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Die Bayerische Presse. Nr. 275. Würzburg, 16. November 1850.

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[Spaltenumbruch] welche die Hirten der Kirche nach ihrer Pflicht in Ge-
wissenssachen verkündet hatten. Später geschah noch
eine andere und viel schwerere Unbill, als eine
hervorragende Person, welche, wie allen bekannt,
ganz vorzüglich zu jenem ungerechten Gesetz ge-
rathen, und sich geweigert hatte ihren Antheil an
jenem Vorgange öffentlich zu mißbilligen, von dem
Erzbischof von Turin für unwürdig erklärt wurde
die letzten Tröstungen der Sterbenden zu empfangen.
Da wurde derselbe Erzbischof von einem Haufen
Soldaten aus seiner Kirche geschleppt ( strappato )
und in eine Festung unter strenger Bewachung
geworfen, der Pfarrer aus der religiösen Gemein-
schaft der Serviten aber, der pflichtschuldig ihm
gehorcht hatte, wurde mit Gewalt aus Turin ver-
trieben, und seine Ordensbrüder aus ihrem Turi-
ner Kloster gewiesen, und in ein anderes gebracht,
als ob es der Laiengewalt zukäme über die Ver-
waltung der heiligen Sakramente und über die Vor-
schriften bei ihrem Empfang ein Urtheil zu haben.
Aber nicht genug! Derselbe Streit über Ver-
abreichung der Sacramente und die neuen Vor-
schriften in Gewissenssachen, welche schon früher
von genanntem Erzbischof erlassen waren, wie er
dazu von Uns bevollmächtigt worden, wurde vor
den Appellationshof von Turin gebracht, der ohne
Verzug am 25. Sept. beschloß, daß der Erz-
bischof sich über die Grenzen des königlichen Ge-
biets begeben müsse, und daß alle Güter des
Erzbisthums unter Sequester zu stellen seien.
Fast gleichzeitig, nämlich am 21. desselben Mo-
nats, verfügte der Appellationshof der Jnsel Sar-
dinien dasselbe gegen Unsern ehrwürdigen Bru-
der, den Erzbischof von Cagliari, dem zum Ver-
brechen gemacht wurde, daß er mit ganz allge-
meinen Worten ( denn keiner war persönlich be-
zeichnet ) alle den Kirchenstrafen verfallen erklärte,
welche das Heiligthum des erzbischöflichen Pala-
stes verletzt und mit Gewalt in die erzbischöfliche
Kanzlei zu dringen versucht hatten. Jn Folge
dieser Urtel sahen sich diese Prälaten aus ihrem
Besitzthum vertrieben, der Verwaltung ihrer zeit-
lichen Güter und der Einkünfte ihrer Erz-
bisthümer beraubt, und mußten sich der eine
nach Frankreich retten, der andere in diese
Unsre hohe Residenz begeben. Es gibt aber außer-
dem noch manche andere und keineswegs unbedeu-
tende Dinge, welche die subalpinische Regierung
gegen die Rechte der Kirche und zum Schaden
der Religion eingeführt und angeordnet hat. Da-
hin müssen Wir zu höchstem Bedauern das ver-
derbliche Gesetz über die öffentliche Erziehung und
über die höhern und untern, öffentlichen und Pri-
vatschulen rechnen, welches unterm 4. Okt. 1848
erlassen worden. Die oberste Leitung derselben
wurde mit einer einzigen und theilweisen Ausnahme
bei den bischöflichen Seminarien durch jenes Ge-
setz dem königlichen Minister und den ihm unter-
geordneten Behörden übertragen, und nach den
Bestimmungen des Artikel 58 desselben Gesetzes
förmlich erklärt, daß keine andere Behörde das
Recht habe, sich in die Schulerziehung, in die Lei-
tung des Unterrichts, in die Ertheilung der wis-
senschaftlichen Grade und Bestätigung der Lehrer
zu mischen. Es wurden also in jenem katholischen
Staate alle Schulen jeder Art, als Lehrstühle,
auch jene über kirchliche Wissenschaften, wie es
das Gesetz ausdrücklich erwähnt, wie nicht min-
der der erste Unterricht der Kinder in den Ele-
menten des christlichen Glaubens, womit das Gesetz
die Unterlehrer an den Schulen beauftragt hatte,
kurz alles und jedes der Aufsicht der Bischöfe
entzogen. Und damit auch der letzte Zweifel hier-
über schwände, werden in demselben Artikel die
geistlichen Rectoren denen beigezählt, welche von
dem königlichen Minister und seinen Unterbehörden
ohne Beiziehung irgendeiner andern Behörde ent-
fernt oder eingesetzt werden können. Nicht allein,
daß dadurch die Priester willkürlich jener
besondern Befugniß beraubt werden welche sie seit
vielen Jahrhunderten, wenigstens in der Mehrzahl
jener wissenschaftlichen Jnstitute Kraft königlicher
und päpstlicher Constitutionen, oder nach den Stif-
[Spaltenumbruch] tungsurkunden befaßen, sondern man ließ ihnen
nicht einmal die Oberaufsicht bei jenen Unter-
richtsfächern, welche sich auf Glaubenslehren,
christliche Gebräuche oder auf den göttli-
chen Dienst beziehen. Noch aber hofften Wir
daß wenigstens bei der Ausführung des Gesetzes
einigermaßen die bischöfliche Autorität berücksichtigt
werden würde. Schon hat jenes Gesetz augen-
scheinlich seine verderblichen Früchte getragen, in-
dem täglich vergiftende Begriffe und Gelüste, die
unvereinbar sind mit der unveränderlichen Lehre
der Kirche, nicht allein in Broschüren und Flug-
blättern der frechen Presse unter das Volk ge-
streut, sondern auch von einigen öffentlichen Leh-
rern der Jugend eingeflößt und offen vertheidigt
werden. Wir finden keine Worte, ehrwürdige
Brüder, den allzuherben Schmerz auszudrücken
den Wir bei Empfang dieser Nachrichten empfan-
den. Ohne Verlust eines Augenblicks werden Wir
Uns auch über diese Sache des Nähern unterrich-
ten, und nichts unterlassen was von Uns gefor-
dert werden kann, da Uns von Gott das Amt ge-
worden über den Glauben zu wachen und in ihm
die Brüder zu erhalten. Endlich wurde, wie Jhr
wißt, von der subalpinischen Regierung eine von
den ersten Personen des Reichs mit dem Auftrag
hierhergeschickt die Unterhandlung wieder auszuneh-
men und mit dem heiligen Stuhle die geistlichen
Angelegenheiten in Ordnung zu bringen; Wir
konnten sie aber durchaus nicht zur Ueberreichung
ihrer Beglaubigungsschreiben unter den üblichen
feierlichen Formen zulassen. Deßhalb hat sie sich
Uns theils privatim vorgestellt, theils mit Un-
serm Cardinal Pro=Staatssecretär verkehrt, und
bei den Besprechungen über das obenge-
nannte Gesetz bezüglich der geistlichen Gerichtsbe-
freiungen die Behauptung aufgestellt: daß durch
die Verkündung desselben die Laiengewalt nur
ihr Recht geübt trotz dem Wortlaut der Kirchen-
satzungen und der Concordate mit dem apostoli-
schen Stuhle. Sie schob daher die Schuld des
Vorgefallenen auf die Geistlichkeit und die heili-
gen Prälaten, vorzüglich auf den Erzbischof von
Turin, Unsern ehrwürdigen Bruder, der damals
wegen seiner standhaften Pflichterfüllung in stren-
ger Haft gehalten wurde. Ueber diesen vortreffli-
chen Kirchenfürsten eiferte sie noch viel härter, als
sei er ein Mensch, dem wenig an Ruhe und Frie-
den des Volkes liege; sie erklärte dabei, daß sie
hauptsächlich von ihrer Regierung beauftragt sei,
auf die Versetzung dieses Präläten außerhalb der
Grenzen des Königsreichs zu dringen. Nachdem
dieß gesagt war, konnte man sich auch bei dem
übrigen nicht zurechtfinden, und vergebliche Ver-
suche wurden von ihr und dem genannten Cardi-
nal gemacht, irgendeinen Ausweg zu erdenken, wie
der Vertrag zu Stande gebracht werden könnte.
Weit entfernt aber in der Zwischenzeit auf dem
eingeschlagenen Wege inne zu halten, wurden von
der Regierung in derselben Zeit jene beiden Urtel
der Laiengerichte in geistlichen Angelegenheiten er-
lassen, und sowohl an dem vorerwähnten Erzbi-
schof als an dem von Cagliari vollstreckt. Nichts-
destoweniger wollen Wir hiermit bezüglich jener
Sondergerechtsame der Kirche und der Geistlichkeit
alle wissen lassen, daß Wir die von der subalpini-
schen Regierung im vorigen Jahre gemachten Vor-
schläge nicht zurückweisen, und auch heute keinen
Anstand nehmen die Bestimmungen der Kirchen-
gesetze über jene Befreiungen mit Rücksicht auf
Ort und Zeit zu mildern, und zwar wie es Uns
in dem Herrn räthlich erscheinen wird, und damit
die Kirche auf andern Gebieten eine freiere Uebung
ihrer Rechte erlange, besonders da auch Uns kein
geringeres väterliches Wohlwollen beseelt wie es
die römischen Päpste, Unsre Vorgänger, gegen
das berühmte Haus Savoyen bekanntlich immer
gehegt haben. Auch geht Uns die Trübsal und
die Qual sehr nahe, welche unter solchen Umstän-
den Unsre Brüder in jenen Staaten dulden müs-
sen, und wir sind bereit zu ihrer Erlösung alle
geeigneten Mittel zu gebrauchen nach dem unver-
änderlichen Geist der heiligen römischen Kirche,
[Spaltenumbruch] die wie eine liebende Mutter immer bereit war
ihren Söhnen in Angst und Drangsal beizustehen,
und durch ihre apostolischen Diener das zerknirfchte
Jsrael wieder aufrichten zu helfen. Von der
Macht aber die Uns gegeben ist, aufzubauen nicht
zu zerstören, können Wir hier keinen Gebrauch
machen, solange es noch scheinen könnte als würde
durch Unsre Geduld, Unsre Nachsicht und Unsre
Zugeständnisse gebilligt, was zu Unserm Bedauern
dort verhandelt, beschlossen und geschehen ist gegen
das Recht der Kirche, aus Mißachtung der ca-
nonischen Gesetze, gegen feierliche Verträge, ja
sogar mit Verletzung des Vertragsrechtes über-
haupt, und endlich gegen die Priester und Bi-
schöfe die nur ihre Amtspflichten vollzogen zur
Beruhigung der Gewissen und zur Verwaltung
der Sacramente. Da sei Gott vor, ehrwürdige
Brüder, daß Wir jemals Unsre Macht zum
Verderben der Kirche und des katholischen Glau-
bens mißbrauchten! Nein, im Gegentheil wollen Wir
beharrlich alle Kräfte zum Nutzen der Religion
und zur Erhaltung der heiligen Rechte der Kirche
anstrengen. Mit diesem Vorsatz erheben Wir
heute in dieser Versammlung Unsere apostolische
Stimme, beschweren Uns feierlich über die eben-
genannten Vorgänge und über alles andere, was
auf den festländischen wie überseeischen Gebieten
der piemontesischen Fürsten gegen die Rechte der
Kirche oder zum Schaden der Religion geschehen
oder auszuführen versucht worden, und verlangen
von allen die es angeht, daß sie aufhören, die
Priester und heiligen Diener der Kirche zu be-
unruhigen, und ohne Verzug alle Unbill gegen das
Heilige wieder gut machen. Jnzwischen, ehrwür-
dige Brüder, wollen wir nicht aufhören demüthige
Bitten und Gebete zu dem Gott der Barmher-
zigteit zu senden, und die unbefleckte jungfräuliche
Gottesmutter wie die heiligen Apostel Peter und
Paul anzurufen, sie möchten ihr demüthiges Flehen
mit Uns vereinen, damit er seine Rechte ausstrecke
und mit seinem heligen Arm jenes herrliche Stück
vom Weinberge des Herrn vertheidige!"



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



Bekanntmachung.

Auf Andringen eines Gläubigers werden zwei
k. k. österreichische Staatsschuldverschreibungen, im
Nominalwerthe, jede zu 100 fl. im 20 fl. Fuße,
d. d. Wien, 1. März 1846

Mittwoch den 27. d. Mts.
Vormittags 9 Uhr

im diesgerichtl. Sekretariate öffentlich versteigert,
und Strichlustige hiemit in Kenntniß gesetzt.


Theater=Anzeige.

Sonntag, den 17. Nov. 1850.

Die Räuber.
Schauspiel in 5 Akten mit Gesang von Friedrich
v. Schiller.
Montag, den 18. Nov.
Doktor Faust's Hauskäppchen,
oder:
Die Herberge im Walde.
Posse mit Gesang in 3 Akten von F. Hopp.
Musik von Kapellmeister Hebenstreit.

Gestorbene:
Den 14. November.

Julius Maria Schwink, Bürgermeisterskind,
4 M. -- Georg Obert, 9 M. -- Johann Ge-
org König, 9 M. -- Georg Häußler Wegma-
cherskind, 26 W. -- Bernard Fleischmann, Gar-
küchnerskind, 3 J. -- Theresia Anderer, Schloß-
verwalterstochter, 24 J.

[Ende Spaltensatz] Druck von Joseph Steib in Würzburg.   Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 92.

[Spaltenumbruch] welche die Hirten der Kirche nach ihrer Pflicht in Ge-
wissenssachen verkündet hatten. Später geschah noch
eine andere und viel schwerere Unbill, als eine
hervorragende Person, welche, wie allen bekannt,
ganz vorzüglich zu jenem ungerechten Gesetz ge-
rathen, und sich geweigert hatte ihren Antheil an
jenem Vorgange öffentlich zu mißbilligen, von dem
Erzbischof von Turin für unwürdig erklärt wurde
die letzten Tröstungen der Sterbenden zu empfangen.
Da wurde derselbe Erzbischof von einem Haufen
Soldaten aus seiner Kirche geschleppt ( strappato )
und in eine Festung unter strenger Bewachung
geworfen, der Pfarrer aus der religiösen Gemein-
schaft der Serviten aber, der pflichtschuldig ihm
gehorcht hatte, wurde mit Gewalt aus Turin ver-
trieben, und seine Ordensbrüder aus ihrem Turi-
ner Kloster gewiesen, und in ein anderes gebracht,
als ob es der Laiengewalt zukäme über die Ver-
waltung der heiligen Sakramente und über die Vor-
schriften bei ihrem Empfang ein Urtheil zu haben.
Aber nicht genug! Derselbe Streit über Ver-
abreichung der Sacramente und die neuen Vor-
schriften in Gewissenssachen, welche schon früher
von genanntem Erzbischof erlassen waren, wie er
dazu von Uns bevollmächtigt worden, wurde vor
den Appellationshof von Turin gebracht, der ohne
Verzug am 25. Sept. beschloß, daß der Erz-
bischof sich über die Grenzen des königlichen Ge-
biets begeben müsse, und daß alle Güter des
Erzbisthums unter Sequester zu stellen seien.
Fast gleichzeitig, nämlich am 21. desselben Mo-
nats, verfügte der Appellationshof der Jnsel Sar-
dinien dasselbe gegen Unsern ehrwürdigen Bru-
der, den Erzbischof von Cagliari, dem zum Ver-
brechen gemacht wurde, daß er mit ganz allge-
meinen Worten ( denn keiner war persönlich be-
zeichnet ) alle den Kirchenstrafen verfallen erklärte,
welche das Heiligthum des erzbischöflichen Pala-
stes verletzt und mit Gewalt in die erzbischöfliche
Kanzlei zu dringen versucht hatten. Jn Folge
dieser Urtel sahen sich diese Prälaten aus ihrem
Besitzthum vertrieben, der Verwaltung ihrer zeit-
lichen Güter und der Einkünfte ihrer Erz-
bisthümer beraubt, und mußten sich der eine
nach Frankreich retten, der andere in diese
Unsre hohe Residenz begeben. Es gibt aber außer-
dem noch manche andere und keineswegs unbedeu-
tende Dinge, welche die subalpinische Regierung
gegen die Rechte der Kirche und zum Schaden
der Religion eingeführt und angeordnet hat. Da-
hin müssen Wir zu höchstem Bedauern das ver-
derbliche Gesetz über die öffentliche Erziehung und
über die höhern und untern, öffentlichen und Pri-
vatschulen rechnen, welches unterm 4. Okt. 1848
erlassen worden. Die oberste Leitung derselben
wurde mit einer einzigen und theilweisen Ausnahme
bei den bischöflichen Seminarien durch jenes Ge-
setz dem königlichen Minister und den ihm unter-
geordneten Behörden übertragen, und nach den
Bestimmungen des Artikel 58 desselben Gesetzes
förmlich erklärt, daß keine andere Behörde das
Recht habe, sich in die Schulerziehung, in die Lei-
tung des Unterrichts, in die Ertheilung der wis-
senschaftlichen Grade und Bestätigung der Lehrer
zu mischen. Es wurden also in jenem katholischen
Staate alle Schulen jeder Art, als Lehrstühle,
auch jene über kirchliche Wissenschaften, wie es
das Gesetz ausdrücklich erwähnt, wie nicht min-
der der erste Unterricht der Kinder in den Ele-
menten des christlichen Glaubens, womit das Gesetz
die Unterlehrer an den Schulen beauftragt hatte,
kurz alles und jedes der Aufsicht der Bischöfe
entzogen. Und damit auch der letzte Zweifel hier-
über schwände, werden in demselben Artikel die
geistlichen Rectoren denen beigezählt, welche von
dem königlichen Minister und seinen Unterbehörden
ohne Beiziehung irgendeiner andern Behörde ent-
fernt oder eingesetzt werden können. Nicht allein,
daß dadurch die Priester willkürlich jener
besondern Befugniß beraubt werden welche sie seit
vielen Jahrhunderten, wenigstens in der Mehrzahl
jener wissenschaftlichen Jnstitute Kraft königlicher
und päpstlicher Constitutionen, oder nach den Stif-
[Spaltenumbruch] tungsurkunden befaßen, sondern man ließ ihnen
nicht einmal die Oberaufsicht bei jenen Unter-
richtsfächern, welche sich auf Glaubenslehren,
christliche Gebräuche oder auf den göttli-
chen Dienst beziehen. Noch aber hofften Wir
daß wenigstens bei der Ausführung des Gesetzes
einigermaßen die bischöfliche Autorität berücksichtigt
werden würde. Schon hat jenes Gesetz augen-
scheinlich seine verderblichen Früchte getragen, in-
dem täglich vergiftende Begriffe und Gelüste, die
unvereinbar sind mit der unveränderlichen Lehre
der Kirche, nicht allein in Broschüren und Flug-
blättern der frechen Presse unter das Volk ge-
streut, sondern auch von einigen öffentlichen Leh-
rern der Jugend eingeflößt und offen vertheidigt
werden. Wir finden keine Worte, ehrwürdige
Brüder, den allzuherben Schmerz auszudrücken
den Wir bei Empfang dieser Nachrichten empfan-
den. Ohne Verlust eines Augenblicks werden Wir
Uns auch über diese Sache des Nähern unterrich-
ten, und nichts unterlassen was von Uns gefor-
dert werden kann, da Uns von Gott das Amt ge-
worden über den Glauben zu wachen und in ihm
die Brüder zu erhalten. Endlich wurde, wie Jhr
wißt, von der subalpinischen Regierung eine von
den ersten Personen des Reichs mit dem Auftrag
hierhergeschickt die Unterhandlung wieder auszuneh-
men und mit dem heiligen Stuhle die geistlichen
Angelegenheiten in Ordnung zu bringen; Wir
konnten sie aber durchaus nicht zur Ueberreichung
ihrer Beglaubigungsschreiben unter den üblichen
feierlichen Formen zulassen. Deßhalb hat sie sich
Uns theils privatim vorgestellt, theils mit Un-
serm Cardinal Pro=Staatssecretär verkehrt, und
bei den Besprechungen über das obenge-
nannte Gesetz bezüglich der geistlichen Gerichtsbe-
freiungen die Behauptung aufgestellt: daß durch
die Verkündung desselben die Laiengewalt nur
ihr Recht geübt trotz dem Wortlaut der Kirchen-
satzungen und der Concordate mit dem apostoli-
schen Stuhle. Sie schob daher die Schuld des
Vorgefallenen auf die Geistlichkeit und die heili-
gen Prälaten, vorzüglich auf den Erzbischof von
Turin, Unsern ehrwürdigen Bruder, der damals
wegen seiner standhaften Pflichterfüllung in stren-
ger Haft gehalten wurde. Ueber diesen vortreffli-
chen Kirchenfürsten eiferte sie noch viel härter, als
sei er ein Mensch, dem wenig an Ruhe und Frie-
den des Volkes liege; sie erklärte dabei, daß sie
hauptsächlich von ihrer Regierung beauftragt sei,
auf die Versetzung dieses Präläten außerhalb der
Grenzen des Königsreichs zu dringen. Nachdem
dieß gesagt war, konnte man sich auch bei dem
übrigen nicht zurechtfinden, und vergebliche Ver-
suche wurden von ihr und dem genannten Cardi-
nal gemacht, irgendeinen Ausweg zu erdenken, wie
der Vertrag zu Stande gebracht werden könnte.
Weit entfernt aber in der Zwischenzeit auf dem
eingeschlagenen Wege inne zu halten, wurden von
der Regierung in derselben Zeit jene beiden Urtel
der Laiengerichte in geistlichen Angelegenheiten er-
lassen, und sowohl an dem vorerwähnten Erzbi-
schof als an dem von Cagliari vollstreckt. Nichts-
destoweniger wollen Wir hiermit bezüglich jener
Sondergerechtsame der Kirche und der Geistlichkeit
alle wissen lassen, daß Wir die von der subalpini-
schen Regierung im vorigen Jahre gemachten Vor-
schläge nicht zurückweisen, und auch heute keinen
Anstand nehmen die Bestimmungen der Kirchen-
gesetze über jene Befreiungen mit Rücksicht auf
Ort und Zeit zu mildern, und zwar wie es Uns
in dem Herrn räthlich erscheinen wird, und damit
die Kirche auf andern Gebieten eine freiere Uebung
ihrer Rechte erlange, besonders da auch Uns kein
geringeres väterliches Wohlwollen beseelt wie es
die römischen Päpste, Unsre Vorgänger, gegen
das berühmte Haus Savoyen bekanntlich immer
gehegt haben. Auch geht Uns die Trübsal und
die Qual sehr nahe, welche unter solchen Umstän-
den Unsre Brüder in jenen Staaten dulden müs-
sen, und wir sind bereit zu ihrer Erlösung alle
geeigneten Mittel zu gebrauchen nach dem unver-
änderlichen Geist der heiligen römischen Kirche,
[Spaltenumbruch] die wie eine liebende Mutter immer bereit war
ihren Söhnen in Angst und Drangsal beizustehen,
und durch ihre apostolischen Diener das zerknirfchte
Jsrael wieder aufrichten zu helfen. Von der
Macht aber die Uns gegeben ist, aufzubauen nicht
zu zerstören, können Wir hier keinen Gebrauch
machen, solange es noch scheinen könnte als würde
durch Unsre Geduld, Unsre Nachsicht und Unsre
Zugeständnisse gebilligt, was zu Unserm Bedauern
dort verhandelt, beschlossen und geschehen ist gegen
das Recht der Kirche, aus Mißachtung der ca-
nonischen Gesetze, gegen feierliche Verträge, ja
sogar mit Verletzung des Vertragsrechtes über-
haupt, und endlich gegen die Priester und Bi-
schöfe die nur ihre Amtspflichten vollzogen zur
Beruhigung der Gewissen und zur Verwaltung
der Sacramente. Da sei Gott vor, ehrwürdige
Brüder, daß Wir jemals Unsre Macht zum
Verderben der Kirche und des katholischen Glau-
bens mißbrauchten! Nein, im Gegentheil wollen Wir
beharrlich alle Kräfte zum Nutzen der Religion
und zur Erhaltung der heiligen Rechte der Kirche
anstrengen. Mit diesem Vorsatz erheben Wir
heute in dieser Versammlung Unsere apostolische
Stimme, beschweren Uns feierlich über die eben-
genannten Vorgänge und über alles andere, was
auf den festländischen wie überseeischen Gebieten
der piemontesischen Fürsten gegen die Rechte der
Kirche oder zum Schaden der Religion geschehen
oder auszuführen versucht worden, und verlangen
von allen die es angeht, daß sie aufhören, die
Priester und heiligen Diener der Kirche zu be-
unruhigen, und ohne Verzug alle Unbill gegen das
Heilige wieder gut machen. Jnzwischen, ehrwür-
dige Brüder, wollen wir nicht aufhören demüthige
Bitten und Gebete zu dem Gott der Barmher-
zigteit zu senden, und die unbefleckte jungfräuliche
Gottesmutter wie die heiligen Apostel Peter und
Paul anzurufen, sie möchten ihr demüthiges Flehen
mit Uns vereinen, damit er seine Rechte ausstrecke
und mit seinem heligen Arm jenes herrliche Stück
vom Weinberge des Herrn vertheidige!“



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



Bekanntmachung.

Auf Andringen eines Gläubigers werden zwei
k. k. österreichische Staatsschuldverschreibungen, im
Nominalwerthe, jede zu 100 fl. im 20 fl. Fuße,
d. d. Wien, 1. März 1846

Mittwoch den 27. d. Mts.
Vormittags 9 Uhr

im diesgerichtl. Sekretariate öffentlich versteigert,
und Strichlustige hiemit in Kenntniß gesetzt.


Theater=Anzeige.

Sonntag, den 17. Nov. 1850.

Die Räuber.
Schauspiel in 5 Akten mit Gesang von Friedrich
v. Schiller.
Montag, den 18. Nov.
Doktor Faust's Hauskäppchen,
oder:
Die Herberge im Walde.
Posse mit Gesang in 3 Akten von F. Hopp.
Musik von Kapellmeister Hebenstreit.

Gestorbene:
Den 14. November.

Julius Maria Schwink, Bürgermeisterskind,
4 M. -- Georg Obert, 9 M. -- Johann Ge-
org König, 9 M. -- Georg Häußler Wegma-
cherskind, 26 W. -- Bernard Fleischmann, Gar-
küchnerskind, 3 J. -- Theresia Anderer, Schloß-
verwalterstochter, 24 J.

[Ende Spaltensatz] Druck von Joseph Steib in Würzburg.   Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 92.
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[0004] welche die Hirten der Kirche nach ihrer Pflicht in Ge- wissenssachen verkündet hatten. Später geschah noch eine andere und viel schwerere Unbill, als eine hervorragende Person, welche, wie allen bekannt, ganz vorzüglich zu jenem ungerechten Gesetz ge- rathen, und sich geweigert hatte ihren Antheil an jenem Vorgange öffentlich zu mißbilligen, von dem Erzbischof von Turin für unwürdig erklärt wurde die letzten Tröstungen der Sterbenden zu empfangen. Da wurde derselbe Erzbischof von einem Haufen Soldaten aus seiner Kirche geschleppt ( strappato ) und in eine Festung unter strenger Bewachung geworfen, der Pfarrer aus der religiösen Gemein- schaft der Serviten aber, der pflichtschuldig ihm gehorcht hatte, wurde mit Gewalt aus Turin ver- trieben, und seine Ordensbrüder aus ihrem Turi- ner Kloster gewiesen, und in ein anderes gebracht, als ob es der Laiengewalt zukäme über die Ver- waltung der heiligen Sakramente und über die Vor- schriften bei ihrem Empfang ein Urtheil zu haben. Aber nicht genug! Derselbe Streit über Ver- abreichung der Sacramente und die neuen Vor- schriften in Gewissenssachen, welche schon früher von genanntem Erzbischof erlassen waren, wie er dazu von Uns bevollmächtigt worden, wurde vor den Appellationshof von Turin gebracht, der ohne Verzug am 25. Sept. beschloß, daß der Erz- bischof sich über die Grenzen des königlichen Ge- biets begeben müsse, und daß alle Güter des Erzbisthums unter Sequester zu stellen seien. Fast gleichzeitig, nämlich am 21. desselben Mo- nats, verfügte der Appellationshof der Jnsel Sar- dinien dasselbe gegen Unsern ehrwürdigen Bru- der, den Erzbischof von Cagliari, dem zum Ver- brechen gemacht wurde, daß er mit ganz allge- meinen Worten ( denn keiner war persönlich be- zeichnet ) alle den Kirchenstrafen verfallen erklärte, welche das Heiligthum des erzbischöflichen Pala- stes verletzt und mit Gewalt in die erzbischöfliche Kanzlei zu dringen versucht hatten. Jn Folge dieser Urtel sahen sich diese Prälaten aus ihrem Besitzthum vertrieben, der Verwaltung ihrer zeit- lichen Güter und der Einkünfte ihrer Erz- bisthümer beraubt, und mußten sich der eine nach Frankreich retten, der andere in diese Unsre hohe Residenz begeben. Es gibt aber außer- dem noch manche andere und keineswegs unbedeu- tende Dinge, welche die subalpinische Regierung gegen die Rechte der Kirche und zum Schaden der Religion eingeführt und angeordnet hat. Da- hin müssen Wir zu höchstem Bedauern das ver- derbliche Gesetz über die öffentliche Erziehung und über die höhern und untern, öffentlichen und Pri- vatschulen rechnen, welches unterm 4. Okt. 1848 erlassen worden. Die oberste Leitung derselben wurde mit einer einzigen und theilweisen Ausnahme bei den bischöflichen Seminarien durch jenes Ge- setz dem königlichen Minister und den ihm unter- geordneten Behörden übertragen, und nach den Bestimmungen des Artikel 58 desselben Gesetzes förmlich erklärt, daß keine andere Behörde das Recht habe, sich in die Schulerziehung, in die Lei- tung des Unterrichts, in die Ertheilung der wis- senschaftlichen Grade und Bestätigung der Lehrer zu mischen. Es wurden also in jenem katholischen Staate alle Schulen jeder Art, als Lehrstühle, auch jene über kirchliche Wissenschaften, wie es das Gesetz ausdrücklich erwähnt, wie nicht min- der der erste Unterricht der Kinder in den Ele- menten des christlichen Glaubens, womit das Gesetz die Unterlehrer an den Schulen beauftragt hatte, kurz alles und jedes der Aufsicht der Bischöfe entzogen. Und damit auch der letzte Zweifel hier- über schwände, werden in demselben Artikel die geistlichen Rectoren denen beigezählt, welche von dem königlichen Minister und seinen Unterbehörden ohne Beiziehung irgendeiner andern Behörde ent- fernt oder eingesetzt werden können. Nicht allein, daß dadurch die Priester willkürlich jener besondern Befugniß beraubt werden welche sie seit vielen Jahrhunderten, wenigstens in der Mehrzahl jener wissenschaftlichen Jnstitute Kraft königlicher und päpstlicher Constitutionen, oder nach den Stif- tungsurkunden befaßen, sondern man ließ ihnen nicht einmal die Oberaufsicht bei jenen Unter- richtsfächern, welche sich auf Glaubenslehren, christliche Gebräuche oder auf den göttli- chen Dienst beziehen. Noch aber hofften Wir daß wenigstens bei der Ausführung des Gesetzes einigermaßen die bischöfliche Autorität berücksichtigt werden würde. Schon hat jenes Gesetz augen- scheinlich seine verderblichen Früchte getragen, in- dem täglich vergiftende Begriffe und Gelüste, die unvereinbar sind mit der unveränderlichen Lehre der Kirche, nicht allein in Broschüren und Flug- blättern der frechen Presse unter das Volk ge- streut, sondern auch von einigen öffentlichen Leh- rern der Jugend eingeflößt und offen vertheidigt werden. Wir finden keine Worte, ehrwürdige Brüder, den allzuherben Schmerz auszudrücken den Wir bei Empfang dieser Nachrichten empfan- den. Ohne Verlust eines Augenblicks werden Wir Uns auch über diese Sache des Nähern unterrich- ten, und nichts unterlassen was von Uns gefor- dert werden kann, da Uns von Gott das Amt ge- worden über den Glauben zu wachen und in ihm die Brüder zu erhalten. Endlich wurde, wie Jhr wißt, von der subalpinischen Regierung eine von den ersten Personen des Reichs mit dem Auftrag hierhergeschickt die Unterhandlung wieder auszuneh- men und mit dem heiligen Stuhle die geistlichen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen; Wir konnten sie aber durchaus nicht zur Ueberreichung ihrer Beglaubigungsschreiben unter den üblichen feierlichen Formen zulassen. Deßhalb hat sie sich Uns theils privatim vorgestellt, theils mit Un- serm Cardinal Pro=Staatssecretär verkehrt, und bei den Besprechungen über das obenge- nannte Gesetz bezüglich der geistlichen Gerichtsbe- freiungen die Behauptung aufgestellt: daß durch die Verkündung desselben die Laiengewalt nur ihr Recht geübt trotz dem Wortlaut der Kirchen- satzungen und der Concordate mit dem apostoli- schen Stuhle. Sie schob daher die Schuld des Vorgefallenen auf die Geistlichkeit und die heili- gen Prälaten, vorzüglich auf den Erzbischof von Turin, Unsern ehrwürdigen Bruder, der damals wegen seiner standhaften Pflichterfüllung in stren- ger Haft gehalten wurde. Ueber diesen vortreffli- chen Kirchenfürsten eiferte sie noch viel härter, als sei er ein Mensch, dem wenig an Ruhe und Frie- den des Volkes liege; sie erklärte dabei, daß sie hauptsächlich von ihrer Regierung beauftragt sei, auf die Versetzung dieses Präläten außerhalb der Grenzen des Königsreichs zu dringen. Nachdem dieß gesagt war, konnte man sich auch bei dem übrigen nicht zurechtfinden, und vergebliche Ver- suche wurden von ihr und dem genannten Cardi- nal gemacht, irgendeinen Ausweg zu erdenken, wie der Vertrag zu Stande gebracht werden könnte. Weit entfernt aber in der Zwischenzeit auf dem eingeschlagenen Wege inne zu halten, wurden von der Regierung in derselben Zeit jene beiden Urtel der Laiengerichte in geistlichen Angelegenheiten er- lassen, und sowohl an dem vorerwähnten Erzbi- schof als an dem von Cagliari vollstreckt. Nichts- destoweniger wollen Wir hiermit bezüglich jener Sondergerechtsame der Kirche und der Geistlichkeit alle wissen lassen, daß Wir die von der subalpini- schen Regierung im vorigen Jahre gemachten Vor- schläge nicht zurückweisen, und auch heute keinen Anstand nehmen die Bestimmungen der Kirchen- gesetze über jene Befreiungen mit Rücksicht auf Ort und Zeit zu mildern, und zwar wie es Uns in dem Herrn räthlich erscheinen wird, und damit die Kirche auf andern Gebieten eine freiere Uebung ihrer Rechte erlange, besonders da auch Uns kein geringeres väterliches Wohlwollen beseelt wie es die römischen Päpste, Unsre Vorgänger, gegen das berühmte Haus Savoyen bekanntlich immer gehegt haben. Auch geht Uns die Trübsal und die Qual sehr nahe, welche unter solchen Umstän- den Unsre Brüder in jenen Staaten dulden müs- sen, und wir sind bereit zu ihrer Erlösung alle geeigneten Mittel zu gebrauchen nach dem unver- änderlichen Geist der heiligen römischen Kirche, die wie eine liebende Mutter immer bereit war ihren Söhnen in Angst und Drangsal beizustehen, und durch ihre apostolischen Diener das zerknirfchte Jsrael wieder aufrichten zu helfen. Von der Macht aber die Uns gegeben ist, aufzubauen nicht zu zerstören, können Wir hier keinen Gebrauch machen, solange es noch scheinen könnte als würde durch Unsre Geduld, Unsre Nachsicht und Unsre Zugeständnisse gebilligt, was zu Unserm Bedauern dort verhandelt, beschlossen und geschehen ist gegen das Recht der Kirche, aus Mißachtung der ca- nonischen Gesetze, gegen feierliche Verträge, ja sogar mit Verletzung des Vertragsrechtes über- haupt, und endlich gegen die Priester und Bi- schöfe die nur ihre Amtspflichten vollzogen zur Beruhigung der Gewissen und zur Verwaltung der Sacramente. Da sei Gott vor, ehrwürdige Brüder, daß Wir jemals Unsre Macht zum Verderben der Kirche und des katholischen Glau- bens mißbrauchten! Nein, im Gegentheil wollen Wir beharrlich alle Kräfte zum Nutzen der Religion und zur Erhaltung der heiligen Rechte der Kirche anstrengen. Mit diesem Vorsatz erheben Wir heute in dieser Versammlung Unsere apostolische Stimme, beschweren Uns feierlich über die eben- genannten Vorgänge und über alles andere, was auf den festländischen wie überseeischen Gebieten der piemontesischen Fürsten gegen die Rechte der Kirche oder zum Schaden der Religion geschehen oder auszuführen versucht worden, und verlangen von allen die es angeht, daß sie aufhören, die Priester und heiligen Diener der Kirche zu be- unruhigen, und ohne Verzug alle Unbill gegen das Heilige wieder gut machen. Jnzwischen, ehrwür- dige Brüder, wollen wir nicht aufhören demüthige Bitten und Gebete zu dem Gott der Barmher- zigteit zu senden, und die unbefleckte jungfräuliche Gottesmutter wie die heiligen Apostel Peter und Paul anzurufen, sie möchten ihr demüthiges Flehen mit Uns vereinen, damit er seine Rechte ausstrecke und mit seinem heligen Arm jenes herrliche Stück vom Weinberge des Herrn vertheidige!“ Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber. Bekanntmachung. Auf Andringen eines Gläubigers werden zwei k. k. österreichische Staatsschuldverschreibungen, im Nominalwerthe, jede zu 100 fl. im 20 fl. Fuße, d. d. Wien, 1. März 1846 Mittwoch den 27. d. Mts. Vormittags 9 Uhr im diesgerichtl. Sekretariate öffentlich versteigert, und Strichlustige hiemit in Kenntniß gesetzt. Würzburg, 13. November 1850. Kgl. Kreis= und Stadtgericht. Seuffert. Fröhlich. Theater=Anzeige. Sonntag, den 17. Nov. 1850. Die Räuber. Schauspiel in 5 Akten mit Gesang von Friedrich v. Schiller. Montag, den 18. Nov. Doktor Faust's Hauskäppchen, oder: Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten von F. Hopp. Musik von Kapellmeister Hebenstreit. Gestorbene: Den 14. November. Julius Maria Schwink, Bürgermeisterskind, 4 M. -- Georg Obert, 9 M. -- Johann Ge- org König, 9 M. -- Georg Häußler Wegma- cherskind, 26 W. -- Bernard Fleischmann, Gar- küchnerskind, 3 J. -- Theresia Anderer, Schloß- verwalterstochter, 24 J. Druck von Joseph Steib in Würzburg. Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 92.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 275. Würzburg, 16. November 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische275_1850/4>, abgerufen am 03.12.2024.