Badener Zeitung. Nr. 38, Baden (Niederösterreich), 12.05.1909. Mittwoch Badener Zeitung 12. Mai 1909 Nr. 38 [Spaltenumbruch] gehaltenen Angriffe nicht klagbar seien. Weiters spricht noch Muckenschnabel aus Brunn über die Ziele und Zwecke des eingangs erwähnten Vereines ge- lernter Kaufleute, der gerne bereit ist, in allen bedeutenden Angelegenheiten mit der Genossenschaft Hand in Hand zu gehen. Er bittet, sich den Worten des Vorstehers am Beginn der Versammlung an- schließend, die Versammlungen des Vereines zu besuchen und demselben eventuell beizutreten. In seiner Antwort wünscht der Vorsteher gute Bezie- hungen zum Verein zu erhalten, der für die gelernten Kaufleute eintritt. Es steht jedem Mitglied der Eintritt frei, da jede Organisation, die dem Handelsstand nützt, freudig zu begrüßen sei. Der Redner hob schließlich die unermüdliche Tätigkeit des Landesver- bandes, dem alle Genossenschaften treu anhängen, hervor und betonte, daß der Landesverband für den gesamten Handelsstand eifrigst arbeite und so wie die hiesige Genossenschaft auch die Interessen aller Händler wahre. Auch diese Schlußworte des Vorstehers wurden mit Beifall aufgenommen, worauf die Versammlung geschlossen wurde. (Versammlung). Montag, den 17. d. M., * (Partielle Inundation.) In der Nacht Oedlitz bei Berndorf. (Frühlingslieder- tafel.) Der hiesige Männer-Gesangverein "Wohlauf" Vöslau. (Wähler- und Hausherren- verein.) In der Versammlung vom 8. d. M. wurde (Todesfall.) Am Sonntag den 9. d. M. (Hans Sachs-Tournee.) Nächsten Sonntag [Spaltenumbruch] Gerichtssaal. K. k. Kreisgericht Wr.-Neustadt. Wegen eines Sittlichkeitsdeliktes (§ 129 Ib Wegen Diebstahls wurde Donnerstag die Eingesendet. [irrelevantes Material] Mittwoch Badener Zeitung 12. Mai 1909 Nr. 38 [Spaltenumbruch] gehaltenen Angriffe nicht klagbar ſeien. Weiters ſpricht noch Muckenſchnabel aus Brunn über die Ziele und Zwecke des eingangs erwähnten Vereines ge- lernter Kaufleute, der gerne bereit iſt, in allen bedeutenden Angelegenheiten mit der Genoſſenſchaft Hand in Hand zu gehen. Er bittet, ſich den Worten des Vorſtehers am Beginn der Verſammlung an- ſchließend, die Verſammlungen des Vereines zu beſuchen und demſelben eventuell beizutreten. In ſeiner Antwort wünſcht der Vorſteher gute Bezie- hungen zum Verein zu erhalten, der für die gelernten Kaufleute eintritt. Es ſteht jedem Mitglied der Eintritt frei, da jede Organiſation, die dem Handelsſtand nützt, freudig zu begrüßen ſei. Der Redner hob ſchließlich die unermüdliche Tätigkeit des Landesver- bandes, dem alle Genoſſenſchaften treu anhängen, hervor und betonte, daß der Landesverband für den geſamten Handelsſtand eifrigſt arbeite und ſo wie die hieſige Genoſſenſchaft auch die Intereſſen aller Händler wahre. Auch dieſe Schlußworte des Vorſtehers wurden mit Beifall aufgenommen, worauf die Verſammlung geſchloſſen wurde. (Verſammlung). Montag, den 17. d. M., * (Partielle Inundation.) In der Nacht Oedlitz bei Berndorf. (Frühlingslieder- tafel.) Der hieſige Männer-Geſangverein „Wohlauf“ Vöslau. (Wähler- und Hausherren- verein.) In der Verſammlung vom 8. d. M. wurde (Todesfall.) Am Sonntag den 9. d. M. (Hans Sachs-Tournee.) Nächſten Sonntag [Spaltenumbruch] Gerichtsſaal. K. k. Kreisgericht Wr.-Neuſtadt. Wegen eines Sittlichkeitsdeliktes (§ 129 Ib Wegen Diebſtahls wurde Donnerstag die Eingeſendet. [irrelevantes Material] <TEI> <text> <body> <div type="jVarious" n="1"> <div n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <p><pb facs="#f0006" n="6"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">Mittwoch Badener Zeitung 12. Mai 1909 Nr. 38</hi></hi></fw><lb/><cb/> gehaltenen Angriffe nicht klagbar ſeien. Weiters ſpricht<lb/> noch <hi rendition="#g">Muckenſchnabel</hi> aus Brunn über die Ziele<lb/> und Zwecke des eingangs erwähnten Vereines ge-<lb/> lernter Kaufleute, der gerne bereit iſt, in allen<lb/> bedeutenden Angelegenheiten mit der Genoſſenſchaft<lb/> Hand in Hand zu gehen. Er bittet, ſich den Worten<lb/> des Vorſtehers am Beginn der Verſammlung an-<lb/> ſchließend, die Verſammlungen des Vereines zu<lb/> beſuchen und demſelben eventuell beizutreten. In<lb/> ſeiner Antwort wünſcht der Vorſteher gute Bezie-<lb/> hungen zum Verein zu erhalten, der für die gelernten<lb/> Kaufleute eintritt. Es ſteht jedem Mitglied der Eintritt<lb/> frei, da jede Organiſation, die dem Handelsſtand<lb/> nützt, freudig zu begrüßen ſei. Der Redner hob<lb/> ſchließlich die unermüdliche Tätigkeit des Landesver-<lb/> bandes, dem alle Genoſſenſchaften treu anhängen,<lb/> hervor und betonte, daß der Landesverband für den<lb/> geſamten Handelsſtand eifrigſt arbeite und ſo wie die<lb/> hieſige Genoſſenſchaft auch die Intereſſen aller Händler<lb/> wahre. Auch dieſe Schlußworte des Vorſtehers wurden<lb/> mit Beifall aufgenommen, worauf die Verſammlung<lb/> geſchloſſen wurde.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <head> <hi rendition="#g">(Verſammlung).</hi> </head> <p>Montag, den 17. d. M.,<lb/> findet hier im Hotel „Brunner Brauereihof“ eine<lb/> von der hieſigen Ortsgruppe des Vereines „Freie<lb/> Schule“ einberufene große öffentliche Verſammlung<lb/> ſtatt, in welcher R.-A. 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M. wurde<lb/> hauptſächlich über den <hi rendition="#g">Mietvertrag</hi> verhandelt und<lb/> ſprach Herr Bürgermeiſter <hi rendition="#g">Reiter</hi> unter anderem<lb/> folgendes: „Während meiner 7-jährigen Amtstätigkeit<lb/> ſind mir wiederholt Streitfälle zwiſchen Hausherren<lb/> und Sommerparteien vorgekommen, deshalb entſtanden,<lb/> weil das Mietverhältnis bei der Aufnahme der<lb/> Wohnung nicht eingehend genug erörtert wurde.<lb/> Schließlich wird dies von der Partei ausgenützt und<lb/> der Hausherr hat das Nachſehen. Der von mir<lb/> zuſammengeſtellte Vertrag enthält in Grundzügen die<lb/> die wichtigſten Beſtimmungen und ſoll der Behörde<lb/> zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Formulare<lb/><cb/> werden dann den Mitgliedern koſtenlos abgegeben und<lb/> ſtehen auch den anderen Hausbeſitzern gegen eine<lb/> geringe Entſchädigung zur Verfügung. Zum großen<lb/> Teile haben wir ja anſtändige Parteien, leider aber<lb/> auch ſolche, die abſichtlich ſchon den Meldezettel nicht<lb/> vollſtändig ausfüllen, den Ausziehtermin nicht er-<lb/> wähnen, während der Hausherr in der Freude, ver-<lb/> mieten zu können, vielleicht noch andere Zugeſtänd-<lb/> niſſe macht, deren Einhaltung ihm zum mindeſten<lb/> ſehr unangenehm werden. Am häufigſten wird be-<lb/> züglich Fixierung der Mietzeit gefehlt; wird dieſe im<lb/> Meldezettel nicht angegeben, auch bei der Aufnahme<lb/> keine beſtimmte Zuſicherung der Partei gegeben, ſo<lb/> wird der Termin regelmäßig vonſeite der letzteren zu<lb/> Ungunſten des Hausherrn überſchritten und ſelbſt<lb/> eine von dieſem eingebrachte gerichtliche Klage kann<lb/> an dem Tatbeſtande dann nichts ändern. Eine Haupt-<lb/> fache iſt auch, daß ſich der Vermieter die Perſonen-<lb/> zahl der mietenden Partei genau feſtſtellen läßt, denn<lb/> ſonſt kommt es auch vor, daß 3 Perſonen mieten<lb/> und nach 8 bis 14 Tagen noch einmal ſo viel kommen,<lb/> ſo daß die Annahme berechtigt erſcheint, daß nicht<lb/> eine Partei, ſondern zwei eine Wohnung gemietet<lb/> haben. Damit hängt auch die <hi rendition="#g">Meldepflicht</hi> zu-<lb/> ſammen; ſolche Nachzügler ſind auch ſchon mehrmals<lb/> nicht angemeldet worden und bei Uneinbringlichkeit<lb/> der auf ſie entfallenden Kurtaxe und der Zinsheller<lb/> haftet der Hausherr. Der Zins iſt ſofort am Tage<lb/> des Einziehens zu erlegen; Wohnungen dürfen ohne<lb/> Zuſtimmung des Beſitzers nicht in Afterpacht gegeben<lb/> werden; die Zinsheller ſind jederzeit vom Mieter zu<lb/> entrichten, falls dieſe Verpflichtung nicht ausdrücklich<lb/> vom Hausherrn übernommen wird; als Angabe werden<lb/> 10% des Zinſes gefordert; in dem Momente, wo<lb/> die Angabe geleiſtet iſt, iſt der Vertrag geſchloſſen;<lb/> tritt ein infektiöfer Krankheitsfall bei der Partei ein<lb/> und hat man derſelben Bettwäſche ꝛc zur Benützung<lb/> überlaſſen, ſo iſt ſie zur Schadloshaltung verpflichtet.“<lb/> Das beantragte Farmular des Vertrages wird, nach<lb/> dem es Herr Bürgermeiſter <hi rendition="#g">Reiter</hi> verleſen, akzep-<lb/> tiert, einzelne Punkte desſelben wurden mit recht<lb/> intereſſanten Beiſpielen illuſtriert. 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Mittwoch Badener Zeitung 12. Mai 1909 Nr. 38
gehaltenen Angriffe nicht klagbar ſeien. Weiters ſpricht
noch Muckenſchnabel aus Brunn über die Ziele
und Zwecke des eingangs erwähnten Vereines ge-
lernter Kaufleute, der gerne bereit iſt, in allen
bedeutenden Angelegenheiten mit der Genoſſenſchaft
Hand in Hand zu gehen. Er bittet, ſich den Worten
des Vorſtehers am Beginn der Verſammlung an-
ſchließend, die Verſammlungen des Vereines zu
beſuchen und demſelben eventuell beizutreten. In
ſeiner Antwort wünſcht der Vorſteher gute Bezie-
hungen zum Verein zu erhalten, der für die gelernten
Kaufleute eintritt. Es ſteht jedem Mitglied der Eintritt
frei, da jede Organiſation, die dem Handelsſtand
nützt, freudig zu begrüßen ſei. Der Redner hob
ſchließlich die unermüdliche Tätigkeit des Landesver-
bandes, dem alle Genoſſenſchaften treu anhängen,
hervor und betonte, daß der Landesverband für den
geſamten Handelsſtand eifrigſt arbeite und ſo wie die
hieſige Genoſſenſchaft auch die Intereſſen aller Händler
wahre. Auch dieſe Schlußworte des Vorſtehers wurden
mit Beifall aufgenommen, worauf die Verſammlung
geſchloſſen wurde.
(Verſammlung). Montag, den 17. d. M.,
findet hier im Hotel „Brunner Brauereihof“ eine
von der hieſigen Ortsgruppe des Vereines „Freie
Schule“ einberufene große öffentliche Verſammlung
ſtatt, in welcher R.-A. Otto Glöckel über „Vierzig
Jahre Reichsvolksſchulgeſetz“ und Herr Alois Kořinek
über die „Stellungnahme zu dem neuen Uebergriffe
der Klerikalen betreffend die Schulkinder in Mödling“
ſprechen wird.
* (Partielle Inundation.) In der Nacht
vom 5. d. M. gab es wieder einmal eine durch das
Austreten des Mödlingbaches verurſachte Ueber-
ſchwemmung in Altmödling, die nur dank der neuen,
pfeilerloſen Brücken und der zum größten Teil durch-
geführten Bachregulierung zum Glück weit hinter der
Ueberſchwemmung des Jahres 1900 zurückblieb. Wie
erinnerlich, drang das Hochwaſſer damals ſogar in
das Café Weißkirchner und ſtand unterhalb der
Fiſchermühle, wie die Gedenkmarken zeigen, erſchreckend
hoch, da die Pfeiler der alten Holzbrücken durch
allerlei Schwemmholz, Baumäſte u. dgl. gänzlich
verlegt waren und ſo enorm viel Stauwaſſer erzeugten.
Aber gegenwärtig ſcheint die bedauerliche Ueber-
ſchwemmung einzelner Hänſer und Gärten in der
Nähe Fiſchermühle nur durch mangelhafte Ueber-
wachung der Schleuſen und Unterlaſſung des recht-
zeitigen Oeffnens der Schleuſen der Waſſerwehr in
der Bachgaſſe verſchuldet worden zu ſein. Wir wollen
keine Namen nennen, müſſen aber hervorheben, daß
das Oeffnen der Schleuſen bei Hochwaſſergefahr nicht
der Willkühr der einzelnen Mühlenbeſitzer überlaſſen
bleiben, ſondern auf Weiſung einer behördlichen
Oberaufſicht rechtzeitig erfolgen ſollte. Nicht minder
bedauerlich ſind übrigens auch die Verheerungen, die
der Mödlingbach in ſeinem Unterlaufe hinter der
Holzbrücke und vor der Wiener-Neudorfer Schleuſe
an den angrenzenden Aeckern verurſacht hat. Auch
dieſer Teil des Mödlingbaches wäre längſt ſchon
entſprechend reguliert, wenn nicht einzelne Anrainer
eine verbohrte Unnachgiebigkeit herauskehren würden.
Der Bach ſträubt ſich dagegen, hinter der Brücke eine
Kurve einzuhalten und es wäre ſo leicht, ihm ein
gradliniges Bett zu ſchaffen, wenn die Anrainer
klüger ſein wollten. Für dieſe mit mehreren ſchönen
alten Bäumen verſehene Gegend wurde den Neu-
mödlingern einmal als Verbindung mit Altmödling
ein Promenadeweg längs des Mödlingbaches ver-
ſprochen. Vorläufig wäre allerdings die Schöffelvorſtadt
mit der verſprochenen elektriſchen Durchquerung zufrieden.
Verſprochen iſt ſie. Lang iſt es her.
Oedlitz bei Berndorf.
(Frühlingslieder-
tafel.) Der hieſige Männer-Geſangverein „Wohlauf“
veranſtaltet Sonntag, den 16. d. M. (bei ungün-
ſtiger Witterung am 23.), unter Leitung ſeines Chor-
meiſters Herrn Johann Grill und unter Mitwirkung
der Kapelle Roßlsdorfer aus Berndorf in Herrn
Georg Artner’s Gaſthaus in Oedlitz ſeine Frühlings-
liedertafel.
Vöslau.
(Wähler- und Hausherren-
verein.) In der Verſammlung vom 8. d. M. wurde
hauptſächlich über den Mietvertrag verhandelt und
ſprach Herr Bürgermeiſter Reiter unter anderem
folgendes: „Während meiner 7-jährigen Amtstätigkeit
ſind mir wiederholt Streitfälle zwiſchen Hausherren
und Sommerparteien vorgekommen, deshalb entſtanden,
weil das Mietverhältnis bei der Aufnahme der
Wohnung nicht eingehend genug erörtert wurde.
Schließlich wird dies von der Partei ausgenützt und
der Hausherr hat das Nachſehen. Der von mir
zuſammengeſtellte Vertrag enthält in Grundzügen die
die wichtigſten Beſtimmungen und ſoll der Behörde
zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Formulare
werden dann den Mitgliedern koſtenlos abgegeben und
ſtehen auch den anderen Hausbeſitzern gegen eine
geringe Entſchädigung zur Verfügung. Zum großen
Teile haben wir ja anſtändige Parteien, leider aber
auch ſolche, die abſichtlich ſchon den Meldezettel nicht
vollſtändig ausfüllen, den Ausziehtermin nicht er-
wähnen, während der Hausherr in der Freude, ver-
mieten zu können, vielleicht noch andere Zugeſtänd-
niſſe macht, deren Einhaltung ihm zum mindeſten
ſehr unangenehm werden. Am häufigſten wird be-
züglich Fixierung der Mietzeit gefehlt; wird dieſe im
Meldezettel nicht angegeben, auch bei der Aufnahme
keine beſtimmte Zuſicherung der Partei gegeben, ſo
wird der Termin regelmäßig vonſeite der letzteren zu
Ungunſten des Hausherrn überſchritten und ſelbſt
eine von dieſem eingebrachte gerichtliche Klage kann
an dem Tatbeſtande dann nichts ändern. Eine Haupt-
fache iſt auch, daß ſich der Vermieter die Perſonen-
zahl der mietenden Partei genau feſtſtellen läßt, denn
ſonſt kommt es auch vor, daß 3 Perſonen mieten
und nach 8 bis 14 Tagen noch einmal ſo viel kommen,
ſo daß die Annahme berechtigt erſcheint, daß nicht
eine Partei, ſondern zwei eine Wohnung gemietet
haben. Damit hängt auch die Meldepflicht zu-
ſammen; ſolche Nachzügler ſind auch ſchon mehrmals
nicht angemeldet worden und bei Uneinbringlichkeit
der auf ſie entfallenden Kurtaxe und der Zinsheller
haftet der Hausherr. Der Zins iſt ſofort am Tage
des Einziehens zu erlegen; Wohnungen dürfen ohne
Zuſtimmung des Beſitzers nicht in Afterpacht gegeben
werden; die Zinsheller ſind jederzeit vom Mieter zu
entrichten, falls dieſe Verpflichtung nicht ausdrücklich
vom Hausherrn übernommen wird; als Angabe werden
10% des Zinſes gefordert; in dem Momente, wo
die Angabe geleiſtet iſt, iſt der Vertrag geſchloſſen;
tritt ein infektiöfer Krankheitsfall bei der Partei ein
und hat man derſelben Bettwäſche ꝛc zur Benützung
überlaſſen, ſo iſt ſie zur Schadloshaltung verpflichtet.“
Das beantragte Farmular des Vertrages wird, nach
dem es Herr Bürgermeiſter Reiter verleſen, akzep-
tiert, einzelne Punkte desſelben wurden mit recht
intereſſanten Beiſpielen illuſtriert. Bei der folgenden
kurzeu Debatte wurde auf den Antrag des Herrn
Hauſenberger beſchloſſen, auch eine Muſikpauſe,
und zwar mittags von 12 bis 2 und abends nach
10 Uhr feſtzuſtellen, wonach alle Klaviere, Grammo-
phone und andere Hausmuſik um dieſe Zeit nicht
ertönen dürfen. Angeſicht der größeren Zahl von
Streitfällen, die ſich mit den Parteien ergeben, be-
merkt Herr Bürgermeiſter Reiter über das Vös-
lauer Vermittlungsamt, daß es dasjenige im
Bezirke iſt, welches die vergangene Periode mit den
günſtigſten Erfolgen abgeſchloſſen hat, ſo daß die
meiſten Streitfälle im Orte ſelbſt ausgeglichen wurden.
Bezüglich der Waſſerletung bemerkt der Redner,
daß durch die Nichteinberufung des Landtages, der,
wie man hofft, noch im Juni d. J. zuſammentreten
ſoll, das Projekt der Marientaler- oder Furterleitung
etwas hinausgeſchoben wurde; es iſt vollſtändig fertig-
geſtellt, und deshalb bedarf es nur der Zuſtimmung
des Landtages, um ſofort mit dem Bau beginnen
zu können. In dieſem Sinne wurde auch an die
Intereſſenten des Projektes ein Zirkular hinausgegeben.
In Hinſicht auf die Rohrbacher Leitung iſt Herr
Bürgermeiſter Reiter kein Gegner, hält aber die
Verſammlung vom Sonntag für belanglos, nachdem
dieſes Projekt wegen zu geringer Ergibigkeit vom
Bundesausſchuſſe abgelehnt wurde. In der zur Ver-
fügung geſtellten Abſchrift dieſes Aktes heißt es aus-
drücklich, daß bei der Meſſung, trotzdem einige Tage
vorher Schneeſchmelze eingetreten war, etwas über
8 Sekundenliter nachgewieſen und laut Berechnung
auf Grundlage älterer Meſſungen bloß ein Mittel
von zirka 5 Sekundenlitern ermittelt wurde, weshalb
die Rohrbacher Leitung für beide Orte nicht aus-
reichend ſei.
(Todesfall.) Am Sonntag den 9. d. M.
ſtarb hier Fräulein Magdalena Ferdinands im
Alter von 75 Jahren. Dieſelbe ſtand durch 55 Jahre
im Dienſte der hieſigen bekannten Bäckerfamilie Frau
Thereſie Schuch, wo ſie ſich während ihrer Dienſt-
zeit allgemeiner Beliebtheit erfreute und ſeinerzeit
auch mit der Medaille für 40 treue Dienſtjahre
dekoriert wurde. Bemerkenswert iſt gleichzeitig, daß
dieſelbe Eigentümerin und Dienſtgeberin auch heute
noch dem Geſchäfte vorſteht.
(Hans Sachs-Tournee.) Nächſten Sonntag
abends werden im Hotel Zwierſchütz Werke des be-
rühmten Volksdichters, getreu den Nürnberger Auf-
führungen des 16. Jahrhunderts, unter der Leitung
des Herrn Franz Gſtettner geboten.
Gerichtsſaal.
K. k. Kreisgericht Wr.-Neuſtadt.
Wegen eines Sittlichkeitsdeliktes (§ 129 Ib
St.-G.) wurde vorige Woche der Bindergehilfe Rudolf
Leberſorger aus Baden zu zwei Monaten Kerkers
verurteilt.
Wegen Diebſtahls wurde Donnerstag die
20jährige Dienſtmagd Marie Wöhrer aus Hern-
ſtein zu 4 Monaten Kerkers verurteilt. Sie hatte der
Frau ihres Dienſtgebers, des Gaſtwirtes Johann
Straußberger in Sooß, eine goldene Damenuhr ge-
ſtohlen.
Eingeſendet.
_
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