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Die Bayerische Presse. Nr. 214. Würzburg, 6. September 1850.

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[Spaltenumbruch] wig=Holstein!

Rendsburg, 2. Sept. Nachdem wir Gele-
genheit gehabt, seit unserem Aufenthalte hierorts
die hiesigen Zustände in der Nähe kennen zu ler-
nen, und es uns sogar gestattet worden, einen
mehrseitigen Blick in die Maschinerie unserer
Kriegsangelegenheiten zu werfen, sind wir von der
Ansicht, als geschehe hier zur Förderung unserer
vaterländischen Sache entweder nicht genug, oder
verfahre man zu saumselig, in mehrfacher Bezieh-
ung zurückgekommen. Wir halten es demnach um
so mehr fur Pflicht, als wir erfahren haben, daß
man den Samen des Mißtrauens auszustreuen
sucht, allen Zweifelsüchtigen die Zusicherung zu
geben, daß auch nicht der allergeringste Grund
vorhanden ist, Mißtrauen gegen die Rechtlichkeit,
Vaterlandsliebe und Aufopferungsfähigkeit sämmt-
licher Männer zu begen, die das Geschick unseres
Vaterlandes in die Hand genommen, um das
Recht desselben mit allen ihnen zu Gebote stehen-
den Mitteln bis aufs Aeußerste zu verfechten.
Man verdächtige demnach unsere Sache nicht; wir
haben gegen Wühlereien der verschiedensten Art
genug zu kämpfen, man erschwere uns also den
Kampf nicht durch Wühlereien von unten; man
bedenke endlich, daß wir bei aller unserer Begei-
sterung für unser Recht, unsere Ehre und Frei-
heit um so bedächtiger zu Werke gehen müssen,
als so mannigfache Jnteressen nicht nur nach in-
nen, sondern auch nach außen auf dem Spiele
stehen. Ein voreiliges Treiben, Jagen und Drän-
gen von außen kann uns gefährlich werden, wenn
wir demselben früher Folge leisten wollen, als
bis der rechte Augenblick, den man in und aus
der Ferne nicht so genau zu berechnen im Stande
sein dürfte als hier, gekommen sein wird. Es
gibt nicht nur ein "zu spät," es gibt auch ein
"zu früh". Sollte daher auch noch einige Zeit
darüber hingehen, ehe etwas Entscheidendes sich
bei uns ereignet, so lasse man dessenungeachtet
nicht Mißtrauen und Verdächtigungen emporkei-
men, nicht schwäche man durch die Verbreitung
derselben das Jnteresse für unsere Sache. Durch
Unbesonnenheiten mehrfacher Art sind theilweise
Deutschlands Hoffnungen vereitelt worden; dieß
sei für uns eine ernste Mahnung, unsere Ange-
legenheiten nicht auch unbesonnenerweise zu über-
stürzen. So viel an dem Volke und -- wir wer-
den dessen trotz alles bösen Geredes von Tage zu
Tage gewisser -- so viel an den Lenkern unserer
Sache liegt, wird nichts versäumt und außer Acht
gelassen, das zu erstrebende Ziel zu erreichen. --
Ein vom kommandirenden General in diesen letz-
ten Tagen bewerkstelligtes größeres Manövre al-
larmirte den Feind dermaßen, daß selbiges leicht
die Veranlassung zu einem ernsteren Treffen hätte
werden können, wenn dies vorläufig in unserem
Plane gelegen hätte. Die Dänen rückten aus
und wir rückten nach beendigtem Manövre wieder
ein und machten nebenbei einen dänischen Jäger
zum Gefangenen.

   

Jn dem "Flensburger Correspondenten" fin-
det sich eine Bekanntmachung von dem Regie-
rungskommissär v. Tillisch, wodurch 13 verschie-
dene prov. Gesetze und Anordnungen der Statt-
halterschaft aufgehoben werden. Unter anderen sind
dadurch die Gesetze über die Bürgerwehr, Preß-
freiheit und das Versammlungsrecht außer Kraft
gesetzt. Jn demselben Blatte ist auch eine Be-
kanntmachung über diejenigen Münzen, welche in
den königlichen Cassen in Schleswig angenommen
werden.

Frankfurt, 4. Sept. Der "engere Rath"
hat sich ( wie bereits bekannt ) am 2. d. M. con-
stituirt. Ueber die Thätigkeit, welche er in seiner
ersten Sitzung entwickelte, bin ich in der Lage,
Jhnen aus glaubwürdiger Quelle ein Näheres
mitzutheilen. Nachdem er constituirt, legte der
Präsidialgesandte Graf Thun der Versammlung
den in letzter Zeit so viel und verschiedenartig
besprochenen Antrag der österreichischen Regierung
[Spaltenumbruch] auf Bildung einer neutralen Commission für die
materielle Verwaltung des Bundeseigenthums vor.
Die Bersammlung übergab ihn einem Ausschusse
zur Berichterstattung. Der Ausschuß besteht aus
fünf Mitgliedern der Versammlung, dem Grafen
Thun, Deimold, v. Nostiz, v. Münch und
Strauß. Die Thatsache, daß der Präsidialge-
sandte im Namen seiner Regierung benannten
Antrag dem "engeren Rathe" zur Annahme oder
Nichtannahme vorgelegt hat, widerlegt hinlänglich
die in vielen Blättern verbreitete irrige Nachricht,
als habe Oesterreich mit Umgehung der zu ihm
stehenden deutschen Regierungen sich mit Preußen
über eine solche Verwaltungscommission einigen
wollen. Alle aus dieser irrigen Nachricht gezoge-
nen Consequenzen zerfallen so mit in sich selbst.
Ein zweiter Gegenstand welcher die Versamm-
lung in ihrer ersten Sitzung beschäftigte, war ein
von dem Bevollmächtigten für Holstein und Lau-
enburg in Beziehung auf die deutsch=dänische Frage
gestellter Antrag, es möge die Versammlung zur
Prüfung und Ratification des Friedensvertrages
schreiten, welchen Preußen mit Dänemark abge-
schlossen. Dieser Antrag wurde gleichfalls an
einen Ausschuß verwiesen. Zugleich wurde in
Berücksichtigung der Dringlichkeit der Sache, der
Ausschuß ersucht, die Berichterstattung darüber
zu beschleunigen. Der für diese Angelegenheit
niedergesetzte Ausschuß besteht aus fünf Bevoll-
mächtigten, dem Grafen Thun, v. Xylander, Det-
mold, v. Nostiz und Oertgen. Dem Berichte
desselben soll man in schon wenig Tagen entge-
gen sehen dürfen.

   

Wien, 31. August. Die Schweizer, so sa-
gen viele Leute, sind seit 1848 Amerikaner ge-
worden. Aber sie haben nicht die Freiheit der
Amerikaner. Da lesen wir in der Verfassung
der Vereinigten Staaten vom 17. Sept. 1787:
"Haben neun der ( damaligen dreizehn ) Staaten
für die Einführung dieser Bundesverfassung ge-
stimmt, so soll sie eingeführt werden unter den
Ständen, die sie ratifizirt haben werden." Das
war redlich und föderativ zugleich; man drang
Niemand eine Bundesverfassung auf, die ihm
nicht genehm gewesen. Die Schweiz handelte bei
einem ganz gleichen Anlaß unredlich und despo-
tisch zugleich, indem sie den Kantonen das Recht
der Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Bun-
desverfassung von 1848 in einem ersten Artikel
der Uedergangsbestimmungen zuerkannte, in einem
zweiten dagegen der "Tagsatzung" die Befugniß
einräumte, nach eingegangenen Erklärungen der
Kantone zu entscheiden, ob die neue Bundesver-
fassung angenommen sei. Die Abstimmungen er-
folgten: von 22 Kantonen nahmen 13 und ein
halber ( Appenzell=Außerrhoden ) an; Uri, Schwyz,
Unterwalden, Zug, Tessin und Wallis, nebst
Appenzell=Jnnerrhoden ( also 6 und ein halber
Kanton ) verwarfen sie förmlich. Jn einem ( Frei-
burg ) ließ man das Volk gar nicht abstimmen,
sondern der aus der Revolution hervorgegangene
Große Rath erklärte eigenmächtig die Zustimmung
zur Bundesverfassung; in Luzern verwarf das
Volk durch starke Mehrheit; der Große Rath
aber, bekanntlich wie jener von Freiburg, ein
Produkt der Waffengewalt, beliebte die Abwesen-
den ( 9890 Bürger ) auch zu den Annehmenden
zu zählen, eine Rechnungsmanier, die dann aller-
dings ebenfalls eine Mehrheit für die Annahme
ergab. Würde das Volk von Freiburg zur Ab-
stimmung zugelassen worden sein, so würde es
begreiflich, eingedenk der Grenel, welche kurz zu-
vor von den Schöpfern der Bundesverfassung auf
seinem Gebiete verübt worden waren, dieselbe mit
überwiegender Mehrheit verworfen haben. Die
Schweizer haben demnach ein Bundesstatut, das
von13 1 / 2 ehemaligen Bundesgliedern den übrigen
8 1 / 2 eben so freien Staaten der alten Eidgenos-
senschaft buchstäblich aufgedrungen worden ist ( jene
Hälften kommen her von der in Folge der Glau-
bensspaltung eingetretenen Trennung des Kan-
tons Appenzell in zwei gleiche souveräne Theile ) .
Die Mehrheit machten jene dreizehn Kantone
gegen acht allerdings aus: auch besitzen jene die
Mehrheit der Gesammtbevölkerung der Schweiz.
[Spaltenumbruch] Aber nicht das war in Frage, sondern: ob
eine solche Mehrheit befugt sein konnte, der
freien Staaten = Minderheit eine Bundesverfas-
sung aufzudringen? Die Tagsatzung maßte sich
diese Befugniß an, im Gegensatz zu der mil-
den Weisheit eines Washington. Die Minder-
heit hat sich freilich unterzogen, aber sie besteht
aus sieben Kantonen, welche kurz vorher wegen
Verheidigung ihrer bundesmäßigen Rechte mit
Krieg überzogen und zu einer Kriegs=Kontribution
von 6 Mill. Frcs. verurtheilt worden waren!
Aus der frühern Mehrheit war nur der verwer-
fende Kanton Tessin auch bei der Minderheit, und
der empfing nur den verdienten Lohn, indem er
sich gleichfalls wider Willen dem Machtgebot der
modernen Föderativ=Despotie unterziehen mußte.
-- Hört man nun gelegentlich, daß das Volk
der Kantone, welchem erwähnter Zwang angethan
worden, Schritte zu seiner Emanzipation thue,
so wird man sie im ursprünglichen föderativen
Rechte aller Kantone wohl begründet finden. Leicht
möglich, daß später auch Kantone der Mehrheit
eine gleiche Sprache führen und aus einem Sy-
steme zurückzutreten suchen, das unter Umständen
sie selbst ebenfalls zu Sklaven einer Mehrheit
machen kann, der sie nicht beigestimmt hätten. Die
Zukunft der Schweiz ist in dieser Beziehung höchst
ungewiß. -- Wenn das Freiburger Volk für freie
Revision seiner eigenen Kantonal=Verfassung pe-
titionirt, so ist das nichts Anderes, als ebenfalls
ein Emanzipationsversuch, wenn auch das Ziel
dermalen schon die Bundesverfassung nicht treffen
konnte, -- Vorläufer eines andern, der dieser gel-
ten wird. Es versteht sich, daß der abwesende
und willkürlich verbannte Bischof der Urheber je-
ner ungeheuern petitionirenden Mehrheit sein muß;
neben ihm die mit der bekannten Kriegs=Kontri-
bution Belasteten, denen es übrigens gelungen ist,
zur Leistung ihrer Verbindlichkeit ( ? ) eine Anleihe
von 1,600,000 Schweizer=Franken zu den leichte-
sten Bedingungen abzuschließen, während die Re-
gierung, bei allen Versuchen Geld zu erheben,
selbst zu 5 Proz. keine Erhörung fand.

Rostock, 31. Aug. Gegen mehrere Professoren
der hiesigen Universität sollen bereits Untersuchun-
gen wegen demokratischer Umtriebe eingeleitet
sein, deren Folge vielleicht eine Amtssuspension
sein dürfte. Jn Gemeinschaft mit mehreren jün-
geren Advokaten, denen es an Praxis fehlt, und
einigen anderen Demokraten wird nämlich die hie-
sige Central=Wühlerei namentlich von mehreren
Universitäts=Professoren betrieben, bei deren einem
vor Kurzem auch die Akten des mecklenburgischen
Central=Comite's in Beschlag genommen wurden,
die dem Gerichte wohl der sicherste Leitfaden sein
werden, um die Böcke aus den demokratischen
Schafen herauszufinden. Die Wuth der Revo-
lutionäre auf das Ministerium, namentlich auf die
Person des Grafen v. Bülow, kennt keine Gren-
zen, dessenungeachtet wagt man hier, wo sonst
keine Woche ohne Volksversammlungen verlief,
doch jetzt nicht, dieser Wuth Raum zu ge-
ben, ja diese sonst so großmäuligen Volksredner
lassen es sich nicht einmal beifallen, überhaupt
noch öffentliche Reden zu halten, aus Furcht, beim
Schopf gefaßt zu werden; viel mag hierzu auch
wohl noch die Angst vor den Folgen der Haus-
suchungen thun, die trotz aller Großsprechereien in
den radikalen Blättern doch eine große Entmuthi-
gung hervorgebracht haben, denn hier heißt es
jetzt: mitgegangen, mitgehangen! --

Jtalien.

Turin, 28. August. Die Campana, ein
kirchliches Turiner Journal, enthält folgende De-
tails über den Aufenthalt und das Befinden des
Erzbischofs von Turin in Fenestrelle: "Es wurde
ihm im Fort von S. Carlo die Wohnung in ei-
nem Hause angewiesen, das links vom Eingang
in der Nähe des Hauses des Gouverneurs liegt,
und von dem Hause, welches den Staatsgefan-
genen und übrigen Festungsarrestanten zum Ker-
ker dient, getrennt ist. Es sind ihm Zimmer im
zweiten und dritten Stockwerk eingeräumt. Mit
ihm zusammen wohnen sein Sekretär T. Daviso

[Spaltenumbruch] wig=Holstein!

Rendsburg, 2. Sept. Nachdem wir Gele-
genheit gehabt, seit unserem Aufenthalte hierorts
die hiesigen Zustände in der Nähe kennen zu ler-
nen, und es uns sogar gestattet worden, einen
mehrseitigen Blick in die Maschinerie unserer
Kriegsangelegenheiten zu werfen, sind wir von der
Ansicht, als geschehe hier zur Förderung unserer
vaterländischen Sache entweder nicht genug, oder
verfahre man zu saumselig, in mehrfacher Bezieh-
ung zurückgekommen. Wir halten es demnach um
so mehr fur Pflicht, als wir erfahren haben, daß
man den Samen des Mißtrauens auszustreuen
sucht, allen Zweifelsüchtigen die Zusicherung zu
geben, daß auch nicht der allergeringste Grund
vorhanden ist, Mißtrauen gegen die Rechtlichkeit,
Vaterlandsliebe und Aufopferungsfähigkeit sämmt-
licher Männer zu begen, die das Geschick unseres
Vaterlandes in die Hand genommen, um das
Recht desselben mit allen ihnen zu Gebote stehen-
den Mitteln bis aufs Aeußerste zu verfechten.
Man verdächtige demnach unsere Sache nicht; wir
haben gegen Wühlereien der verschiedensten Art
genug zu kämpfen, man erschwere uns also den
Kampf nicht durch Wühlereien von unten; man
bedenke endlich, daß wir bei aller unserer Begei-
sterung für unser Recht, unsere Ehre und Frei-
heit um so bedächtiger zu Werke gehen müssen,
als so mannigfache Jnteressen nicht nur nach in-
nen, sondern auch nach außen auf dem Spiele
stehen. Ein voreiliges Treiben, Jagen und Drän-
gen von außen kann uns gefährlich werden, wenn
wir demselben früher Folge leisten wollen, als
bis der rechte Augenblick, den man in und aus
der Ferne nicht so genau zu berechnen im Stande
sein dürfte als hier, gekommen sein wird. Es
gibt nicht nur ein „zu spät,“ es gibt auch ein
„zu früh“. Sollte daher auch noch einige Zeit
darüber hingehen, ehe etwas Entscheidendes sich
bei uns ereignet, so lasse man dessenungeachtet
nicht Mißtrauen und Verdächtigungen emporkei-
men, nicht schwäche man durch die Verbreitung
derselben das Jnteresse für unsere Sache. Durch
Unbesonnenheiten mehrfacher Art sind theilweise
Deutschlands Hoffnungen vereitelt worden; dieß
sei für uns eine ernste Mahnung, unsere Ange-
legenheiten nicht auch unbesonnenerweise zu über-
stürzen. So viel an dem Volke und -- wir wer-
den dessen trotz alles bösen Geredes von Tage zu
Tage gewisser -- so viel an den Lenkern unserer
Sache liegt, wird nichts versäumt und außer Acht
gelassen, das zu erstrebende Ziel zu erreichen. --
Ein vom kommandirenden General in diesen letz-
ten Tagen bewerkstelligtes größeres Manövre al-
larmirte den Feind dermaßen, daß selbiges leicht
die Veranlassung zu einem ernsteren Treffen hätte
werden können, wenn dies vorläufig in unserem
Plane gelegen hätte. Die Dänen rückten aus
und wir rückten nach beendigtem Manövre wieder
ein und machten nebenbei einen dänischen Jäger
zum Gefangenen.

   

Jn dem „Flensburger Correspondenten“ fin-
det sich eine Bekanntmachung von dem Regie-
rungskommissär v. Tillisch, wodurch 13 verschie-
dene prov. Gesetze und Anordnungen der Statt-
halterschaft aufgehoben werden. Unter anderen sind
dadurch die Gesetze über die Bürgerwehr, Preß-
freiheit und das Versammlungsrecht außer Kraft
gesetzt. Jn demselben Blatte ist auch eine Be-
kanntmachung über diejenigen Münzen, welche in
den königlichen Cassen in Schleswig angenommen
werden.

Frankfurt, 4. Sept. Der „engere Rath“
hat sich ( wie bereits bekannt ) am 2. d. M. con-
stituirt. Ueber die Thätigkeit, welche er in seiner
ersten Sitzung entwickelte, bin ich in der Lage,
Jhnen aus glaubwürdiger Quelle ein Näheres
mitzutheilen. Nachdem er constituirt, legte der
Präsidialgesandte Graf Thun der Versammlung
den in letzter Zeit so viel und verschiedenartig
besprochenen Antrag der österreichischen Regierung
[Spaltenumbruch] auf Bildung einer neutralen Commission für die
materielle Verwaltung des Bundeseigenthums vor.
Die Bersammlung übergab ihn einem Ausschusse
zur Berichterstattung. Der Ausschuß besteht aus
fünf Mitgliedern der Versammlung, dem Grafen
Thun, Deimold, v. Nostiz, v. Münch und
Strauß. Die Thatsache, daß der Präsidialge-
sandte im Namen seiner Regierung benannten
Antrag dem „engeren Rathe“ zur Annahme oder
Nichtannahme vorgelegt hat, widerlegt hinlänglich
die in vielen Blättern verbreitete irrige Nachricht,
als habe Oesterreich mit Umgehung der zu ihm
stehenden deutschen Regierungen sich mit Preußen
über eine solche Verwaltungscommission einigen
wollen. Alle aus dieser irrigen Nachricht gezoge-
nen Consequenzen zerfallen so mit in sich selbst.
Ein zweiter Gegenstand welcher die Versamm-
lung in ihrer ersten Sitzung beschäftigte, war ein
von dem Bevollmächtigten für Holstein und Lau-
enburg in Beziehung auf die deutsch=dänische Frage
gestellter Antrag, es möge die Versammlung zur
Prüfung und Ratification des Friedensvertrages
schreiten, welchen Preußen mit Dänemark abge-
schlossen. Dieser Antrag wurde gleichfalls an
einen Ausschuß verwiesen. Zugleich wurde in
Berücksichtigung der Dringlichkeit der Sache, der
Ausschuß ersucht, die Berichterstattung darüber
zu beschleunigen. Der für diese Angelegenheit
niedergesetzte Ausschuß besteht aus fünf Bevoll-
mächtigten, dem Grafen Thun, v. Xylander, Det-
mold, v. Nostiz und Oertgen. Dem Berichte
desselben soll man in schon wenig Tagen entge-
gen sehen dürfen.

   

Wien, 31. August. Die Schweizer, so sa-
gen viele Leute, sind seit 1848 Amerikaner ge-
worden. Aber sie haben nicht die Freiheit der
Amerikaner. Da lesen wir in der Verfassung
der Vereinigten Staaten vom 17. Sept. 1787:
„Haben neun der ( damaligen dreizehn ) Staaten
für die Einführung dieser Bundesverfassung ge-
stimmt, so soll sie eingeführt werden unter den
Ständen, die sie ratifizirt haben werden.“ Das
war redlich und föderativ zugleich; man drang
Niemand eine Bundesverfassung auf, die ihm
nicht genehm gewesen. Die Schweiz handelte bei
einem ganz gleichen Anlaß unredlich und despo-
tisch zugleich, indem sie den Kantonen das Recht
der Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Bun-
desverfassung von 1848 in einem ersten Artikel
der Uedergangsbestimmungen zuerkannte, in einem
zweiten dagegen der „Tagsatzung“ die Befugniß
einräumte, nach eingegangenen Erklärungen der
Kantone zu entscheiden, ob die neue Bundesver-
fassung angenommen sei. Die Abstimmungen er-
folgten: von 22 Kantonen nahmen 13 und ein
halber ( Appenzell=Außerrhoden ) an; Uri, Schwyz,
Unterwalden, Zug, Tessin und Wallis, nebst
Appenzell=Jnnerrhoden ( also 6 und ein halber
Kanton ) verwarfen sie förmlich. Jn einem ( Frei-
burg ) ließ man das Volk gar nicht abstimmen,
sondern der aus der Revolution hervorgegangene
Große Rath erklärte eigenmächtig die Zustimmung
zur Bundesverfassung; in Luzern verwarf das
Volk durch starke Mehrheit; der Große Rath
aber, bekanntlich wie jener von Freiburg, ein
Produkt der Waffengewalt, beliebte die Abwesen-
den ( 9890 Bürger ) auch zu den Annehmenden
zu zählen, eine Rechnungsmanier, die dann aller-
dings ebenfalls eine Mehrheit für die Annahme
ergab. Würde das Volk von Freiburg zur Ab-
stimmung zugelassen worden sein, so würde es
begreiflich, eingedenk der Grenel, welche kurz zu-
vor von den Schöpfern der Bundesverfassung auf
seinem Gebiete verübt worden waren, dieselbe mit
überwiegender Mehrheit verworfen haben. Die
Schweizer haben demnach ein Bundesstatut, das
von13 1 / 2 ehemaligen Bundesgliedern den übrigen
8 1 / 2 eben so freien Staaten der alten Eidgenos-
senschaft buchstäblich aufgedrungen worden ist ( jene
Hälften kommen her von der in Folge der Glau-
bensspaltung eingetretenen Trennung des Kan-
tons Appenzell in zwei gleiche souveräne Theile ) .
Die Mehrheit machten jene dreizehn Kantone
gegen acht allerdings aus: auch besitzen jene die
Mehrheit der Gesammtbevölkerung der Schweiz.
[Spaltenumbruch] Aber nicht das war in Frage, sondern: ob
eine solche Mehrheit befugt sein konnte, der
freien Staaten = Minderheit eine Bundesverfas-
sung aufzudringen? Die Tagsatzung maßte sich
diese Befugniß an, im Gegensatz zu der mil-
den Weisheit eines Washington. Die Minder-
heit hat sich freilich unterzogen, aber sie besteht
aus sieben Kantonen, welche kurz vorher wegen
Verheidigung ihrer bundesmäßigen Rechte mit
Krieg überzogen und zu einer Kriegs=Kontribution
von 6 Mill. Frcs. verurtheilt worden waren!
Aus der frühern Mehrheit war nur der verwer-
fende Kanton Tessin auch bei der Minderheit, und
der empfing nur den verdienten Lohn, indem er
sich gleichfalls wider Willen dem Machtgebot der
modernen Föderativ=Despotie unterziehen mußte.
-- Hört man nun gelegentlich, daß das Volk
der Kantone, welchem erwähnter Zwang angethan
worden, Schritte zu seiner Emanzipation thue,
so wird man sie im ursprünglichen föderativen
Rechte aller Kantone wohl begründet finden. Leicht
möglich, daß später auch Kantone der Mehrheit
eine gleiche Sprache führen und aus einem Sy-
steme zurückzutreten suchen, das unter Umständen
sie selbst ebenfalls zu Sklaven einer Mehrheit
machen kann, der sie nicht beigestimmt hätten. Die
Zukunft der Schweiz ist in dieser Beziehung höchst
ungewiß. -- Wenn das Freiburger Volk für freie
Revision seiner eigenen Kantonal=Verfassung pe-
titionirt, so ist das nichts Anderes, als ebenfalls
ein Emanzipationsversuch, wenn auch das Ziel
dermalen schon die Bundesverfassung nicht treffen
konnte, -- Vorläufer eines andern, der dieser gel-
ten wird. Es versteht sich, daß der abwesende
und willkürlich verbannte Bischof der Urheber je-
ner ungeheuern petitionirenden Mehrheit sein muß;
neben ihm die mit der bekannten Kriegs=Kontri-
bution Belasteten, denen es übrigens gelungen ist,
zur Leistung ihrer Verbindlichkeit ( ? ) eine Anleihe
von 1,600,000 Schweizer=Franken zu den leichte-
sten Bedingungen abzuschließen, während die Re-
gierung, bei allen Versuchen Geld zu erheben,
selbst zu 5 Proz. keine Erhörung fand.

Rostock, 31. Aug. Gegen mehrere Professoren
der hiesigen Universität sollen bereits Untersuchun-
gen wegen demokratischer Umtriebe eingeleitet
sein, deren Folge vielleicht eine Amtssuspension
sein dürfte. Jn Gemeinschaft mit mehreren jün-
geren Advokaten, denen es an Praxis fehlt, und
einigen anderen Demokraten wird nämlich die hie-
sige Central=Wühlerei namentlich von mehreren
Universitäts=Professoren betrieben, bei deren einem
vor Kurzem auch die Akten des mecklenburgischen
Central=Comite's in Beschlag genommen wurden,
die dem Gerichte wohl der sicherste Leitfaden sein
werden, um die Böcke aus den demokratischen
Schafen herauszufinden. Die Wuth der Revo-
lutionäre auf das Ministerium, namentlich auf die
Person des Grafen v. Bülow, kennt keine Gren-
zen, dessenungeachtet wagt man hier, wo sonst
keine Woche ohne Volksversammlungen verlief,
doch jetzt nicht, dieser Wuth Raum zu ge-
ben, ja diese sonst so großmäuligen Volksredner
lassen es sich nicht einmal beifallen, überhaupt
noch öffentliche Reden zu halten, aus Furcht, beim
Schopf gefaßt zu werden; viel mag hierzu auch
wohl noch die Angst vor den Folgen der Haus-
suchungen thun, die trotz aller Großsprechereien in
den radikalen Blättern doch eine große Entmuthi-
gung hervorgebracht haben, denn hier heißt es
jetzt: mitgegangen, mitgehangen! --

Jtalien.

Turin, 28. August. Die Campana, ein
kirchliches Turiner Journal, enthält folgende De-
tails über den Aufenthalt und das Befinden des
Erzbischofs von Turin in Fenestrelle: „Es wurde
ihm im Fort von S. Carlo die Wohnung in ei-
nem Hause angewiesen, das links vom Eingang
in der Nähe des Hauses des Gouverneurs liegt,
und von dem Hause, welches den Staatsgefan-
genen und übrigen Festungsarrestanten zum Ker-
ker dient, getrennt ist. Es sind ihm Zimmer im
zweiten und dritten Stockwerk eingeräumt. Mit
ihm zusammen wohnen sein Sekretär T. Daviso

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[0002] wig=Holstein! Ener Euch treu ergebener Kriegs- kamerad und Brigadekommandeur. ( gez. ) v. Ger- hardt. Rendsburg, 2. Sept. Nachdem wir Gele- genheit gehabt, seit unserem Aufenthalte hierorts die hiesigen Zustände in der Nähe kennen zu ler- nen, und es uns sogar gestattet worden, einen mehrseitigen Blick in die Maschinerie unserer Kriegsangelegenheiten zu werfen, sind wir von der Ansicht, als geschehe hier zur Förderung unserer vaterländischen Sache entweder nicht genug, oder verfahre man zu saumselig, in mehrfacher Bezieh- ung zurückgekommen. Wir halten es demnach um so mehr fur Pflicht, als wir erfahren haben, daß man den Samen des Mißtrauens auszustreuen sucht, allen Zweifelsüchtigen die Zusicherung zu geben, daß auch nicht der allergeringste Grund vorhanden ist, Mißtrauen gegen die Rechtlichkeit, Vaterlandsliebe und Aufopferungsfähigkeit sämmt- licher Männer zu begen, die das Geschick unseres Vaterlandes in die Hand genommen, um das Recht desselben mit allen ihnen zu Gebote stehen- den Mitteln bis aufs Aeußerste zu verfechten. Man verdächtige demnach unsere Sache nicht; wir haben gegen Wühlereien der verschiedensten Art genug zu kämpfen, man erschwere uns also den Kampf nicht durch Wühlereien von unten; man bedenke endlich, daß wir bei aller unserer Begei- sterung für unser Recht, unsere Ehre und Frei- heit um so bedächtiger zu Werke gehen müssen, als so mannigfache Jnteressen nicht nur nach in- nen, sondern auch nach außen auf dem Spiele stehen. Ein voreiliges Treiben, Jagen und Drän- gen von außen kann uns gefährlich werden, wenn wir demselben früher Folge leisten wollen, als bis der rechte Augenblick, den man in und aus der Ferne nicht so genau zu berechnen im Stande sein dürfte als hier, gekommen sein wird. Es gibt nicht nur ein „zu spät,“ es gibt auch ein „zu früh“. Sollte daher auch noch einige Zeit darüber hingehen, ehe etwas Entscheidendes sich bei uns ereignet, so lasse man dessenungeachtet nicht Mißtrauen und Verdächtigungen emporkei- men, nicht schwäche man durch die Verbreitung derselben das Jnteresse für unsere Sache. Durch Unbesonnenheiten mehrfacher Art sind theilweise Deutschlands Hoffnungen vereitelt worden; dieß sei für uns eine ernste Mahnung, unsere Ange- legenheiten nicht auch unbesonnenerweise zu über- stürzen. So viel an dem Volke und -- wir wer- den dessen trotz alles bösen Geredes von Tage zu Tage gewisser -- so viel an den Lenkern unserer Sache liegt, wird nichts versäumt und außer Acht gelassen, das zu erstrebende Ziel zu erreichen. -- Ein vom kommandirenden General in diesen letz- ten Tagen bewerkstelligtes größeres Manövre al- larmirte den Feind dermaßen, daß selbiges leicht die Veranlassung zu einem ernsteren Treffen hätte werden können, wenn dies vorläufig in unserem Plane gelegen hätte. Die Dänen rückten aus und wir rückten nach beendigtem Manövre wieder ein und machten nebenbei einen dänischen Jäger zum Gefangenen. ( L. Z. ) Jn dem „Flensburger Correspondenten“ fin- det sich eine Bekanntmachung von dem Regie- rungskommissär v. Tillisch, wodurch 13 verschie- dene prov. Gesetze und Anordnungen der Statt- halterschaft aufgehoben werden. Unter anderen sind dadurch die Gesetze über die Bürgerwehr, Preß- freiheit und das Versammlungsrecht außer Kraft gesetzt. Jn demselben Blatte ist auch eine Be- kanntmachung über diejenigen Münzen, welche in den königlichen Cassen in Schleswig angenommen werden. Frankfurt, 4. Sept. Der „engere Rath“ hat sich ( wie bereits bekannt ) am 2. d. M. con- stituirt. Ueber die Thätigkeit, welche er in seiner ersten Sitzung entwickelte, bin ich in der Lage, Jhnen aus glaubwürdiger Quelle ein Näheres mitzutheilen. Nachdem er constituirt, legte der Präsidialgesandte Graf Thun der Versammlung den in letzter Zeit so viel und verschiedenartig besprochenen Antrag der österreichischen Regierung auf Bildung einer neutralen Commission für die materielle Verwaltung des Bundeseigenthums vor. Die Bersammlung übergab ihn einem Ausschusse zur Berichterstattung. Der Ausschuß besteht aus fünf Mitgliedern der Versammlung, dem Grafen Thun, Deimold, v. Nostiz, v. Münch und Strauß. Die Thatsache, daß der Präsidialge- sandte im Namen seiner Regierung benannten Antrag dem „engeren Rathe“ zur Annahme oder Nichtannahme vorgelegt hat, widerlegt hinlänglich die in vielen Blättern verbreitete irrige Nachricht, als habe Oesterreich mit Umgehung der zu ihm stehenden deutschen Regierungen sich mit Preußen über eine solche Verwaltungscommission einigen wollen. Alle aus dieser irrigen Nachricht gezoge- nen Consequenzen zerfallen so mit in sich selbst. Ein zweiter Gegenstand welcher die Versamm- lung in ihrer ersten Sitzung beschäftigte, war ein von dem Bevollmächtigten für Holstein und Lau- enburg in Beziehung auf die deutsch=dänische Frage gestellter Antrag, es möge die Versammlung zur Prüfung und Ratification des Friedensvertrages schreiten, welchen Preußen mit Dänemark abge- schlossen. Dieser Antrag wurde gleichfalls an einen Ausschuß verwiesen. Zugleich wurde in Berücksichtigung der Dringlichkeit der Sache, der Ausschuß ersucht, die Berichterstattung darüber zu beschleunigen. Der für diese Angelegenheit niedergesetzte Ausschuß besteht aus fünf Bevoll- mächtigten, dem Grafen Thun, v. Xylander, Det- mold, v. Nostiz und Oertgen. Dem Berichte desselben soll man in schon wenig Tagen entge- gen sehen dürfen. ( F. J. ) Wien, 31. August. Die Schweizer, so sa- gen viele Leute, sind seit 1848 Amerikaner ge- worden. Aber sie haben nicht die Freiheit der Amerikaner. Da lesen wir in der Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. Sept. 1787: „Haben neun der ( damaligen dreizehn ) Staaten für die Einführung dieser Bundesverfassung ge- stimmt, so soll sie eingeführt werden unter den Ständen, die sie ratifizirt haben werden.“ Das war redlich und föderativ zugleich; man drang Niemand eine Bundesverfassung auf, die ihm nicht genehm gewesen. Die Schweiz handelte bei einem ganz gleichen Anlaß unredlich und despo- tisch zugleich, indem sie den Kantonen das Recht der Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Bun- desverfassung von 1848 in einem ersten Artikel der Uedergangsbestimmungen zuerkannte, in einem zweiten dagegen der „Tagsatzung“ die Befugniß einräumte, nach eingegangenen Erklärungen der Kantone zu entscheiden, ob die neue Bundesver- fassung angenommen sei. Die Abstimmungen er- folgten: von 22 Kantonen nahmen 13 und ein halber ( Appenzell=Außerrhoden ) an; Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Tessin und Wallis, nebst Appenzell=Jnnerrhoden ( also 6 und ein halber Kanton ) verwarfen sie förmlich. Jn einem ( Frei- burg ) ließ man das Volk gar nicht abstimmen, sondern der aus der Revolution hervorgegangene Große Rath erklärte eigenmächtig die Zustimmung zur Bundesverfassung; in Luzern verwarf das Volk durch starke Mehrheit; der Große Rath aber, bekanntlich wie jener von Freiburg, ein Produkt der Waffengewalt, beliebte die Abwesen- den ( 9890 Bürger ) auch zu den Annehmenden zu zählen, eine Rechnungsmanier, die dann aller- dings ebenfalls eine Mehrheit für die Annahme ergab. Würde das Volk von Freiburg zur Ab- stimmung zugelassen worden sein, so würde es begreiflich, eingedenk der Grenel, welche kurz zu- vor von den Schöpfern der Bundesverfassung auf seinem Gebiete verübt worden waren, dieselbe mit überwiegender Mehrheit verworfen haben. Die Schweizer haben demnach ein Bundesstatut, das von13 1 / 2 ehemaligen Bundesgliedern den übrigen 8 1 / 2 eben so freien Staaten der alten Eidgenos- senschaft buchstäblich aufgedrungen worden ist ( jene Hälften kommen her von der in Folge der Glau- bensspaltung eingetretenen Trennung des Kan- tons Appenzell in zwei gleiche souveräne Theile ) . Die Mehrheit machten jene dreizehn Kantone gegen acht allerdings aus: auch besitzen jene die Mehrheit der Gesammtbevölkerung der Schweiz. Aber nicht das war in Frage, sondern: ob eine solche Mehrheit befugt sein konnte, der freien Staaten = Minderheit eine Bundesverfas- sung aufzudringen? Die Tagsatzung maßte sich diese Befugniß an, im Gegensatz zu der mil- den Weisheit eines Washington. Die Minder- heit hat sich freilich unterzogen, aber sie besteht aus sieben Kantonen, welche kurz vorher wegen Verheidigung ihrer bundesmäßigen Rechte mit Krieg überzogen und zu einer Kriegs=Kontribution von 6 Mill. Frcs. verurtheilt worden waren! Aus der frühern Mehrheit war nur der verwer- fende Kanton Tessin auch bei der Minderheit, und der empfing nur den verdienten Lohn, indem er sich gleichfalls wider Willen dem Machtgebot der modernen Föderativ=Despotie unterziehen mußte. -- Hört man nun gelegentlich, daß das Volk der Kantone, welchem erwähnter Zwang angethan worden, Schritte zu seiner Emanzipation thue, so wird man sie im ursprünglichen föderativen Rechte aller Kantone wohl begründet finden. Leicht möglich, daß später auch Kantone der Mehrheit eine gleiche Sprache führen und aus einem Sy- steme zurückzutreten suchen, das unter Umständen sie selbst ebenfalls zu Sklaven einer Mehrheit machen kann, der sie nicht beigestimmt hätten. Die Zukunft der Schweiz ist in dieser Beziehung höchst ungewiß. -- Wenn das Freiburger Volk für freie Revision seiner eigenen Kantonal=Verfassung pe- titionirt, so ist das nichts Anderes, als ebenfalls ein Emanzipationsversuch, wenn auch das Ziel dermalen schon die Bundesverfassung nicht treffen konnte, -- Vorläufer eines andern, der dieser gel- ten wird. Es versteht sich, daß der abwesende und willkürlich verbannte Bischof der Urheber je- ner ungeheuern petitionirenden Mehrheit sein muß; neben ihm die mit der bekannten Kriegs=Kontri- bution Belasteten, denen es übrigens gelungen ist, zur Leistung ihrer Verbindlichkeit ( ? ) eine Anleihe von 1,600,000 Schweizer=Franken zu den leichte- sten Bedingungen abzuschließen, während die Re- gierung, bei allen Versuchen Geld zu erheben, selbst zu 5 Proz. keine Erhörung fand. Rostock, 31. Aug. Gegen mehrere Professoren der hiesigen Universität sollen bereits Untersuchun- gen wegen demokratischer Umtriebe eingeleitet sein, deren Folge vielleicht eine Amtssuspension sein dürfte. Jn Gemeinschaft mit mehreren jün- geren Advokaten, denen es an Praxis fehlt, und einigen anderen Demokraten wird nämlich die hie- sige Central=Wühlerei namentlich von mehreren Universitäts=Professoren betrieben, bei deren einem vor Kurzem auch die Akten des mecklenburgischen Central=Comite's in Beschlag genommen wurden, die dem Gerichte wohl der sicherste Leitfaden sein werden, um die Böcke aus den demokratischen Schafen herauszufinden. Die Wuth der Revo- lutionäre auf das Ministerium, namentlich auf die Person des Grafen v. Bülow, kennt keine Gren- zen, dessenungeachtet wagt man hier, wo sonst keine Woche ohne Volksversammlungen verlief, doch jetzt nicht, dieser Wuth Raum zu ge- ben, ja diese sonst so großmäuligen Volksredner lassen es sich nicht einmal beifallen, überhaupt noch öffentliche Reden zu halten, aus Furcht, beim Schopf gefaßt zu werden; viel mag hierzu auch wohl noch die Angst vor den Folgen der Haus- suchungen thun, die trotz aller Großsprechereien in den radikalen Blättern doch eine große Entmuthi- gung hervorgebracht haben, denn hier heißt es jetzt: mitgegangen, mitgehangen! -- Jtalien. Turin, 28. August. Die Campana, ein kirchliches Turiner Journal, enthält folgende De- tails über den Aufenthalt und das Befinden des Erzbischofs von Turin in Fenestrelle: „Es wurde ihm im Fort von S. Carlo die Wohnung in ei- nem Hause angewiesen, das links vom Eingang in der Nähe des Hauses des Gouverneurs liegt, und von dem Hause, welches den Staatsgefan- genen und übrigen Festungsarrestanten zum Ker- ker dient, getrennt ist. Es sind ihm Zimmer im zweiten und dritten Stockwerk eingeräumt. Mit ihm zusammen wohnen sein Sekretär T. Daviso

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 214. Würzburg, 6. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische214_1850/2>, abgerufen am 03.12.2024.