[N. N.]: Unsere moderne Bildung im Bunde mit der Anarchie. Stuttgart, 1852.oder praktisch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma- oder praktiſch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0022" n="16"/> oder praktiſch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma-<lb/> gel an irgend einer Ueberzeugung — unter dem Einfl-<lb/> jenes oberſten Grundſatzes der Anarchie ſtehen, gleich auch<lb/> bis zu den äußerſten Konſequenzen deſſelben vorgehen. Der<lb/> Eine möchte bei dieſer, der Andere bei jener Grenze anhal-<lb/> ten, und dazu hat Jeder für ſeine Perſon das Recht. Aber<lb/> Niemand, wenn er einmal auf dieſem Standpunkt ſteht, hat<lb/> das Recht, den <hi rendition="#g">Anderen</hi> das Vorgehen bis zu jenen äußer-<lb/> ſten Konſequenzen zu verwehren, bei welchen jeder Staat<lb/> in Trümmer gehen und jede Geſellſchaft ſich auflöſen muß<lb/> Dieſes <hi rendition="#g">Recht des Widerſtandes</hi> hat nur Derjenige,<lb/> welcher dem entgegengeſetzten oberſten Grundſatz huldigt,<lb/> indem er von der Ueberzeugung durchdrungen iſt, daß eſ<lb/> unabhängig vom Menſchen und hoch über ihm erhaben einen<lb/> heiligen Willen gebe, welchen wir bei redlichem Streben<lb/> zu erkennen vermögen, ſo weit als es uns nöthig iſt, und<lb/> welchem wir Ehrfurcht und Gehorſam ſchuldig ſind. Nur<lb/> dieſes Panier gibt das <hi rendition="#g">Recht</hi> zum Widerſtand gegen die<lb/> Anarchie, nur dieſes Panier verleiht die <hi rendition="#g">Kraft</hi>, ſie ſiegreich<lb/> zu bekämpfen. Denn an ſich hat kein Menſch das Recht,<lb/> vom Menſchen Gehorſam zu fordern. Dieſes Recht hat er<lb/> nur inſofern als es unabhängig vom Menſchen und <hi rendition="#g">über</hi><lb/> dem Menſchen eine Macht gibt, welcher Alle Ehrfurcht<lb/> ſchuldig ſind, und nur inſofern als er <hi rendition="#g">im Namen</hi> dieſer<lb/> Macht ſpricht. Das Recht, im Namen dieſer Macht zu<lb/> ſprechen, verleiht aber nur der <hi rendition="#g">Glaube</hi> an dieſe Macht,<lb/> die <hi rendition="#g">Ehrfurcht</hi> vor ihr, und der Wunſch ihren Willen zu<lb/> thun. Die Regierungen „<hi rendition="#g">von Gottes Gnaden</hi>“ haben<lb/> daher einen ganz guten Sinn, aber freilich nur ſo lange<lb/> als dieſe Regierungen ſelbſt an Gott glauben und ſich vor<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0022]
oder praktiſch, mit voller Ueberzeugung oder nur aus Ma-
gel an irgend einer Ueberzeugung — unter dem Einfl-
jenes oberſten Grundſatzes der Anarchie ſtehen, gleich auch
bis zu den äußerſten Konſequenzen deſſelben vorgehen. Der
Eine möchte bei dieſer, der Andere bei jener Grenze anhal-
ten, und dazu hat Jeder für ſeine Perſon das Recht. Aber
Niemand, wenn er einmal auf dieſem Standpunkt ſteht, hat
das Recht, den Anderen das Vorgehen bis zu jenen äußer-
ſten Konſequenzen zu verwehren, bei welchen jeder Staat
in Trümmer gehen und jede Geſellſchaft ſich auflöſen muß
Dieſes Recht des Widerſtandes hat nur Derjenige,
welcher dem entgegengeſetzten oberſten Grundſatz huldigt,
indem er von der Ueberzeugung durchdrungen iſt, daß eſ
unabhängig vom Menſchen und hoch über ihm erhaben einen
heiligen Willen gebe, welchen wir bei redlichem Streben
zu erkennen vermögen, ſo weit als es uns nöthig iſt, und
welchem wir Ehrfurcht und Gehorſam ſchuldig ſind. Nur
dieſes Panier gibt das Recht zum Widerſtand gegen die
Anarchie, nur dieſes Panier verleiht die Kraft, ſie ſiegreich
zu bekämpfen. Denn an ſich hat kein Menſch das Recht,
vom Menſchen Gehorſam zu fordern. Dieſes Recht hat er
nur inſofern als es unabhängig vom Menſchen und über
dem Menſchen eine Macht gibt, welcher Alle Ehrfurcht
ſchuldig ſind, und nur inſofern als er im Namen dieſer
Macht ſpricht. Das Recht, im Namen dieſer Macht zu
ſprechen, verleiht aber nur der Glaube an dieſe Macht,
die Ehrfurcht vor ihr, und der Wunſch ihren Willen zu
thun. Die Regierungen „von Gottes Gnaden“ haben
daher einen ganz guten Sinn, aber freilich nur ſo lange
als dieſe Regierungen ſelbſt an Gott glauben und ſich vor
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