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Die Bayerische Presse. Nr. 208. Würzburg, 30. August 1850.

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[Spaltenumbruch] hier die Thüre sowohl zu ihrem Vor= als Wohn-
zimmer offen fand und eintrat. Jm Wohnzimmer
war die Gräfin nicht; er warf einen Blick in
das Kabinet, dessen Thüre offen stand, auch hier
sah er niemand, wohl aber die Thüre zu dem
braunen Eckzimmer angelehnt und vermuthete dort
die Gräfin. Jm Wohnzimmer war die obere
Hälfte der den Sekretär schließenden Klappe he-
rabgelassen, folglich waren die sonst verschlossenen
Schubladen, worin er die Werthsachen der Gräfin
wußte, leicht aufzuziehen. Gelegenheit macht Diebe;
ihn lockten die Kostbarkeiten und er konnte dem
Gedanken, sich hier zu bereichern, nicht widerste-
hen. Er öffnete die Schublade und nahm nun,
wie er angibt, ein goldenes Bracelet, ein ande-
res aus Goldfäden, zwei weitere von Bronze, ein
Paar goldene Ohrringe, eine goldene Brosche und
eine dreifache Schnur weißer Wachsperlen und
steckte diese Sachen, deren ein Theil sein Vater
später geschmolzen habe und die sich fast alle in
Etuis befanden, in seine Taschen. Jn diesem
Augenblick erschien die Gräfin auf der Schwelle
des Kabinets und eilte auf ihn zu; was sie ihm
zugerufen, wisse er nicht mehr, aber der Schreck
vor den Folgen und die Besorgniß, durch einen
Lärm der Gräfin nach außen ergriffen zu werden,
habe ihn nur mit dem Gedanken, wie sich retten,
erfüllt, und in diesem habe er die Gräfin mit
Kraft am Halse gefaßt und ihr beide Daumen
in die Gurgel gedrückt. Sie suchte sich loszu-
machen, verwundete ihn, jedoch nur unbedeutend,
an dem Ringsinger, er müßte für einen Augen-
blick sogar mit einer Hand loslassen, aber bei
diesem Widerstand strengte er sich an, nur um so
fester zu halten. Der Kampf fand in der Nähe
des Sekretärs statt. Nach 5 bis 7 Minuten sah
er die Augen der Unglücklichen fest geschlossen,
ihr Antlitz dunkelroth und fühlte ihre Glieder er-
schlaffen; er sah, daß sie todt war, ihn überfiel
Angst, er ließ den Körper fallen, wobei der Kopf
an die scharfe Kante der linken Ecke des Sekre-
tärs schlug und eine kleine Blutwunde erhielt.
Nun eilte er hinaus, verschloß beide Thüren und
lief aus dem Hause. Nachträglich darum befragt,
gab Stauff an, daß die Rouleaux schon herabge-
lassen waren, als er in das Zimmer trat; im
Kabinet sei das Rouleaux auch in der Regel he-
rabgelassen gewesen. Einen Schuh ( der Gräfin,
welcher im Kabinet gefunden worden ) habe er
während und nach seiner That nicht bemerkt oder
vielleicht nicht darauf geachtet. Die gestohlenen
Gegenstände habe er, vor dem Fortgehen, in sei-
nem Bette verborgen. Auf dem Wege nach dem
Palais trat er in das Freische Wirthshaus und
stürzte dort drei Schoppen Wein hinab. Das
Palais betrat er um halb 6 Uhr in der Angst,
er komme vielleicht zu spät; allein die Tafel dau-
erte diesmal länger und der Graf kam erst um
halb 7 Uhr, wo nach Hause gefahren wurde. Als
der Graf sich hier umgekleidet und nach Oben
ging, um seiner Frau vom Dessert zu bringen,
war Stauf dadurch nicht besonders beunruhigt,
weil er wußte, daß Niemand, auch der Graf
selbst nicht, bei der Gräfin durch Klopfen sich
Einlaß verschaffen durfte. Wirklich kam der Graf
auch bald herab, bemerkend, seine Frau müsse aus-
gegangen sein, gab seinen Zimmerschlüssel an
Stauff ab und verließ das Haus um halb 8
Uhr. Jetzt beeilte sich Stauff, seinen inzwischen
ausgesonnenen Plan auszufühnen, nemlich alle
Spuren des Verbrechens durch Feuer zu vertil-
gen, und sich selbst ums Leben zu bringen, wenn
er dabei überrascht würde. Wegen des kühlen
Tages hatte der Graf etwas Feuer im Ofen ge-
habt; von diesen noch glimmenden Kohlen holte
er, nahm Zündspäne und Zündhölzer dazu und
eilte hinauf, wo die Gräfin noch wie früher auf
der rechten Seite lag. Nur der Weingenuß habe
ihm den Muth gegeben, die Leiche anzusehen und
anzugreifen. Cr stellte nun einen Stuhl vor die
noch geöffnete Klappe des Sekretärs, ergriff dann
die Gräfin, deren Glieder noch gelenk waren, richtete
sie auf den vor die Klappe gerückten Stuhl, legte
[Spaltenumbruch] ihre Arme auf die Klappe, so wie man thut, um
den Kopf darein zu senken, legte diesen darauf, so
daß sie mit dem Kopf vorwärts gebeugt saß und
mit der Brust, Armen, Hals und Kopf auf der
Mitte der Sekretärsklappe auflag, gleichsam als
ob sie schliefe. Er schüttete vor den Kopf die
Kohlen, Kienspäne und Papier und zündete sie an;
dann legte er auf den Divan im Kabinet einen
flammenden Kienspan, verließ die Zimmer, verschloß
sie, nahm beide Schlüssel mit sich und warf sie in den
Abtritt. Den Grund zu letzterem Verfahren
wisse er selbst nicht, da er später die Schlüssel
leicht in den Zimmern der Gräfin hätte niederle-
gen und so einen günstigen Umstand für sich ha-
ben können. -- Stauff begab sich nun auf sein
Zimmer, zündete hier ein Feuer im Ofen an und
legte in dieses die Etuis, in welchen sich die ge-
stohlenen Schmucksachen befunden hatten. Das
Feuer wollte aber nicht recht brennen und verbrei-
tete großen Dampf. Er fand, daß die Klappe
des Ofenrohrs geschlossen war, öffnete diese und
nun flog der zurückgehaltene Rauch mit einmal
hinaus, welchen wohl Hauptmann v. Stockhausen
gesehen haben mag. Mehrere in der Ofenkachel
liegende Schächtelchen mit Zündhölzern habe er
vergessen, und diese habe man dann verkohlt vor-
gefunden. Das von Kekules gesehene Feuer könne
nur das auf dem Divan angezündete gewesen sein.
Durch die in den Zimmern der Gräfin angezün-
deten Feuer wollte Stauff nur die Spuren seines
Verbrechens vernichten, nicht bedenkend, wie weit
sich diese Feuer ausdehnen könnten, und er wider-
sprach allen etwa auf Anderweitiges bezüglichen
Muthmaßungen und Annahmen. Als Frau Schil-
ler im Hause erschien, will Stauff weder eine
Mordabsicht gefaßt, noch viel weniger die Gräfin
schon ermordet gehabt haben. Seine Unhöflichkeit
gegen die Schiller sei nur ein Widerschein des
hastigen und kurzen Tones gewesen, in welchem
sie nach ihrem Manne gefragt. Der Glockenzug
im Zimmer der Gräfin, sagte Stauff, sei während
des Kampfes nicht berührt worden und müsse wohl
durch die Gluth im Zimmer verkohlt und dann
durch seine eigene Schwere herabgerissen sein.
Stauff nahm ferner alle gegen den Grafen aus-
gesprochene Verdächtigungen als unwahr und er-
dichtet zurück und bat diesen im Protokoll wegen
der ihm angethanen Verunglimpfungen von Her-
zen um Verzeihung. Dem angeblich gegen den
Grafen unternommenen Vergiftungsversuch aber
widersprach er als erfunden und völlig ungegrün-
det. -- Als die Gründe seines bisherigen Leug-
nens führte Stauff an: Scham vor den Men-
schen, namentlich vor seiner Geliebten, um in de-
ren Augen nicht als Mörder zu erscheinen; dann
hoffte er immer auf ein "Nichtschuldig" der Rich-
ter, da über die That ein großes Dunkel schwebte;
endlich habe er in einem ihm von dem Unter-
suchungsrichter mitgetheilten Andachtsbuche gelesen,
daß Gott selbst jenen Sundern verzeihe, die, wenn
auch ihre Schuld den Menschen nicht bekennen,
doch vor ihm Reue empfänden und Buße thäten.
Stauff schloß seine Deposition weinend mit der
Versicherung, daß er schon Millionen Thränen
vergossen und Gott gebeten, ihn von diesem Leben
der Qual und Reue zu befreien; er gäbe gerne
tausendmal sein Leben hin, wenn er diese That
ungeschehen machen könnte; er sei kein böser, nur
ein sehr leicht aufgeregter Mensch und heftig.
Schließlich bat er noch um die Gnade, sein übri-
ges Leben in einem fernen Welttheile hinbringen
zu dürfen.

Berlin, 25. August. ( Fortsetzung der in der
gestrigen Nummer abgebrochenen Aktenstücke aus
dem "Preuß. Staatsanzeiger." ) Die einzelnen
Mitglieder der Bundesfestungsbehörden so strenge
als alleinige Bundesorgane zu betrachten seien,
daß sie selbst in Fällen, wo sie, ohne durch die
Bundesgesetze oder durch Weisungen der obersten
Bundesbehörde gebunden zu sein, nach eigenem Er-
messen zu entscheiden berufen sind, sich außer aller Be-
[Spaltenumbruch] ziehung zu den Höfen zu halten haben, von welchen sie
zu den von ihnen bekleideten Posten berufen worden,
die Festungsbehörden sich bei ihren Anordnungen
lediglich durch das Jnteresse der Aufrechthaltung
militärischer Ordnung und Sicherheit in den Fe-
stungen bestimmen zu lassen haben, ohne Erwä-
gungen politischer Natur irgend einen Einfluß auf
ihre Entschließungen einzuräumen, obwohl es kaum
möglich ist, diesfalls eine Grenzlinie zu ziehen,
und, wie die tägliche Erfahrung lehrt, die Be-
hörden den Bundesfestungen nur zu oft berufen
sind, höhere Rücksichten der Politik in den Bereich
ihrer Erwägungen zu ziehen, um der ihnen ge-
stellten Aufgabe der Erhaltung militärischer Ord-
nung und Sicherheit entsprechen zu können; der
§. 38 des Mainzer Festungsreglements die Be-
deutung habe, daß ein beabsichtigter Durchzug
von Bundestruppen nur angezeigt zu werden brauche,
obwohl ausdrücklich bestimmt ist, daß ein solcher
Durchzug nur mit Wissen und Willen des Fe-
stungsgouvernements stattfinden könne; es in die-
sem Augenblick kein Organ gebe, welches berechtigt
wäre, rechtliche Zweifel zu lösen, und es diesem-
nach Preußen nicht verwehrt werden könne, dasje-
nige, was seiner Ueberzeugung nach als rechtlich be-
gründet anzusehen sei, auch thatsächlich durchzu-
führen, obwohl nach allen bisherigen Begriffen
und Regeln des Privat= wie des Völkerrechts,
im Falle augenblicklicher Unmöglichkeit einer
Rechtsentscheidung, die Ausübung eines ange-
sprochenen Rechts aufzuschieben ist, bis die erhe-
benen Zweifel auf gesetzliche Weise gelöst zu
werden vermöchten. Wenn aber dieser Rechts-
grundsatz schon ein allgemeiner ist, um wie viel
mehr erscheint dessen Anwendung geboten, wo
Verträge vorliegen, deren Aufrechthaltung nicht
denkbar wäre, wollte man gegen jenen Grund-
satz handeln. Bei den von dem preußischen Ka-
binete aufgestellten Behauptungen muß uns die
zuletzt erwähnte nothwendigerweise bestimmen, den
von Preußen selbst angedeuteten Weg zu betreten,
um in der nicht zu vereinbarenden Verschiedenheit
der beiderseitigen Ansichten eine auch von Preußen
anzuerkennende Entscheidung hervorzurufen. Wir
nehmen das uns dargebotene Schiedsgericht an.
Dasselbe möge über die von dem berliner Hofe
angeregten Fragen, welche wir in gegenwärtiger
Depesche auf ihre Substanz zurückgeführt haben,
erkennen. Wir werden unsererseits die königl.
bayerische Regierung ersuchen, als Mitglied dieses
Schiedsgerichts eintreten und sich ohne Verzug
mit der von Preußen zu bezeichnenden Regierung
über die Wahl des dritten Mitgliedes einigen zu
wollen, und zweifeln nicht, daß das Münchener
Kabinet seine bundesfreundlichen Gesinnungen, wie
bei jeder Gelegenheit, so auch bei der gegenwär-
tigen, zu bethätigen gern bereit sein werde.

    ( Schluß folgt. )



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



( Eingesandt. ) Die unter'm 26. August
mit dem Poststempel vom 23. d. versehene wohl-
wollende Warnung ist mir richtig zu Handen ge-
kommen, wofür ich auf diesem Wege dem mir
ungenannten Freunde meinen verbindlichsten Dank
für seine gute Absicht zolle; finde mich aber ver-
pflichtet, ihm die Versicherung zu geben, daß schon
vor 5 Wochen die geeigneten Maßregeln getrof-
fen, dieser ganz genau auf den Grund gekomme-
nen, aber durch ein Microscop gegebenen Verfüh-
rung gehörige Grenzen zu setzen.   N. N.

Vom Freiburger Kirchenlexicon

wurden die Hefte 57 und 58 heute an unsere
verehrl. Subscribenten versandt. Wir empfehlen
uns zugleich zur pünktlichen Lieferung der neu
eintretenden Subscribenten, wie auch Jenen, die
dieses Werk früher anderwärts bezogen, mit der
Fortsetzung aber noch im Rückstande sind.

   
[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

[Spaltenumbruch] hier die Thüre sowohl zu ihrem Vor= als Wohn-
zimmer offen fand und eintrat. Jm Wohnzimmer
war die Gräfin nicht; er warf einen Blick in
das Kabinet, dessen Thüre offen stand, auch hier
sah er niemand, wohl aber die Thüre zu dem
braunen Eckzimmer angelehnt und vermuthete dort
die Gräfin. Jm Wohnzimmer war die obere
Hälfte der den Sekretär schließenden Klappe he-
rabgelassen, folglich waren die sonst verschlossenen
Schubladen, worin er die Werthsachen der Gräfin
wußte, leicht aufzuziehen. Gelegenheit macht Diebe;
ihn lockten die Kostbarkeiten und er konnte dem
Gedanken, sich hier zu bereichern, nicht widerste-
hen. Er öffnete die Schublade und nahm nun,
wie er angibt, ein goldenes Bracelet, ein ande-
res aus Goldfäden, zwei weitere von Bronze, ein
Paar goldene Ohrringe, eine goldene Brosche und
eine dreifache Schnur weißer Wachsperlen und
steckte diese Sachen, deren ein Theil sein Vater
später geschmolzen habe und die sich fast alle in
Etuis befanden, in seine Taschen. Jn diesem
Augenblick erschien die Gräfin auf der Schwelle
des Kabinets und eilte auf ihn zu; was sie ihm
zugerufen, wisse er nicht mehr, aber der Schreck
vor den Folgen und die Besorgniß, durch einen
Lärm der Gräfin nach außen ergriffen zu werden,
habe ihn nur mit dem Gedanken, wie sich retten,
erfüllt, und in diesem habe er die Gräfin mit
Kraft am Halse gefaßt und ihr beide Daumen
in die Gurgel gedrückt. Sie suchte sich loszu-
machen, verwundete ihn, jedoch nur unbedeutend,
an dem Ringsinger, er müßte für einen Augen-
blick sogar mit einer Hand loslassen, aber bei
diesem Widerstand strengte er sich an, nur um so
fester zu halten. Der Kampf fand in der Nähe
des Sekretärs statt. Nach 5 bis 7 Minuten sah
er die Augen der Unglücklichen fest geschlossen,
ihr Antlitz dunkelroth und fühlte ihre Glieder er-
schlaffen; er sah, daß sie todt war, ihn überfiel
Angst, er ließ den Körper fallen, wobei der Kopf
an die scharfe Kante der linken Ecke des Sekre-
tärs schlug und eine kleine Blutwunde erhielt.
Nun eilte er hinaus, verschloß beide Thüren und
lief aus dem Hause. Nachträglich darum befragt,
gab Stauff an, daß die Rouleaux schon herabge-
lassen waren, als er in das Zimmer trat; im
Kabinet sei das Rouleaux auch in der Regel he-
rabgelassen gewesen. Einen Schuh ( der Gräfin,
welcher im Kabinet gefunden worden ) habe er
während und nach seiner That nicht bemerkt oder
vielleicht nicht darauf geachtet. Die gestohlenen
Gegenstände habe er, vor dem Fortgehen, in sei-
nem Bette verborgen. Auf dem Wege nach dem
Palais trat er in das Freische Wirthshaus und
stürzte dort drei Schoppen Wein hinab. Das
Palais betrat er um halb 6 Uhr in der Angst,
er komme vielleicht zu spät; allein die Tafel dau-
erte diesmal länger und der Graf kam erst um
halb 7 Uhr, wo nach Hause gefahren wurde. Als
der Graf sich hier umgekleidet und nach Oben
ging, um seiner Frau vom Dessert zu bringen,
war Stauf dadurch nicht besonders beunruhigt,
weil er wußte, daß Niemand, auch der Graf
selbst nicht, bei der Gräfin durch Klopfen sich
Einlaß verschaffen durfte. Wirklich kam der Graf
auch bald herab, bemerkend, seine Frau müsse aus-
gegangen sein, gab seinen Zimmerschlüssel an
Stauff ab und verließ das Haus um halb 8
Uhr. Jetzt beeilte sich Stauff, seinen inzwischen
ausgesonnenen Plan auszufühnen, nemlich alle
Spuren des Verbrechens durch Feuer zu vertil-
gen, und sich selbst ums Leben zu bringen, wenn
er dabei überrascht würde. Wegen des kühlen
Tages hatte der Graf etwas Feuer im Ofen ge-
habt; von diesen noch glimmenden Kohlen holte
er, nahm Zündspäne und Zündhölzer dazu und
eilte hinauf, wo die Gräfin noch wie früher auf
der rechten Seite lag. Nur der Weingenuß habe
ihm den Muth gegeben, die Leiche anzusehen und
anzugreifen. Cr stellte nun einen Stuhl vor die
noch geöffnete Klappe des Sekretärs, ergriff dann
die Gräfin, deren Glieder noch gelenk waren, richtete
sie auf den vor die Klappe gerückten Stuhl, legte
[Spaltenumbruch] ihre Arme auf die Klappe, so wie man thut, um
den Kopf darein zu senken, legte diesen darauf, so
daß sie mit dem Kopf vorwärts gebeugt saß und
mit der Brust, Armen, Hals und Kopf auf der
Mitte der Sekretärsklappe auflag, gleichsam als
ob sie schliefe. Er schüttete vor den Kopf die
Kohlen, Kienspäne und Papier und zündete sie an;
dann legte er auf den Divan im Kabinet einen
flammenden Kienspan, verließ die Zimmer, verschloß
sie, nahm beide Schlüssel mit sich und warf sie in den
Abtritt. Den Grund zu letzterem Verfahren
wisse er selbst nicht, da er später die Schlüssel
leicht in den Zimmern der Gräfin hätte niederle-
gen und so einen günstigen Umstand für sich ha-
ben können. -- Stauff begab sich nun auf sein
Zimmer, zündete hier ein Feuer im Ofen an und
legte in dieses die Etuis, in welchen sich die ge-
stohlenen Schmucksachen befunden hatten. Das
Feuer wollte aber nicht recht brennen und verbrei-
tete großen Dampf. Er fand, daß die Klappe
des Ofenrohrs geschlossen war, öffnete diese und
nun flog der zurückgehaltene Rauch mit einmal
hinaus, welchen wohl Hauptmann v. Stockhausen
gesehen haben mag. Mehrere in der Ofenkachel
liegende Schächtelchen mit Zündhölzern habe er
vergessen, und diese habe man dann verkohlt vor-
gefunden. Das von Kekules gesehene Feuer könne
nur das auf dem Divan angezündete gewesen sein.
Durch die in den Zimmern der Gräfin angezün-
deten Feuer wollte Stauff nur die Spuren seines
Verbrechens vernichten, nicht bedenkend, wie weit
sich diese Feuer ausdehnen könnten, und er wider-
sprach allen etwa auf Anderweitiges bezüglichen
Muthmaßungen und Annahmen. Als Frau Schil-
ler im Hause erschien, will Stauff weder eine
Mordabsicht gefaßt, noch viel weniger die Gräfin
schon ermordet gehabt haben. Seine Unhöflichkeit
gegen die Schiller sei nur ein Widerschein des
hastigen und kurzen Tones gewesen, in welchem
sie nach ihrem Manne gefragt. Der Glockenzug
im Zimmer der Gräfin, sagte Stauff, sei während
des Kampfes nicht berührt worden und müsse wohl
durch die Gluth im Zimmer verkohlt und dann
durch seine eigene Schwere herabgerissen sein.
Stauff nahm ferner alle gegen den Grafen aus-
gesprochene Verdächtigungen als unwahr und er-
dichtet zurück und bat diesen im Protokoll wegen
der ihm angethanen Verunglimpfungen von Her-
zen um Verzeihung. Dem angeblich gegen den
Grafen unternommenen Vergiftungsversuch aber
widersprach er als erfunden und völlig ungegrün-
det. -- Als die Gründe seines bisherigen Leug-
nens führte Stauff an: Scham vor den Men-
schen, namentlich vor seiner Geliebten, um in de-
ren Augen nicht als Mörder zu erscheinen; dann
hoffte er immer auf ein „Nichtschuldig“ der Rich-
ter, da über die That ein großes Dunkel schwebte;
endlich habe er in einem ihm von dem Unter-
suchungsrichter mitgetheilten Andachtsbuche gelesen,
daß Gott selbst jenen Sundern verzeihe, die, wenn
auch ihre Schuld den Menschen nicht bekennen,
doch vor ihm Reue empfänden und Buße thäten.
Stauff schloß seine Deposition weinend mit der
Versicherung, daß er schon Millionen Thränen
vergossen und Gott gebeten, ihn von diesem Leben
der Qual und Reue zu befreien; er gäbe gerne
tausendmal sein Leben hin, wenn er diese That
ungeschehen machen könnte; er sei kein böser, nur
ein sehr leicht aufgeregter Mensch und heftig.
Schließlich bat er noch um die Gnade, sein übri-
ges Leben in einem fernen Welttheile hinbringen
zu dürfen.

Berlin, 25. August. ( Fortsetzung der in der
gestrigen Nummer abgebrochenen Aktenstücke aus
dem „Preuß. Staatsanzeiger.“ ) Die einzelnen
Mitglieder der Bundesfestungsbehörden so strenge
als alleinige Bundesorgane zu betrachten seien,
daß sie selbst in Fällen, wo sie, ohne durch die
Bundesgesetze oder durch Weisungen der obersten
Bundesbehörde gebunden zu sein, nach eigenem Er-
messen zu entscheiden berufen sind, sich außer aller Be-
[Spaltenumbruch] ziehung zu den Höfen zu halten haben, von welchen sie
zu den von ihnen bekleideten Posten berufen worden,
die Festungsbehörden sich bei ihren Anordnungen
lediglich durch das Jnteresse der Aufrechthaltung
militärischer Ordnung und Sicherheit in den Fe-
stungen bestimmen zu lassen haben, ohne Erwä-
gungen politischer Natur irgend einen Einfluß auf
ihre Entschließungen einzuräumen, obwohl es kaum
möglich ist, diesfalls eine Grenzlinie zu ziehen,
und, wie die tägliche Erfahrung lehrt, die Be-
hörden den Bundesfestungen nur zu oft berufen
sind, höhere Rücksichten der Politik in den Bereich
ihrer Erwägungen zu ziehen, um der ihnen ge-
stellten Aufgabe der Erhaltung militärischer Ord-
nung und Sicherheit entsprechen zu können; der
§. 38 des Mainzer Festungsreglements die Be-
deutung habe, daß ein beabsichtigter Durchzug
von Bundestruppen nur angezeigt zu werden brauche,
obwohl ausdrücklich bestimmt ist, daß ein solcher
Durchzug nur mit Wissen und Willen des Fe-
stungsgouvernements stattfinden könne; es in die-
sem Augenblick kein Organ gebe, welches berechtigt
wäre, rechtliche Zweifel zu lösen, und es diesem-
nach Preußen nicht verwehrt werden könne, dasje-
nige, was seiner Ueberzeugung nach als rechtlich be-
gründet anzusehen sei, auch thatsächlich durchzu-
führen, obwohl nach allen bisherigen Begriffen
und Regeln des Privat= wie des Völkerrechts,
im Falle augenblicklicher Unmöglichkeit einer
Rechtsentscheidung, die Ausübung eines ange-
sprochenen Rechts aufzuschieben ist, bis die erhe-
benen Zweifel auf gesetzliche Weise gelöst zu
werden vermöchten. Wenn aber dieser Rechts-
grundsatz schon ein allgemeiner ist, um wie viel
mehr erscheint dessen Anwendung geboten, wo
Verträge vorliegen, deren Aufrechthaltung nicht
denkbar wäre, wollte man gegen jenen Grund-
satz handeln. Bei den von dem preußischen Ka-
binete aufgestellten Behauptungen muß uns die
zuletzt erwähnte nothwendigerweise bestimmen, den
von Preußen selbst angedeuteten Weg zu betreten,
um in der nicht zu vereinbarenden Verschiedenheit
der beiderseitigen Ansichten eine auch von Preußen
anzuerkennende Entscheidung hervorzurufen. Wir
nehmen das uns dargebotene Schiedsgericht an.
Dasselbe möge über die von dem berliner Hofe
angeregten Fragen, welche wir in gegenwärtiger
Depesche auf ihre Substanz zurückgeführt haben,
erkennen. Wir werden unsererseits die königl.
bayerische Regierung ersuchen, als Mitglied dieses
Schiedsgerichts eintreten und sich ohne Verzug
mit der von Preußen zu bezeichnenden Regierung
über die Wahl des dritten Mitgliedes einigen zu
wollen, und zweifeln nicht, daß das Münchener
Kabinet seine bundesfreundlichen Gesinnungen, wie
bei jeder Gelegenheit, so auch bei der gegenwär-
tigen, zu bethätigen gern bereit sein werde.

    ( Schluß folgt. )



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



( Eingesandt. ) Die unter'm 26. August
mit dem Poststempel vom 23. d. versehene wohl-
wollende Warnung ist mir richtig zu Handen ge-
kommen, wofür ich auf diesem Wege dem mir
ungenannten Freunde meinen verbindlichsten Dank
für seine gute Absicht zolle; finde mich aber ver-
pflichtet, ihm die Versicherung zu geben, daß schon
vor 5 Wochen die geeigneten Maßregeln getrof-
fen, dieser ganz genau auf den Grund gekomme-
nen, aber durch ein Microscop gegebenen Verfüh-
rung gehörige Grenzen zu setzen.   N. N.

Vom Freiburger Kirchenlexicon

wurden die Hefte 57 und 58 heute an unsere
verehrl. Subscribenten versandt. Wir empfehlen
uns zugleich zur pünktlichen Lieferung der neu
eintretenden Subscribenten, wie auch Jenen, die
dieses Werk früher anderwärts bezogen, mit der
Fortsetzung aber noch im Rückstande sind.

   
[Ende Spaltensatz]

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

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noch geöffnete Klappe des Sekretärs, ergriff dann<lb/>
die Gräfin, deren Glieder noch gelenk waren, richtete<lb/>
sie auf den vor die Klappe gerückten Stuhl, legte<lb/><cb/>
ihre Arme auf die Klappe, so wie man thut, um<lb/>
den Kopf darein zu senken, legte diesen darauf, so<lb/>
daß sie mit dem Kopf vorwärts gebeugt saß und<lb/>
mit der Brust, Armen, Hals und Kopf auf der<lb/>
Mitte der Sekretärsklappe auflag, gleichsam als<lb/>
ob sie schliefe. Er schüttete vor den Kopf die<lb/>
Kohlen, Kienspäne und Papier und zündete sie an;<lb/>
dann legte er auf den Divan im Kabinet einen<lb/>
flammenden Kienspan, verließ die Zimmer, verschloß<lb/>
sie, nahm beide Schlüssel mit sich und warf sie in den<lb/>
Abtritt. Den Grund zu letzterem Verfahren<lb/>
wisse er selbst nicht, da er später die Schlüssel<lb/>
leicht in den Zimmern der Gräfin hätte niederle-<lb/>
gen und so einen günstigen Umstand für sich ha-<lb/>
ben können. -- Stauff begab sich nun auf sein<lb/>
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[0004] hier die Thüre sowohl zu ihrem Vor= als Wohn- zimmer offen fand und eintrat. Jm Wohnzimmer war die Gräfin nicht; er warf einen Blick in das Kabinet, dessen Thüre offen stand, auch hier sah er niemand, wohl aber die Thüre zu dem braunen Eckzimmer angelehnt und vermuthete dort die Gräfin. Jm Wohnzimmer war die obere Hälfte der den Sekretär schließenden Klappe he- rabgelassen, folglich waren die sonst verschlossenen Schubladen, worin er die Werthsachen der Gräfin wußte, leicht aufzuziehen. Gelegenheit macht Diebe; ihn lockten die Kostbarkeiten und er konnte dem Gedanken, sich hier zu bereichern, nicht widerste- hen. Er öffnete die Schublade und nahm nun, wie er angibt, ein goldenes Bracelet, ein ande- res aus Goldfäden, zwei weitere von Bronze, ein Paar goldene Ohrringe, eine goldene Brosche und eine dreifache Schnur weißer Wachsperlen und steckte diese Sachen, deren ein Theil sein Vater später geschmolzen habe und die sich fast alle in Etuis befanden, in seine Taschen. Jn diesem Augenblick erschien die Gräfin auf der Schwelle des Kabinets und eilte auf ihn zu; was sie ihm zugerufen, wisse er nicht mehr, aber der Schreck vor den Folgen und die Besorgniß, durch einen Lärm der Gräfin nach außen ergriffen zu werden, habe ihn nur mit dem Gedanken, wie sich retten, erfüllt, und in diesem habe er die Gräfin mit Kraft am Halse gefaßt und ihr beide Daumen in die Gurgel gedrückt. Sie suchte sich loszu- machen, verwundete ihn, jedoch nur unbedeutend, an dem Ringsinger, er müßte für einen Augen- blick sogar mit einer Hand loslassen, aber bei diesem Widerstand strengte er sich an, nur um so fester zu halten. Der Kampf fand in der Nähe des Sekretärs statt. Nach 5 bis 7 Minuten sah er die Augen der Unglücklichen fest geschlossen, ihr Antlitz dunkelroth und fühlte ihre Glieder er- schlaffen; er sah, daß sie todt war, ihn überfiel Angst, er ließ den Körper fallen, wobei der Kopf an die scharfe Kante der linken Ecke des Sekre- tärs schlug und eine kleine Blutwunde erhielt. Nun eilte er hinaus, verschloß beide Thüren und lief aus dem Hause. Nachträglich darum befragt, gab Stauff an, daß die Rouleaux schon herabge- lassen waren, als er in das Zimmer trat; im Kabinet sei das Rouleaux auch in der Regel he- rabgelassen gewesen. Einen Schuh ( der Gräfin, welcher im Kabinet gefunden worden ) habe er während und nach seiner That nicht bemerkt oder vielleicht nicht darauf geachtet. Die gestohlenen Gegenstände habe er, vor dem Fortgehen, in sei- nem Bette verborgen. Auf dem Wege nach dem Palais trat er in das Freische Wirthshaus und stürzte dort drei Schoppen Wein hinab. Das Palais betrat er um halb 6 Uhr in der Angst, er komme vielleicht zu spät; allein die Tafel dau- erte diesmal länger und der Graf kam erst um halb 7 Uhr, wo nach Hause gefahren wurde. Als der Graf sich hier umgekleidet und nach Oben ging, um seiner Frau vom Dessert zu bringen, war Stauf dadurch nicht besonders beunruhigt, weil er wußte, daß Niemand, auch der Graf selbst nicht, bei der Gräfin durch Klopfen sich Einlaß verschaffen durfte. Wirklich kam der Graf auch bald herab, bemerkend, seine Frau müsse aus- gegangen sein, gab seinen Zimmerschlüssel an Stauff ab und verließ das Haus um halb 8 Uhr. Jetzt beeilte sich Stauff, seinen inzwischen ausgesonnenen Plan auszufühnen, nemlich alle Spuren des Verbrechens durch Feuer zu vertil- gen, und sich selbst ums Leben zu bringen, wenn er dabei überrascht würde. Wegen des kühlen Tages hatte der Graf etwas Feuer im Ofen ge- habt; von diesen noch glimmenden Kohlen holte er, nahm Zündspäne und Zündhölzer dazu und eilte hinauf, wo die Gräfin noch wie früher auf der rechten Seite lag. Nur der Weingenuß habe ihm den Muth gegeben, die Leiche anzusehen und anzugreifen. Cr stellte nun einen Stuhl vor die noch geöffnete Klappe des Sekretärs, ergriff dann die Gräfin, deren Glieder noch gelenk waren, richtete sie auf den vor die Klappe gerückten Stuhl, legte ihre Arme auf die Klappe, so wie man thut, um den Kopf darein zu senken, legte diesen darauf, so daß sie mit dem Kopf vorwärts gebeugt saß und mit der Brust, Armen, Hals und Kopf auf der Mitte der Sekretärsklappe auflag, gleichsam als ob sie schliefe. Er schüttete vor den Kopf die Kohlen, Kienspäne und Papier und zündete sie an; dann legte er auf den Divan im Kabinet einen flammenden Kienspan, verließ die Zimmer, verschloß sie, nahm beide Schlüssel mit sich und warf sie in den Abtritt. Den Grund zu letzterem Verfahren wisse er selbst nicht, da er später die Schlüssel leicht in den Zimmern der Gräfin hätte niederle- gen und so einen günstigen Umstand für sich ha- ben können. -- Stauff begab sich nun auf sein Zimmer, zündete hier ein Feuer im Ofen an und legte in dieses die Etuis, in welchen sich die ge- stohlenen Schmucksachen befunden hatten. Das Feuer wollte aber nicht recht brennen und verbrei- tete großen Dampf. Er fand, daß die Klappe des Ofenrohrs geschlossen war, öffnete diese und nun flog der zurückgehaltene Rauch mit einmal hinaus, welchen wohl Hauptmann v. Stockhausen gesehen haben mag. Mehrere in der Ofenkachel liegende Schächtelchen mit Zündhölzern habe er vergessen, und diese habe man dann verkohlt vor- gefunden. Das von Kekules gesehene Feuer könne nur das auf dem Divan angezündete gewesen sein. Durch die in den Zimmern der Gräfin angezün- deten Feuer wollte Stauff nur die Spuren seines Verbrechens vernichten, nicht bedenkend, wie weit sich diese Feuer ausdehnen könnten, und er wider- sprach allen etwa auf Anderweitiges bezüglichen Muthmaßungen und Annahmen. Als Frau Schil- ler im Hause erschien, will Stauff weder eine Mordabsicht gefaßt, noch viel weniger die Gräfin schon ermordet gehabt haben. Seine Unhöflichkeit gegen die Schiller sei nur ein Widerschein des hastigen und kurzen Tones gewesen, in welchem sie nach ihrem Manne gefragt. Der Glockenzug im Zimmer der Gräfin, sagte Stauff, sei während des Kampfes nicht berührt worden und müsse wohl durch die Gluth im Zimmer verkohlt und dann durch seine eigene Schwere herabgerissen sein. Stauff nahm ferner alle gegen den Grafen aus- gesprochene Verdächtigungen als unwahr und er- dichtet zurück und bat diesen im Protokoll wegen der ihm angethanen Verunglimpfungen von Her- zen um Verzeihung. Dem angeblich gegen den Grafen unternommenen Vergiftungsversuch aber widersprach er als erfunden und völlig ungegrün- det. -- Als die Gründe seines bisherigen Leug- nens führte Stauff an: Scham vor den Men- schen, namentlich vor seiner Geliebten, um in de- ren Augen nicht als Mörder zu erscheinen; dann hoffte er immer auf ein „Nichtschuldig“ der Rich- ter, da über die That ein großes Dunkel schwebte; endlich habe er in einem ihm von dem Unter- suchungsrichter mitgetheilten Andachtsbuche gelesen, daß Gott selbst jenen Sundern verzeihe, die, wenn auch ihre Schuld den Menschen nicht bekennen, doch vor ihm Reue empfänden und Buße thäten. Stauff schloß seine Deposition weinend mit der Versicherung, daß er schon Millionen Thränen vergossen und Gott gebeten, ihn von diesem Leben der Qual und Reue zu befreien; er gäbe gerne tausendmal sein Leben hin, wenn er diese That ungeschehen machen könnte; er sei kein böser, nur ein sehr leicht aufgeregter Mensch und heftig. Schließlich bat er noch um die Gnade, sein übri- ges Leben in einem fernen Welttheile hinbringen zu dürfen. Berlin, 25. August. ( Fortsetzung der in der gestrigen Nummer abgebrochenen Aktenstücke aus dem „Preuß. Staatsanzeiger.“ ) Die einzelnen Mitglieder der Bundesfestungsbehörden so strenge als alleinige Bundesorgane zu betrachten seien, daß sie selbst in Fällen, wo sie, ohne durch die Bundesgesetze oder durch Weisungen der obersten Bundesbehörde gebunden zu sein, nach eigenem Er- messen zu entscheiden berufen sind, sich außer aller Be- ziehung zu den Höfen zu halten haben, von welchen sie zu den von ihnen bekleideten Posten berufen worden, die Festungsbehörden sich bei ihren Anordnungen lediglich durch das Jnteresse der Aufrechthaltung militärischer Ordnung und Sicherheit in den Fe- stungen bestimmen zu lassen haben, ohne Erwä- gungen politischer Natur irgend einen Einfluß auf ihre Entschließungen einzuräumen, obwohl es kaum möglich ist, diesfalls eine Grenzlinie zu ziehen, und, wie die tägliche Erfahrung lehrt, die Be- hörden den Bundesfestungen nur zu oft berufen sind, höhere Rücksichten der Politik in den Bereich ihrer Erwägungen zu ziehen, um der ihnen ge- stellten Aufgabe der Erhaltung militärischer Ord- nung und Sicherheit entsprechen zu können; der §. 38 des Mainzer Festungsreglements die Be- deutung habe, daß ein beabsichtigter Durchzug von Bundestruppen nur angezeigt zu werden brauche, obwohl ausdrücklich bestimmt ist, daß ein solcher Durchzug nur mit Wissen und Willen des Fe- stungsgouvernements stattfinden könne; es in die- sem Augenblick kein Organ gebe, welches berechtigt wäre, rechtliche Zweifel zu lösen, und es diesem- nach Preußen nicht verwehrt werden könne, dasje- nige, was seiner Ueberzeugung nach als rechtlich be- gründet anzusehen sei, auch thatsächlich durchzu- führen, obwohl nach allen bisherigen Begriffen und Regeln des Privat= wie des Völkerrechts, im Falle augenblicklicher Unmöglichkeit einer Rechtsentscheidung, die Ausübung eines ange- sprochenen Rechts aufzuschieben ist, bis die erhe- benen Zweifel auf gesetzliche Weise gelöst zu werden vermöchten. Wenn aber dieser Rechts- grundsatz schon ein allgemeiner ist, um wie viel mehr erscheint dessen Anwendung geboten, wo Verträge vorliegen, deren Aufrechthaltung nicht denkbar wäre, wollte man gegen jenen Grund- satz handeln. Bei den von dem preußischen Ka- binete aufgestellten Behauptungen muß uns die zuletzt erwähnte nothwendigerweise bestimmen, den von Preußen selbst angedeuteten Weg zu betreten, um in der nicht zu vereinbarenden Verschiedenheit der beiderseitigen Ansichten eine auch von Preußen anzuerkennende Entscheidung hervorzurufen. Wir nehmen das uns dargebotene Schiedsgericht an. Dasselbe möge über die von dem berliner Hofe angeregten Fragen, welche wir in gegenwärtiger Depesche auf ihre Substanz zurückgeführt haben, erkennen. Wir werden unsererseits die königl. bayerische Regierung ersuchen, als Mitglied dieses Schiedsgerichts eintreten und sich ohne Verzug mit der von Preußen zu bezeichnenden Regierung über die Wahl des dritten Mitgliedes einigen zu wollen, und zweifeln nicht, daß das Münchener Kabinet seine bundesfreundlichen Gesinnungen, wie bei jeder Gelegenheit, so auch bei der gegenwär- tigen, zu bethätigen gern bereit sein werde. ( Schluß folgt. ) Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber. ( Eingesandt. ) Die unter'm 26. August mit dem Poststempel vom 23. d. versehene wohl- wollende Warnung ist mir richtig zu Handen ge- kommen, wofür ich auf diesem Wege dem mir ungenannten Freunde meinen verbindlichsten Dank für seine gute Absicht zolle; finde mich aber ver- pflichtet, ihm die Versicherung zu geben, daß schon vor 5 Wochen die geeigneten Maßregeln getrof- fen, dieser ganz genau auf den Grund gekomme- nen, aber durch ein Microscop gegebenen Verfüh- rung gehörige Grenzen zu setzen. N. N. Vom Freiburger Kirchenlexicon wurden die Hefte 57 und 58 heute an unsere verehrl. Subscribenten versandt. Wir empfehlen uns zugleich zur pünktlichen Lieferung der neu eintretenden Subscribenten, wie auch Jenen, die dieses Werk früher anderwärts bezogen, mit der Fortsetzung aber noch im Rückstande sind. Paul Halm'sche Sortimentsbuchhandlung in Würzburg ( an der Universität ) . Druck von Joseph Steib in Würzburg.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 208. Würzburg, 30. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische208_1850/4>, abgerufen am 03.12.2024.