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Der Arbeitgeber. Nr. 1058. Frankfurt a. M., 11. August 1877.

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Der "Arbeitgeber" erscheint
wöchentlich,
Preis: 1 / 4 jährlich Mk. 2.40,
mit Postporto Mk. 3.

Anzeigen: für die drei-
paltige Petitzeile oder deren
Raum 20 Pf. Der Betrag
wird durch Postnachnahme er-
hoben. Kleine Beträge können
durch Briefmarken ausge=.
glichen werden .

Verlag des "Arbeitgeber"
Hochstraße Nr. 37.

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Der
Arbeitgeber.
Archiv für Volkswirthschaft und neue Erfindungen,
Central-Anzeiger für den Arbeitmarkt.
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Bestellungen werden von allen
Postämtern u. Buchhandlun-
gen angenommen.
Das Patent= und Maschinen-
Geschäft des "Arbeitgeber"
übernimmt die Ausführung
neuer Erfindungen, vermittelt
den Ankauf ( zum Fabrik-
preis ) und Verkauf von Ma-
schinen aller Art, es besorgt
Patente für alle Länder und
übernimmt deren Ver-
werthung.

[Ende Spaltensatz]

Nro 1058.
Frankfurt a. M., 11. August. 1877.


[Beginn Spaltensatz]
Ueber die Form der Anmeldung von Erfindungen.

Wir haben in der vorletzten Nummer die vom kaiserlichen
Patentamte erlassenen Bestimmungen über die Anmeldung von
Erfindungen mitgetheilt. Das "Patentblatt" bringt nun zu den-
selben nähere Erläuterungen, die aus maßgebender Feder stammen
und alle Beachtung verdienen. Wir geben dieselben im Folgenden
wieder.

Gegenstand der ersten Paragraphen der fraglichen Bestim-
mung ist die Beschreibung der Erfindung. Es werden mehrere wich-
tige, indessen selbstverständliche Aeußerlichkeiten geregelt, dann aber
darauf hingewiesen, daß Kürze verbunden mit Genauigkeit wesent-
liche Erfordernisse der Beschreibung bilden. Eine unmittelbare Vor-
schrift zu geben, war allerdings an der Stelle nicht möglich. Denn
weder können feste Regeln für die verschiedenartig vorkommenden
Beschreibungen aufgestellt werden, noch auch läßt sich in eine enge
Vorschrift das zusammendrängen, was als empfehlenswerth für die
häufigsten Fälle zu bezeichnen wäre. Jmmerhin sucht § 3 unter a.
wenigstens für das Unerläßliche eine Anweisung zu ertheilen.

Unter der kurzen und genauen Bezeichnung dessen, was den
Gegenstand der Erfindung bildet, ist in erster Linie die Benennung
der patentirt gedachten Sache verstanden; die Bezeichnung kann
also z. B. lauten: ein Verfahren zur Anfertigung eines gewissen
Farbstoffes, oder eine Maschine zur Erzeugung einer gewissen
Waare, oder eine Einrichtung an einer ( bekannten ) Maschine zur
Erzielung einer gewissen Wirkung u. s. w. Diese Bezeichnung um-
faßt zugleich als Sammelbegriff die eigentlichen Patentansprüche.
Die "Patentansprüche" führen ins Einzelne aus, was die Be-
nennung umfassend angibt, sie stehen genau an der Stelle der eng-
lischen und amerikanischen "Claims". Jn der Regel können sie
vom Gesuchsteller erst dann in eine bestimmte Form gebracht wer-
den, wenn die nähere Beschreibung ( des Verfahrens, der Maschine,
der Einrichtung an einer Maschine u. s. w. ) bereits gegeben ist
( siehe § 6 ) , wobei in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, der
Beschreibung noch Zeichnungen, manchmal diesen noch Modelle
beigegeben werden müssen. Beschreibung und Zeichnung bilden die
Erläuterung der Erfindung, sind also als die weitere Ausführung
der "Ansprüche" anzusehen, oder umgekehrt; die "Patentansprüche"
fassen das in der Erläuterung dargelegte Neue in gedrängter Form
zusammen. Benennung, Erläuterung und Ansprüche bilden zu-
sammen die "Schriften zu der patentirt gedachten Erfindung", von
dem Kaiserlichen Amte kurz "Patentschriften" genannt.

Der Patentsucher wird auf die Abfassung der Patent-
ansprüche die größte Sorgfalt verwenden müssen, da diese das
durch die Patentirung verliehene Recht im Einzelnen betiteln;
andererseits wird es auch dem Patentamte obliegen, bei der Kritik
des Wortlautes der Ansprüche so zu verfahren, daß der Kreis der
verliehenen Befugnisse genau umschrieben wird. Liegt somit hin-
sichtlich der Patentansprüche eine größere Nöthigung vor, den Wort-
laut genau zu erwägen, als bei der Erläuterung, so entfällt doch
auch bei dieser keineswegs die Veranlassung, möglichst klar und
sorgfältig zu verfahren. Daß aber gleichzeitig die Kürze der Dar-
stellung für die geschäftliche Behandlung vom größten Werthe ist,
bedarf keines Beweises.

Die älteren, jetzt eingegangenen Patentcommissionen der deut-
[Spaltenumbruch] schen Einzelstaaten haben nun die Erfahrung aufzuweisen, daß
nur eine kleinere Minderheit der Patentsucher überhaupt Klarheit
und Kürze der Beschreibung mit der beabsichten Sorgfalt zu ver-
einigen weiß, wenn schon das Bestreben danach sich in vielerlei
Formen kundgibt. Einige Winke, wie man eine Beschreibung zweck-
mäßig anlegt, seien hier, als aus vielseitiger Erfahrung hervor-
gehend, gegeben.

Die meisten vorkommenden Beschreibungen von Maschinen,
Apparaten, Vorrichtungen u. s. w., haben eine nicht zweckmäßige
Anordnung und kämpfen demzufolge mit den Schwierigkeiten, die
daraus folgen. Sie beginnen nämlich in der Regel, wenn es sich
um einen Apparat, eine Maschine, eine Vorrichtung u. s. w. han-
delt, mit einer Beschreibung der Form, Anordnung und Aus-
führung der einzelnen Theile, bei Maschinen meist mit dem Ma-
schinengestell, bei chemischen Anlagen mit den äußeren Theilen des
Aufbaues; sie weisen dann darauf hin, welche Bewegungen zwischen
den einzelnen Theilen stattfinden, welche Theile frei beweglich sind,
welchen Verlauf gewisse Kanäle, Röhrenzüge, Gefäßräume haben;
sie besprechen die Materialien, hier Gußeisen, dort harter Stahl,
dort feuerfester Stein, da Glas; sie besprechen die Bearbeitungs-
weise, welche hier glatte, dort rauhe Flächen, hier eine minutiöse
Genauigkeit, dort derbere Zusammenpassung erzielte, Dinge, von
denen ein großer Theil hinsichtlich der Neuheit der Erfindung un-
wichtig, die Mittheilung also überflüssig, deren Aufeinanderfolge
im Gedächtniß zu behalten aber schwierig ist. Diesem ersten Theile
der Beschreibung, welcher manchmal viele Seiten, ja nicht selten
viele Bogen umfaßt, läßt man alsdann die Darstellung von der
Benutzung der Einrichtung folgen, bei welcher nun der Beschrei-
bende, fußend auf den ersten Theil seiner Erfindung, voraussetzt,
daß der Leser genau behalten habe, was über die einzelnen Bestand-
theile gesagt worden ist. Solches ist aber in sehr vielen Fällen
nicht anzunehmen, welchem Umstande zufolge nunmehr der Leser
einen Theil der Lektüre zu wiederholen genöthigt ist, um die Be-
nutzungsweise und die äußere Beschaffenheit eines wichtigen Theiles
nebeneinander seinem Geiste vorzuführen. Die Folge dieser Wieder-
holungen ist ein großer Zeitverlust für den Leser und eine An-
strengung desselben, welche oftmals ganz außer Verhältniß zu der
schließlich gewonnenen Erkenntniß steht.

Andere Beschreibungen wählen eine andere, ebensowenig schnell
fördernde Form der Darstellung, darin bestehend, daß sie lange
allgemeine Betrachtungen der eigentlichen Besprechung voraus-
schicken, aus welchen sie dann allmählich zu dem eigentlichen Stoffe
übergehen, bei der besonderen Besprechung aber gelegentlich sich auf
Sätze berufen, welche in dem ersten Theile der Darstellung vor-
kamen. Sie nöthigen demnach streng genommen zum Durchlesen
seiten= oder bogenlanger Betrachtungen, von welchen vieles dem
Leser durchaus bekannt ist, von dessen Benutzung zu später folgen-
den Beweisen er aber vorher keine Kenntniß hat. Auch hier ist also
der Leser genöthigt, wenn er nun bei den besonderen Darlegungen
des Erfinders angelangt ist, wieder rückwärts nachzusuchen, in
welcher Jdeenverbindung denn gewisse zur Beweisführung benutzte
Sätze zuerst auftreten. Auch hier also enthält die Beschreibung
Ueberflüssiges und ist schwer und nur unter Zeitverlust zu ihrem
eigentlichen Zwecke zu benutzen.

Die Unzweckmäßigkeit in beiden geschilderten Fällen ist der
Mangel des Nebeneinander derjenigen Sätze oder Darstellungen,
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Das Patent= und Maschinen-
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Ueber die Form der Anmeldung von Erfindungen.

Wir haben in der vorletzten Nummer die vom kaiserlichen
Patentamte erlassenen Bestimmungen über die Anmeldung von
Erfindungen mitgetheilt. Das „Patentblatt“ bringt nun zu den-
selben nähere Erläuterungen, die aus maßgebender Feder stammen
und alle Beachtung verdienen. Wir geben dieselben im Folgenden
wieder.

Gegenstand der ersten Paragraphen der fraglichen Bestim-
mung ist die Beschreibung der Erfindung. Es werden mehrere wich-
tige, indessen selbstverständliche Aeußerlichkeiten geregelt, dann aber
darauf hingewiesen, daß Kürze verbunden mit Genauigkeit wesent-
liche Erfordernisse der Beschreibung bilden. Eine unmittelbare Vor-
schrift zu geben, war allerdings an der Stelle nicht möglich. Denn
weder können feste Regeln für die verschiedenartig vorkommenden
Beschreibungen aufgestellt werden, noch auch läßt sich in eine enge
Vorschrift das zusammendrängen, was als empfehlenswerth für die
häufigsten Fälle zu bezeichnen wäre. Jmmerhin sucht § 3 unter a.
wenigstens für das Unerläßliche eine Anweisung zu ertheilen.

Unter der kurzen und genauen Bezeichnung dessen, was den
Gegenstand der Erfindung bildet, ist in erster Linie die Benennung
der patentirt gedachten Sache verstanden; die Bezeichnung kann
also z. B. lauten: ein Verfahren zur Anfertigung eines gewissen
Farbstoffes, oder eine Maschine zur Erzeugung einer gewissen
Waare, oder eine Einrichtung an einer ( bekannten ) Maschine zur
Erzielung einer gewissen Wirkung u. s. w. Diese Bezeichnung um-
faßt zugleich als Sammelbegriff die eigentlichen Patentansprüche.
Die „Patentansprüche“ führen ins Einzelne aus, was die Be-
nennung umfassend angibt, sie stehen genau an der Stelle der eng-
lischen und amerikanischen „Claims“. Jn der Regel können sie
vom Gesuchsteller erst dann in eine bestimmte Form gebracht wer-
den, wenn die nähere Beschreibung ( des Verfahrens, der Maschine,
der Einrichtung an einer Maschine u. s. w. ) bereits gegeben ist
( siehe § 6 ) , wobei in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, der
Beschreibung noch Zeichnungen, manchmal diesen noch Modelle
beigegeben werden müssen. Beschreibung und Zeichnung bilden die
Erläuterung der Erfindung, sind also als die weitere Ausführung
der „Ansprüche“ anzusehen, oder umgekehrt; die „Patentansprüche“
fassen das in der Erläuterung dargelegte Neue in gedrängter Form
zusammen. Benennung, Erläuterung und Ansprüche bilden zu-
sammen die „Schriften zu der patentirt gedachten Erfindung“, von
dem Kaiserlichen Amte kurz „Patentschriften“ genannt.

Der Patentsucher wird auf die Abfassung der Patent-
ansprüche die größte Sorgfalt verwenden müssen, da diese das
durch die Patentirung verliehene Recht im Einzelnen betiteln;
andererseits wird es auch dem Patentamte obliegen, bei der Kritik
des Wortlautes der Ansprüche so zu verfahren, daß der Kreis der
verliehenen Befugnisse genau umschrieben wird. Liegt somit hin-
sichtlich der Patentansprüche eine größere Nöthigung vor, den Wort-
laut genau zu erwägen, als bei der Erläuterung, so entfällt doch
auch bei dieser keineswegs die Veranlassung, möglichst klar und
sorgfältig zu verfahren. Daß aber gleichzeitig die Kürze der Dar-
stellung für die geschäftliche Behandlung vom größten Werthe ist,
bedarf keines Beweises.

Die älteren, jetzt eingegangenen Patentcommissionen der deut-
[Spaltenumbruch] schen Einzelstaaten haben nun die Erfahrung aufzuweisen, daß
nur eine kleinere Minderheit der Patentsucher überhaupt Klarheit
und Kürze der Beschreibung mit der beabsichten Sorgfalt zu ver-
einigen weiß, wenn schon das Bestreben danach sich in vielerlei
Formen kundgibt. Einige Winke, wie man eine Beschreibung zweck-
mäßig anlegt, seien hier, als aus vielseitiger Erfahrung hervor-
gehend, gegeben.

Die meisten vorkommenden Beschreibungen von Maschinen,
Apparaten, Vorrichtungen u. s. w., haben eine nicht zweckmäßige
Anordnung und kämpfen demzufolge mit den Schwierigkeiten, die
daraus folgen. Sie beginnen nämlich in der Regel, wenn es sich
um einen Apparat, eine Maschine, eine Vorrichtung u. s. w. han-
delt, mit einer Beschreibung der Form, Anordnung und Aus-
führung der einzelnen Theile, bei Maschinen meist mit dem Ma-
schinengestell, bei chemischen Anlagen mit den äußeren Theilen des
Aufbaues; sie weisen dann darauf hin, welche Bewegungen zwischen
den einzelnen Theilen stattfinden, welche Theile frei beweglich sind,
welchen Verlauf gewisse Kanäle, Röhrenzüge, Gefäßräume haben;
sie besprechen die Materialien, hier Gußeisen, dort harter Stahl,
dort feuerfester Stein, da Glas; sie besprechen die Bearbeitungs-
weise, welche hier glatte, dort rauhe Flächen, hier eine minutiöse
Genauigkeit, dort derbere Zusammenpassung erzielte, Dinge, von
denen ein großer Theil hinsichtlich der Neuheit der Erfindung un-
wichtig, die Mittheilung also überflüssig, deren Aufeinanderfolge
im Gedächtniß zu behalten aber schwierig ist. Diesem ersten Theile
der Beschreibung, welcher manchmal viele Seiten, ja nicht selten
viele Bogen umfaßt, läßt man alsdann die Darstellung von der
Benutzung der Einrichtung folgen, bei welcher nun der Beschrei-
bende, fußend auf den ersten Theil seiner Erfindung, voraussetzt,
daß der Leser genau behalten habe, was über die einzelnen Bestand-
theile gesagt worden ist. Solches ist aber in sehr vielen Fällen
nicht anzunehmen, welchem Umstande zufolge nunmehr der Leser
einen Theil der Lektüre zu wiederholen genöthigt ist, um die Be-
nutzungsweise und die äußere Beschaffenheit eines wichtigen Theiles
nebeneinander seinem Geiste vorzuführen. Die Folge dieser Wieder-
holungen ist ein großer Zeitverlust für den Leser und eine An-
strengung desselben, welche oftmals ganz außer Verhältniß zu der
schließlich gewonnenen Erkenntniß steht.

Andere Beschreibungen wählen eine andere, ebensowenig schnell
fördernde Form der Darstellung, darin bestehend, daß sie lange
allgemeine Betrachtungen der eigentlichen Besprechung voraus-
schicken, aus welchen sie dann allmählich zu dem eigentlichen Stoffe
übergehen, bei der besonderen Besprechung aber gelegentlich sich auf
Sätze berufen, welche in dem ersten Theile der Darstellung vor-
kamen. Sie nöthigen demnach streng genommen zum Durchlesen
seiten= oder bogenlanger Betrachtungen, von welchen vieles dem
Leser durchaus bekannt ist, von dessen Benutzung zu später folgen-
den Beweisen er aber vorher keine Kenntniß hat. Auch hier ist also
der Leser genöthigt, wenn er nun bei den besonderen Darlegungen
des Erfinders angelangt ist, wieder rückwärts nachzusuchen, in
welcher Jdeenverbindung denn gewisse zur Beweisführung benutzte
Sätze zuerst auftreten. Auch hier also enthält die Beschreibung
Ueberflüssiges und ist schwer und nur unter Zeitverlust zu ihrem
eigentlichen Zwecke zu benutzen.

Die Unzweckmäßigkeit in beiden geschilderten Fällen ist der
Mangel des Nebeneinander derjenigen Sätze oder Darstellungen,
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Das „Patentblatt“ bringt nun zu den- selben nähere Erläuterungen, die aus maßgebender Feder stammen und alle Beachtung verdienen. Wir geben dieselben im Folgenden wieder. Gegenstand der ersten Paragraphen der fraglichen Bestim- mung ist die Beschreibung der Erfindung. Es werden mehrere wich- tige, indessen selbstverständliche Aeußerlichkeiten geregelt, dann aber darauf hingewiesen, daß Kürze verbunden mit Genauigkeit wesent- liche Erfordernisse der Beschreibung bilden. Eine unmittelbare Vor- schrift zu geben, war allerdings an der Stelle nicht möglich. Denn weder können feste Regeln für die verschiedenartig vorkommenden Beschreibungen aufgestellt werden, noch auch läßt sich in eine enge Vorschrift das zusammendrängen, was als empfehlenswerth für die häufigsten Fälle zu bezeichnen wäre. Jmmerhin sucht § 3 unter a. wenigstens für das Unerläßliche eine Anweisung zu ertheilen. Unter der kurzen und genauen Bezeichnung dessen, was den Gegenstand der Erfindung bildet, ist in erster Linie die Benennung der patentirt gedachten Sache verstanden; die Bezeichnung kann also z. B. lauten: ein Verfahren zur Anfertigung eines gewissen Farbstoffes, oder eine Maschine zur Erzeugung einer gewissen Waare, oder eine Einrichtung an einer ( bekannten ) Maschine zur Erzielung einer gewissen Wirkung u. s. w. Diese Bezeichnung um- faßt zugleich als Sammelbegriff die eigentlichen Patentansprüche. Die „Patentansprüche“ führen ins Einzelne aus, was die Be- nennung umfassend angibt, sie stehen genau an der Stelle der eng- lischen und amerikanischen „Claims“. Jn der Regel können sie vom Gesuchsteller erst dann in eine bestimmte Form gebracht wer- den, wenn die nähere Beschreibung ( des Verfahrens, der Maschine, der Einrichtung an einer Maschine u. s. w. ) bereits gegeben ist ( siehe § 6 ) , wobei in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, der Beschreibung noch Zeichnungen, manchmal diesen noch Modelle beigegeben werden müssen. Beschreibung und Zeichnung bilden die Erläuterung der Erfindung, sind also als die weitere Ausführung der „Ansprüche“ anzusehen, oder umgekehrt; die „Patentansprüche“ fassen das in der Erläuterung dargelegte Neue in gedrängter Form zusammen. Benennung, Erläuterung und Ansprüche bilden zu- sammen die „Schriften zu der patentirt gedachten Erfindung“, von dem Kaiserlichen Amte kurz „Patentschriften“ genannt. Der Patentsucher wird auf die Abfassung der Patent- ansprüche die größte Sorgfalt verwenden müssen, da diese das durch die Patentirung verliehene Recht im Einzelnen betiteln; andererseits wird es auch dem Patentamte obliegen, bei der Kritik des Wortlautes der Ansprüche so zu verfahren, daß der Kreis der verliehenen Befugnisse genau umschrieben wird. Liegt somit hin- sichtlich der Patentansprüche eine größere Nöthigung vor, den Wort- laut genau zu erwägen, als bei der Erläuterung, so entfällt doch auch bei dieser keineswegs die Veranlassung, möglichst klar und sorgfältig zu verfahren. Daß aber gleichzeitig die Kürze der Dar- stellung für die geschäftliche Behandlung vom größten Werthe ist, bedarf keines Beweises. Die älteren, jetzt eingegangenen Patentcommissionen der deut- schen Einzelstaaten haben nun die Erfahrung aufzuweisen, daß nur eine kleinere Minderheit der Patentsucher überhaupt Klarheit und Kürze der Beschreibung mit der beabsichten Sorgfalt zu ver- einigen weiß, wenn schon das Bestreben danach sich in vielerlei Formen kundgibt. Einige Winke, wie man eine Beschreibung zweck- mäßig anlegt, seien hier, als aus vielseitiger Erfahrung hervor- gehend, gegeben. Die meisten vorkommenden Beschreibungen von Maschinen, Apparaten, Vorrichtungen u. s. w., haben eine nicht zweckmäßige Anordnung und kämpfen demzufolge mit den Schwierigkeiten, die daraus folgen. Sie beginnen nämlich in der Regel, wenn es sich um einen Apparat, eine Maschine, eine Vorrichtung u. s. w. han- delt, mit einer Beschreibung der Form, Anordnung und Aus- führung der einzelnen Theile, bei Maschinen meist mit dem Ma- schinengestell, bei chemischen Anlagen mit den äußeren Theilen des Aufbaues; sie weisen dann darauf hin, welche Bewegungen zwischen den einzelnen Theilen stattfinden, welche Theile frei beweglich sind, welchen Verlauf gewisse Kanäle, Röhrenzüge, Gefäßräume haben; sie besprechen die Materialien, hier Gußeisen, dort harter Stahl, dort feuerfester Stein, da Glas; sie besprechen die Bearbeitungs- weise, welche hier glatte, dort rauhe Flächen, hier eine minutiöse Genauigkeit, dort derbere Zusammenpassung erzielte, Dinge, von denen ein großer Theil hinsichtlich der Neuheit der Erfindung un- wichtig, die Mittheilung also überflüssig, deren Aufeinanderfolge im Gedächtniß zu behalten aber schwierig ist. Diesem ersten Theile der Beschreibung, welcher manchmal viele Seiten, ja nicht selten viele Bogen umfaßt, läßt man alsdann die Darstellung von der Benutzung der Einrichtung folgen, bei welcher nun der Beschrei- bende, fußend auf den ersten Theil seiner Erfindung, voraussetzt, daß der Leser genau behalten habe, was über die einzelnen Bestand- theile gesagt worden ist. Solches ist aber in sehr vielen Fällen nicht anzunehmen, welchem Umstande zufolge nunmehr der Leser einen Theil der Lektüre zu wiederholen genöthigt ist, um die Be- nutzungsweise und die äußere Beschaffenheit eines wichtigen Theiles nebeneinander seinem Geiste vorzuführen. Die Folge dieser Wieder- holungen ist ein großer Zeitverlust für den Leser und eine An- strengung desselben, welche oftmals ganz außer Verhältniß zu der schließlich gewonnenen Erkenntniß steht. Andere Beschreibungen wählen eine andere, ebensowenig schnell fördernde Form der Darstellung, darin bestehend, daß sie lange allgemeine Betrachtungen der eigentlichen Besprechung voraus- schicken, aus welchen sie dann allmählich zu dem eigentlichen Stoffe übergehen, bei der besonderen Besprechung aber gelegentlich sich auf Sätze berufen, welche in dem ersten Theile der Darstellung vor- kamen. Sie nöthigen demnach streng genommen zum Durchlesen seiten= oder bogenlanger Betrachtungen, von welchen vieles dem Leser durchaus bekannt ist, von dessen Benutzung zu später folgen- den Beweisen er aber vorher keine Kenntniß hat. Auch hier ist also der Leser genöthigt, wenn er nun bei den besonderen Darlegungen des Erfinders angelangt ist, wieder rückwärts nachzusuchen, in welcher Jdeenverbindung denn gewisse zur Beweisführung benutzte Sätze zuerst auftreten. Auch hier also enthält die Beschreibung Ueberflüssiges und ist schwer und nur unter Zeitverlust zu ihrem eigentlichen Zwecke zu benutzen. Die Unzweckmäßigkeit in beiden geschilderten Fällen ist der Mangel des Nebeneinander derjenigen Sätze oder Darstellungen,

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1058. Frankfurt a. M., 11. August 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1058_1877/1>, abgerufen am 29.03.2024.