Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.VNd ist diese hieuorgeschrieben Ordnung / mit vnserm des Raths / Rathsgeschworen / Zehenmannen / Geschickten / Gildemeistern vnd Heubtleuten gutem wissen vnd willen / vor vns selbs / vnd von wegen der gantzen gemeinen Bürgerschafft berathschlagt / vnd einhelliglich bewilligt vnd angenommen. Nach Ihesu Christi vnsers HERREN vnd Seligmachers Geburt / im Fünffzehen hundert neun vnd siebentzigsten Jare / Donnerstags nach Lichtmessen. VNd ist diese hieuorgeschrieben Ordnung / mit vnserm des Raths / Rathsgeschworen / Zehenmannen / Geschickten / Gildemeistern vnd Heubtleuten gutem wissen vnd willen / vor vns selbs / vnd von wegen der gantzen gemeinen Bürgerschafft berathschlagt / vnd einhelliglich bewilligt vnd angenommen. Nach Ihesu Christi vnsers HERREN vnd Seligmachers Geburt / im Fünffzehen hundert neun vnd siebentzigsten Jare / Donnerstags nach Lichtmessen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0115" n="58"/> <p>VNd ist diese hieuorgeschrieben Ordnung / mit vnserm des Raths / Rathsgeschworen / Zehenmannen / Geschickten / Gildemeistern vnd Heubtleuten gutem wissen vnd willen / vor vns selbs / vnd von wegen der gantzen gemeinen Bürgerschafft berathschlagt / vnd einhelliglich bewilligt vnd angenommen. Nach Ihesu Christi vnsers HERREN vnd Seligmachers Geburt / im Fünffzehen hundert neun vnd siebentzigsten Jare / Donnerstags nach Lichtmessen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [58/0115]
VNd ist diese hieuorgeschrieben Ordnung / mit vnserm des Raths / Rathsgeschworen / Zehenmannen / Geschickten / Gildemeistern vnd Heubtleuten gutem wissen vnd willen / vor vns selbs / vnd von wegen der gantzen gemeinen Bürgerschafft berathschlagt / vnd einhelliglich bewilligt vnd angenommen. Nach Ihesu Christi vnsers HERREN vnd Seligmachers Geburt / im Fünffzehen hundert neun vnd siebentzigsten Jare / Donnerstags nach Lichtmessen.
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Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/115>, abgerufen am 16.02.2025. |