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[N. N.]: Unsere moderne Bildung im Bunde mit der Anarchie. Stuttgart, 1852.

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oder praktisch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma-
gel an irgend einer Ueberzeugung -- unter dem Einfl-
jenes obersten Grundsatzes der Anarchie stehen, gleich auch
bis zu den äußersten Konsequenzen desselben vorgehen. Der
Eine möchte bei dieser, der Andere bei jener Grenze anhal-
ten, und dazu hat Jeder für seine Person das Recht. Aber
Niemand, wenn er einmal auf diesem Standpunkt steht, hat
das Recht, den Anderen das Vorgehen bis zu jenen äußer-
sten Konsequenzen zu verwehren, bei welchen jeder Staat
in Trümmer gehen und jede Gesellschaft sich auflösen muß
Dieses Recht des Widerstandes hat nur Derjenige,
welcher dem entgegengesetzten obersten Grundsatz huldigt,
indem er von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß es
unabhängig vom Menschen und hoch über ihm erhaben einen
heiligen Willen gebe, welchen wir bei redlichem Streben
zu erkennen vermögen, so weit als es uns nöthig ist, und
welchem wir Ehrfurcht und Gehorsam schuldig sind. Nur
dieses Panier gibt das Recht zum Widerstand gegen die
Anarchie, nur dieses Panier verleiht die Kraft, sie siegreich
zu bekämpfen. Denn an sich hat kein Mensch das Recht,
vom Menschen Gehorsam zu fordern. Dieses Recht hat er
nur insofern als es unabhängig vom Menschen und über
dem Menschen eine Macht gibt, welcher Alle Ehrfurcht
schuldig sind, und nur insofern als er im Namen dieser
Macht spricht. Das Recht, im Namen dieser Macht zu
sprechen, verleiht aber nur der Glaube an diese Macht,
die Ehrfurcht vor ihr, und der Wunsch ihren Willen zu
thun. Die Regierungen "von Gottes Gnaden" haben
daher einen ganz guten Sinn, aber freilich nur so lange
als diese Regierungen selbst an Gott glauben und sich vor

oder praktiſch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma-
gel an irgend einer Ueberzeugung — unter dem Einfl-
jenes oberſten Grundſatzes der Anarchie ſtehen, gleich auch
bis zu den äußerſten Konſequenzen deſſelben vorgehen. Der
Eine möchte bei dieſer, der Andere bei jener Grenze anhal-
ten, und dazu hat Jeder für ſeine Perſon das Recht. Aber
Niemand, wenn er einmal auf dieſem Standpunkt ſteht, hat
das Recht, den Anderen das Vorgehen bis zu jenen äußer-
ſten Konſequenzen zu verwehren, bei welchen jeder Staat
in Trümmer gehen und jede Geſellſchaft ſich auflöſen muß
Dieſes Recht des Widerſtandes hat nur Derjenige,
welcher dem entgegengeſetzten oberſten Grundſatz huldigt,
indem er von der Ueberzeugung durchdrungen iſt, daß eſ
unabhängig vom Menſchen und hoch über ihm erhaben einen
heiligen Willen gebe, welchen wir bei redlichem Streben
zu erkennen vermögen, ſo weit als es uns nöthig iſt, und
welchem wir Ehrfurcht und Gehorſam ſchuldig ſind. Nur
dieſes Panier gibt das Recht zum Widerſtand gegen die
Anarchie, nur dieſes Panier verleiht die Kraft, ſie ſiegreich
zu bekämpfen. Denn an ſich hat kein Menſch das Recht,
vom Menſchen Gehorſam zu fordern. Dieſes Recht hat er
nur inſofern als es unabhängig vom Menſchen und über
dem Menſchen eine Macht gibt, welcher Alle Ehrfurcht
ſchuldig ſind, und nur inſofern als er im Namen dieſer
Macht ſpricht. Das Recht, im Namen dieſer Macht zu
ſprechen, verleiht aber nur der Glaube an dieſe Macht,
die Ehrfurcht vor ihr, und der Wunſch ihren Willen zu
thun. Die Regierungen „von Gottes Gnaden“ haben
daher einen ganz guten Sinn, aber freilich nur ſo lange
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[16/0022] oder praktiſch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma- gel an irgend einer Ueberzeugung — unter dem Einfl- jenes oberſten Grundſatzes der Anarchie ſtehen, gleich auch bis zu den äußerſten Konſequenzen deſſelben vorgehen. Der Eine möchte bei dieſer, der Andere bei jener Grenze anhal- ten, und dazu hat Jeder für ſeine Perſon das Recht. Aber Niemand, wenn er einmal auf dieſem Standpunkt ſteht, hat das Recht, den Anderen das Vorgehen bis zu jenen äußer- ſten Konſequenzen zu verwehren, bei welchen jeder Staat in Trümmer gehen und jede Geſellſchaft ſich auflöſen muß Dieſes Recht des Widerſtandes hat nur Derjenige, welcher dem entgegengeſetzten oberſten Grundſatz huldigt, indem er von der Ueberzeugung durchdrungen iſt, daß eſ unabhängig vom Menſchen und hoch über ihm erhaben einen heiligen Willen gebe, welchen wir bei redlichem Streben zu erkennen vermögen, ſo weit als es uns nöthig iſt, und welchem wir Ehrfurcht und Gehorſam ſchuldig ſind. Nur dieſes Panier gibt das Recht zum Widerſtand gegen die Anarchie, nur dieſes Panier verleiht die Kraft, ſie ſiegreich zu bekämpfen. Denn an ſich hat kein Menſch das Recht, vom Menſchen Gehorſam zu fordern. Dieſes Recht hat er nur inſofern als es unabhängig vom Menſchen und über dem Menſchen eine Macht gibt, welcher Alle Ehrfurcht ſchuldig ſind, und nur inſofern als er im Namen dieſer Macht ſpricht. Das Recht, im Namen dieſer Macht zu ſprechen, verleiht aber nur der Glaube an dieſe Macht, die Ehrfurcht vor ihr, und der Wunſch ihren Willen zu thun. Die Regierungen „von Gottes Gnaden“ haben daher einen ganz guten Sinn, aber freilich nur ſo lange als dieſe Regierungen ſelbſt an Gott glauben und ſich vor

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Zitationshilfe: [N. N.]: Unsere moderne Bildung im Bunde mit der Anarchie. Stuttgart, 1852, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_anarchie_1852/22>, abgerufen am 21.11.2024.