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Bayreuther Zeitungen. Nr. 8. Bayreuth, 18. Januar 1752.

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[Beginn Spaltensatz] che wegen Zuruck gabe oder Vergütung der von
den Unterthanen beeder Kronen unrechtmäsig
gemachten Prisen, scheinet die 2 Höfe zu be-
schäftigen, und man vernimmt, daß der unsri-
ge die Bezahlung der Summe von ungefehr
100000 Pfund Sterling wieder sordert, wel-
che der Spanische Hof vielen Eigenthümern
der Englischen Schiffe, deren Fahrzeuge ohne
eine rechtmäsige Ursache von den Spanischen
Küstenbewahrern in America weggenommen
worden, schuldig ist, und die Nation schweichelt
sich Spanien werde dieserwegen unverzüglich
eine gänzliche Genugthuung geben. Unser
Hof ist seiner Seits bereit Spanien das Kriegs-
Conquestador, und die anderen, welche für un-
rechtmäsige Prisen gehalten werden, so bald
zurück zu geben, als deren Zuruckgabe in bona
& debita forma
begehret werden wird.

Rotterdam / vom 7 Jan.

Als man vor
einiger Zeit in diesem Lande die Nachrichterhal-
ten, daß der Hafen von Ostend für frey von al-
len Jmposten erkläret worden, so glaubte man
anfänglich, es wäre dieses ein blos von den Ne-
gocianten ausgestreutes und ungegründetes
Gerücht, um unseren Hof und die Generalstaa-
ten desto eher dahin zu vermögen, daß sie das
Project, so sich auf dem Tapet befand, nämlich
die Häfen der Republick für frey zu erklären,
vollstreckten. Nunmehro aber ist man über-
zeuget, daß ersagte Nachricht gegründet ist, an-
gesehen die Fahrzeuge unserer Negocianten be-
reits den Nutzen von der Freyheit dieses Ha-
fens geniesen. Man macht allhier grosse Augen
darüber, und siehet es für einen Bruch des Bar-
rier=Tractats an, massen darinnen stipuliret
worden, daß die Jmposten auf den Hafen von
Ostend beständig auf dem nämlichen Fuß, das
ist, ohne einige Abänderung verbleiben sollten.
Die Regierung von Brüssel behauptet, dieser
Ausdruck habe blos sein Absehen auf die verbo-
[Spaltenumbruch] thene Vermehrung der Auflagen, dahingegen
die Verminderung derselben nicht unter diesem
Verboth begriffen, sondern gar wohl erlaubet
seye; hiesiger Seits aber giebt man vor, daß
gar keine Abänderung in ersagtem Tractat ge-
machet werden solle, indeme selbiger einmal fest
gesezet, daß die Sachen auf dem nämlichen
Fuß bleiben sollten, wie sie es waren. Da die
Regierung von Brüssel dieser Sachen wegen
noch nichts bekannt gemachet, so kan ihr auch
des wegen von der Republick mit Grund keine
Vorstellung gemachet werden.

Haag / vom 6 Jan.

Das zweyte Project,
so man in Betreff der Erklärung eines Freyha-
fens in der Republic gemachet, ist zwar gut ge-
heisen, die Bekanntmachung desselben aber bis
nach der Leichenbegängniß des hochseel. Prin-
zen Erbstadthalters aufgeschoben worden, um
Jhro Königlichen Hoheit, unserer Gouvernan-
tin Zeit zu lassen, in der Versammlung der
Staaten von Hölland Sitz nehmen zu können,
und Jhr ersagtes Project vorzulegen.

Regenspurg / vom 14 Jan.

Bey dem
am verwichenen Montag gehaltenen ersten
Rathstag in diesem Jahr wurde von dem hoch-
löblich=Chur Maynzischen Reichs=Directorio
auser den bishero sich in der Raths=Ansage be-
fundenen Recurs=und anderen Materien, diß-
mal besonders das Ober=Rheinische Kreis-
Schreiben de dictato 23 Oct. 1750 das Münz-
wesen betreffend, nominetenus mit hinein ge-
bracht, welches glauben macht, daß man die
Münz Materie am ersten in den Reichs=Colle-
giis vornehmen wolle, dieses aber doch noch
einigen Anstand haben dörfte. Wie dann bey
obigem Rath weiter nichts geschehen, als daß
hochersagtes Directorium von Ubergebung
des letztern Reichs=Conclusi in der Reichs=Ve-
stungen=Sache an des Kayserlichen Herrn
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] che wegen Zuruck gabe oder Vergütung der von
den Unterthanen beeder Kronen unrechtmäsig
gemachten Prisen, scheinet die 2 Höfe zu be-
schäftigen, und man vernimmt, daß der unsri-
ge die Bezahlung der Summe von ungefehr
100000 Pfund Sterling wieder sordert, wel-
che der Spanische Hof vielen Eigenthümern
der Englischen Schiffe, deren Fahrzeuge ohne
eine rechtmäsige Ursache von den Spanischen
Küstenbewahrern in America weggenommen
worden, schuldig ist, und die Nation schweichelt
sich Spanien werde dieserwegen unverzüglich
eine gänzliche Genugthuung geben. Unser
Hof ist seiner Seits bereit Spanien das Kriegs-
Conqueſtador, und die anderen, welche für un-
rechtmäsige Prisen gehalten werden, so bald
zurück zu geben, als deren Zuruckgabe in bona
& debita forma
begehret werden wird.

Rotterdam / vom 7 Jan.

Als man vor
einiger Zeit in diesem Lande die Nachrichterhal-
ten, daß der Hafen von Ostend für frey von al-
len Jmposten erkläret worden, so glaubte man
anfänglich, es wäre dieses ein blos von den Ne-
gocianten ausgestreutes und ungegründetes
Gerücht, um unseren Hof und die Generalstaa-
ten desto eher dahin zu vermögen, daß sie das
Project, so sich auf dem Tapet befand, nämlich
die Häfen der Republick für frey zu erklären,
vollstreckten. Nunmehro aber ist man über-
zeuget, daß ersagte Nachricht gegründet ist, an-
gesehen die Fahrzeuge unserer Negocianten be-
reits den Nutzen von der Freyheit dieses Ha-
fens geniesen. Man macht allhier grosse Augen
darüber, und siehet es für einen Bruch des Bar-
rier=Tractats an, massen darinnen stipuliret
worden, daß die Jmposten auf den Hafen von
Ostend beständig auf dem nämlichen Fuß, das
ist, ohne einige Abänderung verbleiben sollten.
Die Regierung von Brüssel behauptet, dieser
Ausdruck habe blos sein Absehen auf die verbo-
[Spaltenumbruch] thene Vermehrung der Auflagen, dahingegen
die Verminderung derselben nicht unter diesem
Verboth begriffen, sondern gar wohl erlaubet
seye; hiesiger Seits aber giebt man vor, daß
gar keine Abänderung in ersagtem Tractat ge-
machet werden solle, indeme selbiger einmal fest
gesezet, daß die Sachen auf dem nämlichen
Fuß bleiben sollten, wie sie es waren. Da die
Regierung von Brüssel dieser Sachen wegen
noch nichts bekannt gemachet, so kan ihr auch
des wegen von der Republick mit Grund keine
Vorstellung gemachet werden.

Haag / vom 6 Jan.

Das zweyte Project,
so man in Betreff der Erklärung eines Freyha-
fens in der Republic gemachet, ist zwar gut ge-
heisen, die Bekanntmachung desselben aber bis
nach der Leichenbegängniß des hochseel. Prin-
zen Erbstadthalters aufgeschoben worden, um
Jhro Königlichen Hoheit, unserer Gouvernan-
tin Zeit zu lassen, in der Versammlung der
Staaten von Hölland Sitz nehmen zu können,
und Jhr ersagtes Project vorzulegen.

Regenspurg / vom 14 Jan.

Bey dem
am verwichenen Montag gehaltenen ersten
Rathstag in diesem Jahr wurde von dem hoch-
löblich=Chur Maynzischen Reichs=Directorio
auser den bishero sich in der Raths=Ansage be-
fundenen Recurs=und anderen Materien, diß-
mal besonders das Ober=Rheinische Kreis-
Schreiben de dictato 23 Oct. 1750 das Münz-
wesen betreffend, nominetenus mit hinein ge-
bracht, welches glauben macht, daß man die
Münz Materie am ersten in den Reichs=Colle-
giis vornehmen wolle, dieses aber doch noch
einigen Anstand haben dörfte. Wie dann bey
obigem Rath weiter nichts geschehen, als daß
hochersagtes Directorium von Ubergebung
des letztern Reichs=Conclusi in der Reichs=Ve-
stungen=Sache an des Kayserlichen Herrn
[Ende Spaltensatz]

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[30/0002] 30 che wegen Zuruck gabe oder Vergütung der von den Unterthanen beeder Kronen unrechtmäsig gemachten Prisen, scheinet die 2 Höfe zu be- schäftigen, und man vernimmt, daß der unsri- ge die Bezahlung der Summe von ungefehr 100000 Pfund Sterling wieder sordert, wel- che der Spanische Hof vielen Eigenthümern der Englischen Schiffe, deren Fahrzeuge ohne eine rechtmäsige Ursache von den Spanischen Küstenbewahrern in America weggenommen worden, schuldig ist, und die Nation schweichelt sich Spanien werde dieserwegen unverzüglich eine gänzliche Genugthuung geben. Unser Hof ist seiner Seits bereit Spanien das Kriegs- Conqueſtador, und die anderen, welche für un- rechtmäsige Prisen gehalten werden, so bald zurück zu geben, als deren Zuruckgabe in bona & debita forma begehret werden wird. Rotterdam / vom 7 Jan. Als man vor einiger Zeit in diesem Lande die Nachrichterhal- ten, daß der Hafen von Ostend für frey von al- len Jmposten erkläret worden, so glaubte man anfänglich, es wäre dieses ein blos von den Ne- gocianten ausgestreutes und ungegründetes Gerücht, um unseren Hof und die Generalstaa- ten desto eher dahin zu vermögen, daß sie das Project, so sich auf dem Tapet befand, nämlich die Häfen der Republick für frey zu erklären, vollstreckten. Nunmehro aber ist man über- zeuget, daß ersagte Nachricht gegründet ist, an- gesehen die Fahrzeuge unserer Negocianten be- reits den Nutzen von der Freyheit dieses Ha- fens geniesen. Man macht allhier grosse Augen darüber, und siehet es für einen Bruch des Bar- rier=Tractats an, massen darinnen stipuliret worden, daß die Jmposten auf den Hafen von Ostend beständig auf dem nämlichen Fuß, das ist, ohne einige Abänderung verbleiben sollten. Die Regierung von Brüssel behauptet, dieser Ausdruck habe blos sein Absehen auf die verbo- thene Vermehrung der Auflagen, dahingegen die Verminderung derselben nicht unter diesem Verboth begriffen, sondern gar wohl erlaubet seye; hiesiger Seits aber giebt man vor, daß gar keine Abänderung in ersagtem Tractat ge- machet werden solle, indeme selbiger einmal fest gesezet, daß die Sachen auf dem nämlichen Fuß bleiben sollten, wie sie es waren. Da die Regierung von Brüssel dieser Sachen wegen noch nichts bekannt gemachet, so kan ihr auch des wegen von der Republick mit Grund keine Vorstellung gemachet werden. Haag / vom 6 Jan. Das zweyte Project, so man in Betreff der Erklärung eines Freyha- fens in der Republic gemachet, ist zwar gut ge- heisen, die Bekanntmachung desselben aber bis nach der Leichenbegängniß des hochseel. Prin- zen Erbstadthalters aufgeschoben worden, um Jhro Königlichen Hoheit, unserer Gouvernan- tin Zeit zu lassen, in der Versammlung der Staaten von Hölland Sitz nehmen zu können, und Jhr ersagtes Project vorzulegen. Regenspurg / vom 14 Jan. Bey dem am verwichenen Montag gehaltenen ersten Rathstag in diesem Jahr wurde von dem hoch- löblich=Chur Maynzischen Reichs=Directorio auser den bishero sich in der Raths=Ansage be- fundenen Recurs=und anderen Materien, diß- mal besonders das Ober=Rheinische Kreis- Schreiben de dictato 23 Oct. 1750 das Münz- wesen betreffend, nominetenus mit hinein ge- bracht, welches glauben macht, daß man die Münz Materie am ersten in den Reichs=Colle- giis vornehmen wolle, dieses aber doch noch einigen Anstand haben dörfte. Wie dann bey obigem Rath weiter nichts geschehen, als daß hochersagtes Directorium von Ubergebung des letztern Reichs=Conclusi in der Reichs=Ve- stungen=Sache an des Kayserlichen Herrn

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 8. Bayreuth, 18. Januar 1752, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther08_1752/2>, abgerufen am 03.12.2024.