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Tübinger Chronik. Nr. 81. [Tübingen (Württemberg)], 7. Juli 1845.

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Aus der Anzeige zu schließen, zielt ein solcher, der
Sache nach, schöner Zweck bloß auf die gewerbetreibende
Klasse; somit hat der Gründer dieses Vereins den Vor-
zug, der Erste zu seyn, der mit offenem Visir ( d. h.
im Wochenblatt ) , sich desselben annimmt.

Natürlicher Weise kann in der Belebung und Hebung
der Gewerbe, bezugsweise des Handelstandes, nur Vor-
theilhaftes liegen: der Gewerbetreibende hat weiter nichts
zu thun, als Zeit, Kräfte und Kosten dahin zu ver-
wenden, daß er vorzügliche Arbeit liefert und sie zur
Schau stellt; für den Verschluß derselben darf er nicht
besorgt seyn, da hülfreiche Hände genug da sind, d. h.
die sich um denselben bekümmern, ohne Zweifel in der
guten Absicht, die in dem Zweige des Handels Uner-
fahrenen zur Kenntniß ihrer selbst zu bringen, um -
Fabrikarbeiter zu werden.

Dem Zwecke der Hebung und Belebung der Ge-
werbe wäre es nicht entsprechend, gegen solche wohl-
wollende Absicht etwas einreden zu wollen, da sie zum
Nutzen und Frommen des Gewerbes, hauptsächlich zur
Hebung des Handels, gestellt ist.

Gewerbetreibende, merket Euch " beachtenswerthe
Anzeigen!
"

Ein theures Glas Wasser.

Die Pesther Zeitung meldet folgenden komischen
Vorfall, welcher sich auf dem Dampfschiffe Franz,
das jüngst stromaufwärts nach Pesth fuhr, ereignete.
Ein nicht sehr zur Verschwendung geneigter Passagier
begnügte sich mit einem Glas Wasser, um ja nur keine
große Zeche zu machen. Das Unglück wollte aber, daß
er das Glas zerbrach. Um es nicht bezahlen zu müssen,
warf er es hastig durch das Cajütenfenster, welches er
offen glaubte. Leider aber hatte ihn die reine, allzu-
durchsichtige Scheibe getäuscht, und ein furchtbares Ge-
klirre, dem ein allgemeines Gelächter folgte, belehrte
ihn über seinen komischen Jrrthum.

Den 29. Juni ereignete sich in Nürnberg der eigen-
thümliche Fall, daß die Frau eines Patrimonialrichters
ein Stückchen recht heißen Hammelsbraten beim Zube-
reiten versuchte, welches sich am Kehlkopf festsetzte und
den augenblicklichen Tod der Erstickung zur Folge hatte.


Hiesiges.

Sonntag den 6. Juli, Morgens5 1 / 4 Uhr, brachte
die Janitscharia=Musik unserem sehr verehrten Herrn
Stadtdirector, Regierungsrath und Oberamtmann
v. Ströhlin, aus besonderer Hochachtung und
aus Veranlassung Seiner Silbernen Hochzeit ein
Ständchen. Herr Regierungsrath v. Ströhlin sprach
sich dagegen mit Worten des Dankes für diese Auf-
merksamkeit aus. Eine ungeheure Menge Zuhörer
fanden sich hiebei ein und drückten ihre Freude da-
rüber aus.



Amtliche Bekanntmachungen.

Revier Bebenhausen. Holz=Abfuhr betr.
Die Abfuhr des Holzes aus dem Holzschlag Foh-
[Spaltenumbruch] lenwaid
ist für die betreffenden Holzkäufer nun-
mehr wieder gestattet.

Es werden aber die Fuhrleute bei dieser Gele-
genheit angewiesen, mit ihren geladenen Wagen,
besonders von der Mitte des Schlags aus, dem
oberhalb des Steinriegels hinführenden Traufweg
zuzufahren, weil nur dieser gegenwärtig in fahrba-
rem Zustand ist und mit dem geschlagenen Sträßle
in Verbindung steht.

Das Fahren außerhalb der bestehenden Holz-
Abfuhr=Wege ist unter Androhung einer Ordnungs-
Strale strenge verboten.

Bebenhausen den 30. Juni 1845.

    K. Revierförster Belthle.

Tübingen. Gefundenes. Der unterzeichne-
ten Stelle wurden als gefunden übergeben: 1 Bi-
ckel, 1 Sacktuch, 1 Jnjectionsspritze, 1 Kappe, 1
Geldbeutel mit etwas Geld. Die Eigenthümer ha-
ben sich binnen 30 Tagen zu melden.

Den 5. Juli 1845.

    K. Polizei=Jnspection.
    Mayer.

c 3 ) Tübingen. Hunde=Aufnahme betr.

Die Besitzer von Hunden haben diese am

Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. dieß,

je Morgens von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags
von 2 bis 6 Uhr auf dem Rathhause anzuzeigen.

Der Besitzstand vom 1. Juli entscheidet für die
Entrichtung vom ganzen Jahr.

Wer seinen Hund bei dieser Aufnahme nicht
anzeigt, hat den vierfachen Betrag der Jahres=Ab-
gabe zu bezahlen. Dieselbe Strafe hat derjenige
zu erwarten, welcher im Laufe des Jahres einen
Hund anschafft und solchen nicht binnen 14 Tagen
anzeigt.

Den 1. Juli 1845.

    Stadtschultheißen=Amt.

b 2 ) Tübingen. Steuersatz. Aenderungen in
den Gewerbe=Verhältnissen, welche zur Berücksichti-
gung sich eignen, haben die Betheiligten am näch-
sten Montag den 7. dieß, Vormittags, auf dem
Rathhaus anzuzeigen. Den 1. Juli 1845.

    Steuersätzer=Amt.

Herrenberg. ( Eichen=Verkauf. ) Am Mon-
tag den 21. d. M. werden in dem Distrikte Win-
terrain der hiesigen Stadtwaldungen circa 60 Stücke
Eichenstämme von verschiedener Stärke im Aufstreich
gegen baare Bezahlung verkauft. Auf Verlangen
wird auch der Kaufschilling bis Martini d. J. un-
verzinslich angeborgt; in diesem Falle haben jedoch
unbekannte Käufer sich über ihre Person und Zah-
lungsfähigkeit durch obrigkeitliche Zeugnisse auszu-
weisen und einen tüchtigen Bürgen zu stellen.

Der Verkauf beginnt Morgens 8 Uhr.

    Den 1. Juli 1845.
    Stadtrath.



Privat=Anzeigen.

Tübingen. Verein zu Unterstützung hülfs-
bedürftiger unverheiratheter Frauenzimmer
[Ende Spaltensatz]

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Aus der Anzeige zu schließen, zielt ein solcher, der
Sache nach, schöner Zweck bloß auf die gewerbetreibende
Klasse; somit hat der Gründer dieses Vereins den Vor-
zug, der Erste zu seyn, der mit offenem Visir ( d. h.
im Wochenblatt ) , sich desselben annimmt.

Natürlicher Weise kann in der Belebung und Hebung
der Gewerbe, bezugsweise des Handelstandes, nur Vor-
theilhaftes liegen: der Gewerbetreibende hat weiter nichts
zu thun, als Zeit, Kräfte und Kosten dahin zu ver-
wenden, daß er vorzügliche Arbeit liefert und sie zur
Schau stellt; für den Verschluß derselben darf er nicht
besorgt seyn, da hülfreiche Hände genug da sind, d. h.
die sich um denselben bekümmern, ohne Zweifel in der
guten Absicht, die in dem Zweige des Handels Uner-
fahrenen zur Kenntniß ihrer selbst zu bringen, um –
Fabrikarbeiter zu werden.

Dem Zwecke der Hebung und Belebung der Ge-
werbe wäre es nicht entsprechend, gegen solche wohl-
wollende Absicht etwas einreden zu wollen, da sie zum
Nutzen und Frommen des Gewerbes, hauptsächlich zur
Hebung des Handels, gestellt ist.

Gewerbetreibende, merket Euch „ beachtenswerthe
Anzeigen!

Ein theures Glas Wasser.

Die Pesther Zeitung meldet folgenden komischen
Vorfall, welcher sich auf dem Dampfschiffe Franz,
das jüngst stromaufwärts nach Pesth fuhr, ereignete.
Ein nicht sehr zur Verschwendung geneigter Passagier
begnügte sich mit einem Glas Wasser, um ja nur keine
große Zeche zu machen. Das Unglück wollte aber, daß
er das Glas zerbrach. Um es nicht bezahlen zu müssen,
warf er es hastig durch das Cajütenfenster, welches er
offen glaubte. Leider aber hatte ihn die reine, allzu-
durchsichtige Scheibe getäuscht, und ein furchtbares Ge-
klirre, dem ein allgemeines Gelächter folgte, belehrte
ihn über seinen komischen Jrrthum.

Den 29. Juni ereignete sich in Nürnberg der eigen-
thümliche Fall, daß die Frau eines Patrimonialrichters
ein Stückchen recht heißen Hammelsbraten beim Zube-
reiten versuchte, welches sich am Kehlkopf festsetzte und
den augenblicklichen Tod der Erstickung zur Folge hatte.


Hiesiges.

Sonntag den 6. Juli, Morgens5 1 / 4 Uhr, brachte
die Janitscharia=Musik unserem sehr verehrten Herrn
Stadtdirector, Regierungsrath und Oberamtmann
v. Ströhlin, aus besonderer Hochachtung und
aus Veranlassung Seiner Silbernen Hochzeit ein
Ständchen. Herr Regierungsrath v. Ströhlin sprach
sich dagegen mit Worten des Dankes für diese Auf-
merksamkeit aus. Eine ungeheure Menge Zuhörer
fanden sich hiebei ein und drückten ihre Freude da-
rüber aus.



Amtliche Bekanntmachungen.

Revier Bebenhausen. Holz=Abfuhr betr.
Die Abfuhr des Holzes aus dem Holzschlag Foh-
[Spaltenumbruch] lenwaid
ist für die betreffenden Holzkäufer nun-
mehr wieder gestattet.

Es werden aber die Fuhrleute bei dieser Gele-
genheit angewiesen, mit ihren geladenen Wagen,
besonders von der Mitte des Schlags aus, dem
oberhalb des Steinriegels hinführenden Traufweg
zuzufahren, weil nur dieser gegenwärtig in fahrba-
rem Zustand ist und mit dem geschlagenen Sträßle
in Verbindung steht.

Das Fahren außerhalb der bestehenden Holz-
Abfuhr=Wege ist unter Androhung einer Ordnungs-
Strale strenge verboten.

Bebenhausen den 30. Juni 1845.

    K. Revierförster Belthle.

Tübingen. Gefundenes. Der unterzeichne-
ten Stelle wurden als gefunden übergeben: 1 Bi-
ckel, 1 Sacktuch, 1 Jnjectionsspritze, 1 Kappe, 1
Geldbeutel mit etwas Geld. Die Eigenthümer ha-
ben sich binnen 30 Tagen zu melden.

Den 5. Juli 1845.

    K. Polizei=Jnspection.
    Mayer.

c 3 ) Tübingen. Hunde=Aufnahme betr.

Die Besitzer von Hunden haben diese am

Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. dieß,

je Morgens von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags
von 2 bis 6 Uhr auf dem Rathhause anzuzeigen.

Der Besitzstand vom 1. Juli entscheidet für die
Entrichtung vom ganzen Jahr.

Wer seinen Hund bei dieser Aufnahme nicht
anzeigt, hat den vierfachen Betrag der Jahres=Ab-
gabe zu bezahlen. Dieselbe Strafe hat derjenige
zu erwarten, welcher im Laufe des Jahres einen
Hund anschafft und solchen nicht binnen 14 Tagen
anzeigt.

Den 1. Juli 1845.

    Stadtschultheißen=Amt.

b 2 ) Tübingen. Steuersatz. Aenderungen in
den Gewerbe=Verhältnissen, welche zur Berücksichti-
gung sich eignen, haben die Betheiligten am näch-
sten Montag den 7. dieß, Vormittags, auf dem
Rathhaus anzuzeigen. Den 1. Juli 1845.

    Steuersätzer=Amt.

Herrenberg. ( Eichen=Verkauf. ) Am Mon-
tag den 21. d. M. werden in dem Distrikte Win-
terrain der hiesigen Stadtwaldungen circa 60 Stücke
Eichenstämme von verschiedener Stärke im Aufstreich
gegen baare Bezahlung verkauft. Auf Verlangen
wird auch der Kaufschilling bis Martini d. J. un-
verzinslich angeborgt; in diesem Falle haben jedoch
unbekannte Käufer sich über ihre Person und Zah-
lungsfähigkeit durch obrigkeitliche Zeugnisse auszu-
weisen und einen tüchtigen Bürgen zu stellen.

Der Verkauf beginnt Morgens 8 Uhr.

    Den 1. Juli 1845.
    Stadtrath.



Privat=Anzeigen.

Tübingen. Verein zu Unterstützung hülfs-
bedürftiger unverheiratheter Frauenzimmer
[Ende Spaltensatz]

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[327/0003] ob auf jene Seite, oder – auf's allgemeine Beste?“ Aus der Anzeige zu schließen, zielt ein solcher, der Sache nach, schöner Zweck bloß auf die gewerbetreibende Klasse; somit hat der Gründer dieses Vereins den Vor- zug, der Erste zu seyn, der mit offenem Visir ( d. h. im Wochenblatt ) , sich desselben annimmt. Natürlicher Weise kann in der Belebung und Hebung der Gewerbe, bezugsweise des Handelstandes, nur Vor- theilhaftes liegen: der Gewerbetreibende hat weiter nichts zu thun, als Zeit, Kräfte und Kosten dahin zu ver- wenden, daß er vorzügliche Arbeit liefert und sie zur Schau stellt; für den Verschluß derselben darf er nicht besorgt seyn, da hülfreiche Hände genug da sind, d. h. die sich um denselben bekümmern, ohne Zweifel in der guten Absicht, die in dem Zweige des Handels Uner- fahrenen zur Kenntniß ihrer selbst zu bringen, um – Fabrikarbeiter zu werden. Dem Zwecke der Hebung und Belebung der Ge- werbe wäre es nicht entsprechend, gegen solche wohl- wollende Absicht etwas einreden zu wollen, da sie zum Nutzen und Frommen des Gewerbes, hauptsächlich zur Hebung des Handels, gestellt ist. Gewerbetreibende, merket Euch „ beachtenswerthe Anzeigen! “ Ein theures Glas Wasser. Die Pesther Zeitung meldet folgenden komischen Vorfall, welcher sich auf dem Dampfschiffe Franz, das jüngst stromaufwärts nach Pesth fuhr, ereignete. Ein nicht sehr zur Verschwendung geneigter Passagier begnügte sich mit einem Glas Wasser, um ja nur keine große Zeche zu machen. Das Unglück wollte aber, daß er das Glas zerbrach. Um es nicht bezahlen zu müssen, warf er es hastig durch das Cajütenfenster, welches er offen glaubte. Leider aber hatte ihn die reine, allzu- durchsichtige Scheibe getäuscht, und ein furchtbares Ge- klirre, dem ein allgemeines Gelächter folgte, belehrte ihn über seinen komischen Jrrthum. Den 29. Juni ereignete sich in Nürnberg der eigen- thümliche Fall, daß die Frau eines Patrimonialrichters ein Stückchen recht heißen Hammelsbraten beim Zube- reiten versuchte, welches sich am Kehlkopf festsetzte und den augenblicklichen Tod der Erstickung zur Folge hatte. Hiesiges. Sonntag den 6. Juli, Morgens5 1 / 4 Uhr, brachte die Janitscharia=Musik unserem sehr verehrten Herrn Stadtdirector, Regierungsrath und Oberamtmann v. Ströhlin, aus besonderer Hochachtung und aus Veranlassung Seiner Silbernen Hochzeit ein Ständchen. Herr Regierungsrath v. Ströhlin sprach sich dagegen mit Worten des Dankes für diese Auf- merksamkeit aus. Eine ungeheure Menge Zuhörer fanden sich hiebei ein und drückten ihre Freude da- rüber aus. Amtliche Bekanntmachungen. Revier Bebenhausen. Holz=Abfuhr betr. Die Abfuhr des Holzes aus dem Holzschlag Foh- lenwaid ist für die betreffenden Holzkäufer nun- mehr wieder gestattet. Es werden aber die Fuhrleute bei dieser Gele- genheit angewiesen, mit ihren geladenen Wagen, besonders von der Mitte des Schlags aus, dem oberhalb des Steinriegels hinführenden Traufweg zuzufahren, weil nur dieser gegenwärtig in fahrba- rem Zustand ist und mit dem geschlagenen Sträßle in Verbindung steht. Das Fahren außerhalb der bestehenden Holz- Abfuhr=Wege ist unter Androhung einer Ordnungs- Strale strenge verboten. Bebenhausen den 30. Juni 1845. K. Revierförster Belthle. Tübingen. Gefundenes. Der unterzeichne- ten Stelle wurden als gefunden übergeben: 1 Bi- ckel, 1 Sacktuch, 1 Jnjectionsspritze, 1 Kappe, 1 Geldbeutel mit etwas Geld. Die Eigenthümer ha- ben sich binnen 30 Tagen zu melden. Den 5. Juli 1845. K. Polizei=Jnspection. Mayer. c 3 ) Tübingen. Hunde=Aufnahme betr. Die Besitzer von Hunden haben diese am Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. dieß, je Morgens von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr auf dem Rathhause anzuzeigen. Der Besitzstand vom 1. Juli entscheidet für die Entrichtung vom ganzen Jahr. Wer seinen Hund bei dieser Aufnahme nicht anzeigt, hat den vierfachen Betrag der Jahres=Ab- gabe zu bezahlen. Dieselbe Strafe hat derjenige zu erwarten, welcher im Laufe des Jahres einen Hund anschafft und solchen nicht binnen 14 Tagen anzeigt. Den 1. Juli 1845. Stadtschultheißen=Amt. b 2 ) Tübingen. Steuersatz. Aenderungen in den Gewerbe=Verhältnissen, welche zur Berücksichti- gung sich eignen, haben die Betheiligten am näch- sten Montag den 7. dieß, Vormittags, auf dem Rathhaus anzuzeigen. Den 1. Juli 1845. Steuersätzer=Amt. Herrenberg. ( Eichen=Verkauf. ) Am Mon- tag den 21. d. M. werden in dem Distrikte Win- terrain der hiesigen Stadtwaldungen circa 60 Stücke Eichenstämme von verschiedener Stärke im Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft. Auf Verlangen wird auch der Kaufschilling bis Martini d. J. un- verzinslich angeborgt; in diesem Falle haben jedoch unbekannte Käufer sich über ihre Person und Zah- lungsfähigkeit durch obrigkeitliche Zeugnisse auszu- weisen und einen tüchtigen Bürgen zu stellen. Der Verkauf beginnt Morgens 8 Uhr. Den 1. Juli 1845. Stadtrath. Privat=Anzeigen. Tübingen. Verein zu Unterstützung hülfs- bedürftiger unverheiratheter Frauenzimmer

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Tübinger Chronik. Nr. 81. [Tübingen (Württemberg)], 7. Juli 1845, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_chronik081_1845/3>, abgerufen am 21.11.2024.