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Allgemeine Zeitung, Nr. 167, 15. Juni 1860.

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[Spaltenumbruch] Gleichberechtigung aller Nationalitäten zu erkennen vermag, der den einstigen
magyarisch-croatischen, höchst unerquicklichen Sprachenstreit mit erlebte.

Nur die Sprache der Correspondenz der Behörden unter einander und mit
den vorgesetzten Organen muß unseres Erachtens, soll das jus supremae
inspectionis
der Regierung nicht auch hierin, wie schon in der Protestanten-
frage geschah, in Frage gezogen werden, in der ganzen Monarchie eine und
dieselbe seyn, und diese kann, nachdem Oesterreichs Regierung eine deutsche
ist, und, solange als Oesterreich nicht selbst auf die Stellung einer Groß-
macht freiwillig Verzicht leisten will, eine deutsche bleiben muß, wenn das
oben angedeutete Recht der Regierung gewahrt bleiben soll, nur die deutsche
Sprache seyn.

Dieß kann einer Schwierigkeit nicht unterliegen, das Publicum wird
hiedurch nicht berührt, und vom Staatsdiener darf wohl die Regierung
welche ihn anstellt fordern daß er |ihre Sprache erlerne. Gepreßt wird ja
zum Staatsdienst niemand; wer sich demselben aus freieigenem Antrieb wid-
met, übernimmt wohl auch freiwillig die damit verbundenen Verpflichtungen.

Was aber über diesen Standpunkt hinausgeht, ist unseres Ermessens
vom Uebel!

Wir verwahren uns daher feierlichst gegen den Verdachtfals ob wir
zu Gunsten der Einführung der deutschen, als alleinigen Geschäftssprache
bei allen österreichischen Gerichten ohne Ausnahme, das Wort führen woll-
ten. Im Gegentheil haben wir stets lebhaftes Unbehagen gefühlt wenn wir
sehen mußten wie so manche, gewiß gegen die Absicht der Regierung,
aus übertriebenem Diensteifer und vielleicht aus Schöndienerei, bei den Ge-
richten der deutschen Sprache ein Monopol zu verschaffen suchten. Leider
kamen auch solche Fälle häusig vor. Wir kennen Gerichtshöfe bei welchen
selbst in Strafsachen, wo es sich also um die Ehre, um die Freiheit, ja oft
um das Leben der Staatsbürger handelt, Anklagebeschlüsse, obgleich der Be-
schuldigte kein deutsches Wort verstand, in deutscher Sprache abgefaßt wur-
den, und es dann dem mehr oder minder guten Willen eines oft sehr unter-
geordneten Gerichtsmitgliedes, dem hiezu nicht selten auch die nöthige Be-
fähigung mangelte, überlassen blieb den für den Betrossenen so wichtigen
Beschluß gut oder schlecht zu verdolmetschen. Wir haben Kenntniß von
Schlußverhandlungen bei welchen, obwohl auf der Anklagebank ein Magyar
oder Slave saß, der Staatsanwalt den auf Verurtheilung lautenden Schluß-
antrag in deutscher Sprache stellte und begründete, und hierauf der auf der
Anklagebank schwitzende Inquisit mit vieler Salbung befragt wurde, wodurch
er die schöne Rede des Hrn. Staatsanwaltes, von welcher Inculpat kein
Wort verstanden hatte, entkräften könne.

Wir mußten ein solches Vorgehen ernstlich bedauern, weil uns nicht
entgieng daß eben diejenigen die auf solche Weise den Interessen der Regie-
rung treu zu dienen wähnten, dieselbe in den Geruch brachten dem laut ver-
kündeten Grundsatz der Gleichberechtigung aller Nationalitäten untreu zu
seyn, und so zu der nun so beliebten Anschuldigung, daß Oesterreichs Regie-
rung sich zur Aufgabe gestellt habe einzelne Nationalitäten zu vernichten, An-
laß boten.

Allein eben deßhalb dürfen wir uns nun auch offen dagegen aus-
sprechen, wenn -- von welcher Seite immer, von rechts oder von links -- der
Versuch gemacht werden will der magyarischen Sprache jene Rolle zuzu-
weisen welche spielen zu wollen der deutschen Sprache wahrlich nur fälschlich
angedichtet wurde.

Wir haben bereits gesagt daß wir nicht wissen ob das Pesther Oberlandes-
gericht eine solche Motion, wie behauptet wird, wirklich stellen wolle; da uns
jedoch erzählt wurde Anlaß zu diesem Gerede habe ein Operat gegeben in
welchem hervorgehoben ward daß die meisten der in dem Pesther Ober-
landesgerichtssprengel wohnhaften Advocaten der deutschen Sprache nicht
mächtig seyen; da uns ferner aus einer sonst stets wohlunterrichteten Quelle
versichert wurde daß die Advocaten zu Pesth, oder doch der größte Theil der-
selben, der in dem oberwähnten Elaborat entwickelten Ansicht dadurch Nach-
druck zu geben beabsichtigen daß sie beschlossen: von da an selbst bei dem
Handelsgericht in Pesth, bei welchem, eben im Interesse der fast ausschließlich
aus Deutschen bestehenden Handelswelt Pesth-Ofens, bis jetzt in deutscher
Sprache amtirt wurde, nur noch ungarische Eingaben zu überreichen, so
glauben wir auch hierüber einige Bemerkungen machen zu dürfen.

Wir hatten Gelegenheit von den einigen hundert Advocaten Pesth-
Ofens*) wohl zwei Drittheile mehr oder minder kennen zu lernen; kennen
aber darunter keinen welcher der deutschen Sprache nicht mächtig wäre, wohl
aber viele die derselben in neuester Zeit nicht mächtig seyn wollen.

Und wäre dem auch so: haben denn wohl die Gerichte in der Sprachen-
[Spaltenumbruch] frage das Interesse der Advocaten oder jenes des Publicums ins Auge zu
fassen? Wird wohl den deutschen Bewohnern Ofens, der Theresien, Joseph-
und Franzstadt in Pesth, den Serben der Insel Raczkeve, den Slaven von
Csömör u. s. w. mit Bescheiden in einer Sprache gedient seyn welche sie nicht
verstehen?

Uns selbst sind Fälle bekannt wo die Erben eines deutschen Pesther Vor-
stadtbewohners mit der Verlassenschaftseinantwortungsurkunde, jener Schrift
also welche die Grundlage ihres künftigen Habens bilden sollte, ganz verdutzt
bei Gericht erschienen, und frugen was sie denn mit diesem ungarischen
Schreiben, welches sie nicht verstünden, anfangen sollten, und als ihnen dann
erklärt wurde es habe müssen die bezügliche Urkunde deßhalb ungarisch aus-
gefertigt werden weil ihr Advocat die hierauf bezughabenden Eingaben eben-
falls ungarisch verfaßt hatte, sich nicht allzu zart dahin äußerten: es sey doch
sonderbar daß jener Herr der mit ihnen so geläufig deutsch gesprochen hatte,
und der wußte daß sie nur deutsch verstünden, ihnen nun doch diesen Scha-
bernack gespielt habe.

Und wir pflichten ihnen vollkommen bei. Der Advocat ist Diener des
Publicums. Es ist wohl billig daß der Advocat die Sprache jener Leute von
welchen er lebt spreche, und wenn er sie nicht kann, sie erlerne.

Bei Zusammenfassung all des Gesagten glauben wir behaupten zu
dürfen daß der Agitation in der Sprachenfrage, welche in Ungarn in neuester
Zeit wieder das Losungswort zu werden beginnt, nicht ein wahres Bedürfniß
des großen Publicums zu Grunde liegt, sondern daß sie nur von jenen an-
geregt wurde denen Oesterreich als Großmacht ein Dorn im Auge ist. Es
muß fort und fort nach neuen Mittelchen geforscht werden welche geeignet er-
scheinen eine künstliche Erregung anzufachen oder zu erhalten.

Und Oesterreichs Unglück ist daß dessen aufrichtige Freunde so gern
schweigen, so gern das Reden nur den Feinden Oesterreichs überlassen! Wird
denn diese Indolenz, welche stets bereit ist die Walstatt ohne versuchten Kampf
in tiefunterthänigster Demuth zu räumen, nie enden?



Neueste Posten.

J. Maj. die Königin von Bayern hat sich heute
Vormittag zum Besuch der Kaiserin-Mutter von Rußland nach Wildbad be-
geben, von wo Höchstdieselbe die Reise nach München fortsetzen wird. Louis
Napoleon wird am 15 d. M. Abends hier eintreffen, am 16 und 17 hier ver-
weilen, und am 17 Abends nach Straßburg zurückkehren. Der französische
Kaiser reist in strengem Incognito, und hat sich wiederholt ausdrücklich jed-
weden officiellen Empfang verbeten. Eben deßhalb lehnte er auch die ange-
botene Wohnung im großh. Schloß hier ab, und wird in einem besonders ge-
mietheten Haus absteigen. Der Herzog von Sachsen-Koburg wird am 15 d. M.
Mittags hier eintreffen, um einige Tage hier zu verweilen. (Karlsr. Ztg.)

Der König von Hannover traf heute Morgen halb
8 Uhr in Begleitung seines Adjutanten Oberst v. Boddien ganz unerwartet
hier ein, und begab sich bald nach einem auf dem Potsdamer Bahnhof einge-
nommenen Frühstück in der Uniform seines preußischen Husarenregiments zu
einem Besuch bei dem Prinz-Regenten, wo der König bis gegen 10 Uhr ver-
blieb, und sich alsdann nach der hannoverischen Gesandtschaft begab. Der
König wird sich heute Nachmitag zu einem Besuch nach Sanssouci
und von dort nach Hannover zurückbegeben. -- Wie die N. Preuß.
Zeitung
hört, ist die Reise des Königs eine Folge der Mittheilungen
die seitens des preußischen Cabinets den deutschen Regierungen gemacht
sind über die Verhandlungen wegen der bevorstehenden Zusammenkunft mit
dem Kaiser der Franzosen. Der König von Hannover will dem Prinz-Regen-
ten selbst seinen Dank aussprechen für die bundesfreundliche Rücksichtnahme
mit welcher Se. k. Hoheit gegen die deutschen Souveräne verfahren sey. Aehn-
liche Erklärungen sind auch von anderen deutschen Regierungen schon hier ein-
gegangen. Unter dem Vorsitz des Fürsten von Hohenzollern fand heute Vor-
mittag im Gebäude des Staatsministeriums ein Ministerrath statt, nach
dessen Schluß sich der Fürst und der Minister v. Schleinitz in den Palast des
Prinz-Regenten begaben. Nach den Abendblättern befand sich der Fürst von
Hohenzollern nicht im Gefolge des heute Abend abgereisten Prinz-Regenten.

Herzog Ludwig in Bayern, Bruder der Kaiserin,
ist am Samstag hier angekommen, und wird mehrere Wochen in Laxenburg
verweilen. Der Gouverneur von Siebenbürgen, Feldmarschall-Lieutenant
Fürst Liechtenstein, ist gestern nach Hermannstadt zurückgereist. Der säch-
sische außerordentliche Gesandte am französischen Hof, Frhr. v. Seebach, ist
gestern hier angekommen und hat heute dem Ministerpräsidenten Graf Rechberg
einen Besuch abgestattet. Mehrere der Reichsräthe, worunter Graf Auersperg,
Frhr. v. Herbert u. a. m., begeben sich heute auf einige Tage in ihre Heimath.
Am Samstag überreichte die Staatsschuldencommission dem Kaiser ihren
Hauptbericht über den gesammten Stand der österreichischen Staatsschuld in
einer besondern Audienz. Zufolge der im §. 11 des kaiserl. Patents vom
23 Dec. 1859 enthaltenen Bestimmung ist nunmehr der Beröffentlichung
dieses Berichts entgegenzusehen.

Die heutige Wiener Ztg. enthält eine kaiserl. Ver-
ordnung welche der lombardo-venetianischen Congregation statt des berathen-
den Einflusses das Entscheidungsrecht einräumt -- ausgenommen die die

*) Als Curiosum wollen wir hier ein Gerücht einschalten, wonach gelegentlich
einer Discussion ein hoher Gerichtsbeamte die Ansicht ausgesprochen haben soll:
in Ungarn müßten viele Advocaten seyn weil die Nation eine kriegerische sey,
und daher die Aufregung des Processes liebe. Diese Proceßsucht sey auch ein
Glück gewesen, da die meisten Familien nur durch alte Urtheile ihren Adel
erweisen konnten? Wird dieß außerhalb der Gränzen Ungarns jemand wohl
glauben?

[Spaltenumbruch] Gleichberechtigung aller Nationalitäten zu erkennen vermag, der den einſtigen
magyariſch-croatiſchen, höchſt unerquicklichen Sprachenſtreit mit erlebte.

Nur die Sprache der Correſpondenz der Behörden unter einander und mit
den vorgeſetzten Organen muß unſeres Erachtens, ſoll das jus supremae
inspectionis
der Regierung nicht auch hierin, wie ſchon in der Proteſtanten-
frage geſchah, in Frage gezogen werden, in der ganzen Monarchie eine und
dieſelbe ſeyn, und dieſe kann, nachdem Oeſterreichs Regierung eine deutſche
iſt, und, ſolange als Oeſterreich nicht ſelbſt auf die Stellung einer Groß-
macht freiwillig Verzicht leiſten will, eine deutſche bleiben muß, wenn das
oben angedeutete Recht der Regierung gewahrt bleiben ſoll, nur die deutſche
Sprache ſeyn.

Dieß kann einer Schwierigkeit nicht unterliegen, das Publicum wird
hiedurch nicht berührt, und vom Staatsdiener darf wohl die Regierung
welche ihn anſtellt fordern daß er |ihre Sprache erlerne. Gepreßt wird ja
zum Staatsdienſt niemand; wer ſich demſelben aus freieigenem Antrieb wid-
met, übernimmt wohl auch freiwillig die damit verbundenen Verpflichtungen.

Was aber über dieſen Standpunkt hinausgeht, iſt unſeres Ermeſſens
vom Uebel!

Wir verwahren uns daher feierlichſt gegen den Verdachtfals ob wir
zu Gunſten der Einführung der deutſchen, als alleinigen Geſchäftsſprache
bei allen öſterreichiſchen Gerichten ohne Ausnahme, das Wort führen woll-
ten. Im Gegentheil haben wir ſtets lebhaftes Unbehagen gefühlt wenn wir
ſehen mußten wie ſo manche, gewiß gegen die Abſicht der Regierung,
aus übertriebenem Dienſteifer und vielleicht aus Schöndienerei, bei den Ge-
richten der deutſchen Sprache ein Monopol zu verſchaffen ſuchten. Leider
kamen auch ſolche Fälle häuſig vor. Wir kennen Gerichtshöfe bei welchen
ſelbſt in Strafſachen, wo es ſich alſo um die Ehre, um die Freiheit, ja oft
um das Leben der Staatsbürger handelt, Anklagebeſchlüſſe, obgleich der Be-
ſchuldigte kein deutſches Wort verſtand, in deutſcher Sprache abgefaßt wur-
den, und es dann dem mehr oder minder guten Willen eines oft ſehr unter-
geordneten Gerichtsmitgliedes, dem hiezu nicht ſelten auch die nöthige Be-
fähigung mangelte, überlaſſen blieb den für den Betroſſenen ſo wichtigen
Beſchluß gut oder ſchlecht zu verdolmetſchen. Wir haben Kenntniß von
Schlußverhandlungen bei welchen, obwohl auf der Anklagebank ein Magyar
oder Slave ſaß, der Staatsanwalt den auf Verurtheilung lautenden Schluß-
antrag in deutſcher Sprache ſtellte und begründete, und hierauf der auf der
Anklagebank ſchwitzende Inquiſit mit vieler Salbung befragt wurde, wodurch
er die ſchöne Rede des Hrn. Staatsanwaltes, von welcher Inculpat kein
Wort verſtanden hatte, entkräften könne.

Wir mußten ein ſolches Vorgehen ernſtlich bedauern, weil uns nicht
entgieng daß eben diejenigen die auf ſolche Weiſe den Intereſſen der Regie-
rung treu zu dienen wähnten, dieſelbe in den Geruch brachten dem laut ver-
kündeten Grundſatz der Gleichberechtigung aller Nationalitäten untreu zu
ſeyn, und ſo zu der nun ſo beliebten Anſchuldigung, daß Oeſterreichs Regie-
rung ſich zur Aufgabe geſtellt habe einzelne Nationalitäten zu vernichten, An-
laß boten.

Allein eben deßhalb dürfen wir uns nun auch offen dagegen aus-
ſprechen, wenn — von welcher Seite immer, von rechts oder von links — der
Verſuch gemacht werden will der magyariſchen Sprache jene Rolle zuzu-
weiſen welche ſpielen zu wollen der deutſchen Sprache wahrlich nur fälſchlich
angedichtet wurde.

Wir haben bereits geſagt daß wir nicht wiſſen ob das Peſther Oberlandes-
gericht eine ſolche Motion, wie behauptet wird, wirklich ſtellen wolle; da uns
jedoch erzählt wurde Anlaß zu dieſem Gerede habe ein Operat gegeben in
welchem hervorgehoben ward daß die meiſten der in dem Peſther Ober-
landesgerichtsſprengel wohnhaften Advocaten der deutſchen Sprache nicht
mächtig ſeyen; da uns ferner aus einer ſonſt ſtets wohlunterrichteten Quelle
verſichert wurde daß die Advocaten zu Peſth, oder doch der größte Theil der-
ſelben, der in dem oberwähnten Elaborat entwickelten Anſicht dadurch Nach-
druck zu geben beabſichtigen daß ſie beſchloſſen: von da an ſelbſt bei dem
Handelsgericht in Peſth, bei welchem, eben im Intereſſe der faſt ausſchließlich
aus Deutſchen beſtehenden Handelswelt Peſth-Ofens, bis jetzt in deutſcher
Sprache amtirt wurde, nur noch ungariſche Eingaben zu überreichen, ſo
glauben wir auch hierüber einige Bemerkungen machen zu dürfen.

Wir hatten Gelegenheit von den einigen hundert Advocaten Peſth-
Ofens*) wohl zwei Drittheile mehr oder minder kennen zu lernen; kennen
aber darunter keinen welcher der deutſchen Sprache nicht mächtig wäre, wohl
aber viele die derſelben in neueſter Zeit nicht mächtig ſeyn wollen.

Und wäre dem auch ſo: haben denn wohl die Gerichte in der Sprachen-
[Spaltenumbruch] frage das Intereſſe der Advocaten oder jenes des Publicums ins Auge zu
faſſen? Wird wohl den deutſchen Bewohnern Ofens, der Thereſien, Joſeph-
und Franzſtadt in Peſth, den Serben der Inſel Ráczkeve, den Slaven von
Cſömör u. ſ. w. mit Beſcheiden in einer Sprache gedient ſeyn welche ſie nicht
verſtehen?

Uns ſelbſt ſind Fälle bekannt wo die Erben eines deutſchen Peſther Vor-
ſtadtbewohners mit der Verlaſſenſchaftseinantwortungsurkunde, jener Schrift
alſo welche die Grundlage ihres künftigen Habens bilden ſollte, ganz verdutzt
bei Gericht erſchienen, und frugen was ſie denn mit dieſem ungariſchen
Schreiben, welches ſie nicht verſtünden, anfangen ſollten, und als ihnen dann
erklärt wurde es habe müſſen die bezügliche Urkunde deßhalb ungariſch aus-
gefertigt werden weil ihr Advocat die hierauf bezughabenden Eingaben eben-
falls ungariſch verfaßt hatte, ſich nicht allzu zart dahin äußerten: es ſey doch
ſonderbar daß jener Herr der mit ihnen ſo geläufig deutſch geſprochen hatte,
und der wußte daß ſie nur deutſch verſtünden, ihnen nun doch dieſen Scha-
bernack geſpielt habe.

Und wir pflichten ihnen vollkommen bei. Der Advocat iſt Diener des
Publicums. Es iſt wohl billig daß der Advocat die Sprache jener Leute von
welchen er lebt ſpreche, und wenn er ſie nicht kann, ſie erlerne.

Bei Zuſammenfaſſung all des Geſagten glauben wir behaupten zu
dürfen daß der Agitation in der Sprachenfrage, welche in Ungarn in neueſter
Zeit wieder das Loſungswort zu werden beginnt, nicht ein wahres Bedürfniß
des großen Publicums zu Grunde liegt, ſondern daß ſie nur von jenen an-
geregt wurde denen Oeſterreich als Großmacht ein Dorn im Auge iſt. Es
muß fort und fort nach neuen Mittelchen geforſcht werden welche geeignet er-
ſcheinen eine künſtliche Erregung anzufachen oder zu erhalten.

Und Oeſterreichs Unglück iſt daß deſſen aufrichtige Freunde ſo gern
ſchweigen, ſo gern das Reden nur den Feinden Oeſterreichs überlaſſen! Wird
denn dieſe Indolenz, welche ſtets bereit iſt die Walſtatt ohne verſuchten Kampf
in tiefunterthänigſter Demuth zu räumen, nie enden?



Neueſte Poſten.

J. Maj. die Königin von Bayern hat ſich heute
Vormittag zum Beſuch der Kaiſerin-Mutter von Rußland nach Wildbad be-
geben, von wo Höchſtdieſelbe die Reiſe nach München fortſetzen wird. Louis
Napoleon wird am 15 d. M. Abends hier eintreffen, am 16 und 17 hier ver-
weilen, und am 17 Abends nach Straßburg zurückkehren. Der franzöſiſche
Kaiſer reist in ſtrengem Incognito, und hat ſich wiederholt ausdrücklich jed-
weden officiellen Empfang verbeten. Eben deßhalb lehnte er auch die ange-
botene Wohnung im großh. Schloß hier ab, und wird in einem beſonders ge-
mietheten Haus abſteigen. Der Herzog von Sachſen-Koburg wird am 15 d. M.
Mittags hier eintreffen, um einige Tage hier zu verweilen. (Karlsr. Ztg.)

Der König von Hannover traf heute Morgen halb
8 Uhr in Begleitung ſeines Adjutanten Oberſt v. Boddien ganz unerwartet
hier ein, und begab ſich bald nach einem auf dem Potsdamer Bahnhof einge-
nommenen Frühſtück in der Uniform ſeines preußiſchen Huſarenregiments zu
einem Beſuch bei dem Prinz-Regenten, wo der König bis gegen 10 Uhr ver-
blieb, und ſich alsdann nach der hannoveriſchen Geſandtſchaft begab. Der
König wird ſich heute Nachmitag zu einem Beſuch nach Sansſouci
und von dort nach Hannover zurückbegeben. — Wie die N. Preuß.
Zeitung
hört, iſt die Reiſe des Königs eine Folge der Mittheilungen
die ſeitens des preußiſchen Cabinets den deutſchen Regierungen gemacht
ſind über die Verhandlungen wegen der bevorſtehenden Zuſammenkunft mit
dem Kaiſer der Franzoſen. Der König von Hannover will dem Prinz-Regen-
ten ſelbſt ſeinen Dank ausſprechen für die bundesfreundliche Rückſichtnahme
mit welcher Se. k. Hoheit gegen die deutſchen Souveräne verfahren ſey. Aehn-
liche Erklärungen ſind auch von anderen deutſchen Regierungen ſchon hier ein-
gegangen. Unter dem Vorſitz des Fürſten von Hohenzollern fand heute Vor-
mittag im Gebäude des Staatsminiſteriums ein Miniſterrath ſtatt, nach
deſſen Schluß ſich der Fürſt und der Miniſter v. Schleinitz in den Palaſt des
Prinz-Regenten begaben. Nach den Abendblättern befand ſich der Fürſt von
Hohenzollern nicht im Gefolge des heute Abend abgereisten Prinz-Regenten.

Herzog Ludwig in Bayern, Bruder der Kaiſerin,
iſt am Samſtag hier angekommen, und wird mehrere Wochen in Laxenburg
verweilen. Der Gouverneur von Siebenbürgen, Feldmarſchall-Lieutenant
Fürſt Liechtenſtein, iſt geſtern nach Hermannſtadt zurückgereist. Der ſäch-
ſiſche außerordentliche Geſandte am franzöſiſchen Hof, Frhr. v. Seebach, iſt
geſtern hier angekommen und hat heute dem Miniſterpräſidenten Graf Rechberg
einen Beſuch abgeſtattet. Mehrere der Reichsräthe, worunter Graf Auersperg,
Frhr. v. Herbert u. a. m., begeben ſich heute auf einige Tage in ihre Heimath.
Am Samſtag überreichte die Staatsſchuldencommiſſion dem Kaiſer ihren
Hauptbericht über den geſammten Stand der öſterreichiſchen Staatsſchuld in
einer beſondern Audienz. Zufolge der im §. 11 des kaiſerl. Patents vom
23 Dec. 1859 enthaltenen Beſtimmung iſt nunmehr der Beröffentlichung
dieſes Berichts entgegenzuſehen.

Die heutige Wiener Ztg. enthält eine kaiſerl. Ver-
ordnung welche der lombardo-venetianiſchen Congregation ſtatt des berathen-
den Einfluſſes das Entſcheidungsrecht einräumt — ausgenommen die die

*) Als Curioſum wollen wir hier ein Gerücht einſchalten, wonach gelegentlich
einer Discuſſion ein hoher Gerichtsbeamte die Anſicht ausgeſprochen haben ſoll:
in Ungarn müßten viele Advocaten ſeyn weil die Nation eine kriegeriſche ſey,
und daher die Aufregung des Proceſſes liebe. Dieſe Proceßſucht ſey auch ein
Glück geweſen, da die meiſten Familien nur durch alte Urtheile ihren Adel
erweiſen konnten? Wird dieß außerhalb der Gränzen Ungarns jemand wohl
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[2792/0012] Gleichberechtigung aller Nationalitäten zu erkennen vermag, der den einſtigen magyariſch-croatiſchen, höchſt unerquicklichen Sprachenſtreit mit erlebte. Nur die Sprache der Correſpondenz der Behörden unter einander und mit den vorgeſetzten Organen muß unſeres Erachtens, ſoll das jus supremae inspectionis der Regierung nicht auch hierin, wie ſchon in der Proteſtanten- frage geſchah, in Frage gezogen werden, in der ganzen Monarchie eine und dieſelbe ſeyn, und dieſe kann, nachdem Oeſterreichs Regierung eine deutſche iſt, und, ſolange als Oeſterreich nicht ſelbſt auf die Stellung einer Groß- macht freiwillig Verzicht leiſten will, eine deutſche bleiben muß, wenn das oben angedeutete Recht der Regierung gewahrt bleiben ſoll, nur die deutſche Sprache ſeyn. Dieß kann einer Schwierigkeit nicht unterliegen, das Publicum wird hiedurch nicht berührt, und vom Staatsdiener darf wohl die Regierung welche ihn anſtellt fordern daß er |ihre Sprache erlerne. Gepreßt wird ja zum Staatsdienſt niemand; wer ſich demſelben aus freieigenem Antrieb wid- met, übernimmt wohl auch freiwillig die damit verbundenen Verpflichtungen. Was aber über dieſen Standpunkt hinausgeht, iſt unſeres Ermeſſens vom Uebel! Wir verwahren uns daher feierlichſt gegen den Verdachtfals ob wir zu Gunſten der Einführung der deutſchen, als alleinigen Geſchäftsſprache bei allen öſterreichiſchen Gerichten ohne Ausnahme, das Wort führen woll- ten. Im Gegentheil haben wir ſtets lebhaftes Unbehagen gefühlt wenn wir ſehen mußten wie ſo manche, gewiß gegen die Abſicht der Regierung, aus übertriebenem Dienſteifer und vielleicht aus Schöndienerei, bei den Ge- richten der deutſchen Sprache ein Monopol zu verſchaffen ſuchten. Leider kamen auch ſolche Fälle häuſig vor. Wir kennen Gerichtshöfe bei welchen ſelbſt in Strafſachen, wo es ſich alſo um die Ehre, um die Freiheit, ja oft um das Leben der Staatsbürger handelt, Anklagebeſchlüſſe, obgleich der Be- ſchuldigte kein deutſches Wort verſtand, in deutſcher Sprache abgefaßt wur- den, und es dann dem mehr oder minder guten Willen eines oft ſehr unter- geordneten Gerichtsmitgliedes, dem hiezu nicht ſelten auch die nöthige Be- fähigung mangelte, überlaſſen blieb den für den Betroſſenen ſo wichtigen Beſchluß gut oder ſchlecht zu verdolmetſchen. Wir haben Kenntniß von Schlußverhandlungen bei welchen, obwohl auf der Anklagebank ein Magyar oder Slave ſaß, der Staatsanwalt den auf Verurtheilung lautenden Schluß- antrag in deutſcher Sprache ſtellte und begründete, und hierauf der auf der Anklagebank ſchwitzende Inquiſit mit vieler Salbung befragt wurde, wodurch er die ſchöne Rede des Hrn. Staatsanwaltes, von welcher Inculpat kein Wort verſtanden hatte, entkräften könne. Wir mußten ein ſolches Vorgehen ernſtlich bedauern, weil uns nicht entgieng daß eben diejenigen die auf ſolche Weiſe den Intereſſen der Regie- rung treu zu dienen wähnten, dieſelbe in den Geruch brachten dem laut ver- kündeten Grundſatz der Gleichberechtigung aller Nationalitäten untreu zu ſeyn, und ſo zu der nun ſo beliebten Anſchuldigung, daß Oeſterreichs Regie- rung ſich zur Aufgabe geſtellt habe einzelne Nationalitäten zu vernichten, An- laß boten. Allein eben deßhalb dürfen wir uns nun auch offen dagegen aus- ſprechen, wenn — von welcher Seite immer, von rechts oder von links — der Verſuch gemacht werden will der magyariſchen Sprache jene Rolle zuzu- weiſen welche ſpielen zu wollen der deutſchen Sprache wahrlich nur fälſchlich angedichtet wurde. Wir haben bereits geſagt daß wir nicht wiſſen ob das Peſther Oberlandes- gericht eine ſolche Motion, wie behauptet wird, wirklich ſtellen wolle; da uns jedoch erzählt wurde Anlaß zu dieſem Gerede habe ein Operat gegeben in welchem hervorgehoben ward daß die meiſten der in dem Peſther Ober- landesgerichtsſprengel wohnhaften Advocaten der deutſchen Sprache nicht mächtig ſeyen; da uns ferner aus einer ſonſt ſtets wohlunterrichteten Quelle verſichert wurde daß die Advocaten zu Peſth, oder doch der größte Theil der- ſelben, der in dem oberwähnten Elaborat entwickelten Anſicht dadurch Nach- druck zu geben beabſichtigen daß ſie beſchloſſen: von da an ſelbſt bei dem Handelsgericht in Peſth, bei welchem, eben im Intereſſe der faſt ausſchließlich aus Deutſchen beſtehenden Handelswelt Peſth-Ofens, bis jetzt in deutſcher Sprache amtirt wurde, nur noch ungariſche Eingaben zu überreichen, ſo glauben wir auch hierüber einige Bemerkungen machen zu dürfen. Wir hatten Gelegenheit von den einigen hundert Advocaten Peſth- Ofens *) wohl zwei Drittheile mehr oder minder kennen zu lernen; kennen aber darunter keinen welcher der deutſchen Sprache nicht mächtig wäre, wohl aber viele die derſelben in neueſter Zeit nicht mächtig ſeyn wollen. Und wäre dem auch ſo: haben denn wohl die Gerichte in der Sprachen- frage das Intereſſe der Advocaten oder jenes des Publicums ins Auge zu faſſen? Wird wohl den deutſchen Bewohnern Ofens, der Thereſien, Joſeph- und Franzſtadt in Peſth, den Serben der Inſel Ráczkeve, den Slaven von Cſömör u. ſ. w. mit Beſcheiden in einer Sprache gedient ſeyn welche ſie nicht verſtehen? Uns ſelbſt ſind Fälle bekannt wo die Erben eines deutſchen Peſther Vor- ſtadtbewohners mit der Verlaſſenſchaftseinantwortungsurkunde, jener Schrift alſo welche die Grundlage ihres künftigen Habens bilden ſollte, ganz verdutzt bei Gericht erſchienen, und frugen was ſie denn mit dieſem ungariſchen Schreiben, welches ſie nicht verſtünden, anfangen ſollten, und als ihnen dann erklärt wurde es habe müſſen die bezügliche Urkunde deßhalb ungariſch aus- gefertigt werden weil ihr Advocat die hierauf bezughabenden Eingaben eben- falls ungariſch verfaßt hatte, ſich nicht allzu zart dahin äußerten: es ſey doch ſonderbar daß jener Herr der mit ihnen ſo geläufig deutſch geſprochen hatte, und der wußte daß ſie nur deutſch verſtünden, ihnen nun doch dieſen Scha- bernack geſpielt habe. Und wir pflichten ihnen vollkommen bei. Der Advocat iſt Diener des Publicums. Es iſt wohl billig daß der Advocat die Sprache jener Leute von welchen er lebt ſpreche, und wenn er ſie nicht kann, ſie erlerne. Bei Zuſammenfaſſung all des Geſagten glauben wir behaupten zu dürfen daß der Agitation in der Sprachenfrage, welche in Ungarn in neueſter Zeit wieder das Loſungswort zu werden beginnt, nicht ein wahres Bedürfniß des großen Publicums zu Grunde liegt, ſondern daß ſie nur von jenen an- geregt wurde denen Oeſterreich als Großmacht ein Dorn im Auge iſt. Es muß fort und fort nach neuen Mittelchen geforſcht werden welche geeignet er- ſcheinen eine künſtliche Erregung anzufachen oder zu erhalten. Und Oeſterreichs Unglück iſt daß deſſen aufrichtige Freunde ſo gern ſchweigen, ſo gern das Reden nur den Feinden Oeſterreichs überlaſſen! Wird denn dieſe Indolenz, welche ſtets bereit iſt die Walſtatt ohne verſuchten Kampf in tiefunterthänigſter Demuth zu räumen, nie enden? Neueſte Poſten. Baden, 13 Jun. J. Maj. die Königin von Bayern hat ſich heute Vormittag zum Beſuch der Kaiſerin-Mutter von Rußland nach Wildbad be- geben, von wo Höchſtdieſelbe die Reiſe nach München fortſetzen wird. Louis Napoleon wird am 15 d. M. Abends hier eintreffen, am 16 und 17 hier ver- weilen, und am 17 Abends nach Straßburg zurückkehren. Der franzöſiſche Kaiſer reist in ſtrengem Incognito, und hat ſich wiederholt ausdrücklich jed- weden officiellen Empfang verbeten. Eben deßhalb lehnte er auch die ange- botene Wohnung im großh. Schloß hier ab, und wird in einem beſonders ge- mietheten Haus abſteigen. Der Herzog von Sachſen-Koburg wird am 15 d. M. Mittags hier eintreffen, um einige Tage hier zu verweilen. (Karlsr. Ztg.) Berlin, 13 Jun. Der König von Hannover traf heute Morgen halb 8 Uhr in Begleitung ſeines Adjutanten Oberſt v. Boddien ganz unerwartet hier ein, und begab ſich bald nach einem auf dem Potsdamer Bahnhof einge- nommenen Frühſtück in der Uniform ſeines preußiſchen Huſarenregiments zu einem Beſuch bei dem Prinz-Regenten, wo der König bis gegen 10 Uhr ver- blieb, und ſich alsdann nach der hannoveriſchen Geſandtſchaft begab. Der König wird ſich heute Nachmitag zu einem Beſuch nach Sansſouci und von dort nach Hannover zurückbegeben. — Wie die N. Preuß. Zeitung hört, iſt die Reiſe des Königs eine Folge der Mittheilungen die ſeitens des preußiſchen Cabinets den deutſchen Regierungen gemacht ſind über die Verhandlungen wegen der bevorſtehenden Zuſammenkunft mit dem Kaiſer der Franzoſen. Der König von Hannover will dem Prinz-Regen- ten ſelbſt ſeinen Dank ausſprechen für die bundesfreundliche Rückſichtnahme mit welcher Se. k. Hoheit gegen die deutſchen Souveräne verfahren ſey. Aehn- liche Erklärungen ſind auch von anderen deutſchen Regierungen ſchon hier ein- gegangen. Unter dem Vorſitz des Fürſten von Hohenzollern fand heute Vor- mittag im Gebäude des Staatsminiſteriums ein Miniſterrath ſtatt, nach deſſen Schluß ſich der Fürſt und der Miniſter v. Schleinitz in den Palaſt des Prinz-Regenten begaben. Nach den Abendblättern befand ſich der Fürſt von Hohenzollern nicht im Gefolge des heute Abend abgereisten Prinz-Regenten. Wien, 12 Jun. Herzog Ludwig in Bayern, Bruder der Kaiſerin, iſt am Samſtag hier angekommen, und wird mehrere Wochen in Laxenburg verweilen. Der Gouverneur von Siebenbürgen, Feldmarſchall-Lieutenant Fürſt Liechtenſtein, iſt geſtern nach Hermannſtadt zurückgereist. Der ſäch- ſiſche außerordentliche Geſandte am franzöſiſchen Hof, Frhr. v. Seebach, iſt geſtern hier angekommen und hat heute dem Miniſterpräſidenten Graf Rechberg einen Beſuch abgeſtattet. Mehrere der Reichsräthe, worunter Graf Auersperg, Frhr. v. Herbert u. a. m., begeben ſich heute auf einige Tage in ihre Heimath. Am Samſtag überreichte die Staatsſchuldencommiſſion dem Kaiſer ihren Hauptbericht über den geſammten Stand der öſterreichiſchen Staatsſchuld in einer beſondern Audienz. Zufolge der im §. 11 des kaiſerl. 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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 167, 15. Juni 1860, S. 2792. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine167_1860/12>, abgerufen am 13.06.2024.