Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 69. Berlin, 5. Dezember 1740.[Beginn Spaltensatz]
Ohngeachet zwar durch die von Jhro Majestät der Das Original ist von dem ganzenlb/>Senat, Ministerio und der Ge- Londen, vom 14 November: Der Königliche Preußische Minister, Herr Andrie [Beginn Spaltensatz]
Ohngeachet zwar durch die von Jhro Majestät der Das Original ist von dem ganzenlb/>Senat, Ministerio und der Ge- Londen, vom 14 November: Der Königliche Preußische Minister, Herr Andrié <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <pb facs="#f0002"/> <cb type="start"/> <p><hi rendition="#in">O</hi>hngeachet zwar durch die von Jhro Majestät der<lb/> Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten, großen<lb/> Frau Anna Joannowna, Kayserin und Selbstherrsche-<lb/> rinn aller Reussen, höchstseel. und glorwürdigsten An-<lb/> denkens errichtete, und bey unserm Manifest unterm 18<lb/> October kund gemachte Verordnung, der Durchlauch-<lb/> tigste Herzog von Curland, Ernst Johann, während Un-<lb/> serer Minderjährigkeit, zum Regenten des Reichs ernen-<lb/> net und verordnet, dabey aber ihm zugleich von Jhro<lb/> Kayserl. Maj. durch eben dieselbe Verordnung aus-<lb/> drücklich anbefohlen worden, diese seine Regentschafft<lb/> nach Unsern Reichs=Gesetzen und Constitutionen, im-<lb/> gleichen denen, so wohl von Jhro Kayserlichen Majest.<lb/> als Dero allerdurchlauchtigsten Vorfahren errichteten<lb/> Verordnungen und Gesetzen zu führen, wie nicht we-<lb/> niger für Unsere theureste Gesundheit und Erziehung<lb/> die gehörige Sorgfalt zu hegen, auch Unsern geliebte-<lb/> sten Eltern und der gantzen Kayserl. Familie die ge-<lb/> bührende und schuldige Hochachtung zu erweisen, und<lb/> dabey ihrem hohen Stande gemäß, für ihren Unter-<lb/> halt Sorge zu tragen: so haben Wir dennoch statt der<lb/> gehofften Erfüllung dieser Jhro Kayserl. Majest. Ver-<lb/> ordnung, zu Unserm größten Mißvergnügen erfahren<lb/> müssen, welcher gestalt er, der Herzog von Curland,<lb/> gleich nach angetretener Regentschafft, und ehe noch<lb/> der verblichene Leichnam Jhro Kayserlichen Majestät<lb/> der Erde anvertrauet worden, sich unterstanden, nicht<lb/> allein viele Unsern Reichs=Gesetzen und vorigen Ver-<lb/> ordnungen zuwider lauffende Dinge auszuüben, sondern,<lb/> was das wichtigste ist, gegen Unsere geliebteste Eltern<lb/> Jhro Hoheiten, Unsere Frau Mutter und Unsern<lb/> Herrn Vater, so grosse Verachtung und Geringschä-<lb/> zigkeit öffentlich an den Tag zu legen, und unter aller-<lb/> ley dabey gebrauchten unanständigen Bedrohungen sol-<lb/> che weit aussehende und gefährliche Absichten kund zu<lb/> geben, daß nicht allein obgedachte Unsere geliebteste<lb/> Eltern, sondern auch Wir selbst und die Ruhe und<lb/> Wohlfarth Unsers Reiches in einen gefährlichen Zu-<lb/> stand hätten versetzt werden können; dahero Wir denn,<lb/> um dieser offenbahren Hintansetzung offtgedachter Jh-<lb/> ro Kayserlichen Majestät Verordnung und derselben<lb/> gäntzlich entgegen gesezten Conduite, erwehnten Herzogs<lb/> von Curland und seinen weit aussehenden, Uns, Unsern<lb/> geliebtesten Eltern, Kayserl. Familie und gantzem Reiche<lb/> gefährlichen Absichten und Anschlägen bey Zeiten vorzu-<lb/> beugen, Uns verbunden gesehen, auf allerunterthänigst<lb/> inständiges Anliegen und Bitten aller Unsrer getreuen<lb/><cb n="2"/> Unterthanen, sowohl Geist als Weltl Standes, gedach-<lb/> ten Herzog, der Regentschafft zu entsezen, und auf gleich-<lb/> mäßige allerunterthänigste Bitte Unsern getreuen<lb/> Unterthanen, die Verwaltung Unsers russischen Reiches,<lb/> während Unsrer Minderjahrigkeit, Unserer geliebtesten<lb/> Frau Mutrer, Jhro Kayserl. Hoheit der Prinzessin An-<lb/> na, welcher Wir von nun an den Titul einer Groß=Für-<lb/> stinn aller Reussen beylegen, zu übertragen, und Dero-<lb/> selben volle Macht und Gewalt zu ertheilen, die Regie-<lb/> rung auf eben demselben Grunde zu führen, wie es Jh-<lb/> ro Kayserliche Majest. höchstseel. Andenkens in Dero<lb/> Verordnung festgestellet und anbefohlen haben. Damit<lb/> nun dieses allen Unsern getreuen Unterthanen kund werde,<lb/> dieselben auch Uns als ihrem rechtmäßigen Herrn und<lb/> Kayser mit aller Treue dienen, und kraft dieser Constitu-<lb/> tion Jhro Kayserl. Hoheit der Groß=Fürstinn aller<lb/> Reussen Anna, Unserer geliebtesten Frau=Mutter, bey<lb/> Administration Unseres Russischen Reiches, während Un-<lb/> serer Minderjährigkeit, in allen Stücken schuldige Sub-<lb/> mißion und Gehorsam bezeigen, auch diese Unsere aller-<lb/> gnädigste Verordnung heilig halten und derselben unver-<lb/> änderliche Folge leisten, solches auch mit cörperlichen<lb/> Eiden beschweren mögen; als haben Wir allergnädigst<lb/> anbefohlen, selbiges hiemit durch ein gedrucktes Mani-<lb/> fest zu jedermans wissen kund zu thun.</p><lb/> <p>Das Original ist von dem ganzenlb/><hi rendition="#et">Senat, Ministerio und der Ge-<lb/> neralität unterschrieben. Den<lb/> 9 November 1740.</hi><lb/><hi rendition="#et2">( <hi rendition="#aq">L. 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Ohngeachet zwar durch die von Jhro Majestät der
Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten, großen
Frau Anna Joannowna, Kayserin und Selbstherrsche-
rinn aller Reussen, höchstseel. und glorwürdigsten An-
denkens errichtete, und bey unserm Manifest unterm 18
October kund gemachte Verordnung, der Durchlauch-
tigste Herzog von Curland, Ernst Johann, während Un-
serer Minderjährigkeit, zum Regenten des Reichs ernen-
net und verordnet, dabey aber ihm zugleich von Jhro
Kayserl. Maj. durch eben dieselbe Verordnung aus-
drücklich anbefohlen worden, diese seine Regentschafft
nach Unsern Reichs=Gesetzen und Constitutionen, im-
gleichen denen, so wohl von Jhro Kayserlichen Majest.
als Dero allerdurchlauchtigsten Vorfahren errichteten
Verordnungen und Gesetzen zu führen, wie nicht we-
niger für Unsere theureste Gesundheit und Erziehung
die gehörige Sorgfalt zu hegen, auch Unsern geliebte-
sten Eltern und der gantzen Kayserl. Familie die ge-
bührende und schuldige Hochachtung zu erweisen, und
dabey ihrem hohen Stande gemäß, für ihren Unter-
halt Sorge zu tragen: so haben Wir dennoch statt der
gehofften Erfüllung dieser Jhro Kayserl. Majest. Ver-
ordnung, zu Unserm größten Mißvergnügen erfahren
müssen, welcher gestalt er, der Herzog von Curland,
gleich nach angetretener Regentschafft, und ehe noch
der verblichene Leichnam Jhro Kayserlichen Majestät
der Erde anvertrauet worden, sich unterstanden, nicht
allein viele Unsern Reichs=Gesetzen und vorigen Ver-
ordnungen zuwider lauffende Dinge auszuüben, sondern,
was das wichtigste ist, gegen Unsere geliebteste Eltern
Jhro Hoheiten, Unsere Frau Mutter und Unsern
Herrn Vater, so grosse Verachtung und Geringschä-
zigkeit öffentlich an den Tag zu legen, und unter aller-
ley dabey gebrauchten unanständigen Bedrohungen sol-
che weit aussehende und gefährliche Absichten kund zu
geben, daß nicht allein obgedachte Unsere geliebteste
Eltern, sondern auch Wir selbst und die Ruhe und
Wohlfarth Unsers Reiches in einen gefährlichen Zu-
stand hätten versetzt werden können; dahero Wir denn,
um dieser offenbahren Hintansetzung offtgedachter Jh-
ro Kayserlichen Majestät Verordnung und derselben
gäntzlich entgegen gesezten Conduite, erwehnten Herzogs
von Curland und seinen weit aussehenden, Uns, Unsern
geliebtesten Eltern, Kayserl. Familie und gantzem Reiche
gefährlichen Absichten und Anschlägen bey Zeiten vorzu-
beugen, Uns verbunden gesehen, auf allerunterthänigst
inständiges Anliegen und Bitten aller Unsrer getreuen
Unterthanen, sowohl Geist als Weltl Standes, gedach-
ten Herzog, der Regentschafft zu entsezen, und auf gleich-
mäßige allerunterthänigste Bitte Unsern getreuen
Unterthanen, die Verwaltung Unsers russischen Reiches,
während Unsrer Minderjahrigkeit, Unserer geliebtesten
Frau Mutrer, Jhro Kayserl. Hoheit der Prinzessin An-
na, welcher Wir von nun an den Titul einer Groß=Für-
stinn aller Reussen beylegen, zu übertragen, und Dero-
selben volle Macht und Gewalt zu ertheilen, die Regie-
rung auf eben demselben Grunde zu führen, wie es Jh-
ro Kayserliche Majest. höchstseel. Andenkens in Dero
Verordnung festgestellet und anbefohlen haben. Damit
nun dieses allen Unsern getreuen Unterthanen kund werde,
dieselben auch Uns als ihrem rechtmäßigen Herrn und
Kayser mit aller Treue dienen, und kraft dieser Constitu-
tion Jhro Kayserl. Hoheit der Groß=Fürstinn aller
Reussen Anna, Unserer geliebtesten Frau=Mutter, bey
Administration Unseres Russischen Reiches, während Un-
serer Minderjährigkeit, in allen Stücken schuldige Sub-
mißion und Gehorsam bezeigen, auch diese Unsere aller-
gnädigste Verordnung heilig halten und derselben unver-
änderliche Folge leisten, solches auch mit cörperlichen
Eiden beschweren mögen; als haben Wir allergnädigst
anbefohlen, selbiges hiemit durch ein gedrucktes Mani-
fest zu jedermans wissen kund zu thun.
Das Original ist von dem ganzenlb/>Senat, Ministerio und der Ge-
neralität unterschrieben. Den
9 November 1740.
( L. S. )Gedruckt beym Senat
den 10. Nov. 1740.
Londen, vom 14 November:
Der Königliche Preußische Minister, Herr Andrié
hatte den 15ten dieses bey Sr. Königlichen Majestät
Audienz bey welcher Gelegenheit er Sr. Majestät sein
neues Creditiv überreichte. Denn 18ten darauf ward
er auch bey dem Herzoge von Cumberland und den
Prinzessinen zur Audienz geführet. Mylord Waldgra-
ve fängt an wieder besser zu werden, seit dem er sich in
seinem Vaterlande befindet, und man schreibt dieses ei-
nes Theiles der Arzeney des Doctor Wardzu, dessen
er sich gegenwärtig bediener. Die Admeralität hat
verwichene Woche verschiedene Fahrzeuge mit Schiff-
Provisionen nach Gibraltar und Port Mahon befrach-
tet. Drey Bombardier Gallioten, welche in leichte
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