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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 6. Rudolstadt, 6. Februar 1848.

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[Spaltenumbruch] Amtes ist, welches ihnen von den hiesigen Versicherungs = Gesellschaften
übertragen ist. Ueberdem sorgt unsere höchste Behörde durch ihre An-
gestellten dafür, daß die für Passagiere anzunehmenden Schiffe alle die
zur Sicherheit und zum leiblichen Wohlergehen derselben erforderlichen
Eigenschaften besitzen, was auch wohl hinlänglich in Deutschland be-
kannt sein wird.

Wir hoffen, daß die Auswanderungs = Zeitung diesen Artikel mit
der von derselben gerühmten Unparteilichkeit aufnehmen wird und ver-
sichern dieselbe, daß nur der Wunsch, Denjenigen Gerechtigkeit wider-
fahren zu lassen, die durch ein parteiisches Hervorheben einiger Schiffe
und eine Vernachlässigung anderer in ihrem Abdrucke, benachtheiligt
werden könnten, uns zu dieser Anzeige bewogen hat, indem wir zu-
gleich vor unlauteren Quellen, aus denen die erwähnte Annonce her-
vorgegangen sein möchte, zu warnen uns verpflichtet erachten.

Die Agenten der Bremer See=Assecuranz=Compagnieen.
    F. Hederich.   J. Köper."

Anmerkung der Redaction. Da es unbestreitbar ist, daß,
gleichwie unter allen See = Fahrzeugen überhaupt, auch unter den
zahlreichen Schiffen der durch Umfang und Solidität so respectablen
Handelsmarine Bremens, mögen sie noch so seetüchtig sein, in
Hinsicht auf Qualification zur Passagierfahrt eine wesentliche
Verschiedenheit stattfindet, da es ferner neben derjenigen Mehrzahl
von Auswanderern, welche hier aus Resignation, dort aus anderen
Gründen um jene Verschiedenheit sich wenig kümmern, ebenso un-
bestritten auch Passagiere gibt, denen pecuniäre Mittel wie sonstige
Verhältnisse gestatten, in der Wahl des Schiffes, dem sie Hab und
Gut, ihre Familien und sich selbst anvertrauen sollen, möglichst vor-
und umsichtig zu sein: so wird folgerichtig letzteren Passagieren da-
durch, daß wir bemüht sind, sie auf die in jeder Hinsicht vorzüg-
lichsten Schiffe aufmerksam zu machen ( was obige Erklärung "irre
leiten" nennt ) , ein wesentlicher Dienst erzeigt. Durch Ver-
vollständigung resp. Berichtigung unseres dießfallsigen ersten Versuches
würden sich demnach die Herren Agenten der Bremer See - Assecu-
ranz = Compagnieen ein wahres Verdienst um solche Passagiere er-
werben, denen die größeren oder geringeren Annehmlichkeiten ihrer
schwimmenden Wohnungen eben nicht gleichgültig sind. Die Herren
Agenten mögen sich hierzu so viel Raum vorsetzen, als sie nur wollen,
indem wir zu so gutem Zwecke die Spalten der Auswanderungs-
zeitung ihnen jederzeit gern zur Verfügung stellen.

Es kann ein Schiff alle zur Sicherheit und zum leiblichen Wohl-
ergehen der Passagiere erforderlichen Eigenschaften besitzen, ohne zu-
gleich diejenigen Einrichtungen in möglichst reichlichem Maße darzu-
bieten, welche die unvermeidlichen Beschwerden und Schattenseiten
der Seereise weniger fühlbar zu machen geeignet erscheinen. So
lange daher die Herren Agenten der Bremer See=Assecuranz=Com-
pagnieen sich nicht durch Veröffentlichung einer gründlicheren und
besseren Classification, als die von uns gegebene, den Dank aller
Jnteressenten erwerben wollen, so lange dürfen wir die unsrige als
beachtenswerth empfehlen, und versichern nur noch, daß dieselbe aus
guter, ja vielleicht -- nächst der, den mehrerwähnten Herren Agen-
ten zu Gebote stehenden -- lauterster Quelle geflossen ist. Die
Herren Eigenthümer neuer, schöner und comfortabler
Schiffe aber werden es vielleicht selbst in ihrem Jnte-
resse finden, ganz specielle Beschreibungen derselben
einzusenden,
die wir stets mit Vergnügen -- und allerdings
ganz unparteiisch -- in der Ausw. Zeitung abzudrucken bereit sind.

[Spaltenumbruch]
Beherzigenswerthe Winke und Warnungen
für Ansiedler in Amerika.* )

Dem durch seine gediegene Haltung rühmlichst bekannten " Jtze-
hoer Wochenblatte
" entlehnen wir einen sehr lehrreichen Artikel.
Der Vf., ein seit 6 Jahren in Amerika ansässiger, gegenwärtig seine
zurückgebliebenen Verwandten besuchender Holste, legt mit Recht auf
manche irrige Vorstellung von dem "gelobten Lande," womit viele
Auswanderer demselben zusteuern, als unschädlich wenig Gewicht; denn
"jeder Unbefangene hat in dem Leben hier, seinen Grundzügen nach,
einen richtigen Maßstab für das dortige Leben; er weiß, daß wohl
das Narrenkleid der Mode ein anderes sein kann, die Gesetze des An-
standes aber dieselben bleiben ec. Ein Volk herrscht anders als ein
Mann, und die freien Vereinigten Staaten müssen, da der Weg ihrer
Entwickelung ein ganz anderer ist, als der, auf dem Deutschland und
Rußland wandern, nicht bloß zu einem andern Ziele gelangen, sondern
auch alle die Lebensverhältnisse anders gestalten, die ihre Quelle in der
freien Volksregierung haben." Gefährlicher als solche falsche Begriffe von
dem socialen Leben in Amerika scheinen deßhalb dem Hrn. Vf. Jrrthümer
anderer Art zu sein, und er spricht sich hierüber folgendermaßen aus:

" Zuerst möchte ich Jedem rathen, behutsam zu sein mit dem
Ankauf von sogenannten halb eingerichteten Farmen aus zweiter Hand,
im Gegensatze von Congreßländereien. Denn wer im Westen Congreß-
land kauft, und sich einen Landbesitz einrichtet, thut es natürlich, um
sich häuslich niederzulassen; ein Solcher wird nicht seine Farm
wieder losschlagen, es sei denn, er wisse, weßhalb, d. h., entweder weil
er einen Fehlgriff gemacht in der Wahl des Landes, oder weil er recht
gut ( und noch dazu nach amerikanischen Begriffen ) verdienen will. Jm
ersteren Falle bekommt der Käufer einen Strich Landes, der, obgleich
die Beschaffenheit des Bodens ausgezeichnet, entweder ganz besonders
den frühen oder späten Nachtfrösten ausgesetzt ist, oder der von Ueber-
schwemmungen zu leiden hat, oder wo vergebliches Graben nach Wasser
den früheren Besitzer entmuthigt, oder wo der Holzmangel schon
störend auf den Ackerbau einwirkt, oder wo das Fieber ihm keine Ruhe
läßt, oder sonst irgend etwas der Art. Jm andern Falle muß der
Neuling nicht blos den ursprünglichen Preis des Landes nebst den
Zinsen, ferner alle auf dem Lande gethane Arbeit nach dem Maßstabe
von 3 / 4 Dollar pr. Tag, ferner den vollen Werth der Gebäude bezahlen,
sondern außer allem diesen noch ein hübsches rundes Sümmchen gleich-
sam als Abstandsgeld geben, so daß, wenn er auf einer neuen Farm
auch alle Arbeit durch andere thun ließe, er wenigstens die letzte Summe
sparen würde, und außerdem Alles nach eigenem Kopfe einrichten könnte.

Eine andere sehr große Schwierigkeit bieten die sogenannten
Taxtitles oder Abgabenansprüche auf Ländereien aus zweiter Hand,
wobei mancherlei, selbst noch unerörterte Rechtsfragen in Betracht kommen.
Gemäß den besonderen Gesetzen der Staaten Jllinois, Wisconsin, Jowa,
Michigan, Missouri und Texas wird das von der Regierung an Jn-
dividuen verkaufte Land, von welchem die jährlichen Abgaben ( wenn
die Gemeinschaft der Bürger eben solche Abgaben zu heben beschlossen )
nicht entrichtet sind, von dem Grafschaftsschreiber öffentlich versteigert
für den Betrag der Abgaben. So werden oft 80 -- 160 Acres für
1 -- 3 Dollars zugeschlagen. Dieß geschieht natürlich nur dann, wenn
das zum Verkauf ausgebotene Land noch nicht angebaut und bewohnt
ist, so daß kein Jnventar sich findet, um die Abgaben zu decken. --
Der Käufer in diesen Auctionen bekommt eine Quittung, welche ihn
zum Besitz des Landes und zu einem gerichtlichen Kaufbrief berechtigt,
wenn der Eigenthümer solche Quittung nicht innerhalb 3 Jahren mit
einem Strafgelde von 30 pCt. wieder einlöst. Sind diese 3 Jahre
abgelaufen, so wird auf Verlangen des Taxtitle- Jnhabers ein solcher

* ) Vgl. unsern Artikel: "Contracte über in Nordamerika auf Credit
gekauftes Land." Ausw. Z. Nr. 30 von 1847.   D. Red.

[Spaltenumbruch] Amtes ist, welches ihnen von den hiesigen Versicherungs = Gesellschaften
übertragen ist. Ueberdem sorgt unsere höchste Behörde durch ihre An-
gestellten dafür, daß die für Passagiere anzunehmenden Schiffe alle die
zur Sicherheit und zum leiblichen Wohlergehen derselben erforderlichen
Eigenschaften besitzen, was auch wohl hinlänglich in Deutschland be-
kannt sein wird.

Wir hoffen, daß die Auswanderungs = Zeitung diesen Artikel mit
der von derselben gerühmten Unparteilichkeit aufnehmen wird und ver-
sichern dieselbe, daß nur der Wunsch, Denjenigen Gerechtigkeit wider-
fahren zu lassen, die durch ein parteiisches Hervorheben einiger Schiffe
und eine Vernachlässigung anderer in ihrem Abdrucke, benachtheiligt
werden könnten, uns zu dieser Anzeige bewogen hat, indem wir zu-
gleich vor unlauteren Quellen, aus denen die erwähnte Annonce her-
vorgegangen sein möchte, zu warnen uns verpflichtet erachten.

Die Agenten der Bremer See=Assecuranz=Compagnieen.
    F. Hederich.   J. Köper.“

Anmerkung der Redaction. Da es unbestreitbar ist, daß,
gleichwie unter allen See = Fahrzeugen überhaupt, auch unter den
zahlreichen Schiffen der durch Umfang und Solidität so respectablen
Handelsmarine Bremens, mögen sie noch so seetüchtig sein, in
Hinsicht auf Qualification zur Passagierfahrt eine wesentliche
Verschiedenheit stattfindet, da es ferner neben derjenigen Mehrzahl
von Auswanderern, welche hier aus Resignation, dort aus anderen
Gründen um jene Verschiedenheit sich wenig kümmern, ebenso un-
bestritten auch Passagiere gibt, denen pecuniäre Mittel wie sonstige
Verhältnisse gestatten, in der Wahl des Schiffes, dem sie Hab und
Gut, ihre Familien und sich selbst anvertrauen sollen, möglichst vor-
und umsichtig zu sein: so wird folgerichtig letzteren Passagieren da-
durch, daß wir bemüht sind, sie auf die in jeder Hinsicht vorzüg-
lichsten Schiffe aufmerksam zu machen ( was obige Erklärung „irre
leiten“ nennt ) , ein wesentlicher Dienst erzeigt. Durch Ver-
vollständigung resp. Berichtigung unseres dießfallsigen ersten Versuches
würden sich demnach die Herren Agenten der Bremer See - Assecu-
ranz = Compagnieen ein wahres Verdienst um solche Passagiere er-
werben, denen die größeren oder geringeren Annehmlichkeiten ihrer
schwimmenden Wohnungen eben nicht gleichgültig sind. Die Herren
Agenten mögen sich hierzu so viel Raum vorsetzen, als sie nur wollen,
indem wir zu so gutem Zwecke die Spalten der Auswanderungs-
zeitung ihnen jederzeit gern zur Verfügung stellen.

Es kann ein Schiff alle zur Sicherheit und zum leiblichen Wohl-
ergehen der Passagiere erforderlichen Eigenschaften besitzen, ohne zu-
gleich diejenigen Einrichtungen in möglichst reichlichem Maße darzu-
bieten, welche die unvermeidlichen Beschwerden und Schattenseiten
der Seereise weniger fühlbar zu machen geeignet erscheinen. So
lange daher die Herren Agenten der Bremer See=Assecuranz=Com-
pagnieen sich nicht durch Veröffentlichung einer gründlicheren und
besseren Classification, als die von uns gegebene, den Dank aller
Jnteressenten erwerben wollen, so lange dürfen wir die unsrige als
beachtenswerth empfehlen, und versichern nur noch, daß dieselbe aus
guter, ja vielleicht -- nächst der, den mehrerwähnten Herren Agen-
ten zu Gebote stehenden -- lauterster Quelle geflossen ist. Die
Herren Eigenthümer neuer, schöner und comfortabler
Schiffe aber werden es vielleicht selbst in ihrem Jnte-
resse finden, ganz specielle Beschreibungen derselben
einzusenden,
die wir stets mit Vergnügen -- und allerdings
ganz unparteiisch -- in der Ausw. Zeitung abzudrucken bereit sind.

[Spaltenumbruch]
Beherzigenswerthe Winke und Warnungen
für Ansiedler in Amerika.* )

Dem durch seine gediegene Haltung rühmlichst bekannten „ Jtze-
hoer Wochenblatte
“ entlehnen wir einen sehr lehrreichen Artikel.
Der Vf., ein seit 6 Jahren in Amerika ansässiger, gegenwärtig seine
zurückgebliebenen Verwandten besuchender Holste, legt mit Recht auf
manche irrige Vorstellung von dem „gelobten Lande,“ womit viele
Auswanderer demselben zusteuern, als unschädlich wenig Gewicht; denn
„jeder Unbefangene hat in dem Leben hier, seinen Grundzügen nach,
einen richtigen Maßstab für das dortige Leben; er weiß, daß wohl
das Narrenkleid der Mode ein anderes sein kann, die Gesetze des An-
standes aber dieselben bleiben ec. Ein Volk herrscht anders als ein
Mann, und die freien Vereinigten Staaten müssen, da der Weg ihrer
Entwickelung ein ganz anderer ist, als der, auf dem Deutschland und
Rußland wandern, nicht bloß zu einem andern Ziele gelangen, sondern
auch alle die Lebensverhältnisse anders gestalten, die ihre Quelle in der
freien Volksregierung haben.“ Gefährlicher als solche falsche Begriffe von
dem socialen Leben in Amerika scheinen deßhalb dem Hrn. Vf. Jrrthümer
anderer Art zu sein, und er spricht sich hierüber folgendermaßen aus:

„ Zuerst möchte ich Jedem rathen, behutsam zu sein mit dem
Ankauf von sogenannten halb eingerichteten Farmen aus zweiter Hand,
im Gegensatze von Congreßländereien. Denn wer im Westen Congreß-
land kauft, und sich einen Landbesitz einrichtet, thut es natürlich, um
sich häuslich niederzulassen; ein Solcher wird nicht seine Farm
wieder losschlagen, es sei denn, er wisse, weßhalb, d. h., entweder weil
er einen Fehlgriff gemacht in der Wahl des Landes, oder weil er recht
gut ( und noch dazu nach amerikanischen Begriffen ) verdienen will. Jm
ersteren Falle bekommt der Käufer einen Strich Landes, der, obgleich
die Beschaffenheit des Bodens ausgezeichnet, entweder ganz besonders
den frühen oder späten Nachtfrösten ausgesetzt ist, oder der von Ueber-
schwemmungen zu leiden hat, oder wo vergebliches Graben nach Wasser
den früheren Besitzer entmuthigt, oder wo der Holzmangel schon
störend auf den Ackerbau einwirkt, oder wo das Fieber ihm keine Ruhe
läßt, oder sonst irgend etwas der Art. Jm andern Falle muß der
Neuling nicht blos den ursprünglichen Preis des Landes nebst den
Zinsen, ferner alle auf dem Lande gethane Arbeit nach dem Maßstabe
von 3 / 4 Dollar pr. Tag, ferner den vollen Werth der Gebäude bezahlen,
sondern außer allem diesen noch ein hübsches rundes Sümmchen gleich-
sam als Abstandsgeld geben, so daß, wenn er auf einer neuen Farm
auch alle Arbeit durch andere thun ließe, er wenigstens die letzte Summe
sparen würde, und außerdem Alles nach eigenem Kopfe einrichten könnte.

Eine andere sehr große Schwierigkeit bieten die sogenannten
Taxtitles oder Abgabenansprüche auf Ländereien aus zweiter Hand,
wobei mancherlei, selbst noch unerörterte Rechtsfragen in Betracht kommen.
Gemäß den besonderen Gesetzen der Staaten Jllinois, Wisconsin, Jowa,
Michigan, Missouri und Texas wird das von der Regierung an Jn-
dividuen verkaufte Land, von welchem die jährlichen Abgaben ( wenn
die Gemeinschaft der Bürger eben solche Abgaben zu heben beschlossen )
nicht entrichtet sind, von dem Grafschaftsschreiber öffentlich versteigert
für den Betrag der Abgaben. So werden oft 80 -- 160 Acres für
1 -- 3 Dollars zugeschlagen. Dieß geschieht natürlich nur dann, wenn
das zum Verkauf ausgebotene Land noch nicht angebaut und bewohnt
ist, so daß kein Jnventar sich findet, um die Abgaben zu decken. --
Der Käufer in diesen Auctionen bekommt eine Quittung, welche ihn
zum Besitz des Landes und zu einem gerichtlichen Kaufbrief berechtigt,
wenn der Eigenthümer solche Quittung nicht innerhalb 3 Jahren mit
einem Strafgelde von 30 pCt. wieder einlöst. Sind diese 3 Jahre
abgelaufen, so wird auf Verlangen des Taxtitle- Jnhabers ein solcher

* ) Vgl. unsern Artikel: „Contracte über in Nordamerika auf Credit
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Köper.“ Anmerkung der Redaction. Da es unbestreitbar ist, daß, gleichwie unter allen See = Fahrzeugen überhaupt, auch unter den zahlreichen Schiffen der durch Umfang und Solidität so respectablen Handelsmarine Bremens, mögen sie noch so seetüchtig sein, in Hinsicht auf Qualification zur Passagierfahrt eine wesentliche Verschiedenheit stattfindet, da es ferner neben derjenigen Mehrzahl von Auswanderern, welche hier aus Resignation, dort aus anderen Gründen um jene Verschiedenheit sich wenig kümmern, ebenso un- bestritten auch Passagiere gibt, denen pecuniäre Mittel wie sonstige Verhältnisse gestatten, in der Wahl des Schiffes, dem sie Hab und Gut, ihre Familien und sich selbst anvertrauen sollen, möglichst vor- und umsichtig zu sein: so wird folgerichtig letzteren Passagieren da- durch, daß wir bemüht sind, sie auf die in jeder Hinsicht vorzüg- lichsten Schiffe aufmerksam zu machen ( was obige Erklärung „irre leiten“ nennt ) , ein wesentlicher Dienst erzeigt. 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Der Vf., ein seit 6 Jahren in Amerika ansässiger, gegenwärtig seine zurückgebliebenen Verwandten besuchender Holste, legt mit Recht auf manche irrige Vorstellung von dem „gelobten Lande,“ womit viele Auswanderer demselben zusteuern, als unschädlich wenig Gewicht; denn „jeder Unbefangene hat in dem Leben hier, seinen Grundzügen nach, einen richtigen Maßstab für das dortige Leben; er weiß, daß wohl das Narrenkleid der Mode ein anderes sein kann, die Gesetze des An- standes aber dieselben bleiben ec. Ein Volk herrscht anders als ein Mann, und die freien Vereinigten Staaten müssen, da der Weg ihrer Entwickelung ein ganz anderer ist, als der, auf dem Deutschland und Rußland wandern, nicht bloß zu einem andern Ziele gelangen, sondern auch alle die Lebensverhältnisse anders gestalten, die ihre Quelle in der freien Volksregierung haben.“ Gefährlicher als solche falsche Begriffe von dem socialen Leben in Amerika scheinen deßhalb dem Hrn. Vf. Jrrthümer anderer Art zu sein, und er spricht sich hierüber folgendermaßen aus: „ Zuerst möchte ich Jedem rathen, behutsam zu sein mit dem Ankauf von sogenannten halb eingerichteten Farmen aus zweiter Hand, im Gegensatze von Congreßländereien. Denn wer im Westen Congreß- land kauft, und sich einen Landbesitz einrichtet, thut es natürlich, um sich häuslich niederzulassen; ein Solcher wird nicht seine Farm wieder losschlagen, es sei denn, er wisse, weßhalb, d. h., entweder weil er einen Fehlgriff gemacht in der Wahl des Landes, oder weil er recht gut ( und noch dazu nach amerikanischen Begriffen ) verdienen will. Jm ersteren Falle bekommt der Käufer einen Strich Landes, der, obgleich die Beschaffenheit des Bodens ausgezeichnet, entweder ganz besonders den frühen oder späten Nachtfrösten ausgesetzt ist, oder der von Ueber- schwemmungen zu leiden hat, oder wo vergebliches Graben nach Wasser den früheren Besitzer entmuthigt, oder wo der Holzmangel schon störend auf den Ackerbau einwirkt, oder wo das Fieber ihm keine Ruhe läßt, oder sonst irgend etwas der Art. Jm andern Falle muß der Neuling nicht blos den ursprünglichen Preis des Landes nebst den Zinsen, ferner alle auf dem Lande gethane Arbeit nach dem Maßstabe von 3 / 4 Dollar pr. Tag, ferner den vollen Werth der Gebäude bezahlen, sondern außer allem diesen noch ein hübsches rundes Sümmchen gleich- sam als Abstandsgeld geben, so daß, wenn er auf einer neuen Farm auch alle Arbeit durch andere thun ließe, er wenigstens die letzte Summe sparen würde, und außerdem Alles nach eigenem Kopfe einrichten könnte. Eine andere sehr große Schwierigkeit bieten die sogenannten Taxtitles oder Abgabenansprüche auf Ländereien aus zweiter Hand, wobei mancherlei, selbst noch unerörterte Rechtsfragen in Betracht kommen. Gemäß den besonderen Gesetzen der Staaten Jllinois, Wisconsin, Jowa, Michigan, Missouri und Texas wird das von der Regierung an Jn- dividuen verkaufte Land, von welchem die jährlichen Abgaben ( wenn die Gemeinschaft der Bürger eben solche Abgaben zu heben beschlossen ) nicht entrichtet sind, von dem Grafschaftsschreiber öffentlich versteigert für den Betrag der Abgaben. So werden oft 80 -- 160 Acres für 1 -- 3 Dollars zugeschlagen. Dieß geschieht natürlich nur dann, wenn das zum Verkauf ausgebotene Land noch nicht angebaut und bewohnt ist, so daß kein Jnventar sich findet, um die Abgaben zu decken. -- Der Käufer in diesen Auctionen bekommt eine Quittung, welche ihn zum Besitz des Landes und zu einem gerichtlichen Kaufbrief berechtigt, wenn der Eigenthümer solche Quittung nicht innerhalb 3 Jahren mit einem Strafgelde von 30 pCt. wieder einlöst. Sind diese 3 Jahre abgelaufen, so wird auf Verlangen des Taxtitle- Jnhabers ein solcher * ) Vgl. unsern Artikel: „Contracte über in Nordamerika auf Credit gekauftes Land.“ Ausw. Z. Nr. 30 von 1847. D. Red.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 6. Rudolstadt, 6. Februar 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer06_1848/5>, abgerufen am 23.11.2024.