Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586.

Bild:
<< vorherige Seite

nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena.

So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesen vnd erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantian: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacrament vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, proprie loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Denn solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quod haec verba (PRO VOBIS, welche freilich ad vsun caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30.

nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena.

So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesẽ vñ erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantiã: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacramẽt vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Deñ solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freilich ad vsũ caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0091" n="91"/>
nichts denn ein schendliche
                     Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr
                     Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen
                     wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach
                     seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde
                     eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von
                     alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena.</p>
        <p>So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum
                     diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob
                     auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im
                     Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der
                     Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder
                     gedechtnis eigenen worten bewiese&#x0303; vn&#x0303; erkleret. Ob
                     nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es
                     heisset / Abusus non tollit rei substantia&#x0303;: das ist / vmb der
                     Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein
                         Sacrame&#x0303;t vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem
                     grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd
                     angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus
                     instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden
                     sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede.
                         Den&#x0303; solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor
                     nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (<hi rendition="#i">PRO VOBIS</hi>, welche freilich ad vsu&#x0303; caenae
                     gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei
                     iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz
                     vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu /
                     noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou.
                     30.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[91/0091] nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena. So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesẽ vñ erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantiã: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacramẽt vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Deñ solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freilich ad vsũ caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586/91
Zitationshilfe: [N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586/91>, abgerufen am 21.05.2024.