Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.Titul. Register. Folio.
69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40
70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet.
40
71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41
72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41
73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41
74. Von Vorpfendunge. 41
75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42
76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42
77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42
78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem
Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43
Titul. Register. Folio.
69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40
70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet.
40
71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41
72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41
73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41
74. Von Vorpfendunge. 41
75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42
76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42
77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42
78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem
Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0123"/> <l><hi rendition="#i">Titul.</hi> Register. <hi rendition="#i">Folio.</hi></l> <l>69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40</l> <l>70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet. 40</l> <l>71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41</l> <l>72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41</l> <l>73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41</l> <l>74. Von Vorpfendunge. 41</l> <l>75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42</l> <l>76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42</l> <l>77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42</l> <l>78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43</l> </div> </body> </text> </TEI> [0123]
Titul. Register. Folio. 69. Von Erbe vnd Zinse zuuorkeuffen oder zuuorgeben. 40 70. Von dem / der eins andern Angefelle oder Gedinge keufft vnd an sich bringet. 40 71. Von dem der Leibgedinge keuffen wil. 41 72. Von dem der Zins gibt von seinem Hause vnd ligenden Gründen. 41 73. Von vorlassung eins Erbes oder Geldes an einem Erbe. 41 74. Von Vorpfendunge. 41 75. Von dem der Geldt keufft an eins andern Erbe. 42 76. Von dem / der nicht helt sein Haus in baw vnd besserunge. 42 77. Von den gefehrlichen Fewrstedten vnd Fewrsnot. 42 78. Von Hopffreuer / Bonen vnd Maenstro nicht bey sich zu legen / vnd bey dem Lichte mit Flachse nicht vmbzugehen. 43
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |