[N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586.vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit / warheit / vnd barmhertzigkeit. Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehrVrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind. Denn dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Denn welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen. vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit / warheit / vnd barmhertzigkeit. Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehrVrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind. Deñ dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Deñ welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0007" n="7"/> vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. 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Deñ welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen. </p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0007]
vnd kein recht / gesetz / oder noth / auch kein eigen gut / oder nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger abschied / rath / vnd verordnung auff gewisse endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur bloser Gott / oder ein blose Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die göttliche vnd menschliche Natur zum Mitlerampt notwendig gehören. Denn solches haben erfodert die drey ewige tugend / vnd vnwandelbare eigenschafften in Gott selbst: nemlich / Gottes ewige gerechtigkeit / warheit / vnd barmhertzigkeit.
Aus betrachtung dieser dreyen tugenden / oder vielmehr wesentlichen eigenschafften in Gott / fliessen sechs vrsachen her / (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind.
Vrsachen / warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. Deñ dieweil Gottes ewiger wil vnd beschluß war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare gerechtigkeit Gottes einnen solchen Bürgen vnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne schuld / auff das die straff vnd der zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch leiden vnd sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Deñ welche Seel sündiget / der gebürt auch die straff zu leiden. Jedoch weil die Sünde war begangen wider das Gebot Gottes / vnd demnach ein vnendliche schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschltche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der gerechtigkeit zu zueignen.
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