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Allgemeine Zeitung, Nr. 159, 7. Juni 1860.

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[Spaltenumbruch]
Bayern.

Die am 11 d. beginnende Schwur-
gerichtssitzung des zweiten Quartals bringt zwölf Straffälle zur Aburtheilung,
worunter leider wieder zwei Morde, ein Kindsmord, eine Brandstiftung und
ein Verbrechen wider öffentliche Treue und Glauben durch Fälschung im Zu-
sammenfluß mit den Verbrechen ausgezeichneten Betrugs und Unterschlagung;
dann kommen zwei Diebsbanden vor die Schranken, aber auch ein Haue-
besitzer aus Donauwörth wegen Uebertretung des Preßstrafgesetzes, und ebenso
der Redacteur des Stuttgarter Beobachters wegen Verletzung desselben. --
Der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer huldigt in Bezug der Neu-
wahl des Abgeordneten Boye den Anschauungen der Regierung, erklärt dessen
Einsprache für unbegründet, und wahrt sein Recht den Ersatzmann Dr. Lauk
selbst einzuberufen, was der Regierung nicht zustehe. -- Es ist Ihnen schon
früher von dem Project neue Gewächshäuser aufzuführen geschrieben worden,
und daß sie in den vormaligen Institutsgarten zu stehen kommen sollen.
Man sagt uun Oberbaurath v. Voit werde den Bau leiten. Die Plane zur
Ausführung eines größern und eines kleinern Gewächshauses und eines
"Museums" haben wohl schon die königliche Genehmigung erhalten, da dem
Vernehmen nach der Bau derselben demnächst in Angriff genommen werden
soll, weil man eines der Gewächshäuser schon bis zu kommendem Winter be-
nützen will. -- Heute bringen die Bahnzüge große Fremdenmassen, welche
zu dem großen Kirchenfest des Fronleichnamstags in die Hauptstadt strömen.
Ueberhaupt hat der Fremdenzug hieher früher als in sonstigen Jahren be-
gonnen, und ist schon jetzt ziemlich bedeutend. -- Wo Se. Maj. der König Max
nach dem Zusammentreffen mit den deutschen Fürsten in Baden-Baden den
König der Belgier treffen wird, ist noch nicht bekannt. Von einer Seite wird
von Bad Spaa oder Aachen gesprochen, während der Besuch eines belgischen
Seebades das wahrscheinlichere seyn mag. Ebensowenig verlautet etwas
sicheres über die Dauer der Reise des Königs.


Mit Einführung der Landpost-
boten wird nun Ernst gemacht. Die Gemeinden sind bereits aufgefordert
für diesen Dienst taugliche Personen in Vorschlag zu bringen, und über die
auf Gemeindekosten herzustellenden Briefkasten sich zu äußern. Die vom
Aerar bezahlten Postboten haben mit Ausnahme der Sonntage täglich den
ihnen angewiesenen Bezirk zu begehen, die Bestellungen vorzunehmen und
Briefe und Fahrpoststücke zur Absendung zu empfangen. Es ist nicht zu be-
zweiseln daß mit dieser Einrichtung der Briefwechsel der Landleute mit ihren
Interessenten sich verdoppeln und verdreifachen wird.


Wie die "Pfälzer Ztg." aus guter Quelle ver-
nimmt, haben die von der Kaiserslauterer Protestantenversammlung gewähl-
ten Mitglieder der an Se. Maj. den König abzuordnenden Deputation die
Bitte gestellt: daß Se. Maj. geruhen möchte diese Deputation zum Be-
huf der persönlichen Ueberreichung der zu Kaiserslautern beschlossenen Adresse
über die Gesangbuchsfrage allergnädigst zu empfangen, worauf Se. Maj.
der König verfügt hat daß er dieser Bitte eine Folge zu geben sich nicht
bewogen sinde.

Gr. Baden.

Die für Errichtung des Schil-
lerstandbildes aufgestellte Commission hat den Termin für Bewerbung um
dessen Ausführuug geschlossen. Zwölf Entwürfe sind ohne besondere Auffor-
derung von deutschen Künstlern in Rom, Florenz, München, Frankfurt, Ber-
lin eingegangen, darunter einige von besonderer Bedeutung. Morgen wird
die Wahl des Kunstwerks, des Stoffs der Ausführung, der Stelle des Schiller-
platzes, und der Richtung in welcher das Standbild zu stehen kommen soll, ge-
troffen werden. Graf von Verlichingen Rossach läßt in diesen Tagen die Ge-
schichte seines Ahnherrn, Götzens mit der Eisenhand, zu Leipzig bei Brockhaus
unter Presse gehen. Das Werk ist dem Kaiser von Oesterreich gewidmet,
und wird außer der Autobiographie über 200 Urkunden und Regesten, so wie
die Proceßacten über Götzens Betheiligung am Bauernkrieg und ein Gut-
achten des bekannten Staatsrechtslehrers Dr. Zöpfl in Heidelberg über diesen
Proceß enthalten.

H. Nassau.

In der heutigen allgemeinen
Ausschußsitzung der zweiten Kammer ward die Postfrage debattirt. Die
Commission (Berichterstatter Abg. Dr. Braun) hat einstimmig den Antrag
gestellt: die herzogliche Regierung möge den am 21 Sept. 1851 zwischen
ihr und dem Fürsten v. Thurn und Taxis über die Ausübung des
dem Landesherrn zustehenden Postregals durch die Thurn und Taxis'sche Ad-
ministration abgeschlossenen und mit dem 31 Dec. 1860 zu Ende laufenden
Staatsvertrag nicht erneuern, sondern in Zukunft die Post, so weit solche
als Regal behandelt werden müsse, auf Rechnung der Staatscasse selbst ver-
walten; so weit dieß aber nicht der Fall sey, den Transport von Personen
und Sachen der öffentlichen freien Concurrenz überlassen. Der Ausschuß-
bericht erörtert hauptsächlich das Rechtsverhältniß zwischen dem Herzogthum
Nassau und dem Fürsten v. Thurn und Taxis, und sucht nachzuweisen daß
der Art. 17 der Bundesacte auf das Postverhältniß in Nassau keine Anwen-
dung leide, und der Vertrag gelöst werden könne ohne daß dem Fürsten von
Thurn und Taxis eine Entschädigung, von welcher in dem Vertrag keine
[Spaltenumbruch] Rede sey, zukomme. Die öffentliche Verhandlung und Abstimmung findet
am 6 Jun. statt. (Rhein-Lahn Z.)

Gr. Hessen.

Eben ist der der zweiten Kammer
vorgelegte Gesetzentwurf, "die Rechtsverhältnisse der Grundherren betreffend,"
im Druck erschienen. Der Eingang lautet: "Ludwig III. u. s. w. Aus Ver-
anlassung der von den frühern adeligen Gerichtsherren des Großherzogthums
Uns vorgetragenen Bitte um Wiederherstellung der durch das Gesetz vom
7 Aug. 1848 ihnen entzogenen Rechte haben Wir zur Begründung eines
bleibenden Rechtszustandes der frühern adeligen Gerichtsherren, nunmehrigen
Grundherren des Großherzogthums -- verordnet"
u. s. w. Die Motive
sagen unter anderm:

"Gegen das Gesetz vom 7 Aug. 1848 haben mehrere adelige Gerichtsherren
Beschwerde erhoben, indem sie verlangen daß die Rechtsverhältnisse der adeligen
Gerichtsherren des Großherzogthums in ähnlicher Weise festgeflellt werden wie es
in Bezug auf die Standesherren durch das Gesetz vom 18 Jul. 1858 geschehen ist.
Nachdem den adeligen Gerichtsherren Gelegenheit gegeben worden war ihre deß-
fallsigen Wünsche zu äußern, glaubt die Regierung daß dem gerechten Berlangen
der adeligen Gerichtsherren durch den vorliegenden Gesetzentwurf zu entsprechen seyn
dürfte."
An die allgemeinen Motive reihen sich die zu den einzelnen (20) Artikeln.
Da von der Gerichtsbarkeit, als einem Attribut der höchsten Gewalt, keine Rede
mehr ist, so ist die Benennung "Grundherren" gewählt worden. Das vorgeschlagene
Gesetz beschränkt sich auf die welche noch Eigenthümer eines Guts sind das früher
mit Gerichtsbarkeit ansgestattet war. Indessen kann im Fall der Beräußerung eines
solchen Guts mit Zustimmung des Staatsoberhaupts eine andere Besitzung sub-
stituirt werden. Huldigungseid und, wird dieser nicht vom Regenten verlangt, eine
denselben vertretende Beurkundung der Gelobung der Treue; Anspruch auf das
Prädicat "Herr" in Erlassen der Staatsbehörden; landesherrliche Bestätigung der
Familienverträge, Statuten, Fideicommisse und Successionsordnungen mit bestimmten
Ausnahmen; Hinweisung der "Unterthanen in den grundherrlichen Bezirken bei der
Ansässigmachung auf die den Grundherren und deren Familien schuldige Ehrerbie-
tung;"
Kirchengebet nach dem für das fürstliche Haus; Tranergeläute; theilweise
privilegirter Gerichtsstand; Präsentation von Feldschützen; Patrouat- und Präsen-
tationsrecht zu Pfarr- und Schulstellen unter näherer Normirung; Befugnisse hin-
sichtlich der milden Anstalten welche von Grundherren oder ihren Vorfahren ge-
gründet wurden, und deren Verwalter und Rechner; Befugniß der Beitreibung
liquider Gefälle durch eigene Rentbeamte. Zu bemerken ist noch daß es im Art. 53
des Staatsgrundgesetzes heißt: die zweite Kammer werde auch gebildet "aus sechs
Abgeordneten welche der im Großherzogthum genügend mit Grundeigenthum ange-
sessene Adel aus seiner Mitte wählt."
Das Wahlgesetz vom Jahr 1849 hatte diese
Bestimmung aufgehohen; sie wurde aber von dem (octroyirten) Wahlgesetz vom
6 Sept. 1856 lediglich wieder ins Leben gerufen. (Nürnb. K.)

Kurhessen.

Wie es scheint, wird die Regierung
auf sofortiger und allgemeiner Beschwörung der neuen Verfassung nicht bestehen,
und solchergestalt den Haupt- und nächsten Anlaß zu einem Confliet fern zu
halten suchen. Nur allmählich, bei neuen Anstellungen, Versetzungen etc.,
werden die Beamten den neuen Verfassungseid, der übrigens nur auf "Beob-
achtung" und nicht auch, wie früher, auf "Aufrechthaltung" der Verfassung
lautet, abzuleisten haben. Auch die nächsten Stände werden keinen beson-
dern Anlaß finden hinsichtlich des künstigen Stände-Eids Schwierigkeiten zu
machen, vorausgesetzt daß sie überhaupt darauf eingehen wollen ständische
Geschäfte zu verrichten; denn die Formel von 1852 ist eben dahin geändert
worden daß der Verfassung darin gar nicht gedacht wird. Der Eid lautet
nur auf Gelöbniß der Treue gegen den Landesherrn und das kurfürstliche
Haus, so wie auf das Versprechen, bei allen Abstimmungen das "unzer-
trennliche Wohl" des Landesfürsten und des Vaterlandes vor Augen zu ha-
ben. (N. Frankf. Z.)

K. Hannover.

Die regierungsseitig vorge-
schlagene Vertretung des neuerrichteten Domcapitels zu Osnabrück in der
Ständeversammlung beschäftigte zwei Tage nach einander die zweite Kam-
mer. Nach Ansicht der Opposition wäre der Vorschlag zu verwerfen gewe-
sen, weil es weder zweckmäßig und billig das äußerst mangelhafte Wahlgesetz
so nebenher in einem Punkt zu ändern, noch auch passend erscheine die Ver-
tretung der katholischen Kirche zu verstärken, während die evangelische Kirche
in der zweiten Kammer im Grunde fast gar nicht vertreten sey. Daß
nämlich die Vertretung der evangelischen Kirche durch Deputirte der
Mannesstister als eine solche nicht anzusehen, erwies v. Bennigsen durch
nähere Angaben über die Zusammensetzung derselben. In der That befin-
den sich unter den Mitgliedern der Mannesstister sehr wenig Geistliche, wohl
aber preußische und mecklenburgische Officiere, die also an der Wahl zur
hannoverischen Ständeversammlung theilzunehmen haben. Es habe neu-
lich, bemerkte Hr. v. Bennigsen hierzu, ein Mitglied der ministeriellen
Rechten mit Entrüstung die Ueberreichung der Heidelberger Erklärung
zu den ständischen Acten ablehnen wollen, weil die Namen von soge-
nannten Ausländern, d. h. Nichthannoveranern, darunter gestanden; jetzt
stelle es sich heraus daß in Folge der glorreichen Octroyirung von
1855 Ausländer sogar an den Wahlen zur Ständeversammlung theil-
nehmen, was denn doch wohl in einem ganz anderen Grade den hannoverischen
Specialpatriotismus verletzen dürfte. Daß der Minister des Innern übrigens
einen so vereinzelten Aenderungsvorschlag mache, erkläre sich wohl daraus daß
die leitende Persönlichkeit des jetzigen reactionären Cabinets den Boden unter
den Füßen schwanken fühle, und nur noch von einem Tag zum andern das

[Spaltenumbruch]
Bayern.

Die am 11 d. beginnende Schwur-
gerichtsſitzung des zweiten Quartals bringt zwölf Straffälle zur Aburtheilung,
worunter leider wieder zwei Morde, ein Kindsmord, eine Brandſtiftung und
ein Verbrechen wider öffentliche Treue und Glauben durch Fälſchung im Zu-
ſammenfluß mit den Verbrechen ausgezeichneten Betrugs und Unterſchlagung;
dann kommen zwei Diebsbanden vor die Schranken, aber auch ein Haue-
beſitzer aus Donauwörth wegen Uebertretung des Preßſtrafgeſetzes, und ebenſo
der Redacteur des Stuttgarter Beobachters wegen Verletzung desſelben. —
Der Geſetzgebungsausſchuß der zweiten Kammer huldigt in Bezug der Neu-
wahl des Abgeordneten Boyé den Anſchauungen der Regierung, erklärt deſſen
Einſprache für unbegründet, und wahrt ſein Recht den Erſatzmann Dr. Lauk
ſelbſt einzuberufen, was der Regierung nicht zuſtehe. — Es iſt Ihnen ſchon
früher von dem Project neue Gewächshäuſer aufzuführen geſchrieben worden,
und daß ſie in den vormaligen Inſtitutsgarten zu ſtehen kommen ſollen.
Man ſagt uun Oberbaurath v. Voit werde den Bau leiten. Die Plane zur
Ausführung eines größern und eines kleinern Gewächshauſes und eines
„Muſeums“ haben wohl ſchon die königliche Genehmigung erhalten, da dem
Vernehmen nach der Bau derſelben demnächſt in Angriff genommen werden
ſoll, weil man eines der Gewächshäuſer ſchon bis zu kommendem Winter be-
nützen will. — Heute bringen die Bahnzüge große Fremdenmaſſen, welche
zu dem großen Kirchenfeſt des Fronleichnamstags in die Hauptſtadt ſtrömen.
Ueberhaupt hat der Fremdenzug hieher früher als in ſonſtigen Jahren be-
gonnen, und iſt ſchon jetzt ziemlich bedeutend. — Wo Se. Maj. der König Max
nach dem Zuſammentreffen mit den deutſchen Fürſten in Baden-Baden den
König der Belgier treffen wird, iſt noch nicht bekannt. Von einer Seite wird
von Bad Spaa oder Aachen geſprochen, während der Beſuch eines belgiſchen
Seebades das wahrſcheinlichere ſeyn mag. Ebenſowenig verlautet etwas
ſicheres über die Dauer der Reiſe des Königs.


Mit Einführung der Landpoſt-
boten wird nun Ernſt gemacht. Die Gemeinden ſind bereits aufgefordert
für dieſen Dienſt taugliche Perſonen in Vorſchlag zu bringen, und über die
auf Gemeindekoſten herzuſtellenden Briefkaſten ſich zu äußern. Die vom
Aerar bezahlten Poſtboten haben mit Ausnahme der Sonntage täglich den
ihnen angewieſenen Bezirk zu begehen, die Beſtellungen vorzunehmen und
Briefe und Fahrpoſtſtücke zur Abſendung zu empfangen. Es iſt nicht zu be-
zweiſeln daß mit dieſer Einrichtung der Briefwechſel der Landleute mit ihren
Intereſſenten ſich verdoppeln und verdreifachen wird.


Wie die „Pfälzer Ztg.“ aus guter Quelle ver-
nimmt, haben die von der Kaiſerslauterer Proteſtantenverſammlung gewähl-
ten Mitglieder der an Se. Maj. den König abzuordnenden Deputation die
Bitte geſtellt: daß Se. Maj. geruhen möchte dieſe Deputation zum Be-
huf der perſönlichen Ueberreichung der zu Kaiſerslautern beſchloſſenen Adreſſe
über die Geſangbuchsfrage allergnädigſt zu empfangen, worauf Se. Maj.
der König verfügt hat daß er dieſer Bitte eine Folge zu geben ſich nicht
bewogen ſinde.

Gr. Baden.

Die für Errichtung des Schil-
lerſtandbildes aufgeſtellte Commiſſion hat den Termin für Bewerbung um
deſſen Ausführuug geſchloſſen. Zwölf Entwürfe ſind ohne beſondere Auffor-
derung von deutſchen Künſtlern in Rom, Florenz, München, Frankfurt, Ber-
lin eingegangen, darunter einige von beſonderer Bedeutung. Morgen wird
die Wahl des Kunſtwerks, des Stoffs der Ausführung, der Stelle des Schiller-
platzes, und der Richtung in welcher das Standbild zu ſtehen kommen ſoll, ge-
troffen werden. Graf von Verlichingen Roſſach läßt in dieſen Tagen die Ge-
ſchichte ſeines Ahnherrn, Götzens mit der Eiſenhand, zu Leipzig bei Brockhaus
unter Preſſe gehen. Das Werk iſt dem Kaiſer von Oeſterreich gewidmet,
und wird außer der Autobiographie über 200 Urkunden und Regeſten, ſo wie
die Proceßacten über Götzens Betheiligung am Bauernkrieg und ein Gut-
achten des bekannten Staatsrechtslehrers Dr. Zöpfl in Heidelberg über dieſen
Proceß enthalten.

H. Naſſau.

In der heutigen allgemeinen
Ausſchußſitzung der zweiten Kammer ward die Poſtfrage debattirt. Die
Commiſſion (Berichterſtatter Abg. Dr. Braun) hat einſtimmig den Antrag
geſtellt: die herzogliche Regierung möge den am 21 Sept. 1851 zwiſchen
ihr und dem Fürſten v. Thurn und Taxis über die Ausübung des
dem Landesherrn zuſtehenden Poſtregals durch die Thurn und Taxis’ſche Ad-
miniſtration abgeſchloſſenen und mit dem 31 Dec. 1860 zu Ende laufenden
Staatsvertrag nicht erneuern, ſondern in Zukunft die Poſt, ſo weit ſolche
als Regal behandelt werden müſſe, auf Rechnung der Staatscaſſe ſelbſt ver-
walten; ſo weit dieß aber nicht der Fall ſey, den Transport von Perſonen
und Sachen der öffentlichen freien Concurrenz überlaſſen. Der Ausſchuß-
bericht erörtert hauptſächlich das Rechtsverhältniß zwiſchen dem Herzogthum
Naſſau und dem Fürſten v. Thurn und Taxis, und ſucht nachzuweiſen daß
der Art. 17 der Bundesacte auf das Poſtverhältniß in Naſſau keine Anwen-
dung leide, und der Vertrag gelöst werden könne ohne daß dem Fürſten von
Thurn und Taxis eine Entſchädigung, von welcher in dem Vertrag keine
[Spaltenumbruch] Rede ſey, zukomme. Die öffentliche Verhandlung und Abſtimmung findet
am 6 Jun. ſtatt. (Rhein-Lahn Z.)

Gr. Heſſen.

Eben iſt der der zweiten Kammer
vorgelegte Geſetzentwurf, „die Rechtsverhältniſſe der Grundherren betreffend,“
im Druck erſchienen. Der Eingang lautet: „Ludwig III. u. ſ. w. Aus Ver-
anlaſſung der von den frühern adeligen Gerichtsherren des Großherzogthums
Uns vorgetragenen Bitte um Wiederherſtellung der durch das Geſetz vom
7 Aug. 1848 ihnen entzogenen Rechte haben Wir zur Begründung eines
bleibenden Rechtszuſtandes der frühern adeligen Gerichtsherren, nunmehrigen
Grundherren des Großherzogthums — verordnet“
u. ſ. w. Die Motive
ſagen unter anderm:

„Gegen das Geſetz vom 7 Aug. 1848 haben mehrere adelige Gerichtsherren
Beſchwerde erhoben, indem ſie verlangen daß die Rechtsverhältniſſe der adeligen
Gerichtsherren des Großherzogthums in ähnlicher Weiſe feſtgeflellt werden wie es
in Bezug auf die Standesherren durch das Geſetz vom 18 Jul. 1858 geſchehen iſt.
Nachdem den adeligen Gerichtsherren Gelegenheit gegeben worden war ihre deß-
fallſigen Wünſche zu äußern, glaubt die Regierung daß dem gerechten Berlangen
der adeligen Gerichtsherren durch den vorliegenden Geſetzentwurf zu entſprechen ſeyn
dürfte.“
An die allgemeinen Motive reihen ſich die zu den einzelnen (20) Artikeln.
Da von der Gerichtsbarkeit, als einem Attribut der höchſten Gewalt, keine Rede
mehr iſt, ſo iſt die Benennung „Grundherren“ gewählt worden. Das vorgeſchlagene
Geſetz beſchränkt ſich auf die welche noch Eigenthümer eines Guts ſind das früher
mit Gerichtsbarkeit ansgeſtattet war. Indeſſen kann im Fall der Beräußerung eines
ſolchen Guts mit Zuſtimmung des Staatsoberhaupts eine andere Beſitzung ſub-
ſtituirt werden. Huldigungseid und, wird dieſer nicht vom Regenten verlangt, eine
denſelben vertretende Beurkundung der Gelobung der Treue; Anſpruch auf das
Prädicat „Herr“ in Erlaſſen der Staatsbehörden; landesherrliche Beſtätigung der
Familienverträge, Statuten, Fideicommiſſe und Succeſſionsordnungen mit beſtimmten
Ausnahmen; Hinweiſung der „Unterthanen in den grundherrlichen Bezirken bei der
Anſäſſigmachung auf die den Grundherren und deren Familien ſchuldige Ehrerbie-
tung;“
Kirchengebet nach dem für das fürſtliche Haus; Tranergeläute; theilweiſe
privilegirter Gerichtsſtand; Präſentation von Feldſchützen; Patrouat- und Präſen-
tationsrecht zu Pfarr- und Schulſtellen unter näherer Normirung; Befugniſſe hin-
ſichtlich der milden Anſtalten welche von Grundherren oder ihren Vorfahren ge-
gründet wurden, und deren Verwalter und Rechner; Befugniß der Beitreibung
liquider Gefälle durch eigene Rentbeamte. Zu bemerken iſt noch daß es im Art. 53
des Staatsgrundgeſetzes heißt: die zweite Kammer werde auch gebildet „aus ſechs
Abgeordneten welche der im Großherzogthum genügend mit Grundeigenthum ange-
ſeſſene Adel aus ſeiner Mitte wählt.“
Das Wahlgeſetz vom Jahr 1849 hatte dieſe
Beſtimmung aufgehohen; ſie wurde aber von dem (octroyirten) Wahlgeſetz vom
6 Sept. 1856 lediglich wieder ins Leben gerufen. (Nürnb. K.)

Kurheſſen.

Wie es ſcheint, wird die Regierung
auf ſofortiger und allgemeiner Beſchwörung der neuen Verfaſſung nicht beſtehen,
und ſolchergeſtalt den Haupt- und nächſten Anlaß zu einem Confliet fern zu
halten ſuchen. Nur allmählich, bei neuen Anſtellungen, Verſetzungen ꝛc.,
werden die Beamten den neuen Verfaſſungseid, der übrigens nur auf „Beob-
achtung“ und nicht auch, wie früher, auf „Aufrechthaltung“ der Verfaſſung
lautet, abzuleiſten haben. Auch die nächſten Stände werden keinen beſon-
dern Anlaß finden hinſichtlich des künſtigen Stände-Eids Schwierigkeiten zu
machen, vorausgeſetzt daß ſie überhaupt darauf eingehen wollen ſtändiſche
Geſchäfte zu verrichten; denn die Formel von 1852 iſt eben dahin geändert
worden daß der Verfaſſung darin gar nicht gedacht wird. Der Eid lautet
nur auf Gelöbniß der Treue gegen den Landesherrn und das kurfürſtliche
Haus, ſo wie auf das Verſprechen, bei allen Abſtimmungen das „unzer-
trennliche Wohl“ des Landesfürſten und des Vaterlandes vor Augen zu ha-
ben. (N. Frankf. Z.)

K. Hannover.

Die regierungsſeitig vorge-
ſchlagene Vertretung des neuerrichteten Domcapitels zu Osnabrück in der
Ständeverſammlung beſchäftigte zwei Tage nach einander die zweite Kam-
mer. Nach Anſicht der Oppoſition wäre der Vorſchlag zu verwerfen gewe-
ſen, weil es weder zweckmäßig und billig das äußerſt mangelhafte Wahlgeſetz
ſo nebenher in einem Punkt zu ändern, noch auch paſſend erſcheine die Ver-
tretung der katholiſchen Kirche zu verſtärken, während die evangeliſche Kirche
in der zweiten Kammer im Grunde faſt gar nicht vertreten ſey. Daß
nämlich die Vertretung der evangeliſchen Kirche durch Deputirte der
Mannesſtiſter als eine ſolche nicht anzuſehen, erwies v. Bennigſen durch
nähere Angaben über die Zuſammenſetzung derſelben. In der That befin-
den ſich unter den Mitgliedern der Mannesſtiſter ſehr wenig Geiſtliche, wohl
aber preußiſche und mecklenburgiſche Officiere, die alſo an der Wahl zur
hannoveriſchen Ständeverſammlung theilzunehmen haben. Es habe neu-
lich, bemerkte Hr. v. Bennigſen hierzu, ein Mitglied der miniſteriellen
Rechten mit Entrüſtung die Ueberreichung der Heidelberger Erklärung
zu den ſtändiſchen Acten ablehnen wollen, weil die Namen von ſoge-
nannten Ausländern, d. h. Nichthannoveranern, darunter geſtanden; jetzt
ſtelle es ſich heraus daß in Folge der glorreichen Octroyirung von
1855 Ausländer ſogar an den Wahlen zur Ständeverſammlung theil-
nehmen, was denn doch wohl in einem ganz anderen Grade den hannoveriſchen
Specialpatriotismus verletzen dürfte. Daß der Miniſter des Innern übrigens
einen ſo vereinzelten Aenderungsvorſchlag mache, erkläre ſich wohl daraus daß
die leitende Perſönlichkeit des jetzigen reactionären Cabinets den Boden unter
den Füßen ſchwanken fühle, und nur noch von einem Tag zum andern das

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[2646/0002] Bayern. ╳ München, 6 Jun. Die am 11 d. beginnende Schwur- gerichtsſitzung des zweiten Quartals bringt zwölf Straffälle zur Aburtheilung, worunter leider wieder zwei Morde, ein Kindsmord, eine Brandſtiftung und ein Verbrechen wider öffentliche Treue und Glauben durch Fälſchung im Zu- ſammenfluß mit den Verbrechen ausgezeichneten Betrugs und Unterſchlagung; dann kommen zwei Diebsbanden vor die Schranken, aber auch ein Haue- beſitzer aus Donauwörth wegen Uebertretung des Preßſtrafgeſetzes, und ebenſo der Redacteur des Stuttgarter Beobachters wegen Verletzung desſelben. — Der Geſetzgebungsausſchuß der zweiten Kammer huldigt in Bezug der Neu- wahl des Abgeordneten Boyé den Anſchauungen der Regierung, erklärt deſſen Einſprache für unbegründet, und wahrt ſein Recht den Erſatzmann Dr. Lauk ſelbſt einzuberufen, was der Regierung nicht zuſtehe. — Es iſt Ihnen ſchon früher von dem Project neue Gewächshäuſer aufzuführen geſchrieben worden, und daß ſie in den vormaligen Inſtitutsgarten zu ſtehen kommen ſollen. Man ſagt uun Oberbaurath v. Voit werde den Bau leiten. Die Plane zur Ausführung eines größern und eines kleinern Gewächshauſes und eines „Muſeums“ haben wohl ſchon die königliche Genehmigung erhalten, da dem Vernehmen nach der Bau derſelben demnächſt in Angriff genommen werden ſoll, weil man eines der Gewächshäuſer ſchon bis zu kommendem Winter be- nützen will. — Heute bringen die Bahnzüge große Fremdenmaſſen, welche zu dem großen Kirchenfeſt des Fronleichnamstags in die Hauptſtadt ſtrömen. Ueberhaupt hat der Fremdenzug hieher früher als in ſonſtigen Jahren be- gonnen, und iſt ſchon jetzt ziemlich bedeutend. — Wo Se. Maj. der König Max nach dem Zuſammentreffen mit den deutſchen Fürſten in Baden-Baden den König der Belgier treffen wird, iſt noch nicht bekannt. Von einer Seite wird von Bad Spaa oder Aachen geſprochen, während der Beſuch eines belgiſchen Seebades das wahrſcheinlichere ſeyn mag. Ebenſowenig verlautet etwas ſicheres über die Dauer der Reiſe des Königs. ᴕ Aus Oberbayern, 5 Jun. Mit Einführung der Landpoſt- boten wird nun Ernſt gemacht. Die Gemeinden ſind bereits aufgefordert für dieſen Dienſt taugliche Perſonen in Vorſchlag zu bringen, und über die auf Gemeindekoſten herzuſtellenden Briefkaſten ſich zu äußern. Die vom Aerar bezahlten Poſtboten haben mit Ausnahme der Sonntage täglich den ihnen angewieſenen Bezirk zu begehen, die Beſtellungen vorzunehmen und Briefe und Fahrpoſtſtücke zur Abſendung zu empfangen. Es iſt nicht zu be- zweiſeln daß mit dieſer Einrichtung der Briefwechſel der Landleute mit ihren Intereſſenten ſich verdoppeln und verdreifachen wird. Speyer, 4 Jun. Wie die „Pfälzer Ztg.“ aus guter Quelle ver- nimmt, haben die von der Kaiſerslauterer Proteſtantenverſammlung gewähl- ten Mitglieder der an Se. Maj. den König abzuordnenden Deputation die Bitte geſtellt: daß Se. 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Das Werk iſt dem Kaiſer von Oeſterreich gewidmet, und wird außer der Autobiographie über 200 Urkunden und Regeſten, ſo wie die Proceßacten über Götzens Betheiligung am Bauernkrieg und ein Gut- achten des bekannten Staatsrechtslehrers Dr. Zöpfl in Heidelberg über dieſen Proceß enthalten. H. Naſſau. Wiesbaden, 4 Jun. In der heutigen allgemeinen Ausſchußſitzung der zweiten Kammer ward die Poſtfrage debattirt. Die Commiſſion (Berichterſtatter Abg. Dr. Braun) hat einſtimmig den Antrag geſtellt: die herzogliche Regierung möge den am 21 Sept. 1851 zwiſchen ihr und dem Fürſten v. Thurn und Taxis über die Ausübung des dem Landesherrn zuſtehenden Poſtregals durch die Thurn und Taxis’ſche Ad- miniſtration abgeſchloſſenen und mit dem 31 Dec. 1860 zu Ende laufenden Staatsvertrag nicht erneuern, ſondern in Zukunft die Poſt, ſo weit ſolche als Regal behandelt werden müſſe, auf Rechnung der Staatscaſſe ſelbſt ver- walten; ſo weit dieß aber nicht der Fall ſey, den Transport von Perſonen und Sachen der öffentlichen freien Concurrenz überlaſſen. Der Ausſchuß- bericht erörtert hauptſächlich das Rechtsverhältniß zwiſchen dem Herzogthum Naſſau und dem Fürſten v. Thurn und Taxis, und ſucht nachzuweiſen daß der Art. 17 der Bundesacte auf das Poſtverhältniß in Naſſau keine Anwen- dung leide, und der Vertrag gelöst werden könne ohne daß dem Fürſten von Thurn und Taxis eine Entſchädigung, von welcher in dem Vertrag keine Rede ſey, zukomme. Die öffentliche Verhandlung und Abſtimmung findet am 6 Jun. ſtatt. (Rhein-Lahn Z.) Gr. Heſſen. Darmſtadt, 1 Jun. Eben iſt der der zweiten Kammer vorgelegte Geſetzentwurf, „die Rechtsverhältniſſe der Grundherren betreffend,“ im Druck erſchienen. Der Eingang lautet: „Ludwig III. u. ſ. w. Aus Ver- anlaſſung der von den frühern adeligen Gerichtsherren des Großherzogthums Uns vorgetragenen Bitte um Wiederherſtellung der durch das Geſetz vom 7 Aug. 1848 ihnen entzogenen Rechte haben Wir zur Begründung eines bleibenden Rechtszuſtandes der frühern adeligen Gerichtsherren, nunmehrigen Grundherren des Großherzogthums — verordnet“ u. ſ. w. Die Motive ſagen unter anderm: „Gegen das Geſetz vom 7 Aug. 1848 haben mehrere adelige Gerichtsherren Beſchwerde erhoben, indem ſie verlangen daß die Rechtsverhältniſſe der adeligen Gerichtsherren des Großherzogthums in ähnlicher Weiſe feſtgeflellt werden wie es in Bezug auf die Standesherren durch das Geſetz vom 18 Jul. 1858 geſchehen iſt. Nachdem den adeligen Gerichtsherren Gelegenheit gegeben worden war ihre deß- fallſigen Wünſche zu äußern, glaubt die Regierung daß dem gerechten Berlangen der adeligen Gerichtsherren durch den vorliegenden Geſetzentwurf zu entſprechen ſeyn dürfte.“ An die allgemeinen Motive reihen ſich die zu den einzelnen (20) Artikeln. Da von der Gerichtsbarkeit, als einem Attribut der höchſten Gewalt, keine Rede mehr iſt, ſo iſt die Benennung „Grundherren“ gewählt worden. Das vorgeſchlagene Geſetz beſchränkt ſich auf die welche noch Eigenthümer eines Guts ſind das früher mit Gerichtsbarkeit ansgeſtattet war. Indeſſen kann im Fall der Beräußerung eines ſolchen Guts mit Zuſtimmung des Staatsoberhaupts eine andere Beſitzung ſub- ſtituirt werden. Huldigungseid und, wird dieſer nicht vom Regenten verlangt, eine denſelben vertretende Beurkundung der Gelobung der Treue; Anſpruch auf das Prädicat „Herr“ in Erlaſſen der Staatsbehörden; landesherrliche Beſtätigung der Familienverträge, Statuten, Fideicommiſſe und Succeſſionsordnungen mit beſtimmten Ausnahmen; Hinweiſung der „Unterthanen in den grundherrlichen Bezirken bei der Anſäſſigmachung auf die den Grundherren und deren Familien ſchuldige Ehrerbie- tung;“ Kirchengebet nach dem für das fürſtliche Haus; Tranergeläute; theilweiſe privilegirter Gerichtsſtand; Präſentation von Feldſchützen; Patrouat- und Präſen- tationsrecht zu Pfarr- und Schulſtellen unter näherer Normirung; Befugniſſe hin- ſichtlich der milden Anſtalten welche von Grundherren oder ihren Vorfahren ge- gründet wurden, und deren Verwalter und Rechner; Befugniß der Beitreibung liquider Gefälle durch eigene Rentbeamte. Zu bemerken iſt noch daß es im Art. 53 des Staatsgrundgeſetzes heißt: die zweite Kammer werde auch gebildet „aus ſechs Abgeordneten welche der im Großherzogthum genügend mit Grundeigenthum ange- ſeſſene Adel aus ſeiner Mitte wählt.“ Das Wahlgeſetz vom Jahr 1849 hatte dieſe Beſtimmung aufgehohen; ſie wurde aber von dem (octroyirten) Wahlgeſetz vom 6 Sept. 1856 lediglich wieder ins Leben gerufen. (Nürnb. K.) Kurheſſen. Kaſſel, 3 Jun. Wie es ſcheint, wird die Regierung auf ſofortiger und allgemeiner Beſchwörung der neuen Verfaſſung nicht beſtehen, und ſolchergeſtalt den Haupt- und nächſten Anlaß zu einem Confliet fern zu halten ſuchen. Nur allmählich, bei neuen Anſtellungen, Verſetzungen ꝛc., werden die Beamten den neuen Verfaſſungseid, der übrigens nur auf „Beob- achtung“ und nicht auch, wie früher, auf „Aufrechthaltung“ der Verfaſſung lautet, abzuleiſten haben. Auch die nächſten Stände werden keinen beſon- dern Anlaß finden hinſichtlich des künſtigen Stände-Eids Schwierigkeiten zu machen, vorausgeſetzt daß ſie überhaupt darauf eingehen wollen ſtändiſche Geſchäfte zu verrichten; denn die Formel von 1852 iſt eben dahin geändert worden daß der Verfaſſung darin gar nicht gedacht wird. Der Eid lautet nur auf Gelöbniß der Treue gegen den Landesherrn und das kurfürſtliche Haus, ſo wie auf das Verſprechen, bei allen Abſtimmungen das „unzer- trennliche Wohl“ des Landesfürſten und des Vaterlandes vor Augen zu ha- ben. (N. Frankf. Z.) K. Hannover. Hannover, 3 Jun. Die regierungsſeitig vorge- ſchlagene Vertretung des neuerrichteten Domcapitels zu Osnabrück in der Ständeverſammlung beſchäftigte zwei Tage nach einander die zweite Kam- mer. Nach Anſicht der Oppoſition wäre der Vorſchlag zu verwerfen gewe- ſen, weil es weder zweckmäßig und billig das äußerſt mangelhafte Wahlgeſetz ſo nebenher in einem Punkt zu ändern, noch auch paſſend erſcheine die Ver- tretung der katholiſchen Kirche zu verſtärken, während die evangeliſche Kirche in der zweiten Kammer im Grunde faſt gar nicht vertreten ſey. Daß nämlich die Vertretung der evangeliſchen Kirche durch Deputirte der Mannesſtiſter als eine ſolche nicht anzuſehen, erwies v. Bennigſen durch nähere Angaben über die Zuſammenſetzung derſelben. In der That befin- den ſich unter den Mitgliedern der Mannesſtiſter ſehr wenig Geiſtliche, wohl aber preußiſche und mecklenburgiſche Officiere, die alſo an der Wahl zur hannoveriſchen Ständeverſammlung theilzunehmen haben. Es habe neu- lich, bemerkte Hr. v. Bennigſen hierzu, ein Mitglied der miniſteriellen Rechten mit Entrüſtung die Ueberreichung der Heidelberger Erklärung zu den ſtändiſchen Acten ablehnen wollen, weil die Namen von ſoge- nannten Ausländern, d. h. Nichthannoveranern, darunter geſtanden; jetzt ſtelle es ſich heraus daß in Folge der glorreichen Octroyirung von 1855 Ausländer ſogar an den Wahlen zur Ständeverſammlung theil- nehmen, was denn doch wohl in einem ganz anderen Grade den hannoveriſchen Specialpatriotismus verletzen dürfte. Daß der Miniſter des Innern übrigens einen ſo vereinzelten Aenderungsvorſchlag mache, erkläre ſich wohl daraus daß die leitende Perſönlichkeit des jetzigen reactionären Cabinets den Boden unter den Füßen ſchwanken fühle, und nur noch von einem Tag zum andern das

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2021-01-12T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 159, 7. Juni 1860, S. 2646. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine159_1860/2>, abgerufen am 21.11.2024.