Allgemeine Zeitung, Nr. 14, 14. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
Eintracht herstellen und befestigen könne; so wurde dem Ansuchen [irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
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Eintracht herſtellen und befeſtigen könne; ſo wurde dem Anſuchen [irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
<TEI> <text> <body> <div type="jSupplement"> <floatingText> <body> <div type="jVarious" n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0010" n="10"/><cb/> Eintracht herſtellen und befeſtigen könne; ſo wurde dem Anſuchen<lb/> unter folgenden Bedingniſſen entſprochen: 1. Sollen die Ver-<lb/> wandten morgen, als den 27 Nov., die Ueberreſte, in Gegen-<lb/> wart obrigkeitlicher Zeugen, aus der ungeweihten Erde heraus-<lb/> nehmen, dann zum Begräbniß auf den 28 in den Sarg legen.<lb/> 2. Das Ceremonielle des Begräbniſſes ſolle Sr. Hochwürden,<lb/> dem fürſtbiſchöflichen Herrn Kommiſſair Weißhaupt überlaſſen<lb/> ſeyn, doch ſoll Vermeidung alles Anſtößigen empfohlen werden;<lb/> mit dem Vorbehalt, daß keine Leichenpredigt und weder Sie-<lb/> bend noch Dreißigſt mögen gehalten werden. 3. Der Freund-<lb/> ſchaft (den Verwandten) iſt bewilliget, ein Monument (Grab-<lb/> ſtein) zu ſezen, doch ſoll keine beleidigende oder anſtößige Grab-<lb/> ſchrift mögen angebracht werden. 4. Soll dieſe Handlung und<lb/> Schlußnahme, der Ehre, dem Namen und dem Vermögen da-<lb/> maliger Richter und aller ihrer Verwandten keineswegs eingrei-<lb/> fen, ſondern Lebende und Todte bei ihren Ehren und Gütern,<lb/> deſſen falls, geſchüzt bleiben. Da ein großer Landrath nichts<lb/> ſehnlicher wünſcht, als unter Gottes allmächtiger Gnade und<lb/> Beiſtand — bleibenden Frieden, edle Geſinnungen und landes-<lb/> brüderliche Liebe zu erzweken, welche die einzigen Grundlagen<lb/> zur Wohlfahrt und zum Segen eines Landes ſind, ſo wurde<lb/> weiters beſchloſſen: <hi rendition="#aq">a.</hi> Es ſollen die über dieſen Gegenſtand<lb/> damals ausgeſprochenen Strafen von jezt an als erloſchen be-<lb/> trachtet und alle Betreffenden in ihren Ehren wieder eingeſezt<lb/> und folgſam deſſenfalls eine gänzliche Amneſtie und Verzeihung<lb/> erkannt ſeyn. <hi rendition="#aq">b.</hi> Es ſolle daher bei Verantwortung und Strafe<lb/> keine Partei oder ihre Verwandten der andern Partei oder ihren<lb/> Verwandten etwas Beleidigendes oder Anzügliches vorwerfen, ſo<lb/> wie auch kein Landmann dem andern, betreffe es den damali-<lb/> gen Richter oder die Gerichteten, oder die Verwandten. <hi rendition="#aq">c.</hi><lb/> Obiger Artikel (<hi rendition="#aq">b.</hi> nemlich) ſolle auch ſeine Anwendung finden<lb/> für alle Betheiligten vom Jahre 1827, hinſichtlich der politiſchen<lb/> Gährung. Es ſoll folgſam auch eine Amneſtie über die dama-<lb/> ligen Hergänge ausgeſprochen ſeyn.... Getreue, liebe Lands-<lb/> leute! Die Regierung gibt der angenehmen Hofnung Raum, es<lb/> werden dieſe Maaßnahmen für unſer theures Vaterland und<lb/> unſere Nachkommen Heil und Segen bringen. Möge doch die<lb/> Ehre Gottes des Landes Nuzen und Wohlfahrt dadurch beför-<lb/> dert werden! Mögen ſich die Gemüther ganz ausſöhnen! Du<lb/> Gott, Schöpfer aller Weſen! Gott unſerer Väter und ewiger<lb/> Zeiten! Verleihe uns und dem lieben Volk einen dauernden<lb/> Frieden und jene landesbrüderlichen Geſinnungen, wie es die<lb/> heilige Lehre deines Sohnes fordert, der als Stifter der chriſtli-<lb/> chen Religion und reinſter Lehrer unſers ſittlichen Wandels ſagte:<lb/> „Wenn du ein Opfer bringen willſt, ſöhne dich zuerſt mit dei-<lb/> „nem Bruder aus, erſt dann opfere deine Gabe“. Wir haben<lb/> uns alle ausgeſöhnt, opfern wir unſere Gabe auf dem Altar des<lb/> Vaterlandes; dieſe Gabe ſey Liebe, Eintracht, Tugend und Sitt-<lb/> lichkeit, Feſthaltung unſerer Freiheiten und Rechte-Handhabung<lb/> und Vollziehung der Geſeze! Ein ſolches Opfer wird Gott an-<lb/> genehm ſeyn, den Beifall jedes vernünftigen Chriſten erhalten<lb/> und Heil und Segen im Vaterlande verbreiten. Glüklich als-<lb/> dann das Land, wenn es ſich der Freiheit ſeiner Väter erfreuet,<lb/> und dieſelbe in kluger Beſcheidenheit zu genießen weiß. Es<lb/> weiß ſich ſomit Jeder nach dem Inhalt des Verleſenen zu ver-<lb/> halten und vor Schaden, Nachtheil und Strafe zu hüten. Im<lb/> Namen des großen Raths, <hi rendition="#g">Rechſteiner,</hi> Landſchreiber.“ —<lb/> Nachträglich zu dieſem Edikt wurde bekannt gemacht: Es ſey<lb/> die Amneſtie deſſelben dahin zu verſtehen: 1. Soll von Seite<lb/> der Suteriſchen Verwandten und der in deſſen Prozeß Bethei-<lb/> ligten keine Geldanſprache mögen gemacht werden; 2. In die<lb/> gleiche Klaſſe mit jenen gehören auch, rükſichtlich pekuniairer<lb/> Anſprachen, die im Jahre 1827 wegen politiſcher Anſichten von<lb/> der vorigen Regierung benachtheiligten Individuen; hingegen<lb/> ſind 3. nicht als aufgehoben anzuſehen, die Verheimlichung von<lb/> Staatsauflagen früherer Zeiten, ſo wie auch allenfallſige Rekla-<lb/> mationen wegen ungeregelter Rechnungen verkaufter Staatsgü-<lb/> ter, wie auch die auf geſez- und vernunftwidrige Weiſe dem<lb/> Staate vor wenigen Jahren aufgebürdeten Unkoſten.“ Wenige<lb/> Tage nach Verleſung obigen Edikts ſtarb das einzige noch übrig<lb/><cb/> gebliebene Opfer der Theilnahme am Suterſchen Prozeß, Joſeph<lb/> Anton Fäßler aus Gonten, 80 Jahre alt. Er war einer jener<lb/> vier Männer, über die vom Malefizgericht das Todesurtheil aus-<lb/> geſprochen ward; die aber dann aus Gnade nur vom Henker<lb/> durch die ſogenannte lange Gaſſe gepeitſcht wurden. Die fröh-<lb/> liche Botſchaft von der Rehabilitation ſoll ihn ſo ergriffen haben,<lb/> daß ſeine ohnehin durch einen Schlagfluß geſchwächte Geſundheit<lb/> dem Eindruke unterlag.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jAnnouncements" n="2"> <gap reason="insignificant"/> <cb/> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [10/0010]
Eintracht herſtellen und befeſtigen könne; ſo wurde dem Anſuchen
unter folgenden Bedingniſſen entſprochen: 1. Sollen die Ver-
wandten morgen, als den 27 Nov., die Ueberreſte, in Gegen-
wart obrigkeitlicher Zeugen, aus der ungeweihten Erde heraus-
nehmen, dann zum Begräbniß auf den 28 in den Sarg legen.
2. Das Ceremonielle des Begräbniſſes ſolle Sr. Hochwürden,
dem fürſtbiſchöflichen Herrn Kommiſſair Weißhaupt überlaſſen
ſeyn, doch ſoll Vermeidung alles Anſtößigen empfohlen werden;
mit dem Vorbehalt, daß keine Leichenpredigt und weder Sie-
bend noch Dreißigſt mögen gehalten werden. 3. Der Freund-
ſchaft (den Verwandten) iſt bewilliget, ein Monument (Grab-
ſtein) zu ſezen, doch ſoll keine beleidigende oder anſtößige Grab-
ſchrift mögen angebracht werden. 4. Soll dieſe Handlung und
Schlußnahme, der Ehre, dem Namen und dem Vermögen da-
maliger Richter und aller ihrer Verwandten keineswegs eingrei-
fen, ſondern Lebende und Todte bei ihren Ehren und Gütern,
deſſen falls, geſchüzt bleiben. Da ein großer Landrath nichts
ſehnlicher wünſcht, als unter Gottes allmächtiger Gnade und
Beiſtand — bleibenden Frieden, edle Geſinnungen und landes-
brüderliche Liebe zu erzweken, welche die einzigen Grundlagen
zur Wohlfahrt und zum Segen eines Landes ſind, ſo wurde
weiters beſchloſſen: a. Es ſollen die über dieſen Gegenſtand
damals ausgeſprochenen Strafen von jezt an als erloſchen be-
trachtet und alle Betreffenden in ihren Ehren wieder eingeſezt
und folgſam deſſenfalls eine gänzliche Amneſtie und Verzeihung
erkannt ſeyn. b. Es ſolle daher bei Verantwortung und Strafe
keine Partei oder ihre Verwandten der andern Partei oder ihren
Verwandten etwas Beleidigendes oder Anzügliches vorwerfen, ſo
wie auch kein Landmann dem andern, betreffe es den damali-
gen Richter oder die Gerichteten, oder die Verwandten. c.
Obiger Artikel (b. nemlich) ſolle auch ſeine Anwendung finden
für alle Betheiligten vom Jahre 1827, hinſichtlich der politiſchen
Gährung. Es ſoll folgſam auch eine Amneſtie über die dama-
ligen Hergänge ausgeſprochen ſeyn.... Getreue, liebe Lands-
leute! Die Regierung gibt der angenehmen Hofnung Raum, es
werden dieſe Maaßnahmen für unſer theures Vaterland und
unſere Nachkommen Heil und Segen bringen. Möge doch die
Ehre Gottes des Landes Nuzen und Wohlfahrt dadurch beför-
dert werden! Mögen ſich die Gemüther ganz ausſöhnen! Du
Gott, Schöpfer aller Weſen! Gott unſerer Väter und ewiger
Zeiten! Verleihe uns und dem lieben Volk einen dauernden
Frieden und jene landesbrüderlichen Geſinnungen, wie es die
heilige Lehre deines Sohnes fordert, der als Stifter der chriſtli-
chen Religion und reinſter Lehrer unſers ſittlichen Wandels ſagte:
„Wenn du ein Opfer bringen willſt, ſöhne dich zuerſt mit dei-
„nem Bruder aus, erſt dann opfere deine Gabe“. Wir haben
uns alle ausgeſöhnt, opfern wir unſere Gabe auf dem Altar des
Vaterlandes; dieſe Gabe ſey Liebe, Eintracht, Tugend und Sitt-
lichkeit, Feſthaltung unſerer Freiheiten und Rechte-Handhabung
und Vollziehung der Geſeze! Ein ſolches Opfer wird Gott an-
genehm ſeyn, den Beifall jedes vernünftigen Chriſten erhalten
und Heil und Segen im Vaterlande verbreiten. Glüklich als-
dann das Land, wenn es ſich der Freiheit ſeiner Väter erfreuet,
und dieſelbe in kluger Beſcheidenheit zu genießen weiß. Es
weiß ſich ſomit Jeder nach dem Inhalt des Verleſenen zu ver-
halten und vor Schaden, Nachtheil und Strafe zu hüten. Im
Namen des großen Raths, Rechſteiner, Landſchreiber.“ —
Nachträglich zu dieſem Edikt wurde bekannt gemacht: Es ſey
die Amneſtie deſſelben dahin zu verſtehen: 1. Soll von Seite
der Suteriſchen Verwandten und der in deſſen Prozeß Bethei-
ligten keine Geldanſprache mögen gemacht werden; 2. In die
gleiche Klaſſe mit jenen gehören auch, rükſichtlich pekuniairer
Anſprachen, die im Jahre 1827 wegen politiſcher Anſichten von
der vorigen Regierung benachtheiligten Individuen; hingegen
ſind 3. nicht als aufgehoben anzuſehen, die Verheimlichung von
Staatsauflagen früherer Zeiten, ſo wie auch allenfallſige Rekla-
mationen wegen ungeregelter Rechnungen verkaufter Staatsgü-
ter, wie auch die auf geſez- und vernunftwidrige Weiſe dem
Staate vor wenigen Jahren aufgebürdeten Unkoſten.“ Wenige
Tage nach Verleſung obigen Edikts ſtarb das einzige noch übrig
gebliebene Opfer der Theilnahme am Suterſchen Prozeß, Joſeph
Anton Fäßler aus Gonten, 80 Jahre alt. Er war einer jener
vier Männer, über die vom Malefizgericht das Todesurtheil aus-
geſprochen ward; die aber dann aus Gnade nur vom Henker
durch die ſogenannte lange Gaſſe gepeitſcht wurden. Die fröh-
liche Botſchaft von der Rehabilitation ſoll ihn ſo ergriffen haben,
daß ſeine ohnehin durch einen Schlagfluß geſchwächte Geſundheit
dem Eindruke unterlag.
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(2022-04-08T12:00:00Z)
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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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