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Die Bayerische Presse. Nr. 137. Würzburg, 8. Juni 1850.

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Eine constitutionell-monarchische Zeitung.
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Expedition: Jm Schenkhofe 2. Oistr.
Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe-
titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.

[Ende Spaltensatz]

Nr. 137.
Würzburg, Samstag den 8. Juni. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Rachrichten.

Das Regierungs=Blatt vom 4. Juni enthält
die Bekanntmachung, die Verloosung der zu3 1 / 2
pCt. verzinslichen Staatsschuld mit Coupons betr.
Sie lautet: Nachdem durch die gesetzlich getrof-
fene Vorsorge hinsichtlich der Sparkassekapitalien
und des Geldbedarfes für den Einsenbahnbau die
Ursachen beseitigt sind, wodurch die Fortsetzung
der im Jahre 1842 begonnenen zweimaligen Ver-
loosung der auf die Jnhaber lautenden Staats-
obligationen a 3 1 / 2 pCt. bisher unterbrochen wor-
den ist, so haben Se. Maj. der König allergnä-
digst anzuordnen geruht, daß nun auch nicht nur
eine weitere Verloosung der auf die Jnhaber ( au
porteur
) lautenden Staatsobligationen a 3 1 / 2
pCt. vorgenommen, sondern mit dieser Maßregel
gleichzeitig auch hinsichtlich der auf Namen aus-
gestellten 2 1 / 2 proc. Obligationen der Privaten mit
Coupons begonnen werden soll. Jn Bezug dieses
allerhöchsten Auftrags wird demnach bekannt ge-
macht, was folgt: 1 ) Für die Verloosung der
auf die Jnhaber ( au porteur ) lautenden Mobi-
lisirungsobligationen a 3 1 / 2 pCt. ist der Verloo-
sungsplan bereits unterm 8. August 1842 ( Re-
gierungsblatt S. 893--897 ) bekannt gemacht,
auf welchen mit dem Bemerken Bezug genommen
wird, daß in ganz gleicher Weise auch die Ver-
loosung der auf Name ausgestellten Mobilisi-
rungsobligationen a 3 1 / 2 pCt. mit Coupons, je-
doch mittelst gesonderten Ziehungen, erfolgt, da
diese Schuldurkunden mit einigen Commissionska-
taster=Nummern ( roth geschrieben ) versehen sind.
2 ) Die dritte Verloosung der auf die Jnhaber
lautenden Obligationen a 3 1 / 2 pCt. und die erste
Verloosung der auf Namen ausgestellten Obli-
gationen der Privaten a 3 1 / 2 pCt. mit Coupons
wird am Samstag den 15. d. M. Vormittags 9
Uhr auf dem kleinen Rathhaussaale dahier statt-
finden und das Ergebniß derselben unverzüglich
bekannt gemacht werden. 3 ) Bei diesen Verloo-
sungen werden a ) für au porteur =Schuld die
noch zu ziehenden 94 Zahlen in das Rad gelegt
und davon zwei gezogen; b ) für die Nominal-
schuld kommen planmäßig die ersten 100 Zahlen
in das Rad, wovon ebenfalls zwei herausgehoben
werden. Die vier zum Zuge kommenden Zahlen
umfassen einen Kapitalbetrag von einer Million
Gulden, und es sind hierunter auch die zu den
vorgenannten Schuldengattungen gehörigen und ge-
zogen werdenden Obligationen begriffen, welche
von3 1 / 2 auf 4 pCt. arrosirt worden sind. 4 )
Die auf die vorbezeichnete Weise verloosten Ob-
ligationen werden am 1. September d. J. baar
heimbezahlt und von diesem Tage an außer Ver-
zinsung gesetzt. 5 ) Die k. Staatsschuldentilgungs-
kassen beginnen aber auf Anmelden mit der Zah-
lung sogleich nach der Verloosung und vergüten
dabei die Zinsen in vollen Monatsraten, nämlich
jederzeit bis zum Schlusse des Monats, in wel-
chem die Zahlung erfolgt, jedoch nach vorstehen-
der Bestimmung Nr. 4 in keinem Falle über den
ersten September d. J. hinaus.


[Spaltenumbruch]
( Schluß des gestr. 2. Leitartikels. )

Der Widerstand der Herzogin von Orleans
ist Schuld daran, daß Frankreich noch lange der
Revolution überlassen bleibt. Die Einigung der
beiden bourbonischen Familien allein kann uns
noch retten und hätte uns in der nächsten Zu-
kunft gerettet. So lange sie nicht zu Stande
kommt, wird die Majorität der Nationalversamm-
lung und des Landes sich dazu entschließen, den
jetzigen provisorischen Zustand aufrecht zu halten;
beide Parteien, die Legitimisten und die Orleani-
sten, werden so lange auf eine monarische Re-
stauration verzichten. Die Anhänger des ältern
Zweiges wissen, daß es unmöglich ist, Heinrich V.
auf den Thron zu setzen ohne die Mitwirkung
der Prinzen und der Partei des Hauses Orleans;
die Anhänger des jüngern Zweiges -- und da-
mit meine ich alle bedeutenden Staatsmänner aus
Louis Philipp's Zeit, Thiers vielleicht ausgenom-
men, sind ihrerseits überzeugt, daß die Thronbe-
steigung des Grafen von Paris eine Calamität
für Frankreich und der völlige Ruin seiner mo-
narchischen Zukunft wäre. Lonis Philippe selbst
erkennt an, daß sein Enkel keinen rechtlichen
Anspruch auf den Thron hat, und daß es ein
Unglück für ihn und für Frankreich wäre, wenn
er auf den Thron berufen würde. Er sucht auch
in diesem Sinne auf die Herzogin von Orleans
einzuwirken, wird aber seine Ansicht und seinen
Willen nicht aufdrängen. Er fürchtet nichts so
sehr, als einen Bruch im Schooße seiner Familie,
und um diesen zu verhüten, wird er den Plänen,
die er innerlich mißbilligt, die größten Concessio-
nen machen. Seine Söhne theilen ganz seine
Ansichten. Sie wünschen die " fusion ", werden
aber auch der Eintracht der königlichen Familie
Opfer bringen, welche die Politik und das Jnte-
resse Frankreichs mißbilligen müssen. Sie sind
zudem in einer fast abergläubischen Achtung vor
den hohlen Grundsätzen der französischen Revolu-
tion erzogen und glauben noch, Frankreich könne
eine Meinung haben, einen Willen aussprechen
und dieser Wille müsse durchgehen. Gott hat sie
mit eminenten Fähigkeiten begabt, man kann ohne
Schmeichelei sagen, daß es in Europa keine Prin-
zen gibt, die ihnen gleichständen; aber es fehlt
ihnen eine wesentliche Eigenschaft, der Glaube
an sich selbst und an die Macht ihrer Abstamm-
ung. Sie wollen nicht begreifen, daß es in
Frankreich nur zwei Gewalten gibt, die französische
Revolution und das Haus Bourbon, und daß
diese beiden Gewalten einander ausschließen. Sie
haben 1789 und 1830 sich zu verbünden versucht,
aber das Bündniß war kein haltbares. Der
Geist der Revolution bediente sich zwar in der
ersten Revolution des Namens eines Bourbonen,
um den Hauptgipfel dieses alten Stammes abzu-
schlagen! aber bald nach der Enthauptung Lud-
wigs ' XVI. fiel auch das Haupt Philipp's von
Orleans. 1830 bediente sich die Revolution Louis
Philipp's, um Carl X., nicht zu verdrängen, aber
zu ersetzen. Aber kaum war Carl X. exilirt, als
die Revolution gegen Louis Philipp zu conspiri-
ren begann, wie gegen die ältere Linie; sie führte
gegen den neuen König einen offenen Krieg in
den Straßen von Paris, richtete gegen seine
Brust den Dolch der Meuchelmörder und es ge-
[Spaltenumbruch] lang ihr nach vielen Anstrengungen, ihn zu stür-
zen und sammt seinen Söhnen und Enkeln zu
verbannen, trotz des Glanzes, mit dem er den
Thron umgeben, trotz der Wohlfahrt, die er über
Frankreich gebracht hatte. Die Revolution und
die Monarchie sind zwei widerstrebende Kräfte:
man muß entweder den Sieg der Revolution an-
nehmen und sich zur Revolution verdammen, oder
sich zu einem Vernichtungskampfe gegen die Re-
volution entschließen und sie besiegen. Das ist
gar nicht so schwer als man meint. Frankreich
ist der revolutionären Experimente herzlich müde,
und wird nicht wieder darin zurückfallen, wenn
man nicht die große Thorheit begeht, wie 1814
und 1830 einen neuen Thron auf den Grund-
sätzen der Revolution aufzubauen. Die Prinzen
des Hauses Bourbon dürfen darum nicht, um
ihre rivalisirenden Ansprüche zur Geltung zu brin-
gen, sich zur Annahme der Bedingungen des Gei-
stes und der Traditionen der Revolution verste-
hen. Das Haus Bourbon muß in sich einig
sein und in der Verbannung geduldig den Augen-
blick abwarten, wo Frankreich es herbeirufen wird,
um es zu retten und es von seinen Advokaten,
Philosophen und Abentheurern zu befreien. Dann
muß das Haus Bourbon die Bedingungen vor-
schreiben und Frankreich wird sie dankbar und mit
Freuden annehmen.



Landtagsverhandlungen.

München, 5. Juni. ( CXXIV. Sitzung der
Kammer der Abgeordneten.
) Die Gallerien
sind besetzt. Am Ministertische: Staatsminister v.
d. Pfordten, v. Zwehl, v. Ringelmann und meh-
rere Ministerialräthe. Der II. Präsident eröffnet
um halb 10 Uhr die Sitzung. Nach Bekannt-
gabe des letzten Sitzungsprotokolls wird der Be-
schluß über den archivarischen Bericht verlesen. Es
wird hierauf zum Vortrag, der Berathung und
Schlußfassung über die Rückäußerung der Kam-
mer der Reichsräthe bezüglich des Gesetzentwurfes:
"den Geschäftsgang des Landtages betr." geschrit-
ten. Es waltete nur noch eine Differenz zwischen
beiden Kammern ob, welche jedoch durch Nachge-
ben der 2. Kammer gegenüber der 1. nach kurzer
Debatte aufgehoben wird. Es wird nun zur Vor-
tragerstattung, Berathung und Schlußfassung über
die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe
bezüglich des Gesetzentwurfes, "die Einquartirungs-
und Vorspannslasten in Friedenszeiten betr." über-
gegangen. -- Bei Art. 1 schlägt die Kammer der
Reichsräthe vor, nach den Worten "Kraft besteh-
ender Gesetze" einzuschalten "oder aus bestimmten
Rechtstiteln"; diesem stimmt die Kammer der Abg.
ohne Debatte einstimmig bei. -- Bei Art. 2 be-
antragt der Ausschuß, die Aufzählung der Be-
standtheile der täglichen Kostportion für die Mann-
schaft und der Pferderationen sei aus dem Art.
hinwegzulassen, dagegen sei dem Gesammtbeschlusse
über den Gesetzentwurf folgender Zusatz anzuhän-
gen: Die kgl. Staatsregierung wolle bei Verkün-
digung des gegenwärtigen Gesetzes das Regulativ
der Kostportionen und Pferderationen oder deren
Vergütungen im Regierungsblatte oder Gesetzblatte
der Pfalz bekannt machen. -- Wird beigestimmt.
Nach Beschluß beider Kammern werden bei Art.

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Würzburg, Samstag den 8. Juni. 1850.


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pCt. verzinslichen Staatsschuld mit Coupons betr.
Sie lautet: Nachdem durch die gesetzlich getrof-
fene Vorsorge hinsichtlich der Sparkassekapitalien
und des Geldbedarfes für den Einsenbahnbau die
Ursachen beseitigt sind, wodurch die Fortsetzung
der im Jahre 1842 begonnenen zweimaligen Ver-
loosung der auf die Jnhaber lautenden Staats-
obligationen à 3 1 / 2 pCt. bisher unterbrochen wor-
den ist, so haben Se. Maj. der König allergnä-
digst anzuordnen geruht, daß nun auch nicht nur
eine weitere Verloosung der auf die Jnhaber ( au
porteur
) lautenden Staatsobligationen à 3 1 / 2
pCt. vorgenommen, sondern mit dieser Maßregel
gleichzeitig auch hinsichtlich der auf Namen aus-
gestellten 2 1 / 2 proc. Obligationen der Privaten mit
Coupons begonnen werden soll. Jn Bezug dieses
allerhöchsten Auftrags wird demnach bekannt ge-
macht, was folgt: 1 ) Für die Verloosung der
auf die Jnhaber ( au porteur ) lautenden Mobi-
lisirungsobligationen à 3 1 / 2 pCt. ist der Verloo-
sungsplan bereits unterm 8. August 1842 ( Re-
gierungsblatt S. 893--897 ) bekannt gemacht,
auf welchen mit dem Bemerken Bezug genommen
wird, daß in ganz gleicher Weise auch die Ver-
loosung der auf Name ausgestellten Mobilisi-
rungsobligationen à 3 1 / 2 pCt. mit Coupons, je-
doch mittelst gesonderten Ziehungen, erfolgt, da
diese Schuldurkunden mit einigen Commissionska-
taster=Nummern ( roth geschrieben ) versehen sind.
2 ) Die dritte Verloosung der auf die Jnhaber
lautenden Obligationen à 3 1 / 2 pCt. und die erste
Verloosung der auf Namen ausgestellten Obli-
gationen der Privaten à 3 1 / 2 pCt. mit Coupons
wird am Samstag den 15. d. M. Vormittags 9
Uhr auf dem kleinen Rathhaussaale dahier statt-
finden und das Ergebniß derselben unverzüglich
bekannt gemacht werden. 3 ) Bei diesen Verloo-
sungen werden a ) für au porteur =Schuld die
noch zu ziehenden 94 Zahlen in das Rad gelegt
und davon zwei gezogen; b ) für die Nominal-
schuld kommen planmäßig die ersten 100 Zahlen
in das Rad, wovon ebenfalls zwei herausgehoben
werden. Die vier zum Zuge kommenden Zahlen
umfassen einen Kapitalbetrag von einer Million
Gulden, und es sind hierunter auch die zu den
vorgenannten Schuldengattungen gehörigen und ge-
zogen werdenden Obligationen begriffen, welche
von3 1 / 2 auf 4 pCt. arrosirt worden sind. 4 )
Die auf die vorbezeichnete Weise verloosten Ob-
ligationen werden am 1. September d. J. baar
heimbezahlt und von diesem Tage an außer Ver-
zinsung gesetzt. 5 ) Die k. Staatsschuldentilgungs-
kassen beginnen aber auf Anmelden mit der Zah-
lung sogleich nach der Verloosung und vergüten
dabei die Zinsen in vollen Monatsraten, nämlich
jederzeit bis zum Schlusse des Monats, in wel-
chem die Zahlung erfolgt, jedoch nach vorstehen-
der Bestimmung Nr. 4 in keinem Falle über den
ersten September d. J. hinaus.


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Der Widerstand der Herzogin von Orleans
ist Schuld daran, daß Frankreich noch lange der
Revolution überlassen bleibt. Die Einigung der
beiden bourbonischen Familien allein kann uns
noch retten und hätte uns in der nächsten Zu-
kunft gerettet. So lange sie nicht zu Stande
kommt, wird die Majorität der Nationalversamm-
lung und des Landes sich dazu entschließen, den
jetzigen provisorischen Zustand aufrecht zu halten;
beide Parteien, die Legitimisten und die Orleani-
sten, werden so lange auf eine monarische Re-
stauration verzichten. Die Anhänger des ältern
Zweiges wissen, daß es unmöglich ist, Heinrich V.
auf den Thron zu setzen ohne die Mitwirkung
der Prinzen und der Partei des Hauses Orleans;
die Anhänger des jüngern Zweiges -- und da-
mit meine ich alle bedeutenden Staatsmänner aus
Louis Philipp's Zeit, Thiers vielleicht ausgenom-
men, sind ihrerseits überzeugt, daß die Thronbe-
steigung des Grafen von Paris eine Calamität
für Frankreich und der völlige Ruin seiner mo-
narchischen Zukunft wäre. Lonis Philippe selbst
erkennt an, daß sein Enkel keinen rechtlichen
Anspruch auf den Thron hat, und daß es ein
Unglück für ihn und für Frankreich wäre, wenn
er auf den Thron berufen würde. Er sucht auch
in diesem Sinne auf die Herzogin von Orleans
einzuwirken, wird aber seine Ansicht und seinen
Willen nicht aufdrängen. Er fürchtet nichts so
sehr, als einen Bruch im Schooße seiner Familie,
und um diesen zu verhüten, wird er den Plänen,
die er innerlich mißbilligt, die größten Concessio-
nen machen. Seine Söhne theilen ganz seine
Ansichten. Sie wünschen die „ fusion “, werden
aber auch der Eintracht der königlichen Familie
Opfer bringen, welche die Politik und das Jnte-
resse Frankreichs mißbilligen müssen. Sie sind
zudem in einer fast abergläubischen Achtung vor
den hohlen Grundsätzen der französischen Revolu-
tion erzogen und glauben noch, Frankreich könne
eine Meinung haben, einen Willen aussprechen
und dieser Wille müsse durchgehen. Gott hat sie
mit eminenten Fähigkeiten begabt, man kann ohne
Schmeichelei sagen, daß es in Europa keine Prin-
zen gibt, die ihnen gleichständen; aber es fehlt
ihnen eine wesentliche Eigenschaft, der Glaube
an sich selbst und an die Macht ihrer Abstamm-
ung. Sie wollen nicht begreifen, daß es in
Frankreich nur zwei Gewalten gibt, die französische
Revolution und das Haus Bourbon, und daß
diese beiden Gewalten einander ausschließen. Sie
haben 1789 und 1830 sich zu verbünden versucht,
aber das Bündniß war kein haltbares. Der
Geist der Revolution bediente sich zwar in der
ersten Revolution des Namens eines Bourbonen,
um den Hauptgipfel dieses alten Stammes abzu-
schlagen! aber bald nach der Enthauptung Lud-
wigs ' XVI. fiel auch das Haupt Philipp's von
Orleans. 1830 bediente sich die Revolution Louis
Philipp's, um Carl X., nicht zu verdrängen, aber
zu ersetzen. Aber kaum war Carl X. exilirt, als
die Revolution gegen Louis Philipp zu conspiri-
ren begann, wie gegen die ältere Linie; sie führte
gegen den neuen König einen offenen Krieg in
den Straßen von Paris, richtete gegen seine
Brust den Dolch der Meuchelmörder und es ge-
[Spaltenumbruch] lang ihr nach vielen Anstrengungen, ihn zu stür-
zen und sammt seinen Söhnen und Enkeln zu
verbannen, trotz des Glanzes, mit dem er den
Thron umgeben, trotz der Wohlfahrt, die er über
Frankreich gebracht hatte. Die Revolution und
die Monarchie sind zwei widerstrebende Kräfte:
man muß entweder den Sieg der Revolution an-
nehmen und sich zur Revolution verdammen, oder
sich zu einem Vernichtungskampfe gegen die Re-
volution entschließen und sie besiegen. Das ist
gar nicht so schwer als man meint. Frankreich
ist der revolutionären Experimente herzlich müde,
und wird nicht wieder darin zurückfallen, wenn
man nicht die große Thorheit begeht, wie 1814
und 1830 einen neuen Thron auf den Grund-
sätzen der Revolution aufzubauen. Die Prinzen
des Hauses Bourbon dürfen darum nicht, um
ihre rivalisirenden Ansprüche zur Geltung zu brin-
gen, sich zur Annahme der Bedingungen des Gei-
stes und der Traditionen der Revolution verste-
hen. Das Haus Bourbon muß in sich einig
sein und in der Verbannung geduldig den Augen-
blick abwarten, wo Frankreich es herbeirufen wird,
um es zu retten und es von seinen Advokaten,
Philosophen und Abentheurern zu befreien. Dann
muß das Haus Bourbon die Bedingungen vor-
schreiben und Frankreich wird sie dankbar und mit
Freuden annehmen.



Landtagsverhandlungen.

München, 5. Juni. ( CXXIV. Sitzung der
Kammer der Abgeordneten.
) Die Gallerien
sind besetzt. Am Ministertische: Staatsminister v.
d. Pfordten, v. Zwehl, v. Ringelmann und meh-
rere Ministerialräthe. Der II. Präsident eröffnet
um halb 10 Uhr die Sitzung. Nach Bekannt-
gabe des letzten Sitzungsprotokolls wird der Be-
schluß über den archivarischen Bericht verlesen. Es
wird hierauf zum Vortrag, der Berathung und
Schlußfassung über die Rückäußerung der Kam-
mer der Reichsräthe bezüglich des Gesetzentwurfes:
„den Geschäftsgang des Landtages betr.“ geschrit-
ten. Es waltete nur noch eine Differenz zwischen
beiden Kammern ob, welche jedoch durch Nachge-
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bezüglich des Gesetzentwurfes, „die Einquartirungs-
und Vorspannslasten in Friedenszeiten betr.“ über-
gegangen. -- Bei Art. 1 schlägt die Kammer der
Reichsräthe vor, nach den Worten „Kraft besteh-
ender Gesetze“ einzuschalten „oder aus bestimmten
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antragt der Ausschuß, die Aufzählung der Be-
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digung des gegenwärtigen Gesetzes das Regulativ
der Kostportionen und Pferderationen oder deren
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der Pfalz bekannt machen. -- Wird beigestimmt.
Nach Beschluß beider Kammern werden bei Art.

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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm Schenkhofe 2. Oistr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 137. Würzburg, Samstag den 8. Juni. 1850. Amtliche Rachrichten. Das Regierungs=Blatt vom 4. Juni enthält die Bekanntmachung, die Verloosung der zu3 1 / 2 pCt. verzinslichen Staatsschuld mit Coupons betr. Sie lautet: Nachdem durch die gesetzlich getrof- fene Vorsorge hinsichtlich der Sparkassekapitalien und des Geldbedarfes für den Einsenbahnbau die Ursachen beseitigt sind, wodurch die Fortsetzung der im Jahre 1842 begonnenen zweimaligen Ver- loosung der auf die Jnhaber lautenden Staats- obligationen à 3 1 / 2 pCt. bisher unterbrochen wor- den ist, so haben Se. Maj. der König allergnä- digst anzuordnen geruht, daß nun auch nicht nur eine weitere Verloosung der auf die Jnhaber ( au porteur ) lautenden Staatsobligationen à 3 1 / 2 pCt. vorgenommen, sondern mit dieser Maßregel gleichzeitig auch hinsichtlich der auf Namen aus- gestellten 2 1 / 2 proc. Obligationen der Privaten mit Coupons begonnen werden soll. Jn Bezug dieses allerhöchsten Auftrags wird demnach bekannt ge- macht, was folgt: 1 ) Für die Verloosung der auf die Jnhaber ( au porteur ) lautenden Mobi- lisirungsobligationen à 3 1 / 2 pCt. ist der Verloo- sungsplan bereits unterm 8. August 1842 ( Re- gierungsblatt S. 893--897 ) bekannt gemacht, auf welchen mit dem Bemerken Bezug genommen wird, daß in ganz gleicher Weise auch die Ver- loosung der auf Name ausgestellten Mobilisi- rungsobligationen à 3 1 / 2 pCt. mit Coupons, je- doch mittelst gesonderten Ziehungen, erfolgt, da diese Schuldurkunden mit einigen Commissionska- taster=Nummern ( roth geschrieben ) versehen sind. 2 ) Die dritte Verloosung der auf die Jnhaber lautenden Obligationen à 3 1 / 2 pCt. und die erste Verloosung der auf Namen ausgestellten Obli- gationen der Privaten à 3 1 / 2 pCt. mit Coupons wird am Samstag den 15. d. M. Vormittags 9 Uhr auf dem kleinen Rathhaussaale dahier statt- finden und das Ergebniß derselben unverzüglich bekannt gemacht werden. 3 ) Bei diesen Verloo- sungen werden a ) für au porteur =Schuld die noch zu ziehenden 94 Zahlen in das Rad gelegt und davon zwei gezogen; b ) für die Nominal- schuld kommen planmäßig die ersten 100 Zahlen in das Rad, wovon ebenfalls zwei herausgehoben werden. Die vier zum Zuge kommenden Zahlen umfassen einen Kapitalbetrag von einer Million Gulden, und es sind hierunter auch die zu den vorgenannten Schuldengattungen gehörigen und ge- zogen werdenden Obligationen begriffen, welche von3 1 / 2 auf 4 pCt. arrosirt worden sind. 4 ) Die auf die vorbezeichnete Weise verloosten Ob- ligationen werden am 1. September d. J. baar heimbezahlt und von diesem Tage an außer Ver- zinsung gesetzt. 5 ) Die k. Staatsschuldentilgungs- kassen beginnen aber auf Anmelden mit der Zah- lung sogleich nach der Verloosung und vergüten dabei die Zinsen in vollen Monatsraten, nämlich jederzeit bis zum Schlusse des Monats, in wel- chem die Zahlung erfolgt, jedoch nach vorstehen- der Bestimmung Nr. 4 in keinem Falle über den ersten September d. J. hinaus. München, den 2. Juni 1850. Königliche Schuldentilgungscommission. ( Schluß des gestr. 2. Leitartikels. ) Der Widerstand der Herzogin von Orleans ist Schuld daran, daß Frankreich noch lange der Revolution überlassen bleibt. Die Einigung der beiden bourbonischen Familien allein kann uns noch retten und hätte uns in der nächsten Zu- kunft gerettet. So lange sie nicht zu Stande kommt, wird die Majorität der Nationalversamm- lung und des Landes sich dazu entschließen, den jetzigen provisorischen Zustand aufrecht zu halten; beide Parteien, die Legitimisten und die Orleani- sten, werden so lange auf eine monarische Re- stauration verzichten. Die Anhänger des ältern Zweiges wissen, daß es unmöglich ist, Heinrich V. auf den Thron zu setzen ohne die Mitwirkung der Prinzen und der Partei des Hauses Orleans; die Anhänger des jüngern Zweiges -- und da- mit meine ich alle bedeutenden Staatsmänner aus Louis Philipp's Zeit, Thiers vielleicht ausgenom- men, sind ihrerseits überzeugt, daß die Thronbe- steigung des Grafen von Paris eine Calamität für Frankreich und der völlige Ruin seiner mo- narchischen Zukunft wäre. Lonis Philippe selbst erkennt an, daß sein Enkel keinen rechtlichen Anspruch auf den Thron hat, und daß es ein Unglück für ihn und für Frankreich wäre, wenn er auf den Thron berufen würde. Er sucht auch in diesem Sinne auf die Herzogin von Orleans einzuwirken, wird aber seine Ansicht und seinen Willen nicht aufdrängen. Er fürchtet nichts so sehr, als einen Bruch im Schooße seiner Familie, und um diesen zu verhüten, wird er den Plänen, die er innerlich mißbilligt, die größten Concessio- nen machen. Seine Söhne theilen ganz seine Ansichten. Sie wünschen die „ fusion “, werden aber auch der Eintracht der königlichen Familie Opfer bringen, welche die Politik und das Jnte- resse Frankreichs mißbilligen müssen. Sie sind zudem in einer fast abergläubischen Achtung vor den hohlen Grundsätzen der französischen Revolu- tion erzogen und glauben noch, Frankreich könne eine Meinung haben, einen Willen aussprechen und dieser Wille müsse durchgehen. Gott hat sie mit eminenten Fähigkeiten begabt, man kann ohne Schmeichelei sagen, daß es in Europa keine Prin- zen gibt, die ihnen gleichständen; aber es fehlt ihnen eine wesentliche Eigenschaft, der Glaube an sich selbst und an die Macht ihrer Abstamm- ung. Sie wollen nicht begreifen, daß es in Frankreich nur zwei Gewalten gibt, die französische Revolution und das Haus Bourbon, und daß diese beiden Gewalten einander ausschließen. Sie haben 1789 und 1830 sich zu verbünden versucht, aber das Bündniß war kein haltbares. Der Geist der Revolution bediente sich zwar in der ersten Revolution des Namens eines Bourbonen, um den Hauptgipfel dieses alten Stammes abzu- schlagen! aber bald nach der Enthauptung Lud- wigs ' XVI. fiel auch das Haupt Philipp's von Orleans. 1830 bediente sich die Revolution Louis Philipp's, um Carl X., nicht zu verdrängen, aber zu ersetzen. Aber kaum war Carl X. exilirt, als die Revolution gegen Louis Philipp zu conspiri- ren begann, wie gegen die ältere Linie; sie führte gegen den neuen König einen offenen Krieg in den Straßen von Paris, richtete gegen seine Brust den Dolch der Meuchelmörder und es ge- lang ihr nach vielen Anstrengungen, ihn zu stür- zen und sammt seinen Söhnen und Enkeln zu verbannen, trotz des Glanzes, mit dem er den Thron umgeben, trotz der Wohlfahrt, die er über Frankreich gebracht hatte. Die Revolution und die Monarchie sind zwei widerstrebende Kräfte: man muß entweder den Sieg der Revolution an- nehmen und sich zur Revolution verdammen, oder sich zu einem Vernichtungskampfe gegen die Re- volution entschließen und sie besiegen. Das ist gar nicht so schwer als man meint. Frankreich ist der revolutionären Experimente herzlich müde, und wird nicht wieder darin zurückfallen, wenn man nicht die große Thorheit begeht, wie 1814 und 1830 einen neuen Thron auf den Grund- sätzen der Revolution aufzubauen. Die Prinzen des Hauses Bourbon dürfen darum nicht, um ihre rivalisirenden Ansprüche zur Geltung zu brin- gen, sich zur Annahme der Bedingungen des Gei- stes und der Traditionen der Revolution verste- hen. Das Haus Bourbon muß in sich einig sein und in der Verbannung geduldig den Augen- blick abwarten, wo Frankreich es herbeirufen wird, um es zu retten und es von seinen Advokaten, Philosophen und Abentheurern zu befreien. Dann muß das Haus Bourbon die Bedingungen vor- schreiben und Frankreich wird sie dankbar und mit Freuden annehmen. ( J. de Brüxell. ) Landtagsverhandlungen. München, 5. Juni. ( CXXIV. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. ) Die Gallerien sind besetzt. Am Ministertische: Staatsminister v. d. Pfordten, v. Zwehl, v. Ringelmann und meh- rere Ministerialräthe. Der II. Präsident eröffnet um halb 10 Uhr die Sitzung. Nach Bekannt- gabe des letzten Sitzungsprotokolls wird der Be- schluß über den archivarischen Bericht verlesen. Es wird hierauf zum Vortrag, der Berathung und Schlußfassung über die Rückäußerung der Kam- mer der Reichsräthe bezüglich des Gesetzentwurfes: „den Geschäftsgang des Landtages betr.“ geschrit- ten. Es waltete nur noch eine Differenz zwischen beiden Kammern ob, welche jedoch durch Nachge- ben der 2. Kammer gegenüber der 1. nach kurzer Debatte aufgehoben wird. Es wird nun zur Vor- tragerstattung, Berathung und Schlußfassung über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe bezüglich des Gesetzentwurfes, „die Einquartirungs- und Vorspannslasten in Friedenszeiten betr.“ über- gegangen. -- Bei Art. 1 schlägt die Kammer der Reichsräthe vor, nach den Worten „Kraft besteh- ender Gesetze“ einzuschalten „oder aus bestimmten Rechtstiteln“; diesem stimmt die Kammer der Abg. ohne Debatte einstimmig bei. -- Bei Art. 2 be- antragt der Ausschuß, die Aufzählung der Be- standtheile der täglichen Kostportion für die Mann- schaft und der Pferderationen sei aus dem Art. hinwegzulassen, dagegen sei dem Gesammtbeschlusse über den Gesetzentwurf folgender Zusatz anzuhän- gen: Die kgl. Staatsregierung wolle bei Verkün- digung des gegenwärtigen Gesetzes das Regulativ der Kostportionen und Pferderationen oder deren Vergütungen im Regierungsblatte oder Gesetzblatte der Pfalz bekannt machen. -- Wird beigestimmt. Nach Beschluß beider Kammern werden bei Art.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 137. Würzburg, 8. Juni 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische137_1850/1>, abgerufen am 21.11.2024.