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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 57. Rudolstadt, 1. November 1847.

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Fortschritte deutscher Ansiedelung
in Brasilien.
Petropolis. -- Verordnung in Betreff dieser Kolonie.

Ueber die Fortschritte, welche die kaiserliche Kolonie Petro-
polis gemacht, sind die uns von Augenzeugen gegebenen Nach-
richten fortwährend günstig. Wie bei allen Unternehmungen dieser
Art, war man allerdings auch dort auf Schwierigkeiten und Hin-
dernisse gestoßen, welche indeß beseitigt wurden. Am 31. December
1846 zählte man in Petropolis und der Nachbarschaft eine Be-
völkerung von 2581 Seelen, unter welchen 2103 deutsche An-
siedler sich befanden, wovon 1888 auf Kosten der Provinzial-
Regierung übersiedelt wurden und 215 auf eigene Rechnung sich
niedergelassen hatten. Diese ganze Zahl war folgendermaßen im
Bereiche der Kolonie vertheilt:

Personen. Deutsche.
Jn Petropolis.......20227
" der Villa Theresa.....18466
Jm Quartier der Oberpfalz...138135
" " Unterpfalz...143141
Westphalen....191141
" Nassau.....185151
" der Mosel....249242
" Jngelheim....199198
" Bingen und Darmstadt244239
" Wörstadt....11091
" Unter = Rhein... 160159
" Mittel = Rhein...190186
" Ober = Rhein...5224
" Castellania....162162
" Simmern....144118
" Schweizer und Engl. Quartier.4823
" Quartier der Präsidentschaft..22
" Brasilianischen Quartier...28
25812103

Unter diesen Ansiedlern waren 1036 Sectionen Land ver-
theilt, und 120 zur Vertheilung noch übrig. Darauf waren Ende
December 1846 468 Wohnungen, zum Werthe von 371 Contos
errichtet, und der Dienst bei den öffentlichen Arbeiten hatte den
Kolonisten nahe an 152 Contos Taglohn eingebracht. Als Ersatz
für diese Auslagen hatte man 23,595 Klafter Fahr= und Fuß-
wege nebst 10 Brücken erzielt, und 14,310 Klafter blieben noch
zu machen übrig. Jeder Kolonist besitzt nun, in Folge einer neuen
Schenkung des Kaisers 20,000 # Klafter Land, welches zur Er-
zeugung unserer Futtergräser, Hanf, Flachs, Tabak, Hafer und
andere Cerealien, Kartoffeln, aller Arten Gemüse, Obst und selbst
Thee ganz vorzüglich ist, und unter dem dortigen milden Klima
der Zucht der Maulbeerbäume und Seidenraupe eine schöne Zukunft
verspricht. Ueberdieß hat der Monarch den Ansiedlern noch ferner
zwei Gemeindeplätze von je 80,000 # Klaftern zur Anlegung
von Viehweiden anweisen lassen, so daß nun auch in dieser Hin-
sicht für sie gesorgt ist. Jn gleicher Weise ist eine Hülfscasse
( Caika de Socono mutuo ) zu gegenseitiger Unterstützung und
andern öffentlichen Erfordernissen der Kolonisten gegründet worden,
in welcher bereits über 5 Contos angehäuft sind. Zwischen 300
und 400 Kinder empfingen Unterricht in 6 Schulen, und in 2
weiteren Anstalten dieser Art wird auch Unterricht in der portu-
giesischen Sprache denjenigen ertheilt, welche sie erlernen wollen.
Ferner sind behufs der Seelsorge ein protestantischer und ein
katholischer Geistlicher aus Deutschland entboten worden, so daß
nun die Kolonie in sittlicher Beziehung immer besser sich gestaltet.
Was endlich die Fortschritte derselben in gewerblicher Rücksicht
[Spaltenumbruch] betrifft, so sind bereits zwei Sägemühlen und eine Brauerei er-
richtet; auch verfertigen einige unter den Ansiedlern Pottasche
und eine Seifenfabrik ist im Werden. Mit der Anpflanzung von
Maulbeerbäumen und der Seidenzucht beschäftigt sich ein ehema-
liger deutscher Kaufmann aus Rio de Janeiro und verspricht sich
guten Erfolg. Für Handwerker ist viel Verdienst in der Kolonie,
da viele Häuser gebaut und andere damit verknüpfte Arbeiten
ausgeführt werden.

Zur Erhaltung der Ordnung und bessern Gestaltung aller
Verhältnisse der Kolonie ist unter dem 26. Mai dieses Jahres
folgende Verordnung erschienen:

Art. 1. Die wissenschaftliche und polizeiliche Direction der Ko-
lonie fährt fort unter der Leitung eines Directors, welcher zu gleicher
Zeit und so lange es convenirt, der Chef der 2. Section der Werke
der Normalstraße von Estrella ist.
Art. 2. Dem Director kömmt zu, die Befehle und Verordnungen
der Regierung zu vollziehen, das Gedeihen der Kolonie, so viel in
seiner Macht steht, zu fördern, und über das Jnteresse der Provinz
zu wachen, indem er direct mit der Präsidentschaft correspondirt, und
ihr Rechenschaft von allen seinen Handlungen ablegt.
Art. 3. Dem Director sollen folgende Beamte der Kolonie und
Section subordinirt sein: §. 1. Ein Vice = Director, welcher den
Director in allen seinen Befugnissen substituirt, und welchem haupt-
sächlich der ökonomische Theil der Kolonie und Section zukommt, als:
Einkäufe, Veräußerungen, Zahlungen, Beaufsichtigung des Hospitals
und des Magazins. §. 2. Ein Schreiber, welcher die Monatrechnungen
der Kolonie und Section zu organisiren und registriren, und die active
und passive Correspondenz zu besorgen hat. §. 3. Ein zweiter Schreiber,
welcher mit der Buchführung der Kolonisten, der Aufmachung der
laufenden Rechnungen jedes einzelnen Kolonisten und der Organisation
der Zahlungs=, Quittungs= und Abzugs = Tabellen beauftragt ist.
§. 4. Vier Bau=Conducteure, beauftragt mit der Vermessung der Werke,
der Aufnehmung der Pläne, dem Zeichnen, der Vertheilung der Arbeiten
in Accorde, die Accord = Arbeiten zu schätzen und zu beglaubigen und
die Ausführung der Arbeiten zu beaufsichtigen und zu leiten. §. 5. Ein
Arzt und ein Krankenwärter, um die Kranken der Kolonie und der
Section, so wie irgend andere Unbemittelte, welche auf Befehl des
Directors ins Hospital aufgenommen werden, zu behandeln. §. 6. Ein
Aufseher über das Magazin und sonstiges Eigenthum der Kolonie und
Section §. 7. Vier Aufseher, welche mit der Führung der täglichen
Arbeitslisten und der Bekanntmachung der Befehle der Direction be-
auftragt sind. §. 8. So viele Bürgermeister, als die Kolonie Quar-
tiere zählt.
Art. 4. Es kommt den Bürgermeistern zu: §. 1. Die Ord-
nung und Ruhe unter den Kolonisten aufrecht zu erhalten, sie zu
unterweisen und ihnen zu rathen. §. 2. Die den Kolonisten von der
Regierung und der Direction gegebenen Befehle vollziehen zu lassen
und hauptsächlich über die polizeilichen Anordnungen des Erbpacht-
Contractes mit der Verwaltung des kaiserlichen Hauses zu wachen.
§. 3. Die Statistik ihrer Quartiere zu führen und die Direction über
Bedürfnisse der Kolonisten zu unterrichten, indem sie ihnen Zeugnisse geben.
§. 4. Die Arbeiten der Kolonisten ihrer Abtheilungen zu leiten und
zu beaufsichtigen und ihnen mit dem Beispiele des Fleißes und der
Geschicklichkeit voran zu gehen.
Art. 5. Jeder Schreiber kann einen Gehülfen erhalten, wenn
es erforderlich ist; dieser Gehülfe aber soll, sobald es angeht, ent-
lassen werden.
Art. 6. Der Vice = Director, die Schreiber, die Bau - Conduc-
teure und der Arzt sollen mit 800 Milreis Gehalt pr. Jahr in den
monatlichen Rechnungen angeschrieben werden, der Krankenwärter, die
Aufseher der Arbeitslisten und des Magazins und die Gehülfen der
Schreiber mit 40 Milreis pr. Monat, und die Bürgermeister, welche
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Fortschritte deutscher Ansiedelung
in Brasilien.
Petropolis. -- Verordnung in Betreff dieser Kolonie.

Ueber die Fortschritte, welche die kaiserliche Kolonie Petro-
polis gemacht, sind die uns von Augenzeugen gegebenen Nach-
richten fortwährend günstig. Wie bei allen Unternehmungen dieser
Art, war man allerdings auch dort auf Schwierigkeiten und Hin-
dernisse gestoßen, welche indeß beseitigt wurden. Am 31. December
1846 zählte man in Petropolis und der Nachbarschaft eine Be-
völkerung von 2581 Seelen, unter welchen 2103 deutsche An-
siedler sich befanden, wovon 1888 auf Kosten der Provinzial-
Regierung übersiedelt wurden und 215 auf eigene Rechnung sich
niedergelassen hatten. Diese ganze Zahl war folgendermaßen im
Bereiche der Kolonie vertheilt:

Personen. Deutsche.
Jn Petropolis.......20227
„ der Villa Theresa.....18466
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„ „ Unterpfalz...143141
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„ Nassau.....185151
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„ Simmern....144118
„ Schweizer und Engl. Quartier.4823
„ Quartier der Präsidentschaft..22
„ Brasilianischen Quartier...28
25812103

Unter diesen Ansiedlern waren 1036 Sectionen Land ver-
theilt, und 120 zur Vertheilung noch übrig. Darauf waren Ende
December 1846 468 Wohnungen, zum Werthe von 371 Contos
errichtet, und der Dienst bei den öffentlichen Arbeiten hatte den
Kolonisten nahe an 152 Contos Taglohn eingebracht. Als Ersatz
für diese Auslagen hatte man 23,595 Klafter Fahr= und Fuß-
wege nebst 10 Brücken erzielt, und 14,310 Klafter blieben noch
zu machen übrig. Jeder Kolonist besitzt nun, in Folge einer neuen
Schenkung des Kaisers 20,000 □ Klafter Land, welches zur Er-
zeugung unserer Futtergräser, Hanf, Flachs, Tabak, Hafer und
andere Cerealien, Kartoffeln, aller Arten Gemüse, Obst und selbst
Thee ganz vorzüglich ist, und unter dem dortigen milden Klima
der Zucht der Maulbeerbäume und Seidenraupe eine schöne Zukunft
verspricht. Ueberdieß hat der Monarch den Ansiedlern noch ferner
zwei Gemeindeplätze von je 80,000 □ Klaftern zur Anlegung
von Viehweiden anweisen lassen, so daß nun auch in dieser Hin-
sicht für sie gesorgt ist. Jn gleicher Weise ist eine Hülfscasse
( Caika de Socono mutuo ) zu gegenseitiger Unterstützung und
andern öffentlichen Erfordernissen der Kolonisten gegründet worden,
in welcher bereits über 5 Contos angehäuft sind. Zwischen 300
und 400 Kinder empfingen Unterricht in 6 Schulen, und in 2
weiteren Anstalten dieser Art wird auch Unterricht in der portu-
giesischen Sprache denjenigen ertheilt, welche sie erlernen wollen.
Ferner sind behufs der Seelsorge ein protestantischer und ein
katholischer Geistlicher aus Deutschland entboten worden, so daß
nun die Kolonie in sittlicher Beziehung immer besser sich gestaltet.
Was endlich die Fortschritte derselben in gewerblicher Rücksicht
[Spaltenumbruch] betrifft, so sind bereits zwei Sägemühlen und eine Brauerei er-
richtet; auch verfertigen einige unter den Ansiedlern Pottasche
und eine Seifenfabrik ist im Werden. Mit der Anpflanzung von
Maulbeerbäumen und der Seidenzucht beschäftigt sich ein ehema-
liger deutscher Kaufmann aus Rio de Janeiro und verspricht sich
guten Erfolg. Für Handwerker ist viel Verdienst in der Kolonie,
da viele Häuser gebaut und andere damit verknüpfte Arbeiten
ausgeführt werden.

Zur Erhaltung der Ordnung und bessern Gestaltung aller
Verhältnisse der Kolonie ist unter dem 26. Mai dieses Jahres
folgende Verordnung erschienen:

Art. 1. Die wissenschaftliche und polizeiliche Direction der Ko-
lonie fährt fort unter der Leitung eines Directors, welcher zu gleicher
Zeit und so lange es convenirt, der Chef der 2. Section der Werke
der Normalstraße von Estrella ist.
Art. 2. Dem Director kömmt zu, die Befehle und Verordnungen
der Regierung zu vollziehen, das Gedeihen der Kolonie, so viel in
seiner Macht steht, zu fördern, und über das Jnteresse der Provinz
zu wachen, indem er direct mit der Präsidentschaft correspondirt, und
ihr Rechenschaft von allen seinen Handlungen ablegt.
Art. 3. Dem Director sollen folgende Beamte der Kolonie und
Section subordinirt sein: §. 1. Ein Vice = Director, welcher den
Director in allen seinen Befugnissen substituirt, und welchem haupt-
sächlich der ökonomische Theil der Kolonie und Section zukommt, als:
Einkäufe, Veräußerungen, Zahlungen, Beaufsichtigung des Hospitals
und des Magazins. §. 2. Ein Schreiber, welcher die Monatrechnungen
der Kolonie und Section zu organisiren und registriren, und die active
und passive Correspondenz zu besorgen hat. §. 3. Ein zweiter Schreiber,
welcher mit der Buchführung der Kolonisten, der Aufmachung der
laufenden Rechnungen jedes einzelnen Kolonisten und der Organisation
der Zahlungs=, Quittungs= und Abzugs = Tabellen beauftragt ist.
§. 4. Vier Bau=Conducteure, beauftragt mit der Vermessung der Werke,
der Aufnehmung der Pläne, dem Zeichnen, der Vertheilung der Arbeiten
in Accorde, die Accord = Arbeiten zu schätzen und zu beglaubigen und
die Ausführung der Arbeiten zu beaufsichtigen und zu leiten. §. 5. Ein
Arzt und ein Krankenwärter, um die Kranken der Kolonie und der
Section, so wie irgend andere Unbemittelte, welche auf Befehl des
Directors ins Hospital aufgenommen werden, zu behandeln. §. 6. Ein
Aufseher über das Magazin und sonstiges Eigenthum der Kolonie und
Section §. 7. Vier Aufseher, welche mit der Führung der täglichen
Arbeitslisten und der Bekanntmachung der Befehle der Direction be-
auftragt sind. §. 8. So viele Bürgermeister, als die Kolonie Quar-
tiere zählt.
Art. 4. Es kommt den Bürgermeistern zu: §. 1. Die Ord-
nung und Ruhe unter den Kolonisten aufrecht zu erhalten, sie zu
unterweisen und ihnen zu rathen. §. 2. Die den Kolonisten von der
Regierung und der Direction gegebenen Befehle vollziehen zu lassen
und hauptsächlich über die polizeilichen Anordnungen des Erbpacht-
Contractes mit der Verwaltung des kaiserlichen Hauses zu wachen.
§. 3. Die Statistik ihrer Quartiere zu führen und die Direction über
Bedürfnisse der Kolonisten zu unterrichten, indem sie ihnen Zeugnisse geben.
§. 4. Die Arbeiten der Kolonisten ihrer Abtheilungen zu leiten und
zu beaufsichtigen und ihnen mit dem Beispiele des Fleißes und der
Geschicklichkeit voran zu gehen.
Art. 5. Jeder Schreiber kann einen Gehülfen erhalten, wenn
es erforderlich ist; dieser Gehülfe aber soll, sobald es angeht, ent-
lassen werden.
Art. 6. Der Vice = Director, die Schreiber, die Bau - Conduc-
teure und der Arzt sollen mit 800 Milreis Gehalt pr. Jahr in den
monatlichen Rechnungen angeschrieben werden, der Krankenwärter, die
Aufseher der Arbeitslisten und des Magazins und die Gehülfen der
Schreiber mit 40 Milreis pr. Monat, und die Bürgermeister, welche
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[447/0005] Fortschritte deutscher Ansiedelung in Brasilien. Petropolis. -- Verordnung in Betreff dieser Kolonie. Ueber die Fortschritte, welche die kaiserliche Kolonie Petro- polis gemacht, sind die uns von Augenzeugen gegebenen Nach- richten fortwährend günstig. Wie bei allen Unternehmungen dieser Art, war man allerdings auch dort auf Schwierigkeiten und Hin- dernisse gestoßen, welche indeß beseitigt wurden. Am 31. December 1846 zählte man in Petropolis und der Nachbarschaft eine Be- völkerung von 2581 Seelen, unter welchen 2103 deutsche An- siedler sich befanden, wovon 1888 auf Kosten der Provinzial- Regierung übersiedelt wurden und 215 auf eigene Rechnung sich niedergelassen hatten. Diese ganze Zahl war folgendermaßen im Bereiche der Kolonie vertheilt: Personen. Deutsche. Jn Petropolis....... 202 27 „ der Villa Theresa..... 184 66 Jm Quartier der Oberpfalz... 138 135 „ „ Unterpfalz... 143 141 Westphalen.... 191 141 „ Nassau..... 185 151 „ der Mosel.... 249 242 „ Jngelheim.... 199 198 „ Bingen und Darmstadt 244 239 „ Wörstadt.... 110 91 „ Unter = Rhein... 160 159 „ Mittel = Rhein... 190 186 „ Ober = Rhein... 52 24 „ Castellania.... 162 162 „ Simmern.... 144 118 „ Schweizer und Engl. Quartier. 48 23 „ Quartier der Präsidentschaft.. 22 „ Brasilianischen Quartier... 28 2581 2103 Unter diesen Ansiedlern waren 1036 Sectionen Land ver- theilt, und 120 zur Vertheilung noch übrig. Darauf waren Ende December 1846 468 Wohnungen, zum Werthe von 371 Contos errichtet, und der Dienst bei den öffentlichen Arbeiten hatte den Kolonisten nahe an 152 Contos Taglohn eingebracht. Als Ersatz für diese Auslagen hatte man 23,595 Klafter Fahr= und Fuß- wege nebst 10 Brücken erzielt, und 14,310 Klafter blieben noch zu machen übrig. Jeder Kolonist besitzt nun, in Folge einer neuen Schenkung des Kaisers 20,000 □ Klafter Land, welches zur Er- zeugung unserer Futtergräser, Hanf, Flachs, Tabak, Hafer und andere Cerealien, Kartoffeln, aller Arten Gemüse, Obst und selbst Thee ganz vorzüglich ist, und unter dem dortigen milden Klima der Zucht der Maulbeerbäume und Seidenraupe eine schöne Zukunft verspricht. Ueberdieß hat der Monarch den Ansiedlern noch ferner zwei Gemeindeplätze von je 80,000 □ Klaftern zur Anlegung von Viehweiden anweisen lassen, so daß nun auch in dieser Hin- sicht für sie gesorgt ist. Jn gleicher Weise ist eine Hülfscasse ( Caika de Socono mutuo ) zu gegenseitiger Unterstützung und andern öffentlichen Erfordernissen der Kolonisten gegründet worden, in welcher bereits über 5 Contos angehäuft sind. Zwischen 300 und 400 Kinder empfingen Unterricht in 6 Schulen, und in 2 weiteren Anstalten dieser Art wird auch Unterricht in der portu- giesischen Sprache denjenigen ertheilt, welche sie erlernen wollen. Ferner sind behufs der Seelsorge ein protestantischer und ein katholischer Geistlicher aus Deutschland entboten worden, so daß nun die Kolonie in sittlicher Beziehung immer besser sich gestaltet. Was endlich die Fortschritte derselben in gewerblicher Rücksicht betrifft, so sind bereits zwei Sägemühlen und eine Brauerei er- richtet; auch verfertigen einige unter den Ansiedlern Pottasche und eine Seifenfabrik ist im Werden. Mit der Anpflanzung von Maulbeerbäumen und der Seidenzucht beschäftigt sich ein ehema- liger deutscher Kaufmann aus Rio de Janeiro und verspricht sich guten Erfolg. Für Handwerker ist viel Verdienst in der Kolonie, da viele Häuser gebaut und andere damit verknüpfte Arbeiten ausgeführt werden. Zur Erhaltung der Ordnung und bessern Gestaltung aller Verhältnisse der Kolonie ist unter dem 26. Mai dieses Jahres folgende Verordnung erschienen: Art. 1. Die wissenschaftliche und polizeiliche Direction der Ko- lonie fährt fort unter der Leitung eines Directors, welcher zu gleicher Zeit und so lange es convenirt, der Chef der 2. Section der Werke der Normalstraße von Estrella ist. Art. 2. Dem Director kömmt zu, die Befehle und Verordnungen der Regierung zu vollziehen, das Gedeihen der Kolonie, so viel in seiner Macht steht, zu fördern, und über das Jnteresse der Provinz zu wachen, indem er direct mit der Präsidentschaft correspondirt, und ihr Rechenschaft von allen seinen Handlungen ablegt. Art. 3. Dem Director sollen folgende Beamte der Kolonie und Section subordinirt sein: §. 1. Ein Vice = Director, welcher den Director in allen seinen Befugnissen substituirt, und welchem haupt- sächlich der ökonomische Theil der Kolonie und Section zukommt, als: Einkäufe, Veräußerungen, Zahlungen, Beaufsichtigung des Hospitals und des Magazins. §. 2. Ein Schreiber, welcher die Monatrechnungen der Kolonie und Section zu organisiren und registriren, und die active und passive Correspondenz zu besorgen hat. §. 3. Ein zweiter Schreiber, welcher mit der Buchführung der Kolonisten, der Aufmachung der laufenden Rechnungen jedes einzelnen Kolonisten und der Organisation der Zahlungs=, Quittungs= und Abzugs = Tabellen beauftragt ist. §. 4. Vier Bau=Conducteure, beauftragt mit der Vermessung der Werke, der Aufnehmung der Pläne, dem Zeichnen, der Vertheilung der Arbeiten in Accorde, die Accord = Arbeiten zu schätzen und zu beglaubigen und die Ausführung der Arbeiten zu beaufsichtigen und zu leiten. §. 5. Ein Arzt und ein Krankenwärter, um die Kranken der Kolonie und der Section, so wie irgend andere Unbemittelte, welche auf Befehl des Directors ins Hospital aufgenommen werden, zu behandeln. §. 6. Ein Aufseher über das Magazin und sonstiges Eigenthum der Kolonie und Section §. 7. Vier Aufseher, welche mit der Führung der täglichen Arbeitslisten und der Bekanntmachung der Befehle der Direction be- auftragt sind. §. 8. So viele Bürgermeister, als die Kolonie Quar- tiere zählt. Art. 4. Es kommt den Bürgermeistern zu: §. 1. Die Ord- nung und Ruhe unter den Kolonisten aufrecht zu erhalten, sie zu unterweisen und ihnen zu rathen. §. 2. Die den Kolonisten von der Regierung und der Direction gegebenen Befehle vollziehen zu lassen und hauptsächlich über die polizeilichen Anordnungen des Erbpacht- Contractes mit der Verwaltung des kaiserlichen Hauses zu wachen. §. 3. Die Statistik ihrer Quartiere zu führen und die Direction über Bedürfnisse der Kolonisten zu unterrichten, indem sie ihnen Zeugnisse geben. §. 4. Die Arbeiten der Kolonisten ihrer Abtheilungen zu leiten und zu beaufsichtigen und ihnen mit dem Beispiele des Fleißes und der Geschicklichkeit voran zu gehen. Art. 5. Jeder Schreiber kann einen Gehülfen erhalten, wenn es erforderlich ist; dieser Gehülfe aber soll, sobald es angeht, ent- lassen werden. Art. 6. Der Vice = Director, die Schreiber, die Bau - Conduc- teure und der Arzt sollen mit 800 Milreis Gehalt pr. Jahr in den monatlichen Rechnungen angeschrieben werden, der Krankenwärter, die Aufseher der Arbeitslisten und des Magazins und die Gehülfen der Schreiber mit 40 Milreis pr. Monat, und die Bürgermeister, welche

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 57. Rudolstadt, 1. November 1847, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer57_1847/5>, abgerufen am 21.11.2024.