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Allgemeine Zeitung, Nr. 36, 5. Februar 1850.

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AUGSBURG. Das Abonnement bei al-
len
auch den entferntesten Postämtern
Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post-
aufschlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr.,
für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss
od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts
bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs-
Expedition, sodann für Deutschland bei
allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig
und auch vierteljährig; für Frankreich
in Strassburg bei G. A. Alexandre, in
Paris bei demselben Nr. 23, rue Notre
Dame de Nazareth und bei der deutschen

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Allgemeine Zeitung.


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Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 44,
rue de Lille, und bei dem Postamt in Karls-
ruhe; für England bei Williams & Nor-
gate
, 14 Henriette-Street, Covent-Garden
in London, für Nordamerika bei den Post-
ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei
den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck,
Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.

Dienstag Nr. 36. 5 Februar 1850.



Es liegen der Expedition der Allgemeinen Zeitung eine Anzahl Briefe vor aus verschiedenen Gegenden Deutschlands, in welchen Klage
darüber erhoben wird daß fast überall -- in Preußen wie in Oesterreich, in Hannover wie in Sachsen -- ungeachtet der mit dem Jahr 1850
in Kraft tretenden neuen Postconvention jener Staaten über Ermäßigung der Zeitungs-Debit-Gebühren, bei dem neuen Abonnement der
Allgemeinen Zeitung noch immer der alte höhere Preis von den Zeitungs-Post-Bureaux erhoben worden ist. Zur Beantwortung dieser Klagen
bemerken wir folgendes, welches sich nach sorgfältiger Erforschung der Sachlage herausstellt: Es kann kein Zweifel darüber obwalten daß die
erwähnte Convention den gesetzlichen Preis der Allgemeinen Zeitung vom Jahr 1850 an auf 50 Procent Zuschlag zum hiesigen Verlags-
preis des Blattes von
12 fl. 45 kr. rheinisch ermäßigt, so daß er sich in folgender Weise berechnet:
in Preußen, Sachsen, Hannover und allen den Ländern wo im 14 Thlr.-Fuß gerechnet wird, auf _ _ 10 Rthlr. 28 Sgr.
in Württemberg, Baden, und wo im 24 fl.-Fuß gerechnet wird, auf _ _ 19 fl. 8 kr.
in Oesterreich (mit Ausschluß der, wenn wir nicht irren, dort üblichen, also noch hinzuzurechnenden Zustellgebühr) _ _ 16 fl. Conv.-M.
Ebenso unterliegt es keinem Zweifel daß der Convention nach vom Jahr 1850 an für die Allgemeine Zeitung ein vierteljähriges Abonnement
überall angenommen werden muß. Die Durchführung aber dieser Convention, welche erst in den letzten Wochen des verflossenen Jahres zum
Abschluß kam, erfordert eine Reihe von Formalitäten und Mittheilungen der oberen an die untern Postämter, die beim Eintritt des neuen
Abonnements noch nicht erledigt seyn konnten. Die unteren Aemter waren daher fast überall in der Lage noch nach den ältern Vorschriften
handeln zu müssen. Bis zum Beginn des nächsten Quartals werden diese Hindernisse beseitigt seyn, und es tritt damit für die Abonnenten
der Allgemeinen Zeitung zugleich die Möglichkeit ein, das bei dem ersten Abonnement zuviel Bezahlte sich zurückerstatten zu lassen.



Uebersicht.

Deutschland. Augsburg (Rede beim Schluß des vierten Schwur-
gerichts); Stuttgart (Preßprocesse vor dem Schwurgericht. Goppelt
und Duvernoy); Darmstadt (auch hier die Wahlen für Erfurt); Ham-
burg (Bürgermeister Bartels+); Braunschweig (Wahlen nach Erfurt);
Berlin (Rückblick auf die Verfassungsverhandlungen der ersten Kammer
und die Erfurter Wahlen. Rechtsgutachten gegen Hannover und Sachsen.
Die Eidesbotschaft. Kammerverhandlungen); Bacharach (Hochwasser);
Schwerin (Wahlen nach Erfurt); Wien (die Ereignisse in Griechenland.)
Die neue Seebehörde. Die Eisenbahn durch Tirol nach Venedig.

Portugal. Das Deficit.

Großbritannien. Eröffnung des Parlaments; die Thron-
rede
. Protectionistische Amendements zur Adresse. Ueberschwemmung
Londons.

Frankreich. Das arabische Gestüt von St. Cloud für den Staat
erworben. Die Ratification des Handels- und Schifffahrtsvertrags mit
Belgien gutgeheißen. Die Verurtheilten vom 13 Nov. Verwendung
der Freiheitsbäume zu Brennholz für die Armen. Der orleanistisch-
legitimistische Bund und L. Bonaparte. Neuer Aufwand für das Kaiser-
monument. Die Solderhöhungsfrage. Eindruck der Nachrichten aus
Athen. Das päpstliche Anlehen.

Italien. Genua (heftiger Sturm); Rom (unsicherer Zustand).

Griechenland. Der diplomatische Notenwechsel.

Datum der Börsen: London 31 Jan.; Paris 1; Augsburg 4 Febr.

Wien: telegraphischer Bericht vom 4 Febr.



Deutschland.
Bayern.

Am Schlusse der Sitzungen unseres Schwur-
gerichtes hielt der Präsident Frhr. v. Tucher folgende für alle, besonders die
Gegner des neuen Gerichtsverfahrens wohl zu beherzigende Rede: "Wir
find nun am Ende unserer Schwurgerichtssitzung. Ueberblicken wir den
Lauf derselben und den Umkreis den wir überschritten haben, so erfüllt
uns ein freudiger Aufblick zu der Staatsregierung, die uns die große
Wohlthat dieses Gesetzes des Instituts des Volksgerichts gewährt hat.
Wir können nur mit Freude auf den Gang dieser Verhandlung zurück-
blicken. Es bieten diese Verhandlungen viel Interesse für den
Psychologen und für den Rechtsgelehrten, noch viel mehr Interesse aber
für den Vaterlandsfreund, für den Freund des Volks, da durch diese Ver-
handlung neu an den Tag gelegt worden ist, mit welch großem Segen
das Institut des Volksgerichts, das Geschwornengericht, verknüpft ist.
Wir haben 27 Angeklagte vor unsern Schranken gesehen, von diesen 27
Angeklagten sind lediglich 2 freigesprochen worden, eine Angeklagte
welche unschuldigerweise in den Verdacht der Begünstigung des Verbre-
chens gerathen war, ein Angeklagter welcher beschuldigt war des Ver-
[Spaltenumbruch] gehens der Widersetzung, bei welchem die Gränzlinie zwischem dem poli-
zeilichen Excesse, der jedenfalls begangen worden ist, zu ziehen war; die
übrigen 25 Angeklagten aber sind verurtheilt worden. Von diesen, mit
Abrechnung der wenigen welche gestanden haben, wäre kein einziger ver-
urtheilt worden nach dem alten Verfahren. Ich kann hier an dieser Stelle
mit vollkommen klarem Bewußtseyn, vollkommen fester, inniger Ueberzeu-
gung es aussprechen daß unter den Verurtheilten auch nicht ein einziger
sich befindet dem durch den Wahrspruch der Geschwornen zu nahe getreten
wäre. Es ist also hier wieder der Beweis geliefert welche große Vorzüge
dieß Institut hat vor dem alten Verfahren, wie sehr durch dasselbe Rechts-
sinn und Rechtsbewußtseyn im Volke befördert und gesichert wird. Wenn
ich dem schönen Bild einen Schattenzug beifüge, so geschieht es nicht um
es zu trüben; nicht um eine Unbefriedigtheit, wie sie so häufig sich äußert
in unsern Tagen, kundzugeben; es erfordert die Wahrheit darauf Rück-
sicht zu nehmen. Das Gesetz nach welchem Recht zu sprechen ist, stammt
noch aus einer früheren Zeit her, welche sich nicht vereinbarlich zeigt mit
den neuen Instituten. Die große Verwickelung der Rechtsbegriffe, welche
zum Theil für das praktische gesunde Bewußtseyn schwer zu durchsehen
sind, die Verwickelungen desselben, die leicht zu Irrwegen führen, mögen
wohl auch in manchen Fällen die Geschwornen irre geleitet haben; ich
kann aber mit dem nämlichen bestimmten Bewußtseyn, mit der vollkom-
men klaren Ueberzeugung, wie ich das vorige Moment erörtert habe, auch
das hier aussprechen: daß in solchen Fällen auch keinem der Angeklagten
zu nahe getreten, ihm zu viel geschehen ist. Wir wollen wünschen, und wir
vertrauen auf die Gerechtigkeitsliebe unsers Königs und die rastlose Thä-
tigkeit unsers Justizministeriums daß diesem Uebelstande baldigst abgehol-
fen werde. Wir vertrauen darauf, und sind es überzeugt daß das Insti-
tut der Geschwornengerichte immer mehr zu seiner Entfaltung, zu seiner
Ausbildung gedeihe, daß es immer mehr Segen verbreite im Volk, daß
immer mehr das Bewußtseyn, daß dem Recht sein Recht zu widerfahren
habe, sich feststelle. Wie ich den HH. Geschwornen, die gestern früh aus
unsrer Mitte geschieden sind, auch meinen Dank und Anerkennung ausge-
sprochen habe für den Fleiß zu dem Berufe den sie mit großem Opfer
auf sich genommen haben, so rufe ich Ihnen ebenso ein Lebewohl zu, und
den Wunsch daß Sie in der Erfüllung dieses Berufs eine reichliche Beloh-
nung für die vielen Opfer die Sie demselben gebracht haben, finden wer-
den. Die erste Sitzung des Schwurgerichtshofs für Schwaben und Neu-
burg im Jahre 1850 ist nunmehr geschlossen. (Augsb. Tagbl.)

Württemberg.

Die erste Sitzungsperiode der
Schwurgerichte in Eßlingen ist gestern mit zwei Verhandlungen über Preß-
vergehen, den ersten dieser Art, geschlossen worden, die beide mit einer
Freisprechung, jedoch nur durch die Entscheidung einer Stimme, endeten:
5 stimmten für Freisprechung, 7 erklärten die Angeklagten für schuldig;
da zwei Drittel (8 von 12) für die Verurtheilung erforderlich find, trat
somit die Freisprechung ein. Ueber den einen Fall wäre sicherlich in Staa-
ten wo die Jury ein schon lange bestehendes Institut bildet, ein Schuldig
erkannt worden, denn derselbe betraf eine Beleidigung der frühern Regie-

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AUGSBURG. Das Abonnement bei al-
len
auch den entferntesten Postämtern
Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post-
aufschlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr.,
für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss
od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts
bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs-
Expedition, sodann für Deutschland bei
allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig
und auch vierteljährig; für Frankreich
in Strassburg bei G. A. Alexandre, in
Paris bei demselben Nr. 23, rue Notre
Dame de Nazareth und bei der deutschen

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Allgemeine Zeitung.


[Spaltenumbruch]

Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 44,
rue de Lille, und bei dem Postamt in Karls-
ruhe; für England bei Williams & Nor-
gate
, 14 Henriette-Street, Covent-Garden
in London, für Nordamerika bei den Post-
ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei
den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck,
Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.

Dienſtag Nr. 36. 5 Februar 1850.



Es liegen der Expedition der Allgemeinen Zeitung eine Anzahl Briefe vor aus verſchiedenen Gegenden Deutſchlands, in welchen Klage
darüber erhoben wird daß faſt überall — in Preußen wie in Oeſterreich, in Hannover wie in Sachſen — ungeachtet der mit dem Jahr 1850
in Kraft tretenden neuen Poſtconvention jener Staaten über Ermäßigung der Zeitungs-Debit-Gebühren, bei dem neuen Abonnement der
Allgemeinen Zeitung noch immer der alte höhere Preis von den Zeitungs-Poſt-Bureaux erhoben worden iſt. Zur Beantwortung dieſer Klagen
bemerken wir folgendes, welches ſich nach ſorgfältiger Erforſchung der Sachlage herausſtellt: Es kann kein Zweifel darüber obwalten daß die
erwähnte Convention den geſetzlichen Preis der Allgemeinen Zeitung vom Jahr 1850 an auf 50 Procent Zuſchlag zum hieſigen Verlags-
preis des Blattes von
12 fl. 45 kr. rheiniſch ermäßigt, ſo daß er ſich in folgender Weiſe berechnet:
in Preußen, Sachſen, Hannover und allen den Ländern wo im 14 Thlr.-Fuß gerechnet wird, auf _ _ 10 Rthlr. 28 Sgr.
in Württemberg, Baden, und wo im 24 fl.-Fuß gerechnet wird, auf _ _ 19 fl. 8 kr.
in Oeſterreich (mit Ausſchluß der, wenn wir nicht irren, dort üblichen, alſo noch hinzuzurechnenden Zuſtellgebühr) _ _ 16 fl. Conv.-M.
Ebenſo unterliegt es keinem Zweifel daß der Convention nach vom Jahr 1850 an für die Allgemeine Zeitung ein vierteljähriges Abonnement
überall angenommen werden muß. Die Durchführung aber dieſer Convention, welche erſt in den letzten Wochen des verfloſſenen Jahres zum
Abſchluß kam, erfordert eine Reihe von Formalitäten und Mittheilungen der oberen an die untern Poſtämter, die beim Eintritt des neuen
Abonnements noch nicht erledigt ſeyn konnten. Die unteren Aemter waren daher faſt überall in der Lage noch nach den ältern Vorſchriften
handeln zu müſſen. Bis zum Beginn des nächſten Quartals werden dieſe Hinderniſſe beſeitigt ſeyn, und es tritt damit für die Abonnenten
der Allgemeinen Zeitung zugleich die Möglichkeit ein, das bei dem erſten Abonnement zuviel Bezahlte ſich zurückerſtatten zu laſſen.



Ueberſicht.

Deutſchland. Augsburg (Rede beim Schluß des vierten Schwur-
gerichts); Stuttgart (Preßproceſſe vor dem Schwurgericht. Goppelt
und Duvernoy); Darmſtadt (auch hier die Wahlen für Erfurt); Ham-
burg (Bürgermeiſter Bartels†); Braunſchweig (Wahlen nach Erfurt);
Berlin (Rückblick auf die Verfaſſungsverhandlungen der erſten Kammer
und die Erfurter Wahlen. Rechtsgutachten gegen Hannover und Sachſen.
Die Eidesbotſchaft. Kammerverhandlungen); Bacharach (Hochwaſſer);
Schwerin (Wahlen nach Erfurt); Wien (die Ereigniſſe in Griechenland.)
Die neue Seebehörde. Die Eiſenbahn durch Tirol nach Venedig.

Portugal. Das Deficit.

Großbritannien. Eröffnung des Parlaments; die Thron-
rede
. Protectioniſtiſche Amendements zur Adreſſe. Ueberſchwemmung
Londons.

Frankreich. Das arabiſche Geſtüt von St. Cloud für den Staat
erworben. Die Ratification des Handels- und Schifffahrtsvertrags mit
Belgien gutgeheißen. Die Verurtheilten vom 13 Nov. Verwendung
der Freiheitsbäume zu Brennholz für die Armen. Der orleaniſtiſch-
legitimiſtiſche Bund und L. Bonaparte. Neuer Aufwand für das Kaiſer-
monument. Die Solderhöhungsfrage. Eindruck der Nachrichten aus
Athen. Das päpſtliche Anlehen.

Italien. Genua (heftiger Sturm); Rom (unſicherer Zuſtand).

Griechenland. Der diplomatiſche Notenwechſel.

Datum der Börſen: London 31 Jan.; Paris 1; Augsburg 4 Febr.

Wien: telegraphiſcher Bericht vom 4 Febr.



Deutſchland.
Bayern.

Am Schluſſe der Sitzungen unſeres Schwur-
gerichtes hielt der Präſident Frhr. v. Tucher folgende für alle, beſonders die
Gegner des neuen Gerichtsverfahrens wohl zu beherzigende Rede: „Wir
find nun am Ende unſerer Schwurgerichtsſitzung. Ueberblicken wir den
Lauf derſelben und den Umkreis den wir überſchritten haben, ſo erfüllt
uns ein freudiger Aufblick zu der Staatsregierung, die uns die große
Wohlthat dieſes Geſetzes des Inſtituts des Volksgerichts gewährt hat.
Wir können nur mit Freude auf den Gang dieſer Verhandlung zurück-
blicken. Es bieten dieſe Verhandlungen viel Intereſſe für den
Pſychologen und für den Rechtsgelehrten, noch viel mehr Intereſſe aber
für den Vaterlandsfreund, für den Freund des Volks, da durch dieſe Ver-
handlung neu an den Tag gelegt worden iſt, mit welch großem Segen
das Inſtitut des Volksgerichts, das Geſchwornengericht, verknüpft iſt.
Wir haben 27 Angeklagte vor unſern Schranken geſehen, von dieſen 27
Angeklagten ſind lediglich 2 freigeſprochen worden, eine Angeklagte
welche unſchuldigerweiſe in den Verdacht der Begünſtigung des Verbre-
chens gerathen war, ein Angeklagter welcher beſchuldigt war des Ver-
[Spaltenumbruch] gehens der Widerſetzung, bei welchem die Gränzlinie zwiſchem dem poli-
zeilichen Exceſſe, der jedenfalls begangen worden iſt, zu ziehen war; die
übrigen 25 Angeklagten aber ſind verurtheilt worden. Von dieſen, mit
Abrechnung der wenigen welche geſtanden haben, wäre kein einziger ver-
urtheilt worden nach dem alten Verfahren. Ich kann hier an dieſer Stelle
mit vollkommen klarem Bewußtſeyn, vollkommen feſter, inniger Ueberzeu-
gung es ausſprechen daß unter den Verurtheilten auch nicht ein einziger
ſich befindet dem durch den Wahrſpruch der Geſchwornen zu nahe getreten
wäre. Es iſt alſo hier wieder der Beweis geliefert welche große Vorzüge
dieß Inſtitut hat vor dem alten Verfahren, wie ſehr durch dasſelbe Rechts-
ſinn und Rechtsbewußtſeyn im Volke befördert und geſichert wird. Wenn
ich dem ſchönen Bild einen Schattenzug beifüge, ſo geſchieht es nicht um
es zu trüben; nicht um eine Unbefriedigtheit, wie ſie ſo häufig ſich äußert
in unſern Tagen, kundzugeben; es erfordert die Wahrheit darauf Rück-
ſicht zu nehmen. Das Geſetz nach welchem Recht zu ſprechen iſt, ſtammt
noch aus einer früheren Zeit her, welche ſich nicht vereinbarlich zeigt mit
den neuen Inſtituten. Die große Verwickelung der Rechtsbegriffe, welche
zum Theil für das praktiſche geſunde Bewußtſeyn ſchwer zu durchſehen
ſind, die Verwickelungen desſelben, die leicht zu Irrwegen führen, mögen
wohl auch in manchen Fällen die Geſchwornen irre geleitet haben; ich
kann aber mit dem nämlichen beſtimmten Bewußtſeyn, mit der vollkom-
men klaren Ueberzeugung, wie ich das vorige Moment erörtert habe, auch
das hier ausſprechen: daß in ſolchen Fällen auch keinem der Angeklagten
zu nahe getreten, ihm zu viel geſchehen iſt. Wir wollen wünſchen, und wir
vertrauen auf die Gerechtigkeitsliebe unſers Königs und die raſtloſe Thä-
tigkeit unſers Juſtizminiſteriums daß dieſem Uebelſtande baldigſt abgehol-
fen werde. Wir vertrauen darauf, und ſind es überzeugt daß das Inſti-
tut der Geſchwornengerichte immer mehr zu ſeiner Entfaltung, zu ſeiner
Ausbildung gedeihe, daß es immer mehr Segen verbreite im Volk, daß
immer mehr das Bewußtſeyn, daß dem Recht ſein Recht zu widerfahren
habe, ſich feſtſtelle. Wie ich den HH. Geſchwornen, die geſtern früh aus
unſrer Mitte geſchieden ſind, auch meinen Dank und Anerkennung ausge-
ſprochen habe für den Fleiß zu dem Berufe den ſie mit großem Opfer
auf ſich genommen haben, ſo rufe ich Ihnen ebenſo ein Lebewohl zu, und
den Wunſch daß Sie in der Erfüllung dieſes Berufs eine reichliche Beloh-
nung für die vielen Opfer die Sie demſelben gebracht haben, finden wer-
den. Die erſte Sitzung des Schwurgerichtshofs für Schwaben und Neu-
burg im Jahre 1850 iſt nunmehr geſchloſſen. (Augsb. Tagbl.)

Württemberg.

Die erſte Sitzungsperiode der
Schwurgerichte in Eßlingen iſt geſtern mit zwei Verhandlungen über Preß-
vergehen, den erſten dieſer Art, geſchloſſen worden, die beide mit einer
Freiſprechung, jedoch nur durch die Entſcheidung einer Stimme, endeten:
5 ſtimmten für Freiſprechung, 7 erklärten die Angeklagten für ſchuldig;
da zwei Drittel (8 von 12) für die Verurtheilung erforderlich find, trat
ſomit die Freiſprechung ein. Ueber den einen Fall wäre ſicherlich in Staa-
ten wo die Jury ein ſchon lange beſtehendes Inſtitut bildet, ein Schuldig
erkannt worden, denn derſelbe betraf eine Beleidigung der frühern Regie-

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[0001] AUGSBURG. Das Abonnement bei al- len auch den entferntesten Postämtern Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post- aufschlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr., für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs- Expedition, sodann für Deutschland bei allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig und auch vierteljährig; für Frankreich in Strassburg bei G. A. Alexandre, in Paris bei demselben Nr. 23, rue Notre Dame de Nazareth und bei der deutschen Allgemeine Zeitung. Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 44, rue de Lille, und bei dem Postamt in Karls- ruhe; für England bei Williams & Nor- gate, 14 Henriette-Street, Covent-Garden in London, für Nordamerika bei den Post- ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie- chenland u. die Levante etc. bei dem k. k. Postamt in Triest. Inserate aller Art werden aufgenommen und der Raum der dreispal- tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt- blatt mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr. Dienſtag Nr. 36. 5 Februar 1850. Es liegen der Expedition der Allgemeinen Zeitung eine Anzahl Briefe vor aus verſchiedenen Gegenden Deutſchlands, in welchen Klage darüber erhoben wird daß faſt überall — in Preußen wie in Oeſterreich, in Hannover wie in Sachſen — ungeachtet der mit dem Jahr 1850 in Kraft tretenden neuen Poſtconvention jener Staaten über Ermäßigung der Zeitungs-Debit-Gebühren, bei dem neuen Abonnement der Allgemeinen Zeitung noch immer der alte höhere Preis von den Zeitungs-Poſt-Bureaux erhoben worden iſt. Zur Beantwortung dieſer Klagen bemerken wir folgendes, welches ſich nach ſorgfältiger Erforſchung der Sachlage herausſtellt: Es kann kein Zweifel darüber obwalten daß die erwähnte Convention den geſetzlichen Preis der Allgemeinen Zeitung vom Jahr 1850 an auf 50 Procent Zuſchlag zum hieſigen Verlags- preis des Blattes von 12 fl. 45 kr. rheiniſch ermäßigt, ſo daß er ſich in folgender Weiſe berechnet: in Preußen, Sachſen, Hannover und allen den Ländern wo im 14 Thlr.-Fuß gerechnet wird, auf _ _ 10 Rthlr. 28 Sgr. in Württemberg, Baden, und wo im 24 fl.-Fuß gerechnet wird, auf _ _ 19 fl. 8 kr. in Oeſterreich (mit Ausſchluß der, wenn wir nicht irren, dort üblichen, alſo noch hinzuzurechnenden Zuſtellgebühr) _ _ 16 fl. Conv.-M. Ebenſo unterliegt es keinem Zweifel daß der Convention nach vom Jahr 1850 an für die Allgemeine Zeitung ein vierteljähriges Abonnement überall angenommen werden muß. Die Durchführung aber dieſer Convention, welche erſt in den letzten Wochen des verfloſſenen Jahres zum Abſchluß kam, erfordert eine Reihe von Formalitäten und Mittheilungen der oberen an die untern Poſtämter, die beim Eintritt des neuen Abonnements noch nicht erledigt ſeyn konnten. Die unteren Aemter waren daher faſt überall in der Lage noch nach den ältern Vorſchriften handeln zu müſſen. Bis zum Beginn des nächſten Quartals werden dieſe Hinderniſſe beſeitigt ſeyn, und es tritt damit für die Abonnenten der Allgemeinen Zeitung zugleich die Möglichkeit ein, das bei dem erſten Abonnement zuviel Bezahlte ſich zurückerſtatten zu laſſen. Augsburg, im Januar 1850. Die Expedition der Allgemeinen Zeitung. Ueberſicht. Deutſchland. Augsburg (Rede beim Schluß des vierten Schwur- gerichts); Stuttgart (Preßproceſſe vor dem Schwurgericht. Goppelt und Duvernoy); Darmſtadt (auch hier die Wahlen für Erfurt); Ham- burg (Bürgermeiſter Bartels†); Braunſchweig (Wahlen nach Erfurt); Berlin (Rückblick auf die Verfaſſungsverhandlungen der erſten Kammer und die Erfurter Wahlen. Rechtsgutachten gegen Hannover und Sachſen. Die Eidesbotſchaft. Kammerverhandlungen); Bacharach (Hochwaſſer); Schwerin (Wahlen nach Erfurt); Wien (die Ereigniſſe in Griechenland.) Die neue Seebehörde. Die Eiſenbahn durch Tirol nach Venedig. Portugal. Das Deficit. Großbritannien. Eröffnung des Parlaments; die Thron- rede. Protectioniſtiſche Amendements zur Adreſſe. Ueberſchwemmung Londons. Frankreich. Das arabiſche Geſtüt von St. Cloud für den Staat erworben. Die Ratification des Handels- und Schifffahrtsvertrags mit Belgien gutgeheißen. Die Verurtheilten vom 13 Nov. Verwendung der Freiheitsbäume zu Brennholz für die Armen. Der orleaniſtiſch- legitimiſtiſche Bund und L. Bonaparte. Neuer Aufwand für das Kaiſer- monument. Die Solderhöhungsfrage. Eindruck der Nachrichten aus Athen. Das päpſtliche Anlehen. Italien. Genua (heftiger Sturm); Rom (unſicherer Zuſtand). Griechenland. Der diplomatiſche Notenwechſel. Datum der Börſen: London 31 Jan.; Paris 1; Augsburg 4 Febr. Wien: telegraphiſcher Bericht vom 4 Febr. Deutſchland. Bayern.Augsburg. Am Schluſſe der Sitzungen unſeres Schwur- gerichtes hielt der Präſident Frhr. v. Tucher folgende für alle, beſonders die Gegner des neuen Gerichtsverfahrens wohl zu beherzigende Rede: „Wir find nun am Ende unſerer Schwurgerichtsſitzung. Ueberblicken wir den Lauf derſelben und den Umkreis den wir überſchritten haben, ſo erfüllt uns ein freudiger Aufblick zu der Staatsregierung, die uns die große Wohlthat dieſes Geſetzes des Inſtituts des Volksgerichts gewährt hat. Wir können nur mit Freude auf den Gang dieſer Verhandlung zurück- blicken. Es bieten dieſe Verhandlungen viel Intereſſe für den Pſychologen und für den Rechtsgelehrten, noch viel mehr Intereſſe aber für den Vaterlandsfreund, für den Freund des Volks, da durch dieſe Ver- handlung neu an den Tag gelegt worden iſt, mit welch großem Segen das Inſtitut des Volksgerichts, das Geſchwornengericht, verknüpft iſt. Wir haben 27 Angeklagte vor unſern Schranken geſehen, von dieſen 27 Angeklagten ſind lediglich 2 freigeſprochen worden, eine Angeklagte welche unſchuldigerweiſe in den Verdacht der Begünſtigung des Verbre- chens gerathen war, ein Angeklagter welcher beſchuldigt war des Ver- gehens der Widerſetzung, bei welchem die Gränzlinie zwiſchem dem poli- zeilichen Exceſſe, der jedenfalls begangen worden iſt, zu ziehen war; die übrigen 25 Angeklagten aber ſind verurtheilt worden. Von dieſen, mit Abrechnung der wenigen welche geſtanden haben, wäre kein einziger ver- urtheilt worden nach dem alten Verfahren. Ich kann hier an dieſer Stelle mit vollkommen klarem Bewußtſeyn, vollkommen feſter, inniger Ueberzeu- gung es ausſprechen daß unter den Verurtheilten auch nicht ein einziger ſich befindet dem durch den Wahrſpruch der Geſchwornen zu nahe getreten wäre. Es iſt alſo hier wieder der Beweis geliefert welche große Vorzüge dieß Inſtitut hat vor dem alten Verfahren, wie ſehr durch dasſelbe Rechts- ſinn und Rechtsbewußtſeyn im Volke befördert und geſichert wird. Wenn ich dem ſchönen Bild einen Schattenzug beifüge, ſo geſchieht es nicht um es zu trüben; nicht um eine Unbefriedigtheit, wie ſie ſo häufig ſich äußert in unſern Tagen, kundzugeben; es erfordert die Wahrheit darauf Rück- ſicht zu nehmen. Das Geſetz nach welchem Recht zu ſprechen iſt, ſtammt noch aus einer früheren Zeit her, welche ſich nicht vereinbarlich zeigt mit den neuen Inſtituten. Die große Verwickelung der Rechtsbegriffe, welche zum Theil für das praktiſche geſunde Bewußtſeyn ſchwer zu durchſehen ſind, die Verwickelungen desſelben, die leicht zu Irrwegen führen, mögen wohl auch in manchen Fällen die Geſchwornen irre geleitet haben; ich kann aber mit dem nämlichen beſtimmten Bewußtſeyn, mit der vollkom- men klaren Ueberzeugung, wie ich das vorige Moment erörtert habe, auch das hier ausſprechen: daß in ſolchen Fällen auch keinem der Angeklagten zu nahe getreten, ihm zu viel geſchehen iſt. Wir wollen wünſchen, und wir vertrauen auf die Gerechtigkeitsliebe unſers Königs und die raſtloſe Thä- tigkeit unſers Juſtizminiſteriums daß dieſem Uebelſtande baldigſt abgehol- fen werde. Wir vertrauen darauf, und ſind es überzeugt daß das Inſti- tut der Geſchwornengerichte immer mehr zu ſeiner Entfaltung, zu ſeiner Ausbildung gedeihe, daß es immer mehr Segen verbreite im Volk, daß immer mehr das Bewußtſeyn, daß dem Recht ſein Recht zu widerfahren habe, ſich feſtſtelle. Wie ich den HH. Geſchwornen, die geſtern früh aus unſrer Mitte geſchieden ſind, auch meinen Dank und Anerkennung ausge- ſprochen habe für den Fleiß zu dem Berufe den ſie mit großem Opfer auf ſich genommen haben, ſo rufe ich Ihnen ebenſo ein Lebewohl zu, und den Wunſch daß Sie in der Erfüllung dieſes Berufs eine reichliche Beloh- nung für die vielen Opfer die Sie demſelben gebracht haben, finden wer- den. Die erſte Sitzung des Schwurgerichtshofs für Schwaben und Neu- burg im Jahre 1850 iſt nunmehr geſchloſſen. (Augsb. Tagbl.) Württemberg.*** Stuttgart, 1 Febr. Die erſte Sitzungsperiode der Schwurgerichte in Eßlingen iſt geſtern mit zwei Verhandlungen über Preß- vergehen, den erſten dieſer Art, geſchloſſen worden, die beide mit einer Freiſprechung, jedoch nur durch die Entſcheidung einer Stimme, endeten: 5 ſtimmten für Freiſprechung, 7 erklärten die Angeklagten für ſchuldig; da zwei Drittel (8 von 12) für die Verurtheilung erforderlich find, trat ſomit die Freiſprechung ein. Ueber den einen Fall wäre ſicherlich in Staa- ten wo die Jury ein ſchon lange beſtehendes Inſtitut bildet, ein Schuldig erkannt worden, denn derſelbe betraf eine Beleidigung der frühern Regie-

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 36, 5. Februar 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine36_1850/1>, abgerufen am 21.11.2024.