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Die Bayerische Presse. Nr. 210. Würzburg, 2. September 1850.

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[Spaltenumbruch] gewähren zu können, welche die Möglichkeit eines
gemeinschaftlichen gedeihlichen Wirkens auf der
Bahn der Verfassung und der regelmäßigen Ord-
nung bedingt. Wir können und dürfen aber nicht
verhehlen, daß das unmöglich ist, so lange Ew.
kgl. Hoheit von Männern berathen sind, welche
des allgemeinen Vertrauens entbehren. Es ist
unsere heiligste Pflicht, Ew. kgl. Hoheit im Na-
men des Volks, das wir vertreten, offen zu er-
klären, daß dasselbe in der Berufung des gegen-
wärtigen Ministeriums eine Erfüllung der Zusage
vom 11. März 1840 nicht erblickt, einer Zusage,
durch welche das Volk die längst ersehnte Been-
digung der seit 1832 zwischen Regierung und
Ständeversammlung vorgekommenen Verwickelun-
gen herbeigeführt glaubte. Wir wiederholen daher
das von der vorigen Ständeversammlung gegen
das jetzige Ministerium ausgesprochene Mißtrau-
ensvotum, und billigen, was der bleibende Aus-
schuß Ew. k. Hoheit darüber vorgestellt hat. Wäre
über das Urtheil des Landes nach den Aussprü-
chen der vorigen aufgelösten Ständeversammlung
irgend ein zweifel geblieben, so wird und muß
derselbe im Hinblick auf die dermalige Stände-
versammlung, in welcher sich nicht eine Stimme
für das jetzige Ministerium erhebt, geschwunden
sein. Das Volk sieht in der Beibehaltung des
dermaligen Ministeriums die Rückkehr zu einer
Regierungsweise, die weit hinter seinem Wünschen
und Wollen liegt, und es wird in dieser Ansicht
noch dadurch bestärkt, daß das Ministerium eine
Wiederherstellung des Bundestags anstrebt. Wir
protestiren feierlich gegen die Herstellung des vom
deutschen Volk verworfenen und rechtsgiltig aufge-
hobenen Bundestags, sowie gegen alle darauf ge-
richteten Bestrebungen. Wir beklagen die große
Verwickelung der Finanzlage des Landes, aber
wenn wir mit Vermeidung jeder Selbsttäuschung
nach dem Grund derselben forschen, so finden wir
diesen eben in dem Bestehen des dermaligen Mi-
nisteriums Ew. k. Hoheit und dessen Handlungs-
weise gegen die vorige Ständeversammlung. Den
Gesetzentwurf über die einstweilige Forterhebung
der Steuern bis zum 30. Sept. dieses Jahres
werden wir einer gewissenhaften Prüfung unter-
werfen und je nach dem Ergebniß derselben un-
sere Zustimmung ertheilen oder versagen. Die
Schwierigkeiten und Gefahren, welche die gegen-
wärtige Lage des Staates nach Außen und nach
Jnnen darbietet, sind auch uns nicht entgangen.
Wir hegen indessen die feste Ueberzeugung, daß
sie zum großen Theile erst durch das gegenwär-
tige Ministerium geschaffen sind und halten sie
nur dann für überwindlich, wenn sich Ew. k. Ho-
heit mit Männern umgeben, die das Vertrauen
des Volkes genießen. Möge der Allmächtige Ew.
k. Hoheit die Stimme des Volkes nicht überhören
lassen! Ehrerbietungsvoll verharret Ew. k. Hoheit
treugehorsamste Ständeversammlung. Namens der-
selben: deren Präsident. Kassel, am... August
1850.

Die preußischen Blätter schreibt der Lloyd,
sind in der Kunst, die ungeheuersten Combinatio-
nen in der Politik zu erfinden, wahrhaft bewun-
derungswürdig. Einem Pröbchen dieser Journal-
Athletik begegnen wir einer Berliner=Correspon-
denz der "Schles. Ztg." die mit der wichtigsten
Miene von der Welt Nachstehendes verkündet:
"Vom Grafen v. Bernstorff sind wichtige Andeu-
tungen aus Wien hier eingetroffen. Nach diesen
Andeutungen des preußischen Gesandten in Wien
scheint es dem österreichischen Cabinet um eine
Verständigung mit Preußen mehr Ernst zu sein,
als man im Allgemeinen bisher annahm. Den
Auslassungen der halbofficiellen österreich. Blätter
dürfte in Bezug auf ihren hochfahrenden Ton kein
Werth beizulegen sein, da die Wendung der Dinge
sich erst in den letzten Tagen vorbereitet hat. Oe-
sterreich wird Preußen das Recht der Gründung
der Union einräumen. Ueber die Form, in wel-
cher dies Zugeständniß Oesterreichs gemacht wer-
den soll, sind noch genauere Feststellungen vorbe-
halten." Wir glauben dieser allerneuesten Combi-
nation der "Schlesischen" keinen Commentar an-
fügen zu müssen.

[Spaltenumbruch]
England.

London, 24. August. Die eigentliche Bedeu-
tung des Londoner Protokolles scheint in Deutsch-
land vielfach mißverstanden zu werden; auch kann
man sich darüber eben nicht wundern, weil dabei
allerlei Absichten hinter den Coulissen spielen, wo-
von das Protokoll selber Nichts sagt. Vor Al-
lem mögen Jhre Landsleute überzeugt sein, daß
eine Jncorporation Holsteins in Danemark von
keiner Seite beabsichtigt wird, auch nicht von
Seiten der gegenwärtigen dänischen Staatsregie-
rung. Ueberhaupt bezieht sich dieses Protokoll
durchaus nicht auf die rechtliche Stellung der Her-
zogthümer zu Dänemark; mit dieser Frage befaßt
sich die Conferenz nicht. Wenn in dem Proto-
kolle von der "Jntegrität" der dänischen Monar-
chie die Rede ist, so ist dieser Ausdruck in sofern
nicht glücklich gewählt, als er eben zu jenem Miß-
verständnisse Veranlassung geben konnte. Das
ganze Protokoll bezieht sich nur auf die Regelung
der Erbfolge, und es drückt den Wunsch aus,
daß diese durch gegenseitiges freies Einverständ-
niß sämmtlicher Betheiligten dahin geordnet wer-
den möge, daß bei Aussterben der jetzigen regie-
renden Linie sämmtliche Länder wie bisher unter
einem Oberhaupte bleiben möchten. Man würde
irren, wenn man diesem Wortlaute des Protokolls
gegenüber noch besondere arriere pensees unter-
schieben wollte, die damit nicht im Einklang ste-
hen. Daß aber dieser Erwähnung der Erbfolge
bereits ein bestimmter Wunsch zu Grunde liegt,
und daß die unterzeichnenden Mächte sich bereits
über die Art und Weise der Regelung der Erb-
folge ziemlich verständigt haben, mag nicht in
Abrede gestellt werden. Diese ganze diplomatische
Verhandlung ist auf Beseitigung der Erbfolge der
Augustenburg'schen Linie in den Herzogthümern
gerichtet. Wenn der Herzog von Augustenburg
sich nicht in gar zu feindlichen Gegensatz bei die-
sen Kämpfen gestellt, wenn er sich für Danemark
nicht geradezu unmöglich gemacht hätte, so würde
man wahrscheinlich auf das früher vorgeschlagene
Auskunftsmittel zurückgekommen sein, die Däne-
mark gültige weibliche Erbfolge umzuändern, und
auf den Mannesstamm zu übertragen, um auf
diese Weise das gemeinschaftliche Oberhaupt für
beide Länder in der Person des Herzogs von Au-
gustenburg zu erlangen. Da Letzterer aber, wie
man wohl ohne alle Eingenommenheit zugestehen
kann, sich diese Chancen auf den dänischen Thron
selbst versperrt hat, so will man jetzt die Einheit
des Oberhauptes auf entgegengesetzte Weise durch
Ausschluß des Herzogs von Augustenburg von
der Nachfolge in den Herzogthümern erreichen.
Diesen Plan scheinen Jhre Landsleute auch rich-
tig errathen zu haben; in der Person des für
beide Länder bestimmten Nachfolgers irren sie sich
aber gänzlich, wenn sie den Prinzen Peter von
Oldenburg als solchen bezeichnen. Sobald der
jetzige König von Dänemark die Krone
niederlegt, was er lieber heute, als morgen thun
würde, sobald man nun erst die Frage über die
Erbfolge in Ordnung gebracht, ist nicht der Prinz
Peter, sondern der jetzige Großherzog von Ol-
denburg, und falls dieser nicht annehmen sollte,
sein Sohn, der Erbprinz von Oldenburg, zum Kö-
nige von Dänemark und zum Herzog von Schles-
wig und Holstein bestimmt. Dänischerseits ist
man damit einverstanden, eben so von Seiten des
Großherzogs und des Erbprinzeu von Oldenburg.
Der dänische Gesandte Hr. v. Bülow, war un-
längst in Oldenburg und hat die Einwilligung
beider hohen Personen in bester Form erhalten.
Es fehlt also nur noch an der Einwilligung von
zwei Betheiligten, an der Einwilligung der Au-
gustenburger und der der Herzogthümer, und hier
scheint mir allerdings einige Gefahr für das Recht
vorhanden zu sein. Jn dem Protokolle steht frei-
lich nichts davon, aber ich fürchte, daß man die
Augustenburger, wenn sie nicht freiwillig nachge-
ben und mit gewissen Entschädigungen nicht zu-
frieden sind, zuletzt wenig fragen wird; ob man
die Herzogthümer überhaupt fragt und deren nicht
vorhandene Stände, möchte noch zweifelhafter sein.
Was Jhre Landsleute aber noch weniger wissen
[Spaltenumbruch] werden, und was nach dem öffentlichen Verhalten
des preuß. Gesandten in London freilich fast un-
glaublich erscheinen würde, ist der Umstand, daß
Niemand das Zustandekommen dieses Arrangements
lebhafter wünscht und in Stille auch lebhafter be-
treibt, als Preußen. Der Grund davon liegt ein-
fach in der Hoffnung, daß auf solche Weise Ol-
denburg vacant werden könnte, und daß Preußen
alsdann Aussicht hätte, sich durch den Zuwachs
dieses Großherzogthums zu arrondiren. Nach dem
bekannten Briefe des Königs von Preußen an den
Herzog von Augustenburg sollte man freilich glau-
ben, daß Preußen sich verpflichtet fühlen würde,
die agnatischen Rechte dieser Linie bis auf's Aeu-
ßerste zu verfechten; diese Richtung ist aber längst
aufgegeben, und wenn der Herzog von Augusten-
burg nicht in Oesterreich und den übrigen Staa-
ten des deutschen Bundes eine kräftige Stütze für
seine unzweifelhaften Ansprüche findet, so möchte
er so ziemlich von aller Welt verlassen dastehen.
Auf Preußen kann er nicht rechnen.

London, 28. August. Heute früh wurden die
sterblichen Reste des Königs Ludwig Philipp in
Gegenwart der ganzen kgl. Familie, des Abbe
Guele und anderer Personen in einen bleiernen
Sarg gelegt und dieser dann hermetisch verschlos-
sen. Diesen Sarg wird ein anderer mit rothem
Atlas überzogener umschließen und die Beisetzung
soll Samstag in der Frühe erfolgen.

Folgendes ist nach der "Times" der Text des am
23. August von den Bevollmächtigten Oesterreichs,
Dänemarks, Frankreichs, Großbritanniens, Ruß-
lands und Schwedens und Norwegens im Foreign-
Office unterzeichneten Protokolls: Der Geschäfts-
träger Oesterreichs hat angekündigt, daß er von
seinem Hofe ermächtigt ist, im Namen desselben
den im Eingange und im Art. 1 des Protocolls
vom 2. August 1850 ausgesprochenen Grundsätzen
so wie den in Art. 2 und 4 enthaltenen Erklä-
rungen beizupflichten, jedoch mit dem Vorbehalt
daß durch die Stipulationen des erwähnten Pro-
tokolls die Rechte des deutschen Bundes nicht be-
einträchtigt werden sollen. Der Minister Däne-
marks, während er mit Befriedigung diese von
dem Hofe von Oesterreich dem Protocolle vom
2. August gegebene Zustimmung annimmt, halt
es für seine Pflicht, daran zu erinnern, daß von
der bestimmten Voraussetzung ausgegangen wird,
daß die erwähnten Bundesrechte Deutschlands sich
nur auf das Herzogthum Holstein und das Her-
zogthum Lauenburg als Theile des deutschen Bun-
des beziehen können. Die Vertreter Frankreichs,
Großbritanniens, Rußlands und Schwedens und
Norwegens, während sie einstimmig den Gesin-
nungen Gerechtigkeit angedeihen lassen, welche den
Hof von Oesterreich bewogen haben, den im all-
gemeinen Jnteresse des Friedens und des europäi-
schen Gleichgewichts durch das Protokoll vom 22.
August aufgestellten Grundsätzen beizutreten, ha-
ben von den vorstehenden Erklärungen Note ge-
nommen. Koller. D. Reventlow. E. Drouyn
de Lhuys. Palmerston. Brunnow. J. T. Re-
hausen.

Jtalien.

Die Hauptangelegenheit, welche in diesem Au-
genblick die Presse von Piemont beschäftigt, ist die
Sendung des Ritters Pinelli nach Rom. Die
Demagogen von Turin hatten vor, bei dieser Ge-
legenheit gegen das Ministerium zu demonstriren;
die Anführer der Partei hielten einen solchen Akt
für compromittirend und empfehlen Ruhe und Ord-
nung ( !? ) . Man sucht Siccardi's Sache bestmög-
lichst zu heben, weil man einsieht, daß sein An-
sehen zu schwinden anfängt. Das "Risorgimento"
bemerkt, daß die Mission des Hrn. Pinelli ein
Concordat zum Zwecke habe. Jn diesem Falle
würde die sardinische Regierung endlich das thun,
was sie Anfangs hätte thun sollen; aber besser
spät, als niemals. "Dem sardinischen Parlament,
sagt das halboffizielle Blatt, werden nächstens
Gesetzesentwürfe in Betreff der Ehen und ihrer
Beziehungen zur bürgerlichen Gesetzgebung vorge-
legt werden. Die Sendung des Ritters Pinelli
dürfte sich auf diese Fragen, welche ihrer Natur

[Spaltenumbruch] gewähren zu können, welche die Möglichkeit eines
gemeinschaftlichen gedeihlichen Wirkens auf der
Bahn der Verfassung und der regelmäßigen Ord-
nung bedingt. Wir können und dürfen aber nicht
verhehlen, daß das unmöglich ist, so lange Ew.
kgl. Hoheit von Männern berathen sind, welche
des allgemeinen Vertrauens entbehren. Es ist
unsere heiligste Pflicht, Ew. kgl. Hoheit im Na-
men des Volks, das wir vertreten, offen zu er-
klären, daß dasselbe in der Berufung des gegen-
wärtigen Ministeriums eine Erfüllung der Zusage
vom 11. März 1840 nicht erblickt, einer Zusage,
durch welche das Volk die längst ersehnte Been-
digung der seit 1832 zwischen Regierung und
Ständeversammlung vorgekommenen Verwickelun-
gen herbeigeführt glaubte. Wir wiederholen daher
das von der vorigen Ständeversammlung gegen
das jetzige Ministerium ausgesprochene Mißtrau-
ensvotum, und billigen, was der bleibende Aus-
schuß Ew. k. Hoheit darüber vorgestellt hat. Wäre
über das Urtheil des Landes nach den Aussprü-
chen der vorigen aufgelösten Ständeversammlung
irgend ein zweifel geblieben, so wird und muß
derselbe im Hinblick auf die dermalige Stände-
versammlung, in welcher sich nicht eine Stimme
für das jetzige Ministerium erhebt, geschwunden
sein. Das Volk sieht in der Beibehaltung des
dermaligen Ministeriums die Rückkehr zu einer
Regierungsweise, die weit hinter seinem Wünschen
und Wollen liegt, und es wird in dieser Ansicht
noch dadurch bestärkt, daß das Ministerium eine
Wiederherstellung des Bundestags anstrebt. Wir
protestiren feierlich gegen die Herstellung des vom
deutschen Volk verworfenen und rechtsgiltig aufge-
hobenen Bundestags, sowie gegen alle darauf ge-
richteten Bestrebungen. Wir beklagen die große
Verwickelung der Finanzlage des Landes, aber
wenn wir mit Vermeidung jeder Selbsttäuschung
nach dem Grund derselben forschen, so finden wir
diesen eben in dem Bestehen des dermaligen Mi-
nisteriums Ew. k. Hoheit und dessen Handlungs-
weise gegen die vorige Ständeversammlung. Den
Gesetzentwurf über die einstweilige Forterhebung
der Steuern bis zum 30. Sept. dieses Jahres
werden wir einer gewissenhaften Prüfung unter-
werfen und je nach dem Ergebniß derselben un-
sere Zustimmung ertheilen oder versagen. Die
Schwierigkeiten und Gefahren, welche die gegen-
wärtige Lage des Staates nach Außen und nach
Jnnen darbietet, sind auch uns nicht entgangen.
Wir hegen indessen die feste Ueberzeugung, daß
sie zum großen Theile erst durch das gegenwär-
tige Ministerium geschaffen sind und halten sie
nur dann für überwindlich, wenn sich Ew. k. Ho-
heit mit Männern umgeben, die das Vertrauen
des Volkes genießen. Möge der Allmächtige Ew.
k. Hoheit die Stimme des Volkes nicht überhören
lassen! Ehrerbietungsvoll verharret Ew. k. Hoheit
treugehorsamste Ständeversammlung. Namens der-
selben: deren Präsident. Kassel, am... August
1850.

Die preußischen Blätter schreibt der Lloyd,
sind in der Kunst, die ungeheuersten Combinatio-
nen in der Politik zu erfinden, wahrhaft bewun-
derungswürdig. Einem Pröbchen dieser Journal-
Athletik begegnen wir einer Berliner=Correspon-
denz der „Schles. Ztg.“ die mit der wichtigsten
Miene von der Welt Nachstehendes verkündet:
„Vom Grafen v. Bernstorff sind wichtige Andeu-
tungen aus Wien hier eingetroffen. Nach diesen
Andeutungen des preußischen Gesandten in Wien
scheint es dem österreichischen Cabinet um eine
Verständigung mit Preußen mehr Ernst zu sein,
als man im Allgemeinen bisher annahm. Den
Auslassungen der halbofficiellen österreich. Blätter
dürfte in Bezug auf ihren hochfahrenden Ton kein
Werth beizulegen sein, da die Wendung der Dinge
sich erst in den letzten Tagen vorbereitet hat. Oe-
sterreich wird Preußen das Recht der Gründung
der Union einräumen. Ueber die Form, in wel-
cher dies Zugeständniß Oesterreichs gemacht wer-
den soll, sind noch genauere Feststellungen vorbe-
halten.“ Wir glauben dieser allerneuesten Combi-
nation der „Schlesischen“ keinen Commentar an-
fügen zu müssen.

[Spaltenumbruch]
England.

London, 24. August. Die eigentliche Bedeu-
tung des Londoner Protokolles scheint in Deutsch-
land vielfach mißverstanden zu werden; auch kann
man sich darüber eben nicht wundern, weil dabei
allerlei Absichten hinter den Coulissen spielen, wo-
von das Protokoll selber Nichts sagt. Vor Al-
lem mögen Jhre Landsleute überzeugt sein, daß
eine Jncorporation Holsteins in Danemark von
keiner Seite beabsichtigt wird, auch nicht von
Seiten der gegenwärtigen dänischen Staatsregie-
rung. Ueberhaupt bezieht sich dieses Protokoll
durchaus nicht auf die rechtliche Stellung der Her-
zogthümer zu Dänemark; mit dieser Frage befaßt
sich die Conferenz nicht. Wenn in dem Proto-
kolle von der „Jntegrität“ der dänischen Monar-
chie die Rede ist, so ist dieser Ausdruck in sofern
nicht glücklich gewählt, als er eben zu jenem Miß-
verständnisse Veranlassung geben konnte. Das
ganze Protokoll bezieht sich nur auf die Regelung
der Erbfolge, und es drückt den Wunsch aus,
daß diese durch gegenseitiges freies Einverständ-
niß sämmtlicher Betheiligten dahin geordnet wer-
den möge, daß bei Aussterben der jetzigen regie-
renden Linie sämmtliche Länder wie bisher unter
einem Oberhaupte bleiben möchten. Man würde
irren, wenn man diesem Wortlaute des Protokolls
gegenüber noch besondere arriére pensées unter-
schieben wollte, die damit nicht im Einklang ste-
hen. Daß aber dieser Erwähnung der Erbfolge
bereits ein bestimmter Wunsch zu Grunde liegt,
und daß die unterzeichnenden Mächte sich bereits
über die Art und Weise der Regelung der Erb-
folge ziemlich verständigt haben, mag nicht in
Abrede gestellt werden. Diese ganze diplomatische
Verhandlung ist auf Beseitigung der Erbfolge der
Augustenburg'schen Linie in den Herzogthümern
gerichtet. Wenn der Herzog von Augustenburg
sich nicht in gar zu feindlichen Gegensatz bei die-
sen Kämpfen gestellt, wenn er sich für Danemark
nicht geradezu unmöglich gemacht hätte, so würde
man wahrscheinlich auf das früher vorgeschlagene
Auskunftsmittel zurückgekommen sein, die Däne-
mark gültige weibliche Erbfolge umzuändern, und
auf den Mannesstamm zu übertragen, um auf
diese Weise das gemeinschaftliche Oberhaupt für
beide Länder in der Person des Herzogs von Au-
gustenburg zu erlangen. Da Letzterer aber, wie
man wohl ohne alle Eingenommenheit zugestehen
kann, sich diese Chancen auf den dänischen Thron
selbst versperrt hat, so will man jetzt die Einheit
des Oberhauptes auf entgegengesetzte Weise durch
Ausschluß des Herzogs von Augustenburg von
der Nachfolge in den Herzogthümern erreichen.
Diesen Plan scheinen Jhre Landsleute auch rich-
tig errathen zu haben; in der Person des für
beide Länder bestimmten Nachfolgers irren sie sich
aber gänzlich, wenn sie den Prinzen Peter von
Oldenburg als solchen bezeichnen. Sobald der
jetzige König von Dänemark die Krone
niederlegt, was er lieber heute, als morgen thun
würde, sobald man nun erst die Frage über die
Erbfolge in Ordnung gebracht, ist nicht der Prinz
Peter, sondern der jetzige Großherzog von Ol-
denburg, und falls dieser nicht annehmen sollte,
sein Sohn, der Erbprinz von Oldenburg, zum Kö-
nige von Dänemark und zum Herzog von Schles-
wig und Holstein bestimmt. Dänischerseits ist
man damit einverstanden, eben so von Seiten des
Großherzogs und des Erbprinzeu von Oldenburg.
Der dänische Gesandte Hr. v. Bülow, war un-
längst in Oldenburg und hat die Einwilligung
beider hohen Personen in bester Form erhalten.
Es fehlt also nur noch an der Einwilligung von
zwei Betheiligten, an der Einwilligung der Au-
gustenburger und der der Herzogthümer, und hier
scheint mir allerdings einige Gefahr für das Recht
vorhanden zu sein. Jn dem Protokolle steht frei-
lich nichts davon, aber ich fürchte, daß man die
Augustenburger, wenn sie nicht freiwillig nachge-
ben und mit gewissen Entschädigungen nicht zu-
frieden sind, zuletzt wenig fragen wird; ob man
die Herzogthümer überhaupt fragt und deren nicht
vorhandene Stände, möchte noch zweifelhafter sein.
Was Jhre Landsleute aber noch weniger wissen
[Spaltenumbruch] werden, und was nach dem öffentlichen Verhalten
des preuß. Gesandten in London freilich fast un-
glaublich erscheinen würde, ist der Umstand, daß
Niemand das Zustandekommen dieses Arrangements
lebhafter wünscht und in Stille auch lebhafter be-
treibt, als Preußen. Der Grund davon liegt ein-
fach in der Hoffnung, daß auf solche Weise Ol-
denburg vacant werden könnte, und daß Preußen
alsdann Aussicht hätte, sich durch den Zuwachs
dieses Großherzogthums zu arrondiren. Nach dem
bekannten Briefe des Königs von Preußen an den
Herzog von Augustenburg sollte man freilich glau-
ben, daß Preußen sich verpflichtet fühlen würde,
die agnatischen Rechte dieser Linie bis auf's Aeu-
ßerste zu verfechten; diese Richtung ist aber längst
aufgegeben, und wenn der Herzog von Augusten-
burg nicht in Oesterreich und den übrigen Staa-
ten des deutschen Bundes eine kräftige Stütze für
seine unzweifelhaften Ansprüche findet, so möchte
er so ziemlich von aller Welt verlassen dastehen.
Auf Preußen kann er nicht rechnen.

London, 28. August. Heute früh wurden die
sterblichen Reste des Königs Ludwig Philipp in
Gegenwart der ganzen kgl. Familie, des Abbe
Guele und anderer Personen in einen bleiernen
Sarg gelegt und dieser dann hermetisch verschlos-
sen. Diesen Sarg wird ein anderer mit rothem
Atlas überzogener umschließen und die Beisetzung
soll Samstag in der Frühe erfolgen.

Folgendes ist nach der „Times“ der Text des am
23. August von den Bevollmächtigten Oesterreichs,
Dänemarks, Frankreichs, Großbritanniens, Ruß-
lands und Schwedens und Norwegens im Foreign-
Office unterzeichneten Protokolls: Der Geschäfts-
träger Oesterreichs hat angekündigt, daß er von
seinem Hofe ermächtigt ist, im Namen desselben
den im Eingange und im Art. 1 des Protocolls
vom 2. August 1850 ausgesprochenen Grundsätzen
so wie den in Art. 2 und 4 enthaltenen Erklä-
rungen beizupflichten, jedoch mit dem Vorbehalt
daß durch die Stipulationen des erwähnten Pro-
tokolls die Rechte des deutschen Bundes nicht be-
einträchtigt werden sollen. Der Minister Däne-
marks, während er mit Befriedigung diese von
dem Hofe von Oesterreich dem Protocolle vom
2. August gegebene Zustimmung annimmt, halt
es für seine Pflicht, daran zu erinnern, daß von
der bestimmten Voraussetzung ausgegangen wird,
daß die erwähnten Bundesrechte Deutschlands sich
nur auf das Herzogthum Holstein und das Her-
zogthum Lauenburg als Theile des deutschen Bun-
des beziehen können. Die Vertreter Frankreichs,
Großbritanniens, Rußlands und Schwedens und
Norwegens, während sie einstimmig den Gesin-
nungen Gerechtigkeit angedeihen lassen, welche den
Hof von Oesterreich bewogen haben, den im all-
gemeinen Jnteresse des Friedens und des europäi-
schen Gleichgewichts durch das Protokoll vom 22.
August aufgestellten Grundsätzen beizutreten, ha-
ben von den vorstehenden Erklärungen Note ge-
nommen. Koller. D. Reventlow. E. Drouyn
de Lhuys. Palmerston. Brunnow. J. T. Re-
hausen.

Jtalien.

Die Hauptangelegenheit, welche in diesem Au-
genblick die Presse von Piemont beschäftigt, ist die
Sendung des Ritters Pinelli nach Rom. Die
Demagogen von Turin hatten vor, bei dieser Ge-
legenheit gegen das Ministerium zu demonstriren;
die Anführer der Partei hielten einen solchen Akt
für compromittirend und empfehlen Ruhe und Ord-
nung ( !? ) . Man sucht Siccardi's Sache bestmög-
lichst zu heben, weil man einsieht, daß sein An-
sehen zu schwinden anfängt. Das „Risorgimento“
bemerkt, daß die Mission des Hrn. Pinelli ein
Concordat zum Zwecke habe. Jn diesem Falle
würde die sardinische Regierung endlich das thun,
was sie Anfangs hätte thun sollen; aber besser
spät, als niemals. „Dem sardinischen Parlament,
sagt das halboffizielle Blatt, werden nächstens
Gesetzesentwürfe in Betreff der Ehen und ihrer
Beziehungen zur bürgerlichen Gesetzgebung vorge-
legt werden. Die Sendung des Ritters Pinelli
dürfte sich auf diese Fragen, welche ihrer Natur

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[0003] gewähren zu können, welche die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen gedeihlichen Wirkens auf der Bahn der Verfassung und der regelmäßigen Ord- nung bedingt. Wir können und dürfen aber nicht verhehlen, daß das unmöglich ist, so lange Ew. kgl. Hoheit von Männern berathen sind, welche des allgemeinen Vertrauens entbehren. Es ist unsere heiligste Pflicht, Ew. kgl. Hoheit im Na- men des Volks, das wir vertreten, offen zu er- klären, daß dasselbe in der Berufung des gegen- wärtigen Ministeriums eine Erfüllung der Zusage vom 11. März 1840 nicht erblickt, einer Zusage, durch welche das Volk die längst ersehnte Been- digung der seit 1832 zwischen Regierung und Ständeversammlung vorgekommenen Verwickelun- gen herbeigeführt glaubte. Wir wiederholen daher das von der vorigen Ständeversammlung gegen das jetzige Ministerium ausgesprochene Mißtrau- ensvotum, und billigen, was der bleibende Aus- schuß Ew. k. Hoheit darüber vorgestellt hat. Wäre über das Urtheil des Landes nach den Aussprü- chen der vorigen aufgelösten Ständeversammlung irgend ein zweifel geblieben, so wird und muß derselbe im Hinblick auf die dermalige Stände- versammlung, in welcher sich nicht eine Stimme für das jetzige Ministerium erhebt, geschwunden sein. Das Volk sieht in der Beibehaltung des dermaligen Ministeriums die Rückkehr zu einer Regierungsweise, die weit hinter seinem Wünschen und Wollen liegt, und es wird in dieser Ansicht noch dadurch bestärkt, daß das Ministerium eine Wiederherstellung des Bundestags anstrebt. Wir protestiren feierlich gegen die Herstellung des vom deutschen Volk verworfenen und rechtsgiltig aufge- hobenen Bundestags, sowie gegen alle darauf ge- richteten Bestrebungen. Wir beklagen die große Verwickelung der Finanzlage des Landes, aber wenn wir mit Vermeidung jeder Selbsttäuschung nach dem Grund derselben forschen, so finden wir diesen eben in dem Bestehen des dermaligen Mi- nisteriums Ew. k. Hoheit und dessen Handlungs- weise gegen die vorige Ständeversammlung. Den Gesetzentwurf über die einstweilige Forterhebung der Steuern bis zum 30. Sept. dieses Jahres werden wir einer gewissenhaften Prüfung unter- werfen und je nach dem Ergebniß derselben un- sere Zustimmung ertheilen oder versagen. Die Schwierigkeiten und Gefahren, welche die gegen- wärtige Lage des Staates nach Außen und nach Jnnen darbietet, sind auch uns nicht entgangen. Wir hegen indessen die feste Ueberzeugung, daß sie zum großen Theile erst durch das gegenwär- tige Ministerium geschaffen sind und halten sie nur dann für überwindlich, wenn sich Ew. k. Ho- heit mit Männern umgeben, die das Vertrauen des Volkes genießen. Möge der Allmächtige Ew. k. Hoheit die Stimme des Volkes nicht überhören lassen! Ehrerbietungsvoll verharret Ew. k. Hoheit treugehorsamste Ständeversammlung. Namens der- selben: deren Präsident. Kassel, am... August 1850. Die preußischen Blätter schreibt der Lloyd, sind in der Kunst, die ungeheuersten Combinatio- nen in der Politik zu erfinden, wahrhaft bewun- derungswürdig. Einem Pröbchen dieser Journal- Athletik begegnen wir einer Berliner=Correspon- denz der „Schles. Ztg.“ die mit der wichtigsten Miene von der Welt Nachstehendes verkündet: „Vom Grafen v. Bernstorff sind wichtige Andeu- tungen aus Wien hier eingetroffen. Nach diesen Andeutungen des preußischen Gesandten in Wien scheint es dem österreichischen Cabinet um eine Verständigung mit Preußen mehr Ernst zu sein, als man im Allgemeinen bisher annahm. Den Auslassungen der halbofficiellen österreich. Blätter dürfte in Bezug auf ihren hochfahrenden Ton kein Werth beizulegen sein, da die Wendung der Dinge sich erst in den letzten Tagen vorbereitet hat. Oe- sterreich wird Preußen das Recht der Gründung der Union einräumen. Ueber die Form, in wel- cher dies Zugeständniß Oesterreichs gemacht wer- den soll, sind noch genauere Feststellungen vorbe- halten.“ Wir glauben dieser allerneuesten Combi- nation der „Schlesischen“ keinen Commentar an- fügen zu müssen. England. London, 24. August. Die eigentliche Bedeu- tung des Londoner Protokolles scheint in Deutsch- land vielfach mißverstanden zu werden; auch kann man sich darüber eben nicht wundern, weil dabei allerlei Absichten hinter den Coulissen spielen, wo- von das Protokoll selber Nichts sagt. Vor Al- lem mögen Jhre Landsleute überzeugt sein, daß eine Jncorporation Holsteins in Danemark von keiner Seite beabsichtigt wird, auch nicht von Seiten der gegenwärtigen dänischen Staatsregie- rung. Ueberhaupt bezieht sich dieses Protokoll durchaus nicht auf die rechtliche Stellung der Her- zogthümer zu Dänemark; mit dieser Frage befaßt sich die Conferenz nicht. Wenn in dem Proto- kolle von der „Jntegrität“ der dänischen Monar- chie die Rede ist, so ist dieser Ausdruck in sofern nicht glücklich gewählt, als er eben zu jenem Miß- verständnisse Veranlassung geben konnte. Das ganze Protokoll bezieht sich nur auf die Regelung der Erbfolge, und es drückt den Wunsch aus, daß diese durch gegenseitiges freies Einverständ- niß sämmtlicher Betheiligten dahin geordnet wer- den möge, daß bei Aussterben der jetzigen regie- renden Linie sämmtliche Länder wie bisher unter einem Oberhaupte bleiben möchten. Man würde irren, wenn man diesem Wortlaute des Protokolls gegenüber noch besondere arriére pensées unter- schieben wollte, die damit nicht im Einklang ste- hen. Daß aber dieser Erwähnung der Erbfolge bereits ein bestimmter Wunsch zu Grunde liegt, und daß die unterzeichnenden Mächte sich bereits über die Art und Weise der Regelung der Erb- folge ziemlich verständigt haben, mag nicht in Abrede gestellt werden. Diese ganze diplomatische Verhandlung ist auf Beseitigung der Erbfolge der Augustenburg'schen Linie in den Herzogthümern gerichtet. Wenn der Herzog von Augustenburg sich nicht in gar zu feindlichen Gegensatz bei die- sen Kämpfen gestellt, wenn er sich für Danemark nicht geradezu unmöglich gemacht hätte, so würde man wahrscheinlich auf das früher vorgeschlagene Auskunftsmittel zurückgekommen sein, die Däne- mark gültige weibliche Erbfolge umzuändern, und auf den Mannesstamm zu übertragen, um auf diese Weise das gemeinschaftliche Oberhaupt für beide Länder in der Person des Herzogs von Au- gustenburg zu erlangen. Da Letzterer aber, wie man wohl ohne alle Eingenommenheit zugestehen kann, sich diese Chancen auf den dänischen Thron selbst versperrt hat, so will man jetzt die Einheit des Oberhauptes auf entgegengesetzte Weise durch Ausschluß des Herzogs von Augustenburg von der Nachfolge in den Herzogthümern erreichen. Diesen Plan scheinen Jhre Landsleute auch rich- tig errathen zu haben; in der Person des für beide Länder bestimmten Nachfolgers irren sie sich aber gänzlich, wenn sie den Prinzen Peter von Oldenburg als solchen bezeichnen. Sobald der jetzige König von Dänemark die Krone niederlegt, was er lieber heute, als morgen thun würde, sobald man nun erst die Frage über die Erbfolge in Ordnung gebracht, ist nicht der Prinz Peter, sondern der jetzige Großherzog von Ol- denburg, und falls dieser nicht annehmen sollte, sein Sohn, der Erbprinz von Oldenburg, zum Kö- nige von Dänemark und zum Herzog von Schles- wig und Holstein bestimmt. Dänischerseits ist man damit einverstanden, eben so von Seiten des Großherzogs und des Erbprinzeu von Oldenburg. Der dänische Gesandte Hr. v. Bülow, war un- längst in Oldenburg und hat die Einwilligung beider hohen Personen in bester Form erhalten. Es fehlt also nur noch an der Einwilligung von zwei Betheiligten, an der Einwilligung der Au- gustenburger und der der Herzogthümer, und hier scheint mir allerdings einige Gefahr für das Recht vorhanden zu sein. Jn dem Protokolle steht frei- lich nichts davon, aber ich fürchte, daß man die Augustenburger, wenn sie nicht freiwillig nachge- ben und mit gewissen Entschädigungen nicht zu- frieden sind, zuletzt wenig fragen wird; ob man die Herzogthümer überhaupt fragt und deren nicht vorhandene Stände, möchte noch zweifelhafter sein. Was Jhre Landsleute aber noch weniger wissen werden, und was nach dem öffentlichen Verhalten des preuß. Gesandten in London freilich fast un- glaublich erscheinen würde, ist der Umstand, daß Niemand das Zustandekommen dieses Arrangements lebhafter wünscht und in Stille auch lebhafter be- treibt, als Preußen. Der Grund davon liegt ein- fach in der Hoffnung, daß auf solche Weise Ol- denburg vacant werden könnte, und daß Preußen alsdann Aussicht hätte, sich durch den Zuwachs dieses Großherzogthums zu arrondiren. Nach dem bekannten Briefe des Königs von Preußen an den Herzog von Augustenburg sollte man freilich glau- ben, daß Preußen sich verpflichtet fühlen würde, die agnatischen Rechte dieser Linie bis auf's Aeu- ßerste zu verfechten; diese Richtung ist aber längst aufgegeben, und wenn der Herzog von Augusten- burg nicht in Oesterreich und den übrigen Staa- ten des deutschen Bundes eine kräftige Stütze für seine unzweifelhaften Ansprüche findet, so möchte er so ziemlich von aller Welt verlassen dastehen. Auf Preußen kann er nicht rechnen. ( D. V. ) London, 28. August. Heute früh wurden die sterblichen Reste des Königs Ludwig Philipp in Gegenwart der ganzen kgl. Familie, des Abbe Guele und anderer Personen in einen bleiernen Sarg gelegt und dieser dann hermetisch verschlos- sen. Diesen Sarg wird ein anderer mit rothem Atlas überzogener umschließen und die Beisetzung soll Samstag in der Frühe erfolgen. Folgendes ist nach der „Times“ der Text des am 23. August von den Bevollmächtigten Oesterreichs, Dänemarks, Frankreichs, Großbritanniens, Ruß- lands und Schwedens und Norwegens im Foreign- Office unterzeichneten Protokolls: Der Geschäfts- träger Oesterreichs hat angekündigt, daß er von seinem Hofe ermächtigt ist, im Namen desselben den im Eingange und im Art. 1 des Protocolls vom 2. August 1850 ausgesprochenen Grundsätzen so wie den in Art. 2 und 4 enthaltenen Erklä- rungen beizupflichten, jedoch mit dem Vorbehalt daß durch die Stipulationen des erwähnten Pro- tokolls die Rechte des deutschen Bundes nicht be- einträchtigt werden sollen. Der Minister Däne- marks, während er mit Befriedigung diese von dem Hofe von Oesterreich dem Protocolle vom 2. August gegebene Zustimmung annimmt, halt es für seine Pflicht, daran zu erinnern, daß von der bestimmten Voraussetzung ausgegangen wird, daß die erwähnten Bundesrechte Deutschlands sich nur auf das Herzogthum Holstein und das Her- zogthum Lauenburg als Theile des deutschen Bun- des beziehen können. Die Vertreter Frankreichs, Großbritanniens, Rußlands und Schwedens und Norwegens, während sie einstimmig den Gesin- nungen Gerechtigkeit angedeihen lassen, welche den Hof von Oesterreich bewogen haben, den im all- gemeinen Jnteresse des Friedens und des europäi- schen Gleichgewichts durch das Protokoll vom 22. August aufgestellten Grundsätzen beizutreten, ha- ben von den vorstehenden Erklärungen Note ge- nommen. Koller. D. Reventlow. E. Drouyn de Lhuys. Palmerston. Brunnow. J. T. Re- hausen. Jtalien. Die Hauptangelegenheit, welche in diesem Au- genblick die Presse von Piemont beschäftigt, ist die Sendung des Ritters Pinelli nach Rom. Die Demagogen von Turin hatten vor, bei dieser Ge- legenheit gegen das Ministerium zu demonstriren; die Anführer der Partei hielten einen solchen Akt für compromittirend und empfehlen Ruhe und Ord- nung ( !? ) . Man sucht Siccardi's Sache bestmög- lichst zu heben, weil man einsieht, daß sein An- sehen zu schwinden anfängt. Das „Risorgimento“ bemerkt, daß die Mission des Hrn. Pinelli ein Concordat zum Zwecke habe. Jn diesem Falle würde die sardinische Regierung endlich das thun, was sie Anfangs hätte thun sollen; aber besser spät, als niemals. „Dem sardinischen Parlament, sagt das halboffizielle Blatt, werden nächstens Gesetzesentwürfe in Betreff der Ehen und ihrer Beziehungen zur bürgerlichen Gesetzgebung vorge- legt werden. Die Sendung des Ritters Pinelli dürfte sich auf diese Fragen, welche ihrer Natur

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 210. Würzburg, 2. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische210_1850/3>, abgerufen am 21.11.2024.