[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.aufrichtig zu bezeugen, daß ich ebenfalls, Beantwortung: Jch dancke für ihr bezeigtes Christli- fet, H 5
aufrichtig zu bezeugen, daß ich ebenfalls, Beantwortung: Jch dancke fuͤr ihr bezeigtes Chriſtli- fet, H 5
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aufrichtig zu bezeugen, daß ich ebenfalls,
als ein getreuer Freund, meinen Antheil
an ihrem ſchmerzlichen Kummer, habe.
Jedoch werden ſie ſich hierinnen gedultig
faſſen, und bedencken, daß der Hoͤchſte
ihnen diß Creutz zu dem Ende zugeſchi-
cket, damit er ſie zu ſeiner Zeit deſto
troͤſtlicher wieder erfreuen koͤnne. Wel-
ches ich ihnen vom Grund meines auf-
richtigen Herzens wuͤnſche, unter Ver-
ſicherung, daß ich zu keiner Zeit mit mei-
nen Dienſten ermanglen werde, wenn
zu Dero Vergnuͤgen etwas beytragen
kan.
Beantwortung:
Jch dancke fuͤr ihr bezeigtes Chriſtli-
ches Mitleiden und wohlgemeinten
Wunſch; und wolte GOtt! daß ich mich
ſo troͤſtlich in mein klaͤgliches Schickſal
faſſen, und ſo bald zu frieden ſtellen koͤnte.
Aber die Vorſtellung meines Elendes
ſcheinet faſt alle nachdruͤckliche Troſt-
Gruͤnde zu uͤberwaͤgen: Und bitte nur
GOtt, daß er in dieſer Betruͤbnis, mir
ſeinen Goͤttlichen Troſt und Beyſtand
nicht entziehen wolle; weil er keinen
Menſchen verlaſſen, der je auf ihn gehof-
fet,
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