Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 61. Rudolstadt, 29. November 1847.

Bild:
<< vorherige Seite

[Spaltenumbruch] die Accordanten auch in allen denjenigen Fällen der Verzögerung
der Reise zu entschädigen, resp. zu verköstigen, wo die Verzögerung
durch höhere Gewalt, also nicht in das Bereich der contractlichen
Garantieen gehörend, veranlaßt würde. Diese Verordnung ist
im höchsten Grade human; sie verlangt, daß der Agent für den
Auswanderer, sobald derselbe mit seinem Contract die Reise an-
getreten hat, auch unbedingt für ihn sorge, und den Scheidenden
aus dem Vaterlande keinerlei Wechselfällen, wie sie auch heißen
mögen, überlasse. Genannte Regierung bestimmte also, daß der
Auswanderer, welcher durch force majeure länger als 3 Tage
in seiner Reise behindert wird, vom Agenten1 1 / 2 Franken pr. Tag
anzusprechen und zu erhalten habe. Von der Weisheit und Ge-
rechtigkeit dieser Regierung versteht es sich von selbst, daß sie dieses
Ansinnen an den Agenten nicht ohne Aequivalent für sein dadurch
entstandenes großes Risiko verlangt, und der Agent nahm den
Modus an, daß jeder auswandernde Unterthan jenes Staats,
der alle Garantieen für Verzögerungsfälle in Folge einer force
majeure
anzusprechen hat, 5 fl. per Kopf mehr für die Ueber-
fahrt bezahlen solle, als die Auswanderer anderer Staaten, die
nicht verpflichtet sind, sich und ihre Reise gegen solche Unfälle zu
verassecuriren. Bedenkt man, daß es gar nichts seltenes ist, daß
im Seehafen das Schiff zuweilen 6 -- 8 -- 10 Tage am Auslaufen
durch widrige Winde und Stürme gehindert ist, so wird man
finden, daß schon durch diese Verzögerung allein dem Agenten
pr. Kopf eine Entschädigung anwächst, welche den Mehransatz
von 5 fl. beim Ueberfahrtspreis übersteigt. Allein nicht blos im
Hafen, sondern auch in den rheinischen Stationsplätzen und in
Rotterdam ist der Auswanderer gegen alle Unfälle in Folge höherer
Gewalt durch seine Mehrzahlung von 5 fl. verassecurirt; ja selbst
wenn das Schiff bereits in See gegangen ist, jedoch durch die
Elemente genöthigt wird, in einem andern Hafen einzulaufen, hat
der Auswanderer immerhin pr. Tag seine1 1 / 2 Franken zu ver-
langen und zu erhalten. Erwägt man dieses alles, so ist der
Mehrbetrag von 5 fl. für solche Garantieen nicht nur nicht zu
hoch gegriffen, sondern man muß ihn sehr mäßig, billig und
gerecht finden.

Die genannte Regierung hatte auch Monate lang gegen diese
Entschädigungs = Quote von 5 fl., für welche der Agent so große
und ungewöhnliche Verpflichtungen übernimmt, nichts einzuwenden,
und die Beförderung ging ihren regelmäßigen Gang. Da endlich
kommt kürzlich der Consul im Seehafen mit seiner Weisheit
und belehrt seine Regierung, diese Entschädigung von 5 fl. sei
von Seiten des Agenten eine übertriebene Forderung, es sei eine
Uebervortheilung der Auswanderer, da die Fälle, wo Auswan-
derer durch force majeure länger als 3 Tage an der Reise ver-
hindert würden, zu den Seltenheiten gehörten, weßhalb, wie er
glaube, ein Aequivalent von 1 -- 2 Franken für das größere
Risiko des Agenten hinreichend sei. Und so redet ein Consul,
der in einem Seehafen residirt und wissen muß, daß kein Ge-
schäft so sehr den Launen der Elemente preisgegeben ist, als
das Geschäft der Beförderung der Auswanderer! ein Consul,
der es sehr gut weiß, daß bezeichneter Agent schon öfter ein-
zelne Auswanderer=Transporte für Verzögerungen in Folge höherer
Gewalt mit mehreren tausend Franken zu entschädigen hatte! ein
Consul, der es wissen muß, daß von Ende Februar an bis gegen
Mitte Mai, also gerade in der eigentlichen Periode der Aus-
wanderung, in jenem Seehafen kein Segler bei den vorherrschenden
West=Nord=West = Winden seine nach einem gegebenen Fahrplan
festgesetzten Abfahrtstage genau einhalten kann, sondern daß er
fast regelmäßig in Folge widriger Winde die Abfahrt 6 -- 10
Tage verschieben muß, während nur in den Monaten Juni, Juli
und August, also gerade in der schwächsten ( ? ) Auswanderungs-
periode, auf constante Winde und bestimmte Abfahrtstage zu zählen ist.
[Spaltenumbruch] Jst es möglich, einem Agenten zuzumuthen, er solle diese großen
Verbindlichkeiten, diese fast zur Regel gehörigen Risikos gegen
eine Vergütung von 1 -- 2 Franken übernehmen, während er selbst
nur für eine eintägige Verzögerung1 1 / 2 Franken per Kopf Ent-
schädigung zu geben verpflichtet ist? Keinem billig denkenden
Geschäftsmann wird es einfallen, einem Spediteur, wenn er Waaren
mit großen Verantwortlichkeiten zu besorgen übernimmt, die Spesen
vorschreiben zu wollen, um wie viel weniger kann man das bei
dem mühseligen Geschäfte der Emigranten = Beförderung, das schon
an sich mit so großen Verpflichtungen verknüpft ist, und bei dem
die Garantieen gegen force majeure doch wohl gewiß durch eine
der übernommenen Gefahr entsprechende Remuneration vergütet
werden müssen. Es ist nicht zu denken, daß die weise und gerechte
Regierung, von der hier die Rede ist, der einseitigen und irrigen,
aus Unkenntniß der Verhältnisse hervorgegangenen, Ansicht des
Consuls folgen und dem Agenten ernstlich zumuthen wird, er solle
von seinem höheren Preis=Ansatz von 5 fl. für die von ihm über-
nommenen größeren Verbindlichkeiten abgehen und dem jeder Billig-
keit Hohn sprechenden Aequivalent des Consuls von 1 -- 2 Franken
sich fügen, wobei für den Agent der Verlust auf der Hand läge.
Dessenungeachtet bleibt es bedenklich, daß Consuln ihren Regie-
rungen nur solche Rathschläge geben können, und es erhellt auch
aus diesem Falle wieder, daß die erste Reform im Emigrations-
wesen mit einer Reform des Consularwesens in den Seehäfen be-
ginnen müßte; denn die Beziehungen des kaufmännischen Consuls
zum Rhederwesen vertragen sich nicht gut mehr mit der humanen
und socialen Tendenz, welche die deutschen Staaten dem Aus-
wanderungswesen mit Recht einzuimpfen trachten.

   
R--s.
Machtlosigkeit der Censur.
( Deutsche Zeitung. )

Auch in den Kreisen der leitenden Staatsmänner hat man ziem-
lich allgemein eingesehen, daß die Censur schädlich, wenigstens vergeblich
ist. Dennoch zaudert man, sie aufzuheben. Man hat eine so gewaltige
Scheu vor Verbreitung zumal schiefer, communistischer, demokratischer
und dergleichen Jdeen im niederen Volke, die allerdings gefahrvoll ist
und, wie man fürchtet, durch die befreite Presse erfolgen würde. Aber
was hilft die Censursperre gegen Gedankenverbreitung bei der mit jedem
Tage zunehmenden Erleichterung und Mehrung des Verkehrs! Die
Auswanderung z. B., namentlich die nach den nordamerikanischen
Freistaaten, hat in den letzten Jahren so gewaltig zugenommen, und
scheint in der nächsten Zukunft noch gewaltiger zunehmen zu wollen.
Damit hat auch der Briefwechsel zwischen hier und den Frei-
staaten eine verhältnißmäßige Ausdehnung erhalten und wird ein immer
häufigerer und lebhafterer werden. Wer nun unter dem Volke lebt,
mit den mittleren und untersten Ständen verkehrt und Augen und
Ohren hat, der weiß es, wie die Briefe aus Nordamerika mehr und
mehr ständige Volkslectüre werden, umlaufen und verschlungen werden,
wie sie lauten, und welchen noch wenig beachteten, aber ohne Frage
tief und weit eingreifenden Eindruck sie machen. Eins der Haupt-
themata dieser Spottvögel der Censur ist: schüttelt das Joch der
Knechtschaft ab, folgt uns in ein freies Land, aus dem Lande der
Steuern und Plackereien, herrischer Beamten, Polizisten, Vögte, Forst-
wärter ec. Wird das und Aehnliches nicht geradezu ausgesprochen,
wie doch aber sehr häufig geschieht, so wird die dortige Freiheit mittel-
bar beschrieben und gepriesen, ebenso einseitig, wie das Heimathland
einseitig in den Schatten gestellt wird. Die Vergleichung wird geweckt,
und zwar so, daß sie unvermerkt zum Nachtheil der hiesigen Verhält-
nisse sich wendet. Die dort gewonnene Freiheit wird roh aufgefaßt,
die schiefsten Freiheitsideen werden verbreitet. Jch will dieses That-

[Spaltenumbruch] die Accordanten auch in allen denjenigen Fällen der Verzögerung
der Reise zu entschädigen, resp. zu verköstigen, wo die Verzögerung
durch höhere Gewalt, also nicht in das Bereich der contractlichen
Garantieen gehörend, veranlaßt würde. Diese Verordnung ist
im höchsten Grade human; sie verlangt, daß der Agent für den
Auswanderer, sobald derselbe mit seinem Contract die Reise an-
getreten hat, auch unbedingt für ihn sorge, und den Scheidenden
aus dem Vaterlande keinerlei Wechselfällen, wie sie auch heißen
mögen, überlasse. Genannte Regierung bestimmte also, daß der
Auswanderer, welcher durch force majeure länger als 3 Tage
in seiner Reise behindert wird, vom Agenten1 1 / 2 Franken pr. Tag
anzusprechen und zu erhalten habe. Von der Weisheit und Ge-
rechtigkeit dieser Regierung versteht es sich von selbst, daß sie dieses
Ansinnen an den Agenten nicht ohne Aequivalent für sein dadurch
entstandenes großes Risiko verlangt, und der Agent nahm den
Modus an, daß jeder auswandernde Unterthan jenes Staats,
der alle Garantieen für Verzögerungsfälle in Folge einer force
majeure
anzusprechen hat, 5 fl. per Kopf mehr für die Ueber-
fahrt bezahlen solle, als die Auswanderer anderer Staaten, die
nicht verpflichtet sind, sich und ihre Reise gegen solche Unfälle zu
verassecuriren. Bedenkt man, daß es gar nichts seltenes ist, daß
im Seehafen das Schiff zuweilen 6 -- 8 -- 10 Tage am Auslaufen
durch widrige Winde und Stürme gehindert ist, so wird man
finden, daß schon durch diese Verzögerung allein dem Agenten
pr. Kopf eine Entschädigung anwächst, welche den Mehransatz
von 5 fl. beim Ueberfahrtspreis übersteigt. Allein nicht blos im
Hafen, sondern auch in den rheinischen Stationsplätzen und in
Rotterdam ist der Auswanderer gegen alle Unfälle in Folge höherer
Gewalt durch seine Mehrzahlung von 5 fl. verassecurirt; ja selbst
wenn das Schiff bereits in See gegangen ist, jedoch durch die
Elemente genöthigt wird, in einem andern Hafen einzulaufen, hat
der Auswanderer immerhin pr. Tag seine1 1 / 2 Franken zu ver-
langen und zu erhalten. Erwägt man dieses alles, so ist der
Mehrbetrag von 5 fl. für solche Garantieen nicht nur nicht zu
hoch gegriffen, sondern man muß ihn sehr mäßig, billig und
gerecht finden.

Die genannte Regierung hatte auch Monate lang gegen diese
Entschädigungs = Quote von 5 fl., für welche der Agent so große
und ungewöhnliche Verpflichtungen übernimmt, nichts einzuwenden,
und die Beförderung ging ihren regelmäßigen Gang. Da endlich
kommt kürzlich der Consul im Seehafen mit seiner Weisheit
und belehrt seine Regierung, diese Entschädigung von 5 fl. sei
von Seiten des Agenten eine übertriebene Forderung, es sei eine
Uebervortheilung der Auswanderer, da die Fälle, wo Auswan-
derer durch force majeure länger als 3 Tage an der Reise ver-
hindert würden, zu den Seltenheiten gehörten, weßhalb, wie er
glaube, ein Aequivalent von 1 -- 2 Franken für das größere
Risiko des Agenten hinreichend sei. Und so redet ein Consul,
der in einem Seehafen residirt und wissen muß, daß kein Ge-
schäft so sehr den Launen der Elemente preisgegeben ist, als
das Geschäft der Beförderung der Auswanderer! ein Consul,
der es sehr gut weiß, daß bezeichneter Agent schon öfter ein-
zelne Auswanderer=Transporte für Verzögerungen in Folge höherer
Gewalt mit mehreren tausend Franken zu entschädigen hatte! ein
Consul, der es wissen muß, daß von Ende Februar an bis gegen
Mitte Mai, also gerade in der eigentlichen Periode der Aus-
wanderung, in jenem Seehafen kein Segler bei den vorherrschenden
West=Nord=West = Winden seine nach einem gegebenen Fahrplan
festgesetzten Abfahrtstage genau einhalten kann, sondern daß er
fast regelmäßig in Folge widriger Winde die Abfahrt 6 -- 10
Tage verschieben muß, während nur in den Monaten Juni, Juli
und August, also gerade in der schwächsten ( ? ) Auswanderungs-
periode, auf constante Winde und bestimmte Abfahrtstage zu zählen ist.
[Spaltenumbruch] Jst es möglich, einem Agenten zuzumuthen, er solle diese großen
Verbindlichkeiten, diese fast zur Regel gehörigen Risikos gegen
eine Vergütung von 1 -- 2 Franken übernehmen, während er selbst
nur für eine eintägige Verzögerung1 1 / 2 Franken per Kopf Ent-
schädigung zu geben verpflichtet ist? Keinem billig denkenden
Geschäftsmann wird es einfallen, einem Spediteur, wenn er Waaren
mit großen Verantwortlichkeiten zu besorgen übernimmt, die Spesen
vorschreiben zu wollen, um wie viel weniger kann man das bei
dem mühseligen Geschäfte der Emigranten = Beförderung, das schon
an sich mit so großen Verpflichtungen verknüpft ist, und bei dem
die Garantieen gegen force majeure doch wohl gewiß durch eine
der übernommenen Gefahr entsprechende Remuneration vergütet
werden müssen. Es ist nicht zu denken, daß die weise und gerechte
Regierung, von der hier die Rede ist, der einseitigen und irrigen,
aus Unkenntniß der Verhältnisse hervorgegangenen, Ansicht des
Consuls folgen und dem Agenten ernstlich zumuthen wird, er solle
von seinem höheren Preis=Ansatz von 5 fl. für die von ihm über-
nommenen größeren Verbindlichkeiten abgehen und dem jeder Billig-
keit Hohn sprechenden Aequivalent des Consuls von 1 -- 2 Franken
sich fügen, wobei für den Agent der Verlust auf der Hand läge.
Dessenungeachtet bleibt es bedenklich, daß Consuln ihren Regie-
rungen nur solche Rathschläge geben können, und es erhellt auch
aus diesem Falle wieder, daß die erste Reform im Emigrations-
wesen mit einer Reform des Consularwesens in den Seehäfen be-
ginnen müßte; denn die Beziehungen des kaufmännischen Consuls
zum Rhederwesen vertragen sich nicht gut mehr mit der humanen
und socialen Tendenz, welche die deutschen Staaten dem Aus-
wanderungswesen mit Recht einzuimpfen trachten.

   
R--s.
Machtlosigkeit der Censur.
( Deutsche Zeitung. )

Auch in den Kreisen der leitenden Staatsmänner hat man ziem-
lich allgemein eingesehen, daß die Censur schädlich, wenigstens vergeblich
ist. Dennoch zaudert man, sie aufzuheben. Man hat eine so gewaltige
Scheu vor Verbreitung zumal schiefer, communistischer, demokratischer
und dergleichen Jdeen im niederen Volke, die allerdings gefahrvoll ist
und, wie man fürchtet, durch die befreite Presse erfolgen würde. Aber
was hilft die Censursperre gegen Gedankenverbreitung bei der mit jedem
Tage zunehmenden Erleichterung und Mehrung des Verkehrs! Die
Auswanderung z. B., namentlich die nach den nordamerikanischen
Freistaaten, hat in den letzten Jahren so gewaltig zugenommen, und
scheint in der nächsten Zukunft noch gewaltiger zunehmen zu wollen.
Damit hat auch der Briefwechsel zwischen hier und den Frei-
staaten eine verhältnißmäßige Ausdehnung erhalten und wird ein immer
häufigerer und lebhafterer werden. Wer nun unter dem Volke lebt,
mit den mittleren und untersten Ständen verkehrt und Augen und
Ohren hat, der weiß es, wie die Briefe aus Nordamerika mehr und
mehr ständige Volkslectüre werden, umlaufen und verschlungen werden,
wie sie lauten, und welchen noch wenig beachteten, aber ohne Frage
tief und weit eingreifenden Eindruck sie machen. Eins der Haupt-
themata dieser Spottvögel der Censur ist: schüttelt das Joch der
Knechtschaft ab, folgt uns in ein freies Land, aus dem Lande der
Steuern und Plackereien, herrischer Beamten, Polizisten, Vögte, Forst-
wärter ec. Wird das und Aehnliches nicht geradezu ausgesprochen,
wie doch aber sehr häufig geschieht, so wird die dortige Freiheit mittel-
bar beschrieben und gepriesen, ebenso einseitig, wie das Heimathland
einseitig in den Schatten gestellt wird. Die Vergleichung wird geweckt,
und zwar so, daß sie unvermerkt zum Nachtheil der hiesigen Verhält-
nisse sich wendet. Die dort gewonnene Freiheit wird roh aufgefaßt,
die schiefsten Freiheitsideen werden verbreitet. Jch will dieses That-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="letter">
        <p><pb facs="#f0005" n="485"/><cb/>
die Accordanten auch in allen denjenigen Fällen der Verzögerung<lb/>
der Reise zu entschädigen, <hi rendition="#aq">resp</hi>. zu verköstigen, wo die Verzögerung<lb/>
durch höhere Gewalt, also nicht in das Bereich der contractlichen<lb/>
Garantieen gehörend, veranlaßt würde. Diese Verordnung ist<lb/>
im höchsten Grade human; sie verlangt, daß der Agent für den<lb/>
Auswanderer, sobald derselbe mit seinem Contract die Reise an-<lb/>
getreten hat, auch unbedingt für ihn sorge, und den Scheidenden<lb/>
aus dem Vaterlande keinerlei Wechselfällen, wie sie auch heißen<lb/>
mögen, überlasse. Genannte Regierung bestimmte also, daß der<lb/>
Auswanderer, welcher durch <hi rendition="#aq">force majeure</hi> länger als 3 Tage<lb/>
in seiner Reise behindert wird, vom Agenten1 1 / 2 Franken <hi rendition="#aq">pr</hi>. Tag<lb/>
anzusprechen und zu erhalten habe. Von der Weisheit und Ge-<lb/>
rechtigkeit dieser Regierung versteht es sich von selbst, daß sie dieses<lb/>
Ansinnen an den Agenten nicht ohne Aequivalent für sein dadurch<lb/>
entstandenes großes Risiko verlangt, und der Agent nahm den<lb/>
Modus an, daß jeder auswandernde Unterthan jenes Staats,<lb/>
der alle Garantieen für Verzögerungsfälle in Folge einer <hi rendition="#aq">force<lb/>
majeure</hi> anzusprechen hat, 5 fl. <hi rendition="#aq">per</hi> Kopf mehr für die Ueber-<lb/>
fahrt bezahlen solle, als die Auswanderer anderer Staaten, die<lb/>
nicht verpflichtet sind, sich und ihre Reise gegen solche Unfälle zu<lb/>
verassecuriren. Bedenkt man, daß es gar nichts seltenes ist, daß<lb/>
im Seehafen das Schiff zuweilen 6 -- 8 -- 10 Tage am Auslaufen<lb/>
durch widrige Winde und Stürme gehindert ist, so wird man<lb/>
finden, daß schon durch diese Verzögerung allein dem Agenten<lb/><hi rendition="#aq">pr</hi>. Kopf eine Entschädigung anwächst, welche den Mehransatz<lb/>
von 5 fl. beim Ueberfahrtspreis übersteigt. Allein nicht blos im<lb/>
Hafen, sondern auch in den rheinischen Stationsplätzen und in<lb/>
Rotterdam ist der Auswanderer gegen alle Unfälle in Folge höherer<lb/>
Gewalt durch seine Mehrzahlung von 5 fl. verassecurirt; ja selbst<lb/>
wenn das Schiff bereits in See gegangen ist, jedoch durch die<lb/>
Elemente genöthigt wird, in einem andern Hafen einzulaufen, hat<lb/>
der Auswanderer immerhin <hi rendition="#aq">pr</hi>. Tag seine1 1 / 2 Franken zu ver-<lb/>
langen und zu erhalten. Erwägt man dieses alles, so ist der<lb/>
Mehrbetrag von 5 fl. für <hi rendition="#g">solche</hi> Garantieen nicht nur nicht zu<lb/>
hoch gegriffen, sondern man muß ihn sehr mäßig, billig und<lb/>
gerecht finden.</p><lb/>
        <p>Die genannte Regierung hatte auch Monate lang gegen diese<lb/>
Entschädigungs = Quote von 5 fl., für welche der Agent so große<lb/>
und ungewöhnliche Verpflichtungen übernimmt, nichts einzuwenden,<lb/>
und die Beförderung ging ihren regelmäßigen Gang. Da endlich<lb/>
kommt kürzlich der Consul im Seehafen mit seiner Weisheit<lb/>
und belehrt seine Regierung, diese Entschädigung von 5 fl. sei<lb/>
von Seiten des Agenten eine übertriebene Forderung, es sei eine<lb/>
Uebervortheilung der Auswanderer, da die Fälle, wo Auswan-<lb/>
derer durch <hi rendition="#aq">force majeure</hi> länger als 3 Tage an der Reise ver-<lb/>
hindert würden, zu den Seltenheiten gehörten, weßhalb, wie er<lb/>
glaube, ein Aequivalent von 1 -- 2 Franken für das größere<lb/>
Risiko des Agenten hinreichend sei. Und so redet ein Consul,<lb/>
der in einem Seehafen residirt und wissen muß, daß kein Ge-<lb/>
schäft so sehr den Launen der Elemente preisgegeben ist, als<lb/>
das Geschäft der Beförderung der Auswanderer! ein Consul,<lb/>
der es sehr gut weiß, daß bezeichneter Agent schon öfter ein-<lb/>
zelne Auswanderer=Transporte für Verzögerungen in Folge höherer<lb/>
Gewalt mit mehreren tausend Franken zu entschädigen hatte! ein<lb/>
Consul, der es wissen muß, daß von Ende Februar an bis gegen<lb/>
Mitte Mai, also gerade in der eigentlichen Periode der Aus-<lb/>
wanderung, in jenem Seehafen kein Segler bei den vorherrschenden<lb/>
West=Nord=West = Winden seine nach einem gegebenen Fahrplan<lb/>
festgesetzten Abfahrtstage genau einhalten kann, sondern daß er<lb/>
fast regelmäßig in Folge widriger Winde die Abfahrt 6 -- 10<lb/>
Tage verschieben muß, während nur in den Monaten Juni, Juli<lb/>
und August, also gerade in der schwächsten ( ? ) Auswanderungs-<lb/>
periode, auf constante Winde und bestimmte Abfahrtstage zu zählen ist.<lb/><cb/>
Jst es möglich, einem Agenten zuzumuthen, er solle diese großen<lb/>
Verbindlichkeiten, diese fast zur Regel gehörigen Risikos gegen<lb/>
eine Vergütung von 1 -- 2 Franken übernehmen, während er selbst<lb/>
nur für eine eintägige Verzögerung1 1 / 2 Franken <hi rendition="#aq">per</hi> Kopf Ent-<lb/>
schädigung zu geben verpflichtet ist? Keinem billig denkenden<lb/>
Geschäftsmann wird es einfallen, einem Spediteur, wenn er Waaren<lb/>
mit großen Verantwortlichkeiten zu besorgen übernimmt, die Spesen<lb/>
vorschreiben zu wollen, um wie viel weniger kann man das bei<lb/>
dem mühseligen Geschäfte der Emigranten = Beförderung, das schon<lb/>
an sich mit so großen Verpflichtungen verknüpft ist, und bei dem<lb/>
die Garantieen gegen <hi rendition="#aq">force majeure</hi> doch wohl gewiß durch eine<lb/>
der übernommenen Gefahr entsprechende Remuneration vergütet<lb/>
werden müssen. Es ist nicht zu denken, daß die weise und gerechte<lb/>
Regierung, von der hier die Rede ist, der einseitigen und irrigen,<lb/>
aus Unkenntniß der Verhältnisse hervorgegangenen, Ansicht des<lb/>
Consuls folgen und dem Agenten ernstlich zumuthen wird, er solle<lb/>
von seinem höheren Preis=Ansatz von 5 fl. für die von ihm über-<lb/>
nommenen größeren Verbindlichkeiten abgehen und dem jeder Billig-<lb/>
keit Hohn sprechenden Aequivalent des Consuls von 1 -- 2 Franken<lb/>
sich fügen, wobei für den Agent der Verlust auf der Hand läge.<lb/>
Dessenungeachtet bleibt es bedenklich, daß Consuln ihren Regie-<lb/>
rungen nur solche Rathschläge geben können, und es erhellt auch<lb/>
aus diesem Falle wieder, daß die erste Reform im Emigrations-<lb/>
wesen mit einer Reform des Consularwesens in den Seehäfen be-<lb/>
ginnen müßte; denn die Beziehungen des kaufmännischen Consuls<lb/>
zum Rhederwesen vertragen sich nicht gut mehr mit der humanen<lb/>
und socialen Tendenz, welche die deutschen Staaten dem Aus-<lb/>
wanderungswesen mit Recht einzuimpfen trachten.</p>
        <space dim="horizontal"/>
        <closer>
          <signed>R--s.</signed>
        </closer>
      </div><lb/>
      <div type="jPoliticalNews">
        <div type="jPoliticalNews">
          <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">Machtlosigkeit der Censur.</hi><lb/>
( Deutsche Zeitung. )</hi> </head><lb/>
          <p>Auch in den Kreisen der leitenden Staatsmänner hat man ziem-<lb/>
lich allgemein eingesehen, daß die Censur schädlich, wenigstens vergeblich<lb/>
ist. Dennoch zaudert man, sie aufzuheben. Man hat eine so gewaltige<lb/>
Scheu vor Verbreitung zumal schiefer, communistischer, demokratischer<lb/>
und dergleichen Jdeen im niederen Volke, die allerdings gefahrvoll ist<lb/>
und, wie man fürchtet, durch die befreite Presse erfolgen würde. Aber<lb/>
was hilft die Censursperre gegen Gedankenverbreitung bei der mit jedem<lb/>
Tage zunehmenden Erleichterung und Mehrung des Verkehrs! Die<lb/><hi rendition="#g">Auswanderung</hi> z. B., namentlich die nach den nordamerikanischen<lb/>
Freistaaten, hat in den letzten Jahren so gewaltig zugenommen, und<lb/>
scheint in der nächsten Zukunft noch gewaltiger zunehmen zu wollen.<lb/>
Damit hat auch der <hi rendition="#g">Briefwechsel</hi> zwischen hier und den Frei-<lb/>
staaten eine verhältnißmäßige Ausdehnung erhalten und wird ein immer<lb/>
häufigerer und lebhafterer werden. Wer nun unter dem Volke lebt,<lb/>
mit den mittleren und untersten Ständen verkehrt und Augen und<lb/>
Ohren hat, der weiß es, wie die Briefe aus Nordamerika mehr und<lb/>
mehr ständige Volkslectüre werden, umlaufen und verschlungen werden,<lb/>
wie sie lauten, und welchen noch wenig beachteten, aber ohne Frage<lb/>
tief und weit eingreifenden Eindruck sie machen. Eins der Haupt-<lb/>
themata dieser Spottvögel der Censur ist: schüttelt das Joch der<lb/>
Knechtschaft ab, folgt uns in ein freies Land, aus dem Lande der<lb/>
Steuern und Plackereien, herrischer Beamten, Polizisten, Vögte, Forst-<lb/>
wärter <abbr>ec.</abbr> Wird das und Aehnliches nicht geradezu ausgesprochen,<lb/>
wie doch aber sehr häufig geschieht, so wird die dortige Freiheit mittel-<lb/>
bar beschrieben und gepriesen, ebenso einseitig, wie das Heimathland<lb/>
einseitig in den Schatten gestellt wird. Die Vergleichung wird geweckt,<lb/>
und zwar so, daß sie unvermerkt zum Nachtheil der hiesigen Verhält-<lb/>
nisse sich wendet. Die dort gewonnene Freiheit wird roh aufgefaßt,<lb/>
die schiefsten Freiheitsideen werden verbreitet. Jch will dieses That-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[485/0005] die Accordanten auch in allen denjenigen Fällen der Verzögerung der Reise zu entschädigen, resp. zu verköstigen, wo die Verzögerung durch höhere Gewalt, also nicht in das Bereich der contractlichen Garantieen gehörend, veranlaßt würde. Diese Verordnung ist im höchsten Grade human; sie verlangt, daß der Agent für den Auswanderer, sobald derselbe mit seinem Contract die Reise an- getreten hat, auch unbedingt für ihn sorge, und den Scheidenden aus dem Vaterlande keinerlei Wechselfällen, wie sie auch heißen mögen, überlasse. Genannte Regierung bestimmte also, daß der Auswanderer, welcher durch force majeure länger als 3 Tage in seiner Reise behindert wird, vom Agenten1 1 / 2 Franken pr. Tag anzusprechen und zu erhalten habe. Von der Weisheit und Ge- rechtigkeit dieser Regierung versteht es sich von selbst, daß sie dieses Ansinnen an den Agenten nicht ohne Aequivalent für sein dadurch entstandenes großes Risiko verlangt, und der Agent nahm den Modus an, daß jeder auswandernde Unterthan jenes Staats, der alle Garantieen für Verzögerungsfälle in Folge einer force majeure anzusprechen hat, 5 fl. per Kopf mehr für die Ueber- fahrt bezahlen solle, als die Auswanderer anderer Staaten, die nicht verpflichtet sind, sich und ihre Reise gegen solche Unfälle zu verassecuriren. Bedenkt man, daß es gar nichts seltenes ist, daß im Seehafen das Schiff zuweilen 6 -- 8 -- 10 Tage am Auslaufen durch widrige Winde und Stürme gehindert ist, so wird man finden, daß schon durch diese Verzögerung allein dem Agenten pr. Kopf eine Entschädigung anwächst, welche den Mehransatz von 5 fl. beim Ueberfahrtspreis übersteigt. Allein nicht blos im Hafen, sondern auch in den rheinischen Stationsplätzen und in Rotterdam ist der Auswanderer gegen alle Unfälle in Folge höherer Gewalt durch seine Mehrzahlung von 5 fl. verassecurirt; ja selbst wenn das Schiff bereits in See gegangen ist, jedoch durch die Elemente genöthigt wird, in einem andern Hafen einzulaufen, hat der Auswanderer immerhin pr. Tag seine1 1 / 2 Franken zu ver- langen und zu erhalten. Erwägt man dieses alles, so ist der Mehrbetrag von 5 fl. für solche Garantieen nicht nur nicht zu hoch gegriffen, sondern man muß ihn sehr mäßig, billig und gerecht finden. Die genannte Regierung hatte auch Monate lang gegen diese Entschädigungs = Quote von 5 fl., für welche der Agent so große und ungewöhnliche Verpflichtungen übernimmt, nichts einzuwenden, und die Beförderung ging ihren regelmäßigen Gang. Da endlich kommt kürzlich der Consul im Seehafen mit seiner Weisheit und belehrt seine Regierung, diese Entschädigung von 5 fl. sei von Seiten des Agenten eine übertriebene Forderung, es sei eine Uebervortheilung der Auswanderer, da die Fälle, wo Auswan- derer durch force majeure länger als 3 Tage an der Reise ver- hindert würden, zu den Seltenheiten gehörten, weßhalb, wie er glaube, ein Aequivalent von 1 -- 2 Franken für das größere Risiko des Agenten hinreichend sei. Und so redet ein Consul, der in einem Seehafen residirt und wissen muß, daß kein Ge- schäft so sehr den Launen der Elemente preisgegeben ist, als das Geschäft der Beförderung der Auswanderer! ein Consul, der es sehr gut weiß, daß bezeichneter Agent schon öfter ein- zelne Auswanderer=Transporte für Verzögerungen in Folge höherer Gewalt mit mehreren tausend Franken zu entschädigen hatte! ein Consul, der es wissen muß, daß von Ende Februar an bis gegen Mitte Mai, also gerade in der eigentlichen Periode der Aus- wanderung, in jenem Seehafen kein Segler bei den vorherrschenden West=Nord=West = Winden seine nach einem gegebenen Fahrplan festgesetzten Abfahrtstage genau einhalten kann, sondern daß er fast regelmäßig in Folge widriger Winde die Abfahrt 6 -- 10 Tage verschieben muß, während nur in den Monaten Juni, Juli und August, also gerade in der schwächsten ( ? ) Auswanderungs- periode, auf constante Winde und bestimmte Abfahrtstage zu zählen ist. Jst es möglich, einem Agenten zuzumuthen, er solle diese großen Verbindlichkeiten, diese fast zur Regel gehörigen Risikos gegen eine Vergütung von 1 -- 2 Franken übernehmen, während er selbst nur für eine eintägige Verzögerung1 1 / 2 Franken per Kopf Ent- schädigung zu geben verpflichtet ist? Keinem billig denkenden Geschäftsmann wird es einfallen, einem Spediteur, wenn er Waaren mit großen Verantwortlichkeiten zu besorgen übernimmt, die Spesen vorschreiben zu wollen, um wie viel weniger kann man das bei dem mühseligen Geschäfte der Emigranten = Beförderung, das schon an sich mit so großen Verpflichtungen verknüpft ist, und bei dem die Garantieen gegen force majeure doch wohl gewiß durch eine der übernommenen Gefahr entsprechende Remuneration vergütet werden müssen. Es ist nicht zu denken, daß die weise und gerechte Regierung, von der hier die Rede ist, der einseitigen und irrigen, aus Unkenntniß der Verhältnisse hervorgegangenen, Ansicht des Consuls folgen und dem Agenten ernstlich zumuthen wird, er solle von seinem höheren Preis=Ansatz von 5 fl. für die von ihm über- nommenen größeren Verbindlichkeiten abgehen und dem jeder Billig- keit Hohn sprechenden Aequivalent des Consuls von 1 -- 2 Franken sich fügen, wobei für den Agent der Verlust auf der Hand läge. Dessenungeachtet bleibt es bedenklich, daß Consuln ihren Regie- rungen nur solche Rathschläge geben können, und es erhellt auch aus diesem Falle wieder, daß die erste Reform im Emigrations- wesen mit einer Reform des Consularwesens in den Seehäfen be- ginnen müßte; denn die Beziehungen des kaufmännischen Consuls zum Rhederwesen vertragen sich nicht gut mehr mit der humanen und socialen Tendenz, welche die deutschen Staaten dem Aus- wanderungswesen mit Recht einzuimpfen trachten. R--s. Machtlosigkeit der Censur. ( Deutsche Zeitung. ) Auch in den Kreisen der leitenden Staatsmänner hat man ziem- lich allgemein eingesehen, daß die Censur schädlich, wenigstens vergeblich ist. Dennoch zaudert man, sie aufzuheben. Man hat eine so gewaltige Scheu vor Verbreitung zumal schiefer, communistischer, demokratischer und dergleichen Jdeen im niederen Volke, die allerdings gefahrvoll ist und, wie man fürchtet, durch die befreite Presse erfolgen würde. Aber was hilft die Censursperre gegen Gedankenverbreitung bei der mit jedem Tage zunehmenden Erleichterung und Mehrung des Verkehrs! Die Auswanderung z. B., namentlich die nach den nordamerikanischen Freistaaten, hat in den letzten Jahren so gewaltig zugenommen, und scheint in der nächsten Zukunft noch gewaltiger zunehmen zu wollen. Damit hat auch der Briefwechsel zwischen hier und den Frei- staaten eine verhältnißmäßige Ausdehnung erhalten und wird ein immer häufigerer und lebhafterer werden. Wer nun unter dem Volke lebt, mit den mittleren und untersten Ständen verkehrt und Augen und Ohren hat, der weiß es, wie die Briefe aus Nordamerika mehr und mehr ständige Volkslectüre werden, umlaufen und verschlungen werden, wie sie lauten, und welchen noch wenig beachteten, aber ohne Frage tief und weit eingreifenden Eindruck sie machen. Eins der Haupt- themata dieser Spottvögel der Censur ist: schüttelt das Joch der Knechtschaft ab, folgt uns in ein freies Land, aus dem Lande der Steuern und Plackereien, herrischer Beamten, Polizisten, Vögte, Forst- wärter ec. Wird das und Aehnliches nicht geradezu ausgesprochen, wie doch aber sehr häufig geschieht, so wird die dortige Freiheit mittel- bar beschrieben und gepriesen, ebenso einseitig, wie das Heimathland einseitig in den Schatten gestellt wird. Die Vergleichung wird geweckt, und zwar so, daß sie unvermerkt zum Nachtheil der hiesigen Verhält- nisse sich wendet. Die dort gewonnene Freiheit wird roh aufgefaßt, die schiefsten Freiheitsideen werden verbreitet. Jch will dieses That-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription
Peter Fankhauser: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format.

Weitere Informationen:

Siehe Dokumentation




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer61_1847
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer61_1847/5
Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 61. Rudolstadt, 29. November 1847, S. 485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer61_1847/5>, abgerufen am 03.12.2024.