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Allgemeine Zeitung, Nr. 36, 5. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] halts des englischen Geschwaders in Salamis erfahren. Hr. Londos hat
Sr. Maj. und seinen Collegen treulich hinterbracht die Unterredung die
der sehr ehreuw. Thomas Wyse, begleitet von dem Hrn. Admiral Parker,
am gestrigen Tag mit ihm hatte, und vermöge eines im Ministerrath be-
schlossenen Befehles des Königs hat er die Ehre in dieser Note die nach-
stehenden Bemerkungen und Erklärungen niederzulegen. Die im Mini-
sterium der auswärtigen Angelegenheiten anhängigen Reclamationen der
Gesandtschaft Ihrer brittischen Majestät sind sechs an der Zahl, wovon
eine, die des Hrn. Finlay, bereits zwischen ihr und der Regierung erledigt
ist. Es wäre dem Ministerium leicht die fünf andern zu erörtern und
darzuthun daß seine Vorgänger durch Ertheilung aller nöthigen Auf-
schlüsse über jede derselben die Ansicht der Regierung zu erkennen gege-
ben haben, und daß aus ihren Noten, besonders den Unterredungen des
Hrn. Glarakis, letzten Inhabers des Portefeuilles des Ministeriums der
auswärtigen Angelegenheiten, mit dem sehr ehrenw. Thomas Wyse her-
vorgeht daß kein Uebelwollen der billigen Auseinandersetzung dieser Re-
clamationen entgegentritt. Er könnte hinzufügen daß die Regierung des
Königs dieselben in diesem Augenblick einem aus den Präsidenten des
Areopags, dem des Appellationshofs und mehreren der ausgezeichnetsten
Rechtsgelehrten des Landes gebildeten Rath vorgelegt und dadurch die
Ueberzeugung gewonnen hat daß das Recht auf ihrer Seite ist. Aber
nach der dem Minister Sr. hellenischen Maj. durch den bevollmächtigten
Minister Ihrer brittischen Maj. in Gegenwart des Hrn. Admiral Parker
gewordenen Erklärung daß es sich nicht davon handle zu untersuchen was
gerecht und ungerecht, sondern binnen 24 Stunden ganze und volle Genug-
thuung zu geben, ohne daß das gegenwärtige Cabinet, das in den Ge-
schäften kaum auf dem Laufenden ist, Zeit hatte sich mit den Einzelheiten
bekannt zu machen, glaubt er halten zu müssen. Er beschränkt sich deß-
wegen darauf zu sagen daß die Regierung des Königs das schiedsrichter-
liche Urtheil der beiden andern Mächte, der Unterzeichner des Vertrags
vom 7 Mai 1832, anruft, damit diese peinliche Erörterung beendigt
werde auf gütliche Weise und gemäß der Gerechtigkeit und den Gesinnun-
gen welche die Beziehungen der Regierung des Königs zu derjenigen
Ihrer brittischen Maj. nie aufgehört haben einzuflößen. Hr. Londos
glaubt schließlich den sehr ehrenw. Thomas Wyse benachrichtigen zu müs-
sen daß den HH. Gesandten von Frankreich und Rußland als Repräsen-
tanten der beiden andern Mächte, der Wohlthäter Griechenlands, eine
Abschrift zugestellt werden wird." Dieß geschieht an demselben Tag in
einer Note, worin die beiden Gesandten gebeten werden ihre guteu Dienste
eintreten zu lassen, damit der Vorschlag des schiedsrichterlichen Entscheids
von der Regierung Ihrer brittischen Maj. angenommen oder wenigstens
an sie gebracht werde. Das fünfte Document ist ein Schreiben des eng-
lischen Gesandten vom 17 Jan., es bestimmt eine 24stündige Frist, bin-
nen welcher alle Entschädigungsforderungen, in der Note des Sir Edm.
Lyons vom 6 Dec. 1848 nahmhaft gemacht, mit dem landläufigen Zins
von 12 Proc., vom Tag der Reclamation an bis 18 Jan. gerechnet, be-
friedigt seyn müssen, wenn nicht der Admiral sogleich mit Zwangsmaß-
regeln vorschreiten soll. Hr. Londos (18 Jan.) antwortet mit einer Pro-
testation, und wiederholt was die griechische Regierung in der Sache ge-
than, daß in keiner der von der brittischen Gesandtschaft ausgegangenen
Noten sich eine Widerlegung der Gründe und Argumente der griechischen
Regierung befinde, daß diese den schiedsrichterlichen Spruch der beiden
Mächte anrufe, und daß den Gesandten derselben diese Note abschriftlich
mitgetheilt werden solle. Diese Mittheilung macht Hr. Londos am näm-
lichen Tag und begleitet sie mit einer Note, welche die wiederholte Bitte
um schiedsrichterliche Ausgleichung enthält. Folgt die Antwort des fran-
zösischen Gesandten Thouvenel in zwei Documenten vom 19 Jan.: Das
erste ist eine Empfangsbescheinigung, worin er sein lebhaftes Interesse als
Repräsentant einer Macht ausdrückt welche den constitutiven Vertrag der Un-
abhängigkeit Griechenlands unterzeichnet hat. Das andere ist ein Schrei-
ben an den englischen Gesandten: er kann nicht umhin zu erklären daß
nach seiner reiflich überlegten Meinung das brittischerseits gegen die
Kriegsschiffe Sr. hellenischen Maj. angedrohte Verfahren, das Verbot
vor der brittischen Flagge die See zu halten, als ein erster Angriff
auf die Unabbängigkeit Griechenlands angesehen werden darf, er will
das Recht der brittischen Regierung ihre Beschwerde gegen die griechische
Regierung zu verfolgen nicht bestreiten, wenn die rechtmäßige Genug-
thuung verweigert würde. Aber da dieß nicht der Fall, sondern schieds-
richterliche Vermittlung angerufen ist, was ihm ganz dem Vertrag vom
7 Mai 1832 gemäß scheint, so bittet er den brittischen Gesandten um
Aufschub der Zwangsmaßregeln. Ebenso dienstbereit zeigt sich der rus-
sische Gesandte Perstany seiner Depesche an Hrn. Londos ist eine Note
an den englischen Gesandten beigelegt. In der ersten sagt er: "Treuer
Dolmetscher der stets wohlwollenden und freundschaftlichen Gefinnun-
gen meines erhabenen Herrn gegen Griechenland und seinen König
[Spaltenumbruch] werde ich allezeit, soviel an mir ist, zu jeglichem mitwirken was ich bei-
zutragen vermag, die Wohlfahrt und die Ruhe Ihres Vaterlandes zu
sichern." Die Note selbst ist in ihrem Ton entschiedener als die franzö-
sische, sie sagt: "Mit so viel Befremden als Bedauern habe ich aus Ihrer
an Hrn. Londos gestern übermachten Note, welche mir dieser Minister
mitgetheilt hat, ersehen daß der Oberbefehlshaber der Seemacht Ihrer
brittischen Maj. im Mittelmeer allen Fahrzeugen der griechischen Regie-
rung verboten hat unter Segel zu gehen. Eine solche Maßregel, abge-
sehen davon daß sie der Unabhängigkeit der griechischen Regierung, einer
Unabhängigkeit welche durch die drei Mächte, die Unterzeichner des Ver-
trags vom 7 Mai 1832 gewährleistet ist, Eintrag thut, könnte am Vor-
abend der Wahlen die öffentliche Ruhe gefährden, an deren Aufrechthal-
tung England ebensoviel gelegen ist als meinem erlauchten Hof. Nur in
der friedlichen Stille kann man hoffen in der Verwaltung des Landes die
Grundsätze der Ordnung und Sparsamkeit einzuführen welche die Mächte
als Bürgen des Anlehens von Griechenland berechtigt sind zu fordern,
auf daß es die gegenüber den wohlthäterischen Höfen eingegangenen Ver-
bindlichkeiten erfülle. Ich halte es deßhalb für meine Pflicht Ihre Auf-
merksamkeit auf die bedauerlichen Folgen zu lenken welche die Zwangs-
maßregeln nach sich ziehen könnten zu denen der Hr. Admiral Parker
greifen zu müssen glaubte, wie auch im übrigen die Sorge der brittischen
Regierung für die Interessen ihrer Unterthanen in diesem Land seyn mag.
Da das Cabinet von Athen mir wiederholt den Wunsch zu erkennen gege-
ben hat die kaiserliche Gesandtschaft möchte bei Ihnen, mein Herr, Ihre
guten Dienste geltend machen, so würde ich pflichtwidrig handeln wenn ich
Ihnen nicht zu dem Zweck der gütlichen Beilegung des bedauerlichen
Zwists zwischen zwei mit Rußland befreundeten Höfen das Anerbieten
erneuen wollte." Die zwei folgenden Depeschen find wieder Empfangs-
bescheinigungen, von demselben Datum, sie drücken beide den Dank der
griechischen Regierung für die bereitwillig gewährte Vermittlung aus.
Sie sind im wesentlichen übereinstimmend abgefaßt, nur daß der Ton ge-
gen Hrn. Jouvenel etwas wärmer ist, wenn es heißt: "Nicht zum ersten-
mal wendet sich Griechenland an die Sympathie Frankreichs, nicht zum ersten-
mal gibt uns dessen Minister Proben eines so lebhaften Interesses u. s. f."
Unmittelbar wird eine neue Note des brittischen Gesandten zur Kenntniß
des russischen Geschäftsträgers gebracht, dieser läßt sie "ohne Commentar
über die Handlungen der Gewaltthätigkeit wovon die Rede ist." Diese
Note ist vom 18 Jan., sie enthält die Anzeige daß die griechische Antwort
als abschlägig betrachtet wird, und daß demnach der Vice-Admiral
Sir W. Parker, trotz seiner großen Achtung vor der griechischen Regie-
rung, im Fall sey seine Verhaltungsbefehle vollziehen zu müssen, und
keinem Fahrzeug der griechischen Regierung zu erlauben unter Segel zu ge-
hen, daß also jede Bewegung der Schiffe im Piräeus augenblicklich ein-
gestellt werden möchte. Eine neue Depesche, vom Bord der "Queen,"
19 Jan., gibt Hrn. Londos Anzeige davon daß, da das griechische Regie-
rungsdampfboot "Otto" gegen dieses Verlangen ausgelaufen, der Admi-
ral sich in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt sehe es durch ein
Dampfboot Ihrer brittischen Maj. zum Umkehren zu zwingen, daß man
den "Otto" und andere griechische Regierungsfahrzeuge nach Salamis
führen und daselbst so lange festhalten werde bis die Beschwerden erledigt seyen.
Die Antwort des Hrn. Londos, 19 Jan., ist abermals eine Verwahrung, eine
feierliche Verwahrung des guten| Rechts Griechenlands, seiner Würde und
Unabhängigkeit gegen Acte der Feindseligkeit im tiefen Frieden, und mit-
telst einer Depesche vom 20 Jan. wird sie den beiden Gesandten übermacht,
die am folgenden Tag eine Note empfangen, welche sich abermals gegen
diesen "unglaublichen Mißbrauch der Gewalt" erhebt. Sie sagt: "Ich habe
jetzt die Ehre Sie in Kenntniß zu setzen daß das Geschwader unter den
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der Fahrzeuge und Barken des Arsenals keinen Anstand genommen hat
die im Interesse der Gesundheit und der öffentlichen Ordnung allgemein
beobachteten Sanitätsregeln zu verletzen. Ich habe gleichfalls in diesem
Augenblick durch die zuständigen Behörden erfahren daß die Engländer
heute Morgen angefangen haben den Handelsschiffen, die sich im Piräeus
befanden, zu verbieten ohne ihre Erlaubniß Ladungen zu landen, indem
sie dieselben zur etwaigen Ausschiffung auf die dem Zollhausplatz gegen-
über liegende Küfte weisen. Sie haben sogar jedem Handelsschiff unter-
sagt im Piräeus aus- oder einzulaufen. Der König und seine Regierung
setzen ihre lebhafteste Hoffnung auf den edeln und wirksamen Beistand des
Kaisers und der französischen Republik, und da große Interessen unmit-
telbar auf dem Spiel stehen, da die öffentliche Ordnung, die Sicherheit
des Staats, die Verwaltung des Landes durch die gewaltsame Unterbre-
chung der Communicationen bedroht sind, so bitten sie die Gesandten daß
sie ihre resp. Schiffe, die sich in den griechischen Gewässern befinden, nö-
thigenfalls anhalten möchten den griechischen Behörden in allem was die
dringenden Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes betrifft, an die Hand zu

[Spaltenumbruch] halts des engliſchen Geſchwaders in Salamis erfahren. Hr. Londos hat
Sr. Maj. und ſeinen Collegen treulich hinterbracht die Unterredung die
der ſehr ehreuw. Thomas Wyſe, begleitet von dem Hrn. Admiral Parker,
am geſtrigen Tag mit ihm hatte, und vermöge eines im Miniſterrath be-
ſchloſſenen Befehles des Königs hat er die Ehre in dieſer Note die nach-
ſtehenden Bemerkungen und Erklärungen niederzulegen. Die im Mini-
ſterium der auswärtigen Angelegenheiten anhängigen Reclamationen der
Geſandtſchaft Ihrer brittiſchen Majeſtät ſind ſechs an der Zahl, wovon
eine, die des Hrn. Finlay, bereits zwiſchen ihr und der Regierung erledigt
iſt. Es wäre dem Miniſterium leicht die fünf andern zu erörtern und
darzuthun daß ſeine Vorgänger durch Ertheilung aller nöthigen Auf-
ſchlüſſe über jede derſelben die Anſicht der Regierung zu erkennen gege-
ben haben, und daß aus ihren Noten, beſonders den Unterredungen des
Hrn. Glarakis, letzten Inhabers des Portefeuilles des Miniſteriums der
auswärtigen Angelegenheiten, mit dem ſehr ehrenw. Thomas Wyſe her-
vorgeht daß kein Uebelwollen der billigen Auseinanderſetzung dieſer Re-
clamationen entgegentritt. Er könnte hinzufügen daß die Regierung des
Königs dieſelben in dieſem Augenblick einem aus den Präſidenten des
Areopags, dem des Appellationshofs und mehreren der ausgezeichnetſten
Rechtsgelehrten des Landes gebildeten Rath vorgelegt und dadurch die
Ueberzeugung gewonnen hat daß das Recht auf ihrer Seite iſt. Aber
nach der dem Miniſter Sr. helleniſchen Maj. durch den bevollmächtigten
Miniſter Ihrer brittiſchen Maj. in Gegenwart des Hrn. Admiral Parker
gewordenen Erklärung daß es ſich nicht davon handle zu unterſuchen was
gerecht und ungerecht, ſondern binnen 24 Stunden ganze und volle Genug-
thuung zu geben, ohne daß das gegenwärtige Cabinet, das in den Ge-
ſchäften kaum auf dem Laufenden iſt, Zeit hatte ſich mit den Einzelheiten
bekannt zu machen, glaubt er halten zu müſſen. Er beſchränkt ſich deß-
wegen darauf zu ſagen daß die Regierung des Königs das ſchiedsrichter-
liche Urtheil der beiden andern Mächte, der Unterzeichner des Vertrags
vom 7 Mai 1832, anruft, damit dieſe peinliche Erörterung beendigt
werde auf gütliche Weiſe und gemäß der Gerechtigkeit und den Geſinnun-
gen welche die Beziehungen der Regierung des Königs zu derjenigen
Ihrer brittiſchen Maj. nie aufgehört haben einzuflößen. Hr. Londos
glaubt ſchließlich den ſehr ehrenw. Thomas Wyſe benachrichtigen zu müſ-
ſen daß den HH. Geſandten von Frankreich und Rußland als Repräſen-
tanten der beiden andern Mächte, der Wohlthäter Griechenlands, eine
Abſchrift zugeſtellt werden wird.“ Dieß geſchieht an demſelben Tag in
einer Note, worin die beiden Geſandten gebeten werden ihre guteu Dienſte
eintreten zu laſſen, damit der Vorſchlag des ſchiedsrichterlichen Entſcheids
von der Regierung Ihrer brittiſchen Maj. angenommen oder wenigſtens
an ſie gebracht werde. Das fünfte Document iſt ein Schreiben des eng-
liſchen Geſandten vom 17 Jan., es beſtimmt eine 24ſtündige Friſt, bin-
nen welcher alle Entſchädigungsforderungen, in der Note des Sir Edm.
Lyons vom 6 Dec. 1848 nahmhaft gemacht, mit dem landläufigen Zins
von 12 Proc., vom Tag der Reclamation an bis 18 Jan. gerechnet, be-
friedigt ſeyn müſſen, wenn nicht der Admiral ſogleich mit Zwangsmaß-
regeln vorſchreiten ſoll. Hr. Londos (18 Jan.) antwortet mit einer Pro-
teſtation, und wiederholt was die griechiſche Regierung in der Sache ge-
than, daß in keiner der von der brittiſchen Geſandtſchaft ausgegangenen
Noten ſich eine Widerlegung der Gründe und Argumente der griechiſchen
Regierung befinde, daß dieſe den ſchiedsrichterlichen Spruch der beiden
Mächte anrufe, und daß den Geſandten derſelben dieſe Note abſchriftlich
mitgetheilt werden ſolle. Dieſe Mittheilung macht Hr. Londos am näm-
lichen Tag und begleitet ſie mit einer Note, welche die wiederholte Bitte
um ſchiedsrichterliche Ausgleichung enthält. Folgt die Antwort des fran-
zöſiſchen Geſandten Thouvenel in zwei Documenten vom 19 Jan.: Das
erſte iſt eine Empfangsbeſcheinigung, worin er ſein lebhaftes Intereſſe als
Repräſentant einer Macht ausdrückt welche den conſtitutiven Vertrag der Un-
abhängigkeit Griechenlands unterzeichnet hat. Das andere iſt ein Schrei-
ben an den engliſchen Geſandten: er kann nicht umhin zu erklären daß
nach ſeiner reiflich überlegten Meinung das brittiſcherſeits gegen die
Kriegsſchiffe Sr. helleniſchen Maj. angedrohte Verfahren, das Verbot
vor der brittiſchen Flagge die See zu halten, als ein erſter Angriff
auf die Unabbängigkeit Griechenlands angeſehen werden darf, er will
das Recht der brittiſchen Regierung ihre Beſchwerde gegen die griechiſche
Regierung zu verfolgen nicht beſtreiten, wenn die rechtmäßige Genug-
thuung verweigert würde. Aber da dieß nicht der Fall, ſondern ſchieds-
richterliche Vermittlung angerufen iſt, was ihm ganz dem Vertrag vom
7 Mai 1832 gemäß ſcheint, ſo bittet er den brittiſchen Geſandten um
Aufſchub der Zwangsmaßregeln. Ebenſo dienſtbereit zeigt ſich der ruſ-
ſiſche Geſandte Perſtany ſeiner Depeſche an Hrn. Londos iſt eine Note
an den engliſchen Geſandten beigelegt. In der erſten ſagt er: „Treuer
Dolmetſcher der ſtets wohlwollenden und freundſchaftlichen Gefinnun-
gen meines erhabenen Herrn gegen Griechenland und ſeinen König
[Spaltenumbruch] werde ich allezeit, ſoviel an mir iſt, zu jeglichem mitwirken was ich bei-
zutragen vermag, die Wohlfahrt und die Ruhe Ihres Vaterlandes zu
ſichern.“ Die Note ſelbſt iſt in ihrem Ton entſchiedener als die franzö-
ſiſche, ſie ſagt: „Mit ſo viel Befremden als Bedauern habe ich aus Ihrer
an Hrn. Londos geſtern übermachten Note, welche mir dieſer Miniſter
mitgetheilt hat, erſehen daß der Oberbefehlshaber der Seemacht Ihrer
brittiſchen Maj. im Mittelmeer allen Fahrzeugen der griechiſchen Regie-
rung verboten hat unter Segel zu gehen. Eine ſolche Maßregel, abge-
ſehen davon daß ſie der Unabhängigkeit der griechiſchen Regierung, einer
Unabhängigkeit welche durch die drei Mächte, die Unterzeichner des Ver-
trags vom 7 Mai 1832 gewährleiſtet iſt, Eintrag thut, könnte am Vor-
abend der Wahlen die öffentliche Ruhe gefährden, an deren Aufrechthal-
tung England ebenſoviel gelegen iſt als meinem erlauchten Hof. Nur in
der friedlichen Stille kann man hoffen in der Verwaltung des Landes die
Grundſätze der Ordnung und Sparſamkeit einzuführen welche die Mächte
als Bürgen des Anlehens von Griechenland berechtigt ſind zu fordern,
auf daß es die gegenüber den wohlthäteriſchen Höfen eingegangenen Ver-
bindlichkeiten erfülle. Ich halte es deßhalb für meine Pflicht Ihre Auf-
merkſamkeit auf die bedauerlichen Folgen zu lenken welche die Zwangs-
maßregeln nach ſich ziehen könnten zu denen der Hr. Admiral Parker
greifen zu müſſen glaubte, wie auch im übrigen die Sorge der brittiſchen
Regierung für die Intereſſen ihrer Unterthanen in dieſem Land ſeyn mag.
Da das Cabinet von Athen mir wiederholt den Wunſch zu erkennen gege-
ben hat die kaiſerliche Geſandtſchaft möchte bei Ihnen, mein Herr, Ihre
guten Dienſte geltend machen, ſo würde ich pflichtwidrig handeln wenn ich
Ihnen nicht zu dem Zweck der gütlichen Beilegung des bedauerlichen
Zwiſts zwiſchen zwei mit Rußland befreundeten Höfen das Anerbieten
erneuen wollte.“ Die zwei folgenden Depeſchen find wieder Empfangs-
beſcheinigungen, von demſelben Datum, ſie drücken beide den Dank der
griechiſchen Regierung für die bereitwillig gewährte Vermittlung aus.
Sie ſind im weſentlichen übereinſtimmend abgefaßt, nur daß der Ton ge-
gen Hrn. Jouvenel etwas wärmer iſt, wenn es heißt: „Nicht zum erſten-
mal wendet ſich Griechenland an die Sympathie Frankreichs, nicht zum erſten-
mal gibt uns deſſen Miniſter Proben eines ſo lebhaften Intereſſes u. ſ. f.“
Unmittelbar wird eine neue Note des brittiſchen Geſandten zur Kenntniß
des ruſſiſchen Geſchäftsträgers gebracht, dieſer läßt ſie „ohne Commentar
über die Handlungen der Gewaltthätigkeit wovon die Rede iſt.“ Dieſe
Note iſt vom 18 Jan., ſie enthält die Anzeige daß die griechiſche Antwort
als abſchlägig betrachtet wird, und daß demnach der Vice-Admiral
Sir W. Parker, trotz ſeiner großen Achtung vor der griechiſchen Regie-
rung, im Fall ſey ſeine Verhaltungsbefehle vollziehen zu müſſen, und
keinem Fahrzeug der griechiſchen Regierung zu erlauben unter Segel zu ge-
hen, daß alſo jede Bewegung der Schiffe im Piräeus augenblicklich ein-
geſtellt werden möchte. Eine neue Depeſche, vom Bord der „Queen,„
19 Jan., gibt Hrn. Londos Anzeige davon daß, da das griechiſche Regie-
rungsdampfboot „Otto“ gegen dieſes Verlangen ausgelaufen, der Admi-
ral ſich in die unangenehme Nothwendigkeit verſetzt ſehe es durch ein
Dampfboot Ihrer brittiſchen Maj. zum Umkehren zu zwingen, daß man
den „Otto“ und andere griechiſche Regierungsfahrzeuge nach Salamis
führen und daſelbſt ſo lange feſthalten werde bis die Beſchwerden erledigt ſeyen.
Die Antwort des Hrn. Londos, 19 Jan., iſt abermals eine Verwahrung, eine
feierliche Verwahrung des guten| Rechts Griechenlands, ſeiner Würde und
Unabhängigkeit gegen Acte der Feindſeligkeit im tiefen Frieden, und mit-
telſt einer Depeſche vom 20 Jan. wird ſie den beiden Geſandten übermacht,
die am folgenden Tag eine Note empfangen, welche ſich abermals gegen
dieſen „unglaublichen Mißbrauch der Gewalt“ erhebt. Sie ſagt: „Ich habe
jetzt die Ehre Sie in Kenntniß zu ſetzen daß das Geſchwader unter den
Befehlen Sir W. Parkers ſich nach Poros begeben und durch Beſchlagnahme
der Fahrzeuge und Barken des Arſenals keinen Anſtand genommen hat
die im Intereſſe der Geſundheit und der öffentlichen Ordnung allgemein
beobachteten Sanitätsregeln zu verletzen. Ich habe gleichfalls in dieſem
Augenblick durch die zuſtändigen Behörden erfahren daß die Engländer
heute Morgen angefangen haben den Handelsſchiffen, die ſich im Piräeus
befanden, zu verbieten ohne ihre Erlaubniß Ladungen zu landen, indem
ſie dieſelben zur etwaigen Ausſchiffung auf die dem Zollhausplatz gegen-
über liegende Küfte weiſen. Sie haben ſogar jedem Handelsſchiff unter-
ſagt im Piräeus aus- oder einzulaufen. Der König und ſeine Regierung
ſetzen ihre lebhafteſte Hoffnung auf den edeln und wirkſamen Beiſtand des
Kaiſers und der franzöſiſchen Republik, und da große Intereſſen unmit-
telbar auf dem Spiel ſtehen, da die öffentliche Ordnung, die Sicherheit
des Staats, die Verwaltung des Landes durch die gewaltſame Unterbre-
chung der Communicationen bedroht ſind, ſo bitten ſie die Geſandten daß
ſie ihre reſp. Schiffe, die ſich in den griechiſchen Gewäſſern befinden, nö-
thigenfalls anhalten möchten den griechiſchen Behörden in allem was die
dringenden Bedürfniſſe des öffentlichen Dienſtes betrifft, an die Hand zu

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[567/0007] halts des engliſchen Geſchwaders in Salamis erfahren. Hr. Londos hat Sr. Maj. und ſeinen Collegen treulich hinterbracht die Unterredung die der ſehr ehreuw. Thomas Wyſe, begleitet von dem Hrn. Admiral Parker, am geſtrigen Tag mit ihm hatte, und vermöge eines im Miniſterrath be- ſchloſſenen Befehles des Königs hat er die Ehre in dieſer Note die nach- ſtehenden Bemerkungen und Erklärungen niederzulegen. Die im Mini- ſterium der auswärtigen Angelegenheiten anhängigen Reclamationen der Geſandtſchaft Ihrer brittiſchen Majeſtät ſind ſechs an der Zahl, wovon eine, die des Hrn. Finlay, bereits zwiſchen ihr und der Regierung erledigt iſt. Es wäre dem Miniſterium leicht die fünf andern zu erörtern und darzuthun daß ſeine Vorgänger durch Ertheilung aller nöthigen Auf- ſchlüſſe über jede derſelben die Anſicht der Regierung zu erkennen gege- ben haben, und daß aus ihren Noten, beſonders den Unterredungen des Hrn. Glarakis, letzten Inhabers des Portefeuilles des Miniſteriums der auswärtigen Angelegenheiten, mit dem ſehr ehrenw. Thomas Wyſe her- vorgeht daß kein Uebelwollen der billigen Auseinanderſetzung dieſer Re- clamationen entgegentritt. Er könnte hinzufügen daß die Regierung des Königs dieſelben in dieſem Augenblick einem aus den Präſidenten des Areopags, dem des Appellationshofs und mehreren der ausgezeichnetſten Rechtsgelehrten des Landes gebildeten Rath vorgelegt und dadurch die Ueberzeugung gewonnen hat daß das Recht auf ihrer Seite iſt. Aber nach der dem Miniſter Sr. helleniſchen Maj. durch den bevollmächtigten Miniſter Ihrer brittiſchen Maj. in Gegenwart des Hrn. Admiral Parker gewordenen Erklärung daß es ſich nicht davon handle zu unterſuchen was gerecht und ungerecht, ſondern binnen 24 Stunden ganze und volle Genug- thuung zu geben, ohne daß das gegenwärtige Cabinet, das in den Ge- ſchäften kaum auf dem Laufenden iſt, Zeit hatte ſich mit den Einzelheiten bekannt zu machen, glaubt er halten zu müſſen. Er beſchränkt ſich deß- wegen darauf zu ſagen daß die Regierung des Königs das ſchiedsrichter- liche Urtheil der beiden andern Mächte, der Unterzeichner des Vertrags vom 7 Mai 1832, anruft, damit dieſe peinliche Erörterung beendigt werde auf gütliche Weiſe und gemäß der Gerechtigkeit und den Geſinnun- gen welche die Beziehungen der Regierung des Königs zu derjenigen Ihrer brittiſchen Maj. nie aufgehört haben einzuflößen. Hr. Londos glaubt ſchließlich den ſehr ehrenw. Thomas Wyſe benachrichtigen zu müſ- ſen daß den HH. Geſandten von Frankreich und Rußland als Repräſen- tanten der beiden andern Mächte, der Wohlthäter Griechenlands, eine Abſchrift zugeſtellt werden wird.“ Dieß geſchieht an demſelben Tag in einer Note, worin die beiden Geſandten gebeten werden ihre guteu Dienſte eintreten zu laſſen, damit der Vorſchlag des ſchiedsrichterlichen Entſcheids von der Regierung Ihrer brittiſchen Maj. angenommen oder wenigſtens an ſie gebracht werde. Das fünfte Document iſt ein Schreiben des eng- liſchen Geſandten vom 17 Jan., es beſtimmt eine 24ſtündige Friſt, bin- nen welcher alle Entſchädigungsforderungen, in der Note des Sir Edm. Lyons vom 6 Dec. 1848 nahmhaft gemacht, mit dem landläufigen Zins von 12 Proc., vom Tag der Reclamation an bis 18 Jan. gerechnet, be- friedigt ſeyn müſſen, wenn nicht der Admiral ſogleich mit Zwangsmaß- regeln vorſchreiten ſoll. Hr. Londos (18 Jan.) antwortet mit einer Pro- teſtation, und wiederholt was die griechiſche Regierung in der Sache ge- than, daß in keiner der von der brittiſchen Geſandtſchaft ausgegangenen Noten ſich eine Widerlegung der Gründe und Argumente der griechiſchen Regierung befinde, daß dieſe den ſchiedsrichterlichen Spruch der beiden Mächte anrufe, und daß den Geſandten derſelben dieſe Note abſchriftlich mitgetheilt werden ſolle. Dieſe Mittheilung macht Hr. Londos am näm- lichen Tag und begleitet ſie mit einer Note, welche die wiederholte Bitte um ſchiedsrichterliche Ausgleichung enthält. Folgt die Antwort des fran- zöſiſchen Geſandten Thouvenel in zwei Documenten vom 19 Jan.: Das erſte iſt eine Empfangsbeſcheinigung, worin er ſein lebhaftes Intereſſe als Repräſentant einer Macht ausdrückt welche den conſtitutiven Vertrag der Un- abhängigkeit Griechenlands unterzeichnet hat. Das andere iſt ein Schrei- ben an den engliſchen Geſandten: er kann nicht umhin zu erklären daß nach ſeiner reiflich überlegten Meinung das brittiſcherſeits gegen die Kriegsſchiffe Sr. helleniſchen Maj. angedrohte Verfahren, das Verbot vor der brittiſchen Flagge die See zu halten, als ein erſter Angriff auf die Unabbängigkeit Griechenlands angeſehen werden darf, er will das Recht der brittiſchen Regierung ihre Beſchwerde gegen die griechiſche Regierung zu verfolgen nicht beſtreiten, wenn die rechtmäßige Genug- thuung verweigert würde. Aber da dieß nicht der Fall, ſondern ſchieds- richterliche Vermittlung angerufen iſt, was ihm ganz dem Vertrag vom 7 Mai 1832 gemäß ſcheint, ſo bittet er den brittiſchen Geſandten um Aufſchub der Zwangsmaßregeln. Ebenſo dienſtbereit zeigt ſich der ruſ- ſiſche Geſandte Perſtany ſeiner Depeſche an Hrn. Londos iſt eine Note an den engliſchen Geſandten beigelegt. In der erſten ſagt er: „Treuer Dolmetſcher der ſtets wohlwollenden und freundſchaftlichen Gefinnun- gen meines erhabenen Herrn gegen Griechenland und ſeinen König werde ich allezeit, ſoviel an mir iſt, zu jeglichem mitwirken was ich bei- zutragen vermag, die Wohlfahrt und die Ruhe Ihres Vaterlandes zu ſichern.“ Die Note ſelbſt iſt in ihrem Ton entſchiedener als die franzö- ſiſche, ſie ſagt: „Mit ſo viel Befremden als Bedauern habe ich aus Ihrer an Hrn. Londos geſtern übermachten Note, welche mir dieſer Miniſter mitgetheilt hat, erſehen daß der Oberbefehlshaber der Seemacht Ihrer brittiſchen Maj. im Mittelmeer allen Fahrzeugen der griechiſchen Regie- rung verboten hat unter Segel zu gehen. Eine ſolche Maßregel, abge- ſehen davon daß ſie der Unabhängigkeit der griechiſchen Regierung, einer Unabhängigkeit welche durch die drei Mächte, die Unterzeichner des Ver- trags vom 7 Mai 1832 gewährleiſtet iſt, Eintrag thut, könnte am Vor- abend der Wahlen die öffentliche Ruhe gefährden, an deren Aufrechthal- tung England ebenſoviel gelegen iſt als meinem erlauchten Hof. Nur in der friedlichen Stille kann man hoffen in der Verwaltung des Landes die Grundſätze der Ordnung und Sparſamkeit einzuführen welche die Mächte als Bürgen des Anlehens von Griechenland berechtigt ſind zu fordern, auf daß es die gegenüber den wohlthäteriſchen Höfen eingegangenen Ver- bindlichkeiten erfülle. Ich halte es deßhalb für meine Pflicht Ihre Auf- merkſamkeit auf die bedauerlichen Folgen zu lenken welche die Zwangs- maßregeln nach ſich ziehen könnten zu denen der Hr. Admiral Parker greifen zu müſſen glaubte, wie auch im übrigen die Sorge der brittiſchen Regierung für die Intereſſen ihrer Unterthanen in dieſem Land ſeyn mag. Da das Cabinet von Athen mir wiederholt den Wunſch zu erkennen gege- ben hat die kaiſerliche Geſandtſchaft möchte bei Ihnen, mein Herr, Ihre guten Dienſte geltend machen, ſo würde ich pflichtwidrig handeln wenn ich Ihnen nicht zu dem Zweck der gütlichen Beilegung des bedauerlichen Zwiſts zwiſchen zwei mit Rußland befreundeten Höfen das Anerbieten erneuen wollte.“ Die zwei folgenden Depeſchen find wieder Empfangs- beſcheinigungen, von demſelben Datum, ſie drücken beide den Dank der griechiſchen Regierung für die bereitwillig gewährte Vermittlung aus. Sie ſind im weſentlichen übereinſtimmend abgefaßt, nur daß der Ton ge- gen Hrn. Jouvenel etwas wärmer iſt, wenn es heißt: „Nicht zum erſten- mal wendet ſich Griechenland an die Sympathie Frankreichs, nicht zum erſten- mal gibt uns deſſen Miniſter Proben eines ſo lebhaften Intereſſes u. ſ. f.“ Unmittelbar wird eine neue Note des brittiſchen Geſandten zur Kenntniß des ruſſiſchen Geſchäftsträgers gebracht, dieſer läßt ſie „ohne Commentar über die Handlungen der Gewaltthätigkeit wovon die Rede iſt.“ Dieſe Note iſt vom 18 Jan., ſie enthält die Anzeige daß die griechiſche Antwort als abſchlägig betrachtet wird, und daß demnach der Vice-Admiral Sir W. Parker, trotz ſeiner großen Achtung vor der griechiſchen Regie- rung, im Fall ſey ſeine Verhaltungsbefehle vollziehen zu müſſen, und keinem Fahrzeug der griechiſchen Regierung zu erlauben unter Segel zu ge- hen, daß alſo jede Bewegung der Schiffe im Piräeus augenblicklich ein- geſtellt werden möchte. Eine neue Depeſche, vom Bord der „Queen,„ 19 Jan., gibt Hrn. Londos Anzeige davon daß, da das griechiſche Regie- rungsdampfboot „Otto“ gegen dieſes Verlangen ausgelaufen, der Admi- ral ſich in die unangenehme Nothwendigkeit verſetzt ſehe es durch ein Dampfboot Ihrer brittiſchen Maj. zum Umkehren zu zwingen, daß man den „Otto“ und andere griechiſche Regierungsfahrzeuge nach Salamis führen und daſelbſt ſo lange feſthalten werde bis die Beſchwerden erledigt ſeyen. Die Antwort des Hrn. Londos, 19 Jan., iſt abermals eine Verwahrung, eine feierliche Verwahrung des guten| Rechts Griechenlands, ſeiner Würde und Unabhängigkeit gegen Acte der Feindſeligkeit im tiefen Frieden, und mit- telſt einer Depeſche vom 20 Jan. wird ſie den beiden Geſandten übermacht, die am folgenden Tag eine Note empfangen, welche ſich abermals gegen dieſen „unglaublichen Mißbrauch der Gewalt“ erhebt. Sie ſagt: „Ich habe jetzt die Ehre Sie in Kenntniß zu ſetzen daß das Geſchwader unter den Befehlen Sir W. Parkers ſich nach Poros begeben und durch Beſchlagnahme der Fahrzeuge und Barken des Arſenals keinen Anſtand genommen hat die im Intereſſe der Geſundheit und der öffentlichen Ordnung allgemein beobachteten Sanitätsregeln zu verletzen. Ich habe gleichfalls in dieſem Augenblick durch die zuſtändigen Behörden erfahren daß die Engländer heute Morgen angefangen haben den Handelsſchiffen, die ſich im Piräeus befanden, zu verbieten ohne ihre Erlaubniß Ladungen zu landen, indem ſie dieſelben zur etwaigen Ausſchiffung auf die dem Zollhausplatz gegen- über liegende Küfte weiſen. Sie haben ſogar jedem Handelsſchiff unter- ſagt im Piräeus aus- oder einzulaufen. Der König und ſeine Regierung ſetzen ihre lebhafteſte Hoffnung auf den edeln und wirkſamen Beiſtand des Kaiſers und der franzöſiſchen Republik, und da große Intereſſen unmit- telbar auf dem Spiel ſtehen, da die öffentliche Ordnung, die Sicherheit des Staats, die Verwaltung des Landes durch die gewaltſame Unterbre- chung der Communicationen bedroht ſind, ſo bitten ſie die Geſandten daß ſie ihre reſp. Schiffe, die ſich in den griechiſchen Gewäſſern befinden, nö- thigenfalls anhalten möchten den griechiſchen Behörden in allem was die dringenden Bedürfniſſe des öffentlichen Dienſtes betrifft, an die Hand zu

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 36, 5. Februar 1850, S. 567. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine36_1850/7>, abgerufen am 03.12.2024.