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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 28. Rudolstadt, 13. April 1847.

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[Spaltenumbruch] wo der Auswanderer fort geht, so ist dieser stets bei den ver-
schiedenen Herren Agenten zu ersehen. Dahingegen wird beim
Abschlusse des Vertrags jedesmal abschläglich auf den Fahrpreis
a Person fl. 15 beim Agenten deponirt und auf dem Vertrag
selbsten Quittung I. ausgefüllt. Ferner hat jeder Passagier vor
der Abfahrt von Hamburg 2 Dollar Hospital = und Einklarirungs-
geld zu bezahlen, indem der Schiffscapitän hierfür bei der Ankunft
in Texas verantwortlich ist.

Aufnahmeschein.

Der Aufnahmeschein für die Kolonie wird nur von der Ge-
neral = Agentur hier ausgestellt, und dem Accordanten bei der
Restzahlung des Vertrags ausgehändigt. Alle von andern als
dem Generalagenten ausgestellte Aufnahmescheine sind ungültig.

Durch den Aufnahmeschein schenkt der Verein jeder Familie
320 Acres ( circa 500 Morgen ) und jedem jungen Manne über
17 Jahre 160 Acres Land auf seiner Kolonie als freies Eigen-
thum ohne irgend eine Verbindlichkeit gegen den Verein,
als Erstattung der Vermessungskosten und der von der Texanischen
Regierung gestellten Bedingung, binnen 3 Jahren nichts davon
zu veräußern, 15 Acres zu bebauen und nach landesüblicher Sitte
einzufriedigen.

Der Verein ertheilt nur mehr in Deutschland die Aufnahme-
scheine, damit sich nicht die Klagen des verflossenen Jahres, wie
sie in Jndian = Point laut wurden, wiederholen. Die Anhäufung
der vielen Leute dort geschah nämlich dadurch, daß eine sehr große
Masse in Galveston sich dem Verein anschloß, um von diesem
erhalten zu werden. Durch den Agenten des Vereins einmal
angenommen, war es Pflicht des Vereins, für sie zu sorgen,
jedoch bei dem großen Andrange auf einmal, sowie durch das
seit Menschengedenken nicht erhörte anhaltende Regenwetter, wo-
durch alle Wege überschwemmt wurden, zum Ueberflusse noch der
Krieg zwischen Amerika und Mexiko, welcher Fuhrwerk und die
Lebensmittel wegraffte, war es dem Verein in diesem kritischen
Augenblicke nicht möglich, den großen Haufen, welcher von Tag
zu Tag zunahm, prompt fortzuschaffen, welches jedoch, sobald
die Umstände es erlaubten, geschehen ist. Aus diesem Grunde,
und damit sich ähnliches nicht wiederholt, sieht der Verein sich
genöthigt, für die Zukunft Niemand, der von hier aus bei ihm
nicht angemeldet ist, in Texas aufzunehmen und ebensowenig kann
er mehr den Transport von Galveston bis zur Kolonie über-
nehmen; wohl aber wird sein Generalagent in Galveston, Hr.
Gustav Dresel, hierzu die nöthige Anweisung ertheilen, mit
welchem die Emigranten sich am besten über ihre weitere Reise
benehmen können.

Abreise von der Heimath.

Diese muß so geschehen, daß die Passagiere an dem im
Contract bestimmten Tage am Einschiffungsorte sind, widrigenfalls
ihre Plätze und das gezahlte Pfandgeld verloren gehen. Bei
der Ankunft am Einschiffungsort muß jeder Passagier 3 Tage
sich selbst beköstigen, vom 4ten Tage an übernimmt dieß der
Verein. Jn Hamburg ist für gutes freies Logis gesorgt, falls
das Schiff noch nicht ganz gerüstet sein sollte.

Fürsorge für die Gesundheit der Auswanderer.

Gleich nach Ankunft der Auswanderer an Bord, haben sie
einer ärztlichen Untersuchung sich zu unterwerfen. Diese Unter-
suchung wird einem geschickten Arzte anvertraut, welcher immer
ein Mann von großer Erfahrung im Gebiete der Heilkunde sein
muß. Seine Dienste werden den Auswanderern unentgeltlich
geleistet, und seine Pflichten beschränken sich darauf, den Gesund-
heitszustand der Reisenden zu untersuchen und ihnen die nöthigen
[Spaltenumbruch] Verhaltungsregeln, welche ihrer Constitution entsprechen, mit auf
den Weg zu geben. Uebersteigt die Zahl der Passagiere auf
einem Schiffe 100 erwachsene Personen, oder was dieser Zahl
an Unerwachsenen gleich ist; so werden es die Unternehmer sich
angelegen sein lassen, einen tüchtigen Arzt mitzugeben, falls die
Umstände es gestatten; doch können sie sich nicht dazu verpflichten.
Sehr schwache, an Krebs, Schwindsucht, Wassersucht, Knochen-
fraß und einigen anderen vom Arzte zu bestimmenden Krankheiten
leidende Personen können unter keiner Bedingung angenommen
werden; und jede sich bildende Gesellschaft hat schon in der Hei-
math dafür zu sorgen, daß solche Jndividuen nicht zugelassen
werden.

Lebensmittel.

Wie ausgezeichnet und vollkommen diese geliefert werden,
zeigt die nachstehende Aufstellung und ist kein Hafen, der nur ein
Aehnliches thut. Für jede erwachsene Person wird mitgenommen:

[Beginn Spaltensatz]

26 P Ochsenfleisch, 19 1 / 2 " Schweinefleisch,
65 " Weißbrod,
13 " Mehl,
13 " gelbe Erbsen,
4 5 / 8 " Graupen,
6 1 / 2 " weiße Bohnen,
6 1 / 2 " grüne Erbsen,
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9 3 / 4 " Linsen,
13 " Sauerkraut,
30 -- 60 P Kartoffeln,
6 1 / 2 P
Pflaumen,
2 " Syrup,
26 Loth Thee,
52 " Kaffee,
108 " Zucker,
6 1 / 2 PButter,
[Spaltenumbruch] 2 Flaschen Bordeaur,
15 " Bier;
ferner noch auf 100 Personen:
40 P Hafergrütze,
18 " Sago,
18 " Senfsamen,
264 Flaschen Essig,
2 Säcke Salz,
4 Faden Holz,
4 Last Steinkohlen,
3 P Flieder,
3 " Camillen,
1 Anker Brennöl,
2 Kugellampen,
1 Abführmittel a Person,
Zuckerzwieback für Kinder,
Medicinkasten.

[Ende Spaltensatz]

Hiernach stellt sich folgender
    Verpflegungszettel


[Beginn Spaltensatz]

heraus:

Sonntag.
Pflaumensuppe;
1 / 2 P Ochsenfleisch;
1 / 2 " Mehl zu Pudding.

Montag.
Erbsensuppe, wozu 1 / 2 P Erbsen;
1 P Schweinefleisch;
Dicken Reis mit Syrup.

Dienstag.
Graupensuppe;
1 / 2 P Ochsenfleisch;
Linsen als Gemüse, 1 / 2 P

Mittwoch.
Weiße Bohnensuppe, 1 / 2 P Bohnen;
1 / 2 P. Schweinefleisch;
Sauerkohl, 1 / 2 P.

Donnerstag.
Pflaumensuppe;
1 / 2 P. Ochsenfleisch;
1 / 2 " Mehl zu Pudding.

[Spaltenumbruch]

Freitag.
Erbsensuppe, wozu 1 / 2 P. Erbsen;
1 / 2 P. Schweinefleisch;
Sauerkohl, 1 / 2 P.

Sonnabend.
Grüne Erbsensuppe, 1 / 2 P Erbsen;
1 / 2 P. Ochsenfleisch;
Linsen als Gemüse, 1 / 2 P.
Für die erwachsene Person
wird wöchentlich verabreicht:
4 Loth Kaffee;
2 Loth Thee;
8 Loth Zucker;
16 Loth Butter oder Schmalz.
5 P. Brod;
1 / 8 Flasche Wein.
Auf jede erwachsene Person
wird ferner für die Reise ein-
gelegt:
2 Orhoft Wasser;
30 bis 60 P. Kartoffeln nach
der Jahreszeit;
1 Oxhoft Bier für 12 Personen;
Salz, Senf, Pfeffer ec. ec.

[Spaltenumbruch] wo der Auswanderer fort geht, so ist dieser stets bei den ver-
schiedenen Herren Agenten zu ersehen. Dahingegen wird beim
Abschlusse des Vertrags jedesmal abschläglich auf den Fahrpreis
à Person fl. 15 beim Agenten deponirt und auf dem Vertrag
selbsten Quittung I. ausgefüllt. Ferner hat jeder Passagier vor
der Abfahrt von Hamburg 2 Dollar Hospital = und Einklarirungs-
geld zu bezahlen, indem der Schiffscapitän hierfür bei der Ankunft
in Texas verantwortlich ist.

Aufnahmeschein.

Der Aufnahmeschein für die Kolonie wird nur von der Ge-
neral = Agentur hier ausgestellt, und dem Accordanten bei der
Restzahlung des Vertrags ausgehändigt. Alle von andern als
dem Generalagenten ausgestellte Aufnahmescheine sind ungültig.

Durch den Aufnahmeschein schenkt der Verein jeder Familie
320 Acres ( circa 500 Morgen ) und jedem jungen Manne über
17 Jahre 160 Acres Land auf seiner Kolonie als freies Eigen-
thum ohne irgend eine Verbindlichkeit gegen den Verein,
als Erstattung der Vermessungskosten und der von der Texanischen
Regierung gestellten Bedingung, binnen 3 Jahren nichts davon
zu veräußern, 15 Acres zu bebauen und nach landesüblicher Sitte
einzufriedigen.

Der Verein ertheilt nur mehr in Deutschland die Aufnahme-
scheine, damit sich nicht die Klagen des verflossenen Jahres, wie
sie in Jndian = Point laut wurden, wiederholen. Die Anhäufung
der vielen Leute dort geschah nämlich dadurch, daß eine sehr große
Masse in Galveston sich dem Verein anschloß, um von diesem
erhalten zu werden. Durch den Agenten des Vereins einmal
angenommen, war es Pflicht des Vereins, für sie zu sorgen,
jedoch bei dem großen Andrange auf einmal, sowie durch das
seit Menschengedenken nicht erhörte anhaltende Regenwetter, wo-
durch alle Wege überschwemmt wurden, zum Ueberflusse noch der
Krieg zwischen Amerika und Mexiko, welcher Fuhrwerk und die
Lebensmittel wegraffte, war es dem Verein in diesem kritischen
Augenblicke nicht möglich, den großen Haufen, welcher von Tag
zu Tag zunahm, prompt fortzuschaffen, welches jedoch, sobald
die Umstände es erlaubten, geschehen ist. Aus diesem Grunde,
und damit sich ähnliches nicht wiederholt, sieht der Verein sich
genöthigt, für die Zukunft Niemand, der von hier aus bei ihm
nicht angemeldet ist, in Texas aufzunehmen und ebensowenig kann
er mehr den Transport von Galveston bis zur Kolonie über-
nehmen; wohl aber wird sein Generalagent in Galveston, Hr.
Gustav Dresel, hierzu die nöthige Anweisung ertheilen, mit
welchem die Emigranten sich am besten über ihre weitere Reise
benehmen können.

Abreise von der Heimath.

Diese muß so geschehen, daß die Passagiere an dem im
Contract bestimmten Tage am Einschiffungsorte sind, widrigenfalls
ihre Plätze und das gezahlte Pfandgeld verloren gehen. Bei
der Ankunft am Einschiffungsort muß jeder Passagier 3 Tage
sich selbst beköstigen, vom 4ten Tage an übernimmt dieß der
Verein. Jn Hamburg ist für gutes freies Logis gesorgt, falls
das Schiff noch nicht ganz gerüstet sein sollte.

Fürsorge für die Gesundheit der Auswanderer.

Gleich nach Ankunft der Auswanderer an Bord, haben sie
einer ärztlichen Untersuchung sich zu unterwerfen. Diese Unter-
suchung wird einem geschickten Arzte anvertraut, welcher immer
ein Mann von großer Erfahrung im Gebiete der Heilkunde sein
muß. Seine Dienste werden den Auswanderern unentgeltlich
geleistet, und seine Pflichten beschränken sich darauf, den Gesund-
heitszustand der Reisenden zu untersuchen und ihnen die nöthigen
[Spaltenumbruch] Verhaltungsregeln, welche ihrer Constitution entsprechen, mit auf
den Weg zu geben. Uebersteigt die Zahl der Passagiere auf
einem Schiffe 100 erwachsene Personen, oder was dieser Zahl
an Unerwachsenen gleich ist; so werden es die Unternehmer sich
angelegen sein lassen, einen tüchtigen Arzt mitzugeben, falls die
Umstände es gestatten; doch können sie sich nicht dazu verpflichten.
Sehr schwache, an Krebs, Schwindsucht, Wassersucht, Knochen-
fraß und einigen anderen vom Arzte zu bestimmenden Krankheiten
leidende Personen können unter keiner Bedingung angenommen
werden; und jede sich bildende Gesellschaft hat schon in der Hei-
math dafür zu sorgen, daß solche Jndividuen nicht zugelassen
werden.

Lebensmittel.

Wie ausgezeichnet und vollkommen diese geliefert werden,
zeigt die nachstehende Aufstellung und ist kein Hafen, der nur ein
Aehnliches thut. Für jede erwachsene Person wird mitgenommen:

[Beginn Spaltensatz]

26 P Ochsenfleisch, 19 1 / 2 „ Schweinefleisch,
65 „ Weißbrod,
13 „ Mehl,
13 „ gelbe Erbsen,
4 5 / 8 „ Graupen,
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1 5 / 8 „ Reis,
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13 „ Sauerkraut,
30 -- 60 P Kartoffeln,
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Pflaumen,
2 „ Syrup,
26 Loth Thee,
52 „ Kaffee,
108 „ Zucker,
6 1 / 2 PButter,
[Spaltenumbruch] 2 Flaschen Bordeaur,
15 „ Bier;
ferner noch auf 100 Personen:
40 P Hafergrütze,
18 „ Sago,
18 „ Senfsamen,
264 Flaschen Essig,
2 Säcke Salz,
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3 P Flieder,
3 „ Camillen,
1 Anker Brennöl,
2 Kugellampen,
1 Abführmittel à Person,
Zuckerzwieback für Kinder,
Medicinkasten.

[Ende Spaltensatz]

Hiernach stellt sich folgender
    Verpflegungszettel


[Beginn Spaltensatz]

heraus:

Sonntag.
Pflaumensuppe;
1 / 2 P Ochsenfleisch;
1 / 2 „ Mehl zu Pudding.

Montag.
Erbsensuppe, wozu 1 / 2 P Erbsen;
1 P Schweinefleisch;
Dicken Reis mit Syrup.

Dienstag.
Graupensuppe;
1 / 2 P Ochsenfleisch;
Linsen als Gemüse, 1 / 2 P

Mittwoch.
Weiße Bohnensuppe, 1 / 2 P Bohnen;
1 / 2 P. Schweinefleisch;
Sauerkohl, 1 / 2 P.

Donnerstag.
Pflaumensuppe;
1 / 2 P. Ochsenfleisch;
1 / 2 „ Mehl zu Pudding.

[Spaltenumbruch]

Freitag.
Erbsensuppe, wozu 1 / 2 P. Erbsen;
1 / 2 P. Schweinefleisch;
Sauerkohl, 1 / 2 P.

Sonnabend.
Grüne Erbsensuppe, 1 / 2 P Erbsen;
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Für die erwachsene Person
wird wöchentlich verabreicht:
4 Loth Kaffee;
2 Loth Thee;
8 Loth Zucker;
16 Loth Butter oder Schmalz.
5 P. Brod;
1 / 8 Flasche Wein.
Auf jede erwachsene Person
wird ferner für die Reise ein-
gelegt:
2 Orhoft Wasser;
30 bis 60 P. Kartoffeln nach
der Jahreszeit;
1 Oxhoft Bier für 12 Personen;
Salz, Senf, Pfeffer ec. ec.

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Durch den Agenten des Vereins einmal angenommen, war es Pflicht des Vereins, für sie zu sorgen, jedoch bei dem großen Andrange auf einmal, sowie durch das seit Menschengedenken nicht erhörte anhaltende Regenwetter, wo- durch alle Wege überschwemmt wurden, zum Ueberflusse noch der Krieg zwischen Amerika und Mexiko, welcher Fuhrwerk und die Lebensmittel wegraffte, war es dem Verein in diesem kritischen Augenblicke nicht möglich, den großen Haufen, welcher von Tag zu Tag zunahm, prompt fortzuschaffen, welches jedoch, sobald die Umstände es erlaubten, geschehen ist. Aus diesem Grunde, und damit sich ähnliches nicht wiederholt, sieht der Verein sich genöthigt, für die Zukunft Niemand, der von hier aus bei ihm nicht angemeldet ist, in Texas aufzunehmen und ebensowenig kann er mehr den Transport von Galveston bis zur Kolonie über- nehmen; wohl aber wird sein Generalagent in Galveston, Hr. Gustav Dresel, hierzu die nöthige Anweisung ertheilen, mit welchem die Emigranten sich am besten über ihre weitere Reise benehmen können. Abreise von der Heimath. Diese muß so geschehen, daß die Passagiere an dem im Contract bestimmten Tage am Einschiffungsorte sind, widrigenfalls ihre Plätze und das gezahlte Pfandgeld verloren gehen. Bei der Ankunft am Einschiffungsort muß jeder Passagier 3 Tage sich selbst beköstigen, vom 4ten Tage an übernimmt dieß der Verein. Jn Hamburg ist für gutes freies Logis gesorgt, falls das Schiff noch nicht ganz gerüstet sein sollte. Fürsorge für die Gesundheit der Auswanderer. Gleich nach Ankunft der Auswanderer an Bord, haben sie einer ärztlichen Untersuchung sich zu unterwerfen. Diese Unter- suchung wird einem geschickten Arzte anvertraut, welcher immer ein Mann von großer Erfahrung im Gebiete der Heilkunde sein muß. Seine Dienste werden den Auswanderern unentgeltlich geleistet, und seine Pflichten beschränken sich darauf, den Gesund- heitszustand der Reisenden zu untersuchen und ihnen die nöthigen Verhaltungsregeln, welche ihrer Constitution entsprechen, mit auf den Weg zu geben. Uebersteigt die Zahl der Passagiere auf einem Schiffe 100 erwachsene Personen, oder was dieser Zahl an Unerwachsenen gleich ist; so werden es die Unternehmer sich angelegen sein lassen, einen tüchtigen Arzt mitzugeben, falls die Umstände es gestatten; doch können sie sich nicht dazu verpflichten. Sehr schwache, an Krebs, Schwindsucht, Wassersucht, Knochen- fraß und einigen anderen vom Arzte zu bestimmenden Krankheiten leidende Personen können unter keiner Bedingung angenommen werden; und jede sich bildende Gesellschaft hat schon in der Hei- math dafür zu sorgen, daß solche Jndividuen nicht zugelassen werden. Lebensmittel. Wie ausgezeichnet und vollkommen diese geliefert werden, zeigt die nachstehende Aufstellung und ist kein Hafen, der nur ein Aehnliches thut. Für jede erwachsene Person wird mitgenommen: 26 P Ochsenfleisch, 19 1 / 2 „ Schweinefleisch, 65 „ Weißbrod, 13 „ Mehl, 13 „ gelbe Erbsen, 4 5 / 8 „ Graupen, 6 1 / 2 „ weiße Bohnen, 6 1 / 2 „ grüne Erbsen, 1 5 / 8 „ Reis, 9 3 / 4 „ Linsen, 13 „ Sauerkraut, 30 -- 60 P Kartoffeln, 6 1 / 2 P Pflaumen, 2 „ Syrup, 26 Loth Thee, 52 „ Kaffee, 108 „ Zucker, 6 1 / 2 PButter, 2 Flaschen Bordeaur, 15 „ Bier; ferner noch auf 100 Personen: 40 P Hafergrütze, 18 „ Sago, 18 „ Senfsamen, 264 Flaschen Essig, 2 Säcke Salz, 4 Faden Holz, 4 Last Steinkohlen, 3 P Flieder, 3 „ Camillen, 1 Anker Brennöl, 2 Kugellampen, 1 Abführmittel à Person, Zuckerzwieback für Kinder, Medicinkasten. Hiernach stellt sich folgender Verpflegungszettel heraus: Sonntag. Pflaumensuppe; 1 / 2 P Ochsenfleisch; 1 / 2 „ Mehl zu Pudding. Montag. Erbsensuppe, wozu 1 / 2 P Erbsen; 1 P Schweinefleisch; Dicken Reis mit Syrup. Dienstag. Graupensuppe; 1 / 2 P Ochsenfleisch; Linsen als Gemüse, 1 / 2 P Mittwoch. Weiße Bohnensuppe, 1 / 2 P Bohnen; 1 / 2 P. Schweinefleisch; Sauerkohl, 1 / 2 P. Donnerstag. Pflaumensuppe; 1 / 2 P. Ochsenfleisch; 1 / 2 „ Mehl zu Pudding. Freitag. Erbsensuppe, wozu 1 / 2 P. Erbsen; 1 / 2 P. Schweinefleisch; Sauerkohl, 1 / 2 P. Sonnabend. Grüne Erbsensuppe, 1 / 2 P Erbsen; 1 / 2 P. Ochsenfleisch; Linsen als Gemüse, 1 / 2 P. Für die erwachsene Person wird wöchentlich verabreicht: 4 Loth Kaffee; 2 Loth Thee; 8 Loth Zucker; 16 Loth Butter oder Schmalz. 5 P. Brod; 1 / 8 Flasche Wein. Auf jede erwachsene Person wird ferner für die Reise ein- gelegt: 2 Orhoft Wasser; 30 bis 60 P. Kartoffeln nach der Jahreszeit; 1 Oxhoft Bier für 12 Personen; Salz, Senf, Pfeffer ec. ec.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 28. Rudolstadt, 13. April 1847, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer28_1847/2>, abgerufen am 03.12.2024.