Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.Titul. Register. Folio.
91. Von den Müllern / auch Maltz vnd Korn zu malen. 48
92. Von dem Bierbrawen. 48
93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern /
Garten vnd Zeunen. 49
94. Von Dienstknechten / Dienstjungen / vnd Dienstmegden. 50. 51
95. Von Harnische vnd Wehre der Bürger / vnd vnser des Raths Diener. 51
96. Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften / oder sonsten auff vnsern des
Raths befehel. 52
97. Wenn in Kriegsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nacht ein
Glockenschlag würde. 52
98. Von den / die in zeit eins gemachten Glockenschlags oder in Kriegsleufften
jre Jungen Kindere auff die Strassen oder ins Feldt lauffen lassen würden.
52
Titul. Register. Folio.
91. Von den Müllern / auch Maltz vnd Korn zu malen. 48
92. Von dem Bierbrawen. 48
93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern /
Garten vnd Zeunen. 49
94. Von Dienstknechten / Dienstjungen / vnd Dienstmegden. 50. 51
95. Von Harnische vnd Wehre der Bürger / vnd vnser des Raths Diener. 51
96. Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften / oder sonsten auff vnsern des
Raths befehel. 52
97. Wenn in Kriegsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nacht ein
Glockenschlag würde. 52
98. Von den / die in zeit eins gemachten Glockenschlags oder in Kriegsleufften
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Titul. Register. Folio. 91. Von den Müllern / auch Maltz vnd Korn zu malen. 48 92. Von dem Bierbrawen. 48 93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen. 49 94. Von Dienstknechten / Dienstjungen / vnd Dienstmegden. 50. 51 95. Von Harnische vnd Wehre der Bürger / vnd vnser des Raths Diener. 51 96. Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften / oder sonsten auff vnsern des Raths befehel. 52 97. Wenn in Kriegsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nacht ein Glockenschlag würde. 52 98. Von den / die in zeit eins gemachten Glockenschlags oder in Kriegsleufften jre Jungen Kindere auff die Strassen oder ins Feldt lauffen lassen würden. 52
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Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/125>, abgerufen am 16.02.2025. |