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Die Bayerische Presse. Nr. 71. Würzburg, 23. März 1850.

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Die Bayerische Presse.

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Abonnement:
Ganzjährig 6 fl.
Halbjährig 3 fl.
Vierteljährig 1 fl. 30 kr.
Monatlich für die Stadt 30 kr.

[Spaltenumbruch]
Eine constitutionell-monarchische Zeitung.

[Spaltenumbruch]

Expedition: Jm [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]Schenthofe 2. Distr.
Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe-
titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.

[Ende Spaltensatz]


Nr. 71.
Würzburg, Samstag den 23. März. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Landtagsverhandlungen.

München, 20. März. ( LXXXVII. Sitzung
der Kammer der Abgeordneten. ) [ Schluß. ] Der
I. Präsident verliest die Ueberschrift und den
Eingang des Gesetzes und die Modifikation De-
genhart 's, welche die Worte "in Friedenszeiten"
gestrichen wissen will, da er den Zusatz vorzulegen
beabsichtige, wonach die Normative des Gesetzes
bezüglich des Vertheilungsmodus auch für Kriegs-
zeiten gelten solle. Arnheim will über die
Ueberschrift erst nach Berathung des ganzen Ge-
setzes Beschluß gefaßt wissen. Hetterich em-
psiehlt die Modifikation Degenhart's. Waller-
stein
wie der Abgeordnete Arnheim, weil leicht
transitorische Bestimmungen am Schlusse ange-
nommen werden dürften, die mit dem Titel in
Widerspruch stehen. Kirchgeßner ist derselben
Ansicht. Die Kammer beschließt, die Diskussion
über den Eingang einstweilen auszusetzen. Bei
Art. 1 stellt der Ausschuß den Antrag, statt der
Schlußworte: "und zur allgemeinen Ausgleichung
zu bringen", zu setzen: "und vom Staate zu ver-
güten." Kirchgeßner bringt ein weitläufiges
Amendement ein; ein weiteres liegt vom Fürsten
Wallerstein und Genossen für den Fall vor,
daß der Kirchgeßner'sche Antrag fallen würde.
Nach Motivirung dieser Modifikation wird die
Diskussion über Art. 1 eröffnet, an der sich der
I. Sekretär Nar, Morgenstern, Forndran
und der Referent wiederholt betheiligen. Der
Regierungskommissär Wanner spricht aus finan-
ziellen Gründen gegen den Ausschußantrag, da
hiedurch eine Ueberladung der Staatskasse ent-
stehen und eine neue Position im Budget noth-
wendig werden würde. Der Regierungskommissär
Epplen spricht gegen die Modifikation und für
den Regierungsentwurf, worauf man zur Abstim-
mung schreitet. Der Art. 1 wird nach dem Aus-
schußantrage mit der Modifikation Wallerstein's
angenommen. Die letztere bezweckt, nach den
Worten: "insofern sie nicht", den Passus: "kraft
bestehender Gesetze" einzuschalten. Es wird nun
zu Art. 2 übergegangen. Hier ändern sich nach
der Ausschußfassung die Preisansätze zu 1. in 4
kr. statt 3 kr., zu 2. in 24 kr. statt 29 kr., zu
3. in 15 kr. statt 14 kr., zu 4. in 6 kr. statt 3
kr. Nach dem 2. Absatze soll als neuer Absatz
folgen: "Wenn die Fourage für Pferde nicht
aus Magazinen abgegeben werden kann, wird die
schwere Ration mit 25 kr., die Ration der schwe-
ren Kavallerie mit 22 kr. und die leichte Ration
mit 18 kr. vergütet." Der letzte Absatz soll lau-
ten: "Wenn in einem Regierungsbezirk der Nor-
malpreis des Korns 12 fl. und der des Hafers
6 fl. übersteigt, so kann auf Antrag des Land-
rathes die Vergütung für die Kostportionen der
Mannschaft und für die Pferderationen verhält-
nißmäßig erhöht werden." Kirchgeßner stellt
eine höchst detaillirte Modifikation, welche eine
ganz neue Fassung des Artikels enthält. Kolb
und Genossen bringen einen Verbefsserungsantrag,
die Kostportionen der Soldaten und den Pferde-
futterbedarf betreffend, ein. Stöcker übergibt
einen Antrag auf Verabreichung einer nahmhaften
Kost und entsprechende Vergütung. Hetterich
wünscht, daß im Ausschußantrage bei den Preis-
[Spaltenumbruch] ansätzen statt 3 kr., 6 kr.; statt 20 kr., 27 kr.;
statt 14 kr.,14 1 / 2 kr.; statt 3 kr.,8 1 / 2 kr.; statt
3 kr., 4 kr. gesetzt werden. Nach Eröffnung der
Diskussion ergreifen das Wort: der I. Sekre-
tär,
Fürst Wallerstein, II. Präsident Weis.
Dieser unter scharfer Bekämpfung des Kirchgeß-
ner 'schen Antrages, der die Steuerpflichtigen zu
Gunsten einzelner Quartiergeber übermäßig be-
lastet wissen will. Der letzte Redner bemerkt,
daß er gegen den Antrag Kolb's nichts zu er-
innern habe, wenn die Kostportionen und Pferde-
fouragen kleiner würden. Kirchgeßner gibt
eine faktische Berichtigung, daß nicht, wie Weis
meint, in Würzburg den vorgeschlagenen Berech-
nungen die in den Gasthöfen erster Klasse gelten-
den Preise zu Grunde gelegt worden. ( Heiterkeit. )
Außerdem sprechen noch Stöcker, Hirschber-
ger,
Dr. Schmitt und Reinhardt, welcher
letztere dem Kriegsminster an's Herz legt, doch
ja in Zukunft mit dem vielen Herumschicken der
Soldaten im Lande recht sparsam zu sein. End-
lich schließt die Debatte; v. Steinsdorf spricht
für den Ausschußantrag; v. Lüder erklärt sich
gegen die beantragten Erhöhungen des Quan-
tums der Kost sowohl als der Vergütung; der
Soldat solle und müsse nüchtern leben, denn sonst
bekomme man schlechte Soldaten. Der Soldat
soll nur Wasser trinken. ( Heiterheit. ) Schon
die Römer sagten: " In pedibus robor ", und
Napoleon: " la victoire est dans les jambes."
Daher müssen die Soldaten sich an Mühen und
Entbehrungen gewöhnen. Hierauf wird abge-
stimmt; Der Antrag des Abgeordneten Kirchgeß-
ner wird mit allen gegen wenige Stimmen ver-
worfen, eben so die Modifikationen von Stöcker
und Hetterich. Dagegen wird der Ausschußan-
trag nebst den Zusätzen des Abgeordneten Kolb
und der Modifikation desselben Abgeordneten zu
dem Absatz 3 des Ausschusses angenommen. Hie-
mit schließt die Sitzung um2 1 / 4 Uhr.

sym20 München, 21. März. ( LXXXVIII.
Sitzung der Abgeordnetenkammer. ) Tages-
ordnung: 1 ) Protokoll; 2 ) Fortsetzung der Be-
rathung und Schlußfassung über den Gesetzentwurf:
"Die Einquartirungs= und Vorspannslasten in
Friedenszeiten betreffend." Eröffnung der Sitzung
um9 1 / 2 Uhr. Am Ministertische die HH. Mini-
ster v. Lüder, v. Zwehl, v. Ringelmann; die HH.
Ministerialkommissäre v. Wanner, v. Habel. Der
I. Präsident setzte die Kammer von dem Einlauf
dreier Adressen, von einer Judengemeinde, vom
Handelsstand zu Ludwigshafen und von der Stadt
Apenrade in Schleswig, in Kenntniß; dann be-
willigte die Kammer dem Frhrn. v. Lerchenfeld
den wegen dringender Familienverhältnisse erbete-
nen vierzehntägigen Urlaub. Eine Jnterpellation
von Tafel an den V. Ausschuß über das Schick-
sal der aus der Pfalz über den dortigen Kriegs-
zustand eingelaufenen Beschwerden beantwortete
der I. Präsident dahin, daß der Ausschußbericht
darüber in den nächsten Tagen vertheilt werden
würde. Eine andere Jnterpellation von Dom-
pfarrer Schmid Betreffs der Baupflichtablösung
beantwortete der Hr. Cultusminister v. Ringel-
mann
mit dem Versprechen, die Sache werde
durch Jnstruktionen und im Nothfalle auch durch
die Gesetzgebung geregelt werden. Darnach ging
[Spaltenumbruch] man an die Berathung des Einquartirungsgesetzes.
Art. 3 wurde mit einer Modifikation des Aus-
schusses, Art. 4, 5, 6, 7, 8, und ein neuer Art.
8 nach dem Antrag von Weis nach langer De-
hatte angenommen, und darauf die Sitzung um
2 Uhr geschlossen. ( Auf die Debatte über das Ein-
quartirungsgesetz kommen wir zurück. )



Deutschland.

Frankfurt, 20. März. Die hiefige gesetzge-
bende Versammlung vernahm in ihrer heutigen
Sitzung einen Bericht der Commission über die
Allmendlose in den Landgemeinden und genehmigte
den vorgeschlagenen Gesetzentwurf mit einem von
Dr. Souchay beantragten Zusatz. Ein Antrag
von Dr. Blum: "Art. 1, § 4 der deutschen Grund-
rechte, Arrestanlegungen betreffend, nicht gegen
solche deutsche Staaten in Anwendung zu bringen,
in welchen die deutschen Grundrechte keine Rechts-
giltigkeit haben", wird gemeinschaftlich mit einem
Antrag von Dr. Jucho, "die Revision der Vor-
schriften der provisorischen Prozeßordnung vom 30.
Dezember 1819 über Arreste zur Begründung des
Gerichtsstands und Sicherung des Streitgegen-
stands betreffend", nebst Gesetzentwurf, behandelt.
Nach längerer Erörterung wird der Antrag von
Dr. Blum mit 63 gegen 18 Stimmen abgelehnt,
derjenige von Dr. Jucho dagegen, mit 46 gegen
32 Stimmen als zulässig erkannt und seine Ueber-
weisung an den Senat beschlossen.

^ Frankfurt, 22. März. Fürst Gort-
schakoff,
k. k. russ. Gesandter am k. württemb.
Hofe, ist gestern wieder nach Stuttgart ab-
gereist. -- Der kön. sächsische Gesandte bei der
Centralgewalt hat auf kurze Zeit Frankfurt ver-
lassen, und werden die Geschäfte indeß von dem
Geh.=Leg.=Rath Grünler besorgt.

S Mainz, 20. März. Von Seite des k. k.
österreichischen Kriegsministers, Grafen von De-
genfeld,
ist gestern Befehl aus Wien hier
eingetroffen, wonach sämmtliche k. k. österr. Artil-
lerie, welche in hiesiger Bundesfestung liegt, bis
Ende April von hier abmarschiren muß.

Karlsruhe, 20. März. Jn der heutigen Siz-
zung der zweiten Kammer brachte Abg. Weller
die Verlegung unserer Truppen nach Preußen zur
Sprache, indem er glaube, daß die ständische Mit-
wirkung zu einer solchen Maßregel, des Kosten-
punktes wegen, gerechtfertigt erscheine. Schon aber
sei den Offizieren aufgegeben, ihre Wohnungen zu
kündigen. Man wolle den Landtag vertagen, und
noch sei über diesen Gegenstand keine Vorlage ge-
macht. Es liege darin eine große Beschränkung
der Freiheit, wenn den Söhnen unserer Mitbürger
aufgegeben werde, statt in Baden, in Preußen die-
nen zu müssen. Auch ständen die Bestimmungen
der Bundesakte dem entgegen, denn bekanntlich bil-
deten unsere Truppen mit andern ein Armeekorps.
Es seien daher Anordnungen nöthig, die nur im
Wege der Gesetzgebung geschehen könnten. Er
frage daher an, ob man über diesen wichtigen Ge-
genstand einer Regierungsvorlage entgegen sehen
könne. Staatsminister Klüber fand diese An-
frage, vom Standpunkte des Hrn. Abgeordneten
aus, wohl begründet. Bis morgen oder übermor-
gen werde die hohe Kammer eine Mittheilung

Die Bayerische Presse.

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Nr. 71.
Würzburg, Samstag den 23. März. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Landtagsverhandlungen.

München, 20. März. ( LXXXVII. Sitzung
der Kammer der Abgeordneten. ) [ Schluß. ] Der
I. Präsident verliest die Ueberschrift und den
Eingang des Gesetzes und die Modifikation De-
genhart 's, welche die Worte „in Friedenszeiten“
gestrichen wissen will, da er den Zusatz vorzulegen
beabsichtige, wonach die Normative des Gesetzes
bezüglich des Vertheilungsmodus auch für Kriegs-
zeiten gelten solle. Arnheim will über die
Ueberschrift erst nach Berathung des ganzen Ge-
setzes Beschluß gefaßt wissen. Hetterich em-
psiehlt die Modifikation Degenhart's. Waller-
stein
wie der Abgeordnete Arnheim, weil leicht
transitorische Bestimmungen am Schlusse ange-
nommen werden dürften, die mit dem Titel in
Widerspruch stehen. Kirchgeßner ist derselben
Ansicht. Die Kammer beschließt, die Diskussion
über den Eingang einstweilen auszusetzen. Bei
Art. 1 stellt der Ausschuß den Antrag, statt der
Schlußworte: „und zur allgemeinen Ausgleichung
zu bringen“, zu setzen: „und vom Staate zu ver-
güten.“ Kirchgeßner bringt ein weitläufiges
Amendement ein; ein weiteres liegt vom Fürsten
Wallerstein und Genossen für den Fall vor,
daß der Kirchgeßner'sche Antrag fallen würde.
Nach Motivirung dieser Modifikation wird die
Diskussion über Art. 1 eröffnet, an der sich der
I. Sekretär Nar, Morgenstern, Forndran
und der Referent wiederholt betheiligen. Der
Regierungskommissär Wanner spricht aus finan-
ziellen Gründen gegen den Ausschußantrag, da
hiedurch eine Ueberladung der Staatskasse ent-
stehen und eine neue Position im Budget noth-
wendig werden würde. Der Regierungskommissär
Epplen spricht gegen die Modifikation und für
den Regierungsentwurf, worauf man zur Abstim-
mung schreitet. Der Art. 1 wird nach dem Aus-
schußantrage mit der Modifikation Wallerstein's
angenommen. Die letztere bezweckt, nach den
Worten: „insofern sie nicht“, den Passus: „kraft
bestehender Gesetze“ einzuschalten. Es wird nun
zu Art. 2 übergegangen. Hier ändern sich nach
der Ausschußfassung die Preisansätze zu 1. in 4
kr. statt 3 kr., zu 2. in 24 kr. statt 29 kr., zu
3. in 15 kr. statt 14 kr., zu 4. in 6 kr. statt 3
kr. Nach dem 2. Absatze soll als neuer Absatz
folgen: „Wenn die Fourage für Pferde nicht
aus Magazinen abgegeben werden kann, wird die
schwere Ration mit 25 kr., die Ration der schwe-
ren Kavallerie mit 22 kr. und die leichte Ration
mit 18 kr. vergütet.“ Der letzte Absatz soll lau-
ten: „Wenn in einem Regierungsbezirk der Nor-
malpreis des Korns 12 fl. und der des Hafers
6 fl. übersteigt, so kann auf Antrag des Land-
rathes die Vergütung für die Kostportionen der
Mannschaft und für die Pferderationen verhält-
nißmäßig erhöht werden.“ Kirchgeßner stellt
eine höchst detaillirte Modifikation, welche eine
ganz neue Fassung des Artikels enthält. Kolb
und Genossen bringen einen Verbefsserungsantrag,
die Kostportionen der Soldaten und den Pferde-
futterbedarf betreffend, ein. Stöcker übergibt
einen Antrag auf Verabreichung einer nahmhaften
Kost und entsprechende Vergütung. Hetterich
wünscht, daß im Ausschußantrage bei den Preis-
[Spaltenumbruch] ansätzen statt 3 kr., 6 kr.; statt 20 kr., 27 kr.;
statt 14 kr.,14 1 / 2 kr.; statt 3 kr.,8 1 / 2 kr.; statt
3 kr., 4 kr. gesetzt werden. Nach Eröffnung der
Diskussion ergreifen das Wort: der I. Sekre-
tär,
Fürst Wallerstein, II. Präsident Weis.
Dieser unter scharfer Bekämpfung des Kirchgeß-
ner 'schen Antrages, der die Steuerpflichtigen zu
Gunsten einzelner Quartiergeber übermäßig be-
lastet wissen will. Der letzte Redner bemerkt,
daß er gegen den Antrag Kolb's nichts zu er-
innern habe, wenn die Kostportionen und Pferde-
fouragen kleiner würden. Kirchgeßner gibt
eine faktische Berichtigung, daß nicht, wie Weis
meint, in Würzburg den vorgeschlagenen Berech-
nungen die in den Gasthöfen erster Klasse gelten-
den Preise zu Grunde gelegt worden. ( Heiterkeit. )
Außerdem sprechen noch Stöcker, Hirschber-
ger,
Dr. Schmitt und Reinhardt, welcher
letztere dem Kriegsminster an's Herz legt, doch
ja in Zukunft mit dem vielen Herumschicken der
Soldaten im Lande recht sparsam zu sein. End-
lich schließt die Debatte; v. Steinsdorf spricht
für den Ausschußantrag; v. Lüder erklärt sich
gegen die beantragten Erhöhungen des Quan-
tums der Kost sowohl als der Vergütung; der
Soldat solle und müsse nüchtern leben, denn sonst
bekomme man schlechte Soldaten. Der Soldat
soll nur Wasser trinken. ( Heiterheit. ) Schon
die Römer sagten: „ In pedibus robor “, und
Napoleon: „ la victoire est dans les jambes.“
Daher müssen die Soldaten sich an Mühen und
Entbehrungen gewöhnen. Hierauf wird abge-
stimmt; Der Antrag des Abgeordneten Kirchgeß-
ner wird mit allen gegen wenige Stimmen ver-
worfen, eben so die Modifikationen von Stöcker
und Hetterich. Dagegen wird der Ausschußan-
trag nebst den Zusätzen des Abgeordneten Kolb
und der Modifikation desselben Abgeordneten zu
dem Absatz 3 des Ausschusses angenommen. Hie-
mit schließt die Sitzung um2 1 / 4 Uhr.

sym20 München, 21. März. ( LXXXVIII.
Sitzung der Abgeordnetenkammer. ) Tages-
ordnung: 1 ) Protokoll; 2 ) Fortsetzung der Be-
rathung und Schlußfassung über den Gesetzentwurf:
„Die Einquartirungs= und Vorspannslasten in
Friedenszeiten betreffend.“ Eröffnung der Sitzung
um9 1 / 2 Uhr. Am Ministertische die HH. Mini-
ster v. Lüder, v. Zwehl, v. Ringelmann; die HH.
Ministerialkommissäre v. Wanner, v. Habel. Der
I. Präsident setzte die Kammer von dem Einlauf
dreier Adressen, von einer Judengemeinde, vom
Handelsstand zu Ludwigshafen und von der Stadt
Apenrade in Schleswig, in Kenntniß; dann be-
willigte die Kammer dem Frhrn. v. Lerchenfeld
den wegen dringender Familienverhältnisse erbete-
nen vierzehntägigen Urlaub. Eine Jnterpellation
von Tafel an den V. Ausschuß über das Schick-
sal der aus der Pfalz über den dortigen Kriegs-
zustand eingelaufenen Beschwerden beantwortete
der I. Präsident dahin, daß der Ausschußbericht
darüber in den nächsten Tagen vertheilt werden
würde. Eine andere Jnterpellation von Dom-
pfarrer Schmid Betreffs der Baupflichtablösung
beantwortete der Hr. Cultusminister v. Ringel-
mann
mit dem Versprechen, die Sache werde
durch Jnstruktionen und im Nothfalle auch durch
die Gesetzgebung geregelt werden. Darnach ging
[Spaltenumbruch] man an die Berathung des Einquartirungsgesetzes.
Art. 3 wurde mit einer Modifikation des Aus-
schusses, Art. 4, 5, 6, 7, 8, und ein neuer Art.
8 nach dem Antrag von Weis nach langer De-
hatte angenommen, und darauf die Sitzung um
2 Uhr geschlossen. ( Auf die Debatte über das Ein-
quartirungsgesetz kommen wir zurück. )



Deutschland.

Frankfurt, 20. März. Die hiefige gesetzge-
bende Versammlung vernahm in ihrer heutigen
Sitzung einen Bericht der Commission über die
Allmendlose in den Landgemeinden und genehmigte
den vorgeschlagenen Gesetzentwurf mit einem von
Dr. Souchay beantragten Zusatz. Ein Antrag
von Dr. Blum: „Art. 1, § 4 der deutschen Grund-
rechte, Arrestanlegungen betreffend, nicht gegen
solche deutsche Staaten in Anwendung zu bringen,
in welchen die deutschen Grundrechte keine Rechts-
giltigkeit haben“, wird gemeinschaftlich mit einem
Antrag von Dr. Jucho, „die Revision der Vor-
schriften der provisorischen Prozeßordnung vom 30.
Dezember 1819 über Arreste zur Begründung des
Gerichtsstands und Sicherung des Streitgegen-
stands betreffend“, nebst Gesetzentwurf, behandelt.
Nach längerer Erörterung wird der Antrag von
Dr. Blum mit 63 gegen 18 Stimmen abgelehnt,
derjenige von Dr. Jucho dagegen, mit 46 gegen
32 Stimmen als zulässig erkannt und seine Ueber-
weisung an den Senat beschlossen.

△ Frankfurt, 22. März. Fürst Gort-
schakoff,
k. k. russ. Gesandter am k. württemb.
Hofe, ist gestern wieder nach Stuttgart ab-
gereist. -- Der kön. sächsische Gesandte bei der
Centralgewalt hat auf kurze Zeit Frankfurt ver-
lassen, und werden die Geschäfte indeß von dem
Geh.=Leg.=Rath Grünler besorgt.

S Mainz, 20. März. Von Seite des k. k.
österreichischen Kriegsministers, Grafen von De-
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ist gestern Befehl aus Wien hier
eingetroffen, wonach sämmtliche k. k. österr. Artil-
lerie, welche in hiesiger Bundesfestung liegt, bis
Ende April von hier abmarschiren muß.

Karlsruhe, 20. März. Jn der heutigen Siz-
zung der zweiten Kammer brachte Abg. Weller
die Verlegung unserer Truppen nach Preußen zur
Sprache, indem er glaube, daß die ständische Mit-
wirkung zu einer solchen Maßregel, des Kosten-
punktes wegen, gerechtfertigt erscheine. Schon aber
sei den Offizieren aufgegeben, ihre Wohnungen zu
kündigen. Man wolle den Landtag vertagen, und
noch sei über diesen Gegenstand keine Vorlage ge-
macht. Es liege darin eine große Beschränkung
der Freiheit, wenn den Söhnen unserer Mitbürger
aufgegeben werde, statt in Baden, in Preußen die-
nen zu müssen. Auch ständen die Bestimmungen
der Bundesakte dem entgegen, denn bekanntlich bil-
deten unsere Truppen mit andern ein Armeekorps.
Es seien daher Anordnungen nöthig, die nur im
Wege der Gesetzgebung geschehen könnten. Er
frage daher an, ob man über diesen wichtigen Ge-
genstand einer Regierungsvorlage entgegen sehen
könne. Staatsminister Klüber fand diese An-
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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm __________Schenthofe 2. Distr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 71. Würzburg, Samstag den 23. März. 1850. Landtagsverhandlungen. München, 20. März. ( LXXXVII. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. ) [ Schluß. ] Der I. Präsident verliest die Ueberschrift und den Eingang des Gesetzes und die Modifikation De- genhart 's, welche die Worte „in Friedenszeiten“ gestrichen wissen will, da er den Zusatz vorzulegen beabsichtige, wonach die Normative des Gesetzes bezüglich des Vertheilungsmodus auch für Kriegs- zeiten gelten solle. Arnheim will über die Ueberschrift erst nach Berathung des ganzen Ge- setzes Beschluß gefaßt wissen. Hetterich em- psiehlt die Modifikation Degenhart's. Waller- stein wie der Abgeordnete Arnheim, weil leicht transitorische Bestimmungen am Schlusse ange- nommen werden dürften, die mit dem Titel in Widerspruch stehen. Kirchgeßner ist derselben Ansicht. Die Kammer beschließt, die Diskussion über den Eingang einstweilen auszusetzen. Bei Art. 1 stellt der Ausschuß den Antrag, statt der Schlußworte: „und zur allgemeinen Ausgleichung zu bringen“, zu setzen: „und vom Staate zu ver- güten.“ Kirchgeßner bringt ein weitläufiges Amendement ein; ein weiteres liegt vom Fürsten Wallerstein und Genossen für den Fall vor, daß der Kirchgeßner'sche Antrag fallen würde. Nach Motivirung dieser Modifikation wird die Diskussion über Art. 1 eröffnet, an der sich der I. Sekretär Nar, Morgenstern, Forndran und der Referent wiederholt betheiligen. Der Regierungskommissär Wanner spricht aus finan- ziellen Gründen gegen den Ausschußantrag, da hiedurch eine Ueberladung der Staatskasse ent- stehen und eine neue Position im Budget noth- wendig werden würde. Der Regierungskommissär Epplen spricht gegen die Modifikation und für den Regierungsentwurf, worauf man zur Abstim- mung schreitet. Der Art. 1 wird nach dem Aus- schußantrage mit der Modifikation Wallerstein's angenommen. Die letztere bezweckt, nach den Worten: „insofern sie nicht“, den Passus: „kraft bestehender Gesetze“ einzuschalten. Es wird nun zu Art. 2 übergegangen. Hier ändern sich nach der Ausschußfassung die Preisansätze zu 1. in 4 kr. statt 3 kr., zu 2. in 24 kr. statt 29 kr., zu 3. in 15 kr. statt 14 kr., zu 4. in 6 kr. statt 3 kr. Nach dem 2. Absatze soll als neuer Absatz folgen: „Wenn die Fourage für Pferde nicht aus Magazinen abgegeben werden kann, wird die schwere Ration mit 25 kr., die Ration der schwe- ren Kavallerie mit 22 kr. und die leichte Ration mit 18 kr. vergütet.“ Der letzte Absatz soll lau- ten: „Wenn in einem Regierungsbezirk der Nor- malpreis des Korns 12 fl. und der des Hafers 6 fl. übersteigt, so kann auf Antrag des Land- rathes die Vergütung für die Kostportionen der Mannschaft und für die Pferderationen verhält- nißmäßig erhöht werden.“ Kirchgeßner stellt eine höchst detaillirte Modifikation, welche eine ganz neue Fassung des Artikels enthält. Kolb und Genossen bringen einen Verbefsserungsantrag, die Kostportionen der Soldaten und den Pferde- futterbedarf betreffend, ein. Stöcker übergibt einen Antrag auf Verabreichung einer nahmhaften Kost und entsprechende Vergütung. Hetterich wünscht, daß im Ausschußantrage bei den Preis- ansätzen statt 3 kr., 6 kr.; statt 20 kr., 27 kr.; statt 14 kr.,14 1 / 2 kr.; statt 3 kr.,8 1 / 2 kr.; statt 3 kr., 4 kr. gesetzt werden. Nach Eröffnung der Diskussion ergreifen das Wort: der I. Sekre- tär, Fürst Wallerstein, II. Präsident Weis. Dieser unter scharfer Bekämpfung des Kirchgeß- ner 'schen Antrages, der die Steuerpflichtigen zu Gunsten einzelner Quartiergeber übermäßig be- lastet wissen will. Der letzte Redner bemerkt, daß er gegen den Antrag Kolb's nichts zu er- innern habe, wenn die Kostportionen und Pferde- fouragen kleiner würden. Kirchgeßner gibt eine faktische Berichtigung, daß nicht, wie Weis meint, in Würzburg den vorgeschlagenen Berech- nungen die in den Gasthöfen erster Klasse gelten- den Preise zu Grunde gelegt worden. ( Heiterkeit. ) Außerdem sprechen noch Stöcker, Hirschber- ger, Dr. Schmitt und Reinhardt, welcher letztere dem Kriegsminster an's Herz legt, doch ja in Zukunft mit dem vielen Herumschicken der Soldaten im Lande recht sparsam zu sein. End- lich schließt die Debatte; v. Steinsdorf spricht für den Ausschußantrag; v. Lüder erklärt sich gegen die beantragten Erhöhungen des Quan- tums der Kost sowohl als der Vergütung; der Soldat solle und müsse nüchtern leben, denn sonst bekomme man schlechte Soldaten. Der Soldat soll nur Wasser trinken. ( Heiterheit. ) Schon die Römer sagten: „ In pedibus robor “, und Napoleon: „ la victoire est dans les jambes.“ Daher müssen die Soldaten sich an Mühen und Entbehrungen gewöhnen. Hierauf wird abge- stimmt; Der Antrag des Abgeordneten Kirchgeß- ner wird mit allen gegen wenige Stimmen ver- worfen, eben so die Modifikationen von Stöcker und Hetterich. Dagegen wird der Ausschußan- trag nebst den Zusätzen des Abgeordneten Kolb und der Modifikation desselben Abgeordneten zu dem Absatz 3 des Ausschusses angenommen. Hie- mit schließt die Sitzung um2 1 / 4 Uhr. sym20 München, 21. März. ( LXXXVIII. Sitzung der Abgeordnetenkammer. ) Tages- ordnung: 1 ) Protokoll; 2 ) Fortsetzung der Be- rathung und Schlußfassung über den Gesetzentwurf: „Die Einquartirungs= und Vorspannslasten in Friedenszeiten betreffend.“ Eröffnung der Sitzung um9 1 / 2 Uhr. Am Ministertische die HH. Mini- ster v. Lüder, v. Zwehl, v. Ringelmann; die HH. Ministerialkommissäre v. Wanner, v. Habel. Der I. Präsident setzte die Kammer von dem Einlauf dreier Adressen, von einer Judengemeinde, vom Handelsstand zu Ludwigshafen und von der Stadt Apenrade in Schleswig, in Kenntniß; dann be- willigte die Kammer dem Frhrn. v. Lerchenfeld den wegen dringender Familienverhältnisse erbete- nen vierzehntägigen Urlaub. Eine Jnterpellation von Tafel an den V. Ausschuß über das Schick- sal der aus der Pfalz über den dortigen Kriegs- zustand eingelaufenen Beschwerden beantwortete der I. Präsident dahin, daß der Ausschußbericht darüber in den nächsten Tagen vertheilt werden würde. Eine andere Jnterpellation von Dom- pfarrer Schmid Betreffs der Baupflichtablösung beantwortete der Hr. Cultusminister v. Ringel- mann mit dem Versprechen, die Sache werde durch Jnstruktionen und im Nothfalle auch durch die Gesetzgebung geregelt werden. Darnach ging man an die Berathung des Einquartirungsgesetzes. Art. 3 wurde mit einer Modifikation des Aus- schusses, Art. 4, 5, 6, 7, 8, und ein neuer Art. 8 nach dem Antrag von Weis nach langer De- hatte angenommen, und darauf die Sitzung um 2 Uhr geschlossen. ( Auf die Debatte über das Ein- quartirungsgesetz kommen wir zurück. ) Deutschland. Frankfurt, 20. März. Die hiefige gesetzge- bende Versammlung vernahm in ihrer heutigen Sitzung einen Bericht der Commission über die Allmendlose in den Landgemeinden und genehmigte den vorgeschlagenen Gesetzentwurf mit einem von Dr. Souchay beantragten Zusatz. Ein Antrag von Dr. Blum: „Art. 1, § 4 der deutschen Grund- rechte, Arrestanlegungen betreffend, nicht gegen solche deutsche Staaten in Anwendung zu bringen, in welchen die deutschen Grundrechte keine Rechts- giltigkeit haben“, wird gemeinschaftlich mit einem Antrag von Dr. Jucho, „die Revision der Vor- schriften der provisorischen Prozeßordnung vom 30. Dezember 1819 über Arreste zur Begründung des Gerichtsstands und Sicherung des Streitgegen- stands betreffend“, nebst Gesetzentwurf, behandelt. Nach längerer Erörterung wird der Antrag von Dr. Blum mit 63 gegen 18 Stimmen abgelehnt, derjenige von Dr. Jucho dagegen, mit 46 gegen 32 Stimmen als zulässig erkannt und seine Ueber- weisung an den Senat beschlossen. △ Frankfurt, 22. März. Fürst Gort- schakoff, k. k. russ. Gesandter am k. württemb. Hofe, ist gestern wieder nach Stuttgart ab- gereist. -- Der kön. sächsische Gesandte bei der Centralgewalt hat auf kurze Zeit Frankfurt ver- lassen, und werden die Geschäfte indeß von dem Geh.=Leg.=Rath Grünler besorgt. S Mainz, 20. März. Von Seite des k. k. österreichischen Kriegsministers, Grafen von De- genfeld, ist gestern Befehl aus Wien hier eingetroffen, wonach sämmtliche k. k. österr. Artil- lerie, welche in hiesiger Bundesfestung liegt, bis Ende April von hier abmarschiren muß. Karlsruhe, 20. März. Jn der heutigen Siz- zung der zweiten Kammer brachte Abg. Weller die Verlegung unserer Truppen nach Preußen zur Sprache, indem er glaube, daß die ständische Mit- wirkung zu einer solchen Maßregel, des Kosten- punktes wegen, gerechtfertigt erscheine. Schon aber sei den Offizieren aufgegeben, ihre Wohnungen zu kündigen. Man wolle den Landtag vertagen, und noch sei über diesen Gegenstand keine Vorlage ge- macht. Es liege darin eine große Beschränkung der Freiheit, wenn den Söhnen unserer Mitbürger aufgegeben werde, statt in Baden, in Preußen die- nen zu müssen. Auch ständen die Bestimmungen der Bundesakte dem entgegen, denn bekanntlich bil- deten unsere Truppen mit andern ein Armeekorps. Es seien daher Anordnungen nöthig, die nur im Wege der Gesetzgebung geschehen könnten. Er frage daher an, ob man über diesen wichtigen Ge- genstand einer Regierungsvorlage entgegen sehen könne. Staatsminister Klüber fand diese An- frage, vom Standpunkte des Hrn. Abgeordneten aus, wohl begründet. Bis morgen oder übermor- gen werde die hohe Kammer eine Mittheilung

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 71. Würzburg, 23. März 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische071_1850/1>, abgerufen am 21.11.2024.