am 27. v. M. beschlossene Wahl eines
erblichen Reichsoberhauptes sich von den Formen des beabsichtigten Bun-
desstaates entfernt und jenen eines Einheitsstaates in einer Weise genähert
welche mit der Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Regierungen un-
verträglich ist, die nur in den wesentlichen Bundeszwecken eine unvermeid-
liche Beschränkung finden soll. Endlich hat die Nationalversammlung
durch ihre Beschlüsse vom 28 v. M., welche anordnen daß die von ihr
allein beschlossene Reichsverfassung zu vollziehen und als Gesetz zu
verkündigen sey, den Weg der Vereinbarung verlassen, den allein
sie zu gehen berufen und berechtiget war und den die Regierungen
sich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die
eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis
zum Zusammentritte der einzuberufenden Reichsversammlung sich auf
einen ungesetzlichen Boden gestellt, auf welchen ihr zu folgen die Regie-
rungen sich nicht veranlaßt sehen können. Oesterreich, innig verbunden
mit Deutschland durch die so lange bestandene enge Gemeinschaft, durch
die aus dieser erwachsenen unzertrennlichen Interessen und durch die
unbestreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird sich nie von solchen
Banden lossagen. Noch ist der deutsche Bund wie ihn die Tractate schu-
fen nicht aufgelöst, noch bestehen die Rechte und Verbindlichkeit seiner
Glieder. Wenn wir dennoch unter den ebenangeführten Verhältnissen für
den Augenblick an einem Bundesstaate, wie die Beschlüsse der Natio-
nalversammlung ihn zu schaffen beabsichtigen, obgleich mit Vorbehalt
der Rechte welche die Geschichte und die Verträge uns sichern, theilzunehmen
nicht vermögen, werden wir nichts destoweniger fortfahren an den Schicksalen
unserer alten Bundesgenossen aufrichtig Antheil zu nehmen und diesen An-
theil bei dem Eintritte veränderter Verhältnisse stets mit Freuden zu be-
thätigen bereit seyn. Dieß ist die Absicht Sr. Majestät des Kaisers, wel-
cher Allerhöchstderselbe getreu bleiben wird. Wie aber Se. Majestät sich
in meiner am 4 Febr. an Ew. Hochwohgeboren erlassenen Depesche gegen
eine Unterordnung unter die von einem andern deutschen Fürsten gehand-
habte Centralgewalt auf das feierlichste verwahrt haben, ist unser
Allergnädigster Herr auch nicht minder fest entschlossen die verfassungs-
mäßig von Ihm in Gemeinschaft mit den Repräsentantenkörpern Oester-
reichs auszuübende gesetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Be-
dingung einer fremden gesetzgebenden Versammlung unterzuordnen. Da
Se. Majestät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew.
Hochwohlgeboren nachgesuchte Enthebung von Ihren Posten zu bewilli-
gen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger
bestimmt ist, nach Frankfurt abgefertigt wird, steht Ihrer Nückkehr
nichts mehr entgegen. Was die österreichischen Abgeordneten zur deut-
schen Nationalversammlung betrifft, haben dieselben ihre Sendung, in
Folge des Schlusses der Berathung über das Verfassungswerk, als beendet
zu betrachten und sofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere

Beilage zu Nr. 107 der Allgemeinen Zeitung vom 17 April 1849.


[Spaltenumbruch]
Zu Endlichers Gedächtniß.

Ein Gerücht iſt hier in aller Welt Munde
welches vielleicht auch bis zu Ihnen dringen dürfte: Profeſſor Endlicher
ſoll ſich vergiftet haben! Es iſt kein wahres Wort daran. Endlicher ſagte
vor drei Jahren am Todtenbette ſeines Freundes Profeſſor Lippich mit
Beſtimmtheit voraus daß er demſelben Uebel unterliegen werde. Aber die
Veranlaſſung zu dieſem Gerücht iſt eine ſehr beklagenswerthe, Endlicher
hinterläßt ſehr zerrüttete Vermögensverhältniſſe. Ich ſtehe aber keinen
Augenblick an zu ſagen: Endlicher iſt ein Opfer unſeres früheren Studien-
ſyſtems! Dieſes wußte wiſſenſchaftliche Leiſtungen nur nach der Stunden-
zahl der Vorleſungen zu taxiren, und weil Endlicher als Profeſſor der
Botanik nur im Sommer vortrug, ſo bekam er auch nur 1500 fl. Gehalt,
und wenn man ſeine freie Wohnung und alles zuſammen aufs Höchſte an-
ſchlug, ſo ſtand er auf 3000 fl. Ein Endlicher alſo, ein europäiſcher Name,
eine der erſten Zierden der Univerſität war auf 3000 fl. taxirt, eine Summe
die ein Profeſſor in Deutſchland „draußen“ oft an Honoraren allein ein-
nimmt! Der Mann war aber von der Thätigkeit und dem Ehrgeiz beſeelt
der allein in der Welt etwas zu ſchaffen vermag, und ſo ſtürzte er ſich in
Schulden um ſeiner Wiſſenſchaft willen. Er ſammelte ein Herbar und —
ſchenkte es dem kaiſerl. Muſeum; er ließ chineſiſche Typen ſchneiden und
ſchenkte ſie der Staatsdruckerei; er gab theure Werke auf ſeine Koſten her-
aus und ſchenkte ſie der litterariſchen Welt. Als Erbe der Stelle von Jac-
quin kaufte er deſſen herrliche botaniſche Bibliothek, um ſie Oeſterreich zu
erhalten, und führte die Mittwochsabende von Jacquin fort, um nicht den
einzigen geiſtigen Mittelpunkt für Einheimiſche und Fremde zu zerſtören,
den das reiche Wien — auf Unkoſten eines armen Profeſſors aufzuweiſen
hatte! Zu dem allen hatte Endlicher baare 1500 fl., und da ſchlagen die
Leute die Hände über dem Kopf zuſammen daß ein ehrbarer Hr. Profeſſor
Schulden habe, ſtatt daß ſie die Hände zuſammenſchlagen ſollten über ein
Regime welches einem Profeſſor in Oeſterreich keine andere Möglichkeit
ließ in ſeiner Wiſſenſchaft es zu einer Bedeutung zu bringen! Wir aber
wollen hoffen daß ein Syſtem welches auf alle neun Univerſitäten der
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Dampfſchiffe werth iſt, mit dem letzten Opfer das für dasſelbe gefallen iſt,
auf immer begraben ſey mit unſerem armen Endlicher, der es nicht mehr
erleben ſollte daß ſeine Leiſtungen ihm auch andere Früchte bringen würden
als Ehrendiplome und Dedicationen!



Oeſterreichiſche Rote vom 5 April.

Das kaiſerliche Cabinet hat am 5 d. M. nachſtehende (in der Allg.
Zeitung bereits dem weſentlichen Inhalt nach erwähnte) Depeſche an den
öfterreichiſchen Bevollmächtigten bei der deutſchen proviſoriſchen Central-
gewalt Ritter v. Schmerling erlaſſen.

„Indem Se. Maj. der Kaiſer die
Beweggründe billigen welche den durchlauchtigſten Hrn. Erzherzog Jo-
hann beſtimmt haben unter den obwaltenden Verhältniſſen die Würde
eines deutſchen Reichsverweſers niederzulegen, finden ſich allerhöchſtdie-
ſelben dennoch zugleich veranlaßt Se. kaiſ. Hoheit aufzufordern im In-
tereſſe Deutſchlands, wie in jenem Oeſterreichs, das ihm anvertraute Amt
noch ſo lange fortzuführen bis für die Uebernahme der Leitung der Cen-
tralgewalt in einer ihrer Beſtimmung entſprechenden Weiſe Vorſorge
getroffen ſeyn wird. Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das
allerhöchſte Handſchreiben durch welches Se. Maj. der Kaiſer ſeinem er-
lauchten Großoheim dieſen Wunſch, unter Anerkennung der Verdienſte
welche ſich derſelbe erworben hat, ausdrückt. Als im vergangenen Jahre
die deutſchen Fürſten und Völker die für Deutſchland geſchaffene provi-
ſoriſche Cent ralgewalt in die Hände dieſes kaiſerlichen Prinzen niederzu-
legen wünſchten, hat die öſterreichiſche Regierung die Erfüllung dieſes
Wunſches mit Hintanſetzung ſo mancher durch die Verhältniſſe jener Zeit
gebotenen Rückſicht gefördert, indem ſie die Intereſſen ihrer eigenen Völker
jenen des deutſchen Geſammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des
allgemeinen Vertrauens möglich machte dem an ihn ergangenen Ruf zu folgen.
Soweit es an Ihm lag hat der Hr. Erzherzog das in Ihn geſetzte Vertrauen
auch gerechtfertigt, und die große Aufgabe gelöst welcher Er Sich mit ſo
aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er iſt der täglich mehr um ſich
greifenden Anarchie entſchloſſen und mit Erfolg entgegengetreten — hat
die Herrſchaft des Geſetzes wiederhergeſtellt, und durch ſie Ruhe und
Ordnung geſichert, welche unerläßlich waren um das begonnene Werk
der Neugeſtaltung Deutſchlands auf geſetzlichem Wege zu Ende führen
zu können. Die Nationalverſammlung dagegen hat den von ihr ge-
hegten Erwartungen nicht entſprochen. Statt einem einigen, mächti-
[Spaltenumbruch] gen, und daher an Zukunft reichen Deutſchland, deſſen Gründung ihre
Thätigkeit hätte anbahnen ſollen, hat ſie ein ideales Reich zu ſchaffen
angeſtrebt — ein Verſuch welcher nur dazu führen konnte die Bande zu
lockern, ja vielleicht zu löſen, welche die verſchiedenen deutſchen Stämme ſeit
Jahrhunderten umſchlungen hielten. Es kann hier nicht in meiner Abſicht
liegen dem von der Nationalverſammlung ſeit ihrem Beſtehen eingehalte-
nen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln welche deren
fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den
Bereich der executiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich
will mich darauf beſchränken jene Beſchlüſſe hervorzuheben und zu beleuch-
ten welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend
werden müſſen die wir in Folge derſelben unter den gegebenen Umſtänden
einzunehmen gezwungen ſind. Seitdem das gegenwärtige Miniſterium in
ſeinem Antrittsprogramm vom 27 Nov. v. J. die Abſicht ausgeſprochen
alle Lande und Stämme der öſterreichiſchen Monarchie durch das feſte
Band einer gemeinſchaftlichen Verfaſſung zu Einem großen Staatskörper
zu vereinigen, hat ſich in der Nationalverſammlung eine Partei gebildet
welche alles aufbot um unſer Verbleiben bei Deutſchland unmöglich zu
machen. Sie hat dieſes Ziel zu erreichen geglaubt, indem ſie die Beſtim-
mungen des §. 2 der zu Frankfurt berathenen Verfaſſung durchzuſetzen
wußte, welche für deutſche Lande die mit nichtdeutſchen ein gemeinſchaft-
liches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfaſſung, Regierung und
Verwaltung anordnen. Daß ſolche Verfügungen mit dem von uns nicht
nur verkündigten, ſondern auch hinlänglich motivirten und ſeither zur vollen
Anwendung gekommenen Grundſatze der Einheit des öſterreichiſchen Kaiſer-
ſtaates unvereinbar ſeyen, war demnach vorauszuſehen. Mögen daher jene
welche deſſenungeachtet dieſen durch keine Nothwendigkeit bedingten Be-
ſchluß herbeigeführt haben, auch deſſen Folgen vertreten. Ferner hat die
Nationalverſammlung durch die am 27. v. M. beſchloſſene Wahl eines
erblichen Reichsoberhauptes ſich von den Formen des beabſichtigten Bun-
desſtaates entfernt und jenen eines Einheitsſtaates in einer Weiſe genähert
welche mit der Selbſtſtändigkeit der einzelnen deutſchen Regierungen un-
verträglich iſt, die nur in den weſentlichen Bundeszwecken eine unvermeid-
liche Beſchränkung finden ſoll. Endlich hat die Nationalverſammlung
durch ihre Beſchlüſſe vom 28 v. M., welche anordnen daß die von ihr
allein beſchloſſene Reichsverfaſſung zu vollziehen und als Geſetz zu
verkündigen ſey, den Weg der Vereinbarung verlaſſen, den allein
ſie zu gehen berufen und berechtiget war und den die Regierungen
ſich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die
eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis
zum Zuſammentritte der einzuberufenden Reichsverſammlung ſich auf
einen ungeſetzlichen Boden geſtellt, auf welchen ihr zu folgen die Regie-
rungen ſich nicht veranlaßt ſehen können. Oeſterreich, innig verbunden
mit Deutſchland durch die ſo lange beſtandene enge Gemeinſchaft, durch
die aus dieſer erwachſenen unzertrennlichen Intereſſen und durch die
unbeſtreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird ſich nie von ſolchen
Banden losſagen. Noch iſt der deutſche Bund wie ihn die Tractate ſchu-
fen nicht aufgelöst, noch beſtehen die Rechte und Verbindlichkeit ſeiner
Glieder. Wenn wir dennoch unter den ebenangeführten Verhältniſſen für
den Augenblick an einem Bundesſtaate, wie die Beſchlüſſe der Natio-
nalverſammlung ihn zu ſchaffen beabſichtigen, obgleich mit Vorbehalt
der Rechte welche die Geſchichte und die Verträge uns ſichern, theilzunehmen
nicht vermögen, werden wir nichts deſtoweniger fortfahren an den Schickſalen
unſerer alten Bundesgenoſſen aufrichtig Antheil zu nehmen und dieſen An-
theil bei dem Eintritte veränderter Verhältniſſe ſtets mit Freuden zu be-
thätigen bereit ſeyn. Dieß iſt die Abſicht Sr. Majeſtät des Kaiſers, wel-
cher Allerhöchſtderſelbe getreu bleiben wird. Wie aber Se. Majeſtät ſich
in meiner am 4 Febr. an Ew. Hochwohgeboren erlaſſenen Depeſche gegen
eine Unterordnung unter die von einem andern deutſchen Fürſten gehand-
habte Centralgewalt auf das feierlichſte verwahrt haben, iſt unſer
Allergnädigſter Herr auch nicht minder feſt entſchloſſen die verfaſſungs-
mäßig von Ihm in Gemeinſchaft mit den Repräſentantenkörpern Oeſter-
reichs auszuübende geſetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Be-
dingung einer fremden geſetzgebenden Verſammlung unterzuordnen. Da
Se. Majeſtät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew.
Hochwohlgeboren nachgeſuchte Enthebung von Ihren Poſten zu bewilli-
gen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger
beſtimmt iſt, nach Frankfurt abgefertigt wird, ſteht Ihrer Nückkehr
nichts mehr entgegen. Was die öſterreichiſchen Abgeordneten zur deut-
ſchen Nationalverſammlung betrifft, haben dieſelben ihre Sendung, in
Folge des Schluſſes der Berathung über das Verfaſſungswerk, als beendet
zu betrachten und ſofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere

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[0009] Beilage zu Nr. 107 der Allgemeinen Zeitung vom 17 April 1849. Zu Endlichers Gedächtniß. A. Wien, 11 April. Ein Gerücht iſt hier in aller Welt Munde welches vielleicht auch bis zu Ihnen dringen dürfte: Profeſſor Endlicher ſoll ſich vergiftet haben! Es iſt kein wahres Wort daran. Endlicher ſagte vor drei Jahren am Todtenbette ſeines Freundes Profeſſor Lippich mit Beſtimmtheit voraus daß er demſelben Uebel unterliegen werde. Aber die Veranlaſſung zu dieſem Gerücht iſt eine ſehr beklagenswerthe, Endlicher hinterläßt ſehr zerrüttete Vermögensverhältniſſe. Ich ſtehe aber keinen Augenblick an zu ſagen: Endlicher iſt ein Opfer unſeres früheren Studien- ſyſtems! Dieſes wußte wiſſenſchaftliche Leiſtungen nur nach der Stunden- zahl der Vorleſungen zu taxiren, und weil Endlicher als Profeſſor der Botanik nur im Sommer vortrug, ſo bekam er auch nur 1500 fl. Gehalt, und wenn man ſeine freie Wohnung und alles zuſammen aufs Höchſte an- ſchlug, ſo ſtand er auf 3000 fl. Ein Endlicher alſo, ein europäiſcher Name, eine der erſten Zierden der Univerſität war auf 3000 fl. taxirt, eine Summe die ein Profeſſor in Deutſchland „draußen“ oft an Honoraren allein ein- nimmt! Der Mann war aber von der Thätigkeit und dem Ehrgeiz beſeelt der allein in der Welt etwas zu ſchaffen vermag, und ſo ſtürzte er ſich in Schulden um ſeiner Wiſſenſchaft willen. Er ſammelte ein Herbar und — ſchenkte es dem kaiſerl. Muſeum; er ließ chineſiſche Typen ſchneiden und ſchenkte ſie der Staatsdruckerei; er gab theure Werke auf ſeine Koſten her- aus und ſchenkte ſie der litterariſchen Welt. Als Erbe der Stelle von Jac- quin kaufte er deſſen herrliche botaniſche Bibliothek, um ſie Oeſterreich zu erhalten, und führte die Mittwochsabende von Jacquin fort, um nicht den einzigen geiſtigen Mittelpunkt für Einheimiſche und Fremde zu zerſtören, den das reiche Wien — auf Unkoſten eines armen Profeſſors aufzuweiſen hatte! Zu dem allen hatte Endlicher baare 1500 fl., und da ſchlagen die Leute die Hände über dem Kopf zuſammen daß ein ehrbarer Hr. Profeſſor Schulden habe, ſtatt daß ſie die Hände zuſammenſchlagen ſollten über ein Regime welches einem Profeſſor in Oeſterreich keine andere Möglichkeit ließ in ſeiner Wiſſenſchaft es zu einer Bedeutung zu bringen! Wir aber wollen hoffen daß ein Syſtem welches auf alle neun Univerſitäten der Monarchie jährlich kaum ſo viel verwendete als die Hälfte der Donau- Dampfſchiffe werth iſt, mit dem letzten Opfer das für dasſelbe gefallen iſt, auf immer begraben ſey mit unſerem armen Endlicher, der es nicht mehr erleben ſollte daß ſeine Leiſtungen ihm auch andere Früchte bringen würden als Ehrendiplome und Dedicationen! Oeſterreichiſche Rote vom 5 April. Das kaiſerliche Cabinet hat am 5 d. M. nachſtehende (in der Allg. Zeitung bereits dem weſentlichen Inhalt nach erwähnte) Depeſche an den öfterreichiſchen Bevollmächtigten bei der deutſchen proviſoriſchen Central- gewalt Ritter v. Schmerling erlaſſen. „Indem Se. Maj. der Kaiſer die Beweggründe billigen welche den durchlauchtigſten Hrn. Erzherzog Jo- hann beſtimmt haben unter den obwaltenden Verhältniſſen die Würde eines deutſchen Reichsverweſers niederzulegen, finden ſich allerhöchſtdie- ſelben dennoch zugleich veranlaßt Se. kaiſ. Hoheit aufzufordern im In- tereſſe Deutſchlands, wie in jenem Oeſterreichs, das ihm anvertraute Amt noch ſo lange fortzuführen bis für die Uebernahme der Leitung der Cen- tralgewalt in einer ihrer Beſtimmung entſprechenden Weiſe Vorſorge getroffen ſeyn wird. Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das allerhöchſte Handſchreiben durch welches Se. Maj. der Kaiſer ſeinem er- lauchten Großoheim dieſen Wunſch, unter Anerkennung der Verdienſte welche ſich derſelbe erworben hat, ausdrückt. Als im vergangenen Jahre die deutſchen Fürſten und Völker die für Deutſchland geſchaffene provi- ſoriſche Cent ralgewalt in die Hände dieſes kaiſerlichen Prinzen niederzu- legen wünſchten, hat die öſterreichiſche Regierung die Erfüllung dieſes Wunſches mit Hintanſetzung ſo mancher durch die Verhältniſſe jener Zeit gebotenen Rückſicht gefördert, indem ſie die Intereſſen ihrer eigenen Völker jenen des deutſchen Geſammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des allgemeinen Vertrauens möglich machte dem an ihn ergangenen Ruf zu folgen. Soweit es an Ihm lag hat der Hr. Erzherzog das in Ihn geſetzte Vertrauen auch gerechtfertigt, und die große Aufgabe gelöst welcher Er Sich mit ſo aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er iſt der täglich mehr um ſich greifenden Anarchie entſchloſſen und mit Erfolg entgegengetreten — hat die Herrſchaft des Geſetzes wiederhergeſtellt, und durch ſie Ruhe und Ordnung geſichert, welche unerläßlich waren um das begonnene Werk der Neugeſtaltung Deutſchlands auf geſetzlichem Wege zu Ende führen zu können. Die Nationalverſammlung dagegen hat den von ihr ge- hegten Erwartungen nicht entſprochen. Statt einem einigen, mächti- gen, und daher an Zukunft reichen Deutſchland, deſſen Gründung ihre Thätigkeit hätte anbahnen ſollen, hat ſie ein ideales Reich zu ſchaffen angeſtrebt — ein Verſuch welcher nur dazu führen konnte die Bande zu lockern, ja vielleicht zu löſen, welche die verſchiedenen deutſchen Stämme ſeit Jahrhunderten umſchlungen hielten. Es kann hier nicht in meiner Abſicht liegen dem von der Nationalverſammlung ſeit ihrem Beſtehen eingehalte- nen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln welche deren fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den Bereich der executiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich will mich darauf beſchränken jene Beſchlüſſe hervorzuheben und zu beleuch- ten welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend werden müſſen die wir in Folge derſelben unter den gegebenen Umſtänden einzunehmen gezwungen ſind. Seitdem das gegenwärtige Miniſterium in ſeinem Antrittsprogramm vom 27 Nov. v. J. die Abſicht ausgeſprochen alle Lande und Stämme der öſterreichiſchen Monarchie durch das feſte Band einer gemeinſchaftlichen Verfaſſung zu Einem großen Staatskörper zu vereinigen, hat ſich in der Nationalverſammlung eine Partei gebildet welche alles aufbot um unſer Verbleiben bei Deutſchland unmöglich zu machen. Sie hat dieſes Ziel zu erreichen geglaubt, indem ſie die Beſtim- mungen des §. 2 der zu Frankfurt berathenen Verfaſſung durchzuſetzen wußte, welche für deutſche Lande die mit nichtdeutſchen ein gemeinſchaft- liches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfaſſung, Regierung und Verwaltung anordnen. Daß ſolche Verfügungen mit dem von uns nicht nur verkündigten, ſondern auch hinlänglich motivirten und ſeither zur vollen Anwendung gekommenen Grundſatze der Einheit des öſterreichiſchen Kaiſer- ſtaates unvereinbar ſeyen, war demnach vorauszuſehen. Mögen daher jene welche deſſenungeachtet dieſen durch keine Nothwendigkeit bedingten Be- ſchluß herbeigeführt haben, auch deſſen Folgen vertreten. Ferner hat die Nationalverſammlung durch die am 27. v. M. beſchloſſene Wahl eines erblichen Reichsoberhauptes ſich von den Formen des beabſichtigten Bun- desſtaates entfernt und jenen eines Einheitsſtaates in einer Weiſe genähert welche mit der Selbſtſtändigkeit der einzelnen deutſchen Regierungen un- verträglich iſt, die nur in den weſentlichen Bundeszwecken eine unvermeid- liche Beſchränkung finden ſoll. Endlich hat die Nationalverſammlung durch ihre Beſchlüſſe vom 28 v. M., welche anordnen daß die von ihr allein beſchloſſene Reichsverfaſſung zu vollziehen und als Geſetz zu verkündigen ſey, den Weg der Vereinbarung verlaſſen, den allein ſie zu gehen berufen und berechtiget war und den die Regierungen ſich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis zum Zuſammentritte der einzuberufenden Reichsverſammlung ſich auf einen ungeſetzlichen Boden geſtellt, auf welchen ihr zu folgen die Regie- rungen ſich nicht veranlaßt ſehen können. Oeſterreich, innig verbunden mit Deutſchland durch die ſo lange beſtandene enge Gemeinſchaft, durch die aus dieſer erwachſenen unzertrennlichen Intereſſen und durch die unbeſtreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird ſich nie von ſolchen Banden losſagen. Noch iſt der deutſche Bund wie ihn die Tractate ſchu- fen nicht aufgelöst, noch beſtehen die Rechte und Verbindlichkeit ſeiner Glieder. Wenn wir dennoch unter den ebenangeführten Verhältniſſen für den Augenblick an einem Bundesſtaate, wie die Beſchlüſſe der Natio- nalverſammlung ihn zu ſchaffen beabſichtigen, obgleich mit Vorbehalt der Rechte welche die Geſchichte und die Verträge uns ſichern, theilzunehmen nicht vermögen, werden wir nichts deſtoweniger fortfahren an den Schickſalen unſerer alten Bundesgenoſſen aufrichtig Antheil zu nehmen und dieſen An- theil bei dem Eintritte veränderter Verhältniſſe ſtets mit Freuden zu be- thätigen bereit ſeyn. Dieß iſt die Abſicht Sr. Majeſtät des Kaiſers, wel- cher Allerhöchſtderſelbe getreu bleiben wird. Wie aber Se. Majeſtät ſich in meiner am 4 Febr. an Ew. Hochwohgeboren erlaſſenen Depeſche gegen eine Unterordnung unter die von einem andern deutſchen Fürſten gehand- habte Centralgewalt auf das feierlichſte verwahrt haben, iſt unſer Allergnädigſter Herr auch nicht minder feſt entſchloſſen die verfaſſungs- mäßig von Ihm in Gemeinſchaft mit den Repräſentantenkörpern Oeſter- reichs auszuübende geſetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Be- dingung einer fremden geſetzgebenden Verſammlung unterzuordnen. Da Se. Majeſtät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew. Hochwohlgeboren nachgeſuchte Enthebung von Ihren Poſten zu bewilli- gen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger beſtimmt iſt, nach Frankfurt abgefertigt wird, ſteht Ihrer Nückkehr nichts mehr entgegen. Was die öſterreichiſchen Abgeordneten zur deut- ſchen Nationalverſammlung betrifft, haben dieſelben ihre Sendung, in Folge des Schluſſes der Berathung über das Verfaſſungswerk, als beendet zu betrachten und ſofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-09-16T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine107_1849/9>, abgerufen am 21.11.2024.