[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.der auf ihren Jnstrumenten, denen aber Es erfordert jedoch aber die Nothwen- dig-
der auf ihren Jnſtrumenten, denen aber Es erfordert jedoch aber die Nothwen- dig-
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der auf ihren Jnſtrumenten, denen aber
ſogleich ein halb dutzent luſtige Spruͤnge
und Taͤnze auf dem Hall und erſten Schall
folgen; ſo dann tritt ihr erwaͤhlter Ora-
tor auf, der um 15. Kreutzer einen gan-
zen Hopfen-Sack voll Ehren-Titul den
Leuten zum Fenſter hinauf ſchreyet, und
bey denen Nachbarn ein gar horribles
Gelaͤchter erwecket, weil man mercket,
daß er die Praͤdicata nach dem Pfund
verkauffet, und den Leuten einen guten
Ausſchlag damit gibt. Aus ſolchen Ab-
ſichten kan man leichtlich mercken, daß
ſolche Leute keine wohlmeinende, ſon-
dern wohlbezahlende Wuͤnſche anzu-
bringen, und ihren lieben Nutzen, nicht
aber ihres Naͤchſten Gluͤck und erſprieß-
liche Wolfahrt, dadurch zu befoͤrdern,
ſuchen. Andere gute Freunde aber, wenn
ſie einander zu ſolcher Zeit begegnen, ſe-
zen alle Complimenten und derſelbigen
weitlaͤufige Umſchweiffungen beyſeits,
und pflegen einander nur mit dieſen we-
nigen Worten zu felicitiren: Proſit das
Neue Jahr!
Es erfordert jedoch aber die Nothwen-
dig-
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