Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.von Rumelien Sicherheit und Ordnung aufrecht erhielt, den Verkehr beförderte, durch europäische Ingenieure Festungen anlegte und sich eine tüchtige Artillerie verschaffte, blieb er mit dem Auslande in geheimer Verbindung u. trachtete nach vollständiger Unabhängigkeit. Die Pforte wußte dies und kämpfte mit denselben Waffen wie er; 1820 schickte der Sultan ein Heer gegen ihn, das aber Janina vergeblich belagerte; 1821 mußte Churschid Paschah gleichfalls abziehen, weil unterdessen der griech. Aufstand ausgebrochen war. Aber Griechen und Albanesen fielen von A. ab, dieser übergab seine unbezwingliche Inselfeste gegen Zusicherung von Leben u. Gut, wurde aber am 5. nach entschlossener Gegenwehr niedergehauen; seine 2 Söhne waren von ihm schon früher abgefallen, aber auf Befehl des Großherren hingerichtet worden. Aliabalis, seine ostind. Baumwollenzeuge mit goldenen Sahlleisten. Alias, lat., anders, sonst. Alibaud, geb. zu Nismes 1810, Soldat bis 1834, 1835 mit den Republikanern in Barcelona bei der dortigen Revolution thätig, kehrte nach dem Mißlingen derselben nach Paris zurück und schoß 1836 den 25. Juni mit einer Stockflinte auf König Louis Philippe; er wurde am 11. Juli guillotinirt. Mehr als polit. Fanatismus scheint Lebensüberdruß den A. zu seinem Verbrechen getrieben zu haben. Alibert, Jean Louis, Baron, geb. 1775 zu Villefranche, Mediciner, Professor in Paris u. Oberarzt am Hospital St. Louis, seit 1818 königl. Leibarzt; st. 1837. Seine Schriften sind deutsch übersetzt, z. B. "Beschreibung der Hautkrankheiten", "Physiologie der Leidenschaften" etc. Alibi, 1. anderswo, an einem andern Ort, in einem andern Fall; 2. im Strafproceß die Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe sich zur Zeit der That an einem andern Orte befunden und könne deßhalb physisch unmöglich der Thäter sein. Alicante, District des span. Königreichs Valencia, an Murcia gränzend; die Hauptstadt A. mit 25000 E., ist Bischofssitz, hat einen befestigten Hafen, treibt lebhaften Handel u. führt besonders den dunkelrothen A. wein, vino tinto, aus. Die Seife von A. wird aus Oliven oder Mandelöl u. reiner Soda bereitet. Alicata, Stadt auf der südl. Küste von Sicilien, 13500 E., lebhafter Verkehr mit Malta. Alienation, 1. Abwesenheit des Geistes; 2. Veräußerung des Eigenthums oder anderer Rechte; 3. Befugniß, zu veräußern. - Alienabel, veräußerlich. Alienbill, s. Fremdenbill. alieni juris homo (lat., fremden Rechtes), ein Mensch, der rechtlich unselbstständig ist im Gegensatz zum sui juris homo, dem Menschen eigener rechtlicher Selbstständigkeit. Alighieri, s. Dante. Alignement (frz. Alinjemang), die abgesteckte Linie, die Richtungslinie für die Aufstellung eines Truppenkörpers. Alimentarii pueri et puellae seit Kaiser Nerva arme Kinder, an welche monatlich Spenden verabreicht wurden, theils von dem Fiscus des Kaisers, theils von Stiftungen oder von Privatpersonen. Außer Nerva sind uns als solche Wohlthäter bekannt: Kaiser Trajan, Plinius der jüngere, die Kaiser Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius; unter Commodus that der Fiscus nichts mehr. Alimente, Mittel zur Lebenserhaltung, also Nahrung, Kleidung u. s. w. Die Pflicht, A. zu verabreichen, wird durch die Natur der Familienverbindung begründet. Eltern müssen ihre Kinder resp. Descendenten alimentiren, die Kinder ihre Eltern resp. Ascendenten; der Mann die Frau, die Frau den Mann, wenn sie Vermögen hat; der Vater und die Mutter das uneheliche Kind. Die Ausdehnung der juristischen A.tationspflicht auf Geschwister ist streitig. Ueber die A.pflicht und übers Maaß entscheidet der Richter, an manchen Orten auch die Administrativbehörde. Die A.pflicht endigt mit dem Tod des Berechtigten, mit der Unfähigkeit des Verpflichteten, mit der Auflösung des verpflichtenden Verhältnisses z. B. Ehe (bei Akatholiken), und nach von Rumelien Sicherheit und Ordnung aufrecht erhielt, den Verkehr beförderte, durch europäische Ingenieure Festungen anlegte und sich eine tüchtige Artillerie verschaffte, blieb er mit dem Auslande in geheimer Verbindung u. trachtete nach vollständiger Unabhängigkeit. Die Pforte wußte dies und kämpfte mit denselben Waffen wie er; 1820 schickte der Sultan ein Heer gegen ihn, das aber Janina vergeblich belagerte; 1821 mußte Churschid Paschah gleichfalls abziehen, weil unterdessen der griech. Aufstand ausgebrochen war. Aber Griechen und Albanesen fielen von A. ab, dieser übergab seine unbezwingliche Inselfeste gegen Zusicherung von Leben u. Gut, wurde aber am 5. nach entschlossener Gegenwehr niedergehauen; seine 2 Söhne waren von ihm schon früher abgefallen, aber auf Befehl des Großherren hingerichtet worden. Aliabalis, seine ostind. Baumwollenzeuge mit goldenen Sahlleisten. Alias, lat., anders, sonst. Alibaud, geb. zu Nismes 1810, Soldat bis 1834, 1835 mit den Republikanern in Barcelona bei der dortigen Revolution thätig, kehrte nach dem Mißlingen derselben nach Paris zurück und schoß 1836 den 25. Juni mit einer Stockflinte auf König Louis Philippe; er wurde am 11. Juli guillotinirt. Mehr als polit. Fanatismus scheint Lebensüberdruß den A. zu seinem Verbrechen getrieben zu haben. Alibert, Jean Louis, Baron, geb. 1775 zu Villefranche, Mediciner, Professor in Paris u. Oberarzt am Hospital St. Louis, seit 1818 königl. Leibarzt; st. 1837. Seine Schriften sind deutsch übersetzt, z. B. „Beschreibung der Hautkrankheiten“, „Physiologie der Leidenschaften“ etc. Alibi, 1. anderswo, an einem andern Ort, in einem andern Fall; 2. im Strafproceß die Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe sich zur Zeit der That an einem andern Orte befunden und könne deßhalb physisch unmöglich der Thäter sein. Alicante, District des span. Königreichs Valencia, an Murcia gränzend; die Hauptstadt A. mit 25000 E., ist Bischofssitz, hat einen befestigten Hafen, treibt lebhaften Handel u. führt besonders den dunkelrothen A. wein, vino tinto, aus. Die Seife von A. wird aus Oliven oder Mandelöl u. reiner Soda bereitet. Alicata, Stadt auf der südl. Küste von Sicilien, 13500 E., lebhafter Verkehr mit Malta. Alienation, 1. Abwesenheit des Geistes; 2. Veräußerung des Eigenthums oder anderer Rechte; 3. Befugniß, zu veräußern. – Alienabel, veräußerlich. Alienbill, s. Fremdenbill. alieni juris homo (lat., fremden Rechtes), ein Mensch, der rechtlich unselbstständig ist im Gegensatz zum sui juris homo, dem Menschen eigener rechtlicher Selbstständigkeit. Alighieri, s. Dante. Alignement (frz. Alinjemang), die abgesteckte Linie, die Richtungslinie für die Aufstellung eines Truppenkörpers. Alimentarii pueri et puellae seit Kaiser Nerva arme Kinder, an welche monatlich Spenden verabreicht wurden, theils von dem Fiscus des Kaisers, theils von Stiftungen oder von Privatpersonen. Außer Nerva sind uns als solche Wohlthäter bekannt: Kaiser Trajan, Plinius der jüngere, die Kaiser Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius; unter Commodus that der Fiscus nichts mehr. Alimente, Mittel zur Lebenserhaltung, also Nahrung, Kleidung u. s. w. Die Pflicht, A. zu verabreichen, wird durch die Natur der Familienverbindung begründet. Eltern müssen ihre Kinder resp. Descendenten alimentiren, die Kinder ihre Eltern resp. Ascendenten; der Mann die Frau, die Frau den Mann, wenn sie Vermögen hat; der Vater und die Mutter das uneheliche Kind. Die Ausdehnung der juristischen A.tationspflicht auf Geschwister ist streitig. Ueber die A.pflicht und übers Maaß entscheidet der Richter, an manchen Orten auch die Administrativbehörde. 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Alibaud, geb. zu Nismes 1810, Soldat bis 1834, 1835 mit den Republikanern in Barcelona bei der dortigen Revolution thätig, kehrte nach dem Mißlingen derselben nach Paris zurück und schoß 1836 den 25. Juni mit einer Stockflinte auf König Louis Philippe; er wurde am 11. Juli guillotinirt. Mehr als polit. Fanatismus scheint Lebensüberdruß den A. zu seinem Verbrechen getrieben zu haben.
Alibert, Jean Louis, Baron, geb. 1775 zu Villefranche, Mediciner, Professor in Paris u. Oberarzt am Hospital St. Louis, seit 1818 königl. Leibarzt; st. 1837. Seine Schriften sind deutsch übersetzt, z. B. „Beschreibung der Hautkrankheiten“, „Physiologie der Leidenschaften“ etc.
Alibi, 1. anderswo, an einem andern Ort, in einem andern Fall; 2. im Strafproceß die Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe sich zur Zeit der That an einem andern Orte befunden und könne deßhalb physisch unmöglich der Thäter sein.
Alicante, District des span. Königreichs Valencia, an Murcia gränzend; die Hauptstadt A. mit 25000 E., ist Bischofssitz, hat einen befestigten Hafen, treibt lebhaften Handel u. führt besonders den dunkelrothen A. wein, vino tinto, aus. Die Seife von A. wird aus Oliven oder Mandelöl u. reiner Soda bereitet.
Alicata, Stadt auf der südl. Küste von Sicilien, 13500 E., lebhafter Verkehr mit Malta.
Alienation, 1. Abwesenheit des Geistes; 2. Veräußerung des Eigenthums oder anderer Rechte; 3. Befugniß, zu veräußern. – Alienabel, veräußerlich.
Alienbill, s. Fremdenbill.
alieni juris homo (lat., fremden Rechtes), ein Mensch, der rechtlich unselbstständig ist im Gegensatz zum sui juris homo, dem Menschen eigener rechtlicher Selbstständigkeit.
Alighieri, s. Dante.
Alignement (frz. Alinjemang), die abgesteckte Linie, die Richtungslinie für die Aufstellung eines Truppenkörpers.
Alimentarii pueri et puellae seit Kaiser Nerva arme Kinder, an welche monatlich Spenden verabreicht wurden, theils von dem Fiscus des Kaisers, theils von Stiftungen oder von Privatpersonen. Außer Nerva sind uns als solche Wohlthäter bekannt: Kaiser Trajan, Plinius der jüngere, die Kaiser Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius; unter Commodus that der Fiscus nichts mehr.
Alimente, Mittel zur Lebenserhaltung, also Nahrung, Kleidung u. s. w. Die Pflicht, A. zu verabreichen, wird durch die Natur der Familienverbindung begründet. Eltern müssen ihre Kinder resp. Descendenten alimentiren, die Kinder ihre Eltern resp. Ascendenten; der Mann die Frau, die Frau den Mann, wenn sie Vermögen hat; der Vater und die Mutter das uneheliche Kind. Die Ausdehnung der juristischen A.tationspflicht auf Geschwister ist streitig. Ueber die A.pflicht und übers Maaß entscheidet der Richter, an manchen Orten auch die Administrativbehörde. Die A.pflicht endigt mit dem Tod des Berechtigten, mit der Unfähigkeit des Verpflichteten, mit der Auflösung des verpflichtenden Verhältnisses z. B. Ehe (bei Akatholiken), und nach
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